Protokoll der Sitzung vom 19.07.2006

Dann rufe ich Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer auf.

Guten Morgen. Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Ist die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme in Irnsing – Gemeinde Neustadt a. d. Donau – mit all ihren Maßnahmen, also Deichbau und Schöpfwerk, das schon angefangen ist, fi nanziell gesichert?

Frau Kollegin, die Hochwasserschutzmaßnahme in Irnsing wird seitens des Freistaats Bayern mit Nachdruck verfolgt und genießt hohe Dringlichkeit. Die Arbeiten am

Schöpfwerk laufen und werden voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen. Für das Jahr 2006 wurde im November 2005 eine Verpfl ichtungsermächtigung in Höhe von 800 000 Euro erteilt. Also, diese Finanzierung ist gesichert.

Die verbleibenden Maßnahmen – Anpassung der Binnenentwässerung und Deichbau – sollen heuer ausgeschrieben, vergeben und begonnen werden. Die Sicherung der Finanzierung für das Jahr 2007 soll wiederum über eine Verpfl ichtungsermächtigung erfolgen. Die vorgesehene Fertigstellung im Jahr 2007 steht nicht infrage, wenn nicht etwas ganz Außergewöhnliches passiert.

Herr Staatssekretär, ist für den neuen Doppelhaushalt, der erst in diesem Jahr beschlossen wird, klar, dass die Mittel eingestellt werden? Vor Ort besteht die Sorge, dass wie voriges Jahr nur ein Teil gemacht werden kann und ein Teil nicht.

Ich habe gesagt, es wird eine Verpfl ichtungsermächtigung eingestellt. Nach den Haushaltsusancen kann dann, wenn die Maßnahme zur Finanzierung ansteht, diese Verpfl ichtungsermächtigung genutzt werden, um zu fi nanzieren. Das ist eine Einstellung im Haushalt. Letztlich ist es egal, ob es Mittel sind oder eine Verpfl ichtungsermächtigung. Die Verpfl ichtungsermächtigung zielt immer auf künftige Ausgaben. Wenn sie im Haushalt steht, ist die haushaltsmäßige Grundlage gegeben.

Herr Staatssekretär, vielen Dank. Das war die letzte Frage aus Ihrem Bereich.

Ich rufe den Bereich des Staatsministeriums des Innern auf und begrüße Herrn Staatssekretär Schmid. Ich bitte Sie, die Fragen zu beantworten. Die erste Frage stellt Herr Kollege Nöth.

Herr Staatssekretär, ich habe aus drei Kommunen meines Stimmkreises, nämlich aus der Gemeinde Wiesenttal, aus der Stadt Ebermannstadt und auch aus der Stadt Forchheim, Anfragen, die ich gerne weiterleite.

Ich frage Sie als Vertreter der Staatsregierung, ob seit Mauteinführung nachweisbare Erkenntnisse über die Mehrbelastung der B 470, vor allem im Landkreis Forchheim, als Ausweichstrecke zwischen der Autobahn Würzburg-Nürnberg und der Autobahn Nürnberg-Berlin vorliegen, falls dies bejaht wird, welche Gegenmaßnahmen möglich sind bzw. schon eingeleitet wurden und welche Chancen Anträge der betroffenen anliegenden Kommunen auf Einführung von Nachtfahrverboten für Lkw vor allem des Fernverkehrs bestehen.

Herr Präsident, lieber Kollege Nöth! Am 1. Januar 2005 wurde in Deutschland die Autobahnmaut für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen eingeführt.

Bereits vor Einführung der Mautpfl icht gab es Bedenken, dass der Schwerverkehr zur Vermeidung der Mautkosten weg von den Autobahnen in das nachgeordnete Netz verlagert würde. Der Deutsche Bundestag hat daher die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen der Mauteinführung intensiv zu beobachten, um eventuelle Maßnahmen gegen Verlagerungen einleiten zu können.

Damit ein realistischer Überblick über das Gesamtnetz möglich wird, hat das Bundesverkehrsministerium hierzu eine Modellsimulation der Auswirkungen in Auftrag gegeben. Die im Bundesstraßennetz an insgesamt rund 1300 automatischen Dauerzählstellen laufend punktuell gemessenen Echtwerte des Lkw-Verkehrs dienten dabei zur Eichung dieses Modells.

Die modellhafte Betrachtung umfasste das gesamte klassifi zierte Straßennetz sowie wichtige Kommunalstraßen. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung haben wir detailliert unter dem 23. Februar 2006 gegenüber dem Bayerischen Landtag auf seine Beschlüsse vom 9. Juni 2005 hin schriftlich berichtet. Ich habe das Schreiben dabei, Herr Kollege Nöth, sodass ich es Ihnen zur nochmaligen Lektüre mitgeben kann.

Erkenntnisse darüber, dass die Bundesstraße 470 im Bereich Forchheim damals wie heute in erheblicher Weise vom Mautausweichverkehr betroffen wäre, lagen und liegen uns nicht vor. Diese Untersuchungen haben vielmehr ergeben, dass dort keine signifi kante Steigerung des Lkw-Verkehrs nach Einführung der Lkw-Maut zu verzeichnen ist.

Generell – auch darauf darf ich hinweisen – sieht die Straßenverkehrs-Ordnung seit Anfang dieses Jahres zwar Möglichkeiten vor, einen nachgewiesenen erheblichen Mautausweichverkehr zu unterbinden. Möglich ist hierbei das vollständige, aber auch das nur zeitweise Fahrverbot für Lkw über 12 Tonnen. Allerdings sind diese Maßnahmen immer Einzelfallentscheidungen mit massiven Auswirkungen auf eine Reihe von Belangen, denen umfangreiche Erhebungen auf verschiedenen Ebenen vorausgehen und bei denen die geltend gemachten Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Deshalb sind pauschale Aussagen zu Einzelfällen und damit zur Erfolgsaussicht bestimmter Anträge nicht möglich, wie Sie sie eben angefragt haben.

Dafür ist die entsprechende Kreisverwaltungsbehörde mit Zustimmung der jeweiligen Regierung zuständig, damit vor Ort keine Einzelsperrungen stattfi nden.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden: Die Zählungen reichen momentan nicht aus, um hier tatsächlich Gegenmaßnahmen einzuleiten?

Herr Kollege Nöth, so ist es. Wir haben in Gößweinstein eine Messstelle, um Lkw ab 3,5 Tonnen zu messen, weil diese entsprechend geeicht sind. Man kann aber herausrechnen, wie viele Lkw über 12 Tonnen dabei sind. Wir haben hier eine Messreihe über mehrere Jahre hinweg, sodass wir feststellen können, wann wie viele Lkw über

diese Messstelle gefahren sind. Diese Angaben sind relativ konkret. Auch bei dieser Simulation sind die Straßen kategorisiert worden. Es gibt also Straßen, die in diesem bundesweiten Plan braun eingetragen sind, also Straßen, wo wir erheblichen Mautausweichverkehr haben. Ferner gibt es rot eingetragene Straßen, die mittelstark beeinträchtigt sind. Die von Ihnen angesprochene Straße B 470 ist da gar nicht dabei, sodass man allein dieser Kategorisierung entnehmen kann: Diese Straße ist durch Mautausweichverkehr nicht erheblich belastet.

Die Empfi ndungen der Anlieger scheinen also anders zu sein als die tatsächlichen Zahlen. Es ist auch beim Wetter häufi g so, dass die empfundene Temperatur anders als die gemessene ist.

Herr Kollege Nöth, das, was Sie ansprechen, ist völlig richtig. Es gibt natürlich das subjektive Empfi nden der Menschen, die sagen, der Lkw-Verkehr sei stark angestiegen.

Ich darf im Übrigen auf Folgendes hinweisen: Uns liegt eine Prognose aus dem Jahr 1998 für das Jahr 2015 vor, und zwar unabhängig von der Frage des Mautausweichverkehrs. Darin wurde uns von Fachleuten prognostiziert, dass wir bis zum Jahr 2015 im Lkw-Verkehr plus 16 % und im Personenverkehr bis zu plus 25 % bekommen werden. Wir alle wissen, dass der Verkehr insgesamt, unabhängig von der Mautsituation, auf unseren Straßen zugenommen hat, und daraus ergibt sich diese subjektive Betrachtungsweise. Ich werde Ihnen nachher die Zahlen zur Verfügung stellen. Aus diesen Zahlen ergibt sich keine signifi kante Erhöhung des Lkw-Verkehrs auf der von Ihnen angesprochenen Strecke.

Keine weitere Zusatzfrage. Nächster Fragesteller: Herr Kollege Volkmann. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, wie weit sind die Gespräche vorangeschritten, die der Staatsminister des Innern auf der Grundlage der am 25. April vom Ministerrat beschlossenen Eckpunkte für eine Härtefallkommission mit den betroffenen Organisationen führen sollte; haben sich dabei Schwierigkeiten ergeben, und wann ist mit einer Arbeitsaufnahme seitens der Härtefallkommission zu rechnen?

Herr Kollege Volkmann, auf der Grundlage der Eckpunkte, die der Ministerrat am 28. April dieses Jahres gebilligt hat, wurden mehrere Gespräche mit kirchlichen und caritativen Organisationen sowie kommunalen Spitzenverbänden, die Mitglieder in die Härtefallkommission entsenden sollen, geführt. In der abschließenden Besprechung am 27.06.2006 wurde der geplante Inhalt der Rechtsverordnung mit den Betroffenen erörtert. In vielen Punkten, insbesondere bei der Zusammensetzung des Gremiums, konnte eine Einigung, zumindest aber eine weitgehende Annäherung der Standpunkte, erzielt werden.

Im Rahmen der Verbandsanhörung wurde den betroffenen Organisationen ein Verordnungsentwurf zugeleitet, der die Besprechungsergebnisse dieses Treffens berücksichtigt. Auf der Grundlage der bereits eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit ein Verordnungstext erstellt, von dem anzunehmen ist, dass er von den betroffenen Organisationen und Verbänden trotz divergierender Auffassungen in Einzelpunkten mitgetragen wird. Im Herbst dieses Jahres kann die Härtefallkommission voraussichtlich ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn die Rechtsverordnung der Staatsregierung, die nicht der Zustimmung des Landtags bedarf, beschlossen ist.

Herr Staatssekretär, wurde während des Entscheidungsfi ndungsprozesses auch daran gedacht, eine Ausländerorganisation, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Bayern, an der Kommission zu beteiligen?

Es war natürlich immer wieder Gegenstand der Besprechung, wer in dieser Härtefallkommission vertreten sein soll. Das war eine ganz zentrale Frage in diesen Gesprächen. Ich darf Ihnen sagen, dass man sich bei der letzten Besprechung dahingehend verständigt hat, noch eine kleine Veränderung vorzunehmen. Wir gehen jetzt in die Anhörung und werden sehen, wie es sich entwickelt. Aber ich habe den Eindruck gehabt, dass darüber Einvernehmen besteht.

Die Frage ist, wie groß gestalte ich so eine Härtefallkommission, um sie arbeitsfähig zu machen, und wen binde ich ein, etwa Vertreter der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspfl ege und der kommunalen Spitzenverbände. Im Übrigen ist vom Staatsministerium des Innern nur ein nicht stimmberechtigtes Mitglied dabei. Sie sehen also, dass die Anzahl der Mitglieder ohnehin schon auf diese zehn Mitglieder limitiert wurde und dass das Ministerium nur mit einer nicht stimmberechtigten Person vertreten ist. Dies ist das Ergebnis all dieser Gespräche und Diskussionen nach dem Beschluss über die Eckpunkte. Man kann natürlich immer noch zusätzliche Personen aufnehmen. Es gibt viele Organisationen, die in dieses Gremium aufgenommen werden könnten. Ich habe aber Zweifel daran, dass dann eine solche Härtefallkommission noch arbeitsfähig wäre; denn sie muss knapp und präzise sein, um effektiv arbeiten zu können. Wenn man diese Einrichtung mit dazu nimmt, muss man über weitere Einrichtungen diskutieren. Wir sehen dies zum Beispiel bei der Innenministerkonferenz, wo wir von zig Organisationen konsultiert werden. Dabei ist immer die Frage, wen ich noch aufnehme. Dass die Belange, die in solch einer Härtefallkommission zu diskutieren sind, natürlich breit gefächert sein können, ist unbestritten. Deswegen wollte man bei der Auswahl der einzelnen Mitglieder nicht zu sehr ins Detail gehen, sondern hat man sich auf die beiden großen Kirchen, auf die kommunalen Spitzenverbände und auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspfl ege konzentriert. Ich halte das für den richtigen und vernünftigen Ansatz. Man kann über alles reden, muss es aber so gestalten, dass es Hand und Fuß hat. Eine kleine Einheit arbeitet hier besser und vernünftiger, als eine Härtefallkommission mit 20 oder 25 Leuten.

Das war die Kunst des Umschweifens einer präzisen Antwort.

Herr Präsident, ich habe eine weitere Zusatzfrage. – Herr Staatssekretär, Sie haben in Ziffer 10 der Eckpunkte, wie in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 15. Mai ausgeführt war, geschrieben: Kein Sitzungsgeld und kein Auslagenersatz. Kein Ersatz der Sitzungsgelder, das mag man einsehen. Aber heißt „kein Auslagenersatz“, dass zum Beispiel Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, die von Ingolstadt oder anderswo anreisen müssen, ihre Fahrkosten selbst tragen müssen? Oder ist angedacht, ihnen zumindest die Auslagen zu ersetzen?

Ich gehe davon aus, dass sowohl die Kirchen als auch die kommunalen Spitzenverbände sowie die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspfl ege, die hier mitarbeiten wollen, keine Entschädigung haben wollen. Die geplante Regelung ist vernünftig. Es soll ja auch eine besondere Verantwortung in einem besonderen Gremium sein.

Also die Vertreter dieser Organisationen tragen ihre Auslagen und Kosten selber?

Ja, denn es wird von der Kirche sozusagen ein Fachmann entsandt; „Delegierter“ ist vielleicht der falsche Begriff. Ich gehe davon aus, dass dann die Kirche oder ein kommunaler Spitzenverband etwaige Kosten seines Vertreters übernimmt.

Das war die letzte Zusatzfrage. Sie haben schon drei gestellt.

Sie sehen das sehr streng.

Nein, die Geschäftsordnung ist streng. Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Scharfenberg, bitte schön.

Herr Staatssekretär, wie begründet es die Staatsregierung , dass auf der einen Seite gegen den TSV 1860 München unverzüglich wegen der Trikotwerbung für „bwin.de“ vorgegangen werden soll, während auf der anderen Seite die Weisung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09.05.2006, in welcher die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, die BLM, aufgefordert wird, Werbung für „betandwin“ – neuerdings „bwin“ – in in Bayern lizenzierten Privatsendern zu unterbinden, am liebsten totgeschwiegen wird und Staatsminister Sinner erklärt, die in der Weisung mit verlängerter Fristsetzung zum 30.06. angedrohte Ersatzvornahme werde nicht realisiert?

Frau Kollegin Scharfenberg, die zweite Mündliche Anfrage aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in wenigen Wochen zum Thema „Sportwetten“ gibt mir heute nochmals die Gelegenheit, eindeutig festzustellen: Die Staatsregierung hat in all diesen Fragen eine klare

Linie. Ich darf dies mit einigen wenigen Sätzen begründen.

Sportwetten und andere Glücksspiele dürfen wegen der negativen Folgen für die Spieler wie für die Allgemeinheit nur in engen Grenzen zugelassen werden. Diese ordnungs- und gesellschaftspolitische Grundeinstellung liegt der bundesrechtlichen Strafvorschrift in § 284 StGB zugrunde, die erst 1999 um ein klares Werbeverbot entsprechend ergänzt wurde.

Sie hat den Bayerischen Landtag bei seinen bisherigen Entscheidungen zum Staatslotteriegesetz von 1999 und zum Lotteriestaatsvertrag von 2004 getragen und muss nach Auffassung der Staatsregierung auch Leitlinie bei der Neuordnung des Sportwettenrechts sein. Ganz in diesem Sinn hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006 dafür entschieden, das staatliche Monopol zu erhalten und auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiterzuentwickeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März das Verbot der Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, bestätigt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit Sofortvollzug untersagt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 31. März und vom 4. Juli dieses Jahres nochmals klargestellt.

Das Verbot gilt ohne Ausnahme, auch in Fällen mit so genannten DDR-Erlaubnissen oder mit einer Erlaubnis aus EU-Mitgliedsstaaten. Das haben das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2006 und erst vor kurzem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2006 entschieden. Es gilt uneingeschränkt auch für Internetangebote, an denen in Bayern teilgenommen werden kann. Glücksspiele werden dort veranstaltet, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Server für ein illegales Internetkasino oder für illegale Sportwetten in Antigua, Gibraltar oder Sachsen steht, sondern darauf, ob Spieler in Bayern via Internet teilnehmen können. Dann ist das Angebot nach § 284 Absatz 1 StGB und die Werbung nach Absatz 4 dieser Vorschrift strafbar.

Deshalb hat das Staatsministerium des Innern Anfang April die Sicherheitsbehörden gebeten, konsequent gegen illegale Sportwettangebote und die Werbung dafür vorzugehen. Das umfasst alle Wettbüros, alle Betomaten und alle Fälle von Plakat- und Bandenwerbung. Die zuständigen Behörden haben in der Zwischenzeit Hunderte von Verfahren eingeleitet. Alle Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte bestätigen dieses Vorgehen als rechtmäßig und lassen die sofortige Vollziehung der Verbote zu.

Konsequentes Vorgehen heißt aber auch, dass keine Ausnahmen gemacht werden. Deshalb hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 9. Mai 2006 die Bayerische Landeszentrale für neue Medien angewiesen, spätestens bis zum

30. Juni 2006 die Werbung für illegale Sportwetten in von ihr verantworteten Rundfunkprogrammen einzustellen.

Die Landeszentrale für neue Medien ist dieser Weisung bislang nicht nachgekommen. Deshalb wird das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seine Weisung nun durchsetzen. Die Sicherheitsbehörden werden auch die Werbung illegaler Sportwettveranstalter beim TSV 1860 München unterbinden und die notwendigen Untersagungsanordnungen erlassen und durchsetzen. Die Betroffenen hatten ausreichend Zeit, die Verstöße gegen das strafrechtliche Verbot in § 284 Absatz 4 StGB einzustellen. Noch in dieser Woche werden die notwendigen Anordnungen erlassen, um Recht und Gesetz durchzusetzen.