Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatsminister, den Vorwurf der Freigabe von genmanipuliertem Mais von Greenpeace oder vom Bund Naturschutz nehme ich mir sehr zu Herzen. Wir waren von dieser Tatsache sicher nicht begeistert. Aber ein solcher Vorwurf von Ihnen ist heuchlerisch und verlogen; das muss ich Ihnen klar sagen.
Denn überall dort, wo Renate Künast auch nur den Versuch unternimmt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen einzudämmen,
2001 wollte sie diese Freigabe verhindern. Sie sind über die Bundesministerin hergefallen und haben gesagt, das komme nicht infrage.
Ein zweites Beispiel: Die Meldepflicht für Landwirte steht im Gentechnikgesetz. Sie boykottieren diese Regelung im Bundsrat und verhindern so, dass sie rechtskräftig wird. Darum kann sie nicht greifen.
Sie werfen uns vor, wir verzögerten das. Das ist in keiner Weise der Fall. Zudem war die Freigabe keine Aufforderung an die Staatsregierung, auf staatlichen Flächen Versuchsanbau zu machen, sondern es war eindeutig Ihre Entscheidung, das zu tun.
Das Gentechnikgesetz von Renate Künast stellt sich im Rahmen der Koexistenz auf die Seiten derer, die keinen Anbau gentechnisch veränderter Organismen wollen, aber nicht auf die Seite derer, die den Anbau gentechnisch veränderter Organismen fordern. Aber genau diese Regelung stört Sie; denn Sie wollen im Prinzip den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Das müssen Sie klar sagen.
Herr Kollege Sprinkart, es stimmt, dass Frau Künast den Anbau gentechnisch veränderter Organismen wahrscheinlich verhindern will. Aber sie hat ihn nicht verhindert. Ihr Bundessortenamt hat die Zustimmung dazu gegeben. Das ist die Wahrheit.
Aber sie hat noch etwas viel Schlimmeres gemacht: Sie gab den Anbau frei, ohne vorher Versuche gemacht zu haben, und sie weiß nicht, wer wo etwas anbaut. Ich halte das für nicht verantwortlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich komme jetzt zur Abstimmung. Dazu trenne ich die beiden Dringlichkeitsanträge. Es wurde über beide Anträge namentliche Abstimmung beantragt.
Ich lasse zunächst über den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/927 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne steht auf der Seite der Opposition, die Nein-Urne auf der Seite der CSUFraktion im Bereich der Eingangstür. Die Urne für Enthaltungen befindet sich vor mir auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden; es stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Genmais-Erprobung in Bayern“ auf Drucksache 15/932, die ebenfalls in namentlicher Form erfolgen soll. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen wie bei der vorhergehenden Abstimmung bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen wiederum fünf Minuten zur Verfügung. Ich bitte um Stimmabgabe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später von mir bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Peter Welnhofer, Joachim Unterländer, und anderer und Fraktion (CSU) Reform des Maßregelvollzugs (Drucksache 15/928)
Ich gebe noch die verbleibenden Redezeiten bekannt: Auf die CSU-Fraktion entfallen 30 Minuten, auf die SPD-Fraktion 15 Minuten und auf die Fraktion der GRÜNEN 22 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort Kollege Zellmeier.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp drei Wochen, am 26. April 2004, wurde in Straubing die Erweiterung der forensischen Klinik eingeweiht. Die Festrednerin, Frau Staatsministerin Stewens, betonte in ihrer Rede, dass demnächst schon eine zweite Erweiterung ansteht. Als örtlichen Abgeordneten hat mich das natürlich gefreut, weil ich den Wirtschaftsfaktor „Forensische Klinik“ zu schätzen weiß. Aber aus sozial- und finanzpolitischer Sicht muss ich sagen: Die Entwicklung ist bedenklich. Die Forensik und der Maßregelvollzug gehören zu einer der wenigen Branchen in Deutschland, die noch boomen. Allein in den letzten acht Jahren haben sich die Kosten in diesem Bereich mehr als verdoppelt. 154 Millionen Euro werden für die laufende Unterbringung aufgebracht, 20 Millionen Euro für Investitionen. Fast 10 % unseres Sozialetats gehen in diesen Bereich. Die Zahl der Patienten ist von 1000 auf über 1800 gestiegen; 80 % in acht Jahren!
Dies ist nicht nur ein erheblicher Kostenfaktor, sondern führt auch zu Unmut in der Bevölkerung. Da ist die Rede von einer luxuriösen Unterbringung der Strafgefangenen. Natürlich wissen wir alle, dass es sich nicht nur um Strafgefangene, sondern um Patienten handelt, die einer Behandlung bedürfen. Allerdings müssen wir hier darauf dringen, dass die bestehenden Kapazitäten besser ausgenutzt werden, dass Einsparpotenziale rigoros ausgeschöpft werden und dass der Schutz der Bevölkerung vor Straftätern im Vordergrund steht. Deshalb soll die Staatsregierung mit einer Bundesratsinitiative insbesondere dafür sorgen, dass Straffällige, die therapiewillig sind, ihre Plätze erhalten und Unwillige von der Therapie ausgeschlossen werden. Das nützt nicht nur der Staatskasse, sondern auch den Betroffenen. Gleichzeitig wollen wir mehr Sicherheit für den Bürger und mehr Flexibilität.
Zu den einzelnen Maßnahmen, die wir anstreben: Erstens. Durch eine Neufassung von § 64 des Strafgesetzbuches soll erreicht werden, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt von der konkreten Erfolgsaussicht abhängt. Aus der Muss- soll eine Soll-Vorschrift werden. Die Gerichte gewinnen dadurch Spielraum, um Therapieunwillige und Therapieunfähige von den Therapieplätzen fern zu halten und damit die Kapazitäten nicht zu blockieren. Darunter fallen natürlich diejenigen, die eine Therapie verweigern, aber auch Ausländer, die völlig sprachunkundig und damit nicht in der Lage sind, therapiert zu werden, oder solche Ausländer, die vor der Abschiebung stehen. Denn wir können es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgern nicht zumuten, dass wir Ausländer therapieren, die anschließend abgeschoben
werden. Das ist nicht Aufgabe unseres Staates, sondern das soll der jeweilige Heimatstaat übernehmen.
Ein zweiter Punkt. Bei Freiheitsstrafen von über drei Jahren muss der Vollzug der Freiheitsstrafe vor der Therapie erfolgen. Das hilft den Therapiewilligen, die nach erfolgreicher Therapie die Aussicht auf Entlassung haben und die damit auch einen Ansporn haben, an der Therapie mitzuwirken. Es dient auch der Resozialisierung: Dann ist nämlich der Effekt weg, dass in der JVA schlechter Einfluss von anderen Mitgefangenen ausgeübt wird.
Ein weiterer Punkt, der uns am Herzen liegt, ist der, dass spätere Erkenntnisse, die während des Verlaufs der Strafvollstreckung oder des Maßregelvollzugs gewonnen werden, bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. So mussten zum Beispiel Untergebrachte, die die Therapie abgebrochen haben, trotzdem noch per gerichtliche Entscheidung aus der Entziehungsanstalt verbracht werden. Hier soll in Zukunft eine sofortige Überweisung in den Vollzug der Freiheitsstrafe erfolgen können. Dies können wir erreichen durch eine Ergänzung des § 463 StPO, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen eine einstweilige Überweisung möglich wird. Störenfriede werden dadurch auch aus der Therapie entfernt und von den Therapiewilligen separiert.
Natürlich ist uns der Schutz der Bürger ein wesentliches Anliegen. Gerade in Straubing haben wir eine Forensik, die für besonders schwere Straftaten zuständig ist. Bisher konnte es zu Fehleinweisungen von Straftätern in psychiatrische Kliniken kommen. Wegen Schuldunfähigkeit Eingewiesene wurden nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern wurden in die Therapie eingewiesen. Stellte sich während der Therapie heraus, dass sie schuldfähig waren, so mussten sie aus der Therapie entlassen werden, weil eine Haftstrafe nicht verhängt worden war. Hier muss es in Zukunft möglich sein, werte Kolleginnen und Kollegen, dass nachträglich Haftstrafen verhängt werden oder zumindest eine Sicherungsverwahrung möglich ist.
Die Konsequenz des geltenden Rechts, dass Straftäter, vielleicht Mörder, aus der Therapie entlassen werden, nur weil eine nachträgliche Bestrafung oder eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich ist, wollen wir nicht haben. Sicherlich geht es dabei nur um Einzelfälle, aber jeder Einzelne dieser Fälle wäre einer zu viel.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Tatsache, dass bisher von den Strafgerichten immer geprüft werden musste, ob einzelne Maßregeln entbehrlich sind. Auch diese Prüfung sollte in Zukunft dem Vollzug überlassen werden. Damit besteht die Möglichkeit, dass freiheitsentziehende Maßregeln nicht vermieden werden, sondern im Zweifelsfall zur Anwendung kommen können.
Dies alles, werte Kolleginnen und Kollegen, dient drei Zielen, wie gesagt: dem Schutz der Bürger, den Therapiewilligen, die dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, und der Schonung der Staatskasse. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Zellmeier, es ist nicht nur ein sprachlicher Missgriff, sondern, wie ich befürchte, Ausdruck einer bestimmten Geisteshaltung, wenn Sie hier den Maßregelvollzug als boomende Branche darstellen.
Diesen Vergleich anzustellen, macht schon einmal deutlich, wes Geistes Kind hinter der Formulierung steht.
Während Ihrer Ausführungen konnte man den Eindruck gewinnen, als sei Ihnen die Diskussion der letzten 15 Jahre entgangen.
Dieses Problem ist ja nicht erst bekannt geworden, als Frau Stewens in Straubing die Erweiterung der Forensik einweihte. Vielmehr wird seit 15 Jahren auf den dafür zuständigen Ebenen darüber diskutiert, seit 15 Jahren, nicht erst, seitdem Rot-Grün in Berlin regiert! Bereits 1989 – da haben in Bonn andere regiert, nämlich Sie! – wurde die Bundesregierung aufgefordert, im Benehmen mit den Psychiatrie-Referenten der Länder ein Konzept zur Novellierung der §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches vorzulegen und hierbei sicherzustellen, dass die Verhängung dieser Maßregeln auch auf wirklich gravierende Fälle beschränkt bleibt und dass an die Stelle der unbefristeten Unterbringung eines psychisch kranken Rechtsbrechers in einem psychiatrischen Krankenhaus eine differenzierte Regelung tritt. Das war 1989. Passiert ist nichts.
1996 – da haben immer noch Sie regiert – gab es in Bonn eine Entschließung des Bundesrats zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern. Dann ist wieder nichts passiert.