Protokoll der Sitzung vom 17.04.2007

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz: Nachtflugverbot (Drs. 15/7250)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Magerl. Fünf Minuten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, gestatten Sie mir eine Bemerkung: Dem Antrag auf Tempo 120 werden Sie nicht entgehen; er kommt das nächste Mal.

(Beifall bei den GRÜNEN – Eberhard Sinner (CSU): Für einen Porsche-Fahrer ist das kein Problem!)

Zum allgemeinen Verständnis darf ich vorweg bemerken: Der vorliegende Dringlichkeitsantrag ist Bestandteil eines Bündels von Anträgen, das wir zum Thema Klimaschutz eingereicht haben. Wie es oft so geht, zerfleddern die Bündel im Lauf der Beratung etwas. Die Anträge kommen dann einzeln ins Plenum. Wir sagen also nicht, dass wir mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag allein das Klima retten wollen, sondern er gehört zu einem großen Bündel von Anträgen. Uns ist bewusst, dass es keine Maßnahme gibt, mit der allein man das Klima retten kann, sondern es wird eine Vielzahl von Maßnahmen erfordern und man wird auf einer Vielzahl von Ebenen ansetzen müssen, um den Klimawandel noch abmildern zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeord- neten Herbert Ettengruber (CSU))

Herr Kollege, wenn Sie so argumentieren „Damit richten wir überhaupt nix aus!“, dann können Sie doch gleich heimgehen. Aber das entspricht nicht meiner Auffassung von Parlamentarismus, dass wir hier nichts ausrichten. Ich bin hier, weil ich glaube, dass wir hier noch etwas richten können. Ich werde mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln im Plenum dafür einsetzen, den Klimawandel abzumildern.

(Beifall bei den GRÜNEN – Herbert Ettengruber (CSU): Bei diesem Antrag können wir aber wirklich heimgehen!)

Hintergrund des Antrags ist eine neue wissenschaftliche Erkenntnis. Sie wurde erhärtet durch Messungen, die am 11. September, also bei den Flugverboten nach den Attentaten in New York, durchgeführt wurden. Man hat den Einfluss speziell des Wasserdampfs, aber auch anderer Schadstoffe gemessen, die aus dem Luftverkehr in die Atmosphäre emittiert werden. Hintergrund sind auch Untersuchungen aus dem Vereinigten Königreich, aus Großbritannien, aus denen klar hervorgeht, dass Nachtflug wesentlich klimarelevanter ist als Tagflug. Denn in der Nacht halten die Kondensstreifen die Infrarotstrahlung außerordentlich effizient zurück. Damit tragen sie zu einer deutlichen Erderwärmung bei. Die Kondensstreifen sind die Wolken, die wir alle tagtäglich, wenn so klares Wetter ist, beobachten können, die aus den Turbinen der Flugzeuge emittiert werden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass der Nachtflug nur 25 % des Flugaufkommens ausmacht, aber über 60 % der Kondensstreifen produziert. Das ist ein guter Grund zu sagen, die Nachtflüge sollten deutlich eingeschränkt werden, zumindest in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Dafür sprechen nicht nur Gründe des Klimaschutzes, sondern auch die Gründe des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner der Flughäfen. Wir haben diese Forderung immer wieder eingebracht und werden sie immer wieder einbringen, bis wir sie durchgesetzt haben. – Ich bitte also um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Pschierer.

Herr Präsident, Hohes Haus! Lieber Kollege Christian Magerl, diese Anträge können kommen, so oft sie wollen; sie werden dann entsprechend von uns behandelt und abgelehnt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wollen Sie das Klima nicht retten?)

Ich bitte, sauber zu differenzieren, was die Begrifflichkeiten angeht: Nachtflugverbot sollte nicht mit Nachtflugbeschränkungen verwechselt werden. Ich bitte auch, diese beiden Themen nicht alleine im Zusammenhang mit dem Klimaschutz zur Debatte zu stellen. An den beiden Flughäfen München und Nürnberg reden wir nur über Nachtflugbeschränkungen. Dazu ist bereits Recht gesprochen. Kollege Magerl weiß, dass es hier bereits Gerichtsverfahren gegeben hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat noch im Herbst letzten Jahres die geltenden Nachtflugbeschränkungen bestätigt. Konsens war auch – das war immer klar –,

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Konsens ist es eben nicht!)

dass mit den Nachtflugbeschränkungen nach geltendem Recht nicht Klimaschutz betrieben werden kann, so hehr die Motive des Klimaschutzes auch sein mögen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Irgendwo muss man doch anfangen!)

Nachtflugbeschränkungen dienen einzig und allein dem individuellen Schutz der Anrainer vor Lärmbelästigung. Das ist geltendes Recht, meine Damen und Herren. Deshalb bitte ich, die Dinge sauber auseinanderzuhalten. Wir haben an beiden Flughäfen ausführlich über die Nachtflugbeschränkungen diskutiert. Wir haben in München sogar eine sehr differenzierte Regelung gefunden. Nach dieser Regelung gibt es von 0 bis 5 Uhr quasi ein Nachtflugverbot. Zwischen 22 und 23.30 Uhr und von 5 bis 6 Uhr sind Starts und Landungen nur erlaubt, wenn es sich um lärmarmes Fluggerät handelt. Das ist Konsens und von der Rechtsprechung auch so abgesegnet.

Ich möchte auch sagen, was mich am Antrag stört: Kollege Magerl, das ist die Rigorosität des Antrags, mit der ein generelles Nachtflugverbot gefordert wird. Wenn wir diese Forderung umsetzen würden, wäre das ein Wettbewerbsnachteil sowohl nationaler wie auch internationaler Art für die beiden Flughäfen in München und Nürnberg. Deshalb bleiben wir dabei: Dieser Antrag wird abgelehnt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt. Wir werden ihn auch heute ablehnen. Wir nennen Ihnen gerne die Gründe hier im Plenum noch einmal, Kollege Magerl, obwohl wir ja auch

im Ausschuss nebeneinander sitzen und Sie das Protokoll gelesen haben, wie auch Kollege Pschierer. Den Begriff der Rigorosität haben Sie jetzt so schön zitiert; aber das sei Ihnen gestattet.

Herr Kollege Magerl, Sie führen uns ein in die Welt der Kondensstreifen mit Ihrem Hinweis aus der Zeitschrift „Nature“. Sie sagen allerdings in Ihrem Antrag nicht, wie sich Ihr Vorschlag auswirken würde – und das bräuchte es dann gerade, wenn Sie zu Recht sagen, wir müssen eine Gesamtbetrachtung machen. Wir von der SPD-Fraktion werden das jetzt zum Thema Verkehr tun. Insofern wird das Tempolimit nur ein kleiner Aspekt einer großen Betrachtung sein. Kollege Magerl, Sie sagen uns nicht, wie sich diese Nachtflugregelungen in Bezug auf die dann fehlende Abkühlungswirkung von Kondensstreifen auswirken würden, weil in der Nacht logischerweise keine Sonneneinstrahlung da ist. Denn in der Nacht ist es bekanntlich „kälter als draußen“ und es scheint keine Sonne.

Aus diesem Grund sagt „Nature“, dass der Nachtflug offensichtlich andere Auswirkungen hat. Uns wird überhaupt nicht mitgeteilt, in welchen messbaren Größenordnungen das stattfindet und welchen Beitrag zum Gesamtschadstoffaufkommen das ausmacht. Sie haben heute im Interesse der Menschen, denen zu dienen wir alle, nicht nur die GRÜNEN, bestimmt sind, hinzugefügt, dass es nicht nur um das Klima geht, sondern auch um die Ruheinteressen der Anwohner. Das ist seit der Ausschussberatung neu. Das ist – Kollege Pschierer hat das schon gesagt – der einzige Ansatzpunkt im geltenden Recht für eine Möglichkeit zur Beschränkung.

Jetzt sind wir bei dem Punkt angelangt, den wir im Ausschuss ausführlich diskutiert haben. Es gibt Verkehrsbeschränkungen auf den bayerischen Flughäfen. Natürlich gibt es in der Nacht Verkehrsbeschränkungen. Herr Kollege Pschierer hat das, was Kollege Rotter schon berichtet hat, noch einmal zusammengetragen. Auf dem Flughafen in München ist die Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr sogar grundsätzlich flugbewegungsfrei. Das kann man sinnvollerweise erreichen: eine grundsätzlich flugbewegungsfreie Zeit.

Sie fordern ein generelles Verbot ohne jede Ausnahme. Eine solche Regelung wirkt im ersten Moment hart und durchsetzungskräftig, ist aber eine schlechte Lösung, weil das Leben eben bunter ist und man Differenzierungen braucht. Deshalb begrüßen wir die jetzt bestehenden differenzierten Regelungen sehr. Einer Anpassung im Einzelfall werden wir uns natürlich nicht verschließen. Herr Kollege Pschierer hat mich zitiert; ich zitiere jetzt ihn sinngemäß: Was Sie verlangen, ist rigoros, ist für die Galerie gedacht, wird dem Problem leider auch nicht gerecht. – Es wird Sie nicht verwundern – das sage ich in aller Verbundenheit und Freundschaft –, dass wir den Antrag auch heute ablehnen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Damit ist die Aussprache ge

schlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Abg. Hans-Ulrich Pfaffmann, Karin Pranghofer, Reinhold Strobl u. a. (SPD) Richtlinien für den Schwimmunterricht (Drs. 15/7187)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Ich bitte darum, sie einzuhalten; dann schaffen wir heute noch unser Pensum. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober 2005 verunglückte ein sechsjähriges Kind in einem 1 Meter tiefen Nichtschwimmerbecken in Dinkelsbühl tödlich. Dieser tödliche Schwimmunfall in Dinkelsbühl hat gezeigt, dass eine Lehrkraft eine Gruppe mit fast 30 Kindern im Schwimmunterricht nicht verantwortlich beaufsichtigen kann. Das ist auch dann nicht möglich, wenn die Gruppe in Schwimmer und Nichtschwimmer aufgeteilt wird. Hinzu kommt, dass in den Schwimmbädern häufig kein Bademeister mehr anwesend ist, weil sich die Kommunen zum Teil einen Bademeister gar nicht mehr leisten können. Wenn die Wasserwacht Kurse abhält, dann beträgt die Anzahl der Kinder in der Gruppe maximal 15. Beim Schwimmunterricht an den Schulen hingegen sind zum Teil 30 Kinder in einer Schwimmgruppe, sodass die Lehrkräfte dann gar nicht mehr in der Lage sind, den Schwimmunterricht verantwortungsvoll durchzuführen.

Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag gestellt, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die derzeitige Gruppengröße bei Abhaltung von Schwimmunterricht auf maximal 15 Kinder, zumindest in Grundschulen, zu reduzieren.

Mittlerweile ist ein zweiter Unfall bekannt geworden. Im Januar 2007 verunglückte in der Volksschule Lochham ebenfalls ein kleiner Bub von sechs Jahren, der die 1. Klasse besuchte. Er war in einer Schwimmgruppe mit 26 Kindern, die von einer Lehrkraft und einer Mutter betreut wurde. Dieser Junge hatte das Glück, dass er nach einer Minute noch rechtzeitig gerettet und wiederbelebt werden konnte. Das Kind in Dinkelsbühl hatte dieses Glück nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen appelliere ich an Sie: Überdenken Sie mit uns gemeinsam die bestehenden Richtlinien für den Schwimmunterricht, die aus dem Jahr 1996 stammen und eine reine Sollvorschrift sind. In diesen Richtlinien wird ausgeführt, dass Nichtschwimmergruppen nicht mehr als 15 Teilnehmer umfassen sollen. In der Praxis schaut es aber anders aus. In Dinkelsbühl bestand die Gruppe aus 26 Kindern, in Lochham bestand die Nichtschwimmergruppe eben

falls aus 26 Schülern. Die Praxis ist also eine andere. Die Schulen haben ein festes Budget und können sich keine zusätzliche Lehrkraft leisten. Das hat sogar der Schulrat in Ansbach bestätigt. Er sagte wortwörtlich: „Für eine zweite Lehrkraft im Schwimmunterricht haben wir einfach nicht die Stunden in unserem Budget.“ Wir müssen also mehr Geld für mehr Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Die Sicherheit der Kinder, Kolleginnen und Kollegen, muss uns etwas wert sein. Es darf nicht zulasten der Sicherheit unserer Kinder gespart werden.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie darum, bei diesem Thema nicht einfach zu lächeln und sich in der Debatte zurückzulehnen, sondern mit uns ernsthaft zu diskutieren und die Staatsregierung aufzufordern, die Richtlinien zu ändern. Das darf keine Sollvorschrift bleiben, sondern wir brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, welche die Schulen vor Ort in die Pflicht nimmt. Wenn man aber die Schulen in die Pflicht nimmt, ist der Gesetzgeber dafür verantwortlich, ausreichend Lehrkräfte für solche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.

Auch der Richter am Amtsgericht Dinkelsbühl, der das Verfahren durchführen musste und in seinem Urteil die Lehrkräfte freigesprochen hat, hatte nur ein Kopfschütteln für diese Verwaltungsvorschrift übrig. Jeder, der einen solchen Fall verantwortlich verhandelt und ein Urteil sprechen muss, wird erkennen, dass diese Sollvorschrift nicht ausreicht, um die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten.

Nachdem uns das Ministerium irrtümlicherweise eine andere Auskunft gegeben hat, haben wir unseren ersten Antrag zurückgezogen. Ich bitte Sie, unserem zweiten Antrag, den wir eingereicht haben, zuzustimmen und die Staatsregierung aufzufordern, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit künftig eine Schwimmgruppe an Grundschulen nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler umfassen darf.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rüth.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn für die CSU-Fraktion die Trauer und das Mitgefühl ausdrücken, das wir alle empfanden, als ein Grundschüler beim Schwimmunterricht verunglückte. Immer dann, wenn Unglücke passieren, ist es richtig und notwendig zu hinterfragen, ob die bestehenden Vorschriften und Gesetze ausreichen, um künftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden, oder ob das Geschehen hätte verhindert werden können.

Die Durchführung von Schwimmunterricht an bayerischen Schulen regelt eine kultusministerielle Bekanntmachung vom April 1996. Diese schreibt vor, dass für Schwimmer und Nichtschwimmer in einer Schwimmklasse eigene Gruppen einzurichten sind und dass Nicht

schwimmergruppen nicht mehr als 15 Teilnehmer umfassen sollen. Bei Soll-Regelungen handelt es sich um sogenannte gebundene Ermessensentscheidungen, die sich im Vollzug für den Regelfall zu einer Verpflichtung realisieren. Wenn im Einzelfall die Teilnehmerzahl von 15 überschritten werden muss, ist das ausnahmsweise nur dann möglich, wenn die Sachlage eine Durchführung des Schwimmunterrichts ansonsten ausschließen würde. Eine Regelung für die Gruppengröße, die jegliche Ausnahme ausschließen würde, würde der Schulrealität mit ihrer Notwendigkeit für Praktikabilität und den konkreten Bedingungen vor Ort nicht gerecht werden können.

Eine Verschärfung dieser Regelung dahingehend, dass die absolute Teilnehmerzahl ein Ausschlusskriterium für den Schwimmunterricht darstellen würde, wäre auch nicht sachgerecht im Hinblick darauf, dass der eingangs erwähnte Unglücksfall, der Auslöser des SPD-Antrags war, seine Ursache nicht in der Gruppenstärke hatte.

(Johanna Werner-Muggendorfer(SPD): Sondern?)

Die Gründe dafür sind den Mitgliedern des Bildungsausschusses bekannt. In der kultusministeriellen Bekanntmachung ist auch festgelegt, dass die Lehrkräfte für den Schwimmunterricht eine spezielle Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen benötigen. Im Unterricht selbst teilt die Lehrkraft die Gruppen für die verschiedenen Aufgabenstellungen ein.

(Christa Naaß (SPD): Wenn man 26 Nichtschwimmer hat!)