Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Dem Gesetzentwurf liegt die Überlegung zugrunde, dass es für die Durchführung von Widerspruchsverfahren grundsätzlich Für und Wider gibt. Für die Beibehaltung von Widerspruchsverfahren spricht immer die Selbstkont rolle der Verwaltung. Die Verwaltung soll sich selbst noch einmal mit ihrer eigenen Entscheidung befassen. Außer dem spricht dafür, dass dem Bürger damit ein kosten günstiges Rechtsmittel zur Verfügung steht, das auch eine Befriedungsfunktion hat. Gerade Letzteres ist aber der Anlass zu Kritik, die immer wieder geäußert wird: Viele empfinden das Widerspruchsverfahren als Durchgangs stadium, um selbst bei Gericht die Entscheidung der Ver waltung überprüfen zu lassen. Es wird immer wieder ge rügt, dass man sozusagen nur ein zeitliches Hemmnis zwischenschalten würde und letztlich eine Befriedung im Rechtsverkehr nicht stattfinden würde.

Die Gesetzesänderung, die eine Aussetzung des Wider spruchsverfahrens für den Zeitraum von zwei Jahren vor sieht, beginnend mit dem 01.07.2004 bis 30.06.2006, soll Aufschluss darüber geben, ob die eine oder die andere Meinung aufgrund der Erfahrungen im Rahmen dieses Testprogramms zu verifizieren ist. Selbstverständlich muss ten von dieser Aussetzungsregelung die Widerspruchsver fahren ausgenommen werden, die aufgrund von Bundes gesetz bereits zwingend vorgeschrieben sind – das ist zum Beispiel die Flurbereinigung –, und auch diejenigen, die personenbezogen, insbesondere in Prüfungsverfahren, re levant werden und die aufgrund des Rechtes der Berufs freiheit durchzuführen und zu garantieren sind.

In verschiedenen Ausschüssen wurde einvernehmlich die Zustimmung empfohlen. Die Ausschüsse haben sich mit einer Vielzahl von Bedenken auseinander gesetzt. Ich darf hier zwei vordringliche Bedenken erwähnen. Das war zum einen das Bedenken der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Landwirtschaft, dass sie keine direkte Rechts beratung haben, da sowohl kleinere Gemeinden als auch Landwirtschaftsämter über keine eigenen Juristinnen oder Juristen verfügen. Man hat sich letztlich dafür ent schieden, auch diese in die Testphase einzubeziehen, al lerdings mit der Maßgabe, dass auch die Landratsämter darauf hingewiesen werden, vordringlich Beratung für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Landwirtschaft, deren Beratung durch Juristen der Regie rung – in dem Fall von Mittelfranken – durchgeführt wird.

Warum sollte Mittelfranken ausgewählt werden? - Mittel franken hat viele Großstädte, aber auch ländliche Bereiche, sodass es für nachvollziehbar erachtet wird, dass es sich hierbei um einen gewissen Durchschnitt Bayerns handelt.

Wichtig ist auch, dass wir in den Ausschüssen intensiv darüber diskutiert haben, wie die Auswertung hinterher aussieht. Es handelt sich um eine Testphase, und wir wol len bewusst die Resultate dieser Testphase ergebnisoffen diskutieren. Das bedeutet, wir möchten nicht nur den Ver gleich mit einem anderen Regierungsbezirk gezogen se

hen, sondern wir wollen beispielsweise auch darüber Auskunft erhalten, ob die Petitionsverfahren oder Ähnli ches sprunghaft angestiegen sind.

Vor diesem Hintergrund wird die CSU-Fraktion dem Ge setzentwurf zustimmen, und wir bitten, dass die Kollegin nen und Kollegen, die sich bereits in den Ausschüssen da für entschieden haben, dies auch im Plenum tun. Ich glau be, dabei können wir es jetzt belassen; denn wir haben in den Ausschüssen alles Relevante ausführlich behandelt.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kol lege Schindler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Zeit will auch ich mich kurz fassen und auf die Ausführungen in der Ersten Lesung und in den verschiedenen Ausschüssen verweisen. Ich möchte erneut klarstellen, dass die SPD-Fraktion diesem Test ihre Zustimmung gibt. Weil es aber darum geht, die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Mittelfranken für zwei Jahre deutlich einzuschränken, darf ich noch einmal in aller Kürze auch auf die Bedenken verweisen, die wir - und nicht nur wir - vorgetragen haben. Diese Bedenken werden zum großen Teil auch von den kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen.

Erstens. Es hat schon ein wenig den Anschein, als würde hier Ideologie zu Markte getragen, wenn unterstellt wird, dass Widerspruchsverfahren generell die Verfahren verzö gern und dazu führen, dass Bürokratie überbordet. Ich meine hingegen sagen zu können, dass in manchen Rechtsbereichen genau das Gegenteil der Fall ist. Wider sprüche haben immer auch Befriedungsfunktion, und eine nicht unerhebliche Zahl von Widersprüchen führt letztlich zu einer Lösung, die sowohl für den betroffenen Bürger als auch für die Behörde akzeptabel ist.

(Beifall bei der SPD)

Weil das so ist, müssen wir Wert darauf legen, dass es sich um einen Testlauf handelt, der ergebnisoffen ist. Das heißt, es darf nicht so sein, dass man sagt: Jetzt haben wir es schon zwei Jahre gemacht, jetzt machen wir einfach weiter. Wir erwarten, dass man am Ende dieses Testlaufs dem Parlament ausführlich darstellt, welche Konsequen zen die Versuchsphase gehabt hat, und zwar nicht nur für die Verwaltung, für die verschiedenen Ebenen der Verwal tung, die Gemeinden, die Landkreise, die Landratsämter und die Regierungen, sondern auch, welche Konsequen zen sie für die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe und die Kosten mit sich brachte. Des Weiteren interessieren uns die Auswirkungen auf das Ver waltungsgericht in Ansbach. Wie viel mehr Verfahren als in der Vergangenheit sind dort anhängig geworden?

Ich will nicht verhehlen, dass wir bedauern, dass mit dem Testlauf begonnen wird, ohne dass die jetzige Datenlage offenbart worden ist. Ich hätte es für vernünftig gehalten, uns mitzuteilen, wie lange die Verfahren jetzt dauern, wie viele Widersprüche im Baurecht jetzt erhoben werden, wie viele davon erfolgreich sind, wie vielen nicht abgeholfen wird und wie viele Klagen angestrengt werden usw.? - All

das hätte man uns während des Gesetzgebungsverfah rens mitteilen sollen. Das ist nicht geschehen. Wir wollen es daran aber nicht scheitern lassen und stimmen zu.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Wir hoffen, dass es mit diesem Testlauf nicht so geht wie mit dem anderen, der, wie ich glaube, im Jahr 1973 stattfand. Damals hat man die Widerspruchsmöglichkeit gegen bau rechtliche Bescheide abgeschafft und musste das sehr schnell rückgängig machen, weil die Erfahrungen alles andere als positiv waren. Ich hoffe, dass es dieses Mal besser läuft, und ich erwarte, dass die Staatsregierung wirklich ergebnisoffen in dieses Verfahren geht.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kol legin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Nachdem ich mich mit Frau Kollegin Gutten berger und Herrn Kollegen Schindler besprochen habe und nachdem hier nur eine Wiederholung des bereits Aus getauschten stattfindet, nehme ich mir die Freiheit, meine Rede zu Protokoll zu geben.

(siehe Anlage 5)

Ich hoffe, hiermit Begeisterungsstürme auszulösen.

(Lebhafter allgemeiner Beifall)

Ich stelle fest, es gab Beifall aus allen Fraktionen des Hauses. Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Georg Schmid.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auf drei knappe Bemerkungen beschränken und auf das ein gehen, was Herr Kollege Schindler gerade an Anforderun gen vorbrachte. Es geht um die Frage, inwieweit wir einer seits durch den Verzicht auf das Widerspruchsverfahren deregulieren können, flexibler und schneller werden kön nen, und wie sehr wir auf der anderen Seite das Wider spruchsverfahren brauchen, um das Moment der Befrie dung zu schaffen und die Selbstkontrolle der Verwaltung greifen zu lassen. Ich glaube, diesen Versuch machen wir jetzt zu Recht.

Mittelfranken ist dafür der richtige Bereich, das wurde von Frau Kollegin Guttenberger noch einmal deutlich gesagt. Wir haben in Mittelfranken sowohl Städte als auch ländli chen Raum. Der Referenzregierungsbezirk, mit dem wir Mittelfranken vergleichen wollen, ist Schwaben, weil wir dort eine ähnliche Situation vorfinden, Herr Kollege Schindler. Ich glaube, das ist gut und richtig, um eine Pa rallelität für die Erhebung der Zahlen zu haben, um nach her Vergleiche anstellen zu können.

Ich darf Ihnen auch versichern, dass wir eine Rückerhe bung von Mitte 2003 bis Mitte 2004 machen, um die von Ihnen geforderten Zahlen zum Vergleich zu haben. Ich gebe Ihnen völlig Recht, und ich glaube, hierin sind wir in diesem Hohen Haus alle einig: Wir brauchen eine detail lierte Evaluierung, um vergleichen zu können und für die

sen Probebetrieb eine klare Aussage machen zu können. Das will ich von dieser Stelle aus zusagen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wort meldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/145 zugrunde und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/1087. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen emp fiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Diese sind in der Drucksache 15/1087 enthalten. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe. - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch niemand. - Dann ist das ein stimmig so beschlossen.

Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf.

(Christine Stahl (GRÜNE): Gibt es keine Schluss abstimmung?)

- Die Dritte Lesung hätte ich in der Eile vergessen, vielen Dank. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt ist, treten wir nun also in die Schlussabstimmung ein. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Danke schön. Ich bitte um die Gegenprobe. - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch niemand. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“.

Jetzt rufe ich auf:

Tagesordnungspunkt 9 Eingabe betreffend Aufenthaltsgenehmigung (EB.0260.15)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 31. März 2004 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags aufgrund der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Die SPD-Fraktion hat Berichterstattung gemäß § 103 Ab satz 1 Satz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung beantragt. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Boutter das Wort.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es tut mir leid, Herr Boutter war nur Berichterstatter. Red ner ist Herr Dr. Rabenstein!)

Ich habe das hier so stehen. Wer macht das?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Herr Dr. Rabenstein!)

Herr Dr. Rabenstein hat dann das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, Hohes Haus! Ich hatte im Petitionsausschuss die Berichterstattung schon übernommen. Für mich ist es deshalb selbstverständlich, dass ich hierzu heute auch spreche. Es hat in Bayreuth noch nie einen Fall gegeben, der derartiges Aufsehen erregt hat. Es hat auch noch nie so viele Menschen gegeben, die sich für eine ausländi sche Familie eingesetzt haben. Ich muss dazu sagen: In Bayreuth gibt es eigentlich nur friedfertige, anständige Menschen, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Es ist wirk lich eine Seltenheit, wenn so viele Menschen auf die Stra ßen gehen. Man muss sich schon fragen, warum das ge rade in diesem Fall so ist. Zunächst einmal muss ich fest stellen, dass sich die Familie Bruci illegal hier aufhält.

Herr Kollege, damit wir uns über das Verfahren einig sind: Es geht jetzt um die Berichter stattung. Anschließend ist die Aussprache mit jeweils fünf Minuten Redezeit. Ich bitte Sie, sich in Ihrem Beitrag auf die Berichterstattung zu konzentrieren. Anschließend erfolgt die Aussprache, für die jede Fraktion fünf Minuten Redezeit hat.

- Sie sind von der SPD-Fraktion als Redner gemeldet. Be richterstatter wäre Herr Boutter. Ich schlage aber vor, dass wir auf die Berichterstattung verzichten, weil sie wahr scheinlich nicht notwendig ist. Dann steht allerdings der erste Redebeitrag der Fraktion der GRÜNEN zu. Ich bitte Sie um Verständnis. Dadurch, dass der Berichterstatter nicht anwesend ist, nichts anderes hier berichtet wurde - -.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

- Langsam, Frau Kollegin. Ich eröffne damit die Ausspra che. Erste Wortmeldung für die Fraktion der GRÜNEN: Frau Kollegin Scharfenberg.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine Damen und Herren! Es geht um die Petition Bruci. Ich darf hier gleich zu Beginn Frau Kollegin Hadert hauer von der CSU zitieren, die bei der Behandlung der Petition im Ausschuss gesagt hatte: „Ohne Zweifel könne man Familie Bruci als Musterbeispiel der Integration betrachten“ - damit haben Sie wirklich Recht -, „Herr Bru ci habe vier Arbeitsplätze geschaffen“.

Dann sagten Sie die ewig alte Leier, die aber auch nicht einer Petition im Ausschuss gerecht wird:

Aufgrund der klaren rechtlichen Situation sei aber kein Raum da, sich mit der Frage zu beschäfti gen, ob Herr Bruci gut integriert sei oder ob seine Ausreise eine menschliche Härte bedeute.

Das halten wir für nicht in Ordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN – Herbert Ettengruber (CSU): Gilt für euch die Rechtsordnung nicht?)

- Für uns, sehr geehrter Herr Ettengruber, gilt natürlich sehr wohl die Rechtsordnung. Der Petitionsausschuss ist aber kein oberster Gerichtshof. Wir müssen den Härtefall prüfen, deswegen sitzen wir im Petitionsausschuss. Mei ne Damen und Herren, es ist für uns im Bayerischen Land tag ein Armutszeugnis, wenn wir so etwas sagen und von

Ihrer Seite solche Aussprüche gemacht werden: „Gilt für Sie die Rechtsordnung nicht?“