Gehen wir einmal von 20,3 Prozent aus, denn die IstZahlen halte ich für präziser. Der Wert sagt über die tatsächliche Steuerbelastung der Bürger gar nichts aus. Diese 20,3 Prozent sind ein Ergebnis erstens der Tatsache, dass wir im Vergleich zu 1980, wo wir die höchste Steuerquote hatten, aufgrund von 5 Millionen Arbeitslosen, die keinen einzigen Cent an Steuern bezahlen, natürlich deutlich weniger Mehreinnahmen hatten. Schauen Sie sich an, was sich in den letzten 15 Jahren an Befreiung am unteren Ende des Einkommens Schritt für Schritt entwickelt hat: Derjenige, der 30 000 Euro verdient und zwei Kinder hat, zahlt keinen einzigen Cent an Steuern. Das gab es früher nicht. Das heißt, große Teile der Bevölkerung fallen als Steuerzahler aus. Das ist entscheidend dafür, dass die Steuerquote so gering ist. Über die tatsächliche Belastung eines Leistungsträgers bzw. Unternehmens sagt die Steuerquote absolut nichts aus. Warum wir heute über Steuersätze reden, ist doch eine Frage der wirtschaftspolitischen Entwicklung und der Wachstumsdynamik. Und darauf müssen wir schauen. Dazu sagt die Steuerquote überhaupt nichts aus. Das ist eine der dämlichsten Debatten, die wir in diesem Lande je geführt haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch eine Bemerkung zu dem machen, was ich jetzt zu Steueränderungen höre. Ich weiß nicht, wie ich Herrn Beck interpretieren soll, aber als besonders gutes Signal empfi nde ich das nicht: Auf der einen Seite will die große Koalition die Unternehmensteuer senken, um einen Anreiz im internationalen Wettbewerb für mehr Investitionen in diesem Land zu setzten und die Arbeitslosigkeit endlich zu senken. Andererseits sagt die Führungsfi gur der SPD der Zukunft, wir haben eigentlich zu wenig Steuern. Ist das das richtige Signal? Reizt dies Unternehmen in Amerika, England und Frankreich, in Deutschland zu investieren? Die denken doch nicht an den nächsten Tag – die denken an die nächsten Jahre! Ist das eine zuversichtliche Perspektive, so laut nachzudenken? Ich halte das für fatal und für die falsche Debatte zum völlig falschen Zeitpunkt.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, was wir über das lesen und hören, was „Reichensteuer“ heißt. Steuerpolitiker sprechen daher von einem „Balkon“. Ich habe diesen „Balkon“ immer schon für eine hässliche Steuerarchitektur gehalten; das sind die 3 Prozent auf das Einkommen ab 250 000 bzw. 500 000. Aber gut, das ist vereinbart und steht so in der Koalitionsvereinbarung. In der Koalitionsvereinbarung steht aber auch, dass
davon logischerweise die gewerblichen Einkünfte ausgenommen werden. Es mag sein, dass es jetzt da Abgrenzungsprobleme und – wie immer im Steuerrecht – sozialrechtliche Probleme gibt, die meiner Ansicht nach fachlich durchaus bewältigt werden können. Man muss sich zwar anstrengen, aber man kann das gemeinsam bewältigen, wenn man will.
Aber ich lese in einer Agenturmeldung meines alten Freundes Poß, den ich – in seiner Anwesenheit – immer als „Steuerstalinisten“ beschimpfe, es sei gar keine Frage, dass die SPD an der Reichensteuer festhalte. Wenn es mit einer Privilegierung der gewerblichen Einkünfte nicht gehe, dann eben ohne. Das heißt, dann werden die gewerblichen Einkünfte einbezogen. Was bedeutet das? Das bedeutet eine deutliche Steuererhöhung für Gewerbebetriebe und Unternehmen ab dem 01.01.2007. Andererseits strengt sich die große Koalition an, im nächsten Jahr die gleichen Unternehmen in einer Unternehmensteuerreform wieder zu entlasten. Widersinniger kann das nicht sein. Das ist doch keine konstante Politik, sondern eine widersprüchliche Politik. Ich wende mich nachdrücklich gegen eine derartige Konzeption.
Ich hoffe, dass Peer Steinbrück, den ich als alten Finanzministerkollegen sehr schätze, auf diesen Rat seines Parteifreundes Poß nicht eingeht und keine entsprechende Konzeption vorlegt.
Wir sollten uns an die Koalitionsvereinbarung halten. Im Zweifelsfall müssen wir die Diskussion dieser Fragen auf den 01.01.2008 verschieben; das wäre auch eine Lösung. So geht es aber nicht, dass man am 01.01.2007 eine Reichensteuer auch für Gewerbetreibende einführt und im nächsten Jahr eine Unternehmensteuerreform macht. Das wäre eine Zickzackpolitik, die wir in der großen Koalition nicht machen sollten.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine weitere Bemerkung zur Steuerpolitik, weil sie hier angesprochen wurde, nämlich zum Umsatzsteuerausfall. Ich erinnere daran, dass es in der Bundesrepublik Deutschland zwei Länder gab, die zehn Jahre lang immer auf die Problematik der Umsatzsteuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug hingewiesen haben, insbesondere in den letzten fünf Jahren. Das waren der Kollege aus Rheinland-Pfalz, Gernot Mittler, und der bayerische Finanzminister Faltlhauser. Die Bundesregierung hat während der Amtszeit Eichels immer wieder gesagt, sie sehe zwar das Problem, aber es sei nicht lösbar. Politisches Handeln gab es nicht, sondern nur Untätigkeit und Abwarten. Dadurch hat dieser Staat viele Milliarden verloren, wir schätzen, etwa sechs Milliarden aufgrund des Steuerkarussells. Die Bundesrepublik Deutschland kann es sich nicht leisten, aufgrund von Steuerbetrug pro Jahr sechs Milliarden zu verlieren und zusätzlich fünf Milliarden aufgrund der Konstruktion des gegenwärtigen Steuersystems durch Insolvenzen.
Durch nachhaltige und hartnäckige Politik haben wir erreicht, dass das Planspiel gemacht wird. Herr Kollege Mütze, das Planspiel ist doch nicht von der Bundesregierung erfunden worden; das hat die Finanzministerkonferenz durchgesetzt. Erst dann hat sich der Bund hinten angehängt. Das Planspiel ist eindeutig und überzeugend. Ich freue mich, dass Peer Steinbrück dies tatsächlich zum Anlass nimmt, um einen Antrag auf der Basis des Artikels 27 der Umsatzsteuerrichtlinie zu stellen, und zwar als Zweiter nach Österreich. Da wird es zwar noch schwierige Verhandlungen geben, aber das ist die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, das können Sie im Bundestag oder in anderen Landtagen beklagen, aber bitte nicht im Landtag von Rheinland-Pfalz oder im Landtag des Freistaates Bayern. Wir sind diejenigen, die das so vorangetrieben haben, dass es jetzt eine einheitliche Front gibt: Die Bundesregierung und alle Länder wollen ein neues Mehrwertsteuersystem, das so genannte Reverse Charge System, das uns bis zu zehn Milliarden mehr an Steuern bringen könnte, wenn wir es richtig anwenden. Ich glaube, dieses Land kann es sich nicht leisten, derartige Beträge einfach durch den Rost fallen zu lassen. Bis das realisiert werden kann – ich schätze, dass das im administrativen Verfahren bis zum Jahr 2009 dauern kann –, ergreifen wir natürlich alle administrativen Maßnahmen, die im Lande möglich sind.
Das läuft nicht so ab, wie Sie es sich üblicherweise vorstellen: einfach zusätzliche Beamte einstellen, dann gibt es automatisch mehr Geld. Wenn es nach Ihren Vorstellungen gegangen wäre, hätten wir heute nicht 200 000 Beamte und 100 000 Angestellte, sondern wir wären schon bei 100 000 mehr, die wir nicht mehr fi nanzieren könnten. Wir wären nicht mehr bei einer Personalquote von 43 %, Herr Kollege Ach, sondern bei einer Personalquote von deutlich über 50 %.
Deshalb haben wir organisatorische Maßnahmen vorgesehen. Wir werden für den Umsatzsteuerbereich durch Verlagerungen und die Hereinnahme neuer Leute 180 Kräfte mehr haben. Wir haben eine Fülle organisatorischer Maßnahmen ergriffen. So gibt es die Zentralstellen für Unternehmensneugründungen. Das ist eine neuralgische Stelle des Umsatzsteuerbetrugs. Wenn man überprüft, welche Firmen kommen und gehen, kann man Betrüger wirklich am Genick packen. Wir haben ein maschinelles Risikomanagement. Wir haben ein Team, das aus Prüfern unterschiedlichen Spezialwissens für Überprüfungen besteht, und ein Zentralteam, das die großen Fälle bearbeitet. Hier gibt es einen gesunden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Ländern in der Frage, wer es besser macht. Ich beteilige mich gern an diesem Wettbewerb mit der Überschrift „Best Practice“, um in der Zeit, bis das System geändert wird, den Umsatzsteuerbetrug durch administrative Maßnahmen zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wir feiern in diesem Jahr das zweihundertjährige Jubiläum der Gründung des Königreichs Bayern, 1806. Damals war der Haushalt des Staates Bayern in einem entsetzlichen Zustand. Im Haushaltsjahr 1808/1809 – für diese Jahre haben wir die Zahlen herausgesucht – standen den
Einnahmen in Höhe von 25,6 Millionen Gulden Ausgaben in Höhe von 37,5 Millionen Gulden gegenüber. Von diesen Ausgaben entfi elen damals 20 % auf den Schuldendienst. Das war ein desaströser Zustand, den nicht zuletzt Montgelas verändert hat.
Meine Damen und Herren, heute ist das ganz anders. Vor 200 Jahren hatten wir ein Haushaltsdesaster. Heute haben wir das Glück, dass wir an diesem Tag einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden können, der Beispiel für andere Länder und für den Bund ist. Dass dies gelungen ist, war eine Gemeinschaftsaktion. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, insbesondere bei dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Ach und bei seinem Stellvertreter Dr. Kaiser. Ich bedanke mich auch bei den ungeheuer sachkundigen und fl eißigen Mitarbeitern meines Hauses, insbesondere bei der Haushaltsabteilung.
Diese Mitarbeiter arbeiten unermüdlich und sind strenge Hüter knappen Steuergeldes. Wir können erhobenen Hauptes zu den Bürgern hinausgehen und sagen: Die Haushaltspolitik im Jahr 2006 ist seriös und solide.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werde ich die Tagesordnungspunkte wieder trennen.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Entwurf des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2006; das ist Tagesordnungspunkt 2. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4774 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/ 5242 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CSU-Fraktion angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen; das ist auch so abgesprochen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen der CSU-Fraktion ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2006)“.
Ehe ich über das Nachtragshaushaltsgesetz abstimmen lasse, stelle ich die beiden Eingaben zum Nachtragshaushalt 2006, Einzelplan 05, zur Abstimmung.
Zunächst lasse ich abstimmen über die Eingabe betreffend „Finanzmittel für zusätzliche Lehrerstellen, Rücknahme der Kürzungen des Jugendprogramms“; das ist Tagesordnungspunkt 4a. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund seines Beschlusses zum Nachtragshaushaltsgesetz 2006 für erledigt zu erklären. Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über welche die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Wer dem Votum des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der CSU-Fraktion so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4 b, das ist die Eingabe betreffend „Streichung von Lehrerplanstellen an Grund- und Hauptschulen“. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat auch hierzu beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund des Beschlusses zum Nachtragshaushaltsgesetz 2006 für erledigt zu erklären. Hier gilt das Gleiche wie eben: Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des Haushaltsausschusses zugrunde zu legen. Wer dem Votum des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Dann ist mit den Stimmen der CSU-Fraktion so beschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2006, Tagesordnungspunkt 3, und zwar zunächst über den dem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan 2006. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2006 und die dazu einschlägigen Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/5234 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorliegenden Änderungsantrag betreffend „Förderung des Nahluftverkehrs und des Flugwesens beenden“ auf Drucksache 15/5074 abstimmen – Teil I Nummer 50 der Ihnen vorliegenden Liste.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat hierzu Einzelabstimmung in namentlicher Form beantragt. Die Urnen für die Stimmabgabe sind bereits aufgestellt. Mit der Stimmabgabe kann sofort begonnen werden. Hierfür stehen vier Minuten zur Verfügung. Die Uhr läuft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Minuten sind um. Ich bitte darum, mit der Stimmenauszählung zu beginnen. – Zum weiteren Verfahrensablauf: Wir müssen erst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung abwarten, bevor wir mit der weiteren Beratung bzw. der Abstimmung fortfahren können. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir jetzt nur – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Goppel, ich dachte, Ihre Stimme sei so schlecht gewesen; ist sie jetzt besser? Bitte hören Sie mir noch einen Augenblick zu.
Wir haben gerade über den Nachtragshaushaltsplan 2006 abgestimmt. Wenn das Ergebnis vorliegt, lasse ich über das Nachtragshaushaltsgesetz 2006 abstimmen. Das wird auch ein noch etwas längerer Vorgang sein. Danach werden noch die Tagesordnungspunkte 10 und 11 vor der Mittagspause aufgerufen. Ich sage das, damit Sie Bescheid wissen und hinterher keine veränderten Stimmenverhältnisse vorliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag auf Drucksache 15/ 5074 bekannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Draußen haben wir einen schönen Wandelgang. Dort dürfen Sie Ihre Hintergrund- und privaten und sonstigen Mauschelgespräche führen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben 16 gestimmt, mit Nein 126. Es gab keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat namentliche Abstimmung zu ihrem nächsten Dringlichkeitsantrag beantragt. Sie können also gleich hier bleiben.
Nun lasse ich über den Nachtragshaushaltsplan 2006 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staats
haushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/5234 abstimmen. Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2006 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben – Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Dann ist das so beschlossen. Der Nachtragshaushaltsplan 2006 ist in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen angenommen.
Die sich auf den Nachtragshaushaltsplan 2006 beziehenden, vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die wir nicht einzeln abgestimmt haben, sind gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung als erledigt zu betrachten. Insoweit verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.