Jede Unterschreitung sei ein Verfahrensfehler. Eine maßvolle Überschreitung sei dagegen unbedenklich. Eine Überschreitung ist demnach von der Verwaltungspraxis gedeckt und wird als unbedenklich angesehen, weil dadurch die Rechte Betroffener nicht verletzt werden. In der Praxis wird man die Fristen lieber zu großzügig berechnen, um Verfahrensfehler zu vermeiden.
Ich weiß aus meiner eigenen mehrjährigen Tätigkeit für den Bund Naturschutz, dass es bei kleinen Verfahren, wenn es zum Beispiel um eine Kiesgrube oder um eine kleine Gemeindeverbindungsstraße geht, Usus und Praxis bei der Regierung von Oberbayern ist, den Naturschutzverbänden relativ großzügige Fristverlängerungen zu gewähren.
Damals ging es lediglich um ein bis zwei Ordner, die zu bearbeiten waren, und um einen relativ kleinen Kreis Betroffener. In diesem Fall geht es jedoch um eines der größten Verfahren der letzten Jahre, die bei der Regierung von Oberbayern durchgeführt worden sind. Hier wollen Sie der Bevölkerung nur Mindestfristen zur Verfügung stellen. Sie sollten hier über Ihren Schatten springen und unserem Antrag zustimmen.
Ich möchte noch einige Punkte zu Ihrem Antrag sagen: Sie fordern zum Teil Dinge, die von der Regierung von Oberbayern ohnehin zugesichert worden sind. Die Einstellung ins Internet steht bereits in einer Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern. Ich möchte nur auf eines
hinweisen: Der erste Spiegelstrich Ihres Dringlichkeitsantrags ist fast deckungsgleich mit einem Antrag, den wir am 26. April 2006 generell zum Planungsverfahren gestellt haben. Wir haben damals gefordert, dass Planungsunterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden und die Bevölkerung die Information über das Internet erhalten kann.
Damals haben Sie diesen Antrag abgelehnt. Jetzt haben Sie diese Forderung abgeschrieben. Ihr Antrag springt aber viel zu kurz und bringt der betroffenen Bevölkerung nichts. Er ist abzulehnen. Die Bevölkerung, die von dieser Planung betroffen ist, ist bereits stinksauer ob der Auftritte einiger Minister vor Ort und der Überheblichkeit einiger Minister, allen voran Erwin Huber, der damals noch Wirtschaftsminister war. Ich bitte Sie: Zeigen Sie sich etwas kulanter und billigen Sie der Bevölkerung und den betroffenen Gemeinden eine etwas großzügigere Frist für die Auslegung und die Einwendungen zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Magerl, wir zeigen uns kulant. Deshalb haben wir einen eigenen Dringlichkeitsantrag nachgezogen. Wir haben für dieses umfangreiche Verfahren etwas aufgenommen, was Sie generell, also bei jedem Planfeststellungsverfahren, haben möchten. Wir halten das bei diesem riesigen Verfahren für sinnvoll, aber nicht bei jedem Verfahren über eine Kiesgrube. Sie sollten das anerkennen und uns hier nicht kritisieren. Ich verstehe nicht, warum Sie unseren Dringlichkeitsantrag ablehnen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst zum Grundsatz: Die Gesellschafterversammlung der Flughafen München Gesellschaft – FMG –, bekanntlich bestehend aus dem Freistaat Bayern, dem Bund und der Landeshauptstadt München, hat vor gut zwei Jahren die Freigabe der Planungen für den Bau einer dritten Start- und Landebahn erteilt. Zeitnah wurde ein entsprechendes Raumordnungsverfahren eingeleitet, dem der Stadtrat der Landeshauptstadt München mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der CSU, der SPD und der FDP, am 27. Juli 2005 zugestimmt hat. Der Ministerrat hat seine Zustimmung am 2. August 2005 erteilt.
Die FMG hat am 24. August 2007 bei der dafür zuständigen Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die dritte Start- und Landebahn, einschließlich der Vorfelderweiterung und sonstiger notwendiger Einrichtungen, beantragt. Im Nachbarschaftsbeirat wurde dann am18. Juli 2007 über den Stand der Planungen der FMG für die Antragstellung im Planfeststellungsverfahren informiert. Die Planfeststellungsunterlagen werden – darauf hat Herr Kollege Dr. Magerl hingewiesen – in der
Zeit vom 5. November 2007 bis 4. Dezember 2007 öffentlich ausgelegt. Daran anschließend wird die Planfeststellungsbehörde, also die Regierung von Oberbayern, die innerhalb der Auslegungsfrist eingegangenen Einwendungen gegen das Projekt mit den Einwendern erörtern.
Daran sehen Sie schon, dass es mit Blick auf die Rechts- und Planungsproblematik ein äußerst umfangreiches Verfahren ist. Bei reibungslosem Verlauf wird mit mindestens fünf Jahren gerechnet – beginnend Mitte 2005 mit Antragstellung und Raumordnungsverfahren. Die Fertigstellung der dritten Start- und Landebahn wird erst nach 2010 erwartet. Die FMG rechnet mit einer Inbetriebnahme im Jahre 2011 bzw. 2012.
Warum ist die dritte Startbahn erforderlich? – Ich will hier keine große Grundsatzdebatte führen, doch ich möchte darauf hinweisen, warum es dringend geboten ist, eine dritte Startbahn zu bauen. Seit der Eröffnung des Flughafens im Jahre 1992 hat sich das Passagier- und Bewegungsaufkommen mehr als verdoppelt. Im Jahr 2006 hat der Flughafen die Marke von 30 Millionen Fluggästen und 400 000 Flugbewegungen überschritten. Die aktuelle Aufkommensprognose für den Flughafen München bis zum Jahr 2020 erwartet ein Fluggastaufkommen von mehr als 55 Millionen und ein Bewegungsaufkommen von 610 000. Das Bewegungsaufkommen wird also um mehr als 50 % zunehmen.
Bereits im Jahr 2008 werden die Kapazitäten der Start- und Landebahnen voll ausgeschöpft sein. Im Jahr 2010 ist dann eine bedarfsgerechte Verkehrsentwicklung nicht mehr möglich. Von daher ist es erstens erforderlich, den Bau einer dritten Start- und Landebahn zur Absicherung der nachhaltigen Entwicklung des Flughafens München vorzunehmen. Es ist zweitens bei einem Ausbau für den Zeitraum von 2003 bis 2020 mit einem Zuwachs von rund 52 000 Arbeitsplätzen auf dem Flughafen und im Flughafenumland zu rechnen.
Nicht nur schlecht bezahlte Arbeitsplätze, Herr Wörner. Außerdem: lieber schlechter bezahlte Arbeitsplätze als Arbeitslosigkeit.
Drittens. Der Ausbau des Flughafens München ist auch deshalb erforderlich, weil Bayern mit eine Exportquote von über 45 % auf gute weltweite Luftverkehrsangebote angewiesen ist. Nahezu jeder zweite Euro in der bayerischen Industrie wird heute auf den Weltmärkten verdient. Bei Planfeststellungsverfahren ist stets abzuwägen, wie groß das öffentliche Interesse an der Durchführung des Planungsvorhabens ist. Die dritte Startbahn ist deshalb nicht mit irgendeiner Kiesgrube vergleichbar. Wir halten es daher für unvertretbar, die ohnedies lange Planungsdauer durch Fristverlängerungen bei der Auslegung und
bei den Einwendungen noch stärker in die Länge zu ziehen. Wir werden daher den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, andererseits sieht auch die CSU-Fraktion, dass die Unterlagen für die Planfeststellung für die dritte Startbahn außerordentlich umfangreich sind. Die Monatsfrist zur Auslegung nach Artikel 73 Absatz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und die anschließende Zweiwochenfrist zur Erhebung von Einwendungen nach Artikel 73 Absatz 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sind äußerst knapp bemessen. Wir wollen deshalb mit unserem Dringlichkeitsantrag die Öffentlichkeitsbeteiligung in hinreichendem Umfang sicherstellen. Wir fordern die Staatsregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern alle Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Erhebung von Einwendungen gegeben werden und dass diese Möglichkeiten auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern publik gemacht werden.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass sie Einwendungen erheben können und dass die Planfeststellungsunterlagen mit Beginn der Auslegungsfrist bereits ins Internet eingestellt werden. Dort können sie zumindest während der gesamten Dauer der Auslegungs- und Einwendungsfrist, vorzugsweise bis zum Erörterungstermin rund um die Uhr von den Betroffenen eingesehen werden. Wir wollen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger deutlich auf diese Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen hingewiesen werden. Wir möchten, dass die Staatsregierung die Betroffenen davon unterrichtet, dass Einwendungen gegen die Planung während der gesamten Auslegungs- und Einwendungsfrist von sechs Wochen, also vom 05.11.2007 bis zum 18.12.2007, erhoben werden können.
Schließlich wollen wir – und das ist, so meine ich, ein freies Angebot an die Bürgerinnen und Bürger –, dass die Regierung von Oberbayern großzügig von der Möglichkeit Gebrauch macht, substantiierte Belange in mit fristwahrender Wirkung eingelegten Einwendungen nachträglich präzisieren zu können. Das heißt, man kann weitere Gründe bei begründeten Einwendungen noch nachschieben. Es ist also nicht so, dass mit Ablauf des 18.12.2007 einfach Ende ist. Ich glaube schon, dass man damit den berechtigten Interessen der Betroffenen Rechnung trägt. Wir stellen sicher, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren im notwendigen Umfang gewährleistet ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Herr Kollege, vielen Dank. Ich gebe zwischendurch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Wahnschaffe, Sonnenholzner und Fraktion bekannt. Dieser Dringlichkeitsantrag betraf das Thema „Bayern, aber gerechter; Sofortprogramm: Bedarfsgerechten Kinderkrippenausbau in Bayern sicherstellen“, auf Drucksache 15/9065. Mit Ja
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und Ihren Antrag, den der CSU, ablehnen.
Wir sind der Meinung, wer näher am Menschen sein will – und diesen Slogan haben Sie sich angeblich doch zugelegt, man merkt es zwar nicht, aber Sie versuchen das zumindest verbal –, muss anders handeln.
Sie jedenfalls tun genau das Gegenteil mit dieser kurzen Frist. Das ist nichts anderes als ein „Durchmarsch“. Frau Kollegin Hildegard Kronawitter stellte zu Recht fest, dass Sie versuchen, die Menschen zu überfahren und zu überfordern. Wenn Sie an einem offenen Verfahren, näher am Menschen, wirklich Interesse hätten, müssten Sie der Fristverlängerung schon allein deshalb zustimmen, weil man 47 Aktenordner im genannten Zeitraum nicht durcharbeiten kann, was Sie selbst auch zugeben.
Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Bürgerbeteiligung, auch wenn das manchmal unangenehm ist. Wir wollen mit dem Bürger reden. Dazu gehört auch, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich umfänglich und ausreichend zu informieren. Es ist Ihnen doch selbst nicht wohl dabei, das sieht man am besten am letzten Spiegelstrich Ihres Antrags, in dem Sie sagen, dass man die Fristen dann verlängern kann, wenn substantielle Belange in der üblichen Frist nicht dargelegt werden können. Diese Unterlagen kann man dann nachreichen. Was heißt das denn in Wirklichkeit? – Sie gestehen in Ihrem eigenen Antrag ein, dass es nicht machbar ist, in der Zeit, in der normalerweise so ein Antrag gestellt wird, den Einspruch einzulegen. Deshalb räumen Sie eine indirekte Fristverlängerung ein. Warum stimmen Sie dann eigentlich nicht gleich dem Antrag der GRÜNEN zu?
Der Antrag der GRÜNEN besagt, wir wollen die Frist prinzipiell und nicht durch ein Hintertürchen verlängern. Ihr Handeln verstehe, wer will. Offensichtlich wollen Sie sich wieder gegenüber denen absichern, von denen Sie Vorwürfe bekommen werden, und die werden Sie zu Recht bekommen.
Eine andere Bemerkung war schon wirklich spannend. Es ist unglaublich, wenn jemand von der CSU hier dem Lohndumping am Flugplatz das Wort redet.
Selbstverständlich hat er das gesagt. Er hat gesagt, lieber sind mir Arbeitsplätze, die unter Tarif bezahlt werden, als andere. Ich darf Sie daran erinnern, dass der Landkreis Erding und sein Landrat darüber klagen und sich überall darüber beschweren, dass zum Zuwachs an Personal am Flugplatz zeitgleich ein Zuwachs von Menschen gekommen ist, die von Sozialhilfe leben. Kolleginnen und Kollegen, wo sind wir denn, dass wir die Mobilität der Menschen fördern, indem wir andere subventionieren müssen? Herr Kollege Rotter, Sie sollten schon einmal überlegen, ob Sie solche Worte für die CSU in die Welt setzen wollen: Sie befürworten Lohndumping zulasten des Sozialstaats. Das kann doch wohl nicht sein. Darüber müssen wir uns einmal in Ruhe unterhalten.
Meine Damen und Herren, das war ein Offenbarungseid. Wenn Sie sagen, Herr Rotter hat hier seine persönliche Meinung geäußert, dann ist das etwas anderes. Aber wenn das Ihre Meinung ist, dass am Flugplatz Lohndumping sein darf, dann sollten Sie das bitte öffentlich den dort Beschäftigten sagen. Wir jedenfalls werden das Protokoll an die Betriebsräte weitergeben, damit sie wissen, welche Meinung Sie über die Beschäftigten am Flughafen haben. Es ist Ihnen offensichtlich egal, wie es den Menschen dort persönlich geht und wie sie menschenwürdig fortkommen können. Wir werden jedenfalls dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung steht absolut zur dritten Start- und Landebahn. Sie ist eine positive Weichenstellung für die Zukunftsaussichten Bayerns, für die Zukunftsaussichten unserer exportorientierten Wirtschaft und auch für die Zukunftsaussichten der Region um den Flughafen. Sie wissen alle, dass der Flughafen dynamisch wächst. Der Ausbau sorgt dafür, dass der Flugplatz München als zweites deutsches und als europäisches Drehkreuz im internationalen Luftverkehr gestärkt wird. Er ist aus unserer Sicht ein Wachstumsmotor für Beschäftigung und Konjunktur. Für unsere exportorientierte Wirtschaft ist er dringend erforderlich. Wir brauchen die internationalen Märkte. Wir brauchen die Direktflüge. Wir brauchen den Direktzugang.
Ich bin der Auffassung, dass ein globales Luftverkehrsnetz unseren Unternehmen den Zugang zu anderen Standorten eröffnet, die außerhalb der Europäischen Union liegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Planfeststellungsverfahren läuft. Es handelt sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren, das nach gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Verfahrensschritten durchzuführen ist. Hierzu gehört, dass die Regierung von Oberbayern die Träger öffentlicher Belange anhört und die Öffentlichkeit beteiligt. Zur Information der Öffentlichkeit werden die Antragsunterlagen für einen Monat vom 5. November bis zum 14. Dezember 2007