Ich hoffe, Herr Minister Miller und Herr Prof. Vocke, irgendwann gibt es auch bei uns eine Art von Verständigung. Im Moment sehe ich sie aber noch nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der GRÜNEN auf Drucksache 15/9806 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Fünf Minuten, die Zeit läuft. Darf ich jetzt fragen, weshalb die Urnen noch nicht aufgestellt sind?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Ich bitte alle, wieder Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen. Herr Professor Waschler und Kollegen. Herr Spaenle.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayerisches Rohrleitungs-Ent- eignungsgesetz - BayRohrlEnteigG) (Drs. 15/10316) – Zweite Lesung –
Das ist ein schöner Name, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als Redezeit wurden zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Weidenbusch.
Tierschutzbund eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. In vielen Fällen haben sich freiwillige Selbstverpfl ichtungen statt der Neueinführung von verwaltungsaufwendigen behördlichen Maßnahmen bewährt. Bei Katzen, die ja nicht gekennzeichnet sind, ist es zum Beispiel schwierig, den Besitzer zu benachrichtigen.
Das könnte man aber im gegenseitigen Einvernehmen melden, wenn der Besitzer bekannt, oder wenn ein Adressat ausmachbar ist. Ich appelliere daher an die Verbände, noch einmal auszuloten, ob auf freiwilliger Basis eine Lösung zur Verbesserung der Transparenz bei Jagdschutzmaßnahmen gegenüber Hunden und Katzen gefunden werden kann.
Zum Sanktionssystem: Es bestehen nicht nur klare Vorgaben zur Ausübung des Jagdschutzes, sondern es führt auch zu erheblichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung. Überschreitet der Jagdschutzberechtigte seine Befugnisse fahrlässig oder vorsätzlich, macht er sich gegenüber § 17 des Tierschutzgesetzes in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung strafbar. Zudem können Verstöße gegen das Waffenrecht in Betracht kommen. Entsprechende Verurteilungen bedeuten nicht nur Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, sondern sie führen gegebenenfalls auch zur Feststellung der jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit und damit zur Einziehung des Jagdscheins. Davon abgesehen bestehen, nach dem Zivilrecht, natürlich Schadensersatzansprüche des geschädigten Tiereigentümers.
Es besteht keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung, anders als bei den Beratungen zur Änderung des Gesetzes in den Jahren 1995/1996. Ich habe die Verbesserungen dargestellt. Inzwischen haben sich keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben, so dass keine Notwendigkeit für die im Gesetzentwurf der GRÜNEN vorgesehenen Einschränkungen besteht. Zusammen mit den Sanktionsmöglichkeiten haben sich die gegenwärtigen Jagdschutzregelungen als ein ausgewogener Interessenausgleich bewährt.
Herr Minister, vielen Dank. Frau Kollegin Rütting, ich erteile Ihnen noch einmal das Wort. Bitte schön.
Herr Minister Miller und Herr Professor Vocke, das angekündigte Entgegenkommen Ihrerseits vermisse ich immer noch. Ich sehe überhaupt keinen Schritt, den Sie uns entgegenkämen. Wir kommen entgegen, Sie aber nicht.
Noch einmal: Auch für uns ist der Tierschutz unteilbar. Es geht uns nicht nur um die Haustiere, die Hunde und Katzen.
beschluss wartet, um ihn umzusetzen. So gesehen war Ihre Aussage, Sie hätten sich erkundigt und es sei nichts geplant, ein netter Versuch. Sie haben offenbar irgendjemand auf der Straße gefragt, ich weiß nicht wen; Sie haben aber nicht die gefragt, die es angeht. Den Regierungspräsidenten geht es nichts an, wenn Sie beabsichtigen, den auch wieder zu zitieren. Der kann das Gesetz nicht machen. Auch in Baden-Württemberg beschließt der Landtag die Gesetze. Dieser Versuch ist gescheitert. Es bringt also nichts, heute wieder zu sagen, die anderen Länder wüssten nichts davon. Die anderen Länder warten ganz konkret auf uns. Das sind die Aussagen der dortigen Landesregierungen, und das steht dort schon in der Zeitung. Man muss dazu nichts anderes erzählen.
Uns allen geht es darum, mit dieser Maßnahme 25 000 Arbeitsplätze direkt im Chemiedreieck und indirekt 67 000 Arbeitsplätze in Bayern im Hinblick auf die petrochemienahe kunststoffverarbeitende Industrie zu sichern. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in dieser Fassung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf aus folgenden Überlegungen zu: Erstens. Wir sind der Meinung, dass es ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel ist, die in Bayern vorhandenen Arbeitsplätze in der Petrochemie dadurch zu sichern, dass die Ethylen-Pipeline geschaffen wird, um den Austausch mit anderen Standorten zu verbessern.
Zweitens. Enteignungen sind zum Wohl der Allgemeinheit grundsätzlich zulässig; das sagt unser Grundgesetz, und das sagt die Bayerische Verfassung. Wir haben es nur in wenigen Fällen mit Enteignungen zu tun – wenn überhaupt –, weil nämlich etwa 90 % der Wegerechte – jedenfalls in Bayern – schon gesichert sind. Es kann nur noch um wenige Einzelfälle gehen. Wir haben es mit eventuellen Enteignungen zu tun, die vordergründig dem Wohl eines privaten Unternehmens, mittelbar aber natürlich auch dem Wohl der Allgemeinheit wegen der Sicherung der Petrochemie und der damit verbundenen Arbeitsplätze dienen. Deswegen halten wir die Voraussetzungen dafür, zu Enteignungen zu greifen, für gegeben, auch unter Berücksichtigung der sogenannten BoxbergEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Drittens. Meine Damen und Herren, es geht nicht um Totalenteignungen, also die Wegnahme des gesamten Eigentums und Besitzes, die Einschränkung jeglicher Nutzungsmöglichkeit, sondern es geht um Wegerechte. Das heißt, die betroffenen Grundstücke können dann, wenn die Pipeline verlegt ist, auch wieder genutzt werden,
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz erfüllt der Landtag, so er es heute beschließt, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten Boxberg-Urteil. Danach bedürfen Enteignungen einer gesetzlichen Grundlage, die genau darstellt, welche Zwecke des Allgemeinwohls die Enteignung rechtfertigt.
Es geht um eine auf bayerischem Staatsgebiet 102 km lange Ethylen-Pipeline zwischen Münchsmünster und der bayerisch/baden-württembergischen Grenze nahe Nördlingen. Diese Ethylen-Pipeline dient dazu, den bayerischen Petrochemie-Standort, speziell im Chemie-Dreieck, zu stärken, wo 25.000 Arbeitsplätze davon betroffen sind. Nachdem der bayerische Staat diese Pipeline nur in dem bisher beschlossenen Maß fördern kann,
aber nicht darüber hinaus, sollten wir eigentlich alle glücklich und zufrieden sein, dass die Industrie, und namentlich die Firma EPS dafür zu gewinnen war, diese Pipeline zu bauen und damit nicht nur etwas für den Erhalt der Arbeitsplätze und für die Verbesserung des PetrochemieMarktes zu tun, sondern auch für die Stärkung des europäischen Standorts und letztlich auch für die Vermeidung des Transports auf Straße und Schiene. Diese vier Gründe sind es dann auch, die in Artikel 2 des Gesetzes das Allgemeinwohl darstellen, welches die Maßnahme rechtfertigt und die Grundlage für die Enteigung bildet, soweit es ohne Enteignung nicht geht.
Es ist so, dass auch Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg, denn die Pipeline kommt ganz aus dem Norden, dafür Voraussetzungen schaffen müssen. Wenn bei uns, an der Grenze in Nördlingen, keine Pipeline ankommt, dann nützt unsere Pipeline alleine nichts. Nun ist es so, dass die anderen Bundesländer warten, was aus Bayern kommt, und unseren Vorschlag dann übernehmen werden. Wir haben im Ausschuss schon gehört, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gesagt hat, sie hätte sich in Baden-Württemberg erkundigt,
doch es sei nichts geplant. Nun, es ist schon sehr kreativ, wenn man versucht, uns mit der Wahrheit zu manipulieren. Sie dürfen sich nicht bei irgendjemand auf der Straße erkundigen, sondern Sie müssen die fragen, die auch etwas wissen.
Wenn Sie die Zeitungen gelesen hätten, zum Beispiel die „Stuttgarter Zeitung“, wüssten Sie es ganz offi ziell. Dort stand in der Zeitung, dass das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg auf den bayerischen Gesetzes
zähle hier jetzt nicht alle gescheiterten wirtschaftspolitischen Projekte auf; ich nehme nicht einmal das Wort „Landesbank“ in den Mund;
denn wir reden hier nur über eine Pipeline. Bisher war es nicht nötig, Herr Weidenbusch und Herr Schindler, dass man Ethen über eine Pipeline transportieren musste. Das ist nicht zwangsläufi g so. Das ist das Erste. Nun soll eine Pipeline notwendig sein, um den Absatz – so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs – für die bayerischen Ethenverbraucher zu verbessern, indem die Anbindung des bayerischen Ethenverbundes an den nordwesteuropäischen Ethenverbund hergestellt wird.
Das können wir hier für das Protokoll feststellen, es soll der „Ethylenverbraucher“ und der Anschluss an den „nordwesteuropäischen Ethylenverbund“ hergestellt werden. – Ich fi nde es wirklich albern, Herr Weidenbusch, aber ich kenne Sie so.
Einmal davon abgesehen, dass es angesichts abnehmender Ölreserven im Grunde genommen wirklich absurd ist, über eine Steigerung des Ölverbrauchs zu diskutieren – lassen wir das einmal dahingestellt – will ich hier gar nicht erst über die Gefährlichkeit einer EthenPipeline diskutieren.
Dies dann auch noch zu unterstützen, ist für mich nicht einsehbar. Ich kann nicht einsehen, wieso Steuergelder für den Bau der Pipeline verwendet und sogar Grundstücksenteignungen vorgenommen werden sollen – und das für die Privatwirtschaft.
Bleiben wir beim bereits erwähnten Boxberg-Urteil von 1987. Danach sind Enteignungen für private Unternehmen nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Niemand bestreitet, dass das Urteil das zulässt. Sie gehen ja auch in der Begründung, warum Sie Enteig
wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Das Vorhaben ist doch nicht unmoralisch. Dafür gibt es eine Rechtfertigung und im Übrigen auch eine Entschädigung. Deswegen halten wir das Vorhaben für vernünftig und auch den Weg, wie man es umsetzen will, nämlich durch ein Rohrleitungs-Enteignungsgesetz.
Wenn die GRÜNEN sagen, hier würde ohne Sinn und ohne Zweck und ohne Notwendigkeit enteignet, muss man schon fragen, was die Alternativen wären. Man kann einerseits sagen: Wir wollen keine Petrochemie in Bayern, die soll sich nicht weiterentwickeln können. Wenn man das Gegenteil will, muss Ethylen eben auf anderem Wege transportiert werden: auf der Schiene, auf der Straße, auf dem Schiff. Alle Fachleute sagen, dass die vernünftigste und umweltschonendste Art und Weise des Transports von Ethylen mittels einer Pipeline erfolgt. Deswegen verstehe ich die Argumentation der GRÜNEN bis heute nicht und sage noch einmal, die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, zumal es auch so ist, dass mit diesem Gesetz kein einziges Grundstück enteignet wird, sondern die Voraussetzungen dafür beschrieben werden, wie nach dem Bayerischen Enteignungsgesetz für diesen Zweck Enteignungen als Ultima Ratio vorgenommen werden können, wenn es keine vertragliche Vereinbarung unterhalb der Ebene der Enteignung geben sollte. Deswegen stimmen wir zu.