Marianne Schieder (SPD) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat diese Dritte Lesung beantragt, um zum einen deutlich zu machen, dass die Zeit für uns keineswegs reif ist, um das G 8 in Bayern wirklich einführen zu können. Ich glaube, wir haben heute sehr deutlich gemacht, wo vor Ort die Probleme liegen und welche Not dort herrscht. Die für eine sinnvolle Umsetzung eines achtjährigen Gymnasiums notwendigen Lehrerinnen und Lehrer stehen noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Zum anderen haben wir diese Dritte Lesung auch beantragt, um Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die Gelegenheit zu geben, sich diese Sorgen der Schulen vor Ort zu Eigen zu machen und sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinander zu setzen, damit seitens des Parlaments ein Signal gegeben werden kann, welches lautet: Dieser Lehrermangel muss beseitigt werden, um die Gymnasien auch wirklich in die Lage zu versetzen, das achtjährige Gymnasium, wenn es denn schon Ihrerseits beschlossen werden muss, auch wirklich sinnvoll umsetzen zu können.
Wir haben von der Staatsregierung trotz aller Bitten und Aufforderungen bislang keine Antwort auf die Frage erhalten, was man tun und den Schulen empfehlen will, um die Not vor Ort zu beseitigen, ohne zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. Leider haben wir auf diese Frage auch von der CSU-Landtagsfraktion keine Antwort bekommen. Es ist zwar von mehreren Rednern beteuert worden, dass es auf keinen Fall zu einer Kürzung bei den Intensivierungsstunden kommen darf, was unseres Erachtens sinnvoll ist, aber es hat uns auch niemand gesagt, wie das ohne zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer gehen soll.
Bekenntnisse und Versprechungen helfen uns nicht weiter; denn diese haben wir seit der Regierungserklärung zur Genüge gehört. Jetzt geht es darum, diese Versprechungen und Bekenntnisse vor Ort umzusetzen.
Leider gibt es hierzu weder seitens der Staatsregierung noch seitens der CSU-Fraktion Signale. Deswegen sehen wir keine Möglichkeit, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er ist für uns unter den konkreten Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch von uns gibt es hierzu eine kurze Stellungnahme. Ich fange einmal anders an: Frau Hohlmeier und Herr Stoiber haben im Dezember gesagt, das G 8 wird kein Sparmodell sein. Im Nachtragshaushalt 2004 wurde diese Aussage bereits widerlegt, indem man Kürzungen um 6 Millionen Euro vorgenommen hat. Das so genannte Qualitätsmerkmal der Intensivierungsstunden, wie ich es mittlerweile nen
nen will, erscheint mir im Moment nicht erfüllbar. Herr Schneider, die Leitfrage bleibt offen. Ich bitte Sie: Sagen Sie mir, wo die Lehrer sind!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich erwartet, dass dann, wenn eine Dritte Lesung beantragt wird, irgendetwas substanziell Neues zu dem Gesetzentwurf gesagt wird.
Die Begründung dafür, dass man eine Dritte Lesung beantragt, ist hier meiner Meinung nach nicht geliefert worden. Frau Schieder, Sie haben nichts zum Inhalt des Gesetzentwurfs gesagt. Auch Sie, Frau Tolle, haben nichts zum Inhalt des Gesetzentwurfs gesagt.
Für uns ist das G 8 kein Sparmodell. In diesem Punkt unterscheidet sich unser Modell von vielen Modellen in Deutschland. Für uns bietet das G 8 viele Chancen für die jungen Menschen im Wettbewerb der Jugendlichen in Deutschland und Europa. Das Alter ist ein wichtiger Faktor. Wir kürzen nicht einfach die Schulzeit, sondern bieten eine neue Qualität. Das achtjährige Gymnasium eröffnet Chancen im Methodischen und im Didaktischen. Vor allem die Intensivierungsstunden werden die Chance bieten, Grundwissen zu sichern, nachhaltig zu lernen und individuell gefördert zu werden. Damit bleibt Bayern Bildungsland Nummer 1. Wir bitten Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegt der Beschluss der Zweiten Lesung. In Zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/717 in unveränderter Fassung angenommen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Nachdem in der Dritten Lesung keine Änderungen beschlossen worden sind, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Diese soll auf Antrag der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf in der in Zweiter Lesung beschlossenen unveränderten Fassung. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Ist
das Haus für die Abstimmung gerüstet? – Das ist der Fall. Die Ja-Urne steht auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Seite der Opposition. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Wir beginnen mit der Abstimmung. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Wiedereinführung der bisherigen Biersteuermengenstaffel“ auf der Drucksache 15/1469 bekannt. Mit Ja stimmten 52, mit Nein 82 Abgeordnete. Es gab 20 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Zwischen den Fraktionen ist einvernehmlich geregelt worden, dass Tagesordnungspunkt 17 vorgezogen wird, den ich hiermit aufrufe:
Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe, Hermann Memmel (SPD) Kürzung der Zuschüsse für die Landesseniorenvertretung (Drucksache 15/1002)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Genau vor sieben Monaten fand eine Weihnachtsfeier im Rahmen einer Seniorenveranstaltung statt. Der Redner der CSU kam, lobte das Engagement der Ehrenamtlichen, insbesondere für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dann lobte er seine Partei, die CSU, die selbst in finanziell schwierigen Zeiten die sozial Schwachen und die Älteren nicht im Stich lasse und notwendige und wichtige Vorstands- und Verbandsarbeit unverändert unterstütze. Schließlich nenne man sich christlich-sozial.
Ich berufe Sie als Mitglied in den Bayerischen Landesseniorenrat. Ich danke Ihnen für die Bereitschaft, in diesem Gremium mitzuarbeiten und die Belange unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt auf Landesebene in die Meinungsbildung zu wichtigen Fragen in der Altenhilfe einzubringen.
Mit Datum vom 8. März 2004 schrieb das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienordnung an die Landesseniorenvertretung Bayern, dass entsprechend der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen der Ansatz zur teilweisen Deckung der Miet-, Gehalts-, Druck- und Vertriebskosten von jährlich 33 000 Euro um 50 % auf 16 500 Euro gekürzt wird. Darüber hinaus wurde vonseiten des Ministeriums festgelegt, dass die Förderung ab 2005 ganz einzustellen ist.
Der Lack der Sonntagsreden ist weg. Beteuerungen, wie wichtig man die Seniorenarbeit nimmt, sind damit Makulatur. Ich frage Sie: Ist so eine Vorgehensweise gerecht? Ist sie sozial?
Im Haushaltsplan 2004 gehen Sie von Ausgaben von 38 800 Euro aus. Diese sollten durch die staatlichen Zuwendungen sowie Mitgliedsbeiträge finanziert werden.
Und jetzt kommt es! Zuerst hat man gesagt, man kürze um 50 %; später wurden es 100 %. Aber nun heißt es:
Aufgrund der massiven Kürzung des Zuschusses erscheint nach der derzeitigen Sachlage die Gesamtfinanzierung nicht gesichert. Infolgedessen kann zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Abschlagszahlung ausgereicht noch ein Zuwendungsbescheid erlassen werden. Wir möchten Sie daher bitten, uns mitzuteilen, wie Sie die Finanzierungslücke schließen und somit die Gesamtfinanzierung sicherstellen wollen.
Sie kennen doch auch die Bindung von Verträgen. Sie wissen, wie es mit Personalverträgen und Ähnlichem ist. Wie soll denn nun die Bayerische Landesseniorenvertretung das hinbekommen? Erst sagt man, man kürze, und dann ist plötzlich kein Geld mehr da. Erst wird verlangt, man müsse nachweisen, wie man die fehlenden 50 % auffülle. Erst dann könnte man überhaupt noch Geld geben. Ich verstehe die Welt also nicht mehr. Das würde das Ende der Landesseniorenvertretung in Bayern bedeuten. Wollen Sie das? Das frage ich Sie.
Im Fachausschuss, in dem unser Antrag behandelt wurde, gab es nichts, aber auch wirklich nichts als CSU-Gewürge. Dem Protokoll entnehme ich, dass die Kollegin Berta Schmid auf die Argumente des Kollegen Wahnschaffe sagte – ich zitiere –:
Jetzt würde man doch, wenn es so ist, erwarten, dass sie deshalb dafür eintritt, dass die finanziellen Mittel eher erhöht werden, wenn die Bedeutung der Seniorenvertretung „noch wichtiger“ wird. Aber nein, sie steht zu dieser 50%igen Kürzung. Da kennt man sich nicht mehr aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie man das überhaupt werten soll.
Und dann zu dem Bekenntnis. Es heißt, die CSU sei der Auffassung, dass durch die demografische Entwicklung Veränderungen in der seniorenpolitischen Arbeit notwendig seien. Zumindest eine Existenzsicherung sei notwendig. Vorhandene Strukturen dürften nicht zerschlagen werden, die in Zukunft noch dringender gebraucht würden als bisher. Ehrenamtliche Arbeit solle nicht demontiert werden, aber – jetzt kommt wieder das Aber – dem vorliegenden Antrag könne man leider nicht zustimmen, weil die Gelder für 2004 nicht mehr zurückgeholt werden sollen. Ja, was sollen denn solche Aussagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie selbst die Erkenntnis haben, dass man hier nicht Strukturen demolieren darf, dass man hier nicht Strukturen kaputtmachen darf und dass die Seniorenvertretung in Zukunft noch wichtiger ist?
Vielleicht haben Sie nicht den genügenden Mut. Oder muss ich sagen: nicht die Einflussmöglichkeiten? Heute ist einmal darüber geredet worden, was die SPD für einen Einfluss hat. Ja, wie gering ist denn der Einfluss der CSU in diesem Parlament, wenn Sie einen solchen Notstand nicht einmal ausgleichen können!