Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In ganz Bayern formiert sich der Widerstand der Bauernverbände, und zwar der konventionell wirtschaftenden Mitglieder und nicht der in Ihren Augen „spinnerten“ Öko-Bauern. Alle wollen gentechnikanbaufreie Zonen. Wir haben im Landwirtschaftsausschuss lange Debatten geführt und es als positives Signal empfunden, dass Sie, Herr Ranner, und andere aus Überzeugung mit uns den Erprobungsanbau abgelehnt haben. Obwohl sich der Vertreter des Ministeriums redlich bemüht hat, uns zu erklären, dass dies gegen den Ministerratsbeschluss steht, haben Sie mit uns gestimmt. Leider sind Sie aber
Wir könnten an dieser Stelle erneut das Verständnis der Staatsregierung von Demokratie diskutieren. Aber hier geht es um etwas anderes. Es geht um die Auswirkungen einer noch nicht erprobten Technologie, deren Risiken nicht abschätzbar sind auf die Gesundheit.
Herr Miller, Sie machen in dieser Sache einen nicht entschuldbaren Kniefall vor der Industrie zulasten der Menschen.
Letzte Woche wurde zusätzlich zu dem, was wir schon wussten, der Öffentlichkeit bekannt, dass Sie seit dem Jahre 2001 unter anderem in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Ebersberg Bt-Mais in sechs Landkreisen anbauen. Die Wahrheit gibt es bei Ihnen ja immer nur scheibchenweise. Seit heute wissen wir auch, dass das nicht erst seit 2001 der Fall ist, sondern schon seit 1998.
Herr Huber, die feinsinnige Unterscheidung, ob das Privatleute machen, ohne dass es jemand weiß, oder ein Staatsgut, bringt in der Wirkung keinen Unterschied. Sie werden jetzt sagen, dass es dem Landtag bekannt war. Das stimmt wohl. Aber der Öffentlichkeit war es nicht bekannt, weder in Fürstenfeldbruck noch in Ebersberg. In Ebersberg haben Sie die Bauern sehenden Auges zu 100 % beschließen lassen, dass sie eine gentechnikfreie Anbauzone wollen, wohl wissend, dass das nicht mehr geht, weil Sie durch die Hintertür die Fakten bereits geschaffen hatten.
Wenn Sie seit sechs Jahren erproben, kann es dort keine gentechnikfreien Zonen mehr geben, ebenso wenig wie in den anderen fünf Landkreisen, und dann hätten Sie das den Leuten zumindest vorher sagen müssen.
Sie nehmen nicht einschätzbare Konsequenzen – Herr Rotenhan, ich sage hier noch einmal ganz bewusst – durch eventuelle Kontamination billigend in Kauf. Sie nehmen Wettbewerbsnachteile für die Bauern in Kauf, und Sie werden irgendwann die bayerische Imkerei zugrunde richten; denn wer soll noch teuren bayerischen Honig kaufen, wenn der auch mit genmanipulierten Pollen verseucht ist?
Sie erproben seit sechs Jahren. Sie forschen seit sechs Jahren – so hoffe ich zumindest – wissenschaftlich; denn sonst hätten Sie nicht erproben müssen. Wozu also brauchen Sie jetzt schon wieder einen Erprobungsanbau und wieder eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung? Sie werden es nicht schaffen, mir das zu erklären. Die Bevölkerung hat ein Recht auf lückenlose Information, und ich hoffe, dass Sie den Denkzettel, den Sie für diese menschenverachtende, selbstherrliche und arrogante Politik verdienen, wirklich bekommen, am besten schon am 13. Juni bei der Europawahl.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen, ehe ich auf die Anträge zu sprechen komme. Man kann irgendwie nachvollziehen, dass Sie so zu argumentieren versuchen, wenn man weiß, in welcher Situation Sie sind. Es war das Bundessortenamt, das Saatgut für 30 500 Kilogramm gentechnisch veränderten Mais genehmigt hat. Das war das Bundessortenamt, das bekanntlich eine Bundesbehörde ist und der Bundesministerin Künast untersteht.
Das ist die Wahrheit. Die Genehmigung wurde erteilt, ohne dass man wusste, wer dieses Saatgut einsetzt und wo das geschieht.
Kollege Müller, hier geht es nicht um Freisetzungen; das ist etwas ganz anderes. Das war und ist genehmigt. Im Falle von Freisetzungen ist übrigens auch der Bund zuständig. Hier geht es um den Anbau von genehmigten Genpflanzen. Im Klartext heißt das: Es ist jedem Landwirt freigestellt, dieses Saatgut zu besorgen und gentechnisch veränderten Mais anzubauen. Das wissen Sie ganz genau. Den Vorwurf, das sei verantwortungslos und menschenverachtend, geben Sie bitte an die Stelle weiter, wo die Entscheidungen gefallen sind; darum würde ich schon sehr bitten.
Es besteht nun einmal, jedenfalls noch, keine Meldepflicht für die Landwirte, sodass es gar keine exakten und umfassenden Kenntnisse über den Anbau von transgenem Mais gibt. Die Bundesregierung hat noch keine Meldepflicht beschlossen. Kollege Huber hat es vorhin schon gesagt: Wir werden bei der im Bundesrat anstehenden Beratung für ein Melderegister eintreten; denn nur, wenn man das hat, kann man gentechnikfreie Zonen festlegen. Selbst wenn wir uns aus dem Erprobungsanbau zurückziehen würden, könnten wir den Anbau nicht stoppen oder verhindern.
Bei diesem Anbau geht es nicht um Sicherheitsfragen, nicht um eine mögliche Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt. Diese Fragen hat wiederum die Bundesbehörde im Rahmen der Erteilung der Vertriebsgenehmigungen zu prüfen. Wir könnten das gar nicht, auch wenn wir das wollten, weil wir dafür nicht zuständig sind.
Ich fasse kurz zusammen: Die GRÜNE Landwirtschaftsministerin Künast hat für Bt-Mais Betriebsgenehmigungen erteilt, wohl wissend, dass keine Meldepflichten bestehen und Fragen der Koexistenz-Leitlinie der EU zu klären wären. Hier liegt die eigentliche Ursache der Verunsicherung der Bauern und der Verbraucher. Bundesweit stehen wir vor der Situation, dass wir bis auf wenige Ausnahmen
nicht sagen können, ob Bt-Mais angebaut wird. Das ist der große Widerspruch. Der Kollege von der Fraktion der GRÜNEN,
Sprinkart, hat hier die Landesanstalt zitiert – das ist schon hochinteressant – und hat gesagt, das bringe gar nichts. Einen Satz später hat er erklärt, man bräuchte hier keine Untersuchungen und keine Erprobungen. Das ist ein Widerspruch in sich.
Herr Minister Miller, wären Sie bereit, mir zu sagen, warum Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern derartige Versuche durchführt und warum es staatliche Versuche gibt, nachdem Sie vorhin gesagt haben, Sie hätten darauf keinerlei Einfluss?
Ich werde gleich noch darauf zu sprechen kommen, warum diese Versuche notwendig sind. Der Anbau ist möglich. Es geht um die Koexistenz-Leitlinie der Europäischen Union, die es durchzuführen gilt. Ich hätte erwartet, dass die Bundesregierung die Ökobauern, die herkömmlich produzieren, nicht im Stich lässt, sondern dass sie die Erprobungsversuche selbst durchführt.
- Die haben das nicht abgelehnt. Sieben Länder haben sich zusammengetan mit der Begründung, sie hätten zu wenige Erkenntnisse. Der Anbau ist ja ohne jede Vorgabe möglich. Wäre es denn nicht besser, hier Vorgaben zu geben? Man sollte zunächst Haftungen, so weit das möglich ist, ausschließen. Die sieben Bundesländer haben sich zusammengetan, weil Frau Künast sich geweigert hat, wissenschaftliche Verfahren abzustimmen. Die wissenschaftliche Begleitung geschieht durch die Universität Halle/Wittenberg. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass Bayern hier vorgeprescht wäre. Wir stellen uns in Abstimmung mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern den aktuellen Fragen praktischer Koexistenz.
Nach den EU-Koexistenzleitlinien darf keine Form der Landwirtschaft, ob ökologisch, konventionell oder mit gentechnisch gestützten Produktionssystemen arbeitend, ausgeschlossen werden. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Deshalb ist ein Erprobungsanbau mit zugelassenen Bt-Maissorten notwendig, um die offenen Fragen der Koexistenz zu klären.
Wir wollen dazu beitragen, dass auch künftig ein vernünftiges nachbarschaftliches Verhältnis zwischen den Landwirten möglich ist. Wir werden auf drei staatlichen Betrieben Bt-Mais anbauen oder haben ihn angebaut. Wir können nur den Landwirten eine wissenschaftliche Begleitung anbieten, die sich bei uns gemeldet haben. Sieben Landwirte haben das gewünscht. Die Beschaffung ist aus
schließlich Sache der Landwirte; die brauchen da niemanden zu fragen. Wir brauchen den Erprobungsanbau auch in unseren staatlichen Betrieben, um Fragen der Koexistenz klären zu können.
Ich betone noch einmal: Man sollte Haftungsfragen bei der Auskreuzung regeln. Die Auskreuzung ist insbesondere für Ökobetriebe ein Problem: Wenn der Wert von 0,9 % überschritten wird, können sie das nicht mehr als Ökogetreide verkaufen. Wir brauchen diese Erfahrungen, und dabei greifen wir auf unsere Betriebe zurück. Selbstverständlich werden wir uns für die Einrichtung eines Melderegisters einsetzen. Die Aussage zur Kontaminierung haben Sie selbst zurückgenommen. Es wird einen Antrag im Bundesrat zur Novellierung des Gentechnikgesetzes geben.
Da es in Bayern schon lange einen Erprobungsanbau gibt und wir immer die Koexistenzfrage gestellt haben, frage ich Sie jetzt, ob beim jetzigen Erprobungsanbau auch die Haftungsfrage für die Imkerei aufgegriffen wurde; das ist ja eines der Hauptprobleme.
Das kann ich ganz kurz beantworten. Erstens. Die bisherigen Versuche in staatlichen Gütern im Rahmen eines Monitoringprogrammes sind nicht im Hinblick auf die Koexistenz durchgeführt worden.
Zweitens. Die Bienen gehen in der Regel nicht an den Mais, sondern an den Raps; das ist völlig richtig. Für Raps gibt es diese Genehmigung nicht. Gentechnisch veränderter Raps wird derzeit nicht angebaut, weil von dem hierfür zuständigen Bund keine Genehmigung erteilt wurde. Wir haben dabei folgendes Problem: Die Bienen übertragen die gentechnisch veränderten Pollen, die 0,1 bis 0,4 % des Honigs ausmachen. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieser Wert gekennzeichnet werden muss. Wenn 0,9 % gelten, muss nicht gekennzeichnet werden. – Frau Lück, wenn Sie Fragen stellen, wäre es schön, wenn Sie aufpassen würden.
Die EU-Kommission hat derzeit die Frage noch offen gelassen, ob es überhaupt einen Grenzwert geben wird. Diese Fragen hat die Bundesministerin auf EU-Ebene zu klären. Hier kann man zwar darüber diskutieren, aber die Verantwortung liegt beim Bund.
Zum Vorwurf der Geheimhaltung: Seit sieben Jahren laufen in Grub im Landkreis Ebersberg Projekte mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Wir haben darüber in vielen Jahren Presseveröffentlichungen herausgegeben. Ich habe die Presseveröffentlichung aus dem Jahr 1999 vorliegen. Darin steht:
Die auf bayerischen Versuchsgütern durchgeführten Versuche mit transgenen Kulturpflanzen sollen dazu beitragen, die Gentechnik transparenter zu machen und darüber zu informieren. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine
Bei Nachfrage und bei entsprechendem Interesse werden die Landesanstalten zu gewünschten Terminen Führungen anbieten, um über die Versuchsziele und Eigenschaften von transgenen Pflanzen und über den Versuchsaufbau zu informieren.
Was den vorher zitierten Bericht betrifft, den wir nicht abgeliefert hätten: Der Antrag auf Drucksache 15/794 ist insgesamt abgelehnt worden.
Wir haben überhaupt kein Interesse daran, etwas zu verheimlichen. Daher habe ich es hier mitgeteilt. Allerdings erschien heute in einer überregionalen Zeitung ein Bild über einen Gentechnikversuch mit Weizen in Lindau. Da könnten Sie vielleicht verunsichert sein. Ich habe mich erkundigt: Das ist zwar Lindau. Aber es handelt sich dabei um einen Versuch der Eidgenössischen Forschungsanstalt in Lindau in der Schweiz. Die Zeitung wird dies korrigieren.
Zum Antrag der SPD-Fraktion: Wir haben überhaupt kein Problem, sondern ein Interesse daran, über die in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse über den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu berichten. Wir werden diesem Berichtsantrag selbstverständlich nachkommen und den Bericht so bald wie möglich geben.
Nicht zustimmen können wir Ziffer 4 des Antrags – so würde ich es empfehlen –, den weiteren Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bis zur Klärung der Haftungsfrage zu stoppen; denn die sieben Landwirte, die sich daran beteiligen, wissen das und werden entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Das Problem stellt sich bei den Landwirten, die möglicherweise gentechnisch veränderten Mais ausgebracht haben, das aber aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nicht melden müssen und nicht gemeldet haben. Wir tun nichts anderes, als uns der Verantwortung zu stellen und den gesetzlich jederzeit möglichen Anbau wissenschaftlich zu begleiten. Wir tun das nach wissenschaftlichen Regeln der koordinierenden Universität. Ich möchte schon fragen, was daran schlecht oder unrecht ist. Sie haben das in Ihren Reden indirekt selber gefordert.
Zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Erprobungsanbau abzubrechen, macht keinen Sinn, weil es nicht den Empfehlungen der Koexistenzleitlinie entspricht, hier ein Nebeneinander zu ermöglichen. Herr Sprinkart, Sie fordern, die Landesanstalt für Landwirtschaft aus der wissenschaftlichen Begleitforschung abzuziehen, zitieren aber hier gerne die Landesanstalt, um argumentieren zu können. – Aus den vorhin dargelegten Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen.