Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 73. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Kollegen Ettengruber einen Glückwunsch aussprechen. Ich sehe ihn aber nicht. Dann werden wir das nachholen. Es sind im Augenblick sowieso wenige Kolleginnen und Kollegen hier. Ist gestern Abend irgendetwas gewesen?
Ich freue mich, dass wir Frau Staatsministerin Dr. Merk schon so früh begrüßen können. Ich bitte Sie, die erste Frage zu beantworten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl. Bitte.
Herr Präsident, darf ich vorab meinem Bedauern Ausdruck geben, dass ausgerechnet ich wegen einer Anfrage Frau Ministerin früh um 9 Uhr hereinjage? – Danke.
Frau Ministerin, trifft es zu, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I in ihrem seit Sommer 2004 geführten Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt im Entführungsfall K. E.-M – Sie wissen, wer sich hinter dieser Abkürzung verbirgt – bis heute den ehemaligen Bundesinnenminister und bayerischen MdB Otto Schily nicht als Zeugen vorgeladen hat, um ihn zu seinen Informationen über K. E.-M.’s Gefangenschaft zu vernehmen, und weshalb hat die Staatsanwaltschaft erst am 18.06.2006, also fast zwei Jahre nach Verfahrenseröffnung, das Bundesinnenministerium um eine Aussagegenehmigung ersucht, und in welcher Form wird die Staatsanwaltschaft, wie in den Medien angekündigt, „insistieren“?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Dezember 2005 hatte Bundesinnenminister Schäuble im Innenausschuss des Bundestages geäußert, dass der amerikanische Botschafter Coats am 31. Mai 2004 den damaligen Bundesinnenminister Schily von dem Entführungsfall informiert habe. Darüber hat die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2005 berichtet und dabei erwähnt, dass es auch einen Vermerk über dieses Gespräch gebe. Die Staatsanwaltschaft München I hat durch diese Presseberichterstattung erstmals Kenntnis von dem Gespräch Coats/ Schily vom 31.05.2004 bekommen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft folgende Ermittlungen getätigt:
Am 15.12.2005 gab es eine Anfrage beim Bundeskriminalamt, ob die Existenz des Vermerks zum Gespräch vom 31.05.2004 vonseiten des Bundeskriminalamts bestätigt werden kann. Am 12. Januar 2006 gab es eine Anfrage
beim Bundeskanzleramt und Bundesministerium des Innern über dortige Erkenntnisse zu diesem Gespräch. Am 13. April 2006 fand eine Besprechung bei der Staatsanwaltschaft München I unter anderem mit Befragung von Herrn Ministerialdirigent Schindler vom Bundesministerium des Innern, dem Verfasser des oben genannten Vermerks, statt. Am 18. Mai 2006 gab es eine schriftliche Zeugenbefragung der Herren Bundesinnenminister a. D. Schily, Ministerialdirektor Krause und Ministerialdirigent Schindler mit der Bitte um Beibringung einer Aussagegenehmigung für diese Zeugen. Eine schriftliche Beantwortung ist noch nicht eingegangen. Ich möchte betonen, dass es der 18. Mai 2006 war, nicht der 18. Juni. Am 23. Mai 2006 war eine Besprechung im Bundesministerium des Innern, an der auch die dem Bundesinnenministerium angehörenden Geschäftsbereiche Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz teilgenommen haben. Hierbei hat Ministerialdirigent Schindler die zügige Beantwortung der Fragen zugesichert.
Ich bitte um Verständnis, dass ich, was künftige Ermittlungsschritte angeht, naturgemäß keine Auskunft geben kann. Ich kann allerdings versichern, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit dem erforderlichen Nachdruck weiter betreiben wird.
Frau Ministerin, ich denke nicht, dass es zu weiteren Verfahrensschritten gehört, wenn ich Ihnen die folgende Frage stelle: Was heißt „insistieren“? Wird man dieses schriftliche Verfahren beibehalten, oder geht man gegebenenfalls direkt auf Exminister Schily zu?
Frau Abgeordnete, das kann ich im Moment nicht sagen. Das kommt auf den Gang der Dinge an. Es ist zugesagt worden, dass eine sehr zügige Beantwortung erfolgt. Man muss abwarten, wie sich das dann darstellt.
Das ist eine Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, nicht von mir, um das zu betonen. Ich kann Ihnen das momentan nicht sagen.
Frau Kollegin Stahl, ich will feststellen, dass wir die Reihenfolge der Fragen absprechen. Frau Staatsministerin hat sich ausdrücklich bereit erklärt, diese Frage als Erste zu beantworten. Das fi nde ich beispielhaft, insbesondere da ich sehe, dass soeben der zweite Kollege von der CSU erscheint. Auch bei den anderen Parteien sind die Reihen nicht sehr voll.
Ich rufe den Bereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf. Ich begrüße den Herrn Staatssekretär. Die erste Frage stellt Herr Kollege Werner. Bitte.
Herr Präsident! Vielleicht sollte man im Zuge eines lebendigeren Parlaments eine Abstimmung in der Fragestunde vorsehen.
Herr Staatssekretär, haben die bei der Sitzung des Arbeitskreises „Absiedlung Moos“ am 4. Juli in Burgheim für die Zeit nach der Sommerpause angekündigten Gespräche des Umweltministeriums mit den 13 vom HQ 100 betroffenen Mooser Bürgern über ihre Absiedlung bereits begonnen, wenn ja, mit welchem Ergebnis wurden sie geführt, und ist geplant, auch mit den übrigen seit 1999 immer wieder vom Hochwasser betroffenen Dorfbewohnern Gespräche über deren Absiedlung zu führen?
Herr Präsident! Herr Kollege Werner, über die Sitzung des Arbeitskreises „Hochwasserschutz für den Ortsteil Moos“ am 4. Juli 2006, an der Sie teilnahmen, und deren Ergebnisse liegt dem Staatsministerium eine vorläufi ge Niederschrift vor. Darin ist festgehalten, dass zunächst insbesondere die kommunalen Gremien die am 4. Juli erörterten Sachfragen beraten. Entsprechend dem Ergebnis dieser Beratungen soll nach der Sommerpause ein Gesamtpaket geschnürt werden. Erst danach können mit den Eigentümern von Wohngrundstücken in Moos Einzelgespräche geführt werden, um individuelle Lösungen zu fi nden. Zu diesen Gesprächen, deren Ergebnisse bis Jahresende vorliegen sollen, kann der Markt Burgheim das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt oder Vertreter der Regierung von Oberbayern zuziehen.
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf hat in der Sitzung des Arbeitskreises und in der anschließenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates die Bereitschaft des Freistaats zu fi nanzieller Unterstützung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Angebot bekräftigt. So ist der Freistaat unter der Bedingung, dass sich der Markt Burgheim und der Landkreis Neuburg – Schrobenhausen entsprechend beteiligen, zur Übernahme von dann sogar 100 % der Abbruchkosten bereit. Jetzt müssen Markt und Landkreis über ihre zu erbringenden Leistungen entscheiden. Der eingerichtete Arbeitskreis „Hochwasserschutz für den Ortsteil Moos“ kann dann die Eckdaten der Absiedlung bis nach der Sommerpause entsprechend festlegen.
Sie waren dabei. Es wäre auch gar nicht sinnvoll, jetzt mit den einzelnen Betroffenen zu sprechen, weil man erst einmal klären muss: Wie ist die Beteiligung etc., und was für ein Gesamtpaket kommt am Ende zustande? Dann kann man erst mit den einzelnen Betroffenen reden.
Herr Staatssekretär, hält die Staatsregierung am Ziel der Gesamtabsiedlung des Ortes Moos, aller 41 betroffenen Anwesen fest?
Guten Morgen, Herr Staatssekretär. Meine Frage ist: Nachdem der Staffelbach im Landkreis Passau wiederholt über die Ufer getreten ist, damit erhebliche Schäden verursacht hat und mehr einem Wildbach als einem Gewässer dritter Ordnung entspricht, frage ich, da die Kommune mit dem Problem offensichtlich regelmäßig überfordert war, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit dieser Bach von einem Gewässer dritter Ordnung zum ausgebauten Wildbach hochgestuft werden kann?
Der Staffelbach ist ein Gewässer dritter Ordnung. Ein Gewässer kann in das Wildbachverzeichnis aufgenommen werden, wenn es die Kriterien erfüllt, die in der Verwaltungsvorschrift zum Bayerischen Wassergesetz bzw. in der DIN 19663 – Wildbäche – aufgeführt sind. Diese sind: zumindest streckenweise großes Gefälle, rasch und stark wechselnder Abfl uss und vor allem zeitweise hohe Feststoffführung.
Mit Aufnahme in das Wildbachverzeichnis ist der Freistaat Bayern für den Ausbau des Gewässers zuständig, die Unterhaltslast bleibt aber zunächst bei der Gemeinde. Erst nach dem Ausbau des Gewässers, also nach einem Ausbau des Wildbachs, geht die Unterhaltslast für diesen ausgebauten Gewässerabschnitt auf den Freistaat Bayern über.
Der Staffelbach erfüllt die für eine Aufnahme in das Wildbachverzeichnis erforderlichen Kriterien nicht. Insbesondere die für Hochwasserereignisse an Wildbächen extrem kritische Geschiebe- und Wildholzproblematik ergibt sich beim Staffelbach nicht.
Gab es denn bisher in Bayern – ich weiß vom Landkreis Passau, dass es einmal abgelehnt wurde – vergleichbare Fälle, in denen gerade angesichts der zunehmenden Starkregenfälle und der zunehmenden Hochwassergefährdung solche Aufstufungen a) beantragt und b), wenn sie beantragt wurden, auch durchgeführt wurden?
Es geht nach den Kriterien. Wenn die Kriterien im Einzelfall erfüllt sind, wird aufgestuft, wenn nicht, dann eben nicht.
Das Problem der wechselnden Wasserstände steigt in den einzelnen Gewässern dritter Ordnung in sehr unterschiedlichem Maße. Der Staffelbach ist eines der Gewässer, für die objektiv ein Hochwasserproblem entstanden ist.
Ist angesichts der meteorologischen und klimatologischen Veränderung denn daran gedacht, die Kriterien dahin gehend auszulegen, dass solche Gewässer eine größere Chance haben, als Wildbach eingestuft zu werden, wenn Kommunen offensichtlich überfordert sind?
Daran ist nicht gedacht, weil die stark wechselnden Abfl üsse nur ein Kriterium sind. Ich habe drei Kriterien erwähnt, neben den wechselnden Abfl üssen das Gefälle und das Geschiebe. Diese drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kategorisierung als Wildbach erfolgt.