Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Wie viel Prozent der Studierenden in Bayern brechen jeweils in den ersten vier Studiensemestern ihr Studium ab bzw. wechseln in diesem Zeitraum das Studienfach, welche finanziellen Belastungen ergeben sich daraus in etwa für die bayerischen Hochschulen und würde es die Staatsregierung für richtig erachten, sich gemeinsam mit den bayerischen Wirtschaftsverbänden, den Agenturen für Arbeit und den Hochschulen stärker in den Berufsfindungsprozess am Ende der Schulzeit einzubringen?

Herr Kollege Donhauser, Herr Präsident, Hohes Haus! Statistisch exakte Daten über die Studienabbruchquote in Bayern liegen nicht vor; sie sind auch in der geforderten Geschwindigkeit nicht zu erfassen und zu beschaffen. Das Hochschulstatistikgesetz lässt aus Gründen des Datenschutzes eine Studienverlaufsstatistik nicht zu. Die Begründung dieses Bundesgesetzes verweist insofern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1987 zum Volkszählungsgesetz, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bekräftigt worden ist. Individuelle Verhaltensweisen wie Studienabbruch oder Fachwechsel sind daher im Rahmen der amtlichen Statistik nicht feststellbar. Dies könnte nur der Bundesgesetzgeber ändern. Die jüngste Diskussion um eine personenbezogene Statistik im Schulbereich hat jedoch schon gezeigt, dass hier nach wie vor erhebliche Sensibilitäten in Bezug auf den Datenschutz bestehen.

Der im Frühjahr 2006 veröffentlichte Bericht „Bildung in Deutschland“ nennt auf der Grundlage von Umfragen, bezogen auf die Gesamtdauer der Studien, für 2004 bundesweit eine Studienabbruchquote von 24 % an den Universitäten und 17 % an Fachhochschulen. Auf einzelne

Länder bezogene Werte weist der Bericht nicht aus. Für Bayern lässt sich allenfalls näherungsweise feststellen, dass etwa 75 % der Studienanfängerinnen und -anfänger nach vier Semestern noch an den Hochschulen sind. Die verbleibenden 25 % sind jedoch nicht notwendigerweise Studienabbrecher. Darunter sind auch Studierende, die auf eine Hochschule außerhalb Bayerns wechseln, beurlaubte Studierende usw.

Ein Bestandsvergleich auf Fächerebene wäre wenig hilfreich, da viele Fachwechsel in verwandten Fächern stattfinden, zum Beispiel zwischen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, und damit einem Studienabbruch nicht gleichgestellt werden können. Wenn die Bachelor- und Master-Studiengänge eingeführt sind, wird es sicherlich ein bisschen besser, wenn auch nicht viel.

Aufgrund der wenig aussagekräftigen Datenlage kann der Umfang der finanziellen Aufwendungen nicht präzise ermittelt werden. Auch ist zu bedenken, dass nicht jeder Abbrecher bzw. Fachwechsler per se als „Belastung“ für das Bildungssystem darzustellen ist, da auch in einem nicht abgeschlossenen Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer späteren beruflichen Ausbildung bzw. in einem anderen Studiengang durchaus sinnvoll und ressourcensparend verwendet werden können. Vielleicht wird am deutlichsten, wie wenig aussagekräftig das Ganze ist, wenn ich nochmals darauf verweise, dass es heute nach wie vor so ist, wie es 1970 war, als ich studiert habe. Damals habe ich nach zwei Semestern von Würzburg nach München gewechselt, und damit gelte ich bis heute als Studienabbrecher ohne Studienabschluss. Was nachher gemacht worden ist, war völlig uninteressant. Insofern sind die Statistiken wirklich nicht in Ordnung.

Unabhängig davon ist und bleibt es ein zentrales hochschulpolitisches Ziel, die Zahl von Studienabbrüchen möglichst zu begrenzen. Hierzu hat die Staatsregierung bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, so etwa im Bereich von Studienberatung und Tutorien. Mithilfe der im neuen Hochschulgesetz eingeführten Studienbeiträge werden diese Maßnahmen weiter intensiviert und ausgebaut. Mit Blick auf die steigenden Studierendenzahlen spielt der Gedanke einer Steigerung der Erfolgsquote sehr wohl eine Rolle. Die von der Staatsregierung eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „doppelter Abiturjahrgang“ wird in ihrem demnächst im Ministerrat zu diskutierenden Abschlussbericht eine verstärkte Vernetzung der Studien- und Berufsberatung zwischen Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich empfehlen. So soll mit dem Ziel einer optimierten Zusammenarbeit aller Beteiligter unter anderem das Netzwerk „Wege ins Studium“ ausgebaut werden.

Der Steigerung der Studienerfolgsquote soll auch ein verbessertes Verfahren zur Auswahl der Studierenden dienen. Der Entwurf des Hochschulzulassungsgesetzes, der sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet und der dem Landtag gemäß dem Parlamentsinformationsgesetz zugeleitet wurde, sieht vor, dass in Auswahlverfahren neben der Abiturnote weitere Auswahlkriterien für den jeweiligen Studiengang berücksichtigt werden können, bei ZVS-einbezogenen Studiengängen soll die Berück

sichtigung mindestens eines weiteren Kriteriums zwingend werden. Ich will Ihnen ein Beispiel sagen, weil ich damit gerade konfrontiert war: In der Fachrichtung Germanistik studieren im ersten Einstieg in aller Regel doppelt so viele wie nachher Examen machen. Es stellt sich heraus, dass die Halbierung der Studentenzahlen etwa nach dem vierten Semester erreicht ist. Das heißt, dass dann die jungen Damen und Herren ausscheiden. Eine Nachprüfung dieser Datenlage hat ergeben, dass das Kriterium, welche Noten die Einzelnen im Fach Deutsch vorher am Gymnasium oder an einer anderen weiterführenden Schule hatten, entsprechende Qualitätsmerkmale aufweist. Gäbe man in Deutsch die Note mit 2 an und bäte man alle Hochschulen, neben der ZVS-bedingten Gesamtnote im Abitur auch die Deutschnote als Kriterium anzuwenden, würden dort die Studienabbrecher gegen Null tendieren, weil bis zum 4. Semester fast alle aufgehört haben, die das Fach mit einer schlechteren Note als 2 abgeschlossen haben. Die Ausfallquoten können da also schon kleiner werden.

In allen Auswahlverfahren erhalten die Hochschulen das Recht, neben den im Gesetz genannten selbst andere bzw. zusätzliche Kriterien festzulegen. Die Hochschulauswahlquote wird in den örtlichen Auswahlverfahren von bisher 50 v. H. auf 65 v. H. angehoben, in den ZVS-einbezogenen Studiengängen beträgt sie nach den Bestimmungen des Staatsvertrags 60 v. H.

Stellt ein Studiengang an die Bewerber neben der allgemeinen Hochschulreife besondere qualitative Anforderungen, kann die Hochschule gemäß Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes den Nachweis der Eignung in einem Eignungsfeststellungsverfahren verlangen. Dieses Instrument, das mit der Hochschulreform 2006 auf alle Studiengänge ausgedehnt wurde, bei der die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind, dient ebenfalls der Steigerung der Studienerfolgsquote.

Zusatzfrage: Herr Kollege Donhauser.

Herr Staatsminister, gibt es im Freistaat Bayern an Universitäten bereits vorbildhafte Projekte, bei denen sich Hochschulen an den Schulen wie etwa Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen besonders engagieren, um den Absolventen zu helfen, dann die richtige Studienwahl zu treffen?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Donhauser, diese Aktivitäten nehmen an allen Hochschulen zu. Mustergültiges ist mir bis jetzt von zwei Hochschulen aus München bekannt, nämlich von der Technischen Universität und von der Fachhochschule.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann ist diese Fragestellung abgeschlossen. Die nächste Fragestellung richtet sich an das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Kronawitter. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung, das zuletzt im Oktober 2005 zusammengetretene Forum Frauengesundheit fortzusetzen, wenn ja, welche Themen sind vorgesehen und welche frauenspezifischen Präventivmaßnahmen entstanden aufgrund der Arbeit des Forums?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Frau Kollegin! Die Rahmenbedingungen, unter denen das Forum Frauengesundheit auf Landtagsbeschluss vom 03.04.2003 eingerichtet wurde, haben sich nach unserer Auffassung geändert. Wegen der damals noch nicht ausgebauten Gesundheitsberichterstattung galt es, definierte, frauenrelevante Themen aufzugreifen und in Zusammenarbeit mit Experten geschlechterbezogen zu analysieren. Zwischenzeitlich wurde parallel zu den stattgefundenen Foren Frauengesundheit am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in die Gesundheitsberichterstattung in Bayern entsprechend eingeführt, die Gesundheitsberichterstattung entsprechend optimiert und differenziert. Mit der Geschlechterdifferenzierung sind statistisch belastbare Aussagen möglich. Aufgrund dieser Entwicklung ist nicht beabsichtigt, das Forum Frauengesundheit in dieser Form fortzusetzen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird sich allerdings auch künftig der Themen, um die es hier geht, annehmen.

Bei den frauenspezifischen Präventivmaßnahmen lassen sich als Erfolge der Arbeit des Forums nennen: eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes mit dem Verbot irreführender Werbung aufgrund der Diskussion des Forums zur Schönheitschirurgie und ein verstärktes Eintreten der Staatsregierung für die Umsetzung des MammographieScreenings in Bayern aus der Behandlung des Themas „Brustkrebs“.

Wesentlich bedeutsamer als einzelne Veranstaltungen dürfte jedoch sein, dass mittlerweile die geschlechterdifferenzierte Betrachtungsweise gesundheitlicher Themen zum standardisierten Vorgehen im bayerischen Gesundheitswesen zählt. Anhand statistischer Gesundheitsindikatoren werden wichtige gesundheitliche Themen unter anderem zur Lebenserwartung in Bayern, zu Demenzerkrankungen, zu Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, zur Gesundheit der Beschäftigten geschlechterspezifisch erfasst.

Sie werden in Form von regelmäßigen Gesundheitsberichten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über das Internet zur Verfügung gestellt. Damit stehen wichtige gesundheitliche Informationen einem sehr viel größeren Interessentenkreis offen, als dies durch auf Einzelthemen bezogene Veranstaltungen des Forums Frauengesundheit möglich gewesen wäre. Wir planen aber auch künftig, wichtige, übergeordnete Fragen der geschlechterdifferenzierten Gesundheitsrisiken und deren Prävention in eigenen Veranstaltungen aufzugreifen. Wir haben im Haus erst vor ein paar Tagen eine solche neue Veranstaltung besprochen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatsekretär, Sie haben darauf hingewiesen, dass das Forum 2003 beschlossen wurde, weil zuvor ein Frauengesundheitsbericht, den andere Länder schon vorgelegt haben, abgelehnt wurde. Gestatten Sie, dass ich das noch anmerke: Mich wundert es schon sehr, dass Sie sagen, die Berichterstattung über diese Thematik würde durch das Landesamt erfolgen. Können Sie sich vorstellen, dass in den Kreisen, die sich speziell mit dem Thema Frauengesundheit und Differenzierung anderer gesundheitlicher Fragen befassen, diese Berichterstattung nicht wahrgenommen werden kann, weil nicht bekannt ist, dass es sie überhaupt gibt?

Herr Staatssekretär.

Ich kann nur sagen, dass es das gibt. Ich weiß nicht, wie weit das wahrgenommen wird. Möglicherweise muss man es in seiner Wirkung verbreitern. Tatsache ist aber, dass es das gibt. Durch diese Berichterstattung anhand der geschlechterspezifischen Gesundheitsindikatoren wird diese Funktion erfüllt. Das, was man damals mit diesem Anstoß wollte, wird erfüllt. Wir wollen das auch in anderer Form, wenn auch nicht als Forum Frauengesundheit weiterführen. Möglicherweise ist es draußen noch nicht weit genug angekommen. Der Zweck des damaligen Ansstoßes ist aber mit dem, was wir jetzt machen, erfüllt.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, ich habe im Internet unter dem Stichwort „Frauengesundheitsforum“ nachgesehen. Dort wird nur darauf hingewiesen, was vom Forum Frauengesundheit an Themen aufgegriffen wurde. Dann gibt es einen Hinweis, aus dem man vielleicht schließen könnte, dass es so ist, wie Sie berichtet haben. Dort heißt es:

Zukünftig werden in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf der Grundlage von Gesundheitsstatistiken wesentliche Zusammenhänge und Trends auch unter dem Aspekt der Frauengesundheit analysiert.

Wenn man es so macht, wie Sie berichtet haben, wäre es dann nicht nahe liegend, dass man das deutlich anspricht und auf die Berichterstattung des Landesamtes verweist, wenn sie denn so stattfindet, wie Sie es dargestellt haben?

Wir werden einen roten Strich unter diesen Hinweis ziehen. Wir können gerne deutlicher darauf hinweisen.

Damit ist diese Fragestellung abgeschlossen. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Hallitzky.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Angesichts der massiven Belastungen, die von der Schweinemast für die Bevölkerung im ländlichen Raum ausgehen, frage ich die Staatsregierung, wie sich die Zahl der Schweinemastplätze im Landkreis Landshut in den Jahren 2000 bis 2006 entwickelt hat, ob die steigende Zahl gemästeter Schweine aufgrund der damit einhergehenden zunehmenden Imissionsbelastung zu einer Veränderung der Genehmigungspraxis geführt hat und, wenn ja, zu welcher.

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Herr Kollege Hallitzky! Die Zahl der gehaltenen Mastschweine – das sind Schweine mit einem Gewicht von über 50 Kilogramm – im Landkreis Landshut hat sich von 2000 bis 2006 von circa 106 000 auf circa 135 000 erhöht.

Der formale Ablauf des Genehmigungsverfahrens hat sich dadurch aber nicht geändert. Die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens ist jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Sowohl im baurechtlichen als auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden unter anderem die notwendigen Mindestabstände von Schweinemastställen gegenüber der Wohnbebauung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse überprüft. Bei Schweinehaltungen, die dem Baurecht unterliegen, ist hierfür die Richtlinie VDI 3471 – „Emissionsminderung; Tierhaltung; Schweine“ – heranzuziehen. Bei Schweinehaltungen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, die TA Luft, einschlägig. Beide Regelwerke enthalten eine Mindestabstandskurve, die von den jeweiligen Tierplatzzahlen abhängt. Die Werte aus den Abstandsregelungen dienen im Genehmigungsverfahren als Anhaltspunkte für die Bewertung der Zumutbarkeit.

Zusatzfrage: Herr Kollege.

Nachdem Sie die Formulierung „als Anhaltspunkte“ gebraucht haben, gehe ich davon aus, dass es bei Anhaltspunkten auch Genehmigungsspielräume gibt. Ist die Nutzung dieser Genehmigungsspielräume abhängig von der Gesamtbelastung der Region?

Ich gehe davon aus, dass das in die Abwägung, ob die Genehmigung unter Heranziehung dieser fachlichen Unterlagen erteilt wird, natürlich einfließt. Sonst bräuchte man diese Vorschrift nicht.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege.

Nachdem es in der alten Förderperiode ausgeschlossen war, dass die Aufstockung von Mastschweineställen gefördert wird, die Förderung aufgrund einer EU-Regelung in der neuen Förderperiode aber möglich ist, frage ich Sie, ob Bayern anders als andere Bundesländer künftig die Aufstockung von

Schweinemastbetrieben durch die Agrarinvestitionsförderprogramme fördern will oder nicht.

Das ist eine Frage, die Sie ans Landwirtschaftsministerium richten müssten, die ich nicht beantworten kann. Selbst wenn das gefördert wird, ist es aber für die Frage, die Sie hier gestellt haben, entscheidend, dass die Genehmigung so erteilt wird, dass auch bei einer Förderung die umliegende Bevölkerung nicht in unzulässiger und unangemessener Weise durch diese Mastbetriebe beeinträchtigt wird.

Dürfte ich Sie darum bitten, mit Ihrem Kollegen Miller Kontakt aufzunehmen, damit ich auf diese Frage eine schriftliche Antwort bekomme?

Das mache ich gern, Herr Kollege.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatssekretär! Da bisherige Erläuterungen nicht plausibel sind, frage ich die Staatsregierung, warum das Auffinden eines Wolfes erst nach einem halben Jahr bekannt gegeben wurde, obwohl eine solide genetische Untersuchung in weniger als einem Monat, ja in einigen Tagen abgeschlossen werden kann, wie viele frei lebende Wölfe nach Schätzung der Staatsregierung im italienischen, österreichischen, schweizerischen und bayerischen Alpenraum sowie im Bayerischen Wald und im tschechischen/sächsischen Grenzland unterwegs sind und wann in Bayern die Regelungen zum Wildtiermanagement in Kraft treten werden?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Frau Kollegin Paulig! Ich glaube, dass unsere Erläuterungen schon plausibel waren. Ich will sie jetzt auf Ihre Frage hin noch konkretisieren. Am 30. Mai 2006 stellte die örtliche Jägerschaft bei Pöcking ein überfahrenes wolfsähnliches Tier sicher

(Zuruf von den GRÜNEN: Wolfsähnlich? – Joa- chim Wahnschaffe (SPD): Ein Wolpertinger!)

und brachte es zum Landratsamt Starnberg. Es war damals eben nicht definierbar, ob es ein Wolf oder ein Hund ist. Eine vorläufige Expertenbewertung aufgrund digitaler Fotos fiel widersprüchlich aus, vom Wolfshund über Hybrid bis Wolf.