Ich möchte der Staatsregierung an dieser Stelle für den fachgerechten Entwurf danken. Die Güte des Gesetzentwurfs ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass wir die Qualität für gut befi nden, sondern auch daraus, dass die SPD nur einige geringe Anzahl von Änderungspunkten – drei zentrale Punkte, wie Sie, Frau Kollegin, sagten, – in Form eines Gesetzentwurf aufgeworfen hat. Auch die CSUFraktion sieht die Notwendigkeit, in einigen wenigen Punkten über Änderungen zu diskutieren.
Nicht zu diskutieren war über die Befristung. Wie die SPD sicher unseren Presseerklärungen entnommen hat, ist auch die CSU-Fraktion für ein unbefristet geltendes Gleichstellungsgesetz. Auch wir wollen eine stärkere Stellung der Gleichstellungsbeauftragten, wozu für uns auch eine gesicherte Vertretung sowie eine stärkere Verzahnung mit dem Personalrat gehört. Wissen ist Macht und Wissen als Information schafft die Basis für eine effi ziente Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.
Ich sage aber darüber hinaus auch, dass das Thema Teilzeitfähigkeit aller Dienststellen ebenso wie die Überwachung des Gesetzesvollzugs für uns wichtige Anliegen sind, die hinsichtlich der Ausgestaltung noch einer intensiven Diskussion bedürfen.
Eine klare Absage möchte ich bereits jetzt der Forderung in § 2 des SPD-Entwurfs erteilen. Zwar ist es sicher effektvoll, den 08.03., den internationalen Tag der Frau als ein Datum mit Symbolcharakter als Inkrafttretenszeitpunkt zu wählen. Gesetzestechnisch dürfte es jedoch kaum möglich sein, diesen Termin einzuhalten.
Zudem wollen wir ein Gesetz, das der Gleichstellung von Männern und Frauen tatsächlich gute Dienste leistet. In der Konsequenz werden wir uns Zeit zur Diskussion nehmen. Das geschieht auch nicht, wie es jetzt vielleicht angeklungen sein könnte, in einem rechtsfreien Raum, da das jetzige Gleichstellungsgesetz bekanntlich noch bis Ende Juni des kommenden Jahres gilt. Für eine Effekthascherei sind wir nicht zu haben. Wir bitten deshalb, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Guttenberger, Sie werden mir verzeihen, wenn ich der Staatsregierung nicht für ihren Gesetzentwurf danke. Frau Lochner-Fischer, ich werde mich auch bei Ihnen nicht für diese rudimentäre Vorlage bedanken. Was Sie hier vorgelegt haben, ist kein deutliches Zeichen für einen Aufbruch in der bayerischen Frauenpolitik. Sie haben geschrieben, Sie wollten wenigstens eine Verbesserung erreichen; das Parlament müsse dem SPD-Antrag folgen, weil wir das den Gleichstellungsbeauftragten gewissermaßen schuldig seien; denn diese hätten mit immensem Engagement trotz widriger Umstände und eines schlechten Gesetzes erfolgreiche Arbeit geleistet.
Frau Lochner-Fischer, das stimmt sehr wohl. Was Sie fordern, ist aber so, wie wenn jemand sagen würde: Ich habe zehn Jahre mit der Hand gespült, bitte kauft mir eine Spülmaschine, weil ihr jetzt alle gesehen habt, dass ich mich schwer getan habe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der GRÜNEN sieht die Gleichstellungsbeauftragten nicht in einer Bittstellerposition.
Das Gesetz läuft aus, und es steht allen gut an, aus dem dritten Bericht Schlüsse zu ziehen. Diese Schlüsse können nicht darin bestehen, dass man Frauen, nachdem man sie jahrelang mit einem schlechten Gesetz gequält hat, ein Almosen hinwirft. Dafür sollen sie auch noch laut Danke sagen und sich dann wieder – husch, husch – in die Mühen des Alltags zurück begeben. Das ist für mich die Pfl ege des typischen Rollenbildes der Frau.
Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag sind da selbstbewusster. Sehr verehrte Damen und Herren im Bayerischen Landtag, wir wollen die Hälfte der Macht, zumindest im öffentlichen Dienst, und dann geht es weiter.
Der dritte Bericht – Herr Kollege Kupka, das will ich Ihnen in Erinnerung rufen, aber ich bin mir dessen sicher, dass Sie ihn gar nicht zur Kenntnis genommen haben – hat festgestellt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erreicht worden ist. Leitungsfunktionen werden so langsam besetzt, dass wir das Ziel, die Hälfte der Macht an Frauen abzugeben, bei dieser Geschwindigkeit erst in 28 Jahren erreichen würden. Damit sind wir nicht zufrieden, Herr Kollege Kupka.
Der dritte Bericht stellt auch fest, dass tatsächliche Gleichstellung nicht die Realität ist. Wenn man einen neuen Gesetzentwurf einbringt – und das haben wir getan –, braucht man einen starken politischen Willen zur Veränderung. Darüber hinaus muss aus unserer Sicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in den Fokus gerückt werden.
Gender Mainstreaming – Herr Kollege Kupka, ich hoffe, dieser englische Ausdruck ist Ihnen ein Begriff – sollte für alle Organisationseinheiten ein durchgängiges Leitprinzip werden.
Frau Lochner-Fischer, Sie haben den Gleichstellungsbeauftragten einige Brosamen hingeworfen und damit den Rest sanktioniert. Das bringt mich auf. Es fehlt ein roter Faden an frauenpolitischen Forderungen, die sich konsequent durch die Änderungsanträge ziehen würden. Frau Lochner-Fischer, Ihre Forderungen sind zwar für sich genommen richtig, aber es fehlt eine wesentliche Forderung, nämlich die nach wirksamen Sanktionsmöglichkeiten. Das Recht, sich im Ernstfall an die Gleichstellungsbeauftragte der Staatsregierung zu wenden, schreckt nicht wirklich jemanden ab. Sie erinnern sich vielleicht: Der erste männliche Gleichstellungsbeauftragte hieß Fritz Steigerwald und kam aus Unterfranken. Der hätte doch nicht im Traum daran gedacht, für die Frauen nur deshalb etwas zu tun, weil er Angst vor der Frauenbeauftragten der Staatsregierung hat. Ein klares Gesetz benötigt Verbindlichkeiten, eindeutig defi nierte Ziele und die Verpfl ichtung zur Erstellung von Gleichstellungskonzepten.
Mein Fazit: Der SPD-Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Forderungen einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik zurück. Er lässt jeglichen Willen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern vermissen. Deshalb haben die GRÜNEN im Bayerischen Landtag einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, auch um zu zeigen, dass es noch eine einzige Gruppierung im Freistaat Bayern gibt, der Frauenpolitik am Herzen liegt und die nicht einfach sagt: Wir brauchen keine Frauenpolitik mehr, weil wir schon eine Kanzlerin haben.
Etlichen Kolleginnen im Hause ist es nicht entgangen, dass das Präsidium hier oben gerade nur aus Frauen besteht. Als Nächste hat Frau Staatsministerin das Wort.
Kolleginnen und Kollegen, daran sehen Sie, dass wir uns darum bemühen, dass in Gremien Frauen angemessen repräsentiert sind. – Frau Kollegin, ich bin der festen Überzeugung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen allen Parteien hier im Parlament am Herzen liegt. Das sollte man auch richtig bewerten. Wir haben mittlerweile in die Geschäftsordnung der Staatsregierung das Prinzip der geschlechtersensiblen Sichtweise – Gender Mainstreaming – aufgenommen; das gilt übrigens für Männer und Frauen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Geschäftsordnungen.
Nein, das wird auch praktiziert. Frau Kollegin LochnerFischer, Bayern hat mittlerweile im Vergleich mit allen anderen Bundesländern die höchste Erwerbstätigenquote von Frauen aufzuweisen. Der dritte Gleichstellungsbericht zeigt, dass von der Staatsregierung wirklich familien- und frauenfreundliche Arbeitszeitmodelle angeboten werden und dass die Arbeitszufriedenheit bei den Frauen sehr hoch ist. Das sollte man angemessen bewerten.
Für mich war wichtig, dass das Gleichstellungsgesetz verlängert wird. Wir wissen, dass wir noch nicht alles erreicht haben, was wir gerne erreichen würden. Daher müssen wir uns über die Instrumente dafür unterhalten. Sie haben wieder Quoten vorgeschlagen. Die Gleichstellungsbeauftragten draußen sagen mir: Bitte keine Quoten, weil uns das im Endeffekt mehr schaden würde, gerade wenn wir frauenspezifi sche Belange draußen vertreten müssen. Mit dem Gleichstellungsgesetz und dadurch, dass wir das Gleichstellungsanliegen ohne Quoten vorwärts bringen wollen, haben wir in Bayern sehr viel für die Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht.
Herr Kollege Dürr, die Daten und Zahlen des dritten Gleichstellungsberichts belegen das durchaus. Ich muss gleichzeitig sagen – ich bin keine, die irgendetwas verschleiert; deswegen haben wir das im dritten Gleichstellungsbericht ganz klar angesprochen –, dass es Dienststellen gibt, die das Gleichstellungsgesetz noch nicht praktizieren. Es gibt durchaus Vollzugsdefi zite. 5 % der Dienststellen haben kein Gleichstellungskonzept, und 60 % aktualisieren ihr Gleichstellungskonzept nicht; 8 % haben keine Gleichstellungsbeauftragte oder Ansprechpartner ernannt. Daran sehen Sie, dass man mit gesetzlichen Vorgaben, die Sie inhaltlich jetzt noch verstärken wollen, gar nicht so viel erreicht. Wir müssen auch darauf achten, dass die Gesetze eingehalten werden.
Ich halte es deswegen für wichtig, dass gegebenenfalls auch gegenüber den Dienststellen aufsichtliche Maß
Das werden wir auch tun. Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Gleichzeitig müssen wir beim Gleichstellungsgesetz sehr aufpassen, weil wir das Konnexitätsprinzip beachten müssen. Den einzelnen Dienststellen – aber auch den Kommunen – dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die SPD schreibt, dass durch ihren Gesetzentwurf keine Mehrbelastungen entstünden. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf jedoch ansieht, fi ndet man überall fi nanzielle Mehrbelastungen und Verwaltungsmehrbelastungen, die schlicht und einfach Geld kosten.
Ich bin durchaus der Ansicht, dass wir in dem Gleichstellungsgesetz Verbesserungen vornehmen müssen. Wir werden inhaltliche Verbesserungen vornehmen und Vollzugsdefi zite durch aufsichtliche Maßnahmen beseitigen müssen. Abschließend möchte ich aber doch noch einmal sagen: Gerade bei der Gleichstellung sind wir in Bayern auf einem hervorragenden Weg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über den letzten Satz der Ministerin haben wir sicherlich sehr geteilte Ansichten. Ich habe mich jedoch aus einem anderen Grund zu Wort gemeldet: Frau Kollegin Tolle, was Sie heute gemacht haben, ist ein völlig untauglicher Versuch. Sie haben die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause für sich genutzt und so getan, als ob das eine inhaltliche Aussage wäre. Ich Gegensatz zu Ihnen hat sich die SPD dafür entschieden, den Fakt, dass die CSU in diesem Hause die absolute Mehrheit hat, zu akzeptieren,
weil wir im Moment nichts dagegen tun können, sondern erst im Jahre 2008. Bis 2008 wird es leider so sein, wie es ist. Die Mehrheit dieses Hauses wird – was auch immer wir beantragen – abstimmen, herunter oder herauf.
Sie können ein anderes Mal dazwischenschreien. Wir wollen, dass die Gleichstellungspolitik in Bayern tatsächlich einen Schritt weiterkommt. Wir wollen nicht nur Drucksachen produzieren. Deshalb legen wir heute einen Antrag vor, der hoffentlich mehrheitsfähig ist.
Wir wollen mit diesem Antrag das Gleichstellungsgesetz retten und den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
in Bayern weiterhin die Arbeit ermöglichen. Eines haben wir Ihnen voraus: Wir haben Gott sei Dank in Berlin noch eine Regierungsbeteiligung. Über diesen Weg werden wir dann mit anderen Mehrheiten auf Bundesebene dafür sorgen, dass die EU-Gleichstellungsrichtlinie endlich in ein Bundesgesetz umgewandelt wird. Ich gehe davon aus, dass sich die CSU daran beteiligt. Dieses Gesetz wird dann ohnehin jedem Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst übergeordnet sein.
Mit einem solchen Bundesgesetz hätten wir frauenpolitisch wesentlich mehr an der Hand als nur mit einem bayerischen Gleichstellungsgesetz. Deshalb gehen wir in beide Parlamente offen hinein, damit frauenpolitisch am Ende das Beste herauskommt. Wir wollen das Beste für die Frauenpolitik und die Frauen in Bayern erreichen, keinen Schlagabtausch im Parlament.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Herbert Müller, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lebensmittelverkehr in Bayern (Bayerisches Verbraucherinformationsgesetz) (Drs. 15/4400) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Müller, von Ihrer Fraktion wurde gewünscht, Begründung und Aussprache zusammenzufassen. Somit stehen Ihnen 15 Minuten zur Verfügung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein ausgesprochen schöner Anblick. Es ist sehr interessant, die andere Seite auch einmal kennen zu lernen.