Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Wir übernehmen diese Voten.
Die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien hat mitgeteilt, dass Herr Kollege Kränzle ab 1. Mai 2006 als Vertreter des Bayerischen Landessportverbands in den Medienrat entsandt wird. – Darf ich jetzt die Kollegen der CSU nochmals bitten, die Gespräche draußen zu führen; danke schön. – Herr Kollege Kränzle scheidet damit aus seiner bisherigen Funktion als Vertreter des Landtags im Medienrat aus. Die CSU-Fraktion, die insoweit das Vorschlagsrecht für die Nachbenennung besitzt, hat Herrn Kollegen Rotter als neues Mitglied im Medienrat vorgeschlagen.
Hierüber ist nun Beschluss zu fassen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung: Wer mit der Bestellung von Herrn Kollegen Rotter zum neuen Mitglied des Medienrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. – Herzlichen Glückwunsch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Einvernehmen mit den Fraktionen sollen jetzt außerhalb der Tagesordnung noch die Wahl eines Präsidiumsmitglieds, die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Gefängnisbeirat bei der Justizvollzugsanstalt Bamberg sowie die Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ erfolgen.
Zunächst führen wir die Wahl des Präsidiumsmitglieds durch. Die vorschlagsberechtigte Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat anstelle von Frau Kollegin Maria Scharfenberg Frau Kollegin Christine Kamm als neue VIII. Schriftführerin benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir keine geheime Wahl vornehmen, sondern darüber in einfacher Form durch Handzeichen abstimmen. Deswegen lasse ich in dieser Form abstimmen: Wer dem Vorschlag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? Herr Kollege Werner, ist das eine Gegenstimme? – Das war nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Dann ist Frau Kollegin Kamm zur VIII. Schriftführerin gewählt worden.
Frau Kollegin Kamm, ich gratuliere Ihnen. Herzlich willkommen im Präsidium! Im Wege des vorauseilenden Gewähltseins hat sie hier eben schon amtiert.
Wir kommen zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Gefängnisbeirat bei der Justizvollzugsanstalt
Bamberg. Die SPD-Fraktion hat als Nachfolgerin für Frau Kollegin Susann Biedefeld Frau Kollegin Christa Steiger für die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Bamberg benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Keine. Besteht damit Einverständnis, dass wir wieder von einer geheimen Wahl Abstand nehmen? – Das ist der Fall. Damit erfolgt die Wahl in einfacher Form durch Handzeichen.
Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltung? – Dann ist das so beschlossen. Frau Kollegin Steiger ist damit zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Bamberg gewählt.
Wir kommen nur zur Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“. Ich sehe gerade, die jüngeren Kolleginnen und Kollegen freuen sich darüber. Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie als Nachfolgerin für die ausgeschiedene Kollegin Marianne Schieder Frau Kollegin Karin Pranghofer als stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ benennt. Gemäß § 32 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgt die Bestellung durch den Landtag. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber Beschluss fassen.
Wer mit der Bestellung von Frau Kollegin Pranghofer zum stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Frau Kollegin Pranghofer ist zum stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ bestellt worden.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende Ausschussumbesetzungen der SPD-Fraktion bekannt: Neues Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen wird anstelle von Herrn Kollegen Dr. Heinz Kaiser Frau Kollegin Karin Radermacher. Anstelle von Herrn Rainer Volkmann wird Herr Kollege Dr. Heinz Kaiser neues Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. Frau Angelika Weikert wird anstelle von Dr. Thomas Beyer neues Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten. Deren Platz im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nimmt künftig Frau Kollegin Bärbel Narnhammer ein.
Außerdem gebe ich gemäß § 14 Absatz 4 der Geschäftsordnung bekannt, dass die SPD-Fraktion anstelle von Frau Kollegin Karin Radermacher als neues Mitglied des Ältestenrats Herrn Kollegen Dr. Thomas Beyer benannt hat. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat anstelle von Frau Ulrike Gote Frau Kollegin Maria Scharfenberg als neues Mitglied des Ältestenrats benannt.
Eingabe betreffend Beschwerde gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs und Schotterwerks (UV.0298.15)
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 9. März 2006 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erste hat sich Frau Kollegin Scharfenberg zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei Petitionen ist es üblich, dass Ortsbesichtigungen stattfi nden, um sich vor Ort im Gespräch mit den Betroffenen ein Bild machen zu können. Wir im Petitionsausschuss handhaben dieses eigentlich in guter Weise und beschließen das in der Regel in jeder Sitzung in mehreren Fällen.
Gerade wenn es um die Genehmigung eines Steinbruchs geht, der mitten in dem ausgewiesenen Naturpark Altmühltal liegt und dem die betroffene Kommune, die Stadt Hemau, in der westlichen Oberpfalz gelegen, das gemeindliche Einvernehmen verweigert hat, sodass eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt erfolgt ist, halte ich es nicht für ungewöhnlich, dass sich Mitglieder des Landtags aufgrund einer eingereichten Petition vor Ort einen Eindruck verschaffen und sich dann eigene Meinungen bilden. Ungewöhnlich fi nden ein solches Vorgehen nur diejenigen Abgeordneten, die sich als verlängerter Arm der Staatsregierung und ihrer nachgelagerten Behörden begreifen. Wir GRÜNEN wollen in anderer, unabhängiger Art und Weise mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehen und Entscheidungen nicht am grünen Tisch, sondern, wenn es notwendig und sinnvoll erscheint, vor Ort in der dort noch grünen Natur herbeiführen.
Dass die Behörden bis zur abschließenden Behandlung einer Petition alle Maßnahmen unterlassen, die Tatsachen schaffen, ist ebenso üblich, sonst könnte die Zeitschiene, die jede Eingabe im Bayerischen Landtag durchläuft, alle Petitionen ad absurdum führen.
Worum geht es denn konkret? – Mitten im Naturpark Altmühltal sollen ein Steinbruch und ein Schotterwerk errichtet werden, und das, obwohl die bayerische Natursteinindustrie schon seit längerem einen Umsatzrückgang zu verzeichnen hat. Seit 1984 gibt es bei der Nachfrage nach Kies einen Rückgang um circa 30 %. Bestehende Betriebe im Umkreis von bis zu 12 Kilometern um die geplante Abbaufl äche sind nur etwa zu 50 % ausgelastet.
Diese Betriebe haben mir glaubhaft versichert, dass sie selbst den Bedarf gut decken können und eine Unterversorgung mit Kies im Landkreis Regensburg, vor allem in diesem Gebiet, nicht zu befürchten ist.
Bei diesem Schotterwerk entstehen Lärmemissionen, und die Landschaft wird nicht mehr die sein, die sie heute ist. Man muss sich die Frage stellen, ob der Steinbruch so notwendig ist und die Genehmigung im öffentlichen Interesse liegt, dass man die Zerstörung der gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft in Kauf nimmt. Besteht überhaupt Bedarf für ein solches Vorhaben, wenn es schon zahlreiche andere Steinbrüche in dieser Region gibt? – Das sind Fragen, die wir GRÜNE ganz eindeutig nicht mit Ja beantworten können.
Aufgrund dessen, dass es sich vermutlich nicht um hochwertigen Rohstoff handelt, jedoch die Öffnung eines Steinbruchs beantragt wird, ist auch die Überlegung zu prüfen, ob das Hauptinteresse nicht so sehr dem Abbau des Gesteins, sondern vielmehr der anschließenden Verfüllung mit abzulagerndem Material gilt.
Die Stadt Hemau soll in dem Verfahren geäußert haben, dass sie an einer Deponierung von Erstaushub Interesse hätte. Ein solches Interesse berechtigt aber nicht, die Belange des Naturschutzes, des Landesschaftsschutzes und der Naherholung hinter die Belange der Rohstoffgewinnung zu stellen.
Eine Befreiung gemäß § 9 der Naturparkverordnung bzw. eine solche Hintanstellung dieser Belange in einer landesplanerischen Beurteilung wäre nicht rechtmäßig. Auch die Kreisgruppe Regensburg des „Bund Naturschutz“ lehnt deshalb die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs auf dem Grundstück der Gemarkung Aichkirchen ab, zumal es sich nicht um einen einmaligen Eingriff in die Schutzzone des Naturparks Altmühltal handelt, sondern um einen Eingriff, der sich 30 Jahre hinziehen soll.
Hinzu kommt noch, dass bereits vor der Behandlung der Petition im Umweltausschuss Tatsachen geschaffen und in nicht unerheblichem Umfang Wälder abgeholzt worden sind, sodass beispielsweise der im Bescheid des Landratsamtes vorgesehene Schutzstreifen mit einer Breite von 30 Metern gar nicht mehr hergestellt werden kann. Dieser ist schon zerstört. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass in diesen Genehmigungsverfahren einiges verkehrt läuft, was wir uns genau ansehen sollten. Der Umweltausschuss hingegen hat mit den Stimmen der großen Koalition aus CSU und SPD die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Wir GRÜNEN hatten die Durchführung einer Ortsbesichtigung beantragt und darum gebeten, vor einer endgültigen Beschlussfassung keine weiteren vollendeten Tatsachen zu schaffen.
Diesen Vorschlag zum Verfahren mache ich auch heute wieder und beantrage hiermit, erstens eine Ortsbesichtigung durchzuführen und zweitens eine klare Botschaft an
das Landratsamt und den Antragsteller zu senden, bis zu einer endgültigen Beschlussfassung davon abzusehen, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, nach einer Ortsbesichtigung bei Ihrer Meinung zu bleiben. Vielleicht bestätigt die Ortsbesichtigung ja ihre Auffassung, dass die Behörden bei dieser Genehmigung alle Belange in ordnungsgemäßer Weise gegeneinander abgewogen haben. Es gehört aber meines Erachtens zu den Gepfl ogenheiten in diesem Haus, dass eine Ortsbesichtigung dann beschlossen wird, sobald eine Fraktion gute Gründe dafür vorbringen kann. Im Petitionsausschuss wird das so gehandhabt, im Umweltausschuss nicht. Der Erhalt der intakten Umwelt und die Bewahrung des Erholungswertes eines Naturparks sollten uns ein sorgfältiges und gewissenhaftes Vorgehen mit dieser Petition wert sein.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich am 9. März mit der Petition der Bürgerinitiative gegen Gesteinsabbau am Beckerberg ausführlich befasst. Es wurden schon einige Aspekte von Kollegin Scharfenberg erwähnt, die von der Bürgerinitiative in dieser Eingabe als Begründung herangezogen worden sind. Ich möchte die Formulierung nur in Stichpunkten wiedergeben, damit Sie sehen, wie viele Emotionen dahinter stehen.
So wird zum Beispiel von Einfl ussnahme politischer Amtsträger gesprochen und davon, dass der Wille des Gesetzgebers auf der Strecke bleibt. Die Erteilung einer Genehmigung durch das Landratsamt Regensburg sei rechtswidrig und somit eine Schande für den bayerischen Rechtsstaat.
Wenn sich jedoch, wie in diesem Fall, eine Behörde über viele Jahre mit der Thematik befasst, wenn sehr viele Anhörungstermine stattfi nden und auch Modifi zierungen vorgenommen werden und letztlich eine Genehmigung zustande kommt, bin ich der Meinung, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz uns die Aspekte für unser jetziges Votum geliefert hat.
Es geht um die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs mit Betriebseinrichtungen und Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 1125 der Gemarkung Aichkirchen, um die Gewinnung von Gestein durch den Einsatz von Sprengstoff, also um eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Da keine rechtlichen und fachlichen Bedenken gegen den Steinbruch bestanden, musste das
Die Verkehrssituation, ebenfalls ein Anliegen der Stadt Hemau, wurde inzwischen durch das Versetzen einer Straße bereinigt. Ein weiterer Aspekt berührt die Belange des Naturschutzparks Altmühltal. In der Tat ging es um die Befreiung gemäß § 8 der Naturparkverordnung. Sicher ist richtig, dass sich die Situation durch solch gravierende Abbauvorhaben verändert und dass nur juristische Wertungen zu dem Ergebnis kommen, ein solcher Eingriff in die Natur sei nicht auszugleichen, sondern könne bestenfalls durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Wiederverfüllung, Material hierfür sei nicht hinreichend vorhanden. In einer solchen Branche muss die Zurverfügungstellung von Grundmaterial mittel- und langfristig geplant sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so viel Geld investiert und einen solch großen Aufwand betreibt, wenn er das Projekt danach vielleicht aufgeben muss. Ich fi nde, wir sollten es unseren Unternehmen überlassen, wie sie das Material einschätzen und bewerten.
Aus all diesen Gründen waren für uns zahlreiche Aspekte gegeben, so zu beschließen, wie wir es taten, diese Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung, für erledigt anzusehen. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass in diesem Fall eine Ortsbesichtigung sicherlich sinnvoll wäre. Ich maße mir jedoch nicht an, so kompetent wie die Fachkollegen von den Behörden bewerten zu können. Deshalb betone ich nochmals unsere ablehnende Haltung und bitte die Kolleginnen und Kollegen, bei der Abstimmung dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zu folgen.