Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Frau Abgeordnete, im Schuljahr 2005/2006 wurde an einer kommunalen Berufsschule in Nürnberg ein vollzeitschulisches Berufsgrundschuljahr in den Berufen Metallbauer und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik eingerichtet; daran schließt sich eine zweijährige duale Ausbildung an. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt dieses Berufsgrundschuljahr als vollzeitschulische Maßnahme im Schuljahr 2006/ 2007 an. Hinsichtlich der Weiterführung dieser Maßnahme im kommenden Jahr und ihrer Aufnahme in die Verordnung zur berufl ichen Grundbildung in Bayern sind die Verhandlungen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie noch nicht abgeschlossen.

So zunächst einmal als Zusammenfassung eine Antwort auf Ihre Frage. Ich hatte damals formuliert, dass eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gesucht wird. es sind in der Tat noch einige Gespräche notwendig. Es gibt auch Differenzpunkte zwischen dem Wirtschafts- und Kultusministerium.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Weikert.

Herr Staatssekretär, mir ist bekannt, dass die Ausbildungssituation eher schlechter

wird, zumindest auf den mittelfristigen Zeitraum gesehen, nicht auf ewig. Ist es da nicht wirklich nötig – das ist meine dringende Bitte gewesen –, solche Verordnungen zu erlassen, damit die mangelnde Ausbildungssituation in der dualen Wirtschaft schulisch nachgeholt werden kann? Wo liegen die Widerstände dagegen, und kann man etwas tun, um diesen Widerständen zu begegnen?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, ich leugne nicht, dass ich großes Verständnis für Ihren Beitrag habe, den Sie Ihrer Frage vorangestellt haben. Die Problematik ist, dass es zumindest Grundsatzdiskussionen – ich will keine Glaubensfrage daraus machen – über die Verantwortlichkeit der Berufsausbildung gibt. Von der Wirtschaft und auch vom Wirtschaftsministerium ist die Frage aufgeworfen worden, ob man hier die Eigenverantwortlichkeit der Wirtschaft für Ausbildungsplätze unterläuft. Allerdings sehe ich und sieht auch das Kultusministerium die Sache etwas stärker im Hinblick auf die Notwendigkeit, noch vermehrt Anstrengungen zu unternehmen, um genügend Ausbildungsplätze zu haben.

Das Nürnberger Modell, das ich auch mit dem Nürnberger Oberbürgermeister besprochen habe und das auch von der Nürnberger Wirtschaft gewünscht wird, wäre sicherlich weiterführend und hilfreich. Ich würde mir wünschen, dass die Nürnberger Wirtschaft sich auch auf übergeordneter Ebene noch etwas deutlicher für dieses Nürnberger Modell einsetzen würde.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Weikert.

Halten Sie die Verhandlungen jetzt für abgeschlossen oder bleiben Sie weiter dran?

Wir bleiben dran. Wir sind interessiert, und auch ich persönlich bin interessiert, dass das Ganze zu einem für die jungen Leute befriedigenden Ergebnis führt. Es wird in den nächsten Wochen noch Gespräche geben, vor allem zwischen Kultus- und Wirtschaftsministerium.

Ich kann mich nur wiederholen: Ich würde mich freuen, wenn die Lösung, die im Sommer des letzten Jahres schon so positiv kommentiert war, sich verwirklichen ließe. Aber es wäre – wenn Sie schon so konkret fragen, wie Sie helfen können – sicherlich eine Hilfe, wenn auch vonseiten der Wirtschaft noch einmal deutlich der Hinweis an ihre überregionalen Wirtschaftsvertreter käme: In Nürnberg verstößt man nicht gegen hehre Grundsätze eines eigenverantwortlichen Ausbildungsplatzdenkens, sondern man würde vielen Leuten helfen.

Gut, das habe ich verstanden. Vielen Dank.

Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen, die an Ihr Haus gerichtet wurden, erledigt. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stierstorfer. Bitte

zeigen Sie Ihr Mikro an. Die Fragen beantwortet Herr Staatsminister Goppel.

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Welche der bayerischen Hochschulen haben für die Fächer Human- und Zahnmedizin, Biologie, Psychologie und Pharmazie ein eigenes Auswahlverfahren für Hochschulbewerber entwickelt, welche Kriterien werden dazu herangezogen und wie kann eine verbesserte fachbezogene Studierfähigkeit bei der Auswahl der Studentinnen und Studenten umgesetzt werden?

Frau Kollegin Stierstorfer, Hohes Haus! Im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen nach Artikel 7 a des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vergeben die bayerischen Universitäten die Studienplätze in der ihnen zugewiesenen Hochschulauswahlquote von 60 % nach folgenden Kriterien:

1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,

2. Gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifi sche Eignung Auskunft geben,

3. Ergebnis eines fachspezifi schen Studierfähigkeitstests,

4. Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,

5. Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Gesprächs mit den Bewerberinnen und Bewerbern, das Aufschluss über die Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers und über die Identifi kation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur Vermeidung von Fehlvorstellungen über die Anforderungen des Studiums dienen soll oder

6. Aufgrund einer Verbindung von Kriterien nach den Nummern 1 bis 5, wobei im Rahmen der Kriterien für die Auswahl nach den Nummern 2 bis 5 zumindest gleichrangig das Kriterium für die Auswahl nach Nummer 1 zu berücksichtigen ist.

Das klingt sehr verschroben, ist aber in Wirklichkeit ein Katalog guter Möglichkeiten, Studierende auszuwählen. Das ist der theoretische Ansatz und das entspricht auch Ihrer Frage. Jetzt sage ich Ihnen allerdings auch noch, wie wir die Wirklichkeit erleben; da bin ich nämlich gar nicht zufrieden.

Die bayerischen Universitäten haben in den ZVS-Studiengängen von den ihnen eingeräumten Möglichkeiten dadurch Gebrauch gemacht, dass sie ausschließlich nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung auswählen. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurde erst unlängst durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 2006 bestätigt. Das heißt, das Gericht sagt: Ihr macht das ordentlich so. Das ist in Ordnung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in diesen Beschluss zugleich fest, dass es in der Konsequenz eines dezentralen Auswahlverfahrens liege, dass die Hochschulen nicht lediglich landesweit geltende Rechtsvorschriften zu vollziehen hätten, sondern durch die eigenverantwortliche normative Festlegung der Auswahlkriterien auch ihre speziellen örtlichen Verhältnisse und Anforderungen zur Geltung bringen können.

Zur Umsetzung des 7. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, durch welches das ZVS-Vergabeverfahren reformiert wurde, wird derzeit ein neuer Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen beraten, nach dessen Abschluss in Bayern das Gesetz zur Ausführung dieses Staatsvertrags logischerweise überarbeitet werden muss. Im Rahmen dieser Überarbeitung, die für den Herbst 2006 ansteht, wird auch zu prüfen sein, ob an dem bisherigen System festgehalten werden soll oder ob die Hochschulen verpfl ichtet werden sollen, mindestens zwei Auswahlkriterien zu verwenden. Meine Präferenz für die verpfl ichtende Verwendung von mindestens zwei Auswahlkriterien möchte ich nicht verhehlen. Gesagt habe ich sie laut und deutlich und werde das auch immer wieder tun. Aber die Selbständigkeit der Hochschulen, die dieses Hohe Haus ständig zu erweitern bemüht ist – sehr häufi g mit meiner Unterstützung –, führt natürlich dazu, dass ich am Ende keine Einredemöglichkeit mehr habe, sondern nur eine freundliche Erinnerungszuständigkeit.

Dann gibt es noch eines zu sagen: Beratungen mit dem Ziel, diese Auswahlkriterien auszuweiten, werden in diesem Sommer stattfi nden. Spätestens im Sommersemester 2007 müssen die Hochschulen auch individuelle Kriterien zur Studentenauswahl alternativ bedenken und gelten lassen können. Im Jahr 2007 wollen wir bekanntermaßen die Studienbeiträge einführen und spätestens zu diesem Zeitpunkt, fi nde ich, haben Studierende ein Anrecht darauf, dass sich die Hochschule etwas intensiver und differenzierter um ihren Nachwuchs kümmert und dabei darauf achtet, dass nicht nur die momentane Befi ndlichkeit einer Abiturprüfung, sondern zusätzlich womöglich andere Ereigniskriterien beispielsweise bei der Medizin zum Zuge kommen.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Sylvia Stierstorfer (CSU): Nein! Danke, Herr Minister!)

Meine Damen und Herren, damit sind 44 Minuten der Fragestunde abgearbeitet. Dadurch ist es nicht mehr möglich, weitere Fragen zuzulassen. Ich schließe damit die Fragestunde ab. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 14 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

(Unterbrechung von 13.25 bis 14.02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Entgegen der aufgelegten Liste soll im Einvernehmen mit allen Fraktionen der Abstimmung über die Listennummer 31 – das ist der Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), betreffend die Zukunft der Fachhochschulen I, mehr Studienplätze an Bayerns Fachhochschulen, Drucksache 15/4554 – das einstimmige Votum des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur zugrunde gelegt werden. Einer Einzelabstimmung bedarf es daher nicht.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen zu den übrigen Anträgen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste, bei der Listennummer 31 mit dem Abstimmungsvotum des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drs. 15/4598) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4598 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/4997 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfi ehlt unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den „1. Mai 2006“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Verfassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Art und Weise anzuzeigen. – Da vorher alle aufgestanden sind, ist das einstimmig so beschlossen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße eine Besuchergruppe. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir hatten bis 14.00 Uhr Mittagspause. Die Mittagspause hat erst um 13.35 Uhr begonnen. Sie wissen, dass 25 Minuten eigentlich viel zu wenig sind, um gesund essen zu können. Ich werde aber jetzt in der Gaststätte läuten, damit die Kolleginnen und Kollegen hochkommen; denn vor der Mittagspause war der Saal noch wirklich gut gefüllt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Herbert Müller, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lebensmittelverkehr in Bayern (Bayerisches Verbraucherinformationsgesetz) (Drs. 15/4400) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erste Wortmeldung habe ich Herrn Kollegen Wörner. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich ist Verbraucherschutz trotz der Skandale, die wir in den letzten Jahren und Monaten hatten, nach wie vor kein großes Thema, wie ich feststellen muss.