Meine Damen und Herren, ich biete dem Hohen Hause an, sobald die Zahlen durch die Bayerische Landesbank ermittelt sind – das wird im engsten Kontakt mit den Wirtschaftsprüfern gemacht und Ende April veröffentlicht –, werden Sie dem Hohen Hause vorgelegt werden. Ich möchte Sie bitten, sich bis dahin nicht an üblen Spekulationen zu beteiligen, die in der Tat für die Bank negativ sein könnten. Wenn man sich schon als Wahrer der Interessen des Freistaats Bayern und seiner Bürgerinnen und Bürger ausgibt, dann darf man nicht der Bank durch solche fahrlässigen Reden Schaden zufügen.
Herr Staatsminister, Sie dürfen gleich am Rednerpult bleiben. Zu einer Zwischenintervention hat sich Herr Kollege Kaiser gemeldet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Huber, ich habe zu Ihren Ausführungen einige Fragen. Erste Frage: Wie können Sie sagen, die Landesbank werde in diesem Jahr einen Gewinn erwirtschaften und eine Dividende auszahlen, wenn Sie auf der anderen Seite die Höhe der Verluste noch nicht beziffern können? Das ist doch ein Widerspruch in sich.
Zweitens: Die Risiken für eine mögliche Vorsorge bewegen sich in einem Rahmen, der in keiner Weise die Liquidität und den Bestand der Bank gefährdet. Da ist überhaupt kein Vergleich mit Sachsen-LB und West-LB gegeben. Das muss man vielleicht auch einmal sagen.
Zur Frage nach den Zweckgesellschaften: Der Vorstand bei uns hat gesagt, dass er diese Zweckgesellschaften in die Bilanz integriert. So haben es übrigens viele gemacht. Das wird aber auch mit den Wirtschaftsprüfern und den Ratingagenturen besprochen.
Zusammengefasst: Es ist natürlich in keiner Weise schön, dass es hier offenbar zu erheblichen Verlusten und möglicherweise zu einem Vorsorgebedarf kommt. Aber ich stelle fest: Kein Mitglied des Verwaltungsrats hat, soweit es heute erkennbar ist, in irgendeiner Weise Pfl ichten verletzt, und deswegen sind Ihre Vorwürfe, Herr Hallitzky, ehrenrührig und falsch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur wenige Takte sagen und klarstellen, worum es hier eigentlich geht. Wir reden nicht über die Fragen der Zukunft, Fusion oder Stand-alone, sondern über die Frage der Substanz dessen, was die Landesbank möglicherweise an Geld nicht mehr zur Verfügung haben wird. Wir reden über die Verantwortung der Staatsregierung in dieser Frage. Ich will deutlich machen, dass wir uns darin einig sein dürften, dass der Verwaltungsrat und hier insbesondere die Staatsregierung die Aufgabe hat, den Vorstand der Landesbank zu kontrollieren, und dass das Parlament und der Haushaltsausschuss die Aufgabe haben, die Staatsregierung zu kontrollieren. Wenn solche Nachrichten im Raum stehen wie zurzeit, dann ist es nicht nur legitim, sondern geradezu eine Verpfl ichtung des Parlaments, der Aufgabe der Kontrolle gegenüber der Staatsregierung gerecht zu werden und zu verlangen, dass unverzüglich berichtet wird.
Das muss nicht heute auf die Stunde genau sein, das hat niemand gefordert, aber unverzüglich in den zuständigen Gremien, also übernächste Woche im Ausschuss, damit wir Klarheit haben. Darum geht es.
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso Sie die Anträge – jedenfalls unseren – ablehnen. Wollen Sie einen Beitrag zur Verschleierung leisten anstatt zur Aufklärung? – Das geht natürlich nicht.
Ich wiederhole: Die tatsächlichen Verluste werden jetzt auf 100 Millionen Euro geschätzt. Jetzt geht es um eine mögliche Vorsorge, nicht wegen des Ausfalls der Gelder. Die Landesbank hat die Strategie, diese Geldanlagen zu halten, bis sie fällig sind. Wenn sie jetzt verkaufen müsste, hätte sie ein Problem, weil die Märkte zusammengebrochen sind. Sie muss aber nicht verkaufen.
Von „zocken“ kann überhaupt keine Rede sein. Das ist dummes Gerede. Sie hat seit Anfang der Neunzigerjahre erhebliche Renditen und Erträge daraus gezogen wie die meisten Banken der Welt. Es ist nicht so, dass über Jahre hinweg ein Verlust aufgelaufen wäre, dem man mehr oder weniger dumm zugeschaut hätte, ohne etwas zu tun. Die Anlage hat über all diese Jahre hinweg gute und hohe Erträge gebracht. Die Landesbank hat eben nicht nur auf die internationalen Ratings gesehen, Triple-A, sondern hat im eigenen Haus Risiken abgeschätzt und versucht, nur in besten Papieren anzulegen. Das Geschäft in Amerika war in der Vergangenheit in der Tat auch ein Teil des Ertrages der Bayerischen Landesbank, und auch ein Teil der Dividende, die der Freistaat Bayern bekommen hat, beruhte auf solchen Geschäften.
Für mich ist auch nicht erklärlich – da darf man nicht überheblich sein, als würde man alles wissen –, dass mehr oder weniger weltweit die gesamte Bankenwelt dasteht und sagt: Das haben wir nicht wissen können, das können wir auch nicht erklären.
Lassen wir die Kirche im Dorf. Die gesamte Bankenwelt hat sich global in hohen Milliardenbeträgen eingekauft, investiert und hat jetzt auch Risiken. Da erwarten Sie von den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank, dass sie als einzige auf der Welt vorhersehen können, dass es 2007 und 2008 ein Problem gibt?
Herr Staatsminister, ich schalte jetzt Ihre Redezeit wieder ein, weil wir für die Antwort auf die Zwischenintervention nur zwei Minuten haben. Ich nehme das jetzt als Wortmeldung.
Erstens: Nach den vorläufi gen Zahlen ist der Gewinn so hoch, dass die Dividende bezahlt werden kann.
Erstens. Ich glaube, ich habe mich zu Recht geärgert und aufgeregt, weil Herr Hallitzky ein Urteil gefällt hat, bevor er überhaupt eine Antwort abgewartet hat. Das heißt, man ist mit einem Vorurteil an die Sache herangegangen.
Zweitens. Herr Schieder, kein Mensch will etwas verschleiern. Ich wäre doch verrückt. Warum sollte ich überhaupt irgendetwas verschleiern? Welches Motiv sollte ich überhaupt haben? – Es gibt keines.
Ich bin nicht der Vorstand. Ich bin darauf angewiesen, was der Vorstand im Verwaltungsrat an Zahlen vorlegt. Das ist bei jeder Bank so. Sicher kann ich kritisch nachfragen, und es wird diskutiert. Selbstverständlich. Die Landesbank sagt aber, die Ausfälle seien gründlich ermittelt worden und lägen knapp unter 100 Millionen Euro. Die nächste Aufgabe besteht dann darin, zu sagen, bei Papieren mit guter Bonität, für die es im Moment keinen Markt gibt, die aber verzinst werden und für die wir eine Tilgung erwarten können, müssen wir Vorsorge treffen. Das gehört mit zu den schwierigsten Fragen der Bilanzierung überhaupt. Da kann man natürlich sagen, man nimmt eine Zahl heraus, dann ist eine Zahl da. Aber wer hat damit einen Informationsgewinn? – Niemand.
Deshalb ist es gerechtfertigt, zu sagen: Wenn nach den neuesten internationalen Bilanzierungsvorschriften von der Bank, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und von den Ratingagenturen Anlage für Anlage durchgegangen wird, eine Bewertung durchgeführt wird, eine Zahl ermittelt wird, die in die Bilanz eingestellt wird, und die Information gegeben wird, dann ist das ein korrektes, vernünftiges Verfahren, das nicht zu beanstanden ist.
Herr Staatsminister, haben Sie überhört, dass ich in meinem kurzen Beitrag vor allem Wert darauf gelegt habe, Ihnen darzustellen, dass Sie über lange Jahre die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Geschäftsfelder der Bank tragen? Die Frage ist, ob nicht eine öffentlich-rechtliche, im Eigentum des Freistaates Bayern stehende Bank eine etwas differenziertere Aufgabe hat als eine x-beliebige Geschäftsbank, die weltweit herumspekuliert. Das ist doch der Punkt.
Meine Damen und Herren, als Zweites will ich sagen: Herr Finanzminister, Herr Kollege Ach, es ist schon eine Dreistigkeit, wenn man sagt, wer jetzt die Aufklärung fordert und Fragen stellt, der würde dem Freistaat Bayern oder der Landesbank schaden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dem Freistaat Bayern und der Landesbank schadet – ich sage durchaus vorsichtig: möglicherweise –, ist derjenige, der in den vergangenen Jahren nicht die entsprechende Aufsicht ausgeübt hat.
Herr Kollege Dupper hat zitiert, was im Landesbankgesetz steht und welche Aufgaben Verwaltungsrat und Staatsregierung haben, nämlich die Ausübung der Kontrolle und die Festsetzung der strategischen Leitlinien. Weil Sie die Frage aufgeworfen haben, wo wir über die Jahre überhaupt waren, nachdem wir hier Kritik üben, darf ich Ihnen sagen: Lieber Herr Finanzminister, wir waren im Haushaltsausschuss und haben lang Vertrauen in die Landesbank und die Staatsregierung gehabt, aber es gab seit 1998 doch einige Vorfälle. Da ist eine halbe Milliarde in den Sand gesetzt worden, dann eine Milliarde, und was jetzt in den Sand gesetzt worden ist, wissen wir noch nicht.
Unsere Aufgabe im Haushaltsausschuss haben wir darin gesehen, gegen den Widerstand der CSU – vor allem des Herrn Kollegen Kupka und des Finanzministers – deutlich zu machen: Natürlich hat die Landesbank nicht nur den direkten öffentlichen Auftrag, sie ist auch eine Geschäftsbank, aber weil sie eine öffentlich-rechtliche Bank ist, kann sie nicht so handeln wie jede Geschäftsbank auf der Welt. Das soll sie nicht. Wir verlangen von Ihnen die strategische Vorgabe für eine öffentlich-rechtliche Bank, dass sie nicht überall auf der Welt mit allem und jedem, was es angeblich an Innovationen gibt, herumspekuliert. Das kann eine x-beliebige Geschäftsbank tun, aber von einer öffentlich-rechtlichen Bank verlange ich Solidität und Seriosität, und von der Staatsregierung verlange ich, dass sie diese Leitlinien setzt. Das ist Ihr Versäumnis über die vergangenen Jahre, Herr Staatsminister.
Eine letzte Bemerkung sei mir erlaubt. Vor wenigen Tagen wurde berichtet, dass die Landesbank solche Wertpapiere in einer Größenordnung von zwei Milliarden Euro hält. Sie haben dem bisher nicht widersprochen, deswegen muss ich davon ausgehen, dass das richtig ist. Herr Finanzminister, ich frage Sie: Würden Sie solche Papiere kaufen, wenn sie auf dem Markt angeboten würden? – Ich würde sie nicht kaufen. Sie würden sie auch nicht kaufen. Wenn das Niederwertprinzip bei der Bilanzierung gilt, dann muss man fragen: Wie viel sind diese Papiere auf absehbare Zeit wert? – Nichts vermutlich, sage ich vorsichtig.
Diese Papiere sind vermutlich nichts wert. Wenn das so ist, dann ist das dramatisch für die Bilanz der Landesbank. Sie sind dann verpfl ichtet, den Vorstand der Landesbank aufzufordern, Ihnen gegenüber so schnell wie möglich Klarheit zu schaffen. Unsere Aufgabe ist es, Herr Kollege Ach, uns vom Finanzminister Klarheit zu verschaffen, wie die Dinge stehen. Wenn Sie sich dem verweigern, muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie hier keinen Beitrag zur Auf
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN haben signalisiert, dass über die Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden soll. Die Anträge werden also nicht für erledigt erklärt.
Zur Abstimmung trenne ich die Anträge und lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/9791 abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/9791 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 15/9802. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/9802 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Zunächst zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Werner-Muggendorfer, Wahnschaffe und anderer und Fraktion der SPD, betreffend „Kostenfreier Kindertagesstättenbesuch“, Drucksache 15/9790. Mit Ja haben 47 und mit Nein 91 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nun zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg und anderer und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend „Mittelfristige Kostenfreiheit für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen“, Drucksache 15/9801. Mit Ja haben 16 und mit Nein 88 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 30 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.