Ein weiterer Punkt wurde immer wieder kontrovers diskutiert: Mit dieser Änderung des Bayerischen Wassergesetzes würden die Hochwasserstrategien geändert werden. Das ist keineswegs der Fall. Es bleibt selbstverständlich bei der bewährten Hochwasserschutzstrategie mit ihren drei Säulen: dem natürlichen Rückhalt, dem notwendigen technischen Hochwasserschutz und der weitergehenden Hochwasservorsorge. Der Gesetzentwurf enthält also keine einseitige Betonung des technischen Hochwasserschutzes, aber sehr wohl die schnelle Realisierung dieser notwendigen Maßnahmen – letztlich zum Schutz der Menschen und ihrer Güter.
Ich habe es vorher bereits gesagt. Ein zweiter Gesichtspunkt für die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ist die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung bestimmter Pläne und Programme, die sogenannte SUP-Richtlinie, die zwingend bis Ende dieses Jahres im Bayerischen Wassergesetz umgesetzt werden muss. Dies ist im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen. Die verschiedenen Vorschriften über die strategische Umweltprüfung sollen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Durch die Umsetzung der SUPRichtlinie im Wassergesetz werden sowohl der Wirtschaft wie auch den Bürgern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir haben auch hier auf eine strikte Umsetzung im Verhältnis eins zu eins geachtet.
Soweit die Darstellung, um was es bei diesem Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also nicht um irgendwelche Belange, die den Trinkwasserschutz auch nur im Entferntesten tangieren, wie es Herr Kollege Wörner in der letzten Woche mit großem Trara im Rahmen einer Pressekonferenz rüber zu bringen versucht hat.
Herr Kollege Wörner, das ist absoluter Unfug. Im „Donaukurier“ vom letzten Freitag lese ich zum Beispiel – ich zitiere:
Die Landtags-SPD befürchtet eine Verschlechterung des Trinkwasserschutzes und höhere Wasserpreise in Bayern. Der umweltpolitische Sprecher Ludwig Wörner sagte gestern, die Novellierung des Wassergesetzes, die nächste Woche vom Landtag verabschiedet werden soll, führe in die falsche Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Wörner, Sie haben doch mittlerweile selber bemerkt, dass Sie hier einen Luftballon haben steigen lassen, der in keiner Weise mit Trinkwasser gefüllt war
und dass es bei diesem Änderungsverfahren mit keiner Silbe um dieses Thema geht. Wir können sehr wohl darüber diskutieren, wenn dieses Thema auf der Agenda steht. Heute ist auf keinen Fall dafür ein Anlass gegeben.
Ich komme mit ein paar Worten noch auf die vier Änderungsanträge der GRÜNEN zu sprechen. Wir haben diese Anträge in den Ausschüssen sehr intensiv behandelt. Interessant ist, dass alle vier Anträge mit wirklich identischem Wortlaut nur aufgewärmt sind. Sie wurden nämlich schon genauso am 3. April 2003 in die damalige Diskussion und Beratung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz eingebracht. Diese Novelle ist dann auch im Juli 2003 beschlossen worden. Leider sind die verschiedenen gesetzlichen Änderungen seit dieser Zeit von der GRÜNEN-Fraktion bei ihren vier Anträgen nicht berücksichtigt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie schon Anträge von vor dreieinhalb Jahren aus der Mottenkiste oder der Schublade herausziehen, müssten Sie sich im Sinne eines fairen, soliden und seriösen Prozesses eines Gesetzgebungsverfahrens die Mühe machen, dass Sie die seither geänderten gesetzlichen und rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen auch mit berücksichtigen. Ansonsten wirkt dies schon sehr aufgesetzt. In der Tat ist es auch so. Sie haben weder die Änderungen im Bayerischen Wassergesetz noch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayerische Naturschutzgesetz, das Gesetz zur Verbesserung für den vorbeugenden Hochwasserschutz vom 3. Mai 2005, die Situation der Wasserrechtsbescheide oder der Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren sowie die Wasserrichtlinie der EU im Entwurf vom Mai 2005 auch
nur ansatzweise in diesen vier Anträgen berücksichtigt. Nachdem wir bereits im Ausschuss sehr intensiv diskutiert haben, erspare ich es mir, auf die redundanten Forderungen, die in diesen Anträgen gestellt werden, auf die Doppel- und Mehrfachnennungen und auf die überflüssigen Aspekte im Einzelnen einzugehen.
Sie stellen sozusagen Forderungen auf und suggerieren der Öffentlichkeit, dass es sich bei diesen Gebieten, egal ob es um ökologische Gewässerunterhaltung, um Minderwasserführung bei Stauanlagen oder um bestimmte Aufgaben der Anlagenbetreiber geht, um mehr oder weniger weiße Flecken handelt. Dies ist in keiner Weise der Fall. Daher sind diese Anträge überflüssig und gehen ins Leere.
Ich möchte an diesem Punkt aber auch sagen: Wir weisen kleinliche Überregulierungen klar zurück, gerade was die Nutzung von Wasserkraft anbelangt. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade bei dieser zuverlässigsten und effizientesten regenerativen Energie. Wir dürfen diese 18 % vom gesamten Energievolumen in Bayern, die wir heute mit der Wasserkraft erzielen, nicht nur nicht gefährden, sondern müssen sie auch adäquat weiter ausbauen.
Ich bitte deshalb darum, dem Änderungsantrag zum Bayerischen Wassergesetz zuzustimmen, um die Hochwasserschutzmaßnahmen schneller, zügiger und effizienter realisieren zu können, und die vier Anträge der GRÜNEN abzulehnen.
Ich gebe bekannt, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu einem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Welt so heil wäre, wie sie gerade dargestellt worden ist, wäre es wunderschön. Wir haben uns zu Recht hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Wassergesetz enthalten, weil wir der Meinung sind, er sei nicht ausreichend und beschneide zum Teil Rechte der Bürger; ich will das im Einzelnen darstellen.
Spannend ist die Tatsache, dass Sie plötzlich akzeptieren, die strategische Umweltprüfung dringend zu brauchen, nachdem Sie beim Landesentwicklungsprogramm, dem LEP noch anderer Meinung waren. Bei dem Vorverfahren zum LEP hat man diese Frage noch völlig anders gesehen – leider. Jetzt erkennt man es an und akzeptiert es, weil einem gar nichts anderes übrig bleibt, da es sich um Europarecht handelt.
Das Zweite ist: Wenn Sie hinsichtlich der Retentionsfläche einen Programmsatz formulieren, darf ich Sie darauf hinweisen, wie Sie mit Programmsätzen selbst in der Baye
rischen Verfassung umgehen. Sie sagen stets, es handle sich um einen Programmsatz, der keine Wirkung hat. Wenn ich davon ausgehe, dass Sie es mit diesem Programmsatz genauso machen, dann weiß ich, dass es schiefgeht. Deshalb wollten wir es nicht als Programmsatz formulieren, sondern deutlich festschreiben, was Retentionsflächen sind und dass diese Überschwemmungsgebiete, Auen, Auwälder und die Reaktivierung von toten Seitenarmen beinhalten. Das hätte das Gesetz wahrlich nicht aufgebläht, sondern aus einem Programmsatz deutliche Handlungsanweisungen gemacht. So etwas soll gelegentlich in einem Gesetz ganz gut sein, da man dann nicht über diese Frage zu streiten braucht.
Ein Drittes – jetzt wird es interessant – zur Bürgerbeteiligung: Natürlich sollen Verfahren so rasch wie möglich durchgezogen werden; dafür sind wir auch, gerade bei Hochwassermaßnahmen. Ich halte es aber für rechtstaatlich sehr gewagt, einzelnen Behörden anheimzustellen, ob sie die Bürger beteiligen oder nicht. Man kann das auch Demokratieabbau nennen und darf es nicht als Verwaltungsvereinfachung bezeichnen. Wir sind der Meinung, dass ein solches Vorgehen falsch ist. Man kann das so nicht machen. Ich weiß, dass die Wasserwirtschaftsämter in dieser Frage eine großartige Arbeit leisten. Nichtsdestotrotz bleibt es den einzelnen Behörden anheimgestellt, inwieweit sie eine Bürgerbeteiligung durchführen. Ich glaube, wir sollten nicht so viel Angst vor den Bürgern haben, sondern wir sollten mit den Bürgern reden. Dann könnten wir manche Projekte viel leichter durchbekommen und hätten nachher keine Widerstände. Man muss die Widerstände vorher ausräumen und man kann dies mit guten Argumenten tun, allerdings kann man es nicht im Hauruck-Verfahren machen. Das funktioniert zu Recht nicht, denn die Herrschaften können Gott sei Dank alle selber denken.
Wir kommen damit zu einem vierten wesentlichen Punkt, nämlich dem, dass man für gesteuerte Polder eine Extrawurst brät. Wir halten gesteuerte Polder nicht unbedingt mehr für das Gelbe vom Ei. Das sagt selbst Professor Strobl, der auf diesem Gebiet eine Koryphäe ist. Seine ursprünglichen Thesen dazu hat er selbst auf den Prüfstand gestellt und in neuen Ausarbeitungen mehr oder weniger erklärt, man könne die Sache auch anders sehen. Deshalb wäre es spannender gewesen, in einzelnen Modellversuchen und anhand einer Evaluierung festzustellen, ob es sich um den richtigen Weg handelt. Ich bedauere, dass Sie diesen Weg nicht gehen wollen. Sie vergeben sich und dem Hochwasserschutz in Bayern somit eine große Chance. Möglicherweise hätte man auch erhebliche Mittel einsparen können. Ich verstehe nicht, warum Sie in solchen Punkten so hartleibig sind. Hierzu wären Versuche wichtig, möglicherweise Mittel zu sparen. Daneben würde der Wissenschaft die Chance gegeben werden zu überprüfen, ob die bisherigen Gepflogenheiten, die Sie selber mittlerweile in Frage stellen, nicht durch bessere Maßnahmen abgelöst werden können. Da kommt aber offensichtlich der Justament-Standpunkt „die wissen, was gut ist“ wieder zum Tragen und das ist schade.
Jetzt, nachdem sich Kollege Hintersberger längere Zeit mit diesem Thema aufgehalten hat, muss ich anführen: Ich habe ein Kind, das keine Eltern hat bzw. dessen Eltern
verloren gegangen sind. Es gibt einen Änderungsantrag der CSU zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Dieser ist bis heute nicht formal zurückgenommen und den haben auch Verbände zugeleitet bekommen. Deshalb haben wir uns erlaubt, darauf hinzuweisen, was Sie damit vorgehabt hätten. Jetzt haben Sie den Antrag beerdigt, jetzt will es keiner gewesen sein. Der einzige Kollege, der sagt, dass sei noch nicht abgeschlossen, ist Herr Kollege Kaul, wenn man dem „Straubinger Tag“ glauben kann; die geben das in der Regel richtig wieder.
Er gibt also zu, dass er diesen Antrag kennt. Interessant ist der Weg, der mit diesem Antrag beschritten werden soll, interessant ist, was in diesem Antrag angedacht wird. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen Folgendes vorlesen: Die Wasserversorger sollen mit den Eigentümern der in den weiteren Schutzzonen gelegenen Grundstücke Verträge schließen. Das heißt im Klartext: Weil offensichtlich Landräte und Regierungen zu feige sind, Wasserschutzgebiete durchzusetzen – wir haben immer noch 300 Verfahren offen; das widerspricht dem Wunsch des bayerischen Ministerpräsidenten, 5 % der Fläche Bayerns als Wasserschutzgebiete auszuweisen; das haben wir noch lange nicht erreicht –, versuchen Sie, von Ihrer eigenen Unfähigkeit durch den Hinweis auf die Wasserversorger abzulenken. Diese sollen dann sozusagen im Einzelkampf dafür Sorge tragen, dass Wasserschutzgebiete ausreichend durchgesetzt werden. Wer über so etwas nachdenkt und so etwas zu Papier bringt, der zeigt doch, wo er hin will, nämlich in die Verteuerung des Wassers. In dem Moment, wo sich Wasserversorger darauf verständigen müssen, Einzelverhandlungen zu führen, wird Wasser teurer, weil natürlich jeder weiß, was er verlangen kann, damit eine Einigung erzielt wird. Das ist eine schlichte Katastrophe.
Eines kommt noch hinzu – das ist das Fatale daran –: Offensichtlich wollen Sie, dass in Zukunft der Schädiger von Trinkwasser auch noch eine Entschädigung dafür bekommt. Kann das denn sein?
Das sind keine ungelegten Eier. Herr Kollege Kaul gibt doch in der Pressemitteilung selber zu, dass er den Antrag kennt und dass darüber weiter diskutiert wird, wenn gesagt wird, das sei noch nicht abgeschlossen.
Natürlich nicht, aber wir warnen doch zu Recht vor dem Unfug. In welcher Weise Sie sich mit solchen Anträgen aus dem dazugehörigen Ministerium identifizieren, sieht man daran, dass dieses Kind keinen Vater mehr haben soll. Keiner steht mehr zu diesem Antrag. Das ist das Interessante daran.
Ich sage Ihnen: Es handelt sich um einen Versuchsballon mit weitreichenden Folgen und vor denen wollen wir bereits heute warnen. Es kann nicht sein, dass wir in
Dieser Staat hat die Pflicht zur Daseinsvorsorge. Diese Daseinsvorsorge kann nicht durch solche Dinge ausgehöhlt werden.
Das ist kein uraltes Papier; es ist vom 12.10.2006. Herr Kollege Kaul, dieses Thema ist am 12.10.2006 in die Welt gekommen. So ist nämlich der Antrag datiert, der uns vorliegt. Da können Sie nicht sagen, das sei ein Uraltthema; denn das ist nagelneu.
Ich sage Ihnen: Lassen Sie von solchen Dingen ab, dann brauchen Sie diese unsäglichen Debatten nicht zu führen. Ich hätte auch lieber dem Gesetzentwurf zugestimmt, aber Sie waren nicht einmal in der Lage, bei der Bürgerbeteiligung Rücksicht zu nehmen und darauf zu achten, dass wir die Menschen nicht ausbooten. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon spannend. Herr Hintersberger, schön, dass Sie vor mir gesprochen haben, dann kann ich gleich auf Sie eingehen. Es ist spannend, was wir heute für Gesetzentwürfe behandeln. Wir behandeln das Abwasserabgabengesetz. – Die CSU entscheidet sich für ein Gesetz gegen die Interessen der Kommunen und gegen die Interessen des Städtetags und des Gemeindetags.
Wir behandeln das Umweltinformationsgesetz. – Die CSU entscheidet sich gegen Transparenz und gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.