Eines möchte ich deutlich machen: Der Eingriff in die Bürgerrechte durch die DNA-Analyse ist nicht größer als beim klassischen Fingerabdruck oder dem erkennungsdienstlichen Foto. Das DNA-Identifizierungsmuster ist, wie es gespeichert wird, nichts anderes als ein Code von acht Zahlenpaaren, der einzig und allein der Identitätsfeststellung dient. Eine Offenlegung von Erb- und Persönlichkeitsinformationen ist weder beabsichtigt noch möglich oder erlaubt.
Beide Methoden – die DNA-Analyse wie der herkömmliche Fingerabdruck – dienen nur dem Vergleich eines Musters, also entweder den Papillarlinien der Finger bzw. dem achtstelligen Code. Dem DNA-Identifizierungsmuster lässt sich nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft über die Identifizierung hinaus keine weitere personenbezogene Information entnehmen. Wir bleiben, wie schon gesagt, im nicht codierenden Bereich. Sie aber säen Missbrauch und Panikmache, weil Sie immer wieder Dinge unterstellen, die überhaupt nicht stattfinden.
Wir haben im Gesetz ganz klar geregelt, dass die Untersuchung allein der Feststellung der Identität bzw. des Geschlechts gilt und dass andere Untersuchungen unzulässig sind. Sie sollten auch nicht so tun, als ob es allein mit der DNA-Probe möglich wäre, weitergehende Informationen zu bekommen; denn auch bei der herkömmlichen
Blutprobe könnte man, wenn man es wollte, jederzeit mit krimineller Energie auch andere Ergebnisse herausziehen. Es ist also nicht so, dass dies erst jetzt über die DNA-Analyse geht. Wir haben bei Blutproben noch nie entsprechende Situationen gehabt.
DNA-Spuren kommen anonym in die Labors. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das wird in der Diskussion immer wieder verschwiegen. Das führt im Ergebnis dazu, dass der Sachverständige die untersuchte Probe keiner bestimmten Person zuordnen kann. Hat man das entsprechende Zahlen- und Identifikationsmuster gewonnen, ist die Probe unverzüglich zu vernichten. Auch das ist ein wesentliches Kriterium, auf das ich noch einmal hinweisen möchte.
Sie sagen immer wieder, man könnte mit krimineller Energie doch etwas erreichen. Dazu muss ich feststellen: Dann müssten mehrere Stellen mit krimineller Energie handeln. Es müssten die ermittelnden Beamten der Polizei, die Sachverständigen des Instituts und der Rechtsmedizin und die Mitarbeiter des Labors miteinander in krimineller Energie handeln. Das ist nicht nur absurd, sondern absolut lebensfremd. Sie säen Misstrauen, indem Sie Ihre Phantasien einbringen, aber nicht vernünftige Maßnahmen ergreifen, die nachvollziehbar sind.
Frau Stahl, ich muss Ihnen ganz klar sagen: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden, oder anders gesagt, der Opferschutz muss vorgehen. Deswegen ist es unser Bestreben, die unangemessen hohen Schranken der qualifizierten Anlasstat, der qualifizierten Prognose und des Richtervorbehalts zu beseitigen und sie dem normalen Fingerabdruck gleichzustellen. Das dies natürlich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit geschehen muss, ist klar. Das heißt, wir hatten bisher auch beim herkömmlichen Fingerabdruck eine generelle Negativprognose.
Dementsprechend soll auch künftig, etwa bei Bagatelldelikten oder fahrlässigen Verkehrsdelikten, die DNA-Analyse ausgeklammert werden.
Ziel der von uns beabsichtigten Initiative muss sein, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die DNAAnalyse zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen wird. Wir müssen diesen Quantensprung und dieses unverzichtbare Instrument haben. Ich denke auch, dass es die potenziellen Opfer von Verbrechen nicht verstünden, dass wir zwar in der Theorie die Möglichkeit der DNA-Analyse haben, aber sie in der Praxis versagt bleibt. Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich Sie um die Unterstützung dieser Maßnahme, die meines Erachtens von Ihnen nicht in dieser Weise bekämpft werden darf, denn Sie gehen den völlig falschen Weg und lassen den Opferschutz überhaupt nicht zu seinen Möglichkeiten gelangen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns darin einig, dass das Thema „DNA-Analyse“ keine neue Erfindung seit dem Mordfall Moshammer ist. DNA-Analysen gab es, wie wir sicher alle wissen, bereits in der Vergangenheit. Ich darf hier nur an den Fall des Passauer Briefbomben-Attentäters erinnern, bei dem allein die Ankündigung, dass eine derartige Analyse stattfinden werde, Wirkung zeigte – allerdings eine Wirkung, die in dieser Form sicherlich nicht beabsichtigt war; ich denke, darin sind wir uns einig.
Festzuhalten ist, dass Bayern bei der Aufklärung derartiger Fälle mittels DNA-Analyse einen erheblichen Beitrag leistet. Von den rund 380 000 bundesweit erfassten Datensätzen stammen mehr als 73 000, also mehr als ein Fünftel, aus Bayern. Auch auf diesem Gebiet nimmt Bayern unter den Ländern eine Spitzenstellung ein. Auch dies ist ein Beitrag dafür, dass wir in Bayern in punkto innerer Sicherheit auch künftig eine Spitzenstellung innehaben werden. Damit es weiterhin so bleibt, ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in diese Datei mehr Straftäter aufgenommen werden können.
Die bayerische Polizei hat in der Vergangenheit über 2600 so genannte Treffer zu verzeichnen gehabt. Dabei konnte man auch feststellen: Je mehr Datensätze vorhanden sind, desto höher ist die Trefferzahl. Das ist auch logisch. Deshalb ist es auch notwendig, der Polizei dieses Instrumentarium an die Hand zu geben.
Ich glaube nicht, dass man, wie immer wieder befürchtet wird, von einem gläsernen Menschen sprechen kann, wenn er in dieser Datei aufgenommen ist. Heute wurde schon mehrfach darauf hingewiesen: Sowohl die Untersuchungsmethode als auch der untersuchte, nicht codierende Bereich der DNA, der ausschließlich untersucht wird, geben keine Erbinformationen preis, und auch die Methode ist nicht dazu geeignet, diese Informationen überhaupt zu ermitteln. Ich darf an das anschließen, was Frau Staatsministerin Merk vorhin gesagt hat: Es bedarf einer kriminellen Zusammenarbeit mehrerer Stellen, damit diese Daten überhaupt ermittelt und veröffentlicht werden können.
Ich glaube, unsere Ermittler haben in der Vergangenheit ganz hervorragend gezeigt, dass sie in der Lage sind, mit den Daten, die sie aus dem bisher unbestrittenen Fingerabdruck, aber auch aus anderen erkennungsdienstlichen Merkmalen erhalten, sorgfältig umzugehen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, unseren Ermittlern dieses Instrumentarium im größeren Umfang an die Hand zu geben.
Es kann nicht sein, dass die Technik immer weiter fortschreitet, dass sich unsere Straftäter immer technisierterer Methoden bedienen, während die Polizei und die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich auf der Stelle stehen. Effektiver Schutz vor Verbrechen macht es deshalb notwendig, die Sicherheitsbehörden in diesem Bereich auch effektiv auszugestalten. Herr Kollege Maget, Sie sagen richtig, dass wir eine hohe Aufklärungsquote haben.
Das kann aber sicherlich nicht heißen, dass wir uns auf dieser hohen Aufklärungsquote ausruhen können. Unser Ziel muss sein, in diesem Bereich noch besser zu werden und einen noch effektiveren Schutz für unsere Bevölkerung zu gewährleisten.
Die CSU-Fraktion hier im Hause wird sich deshalb dafür einsetzen, dass unsere Ermittlungsbehörden dieses überaus wichtige Instrument noch effektiver anwenden können. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich darf Sie bitten: Geben Sie Ihre ideologischen Barrieren und Ihre Verblendung auf und unterstützen Sie uns im Interesse der Sicherheit der Bürger, damit unsere Sicherheitsbehörden die DNA-Analyse verstärkt anwenden können.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Balance von Freiheit und Sicherheit ist ein Thema, das unsere politischen Diskussionen bewegt – nicht nur heute beim Thema Ausweitung der DNA-Analyse, sondern auch beim Thema präventive TKÜ oder auch bei der Forderung nach einem Sicherheitspaket III. In unserer Gesellschaft gilt es, Freiheit und Sicherheit zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. In unserem modernen Rechtsstaat ist es vor allem Aufgabe des Gesetzgebers, den verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen auszufüllen. Wir, der Gesetzgeber, müssen grundlegende Grenzen ziehen, um die Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten. Wir müssen aber auch Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit leben können; denn innere Sicherheit und individuelle Freiheit stehen sich nicht nur als Gegensätze gegenüber, die es abzuwägen gilt, sie stehen auch in unlösbarem Zusammenhang. Persönliche Freiheit ist daher ohne innere Sicherheit nicht denkbar.
Im Strafverfahrensrecht müssen wir deshalb mit modernen strafprozessualen Ermittlungsmethoden einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit schaffen. Es gilt einerseits, Verfahrensformen zur Verfügung zu stellen, die eine Überführung des Schuldigen und damit letztlich den Schutz der Gesellschaft vor Straftätern mit größtmöglicher Sicherheit gewährleisten; andererseits müssen wir gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass durch diese Verfahren in die schützenswerten Freiheitsrechte von Betroffenen auch nur in dem Maße eingegriffen wird, wie es das Ziel einer effektiven Strafverfolgung unbedingt erfordert.
Ganz aktuell ist dies auch beim heutigen Thema Ausweitung der DNA-Analyse zu berücksichtigen. Kolleginnen und Kollegen, fest steht, dass die DNA-Analyse eine Ermittlungsmethode ist, die zu unglaublichen Erfolgen bei der Verbrechensbekämpfung geführt hat. Viele zum Teil spektakuläre Fälle, aber auch lang zurückliegende Verbrechen konnten dadurch aufgeklärt werden. Bundesweit – das haben wir gestern im Innenausschuss gehört – sind 380 000 Datensätze erfasst. Die bayerische Polizei hatte bisher 2600 Datentreffer. Fast jede vierte Spur, die in die DNA-Analysedatei eingestellt wird, trifft. Das sind jetzt
Ich möchte hier drei Beispiele herausziehen. Am 27. Februar 1995 wird ein 56-jähriger Mann in seiner Wohnung tot aufgefunden. In der Wohnung wird eine Zigarettenkippe mit Speichel gefunden. Im Dezember 2002, also acht Jahre später, gesteht der Mörder die Tat. Am 12. September 1996 dringen drei unbekannte Täter in ein Wohnhaus ein, verletzen den Eigentümer lebensgefährlich und rauben Wertsachen. An einer Maske, die am Tatort gefunden wird, können Hautpartikel festgestellt werden und der Täter aufgrund einer DNA-Analyse überführt werden. 1973 wird eine 16-jährige Schülerin ermordet. An der Kleidung kann die Polizei DNA-Spuren sichern. 27 Jahre später stellt sich ein 44-jähriger Mann der Polizei. Er war mit weiteren 120 Personen auf freiwilliger Basis zu einer DNAProbe aufgefordert worden.
Diese drei Fälle sind unzweifelhaft Erfolge. Sie sind aber auch Erfolge, die auf der bereits bestehenden Rechtsgrundlage erzielt wurden. Natürlich gibt es aber auch Fälle, die bei bestehender Rechtslage momentan nicht geklärt werden konnten, zum Beispiel der im Innenausschuss eindrucksvoll geschilderte Sexualmord in Poing – auf die Details möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Fest steht aber, dass der später über eine Zeugenaussage gefasste Täter bereits als Jugendlicher wegen einfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Unterschlagung polizeilich in Erscheinung getreten ist und von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurde, sein DNA-Identifizierungsmuster aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage allerdings nicht erhoben bzw. gespeichert werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass sich 1000 Männer einer freiwilligen Reihenuntersuchung unterziehen mussten und eine Sonderkommission der Kriminalpolizei, der zwischen 15 und 30 Beamte angehörten, eineinhalb Jahre ermitteln musste.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Die Polizei in Bayern hat eine hohe Aufklärungsquote, insbesondere bei Gewaltverbrechen. Dafür verdient die Polizei Lob und Anerkennung. Diese hohe Aufklärungsquote zeigt auch, dass die Polizei über ein breites Spektrum bei der Verbrechensaufklärung verfügt. Ich sage aber auch – beispielsweise bei Betrachtung des Mordes in Poing –: Eine verstärkte Anwendung der DNA-Analyse kann im Sinne noch weiter verbesserter Aufklärungsmethoden sinnvoll sein. Dies sage nicht nur ich hier und heute – dies sagt auch der Bundeskanzler, und dies sagt auch Otto Schily.
Kolleginnen und Kollegen, dahingehend müssen wir arbeiten. Ich könnte mir schon vorstellen, dass bei einer wiederholten Begehung einer nicht erheblichen Straftat in Zukunft eine DNA-Analyse vorgenommen werden kann. Außerdem plädiere ich für die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei der Untersuchung von anonymen Spuren, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern.
Was jedoch nicht angezeigt ist, Kolleginnen und Kollegen, ist eine vorschnelle und unausgegorene Ausweitung der DNA-Analyse. Die Justizminister des Bundes und der
Länder wollen auf ihrer Konferenz im März einen anscheinend schon ausgearbeiteten dahingehenden Entwurf unterbreiten. Lassen Sie uns diesen Vorschlag abwarten. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Thema ist viel zu ernst, um es, wie Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, und Ihr Parteivorsitzender es machen, populistisch und beifallsheischend aufzubauen.
Eigentlich ist das, was Sie tun, geradezu beschämend: dieses Thema am tragischen Mordfall Moshammer an die Öffentlichkeit zu ziehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Aufklärung von Straftaten, insbesondere von schweren Straftaten hängt heute – das wird auch morgen so sein – im Wesentlichen von zwei grundlegenden Faktoren ab: Erstens von einer qualifizierten, einer fachlichen und sehr gründlichen Tatortarbeit: Spurensuche und Spurensicherung; und zweitens und unerlässlich von einer qualifizierten, fachkundigen, scharfsinnigen Ermittlungsarbeit: kombinieren, zusammenführen und Schlüsse daraus ziehen.
Seit einigen Jahren kommt ein wesentliches weiteres Element hinzu, das diese grundlegenden Eigenschaften in maßgeblichem Umfang unterstützt, nämlich die DNAAnalyse. Ohne darauf näher eingehen zu wollen, aber beim Fall Moshammer bekamen wir sehr eindrücklich vorgeführt, welche Möglichkeiten darin stecken. Das heißt aber auch, dass die DNA-Analyse für sich allein genommen kein Allheilmittel ist. Sie muss ermittlungs- und fachbegleitend eingesetzt werden und ist nur so gut, wie sie Analysemöglichkeiten zulässt. Neben der fachkundigen Sicherung der Spuren muss eine entsprechende Vergleichsmöglichkeit in einer Größenordnung bestehen, die dem Ziel, das wir uns setzen wollen, gerecht wird.
Nur dann ist die DNA-Analyse – in der Summe aller Möglichkeiten – die schärfste Waffe, die wir heute für die Aufklärung von Verbrechen und Straftaten und – das sage ich ganz bewusst – für die repressive Prävention haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute wurde schon erwähnt, dass die bayerische Polizei, nachdem die bundesweite DNA-Analyse-Datei eingerichtet worden ist, einen unheimlichen Kraftakt bei der Nacherfassung von bereits verurteilten Tätern vollzogen hat. Diese Arbeit trägt bereits heute reiche Früchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion um die Möglichkeiten und insbesondere um die vernünftige rechtliche Einordnung der DNA-Analyse gibt mir Gelegenheit, auf Folgendes hinzuweisen: Die Abgabe einer Speichelprobe und die Abgabe von DNA-Vergleichsproben stellt – objektiv gesehen – keinen höheren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar als die erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Ich betone noch einmal: Zweifellos ist es belastend, wenn ein Tatverdächtiger bei der Polizei seine
Fingerabdrücke abrollen muss. Es ist belastend, wenn von diesem Tatverdächtigen Dreifach-Aufnahmen angefertigt werden. Sicherlich ist es in hohem Maße belastend, aber auch notwendig, wenn Zeugen Lichtbildvergleichsakten vorgelegt werden müssen oder gar Gegenüberstellungen erfolgen. Verglichen damit nimmt sich die geradezu sekundenschnelle Abnahme von Speichelproben harmlos aus. Ich möchte das nicht verharmlosen. Wir sollten es aber unterlassen, diesen Persönlichkeitseingriff überzubewerten oder als nicht zulässig zu betrachten.
Deswegen fordern wir, die DNA-Analyse und ihre Voraussetzungen rechtlich an die §§ 81 a und 81 b der Strafprozessordnung anzugleichen. Damit würde eine Möglichkeit geschaffen, die der Sachlage und insbesondere den gegenwärtigen und künftigen Notwendigkeiten bei der Verbrechensbekämpfung Rechnung tragen würde.
Ich komme damit zu einer politischen Feststellung: Wenn ich die Worte des Bundesinnenministers höre – nicht des bayerischen Innenministers, dessen Worte ich sehr gut kenne –, wundere ich mich immer wieder über die Haltung der SPD. Über die GRÜNEN sage ich gar nichts; denn die GRÜNEN sind sowieso das größte Sicherheitsrisiko in dieser Diskussion, die wir geführt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich muss sagen, Sie verfolgen wieder die typische ungenaue Linie. Sie sagen „ja, wenn“ oder „nein, aber“. Das ist eine Politik, die wir aufgrund unserer sicherheitspolitischen Verantwortung nicht weiterführen können.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn Rechte gegeneinander abgewogen werden, muss man vorsichtig sein!)
Verehrte Frau Kollegin, ich fordere Sie auf, die neuen Möglichkeiten zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger zu nützen und zur schnellen Aufklärung von Straftaten beizutragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2000 und in einigen folgenden Urteilen darauf hin, dass die Verbürgung des informationellen Selbstbestimmungsrechts nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden darf.