Protokoll der Sitzung vom 20.07.2005

Ich weiß, dass es da einige Fotos gibt, aber das ist nicht der Normalfall. Ich weiß auch, wo wirklich solche Situationen zustande kommen, dass ein Baum gefährdet sein kann. Bei Flurneuordnungsverfahren ist es immer eine kritische Situation, wenn Grundstücke verändert werden. Aber ich weiß aus 15 Jahren Erfahrung, dass wir solche Bäume immer sichern, dass sie ausgemessen werden, dass die Zuteilung der Flächen so gewählt wird, dass die Bäume erhalten werden können. Darum kann ich nicht, nur um Ihnen einen Gefallen zu tun, dafür stimmen, dass das so mit aufgenommen wird.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Das wäre Ihr Gewissen!)

Meine Damen und Herren, ich möchte allmählich zum Ende kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Wir halten Doppelregulierungen für überfl üssig. Wir meinen, dass nicht das, was eh schon im Bundesnaturschutzgesetz steht, wortwörtlich übernommen werden soll. Ich möchte Ihnen eines sagen. Frau Paulig, Sie waren es, die gesagt hat: Wir brauchen den Text auch für die Menschen, die in der Landschaft damit umgehen. – Sie kennen die Broschüre unseres Umweltministeriums, die immer wieder aufgelegt wird. Wenn Sie die kennen,

(Zurufe von den GRÜNEN)

dann wissen Sie, dass neben dem Text des Bayerischen Naturschutzgesetzes auch maßgebliche Passagen des Bundesnaturschutzgesetzes enthalten sind.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Von daher ist es auch eine vernünftige Regelung, wenn wir das so beibehalten.

Meine Damen und Herren, wenn wir all den Vorstellungen und Änderungsanträgen der Opposition nicht in dem Umfang nachkommen konnten, dann ist dies begründet.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Paulig?

Sie sind großzügig, Herr Hünnerkopf. Aber wenn Sie schon auf diese Broschüre verweisen – ich habe sie jetzt auch nicht hier gesehen, aber ich kenne sie –, dann wäre es doch sinnvoll gewesen, im entsprechenden Artikel auch darauf zu verweisen: Eine gute fachliche Praxis defi niert sich gemäß § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. – Dann kann der, den es interessiert, vorne nachschauen. So muss er im gesamten Bundesnaturschutzgesetz nachsuchen. Es wäre doch sinnvoll gewesen, diesen Querverweis gemäß unserem Änderungsantrag aufzunehmen.

Für mich ist das wirklich überfl üssig. Wieso brauche ich noch einmal diesen Text im bayerischen Gesetz, wenn er eh bekannt und zutreffend ist, wenn er für uns genauso als Rahmengesetz gültig ist? Jetzt komme ich noch einmal zum Deregulieren, zum Verschlanken zurück. Wenn dem mit solchen Regelungen Rechnung getragen werden kann, dann bin ich, sind wir dafür. Und es geht nicht darum, in einem Gesetz alle Ihre kuriosen und exotischen Vorstellungen zu berücksichtigen, sondern etwas Sinnvolles für unser Land zu konzipieren. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz. Die CSU-Fraktion stimmt dem ja zu. Auch die Ausschüsse haben in ihrer Mehrheit diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Insofern bitte ich noch einmal um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir die Beratungen fortsetzen, habe ich einige geschäftsleitende Bemerkungen, zunächst für den weiteren Ablauf heute. Es stellt sich voraussichtlich so dar: Wir werden jetzt die Zweiten Lesungen zu Ende führen, dann die Antragsliste, dann gegebenenfalls die Ersten Lesung. Der fi xe Zeitpunkt bleibt 20.00 Uhr für die Mündlichen Anfragen. Die Zeit bis dahin werden wir mit den anderen Tagesordnungspunkten ausfüllen. Das kommt dem morgigen Ablauf zugute. Wir werden vermutlich morgen um 8.00 Uhr mit Anträgen beginnen. Um 9.00 Uhr sind die Wahlen. Dann kommt die Interpellation. So weit für alle zur Orientierung.

Weil ich jetzt schon unterbrochen habe, gebe ich noch das Ergebnis der vorhergehenden namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf 15/3277 der Staatsregierung bekannt. Mit Ja haben 100, mit Nein 47 Abgeordnete gestimmt bei 4 Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Zweites Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung (2. Verwaltungsmoderni- sierungsgesetz)“.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Wir gehen weiter in der Rednerliste. Das Wort hat Herr Kollege Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich muss man noch einmal auf einige Dinge eingehen, die hier von Ihnen gesagt wurden. Entlarvend, lieber Herr Dr. Hünnerkopf, war Ihre Äußerung zum Thema Baumgruppen. Das ist Ihr Weltbild, genau das ist das Weltbild der CSU, was die Natur betrifft; Sie sagen: „Wir Menschen dulden …“ Seit wann dulden wir denn die Natur? Die Natur duldet uns, manchmal sogar viel zu sehr.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie haben gesagt, das sei nur entstanden, weil Menschen es geduldet hätten. Dieses „Dulden“ muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Mensch duldet Natur. Sie entlarven sich Gott sei Dank immer wieder selber. Ich fi nde das ganz in Ordnung so. Umgehen müssen Sie damit. Wir sehen das anders. Ich meine eher, dass die Natur uns duldet. Irgendwann wird sie uns wieder loswerden, wenn wir so weitermachen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal auf einige Dinge eingehen, weil dieses Thema einfach zu ernst ist. Sie sehen manchmal Ausgleichsfl ächen eher aus ländlicher Sicht. Da gebe ich Ihnen sogar zum Teil Recht, dass man Flächen im ländlichen Bereich tauschen kann. Aber in Städten hat das eine völlig andere Auswirkung. Wenn Sie in der Stadt eines der letzten Gebiete überbauen und dafür Ausgleichsfl äche irgendwo draußen suchen, nehmen Sie gerade älteren Menschen – und die liegen Ihnen gerade auch am Herzen –, die nicht mehr so mobil sind, die Möglichkeit, diese Grünfl ächen zu besuchen. Deswegen wehren wir uns gegen solche Dinge. Es darf nicht sein, dass man Flächen so miteinander tauschen kann, wie Sie das vorhaben. Wir sagen: Das ist Unfug und hindert Menschen daran, Grün dort zu haben,

wo sie es brauchen, nämlich vor Ort. Das gilt vor allem – das gebe ich zu – für Ballungsräume. Dafür haben Sie vielleicht etwas wenig Verständnis. Aber auch das muss im Gesetz berücksichtigt werden, denn wir können bei so etwas nicht immer nur ländliche Bereiche berücksichtigen.

Herr Kollege, darf ich Sie auf Folgendes hinweisen, wenn man das Gesetz einmal in der Entwicklung sieht: Die EURichtlinie war bereits ein Kompromiss, da sind wir uns einig. Das Bundesgesetz war ebenfalls ein Kompromiss.

(Henning Kaul (CSU): Auch Ihr Entwurf ist ein Kompromiss!)

Ja, richtig. Und jetzt setzen wir auf diesen Kompromiss in Bayern noch einmal einen Kompromiss, statt es zumindest eins zu eins zu übernehmen.

Ich kann es nur wiederholen: Die, die 1973 das Gesetz gemacht haben, müssten eigentlich den Saal verlassen. Sie müssten sich doch schämen, was Sie aus dem Gesetz machen mit der Begründung: Verschlankung, Vereinfachung. Sie erzeugen möglicherweise Bulimie für die Natur mit Ihrem Schlankheitswahn.

Kolleginnen und Kollegen, so geht es nicht. Wir meinen, dass es notwendig ist, Menschen mitzunehmen. Herr Kaul und wir, die wir mit dem Umweltausschuss im Bayerischen Wald waren, waren uns ziemlich einig darüber, dass wir diese Natur erhalten wollen. Aber da müssen wir gegen einen schönen Brocken Mensch ankämpfen. Deshalb wehre ich mich immer so dagegen, dass man dies auf der einen Seite sehr wohl tut und auf der anderen Seite aber gleich wieder wegschiebt. In einer solchen Frage sollten wir schon geradlinig bleiben.

Das passt sonst nicht zusammen.

Ich stehe dazu, dass das, was im Nationalpark Bayerischer Wald geschieht, richtig ist, und davon müssen wir die Menschen überzeugen. Möglicherweise müssen wir im Interesse der Natur sogar über deren Meinung hinweggehen. Aber das gilt dann nicht nur bei diesem einen Punkt, sondern generell, weil wir sonst unglaubwürdig werden, und das sollten wir uns nicht antun.

Es ist, wenn man schon Landschaftspfl egemittel streicht, notwendig, den Naturschutz zu erhöhen. Daran darf ich Sie erinnern. Sie haben in den Haushaltsberatungen Landschaftspfl egemittel gestrichen, und dafür bedarf es im Gesetz einer Kompensation. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir für Ver- und Gebote sind und alles über so etwas regeln wollen.

(Beifall der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

Das ist eine Ihrer ideologischen Verblendungen, wie Sie sie immer wieder einbauen. Wir sind liberal und weltoffen genug, um zu wissen, was der Regelung bedarf, was man auch ohne Regelung machen und den Menschen zumuten kann.

Lieber Kollege, wir sind uns darin einig, dass diese Welt, die eigentlich nicht mehr Werte, sondern nur noch den Wert von Kontoständen kennt, Regelungen bedarf, sonst kommt gerade die Natur unter die Räder. Und wenn dem so ist, ist Ihr Gesetzentwurf ein schlechtes Beispiel und Hilfsmittel, der Natur beizustehen und das sicherzustellen, was notwendig ist.

Sepp Ranner hat mich vorhin angegriffen. Was ich zu den Großvieheinheiten gesagt habe, stammt nicht von mir, sondern aus einem Papier des LfL, also von jemand, der mir nicht so nahe steht wie möglicherweise euch. Ich darf daraus zitieren:

Hier geht es um Nährstoffseiden für Stickstoff, Phosphat und Kalium. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass nur etwa ein Drittel auf ausgeglichene, vom Boden noch zu verarbeitende Seiden aufweist, während zwei Drittel mit zum Teil erschreckend hohen Überhängen arbeitet. Das deutet auf zusätzliche mineralische Düngung hin.

So viel dazu, damit klargestellt ist, dass man das nicht aus den Fingern saugt, sondern existenziell vorhanden ist.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags für die zügige Beratung des Gesetzentwurfes ganz herzlich bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich beim federführenden Umweltausschuss und bei Vorsitzendem Henning Kaul, dass die Beratungen trotz zeitlicher Enge so dicht, intensiv und zügig geführt werden konnten.

Ich möchte zu der hier geführten Diskussion noch einige kurze Anmerkungen machen; denn letzten Endes hat sich in den verschiedenen Debattenbeiträgen ein unterschiedliches Verständnis der Angehensweise für Regelungen im Naturschutz gezeigt. Ich hatte aus den Äußerungen der Opposition das Gefühl, dass man dies dort als eine Spielwiese grüner Politik betrachtet, die hier vom Parlament ausgestaltet wird, und damit hat sich’s.

Aber letzten Endes ist Naturschutz viel mehr als eine theoretische Rahmensetzung. Und den Rahmen, den wir setzen, sollten wir bewusst so auswählen, dass er auch die Menschen in unserem Land und dabei auch die Herzen der Grundstückseigentümer, also alle Bürgerinnen und Bürger, erreicht. Deshalb ist der gesetzliche Rahmen, wie wir ihn hier gezogen haben, ein Rahmen, der auf Dialog und auf Kooperation setzt und damit ein Leitbild realisiert, wie wir es verstehen, nämlich ein Leitbild, dass wir Naturschutz mit denen betreiben wollen, denen die Flächen in unserem Land gehören.

(Beifall bei der CSU)

Wir sollten das nie vergessen.

Ich habe in den Debattenbeiträgen der Opposition immer wieder den Eindruck gehabt, dass sich jemand an das Rednerpult stellt, etwa vom Ammersee, Starnberger See oder aus einer Millionenstadt kommend und über Flächen dieser Bürger redet. Wir dürfen nie vergessen,

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Henning Kaul (CSU))

dass wir am Ende Naturschutz auf dem Eigentum derer betreiben, die mit dem Ertrag der Fläche eine Familie ernähren müssen. Deshalb sollten wir den Gedanken des kooperativen Naturschutzes, der unser Land prägt und mit dem wir gut gefahren sind, auch so im neuen Gesetz verankern, wie es der Entwurf vorsieht.

(Beifall bei der CSU)

Das neue Gesetz macht auch deutlich, dass wir nicht hinter dem Bundesrecht zurückbleiben, sondern dass im Gegenteil das Bundesrecht in einer ganzen Reihe von Punkten erst zum Bayerischen Naturschutzgesetz aufgeschlossen hat. Zum Beispiel haben die Kollegen Henning Kaul und Otto Hünnerkopf den Eigenwert der Schöpfung und der Geschöpfe angesprochen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?

Herr Präsident, ich möchte das Thema gerne zusammenhängend vorstellen.