Frau Kollegin Kamm, Sie widersprachen sich in ihrer kurzen Intervention selber. Wenn die zwei Monate kein Problem sind, warum regen Sie sich dann auf? – Ich meine, es macht schon Sinn, ein zeitliches Limit zu setzen. Warten Sie doch einmal ab, was die Evaluierung bringt. Sie bringt noch ein Weiteres: Aufgrund der Evaluierung werden wir auch wissen, wie viele Gutachten gemacht wurden und was bewirkt wurde; erst dann können wir auf einem guten Fundament weiterdiskutieren. Das ist doch der Sinn des Gesetzes. Seien Sie doch ein bisschen offener und gehen Sie nicht so verbissen an das Thema heran. Wir wollen beim Denkmalschutz nichts Böses. Wir wollen, dass der Denkmalschutz effi zienter wird. Wir wollen Bagatellfälle erkennen. Wenn der gleiche Architekt in der gleichen Straße schon das zehnte Objekt betreut, weiß er in der Regel auch, wie es geht. Dann kann man möglicherweise auf Verfahren verzichten, die man heute noch durchführt. Stattdessen können wir in den Fällen, in denen wirklich Gutachten eingebracht werden müssen, wesentlich effi zienter sein als wir es heute sind. Das ist der Hintergrund. Das wird uns auch die Evaluierung bringen. Und deshalb freue ich mich auf eine kompetente Diskussion, falls Sie dann noch diesem Hause angehören.
Herr Minister, bleiben Sie gleich am Rednerpult; denn ich erteile das Wort zu einer weiteren Zwischenbemerkung Herrn Kollegen Wörner.
Mein Einwand war, dass es der falsche Weg ist, wenn Sie entgegen dem Ratschlag des Personalausschusses des Städtetags das Personal nicht so beteiligen, wie es notwendig wäre, und sogar zu dem Mittel greifen, Personalversammlungen abzuschaffen. Sie
Nachdem Sie aber lieber auf meine Frühstücksgewohnheiten abstellen, sage ich Ihnen Folgendes. Wenn ich Ihnen jetzt in Ihrer Diktion antworten würde, müsste ich Ihnen sagen: Wie ich frühstücke, geht Sie gar nichts an. Ich tue es aber nicht, weil ich ein gewisses Maß an Höflichkeit besitze, das Ihnen abgeht.
Ich hoffe, ich habe Ihnen nicht das Frühstück verdorben. Wir beteiligen natürlich das Personal. Das, was im Modellkommunengesetz steht, ist freiwillig. Nehmen Sie es doch einmal ein bisschen lockerer. Seien Sie einmal bereit, den Weg mitzugehen. Im Übrigen haben wir mit dem DGB eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen, die wir jetzt verlängern werden. Insofern ist unser Verhältnis zum DGB momentan wesentlich besser als das Ihrige.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Entschuldigung, ich habe gerade eine Wortmeldung für den Kollegen Ritter abgegeben!)
Entschuldigung, das ist nicht an mich weitergelaufen. Ich habe nur die Zwischenbemerkungen gehabt. Dann erteile ich natürlich Herrn Kollegen Ritter das Wort.
Herr Minister Sinner, ich bin wahrscheinlich der Letzte in diesem Hause, der es einmal nicht locker nehmen kann. Meine Fraktion weiß leider ein Lied davon zu singen. Allerdings möchte ich schon hinzufügen, dass Politik eine ernsthafte und verantwortungsvolle Aufgabe ist. Das müssten Sie eigentlich auch wissen. Wenn Sie zu Regelungen, die Sie einführen, die Kommunen befragen und diese Ihnen nach Prüfung der Arbeitsabläufe, die auf sie zukommen, sagen, dass diese Regelungen keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Belastung und zusätzliche Probleme für die Bürgerinnen und Bürger bringen werden, kann ich Ihnen nur sagen: Herr Minister, experimentierfreudig sind wir, und Ideen haben wir auch. Kollegin Naaß hat sowohl über den Ausschuss für den öffentlichen Dienst als auch über den Kommunalausschuss immer wieder Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung eingebracht. Politik ist aber kein Chemiebaukasten für Zwölfjährige, mit dem man einfach einmal herumexperimentiert.
Gibt es noch Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Damit kann ich es jetzt abschließen. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6415, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6814, 6864, 7198, 7230, 7455, 7477, 7500 und 7543 sowie die Beschluss
empfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/7699 zugrunde.
Zunächst lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/7198 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/7699.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Empfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Erweiterung und Erprobung von Handlungsspielräumen der Kommunen“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6814, 6864, 7230, 7455, 7477, 7500 und 7543 ihre Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen inzwischen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe?
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen (Drs. 15/6917) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag von Abgeordneten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN (Drs. 15/7269) Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion (Drsn. 15/7537 und 15/7548)
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayeri- sches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) (Drs. 15/6918) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drsn. 15/7254 mit 15/7257, 15/7259, 15/7261 und 15/7262) Änderungsanträge von Abgeordneten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 15/7263 mit 15/7265) Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion (Drs. 15/7549)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart.
Also, ich bitte doch, die Unstimmigkeiten in der CSUFraktion vorher zu klären, damit das Parlament in seinen Beratungen zügig voranschreiten kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Ausfl uss der Föderalismusreform diese zwei Gesetzentwürfe im federführenden sozialpolitischen Ausschuss und im mitberatenden
innenpolitischen Ausschuss beraten. Die Gesetzentwürfe sind mit leichten Veränderungen, die Kollege Unterländer im sozialpolitischen Ausschuss vertreten hat, dann auch verabschiedet worden.
Es geht im Wesentlichen um eine Entschlackung. Dies ist der Staatsregierung mit diesen Gesetzentwürfen tatsächlich gelungen. Das ist auch seitens der Opposition entsprechend anerkannt worden.
Wir wollen auch in Zukunft erfolgreiche bayerische Wohnungsbaupolitik betreiben können. Wenn auch insgesamt gesehen der Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichen ist und wenn wir auch in Bayern an manchen Stellen Leerstände im Wohnungsbereich haben, heißt das nicht, dass sich der Staat – in diesem Falle der Freistaat Bayern – aus der Wohnungsbauförderpolitik verabschieden darf. Denn wir wissen genau, dass wir natürlich insbesondere in den Ballungsräumen weiterhin alle Anstrengungen unternehmen müssen, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit preiswertem Wohnraum versorgen zu können. Dies gilt insbesondere für die Migranten und es gilt natürlich auch für kinderreiche Familien.
Daher sind wir froh, dass mit den Gesetzentwürfen und deren Umsetzung dann auch eine leichtere Durchmischung möglich sein wird. Wir wollen der Gettobildung entgegenwirken, den Wohnungsbau zeitgemäß fortsetzen und natürlich auch mit den entsprechenden Mitteln ausstatten.