obwohl der Ministerpräsident seit gut 10 Jahren den Bürokratieabbau zu seiner zentralen Aufgabe gemacht hat und stets darauf hingewiesen hat, wie wichtig Bürokratieabbau nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Wirtschaft sei.
Wir sind nicht Bürokratieweltmeister. Ich kann Ihnen Rankings übermitteln, in denen Bayern nach dem internationalen Vergleich deutlich vor Deutschland liegt. Richtig ist, dass es wegen des ununterbrochenen Inputs permanenten Handlungsbedarf gibt. Die Erklärung von EU-Kommissar Verheugen in der „Süddeutschen Zeitung“ macht dies deutlich.
Zielsetzung ist: 25 % weniger Bürokratie auf EU-Ebene und auf der Ebene Deutschlands. Mit dem Standardkostenmodell gehen wir voran. Ein großer Teil der Normen
kommen von Europa und vom Bund. Wir haben das Standardkostenmodell, das die Niederlande eingeführt haben, untersuchen lassen und unterstützen es. Wenn wir dieses Modell anwenden, kommen wir zu einem schmalen Bereich originärer bayerischer Gesetzgebung. Wir arbeiten mit, weil unsere Verwaltung unmittelbar und für die Bürger sichtbar vollzieht.
Im originär bayerischen Bereich können wir etwas machen. Wir setzen beim e-Government an. Wir setzen bei den Beschleunigungseffekten an. Die Fiktionswirkung einer Genehmigung ist ein Beispiel. Wir werden demnächst im Bayerischen Landtag einige Gesetzentwürfe beraten, die dort ansetzen. Ziel ist, mindestens 10 % Verfahrensbeschleunigung bei allen Verfahren in Bayern zu erreichen. Wir lassen zurzeit fünfzig der für die Bürger wichtigsten Verwaltungsverfahren abchecken. Wir können das nicht in der ganzen Breite machen, sondern müssen Prioritäten setzen. Die Zielsetzung ist ehrgeizig: 10 % Verfahrensbeschleunigung, 25 % Abbau von Regelungen der EU und des Bundes sollen in einer Legislaturperiode erfolgen. Das erfordert große Anstrengungen.
Dass die Einsparungen keine Peanuts sind, sieht man an den Niederlanden. Dort wurde das nur für die Statistikpflicht gemacht. Hochgerechnet für Deutschland würde das 20 Milliarden Euro bringen – Soviel wie die Mehrwertsteuererhöhung. Der zusätzliche Effekt waren 1,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts. Das ist logisch, weil sich die Wirtschaft, anstatt sich mit Meldungen und Formularen zu beschäftigen, Zeit, Potential und Ressourcen kreativer einzusetzen kann.
Es handelt sich um ein riesiges Feld. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Kolleginnen und Kollegen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN die Staatsregierung unterstützen würden.
Herr Staatsminister, ich habe eine konkrete Nachfrage zum bayerischen Zuständigkeitsbereich: Minister Huber hat 2003 in seiner Regierungserklärung auf das beklagenswerte Schicksal der Existenzgründerinnen und Existenzgründer hingewiesen, wonach 80 % derer, die Förderung vom Freistaat Bayern in Anspruch nehmen wollen, professionelle Beratung nötig hätten. Die Henzler-Kommission hat nachgewiesen – der Minister hat dies zitiert –, dass 50 % an dem hohen Aufwand scheitern würden. Der Minister hat 2003 versprochen, dass die Unternehmer nur noch zu einer Stelle gehen müssten, weil die Förderung künftig aus einer Hand erfolgen werde. Wie ist es darum bestellt?
Die One Stop Agency wurde gegründet. Details kann ich Ihnen gerne mitteilen. Deutliche Effekte wurden erzielt. Diese Idee wurde inzwischen von der Europäischen Union aufgenommen und in der Dienstleistungsrichtlinie für ganz Europa gefordert. Es hat sich bereits etwas getan, und es wird sich mehr tun.
Vielen Dank, Herr Staatminister, für die Beantwortung der Frage. Ich darf das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufrufen und Frau Staatsministerin Stewens bitten, die Frage der Frau Kollegin Sonnenholzner zu beantworten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Staatsministerin! Wie hoch muss nach § 46 Abs. 5 und 6 des SGB II die zweckgebundene Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung – in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 % – für die Jahre 2007 ff. festgesetzt werden, um die Entlastung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die Kommunen in Bayern sicherzustellen?
Dieses Thema ist sicherlich nicht so wichtig wie das der vorhergehenden Frage, aber dennoch eine wichtige Angelegenheit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin Sonnenholzner! Für unsere Kommunen ist das ein sehr wichtiges Thema. Diese zentrale Frage stellen mir zurzeit die Bürgermeister und die Landräte.
Im Gesetz ist festgeschrieben, dass alle Kommunen in Deutschland durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – vom Bund um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden sollen – § 46 Abs. 5 SGB II. 1,5 Milliarden Euro sollen für die Kinderbetreuung ausgegeben werden.
Für die Jahre 2005 und 2006 wird dieser Entlastungsbetrag durch eine Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % sichergestellt. Die Festschreibung dieser Bundesbeteiligung war auch durchaus ein Verdienst der Bayerischen Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, der sich Ende 2005 intensiv eingesetzt hat, damit die Beteiligung des Bundes nicht wie von der rotgrünen Bundesregierung geplant, auf null herabgesetzt wird, sondern auf dem Niveau von 29,1 % für die Jahre 2005 und 2006 fortgeschrieben wird.
Jetzt geht es um die Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2007. Hierfür muss noch in diesem Jahr eine Neuregelung geschaffen werden. Wir wissen alle, dass die Kommunen die Vorbereitungen für die Haushaltsaufstellung treffen und deswegen wissen müssen, welche Entlastung auf sie zukommt.
Für die Verhandlungen mit der Bundesregierung wurde auf Grundlage einer bundesweiten kommunalen Datenerhebung ermittelt, dass sich der Bund mit einem Volumen von 5,83 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligen muss, um im Jahr 2007 eine bundesweite Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen. Diese Forderung haben die Länder auch gegenüber dem Bund geltend gemacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt allerdings
die Auffassung, dass zu berücksichtigen ist, wie sich die sozialen Sicherungssysteme – insbesondere die Sozialhilfe und das Wohngeld – weiterentwickelt hätten, wenn nicht zum 1. Januar 2005 die Hartz-IV-Gesetze in Kraft getreten wären. Dabei geht es im Grunde um die Bewertung hypothetischer Kausalverläufe. Dadurch kann sich die Forderung der Länder noch relativieren.
Um es deutlich zu sagen, bei diesen 5,83 Milliarden Euro ist kein weiterer Anstieg berücksichtigt. Da ist ein Anstieg von null angenommen worden. Man kann natürlich einen hypothetischen Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger um 3 % ansetzen. Das wäre die durchschnittliche Entwicklung in den letzten zehn Jahren. Bevor Hartz IV kam, war der durchschnittliche Anstieg der Sozialhilfeempfänger bei 3 %. Dann würde sich die Zahl von 5,83 Milliarden Euro ein Stück weit relativieren.
Die Bundesregierung hat bisher im Bundeshaushalt nur ein Beteiligungsvolumen von 2 Milliarden Euro vorgesehen. Diesem Ansatz liegen eigene Berechnungen des Bundes zugrunde, die zulasten der Kommunen von den Berechnungen der Kommunen und der Länder abweichen.
Frau Kollegin Sonnenholzner, die große Differenz ergibt sich im Übrigen nicht durch die Fortschreibung der Sozialhilfe, sondern die große Differenz zwischen der kommunalen Datenerhebung und der Datenerhebung des Bundes ergibt sich durch die sogenannte dritte Gruppe. Dabei geht es um die Menschen, die vorher keinerlei Hilfe bezogen haben, die also kein Arbeitslosengeld und auch keine Sozialhilfe erhalten haben und die sich aufgrund der Anreizwirkung – ich denke zum Beispiel an die Rentenversicherungsbeiträge – gemeldet haben. Es war auch bisher eine gewisse Scham vorhanden, Sozialhilfe zu beantragen. ALG II klingt natürlich ganz anders. Diese dritte Gruppe von Leuten, die sich zusätzlich gemeldet haben, schlägt der Bund in seinen Berechnungen zum Teil den Kommunen zu. Hier liegt die größte Differenz zwischen der kommunalen Datenerhebung und der Datenerhebung des Bundes. Hier besteht auch der größte Streit, der ausgefochten wird.
Derzeit verhandeln sieben Ministerpräsidenten der Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Rheinland-Pfalz, Bremen und Brandenburg mit der Bundesregierung über die künftige Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Vor dem Hintergrund der durchaus gegenläufigen Interessen des Bundes und der Länder kann allerdings noch nicht abgesehen werden, inwieweit sich die Länder mit ihrer Forderung von 5,83 Milliarden Euro durchzusetzen vermögen. Die Staatsregierung wird sich jedoch in den Verhandlungen mit der Bundesregierung intensiv für die Belange der bayerischen Kommunen einsetzen und das gesetzlich zugesicherte Entlastungsvolumen mit Nachdruck einfordern.
Vielleicht noch eine Information für Sie: Wir wissen, wenn wir bei der Quote von 29,1 % bleiben, dann rutschen einige Länder ins Minus. Die Berechnungen haben ergeben, dass Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2006 unter dem Strich ein Minus bei seinen Kommunen hat und dass Baden-Württemberg ebenfalls leicht ins Minus rutschen
würde, wenn man bei 29,1 % bleibt. Wir in Bayern haben nach den Vorabschätzungen noch ein Plus von ca. 105 Millionen Euro für die Kommunen gemacht. Wie hoch die Entlastung wirklich war, wird sich erst nach Durchführung des Belastungsausgleichs herausstellen. Gleichzeitig wissen wir, wenn wir bei 29,1 % bleiben, würden wir im Jahr 2007 gerade an der Grenze sein oder schon ins Minus rutschen. Das heißt, wir können die den Kommunen zugesagte Entlastung nicht gewährleisten.
Wir haben uns in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt und untersucht, wie viel brauchen wir denn vom Bund, damit alle Länder mit ihren Landkreisen und kreisfreien Städten auf null kommen. Dafür bräuchten wir eine Summe von 3,2 Milliarden Euro. Dazu müsste man die 2,5 Milliarden Euro, die als Entlastung zugesagt worden sind, draufsetzen.
Frau Staatsministerin das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 13/2006 kündigt an, dass es zur internen Verteilung in Bayern – damit innerhalb Bayerns nicht das passiert, was Sie für die Bundesländer beschrieben haben – eine Rechtsverordnung geben soll. Gibt es diese Rechtsverordnung bereits? – Jetzt mache ich zwei Fragen daraus: Wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass es sie gibt?
Bayern ist das einzige Land, das zurzeit einen kommunalen Ausgleich auf den Weg gebracht hat. Es gibt tatsächlich eine Pro-Kopf-Entlastung für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Dazu haben wir an alle Landkreise und kreisfreien Städte zusätzliche Fragebogen geschickt. Der Rücklauf war leider etwas zögerlich. Wir haben immer wieder nachfassen müssen.
Das Datenmaterial braucht das Statistische Landesamt, um die kommunale Entlastung je Kommune personengenau berechnen zu können. Wenn wir den Rücklauf komplett haben, können wir loslegen. Soweit ich es im Kopf habe, sind noch nicht alle Datenbögen beim Statistischen Landesamt eingegangen. Weil ich weiß, dass die Kommunen auf die Gelder warten, habe ich auch schon überlegt, ob man eventuell eine Abschlagszahlung gewährt, aber davor wird gewarnt. Es heißt, es wäre wichtig, die korrekten Zahlen zu haben. Sobald die Zahlen beim Statistischen Landesamt vorliegen, kann das Landesamt uns die Berechnungen liefern, sodass wir – wie ich hoffe – Ende November/Anfang Dezember die Auszahlungen vornehmen können. Die Verordnung, die die Modalitäten festschreibt, wird bereits erarbeitet.
zumindest bis einschließlich 2006 – nachdem Sie gesagt haben, Bayern ist rund 100 Millionen Euro im Plus – für alle Kommunen und Landkreise in Bayern durch die Kosten des Gesetzes keine zusätzlichen Belastungen ergeben?
Frau Kollegin Sonnenholzner, wir machen im Jahr 2006 die Berechnungen für das Jahr 2005. Die Berechnung erfolgt immer mit einem Jahr Verzögerung. Im Jahr 2007 kommen die Zahlungen für das Jahr 2006. Für das Jahr 2006 kann man nach meinem Wissen davon ausgehen, dass alle Kommunen aus dem Minus herauskommen und dass es bei den Kommunen keine Belastungen gibt. So ist es auch in den neun Punkten, die wir mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart haben, festgelegt.
Da mag der Informationsfluss von den kommunalen Spitzenverbänden zu den Landkreisen durchaus noch verbesserungsbedürftig sein, aber die meisten Landräte wissen es.
Frau Staatsministerin, danke schön für die Beantwortung der Frage. Ich rufe nun das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf und darf Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard bitten, die Fragen zu beantworten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Förster. Bitte schön, Herr Kollege.
Wie definiert die Bayerische Staatsregierung den Bildungsauftrag für Zoos, wie er sich nach der EU-Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos vom 29. März 1999 und ihrer geforderten Umsetzung im Bayerischen Naturschutzgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2005 ergibt, und welche Mittel stellt der Freistaat für die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben in Zoos zur Verfügung?
Frau Präsidentin, Herr Kollege, die Richtlinie, die Sie erwähnt haben, die Zoo-Richtlinie definiert selbst den Bildungsauftrag der Zoos. In Artikel 3 dieser Richtlinie heißt es:
Die Zoos fördern die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume.
Zur Konkretisierung dieser Bestimmung hat das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vollzugshinweise ausgearbeitet, die sowohl den Naturschutzbehörden als auch den Veterinärämtern im Januar 2006 übermittelt wurden. In den Vollzugshinweisen ist ausgeführt, dass sich die der Aufklärung der Öffentlichkeit dienenden Aktivitäten, die im Einzelfall verlangt werden können, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Zoos orientieren. Abhängig von der Leistungsstärke des Zoos können zum Beispiel eine Zooschule eingerichtet, Führungen oder Vortragsveranstaltungen durchgeführt sowie Veröffentlichungen, Gehegebeschilderungen etc. vorgenommen werden.
Da sich der Umfang des Bildungsauftrags an der Leistungsfähigkeit des Zoos im Einzelfall misst und sich daher auf das tatsächlich Leistbare beschränkt, stellt der Freistaat keine Mittel für die Wahrnehmung der Bildungsaufgaben der Zoos zur Verfügung. Zudem ist die Präsentation der Tierwelt nach wie vor eine originäre Aufgabe der Zoos. Der Bildungsauftrag der Zoorichtlinie bringt deshalb keine wesentlichen Zusatzbelastungen, sondern letztlich ist er eine thematische Vorgabe für die Zoobetreiber.
Ich sage es ganz direkt: Geben Sie mir doch einen Tipp, wie ich für den Augsburger Zoo die Bezahlung eines bisher freigestellten Lehrers, der zukünftig für den Bildungsauftrag des Augsburger Zoos nicht mehr freigestellt wird, ermöglichen kann.