Protokoll der Sitzung vom 10.06.2008

Drittens. Herr Staatsminister, ich nehme zur Kenntnis – und habe es gewusst –, dass Sie – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion und Ihre Partei – offensichtlich ein ganz anderes Verständnis von Versammlungsfreiheit haben als einige andere in diesem Raum. Ich bin schon so alt, dass ich mich daran erinnern kann, als Ministerpräsidenten und Vorsitzende Ihrer Partei es für richtig gehalten haben, an Blockaden am Brenner teilzunehmen. Was wäre bloß passiert, hätten wir damals schon einen Artikel 7 Absatz 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes gehabt, wie Sie ihn heute einführen wollen? Ich habe zur Kenntnis genommen, dass einige Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche an Blockadeveranstaltungen von Milchbauern vor Molkereien teilgenommen haben. Ich habe mich darüber gefreut, weil hier das ungebändigte Element des Volkes gegen Konzerne aufbegehrt hat – mit Unterstützung von CSU-Kollegen – und frage Sie: Wie passt das zusammen mit Ihrer Formulierung des Militanzverbots?

Viertens. Herr Staatsminister, wir sind uns einig, dass neonazistische Umtriebe so gut es geht verhindert werden

Daher kommt dieser neue Ansatz, der bei uns entwickelt worden ist – zu dem mir aber zum Beispiel mein sachsenanhaltischer Kollege von der SPD gesagt hat, dass er ihn genauso übernehmen wird-, dass wir sagen, dass wir an historisch belasteten Orten und historisch belasteten Tagen, wo die Gefahr besteht, dass das Andenken an die Opfer des Nationalsozialismus beleidigt, beschädigt wird, in der Tat die Möglichkeit haben, solche Versammlungen grundweg zu verbieten, sodass es eben keine NeonaziDemonstrationen im Umfeld eines Konzentrationslagers oder auf dem Reichsparteitagsgelände oder dergleichen gibt.

Das Gleiche ist ein Anliegen auch des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München, wo natürlich auch klar gesagt wird:

Es muss vor diesem Hintergrund eine Möglichkeit geben, zu verbieten, dass Neonazis nie mehr vor der Feldherrnhalle oder im früheren Parteiviertel in München demonstrieren. Das ist ein Anliegen von Herrn Blume-Beyerle. Ich halte das für richtig. Genau das ist unser Ansatz. Das ist etwas Neues. Das hat es bisher im deutschen Versammlungsrecht noch nie gegeben. Wir wollen diesen neuen Weg bewusst gehen. Genau so verstehe ich diese Äußerung meines Landtagskollegen.

Ich halte es für richtig, die Grenzen in diesem Sinne auszuloten, weil wir auch erleben, dass diese rechtsradikalen Chaoten ihrerseits versuchen, ihre Rechte nach unserer Verfassung bis an die Grenzen zu strapazieren und andere Bürger, Demokraten in diesem Staat, auf diese Weise bis an die Grenzen zu belästigen und großen Zumutungen auszusetzen. Dem müssen wir etwas Entsprechendes entgegensetzen. Bei der Kommunalwahl in Sachsen haben die Rechten ein geringeres Wahlergebnis als bei der letzten Landtagswahl erreicht. Trotzdem hat die NPD dort fl ächendeckend 5 % der Stimmen erhalten. Das ist zu viel. Wir müssen das zwar als demokratisches Wahlergebnis zur Kenntnis nehmen, sind jedoch herausgefordert, dieser Bewegung stärker entgegenzutreten.

Es ist unübersehbar, dass die NPD gerade in Franken versucht, sich massiv bemerkbar zu machen und dort stärker aufzutreten. Es ist unübersehbar, dass wir im Laufe der letzten beiden Jahre und besonders in den letzten Monaten ein immer stärkeres Bemühen der NPD feststellen, sich in Franken stärker bemerkbar zu machen. Dort häufen sich die Veranstaltungen. Wir dürfen dabei nicht tatenlos zusehen. Wir müssen eine gute politische Bildung und eine gute Arbeit betreiben. Ich habe erst in der vorvergangenen Woche ein Gespräch mit Vertretern des Kreisjugendrings in Nürnberg über dessen Arbeit beim Doku-Zentrum geführt. Wir müssen uns mit all diesen Themen beschäftigen, aber wir müssen auch das Versammlungsrecht nutzen, um diesen Chaoten bestmöglich die Grenzen aufzuzeigen. Meine Damen und Herren, dazu stehe ich.

(Beifall bei der CSU)

gesetzt werden. In Berlin und anderswo haben wir es bereits erlebt, dass es zum Schutz der Versammlungsfreiheit auch gehört, dass Kundgebungen der demokratischen Kräfte vor der Störung durch Chaoten geschützt werden müssen. Wir haben das in Nürnberg bei einer Kundgebung erlebt, auf der Oberbürgermeister Maly, Ministerpräsident Dr. Beckstein und Arno Hamburger gesprochen haben. Das gehört auch zum Schutz der Versammlungsfreiheit.

Die Versammlungsfreiheit gehört zu unserem demokratischen Rechtstaat. Das bedeutet aber nicht, dass sich jeder nach Belieben auf den Marktplatz stellen kann und dass er, wenn andere kommen, um ihn zu stören, selbst schauen muss, wo er bleibt. Nein. Schutz der Versammlungsfreiheit heißt auch, dass eine rechtmäßig angemeldete Demonstration auch vor Störungen anderer geschützt werden muss. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns einig.

Herr Kollege Schindler, ich möchte Ihnen gegenüber nicht polemisch werden. Ich räume ein, wir bewegen uns hier in Grenzbereichen. Deshalb habe ich dieses Beispiel gewählt. Ich weiß, dass das in der Praxis nicht immer ganz einfach werden wird. Ich sage einmal fi ktiv: Es wäre unerträglich, wenn Neonazis in Nürnberg eine Versammlung stören würden, auf der Arno Hamburger spricht. Es gibt aber auch das umgekehrte Beispiel, das Sie genannt haben. Damit muss man pragmatisch umgehen.

Ich glaube nicht, dass dieses neue Gesetz einen Anlass gibt, weniger gut als bisher damit umzugehen – ganz im Gegenteil. Ich weiß, da sind wir in juristischen Grenzbereichen, egal, wie man das formuliert. Ich sehe natürlich diese Herausforderung und den möglichen Konfl ikt, aber ich denke, wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass damit vernünftig umgegangen wird.

Entschuldigung. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Ettengruber.

Herr Staatsminister, wenn man den Kollegen Schindler hört, der fragt, wer schützt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, dann muss man zunächst einmal sagen: der Landtag durch Erlass eines entsprechenden Gesetzes – zunächst einmal nicht die Staatsregierung.

Wenn ich Frau Kollegin Kamm höre, die behauptet, dass bei der Anhörung die maßgeblichen Experten mehrheitlich der Meinung waren, der Entwurf sei verfassungswidrig, dann muss ich sagen, ich war ebenfalls in der Anhörung und habe eine ganz andere Wahrnehmung.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, ist es nicht richtig, dass seit dem Inkrafttreten des Bundesversammlungsgesetzes eine

müssen. Frage: Wie passt das mit der Formulierung, die Sie vorschlagen, zusammen, was das Störungsverbot einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung betrifft? Wie sollen die Leute in Gräfenberg, Wunsiedel oder wo auch immer gegen Neonazis auf die Straße gehen? Wie soll ein Glockenläuten oder ein Pfeifkonzert organisiert werden, wenn das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, ernst gemeint ist? Sie könnten natürlich sagen, dass Sie ein Gesetz vorlegen, es aber gar nicht so ernst meinen. Auch recht. Das bedeutet aber nicht, dass wir diesem Gesetzentwurf dann zustimmen müssen.

Herr Staatsminister.

Ich war am Brenner nicht dabei. Am Brenner gilt aber auf jeden Fall das österreichische oder das italienische Versammlungsgesetz, jedenfalls nicht das bayerische oder das deutsche.

(Ludwig Wörner (SPD): Das bedeutet: Wenn ihr demonstrieren wollt, fahrt ins Ausland?)

Wenn Sie Wert darauf legen, kann ich es auch ganz aktuell formulieren. Bayerische Polizisten haben vorgestern mitgeholfen, unerträgliche Umtriebe von deutschen Hooligans, die in Klagenfurt ausländerfeindliche Parolen geäußert haben, zu unterbinden und diese Leute festzunehmen. Es ist unerträglich, wenn solche Leute in Österreich derartig unerträglich Schindluder mit der demokratischen Freiheit treiben. Ich bin stolz darauf, dass wir in diesen Fragen eine so gute Zusammenarbeit zwischen Österreich und Bayern haben. Die Österreicher haben unsere Polizisten angefordert. Unsere Polizeibeamten haben dazu beigetragen, dass von solchen schlimmen Elementen kein weiteres Unheil in unserem Nachbarland angerichtet wird.

(Beifall bei der CSU)

Was die Milchbauern betrifft, möchte ich an dieser Stelle etwas sagen, was ich vor einer Woche schon unmissverständlich gesagt habe: Das eine ist die Sympathie für die Anliegen der Milchbauern. Wir haben aber auch unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir Blockaden, die den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, nicht dulden. Unsere Polizei war an jedem Ort präsent. Es war richtig, dass bis zum Ende des vergangenen Montags vor einer Woche jede dieser Blockaden aufgelöst worden ist. Ich hätte diese Blockaden auch nicht länger hingenommen. Hier gilt in der Tat gleiches Recht für alle.

Herr Kollege Schindler, ich unterstelle Ihnen, dass es Ihnen um eine sachliche Auseinandersetzung geht. Sie haben mit Ihrer Aussage zur Frage, wer die Versammlungsfreiheit schütze, natürlich recht. Ich habe aber auch recht. Die Verfassung schützt die Versammlungsfreiheit. Das ist der erste Teil. Dies muss jedoch konkret um

auf einem Privatgrundstück, in den Griff kriegen können. Nennen Sie mir bitte einen Artikel, mit dem Sie die NPDKundgebung zum 1. Mai hätten verbieten können. – Und dann reden wir weiter, ob Rechtsextremismus wirklich so bekämpfbar ist.

Sie verschleiern und vernebeln hier, dass dieses Gesetz überhaupt nichts bringen wird. Sie führen Beispiele wie das vorhin genannte an, das Sie auch mit dem Straf- und Polizeirecht in den Griff bekommen können. Das hat mit dem Versammlungsrecht überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Bundesgesetz hat Freiheitsrechte bereits sukzessive eingeschränkt, und statt das – nachdem Sie das Bundesgesetz selber kritisieren – zu ändern, verfassen Sie hier einen Gesetzentwurf, der zum Himmel schreit. Sie wollen gar keine Änderungen haben und müssen diese jetzt doch durchführen, weil Ihnen die Mehrheit in diesem Lande sagt, dass Änderungen dringend notwendig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Stahl, wenn Sie mir vorhin zugehört hätten, hätten Sie nicht den Eindruck erwecken können, dass ich so vermessen wäre, zu behaupten, dass man allein mit einem Versammlungsgesetz in Bayern den gesamten Umtrieben der Neonazis in unserem Land entgegenwirken könnte und dass das damit allein in den Griff zu kriegen wäre. Den Eindruck habe ich nie erweckt; so habe ich mich nie geäußert, aber ich muss jedes einzelne Instrument nutzen, um dem Ganzen in einem bestimmten Bereich entgegenzuwirken.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE))

Hören Sie halt einmal zu. Ich habe vorhin die Notwendigkeit der politischen Bildung angesprochen, die Notwendigkeit der Jugendarbeit usw. Ich weiß, dass wir, wenn wir Neonazis bekämpfen wollen, auf einer breiten Front arbeiten müssen. Dazu gehört auch, dass wir ein wirksames Versammlungsgesetz haben müssen. Natürlich ist es richtig, was Sie sagen, dass das Versammlungsrecht weitgehend überhaupt nicht einschlägig ist, wenn sich diese Leute auf einem Privatgrundstück treffen. Da haben Sie recht; das habe ich aber auch nicht behauptet. Das führt völlig am Thema vorbei.

Meine Damen und Herren, wir brauchen ein wirksames und vernünftiges Versammlungsrecht, um den Umtrieben von Chaoten auf unseren Straßen ein Stück weit entgegenzutreten. Die Befürchtungen, dass alles unnötig kompliziert wird, sind unbegründet. Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit gibt es mit diesem Gesetz nicht, ganz im Gegenteil: Wir schützen verstärkt und besser denn je die Demonstrationsfreiheit der Demokraten. Wir

Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ergangen ist, die sich mit dem Thema der Versammlungsfreiheit befasst haben, und dass es deshalb notwendig ist, nachdem die Zuständigkeit auf das Land Bayern übergegangen ist, ein neues Gesetz zu erlassen, das die Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht gestellt worden sind, erfüllt? Ist es richtig, dass dieser Gesetzentwurf die Anforderungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, und in welchen Punkten trifft dies zu?

Herr Kollege Ettengruber, dieser Gesetzentwurf basiert zum einen auf den positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Bundesgesetz. Aber Sie haben natürlich völlig recht, dass anders als in manchen anderen Rechtsmaterien über die Jahre hinweg eine Vielzahl von grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht ergangen ist – wenn ich nur an die legendäre Brokdorf-Entscheidung denke –, die vom Bundesgesetzgeber nie in das Gesetz eingearbeitet worden sind. Wir haben seither eine Praxis, bei der die Verwaltungsbehörden vor Ort immer zum einen den reinen Gesetzeswortlaut sehen mussten und zum anderen darüber hinaus, nach der Praxis von Richterrecht wie in Großbritannien, sehen mussten, was Karlsruhe seither alles entschieden hat und was mit zu berücksichtigen ist. Das ist in manchen Runderlassen und Verordnungen dann teilweise umgesetzt worden.

Wir unternehmen mit diesem Gesetzentwurf jetzt den Versuch, das alles zusammenzuführen, sodass das, worauf es ankommt, im Gesetzeswortlaut konsistent beisammensteht, sodass es für die Praxis nachvollziehbar ist und jeder weiß, woran er ist. In der Tat betreten wir mit manchen Punkten Neuland; ich will das noch einmal unterstreichen. Wir sind auch das erste Land, das in umfassender Weise von der neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz nicht nur nicht verfassungswidrig ist, sondern ganz im Gegenteil: Dieses Gesetz setzt neue Maßstäbe im Versammlungsrecht in Deutschland. Ich bin sicher, dass es schon in kurzer Zeit eine Reihe von Ländern geben wird, die den Maßstäben, die wir damit setzen, folgen werden.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Stahl.

Herr Minister, Sie instrumentalisieren diejenigen, die täglich gegen Rechtsextremismus kämpfen müssen, indem Sie hier ein Gesetz vorlegen, von dem Sie behaupten, dass man mit ihm den Rechtsextremismus in den Griff bekommen könnte. Nennen Sie mir bitte die Artikel, mit denen Sie zukünftig verhindern können, dass beispielsweise die Heimattreue Deutsche Jugend auf einem Privatgrundstück ihre Feste und Erziehungslager durchführt. Nennen Sie mir bitte den Artikel, mit dem Sie künftig ein Zeltlager wie das in Weißenohe am Freitag mit Musikveranstaltung, ebenfalls

der losgehen. Das führt dazu, dass zum Teil auch völlig unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, nicht nur ihre Autos, die dutzendweise in Brand geraten sind, sondern auch andere Personen, die an Leib und Leben gefährdet worden sind bei diesen Straßenschlachten – Leute, die nichts damit zu tun hatten.

Deshalb kann man nicht sagen, – was das Motto des ursprünglichen Gesetzentwurfs der GRÜNEN war –, dass die Versammlungsfreiheit in unserem Land darin besteht, dass sich jeder nach Belieben treffen kann und sich der Rest fi nden wird.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das Polizei- und Strafrecht genügen!)

Solange es nur darum ginge, dass „ver.di“ und der Bund Naturschutz demonstrieren, würde es kein Problem geben. Dann bräuchten wir die Hälfte des Gesetzes nicht. Leider ist es aber nicht so, dass in unserem Land nur der Bund Naturschutz und „ver.di“ demonstrieren. Leider gibt es auch immer wieder Versuche von Chaoten und Leuten, die nicht friedlich und nicht demokratisch gesinnt sind. Solange die auch Demonstrationsrecht haben, müssen Sie die Demonstrationen vernünftig steuern und Grenzen aufzeigen können.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Deshalb brauchen wir ein solches Gesetz, meine Damen und Herren. Darin sind wir Gott sei Dank völlig einig, Herr Kollege Welnhofer.

Herr Minister, es gibt keine Fragesteller mehr. Vielen Dank. Die Ministerbefragung ist damit beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Aktuelle Stunde

Für die heutige Sitzung ist die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt. Sie hat eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema „Bayern – aber gerechter: Bayerisches Sofortprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut auflegen!“.

Ich gebe bekannt, dass in der Aktuellen Stunde die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen dürfen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält eines ihrer Mitglieder zehn Minuten Redezeit; dies wird auf die Gesamtredezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet.

Die erste Rednerin ist Herr Kollege Wahnschaffe. – Entschuldigung, der erste Redner. Lieber Herr Kollege Wahnschaffe, ich habe mich gerade in der Quotierung geirrt.