Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

Herr Kollege Müller, ich höre Ihnen sehr aufmerksam zu und habe nur eine Frage: Sie haben gerade den Begriff Kontaminierung benutzt. Ist Ihnen klar, dass dieser Begriff aus der Toxikologie stammt und bisher durch keine wissenschaftlichen Erhebungen auf Grund einer gentechnischen Manipulation eine Vergiftung der Pflanze oder des daraus entstehenden Produkts nachgewiesen worden ist?

Ich danke Ihnen für diese Frage. Ich habe den Begriff bewusst gewählt, weil mir etwas Sorge macht. Ich kann es nicht beurteilen. Es gab gestern oder heute in der Zeitung eine neue Meldung, in der von Versuchen berichtet wird, bei denen bei Ratten, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert worden sind, Blutveränderungen festgestellt worden sind. Ich hätte das Beispiel nicht gebracht, ich wollte damit nur erklären, warum ich diesen Begriff verwendet habe. Sie haben Recht, man sollte nicht unnötig Angst machen, aber es gibt offensichtlich bei diesem Thema Sorgen, die man zumindest respektieren muss.

Die gentechnikfreien Anbauregionen wären für uns ein Fortschritt. Ich sage Ihnen noch etwas: Die jetzige Regelung – ich sage das in aller Deutlichkeit auch in Richtung Berlin und Europa –, Produkte tierischer Herkunft, sprich Milch, Käse, Eier oder Honig, von der Kennzeichnungspflicht bei G.V.Os freizustellen, weil nicht der Frage nachgegangen werden soll, womit die Tiere gefüttert werden, wird nicht lange halten. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer die bayerische Struktur in der Milchwirtschaft ein wenig kennt

ich komme aus dem Allgäu –, der wird wissen, dass 40 % unseres Exports nach Italien gehen und Italien sehr hohe Qualitätsansprüche hat. Es wird nicht lange dauern, bis die Italiener und andere sagen werden: Ich möchte Milch und Käse nur von Tieren haben, die nicht mit solchen Produkten gefüttert worden sind. Deshalb wäre es klug, sich freiwillig darauf zu verständigen, in Bayern diese Technik nicht anzuwenden. Es gibt andere, die das tun wollen. Lassen Sie diese das machen, aber geben Sie unseren Bauern die Chance, diese Entscheidung auch in der Zukunft so treffen zu können, so sie wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nun aber zu dem, was in unserem Dringlichkeitsantrag steht – auf den Antrag brauche ich nicht weiter einzugehen, den können Sie nachlesen, ich möchte nur auf einen Punkt weiter eingehen -: Was schafft Ängste? Ich habe vorhin schon gerade in der Antwort zu Ihnen eines angesprochen: Ein entscheidender Punkt ist, dass in Bayern das Ganze geheim gehalten wird. Es gab anlässlich der Versuche, die stattfinden, keine Gespräche mit den Bauern, mit Ökobauern, mit Umweltverbänden oder Verbraucherorganisationen. Ein solches Vorgehen schafft keine Akzeptanz. Sie werden es in der heutigen Presserundschau gelesen haben: Der BBV-Obmann aus Ebersberg und Kreisvorsitzender des BBV hat sich sehr detailliert zu diesem Thema geäußert. Er sagt, die Bauern im gesamten Landkreis hätten zu 100 % gegen das Ausbringen solcher Organismen gestimmt und sich verpflichtet, einen gentechnikfreien Anbau durchzuführen. Ohne dass die Bauern informiert worden sind, hat die Bayerische Staatsregierung genau dort – wir wissen von anderen Bereichen nichts – einen Versuch gestartet. Ich sage Ihnen: Das läuft im Grunde genommen auf eine Enteignung der Bauern hinaus. Wenn ich den Bauern nicht die Möglichkeit gebe, sich vor dieser Technik zu schützen, werden sie enteignet, weil sie nicht mehr so produzieren können, wie sie produzieren wollen. Das bedeutet Enteignung von Bauern. Merken Sie sich das, das wird ein kritischer Punkt.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt im Übrigen auf der Homepage des Umweltministeriums – ich weiß nicht, ob es jedem bekannt ist; Ihnen sicher, Frau Müller, – eine Information zum Vollzug des Gentechnikrechts. In diesem Zusammenhang wird über Genehmigungsverfahren für Freisetzungen berichtet. Ich werde nicht alles vorlesen, aber es heißt dort unter anderem:

Parallel zum behördlichen Verfahren

das es wohl geben muss, auch in Bayern

erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und der Tagespresse. Der Antrag wird anschließend bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Während und bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung kann schriftlich Einwand gegen das Vorhaben erhoben werden.

Das ist die Rechtslage. Kommen Sie mir nicht mit dem Hinweis, es handle sich nur um einen Versuch. In dem Gesetz ist das nicht besonders ausgenommen, sondern es geht um Freisetzung. Freisetzung gab es in Grub und anderswo in Bayern. Von sieben Standorten wissen wir überhaupt nichts. Ich kann Ihnen nur sagen: Auch der Landwirtschaftsminister sollte wissen, dass vor einem Versuch dieser Art – er weiß es ja offensichtlich schon sehr viel länger als wir alle zusammen – auch die Öffentlichkeit zu informieren ist. Ich bitte ihn darum, heute dazu Stellung zu nehmen, wie es geschehen konnte, dass Versuche dieser Art in Bayern stattfinden konnten, ohne dass die Öffentlichkeit oder Sie etwas davon gewusst haben. Es ist an Kuriosität nicht zu überbieten, dass Sie einen Antrag, über den wir morgen im Ausschuss debattieren, einbringen, in dem die Antragspflicht solcher Versuche gefordert wird, während der Landwirtschaftsminister das schon seit geraumer Zeit macht. Ich muss Ihnen sagen: Sie schaden der Sache und unseren Bauern.

Zum Abschluss: Unsere Bauern haben schon einmal, nämlich 1984, bei der Europawahl vor dem Hintergrund der Milchmengengarantieverordnung gewusst, dass man ihnen einen Denkzettel zu Europa geben muss, und ich meine, jetzt haben wir genau den richtigen Zeitpunkt. Die Bauern sind schlaue Leute. Die lassen sich das nicht gefallen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Kollege Dr. Marcel Huber.

Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zu diesem Thema ist nicht ganz neu. Wir haben uns auch im Ausschuss schon mehrfach darüber unterhalten und zuletzt vor 14 Tagen im Plenum darüber gesprochen. Die Positionen sind unverändert. Die Opposition versucht einen gänzlichen Verzicht, und zwar undifferenziert – man hat es auch heute wieder gehört – nach Pflanzenarten und nach gentechnischer Modifikation, einzufordern. Sie ignorieren dabei vollständig, dass der Anbau von gentechnischen Pflanzen im großen Maße bereits weltweit Tatsache ist.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ist das ein Argument?)

Hören Sie mir doch etwas zu, lassen Sie mich doch einen Satz komplett aussprechen.

Sie ignorieren die Rechtssituation in der EU. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Auch mir gefällt es nicht, und meine Europaeuphorie dämpft sich deutlich, wenn ich mir von der EU mit einer Nichtumsetzungsklage die Koexistenz aufzwingen lassen muss. Ich muss das an dieser Stelle deutlich sagen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Sie ignorieren die bundesdeutsche Rechtssituation, wonach das Bundessortenamt 30,5 Tonnen ohne Auflagen und ohne Meldepflicht für den Anbau genehmigt hat.

(Zuruf von der CSU: Wer ist zuständig?)

Ja, wer ist dafür zuständig? Das brauche ich, so glaube ich, an dieser Stelle gar nicht zu erwähnen.

(Weitere Zurufe von der CSU)

Ja, soll ich es sagen? Das ist eine ganz klare Zuständigkeit unserer Landwirtschaftsministerin Künast, die diese Rechtssituation geschaffen hat.

Jetzt muss ich natürlich zugeben, dass nur deswegen, weil es alle machen – cosi fan tutti – kein Grund dafür besteht, es auch bei uns für rechtens zu erklären. Aus diesem Grund muss ich darauf hinweisen, dass Sie der CSU keine schwarz-weiß-malerische Blöckebildung vorwerfen können, denn die Position der CSU ist durchaus differenziert, und zwar gehen wir vorsichtig abwägend auf der einen Seite, aber nicht mit einer gänzlichen Ächtung auf der anderen Seite, so, wie Sie das gerne haben, an die Sache heran. Wir haben in dem Antrag – der Landwirtschaftsausschuss hat das mitgetragen – zum Ausdruck gebracht, den Anbau nicht zu forcieren, aber uns die Türe offen zu halten. Als Fortsetzung dieses Gedankens sind wir gerade dabei, die wissenschaftliche Bearbeitung dieser Fragestellung unter strengsten Sicherheitskautelen, und zwar in der Abfolge von inzwischen vielen Jahren, fortzusetzen. Wir befinden uns dabei in der Gesellschaft von insgesamt sieben Bundesländern, die zurzeit unter Federführung der Universität Halle an diesen Fragen arbeiten.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Auch ich bin nicht sehr begeistert davon.

Wenn dann schon diese Untersuchungen durchgeführt werden sollen, um diese Fragen, die Sie heute gestellt haben, zu klären, dann ist es mir wesentlich lieber, es geschieht dies in der Hand eines Staatsgutes als so, wie Sie es hier aufgrund der Gesetzgebung von Frau Künast initiiert haben, dass es nämlich Privatleute, ohne dass jemand davon weiß, draußen im freien Feldversuch selbst tun können.

(Beifall bei der CSU)

Sie haben vorhin von zehn Betrieben gesprochen, die sich da in Bayern vordrängen. Es sind sieben Privatleute, die sich das hier auf eigenes Risiko antun. Dass man diese Leute nicht einfach so laufen lässt, sondern deren Tun wissenschaftlich begleitet, halte ich für absolut notwendig.

(Unruhe)

Ich darf noch kurz zum Ziel dieser Forschung eine Bemerkung machen. Herr Kollege Müller hat vorhin die Wirtschaftlichkeit angesprochen. Erklärtes Ziel ist es, die Betriebe, die nicht mit GVP-Pflanzen arbeiten wollen, sicher davor zu schützen, einen Eintrag von GVP-Pflanzen auf ihren Feldern zu bekommen. Um dies aber beurteilen zu können, muss man die verschiedenen Pflanzenarten unter den gegebenen Bedingungen der lokalen und klimatischen Verhältnisse beurteilen. Wir wollen wissen, welche

Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Nachbarbetriebe vor unerwünschten Einkreuzungen notwendig sind und welche Auswirkungen wir auf die Bienen bzw. auf die Honigproduktion zu erwarten haben.

Ich muss Ihnen auch noch einmal Folgendes vor Augen führen. Die EU hat die Koexistenz vorgeschrieben, und der Bund ist gezwungen, die Richtlinien gesetzlich umzusetzen. Die wissenschaftlichen Fragen, die jetzt zur Beantwortung anstehen, lässt man aber vom Land beantworten. Das Land hat nun das Problem, Auskunft geben zu müssen.

Ich möchte noch einmal deutlich unterstreichen, dass diese Untersuchungen ergebnisoffen sind. Dabei kann als Ergebnis durchaus herauskommen, dass man sagt: Auch wenn der Anbau in der ganzen Welt schon in großem Umfang stattfindet, ist es aufgrund der kleinräumigen Strukturen und der Bienenhonigproblematik für bestimmte Pflanzenarten nicht möglich, so etwas bei uns in Bayern anzubauen. Das kann durchaus das Ergebnis sein. Aber es kann eben auch herauskommen – deshalb wird von der Ergebnisoffenheit gesprochen –, dass es ohne Risiko möglich ist, unter genau definierten Bedingungen mit Handlungsanweisungen und Sicherheitsregelungen im Sinne einer good praxis bestimmte Pflanzenarten bei uns anzubauen, ohne dass der Betreffende in eine verschuldensunabhängige Haftung kommt. Dazu brauchen wir Regeln und auch vernünftige wissenschaftliche Erkenntnise.

Ich komme nun zu den beiden Anträgen, zunächst zum Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 15/932. Kollege Müller, die Fragen, die Sie beantwortet haben möchten, decken sich weitgehend mit meinen Fragen. Die in den Punkten 1 bis 3 erfragten Probleme möchte ich auch erfahren. Dazu stehe ich. Wenn wir in der Lage sind, das von Punkt 4 zu trennen, stimme ich den Punkten 1 bis 3 zu. Damit aber auch klar wird: Wir können die Antworten auf diese Fragen nur dann bekommen, wenn wir vernünftige, sichere, überwachte Untersuchungen zu diesen Fragestellungen bekommen. Aus diesem Grund kann ich dem Punkt 4 meine Zustimmung nicht geben.

Herr Kollege Huber, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Lück?

Frau Kollegin, bitte.

Herr Kollege, ich habe eine Frage zu Punkt 4. In Punkt 4 wird gefordert, – –

Eine Zwischenfrage bitte, Frau Kollegin.

Ja, das ist die Frage. – Es wird gefordert, „sofort den weiteren Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bis zur Klärung aller Haftungsfragen zu stoppen“. Das beinhaltet doch eigentlich auch unser beiderseitiges Anliegen. Das ist die Frage.

(Widerspruch und Zurufe von der CSU)

Also, ob Sie dem nicht doch zustimmen können.

Frau Kollegin, eine Zwischenfrage ist eine Frage und endet mit einem Fragezeichen. Wenn man schon so lange wie Sie in diesem Hohen Haus ist, müsste man das eigentlich wissen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Lück, der Mais ist ausgebracht; es gibt keine weiteren zugelassenen Pflanzenarten, die wir erproben wollen. Die Frage stellt sich bis zum nächsten Jahr in Bayern nicht, und bis dahin hoffen wir, genügend Erkenntnisse zu haben.

Ich komme nun zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/927. Ihre Forderung nach dem Abbruch des Erprobungsanbaus verstehe ich natürlich. Das entspricht Ihrer Linie, und ich habe das auch gar nicht anders erwartet. Ihre Forderung nach dem Abbruch der wissenschaftlichen Begleitung kann ich aber überhaupt nicht verstehen. Ihre Parteikollegin in Berlin, Frau Künast, hat das Recht geschaffen, dass jeder Landwirt in Deutschland genverändertes Saatgut ausbringen darf, ohne dass irgendjemand etwas davon erfährt. Das führt nicht zu der Transparenz, die Sie heute eingefordert haben, sondern es führt im Gegenteil zu einer Verschleierung. Dies wiederum beunruhigt die Bevölkerung und ist für mich in höchstem Maße inkonsequent. Wenn wir eine Meldepflicht hätten, wie wir von der CSU sie im Ausschuss gefordert haben, wäre die Transparenz größer. Damit würden wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerung in die Sache einzubinden. Aber weil dem nicht so ist, lehne ich den Antrag der GRÜNEN ab.

Wir sollten versuchen, dieses brisante und hoch emotionale Thema abseits von ideologischen Grabenkämpfen in einem verantwortungsvollen, nicht zu leichtfertigen – da haben Sie Recht –, aber auch nicht zu ängstlichen Vorgehen so weit zu bringen, dass wir einen vernünftigen Umgang mit dieser Technologie bekommen.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Kollegin Sonnenholzner das Wort.