Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Dr. Jakob Kreidl u. a. u. Frakt. (CSU) Reform der Bundespolizei muss Belange des ländlichen Raums berücksichtigen – für eine Beibehaltung der bundespolizeilichen Standorte in Bayern (Drs. 15/8126)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. u. Frakt. (SPD) Neuorganisation der Bundespolizei (Drs. 15/8130)
Herr Präsident, Hohes Haus! Die CSU-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt und bittet, bei der Reform der Bundespolizei die Belange des ländlichen Raumes zu berücksichtigen. Sie fordert eine Beibehaltung der bundespolizeilichen Standorte in Bayern.
Herr Präsident, kann sich der Kollege Stahl weiter nach vorne setzen? Er hört schlecht. Platz wäre ja.
Die Bundespolizei steht vor neuen Aufgaben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Anpassung der Organisation an diese neuen Aufgaben ist zwangsläufi g, das ist nicht zu bestreiten. Es ist auch richtig, dass eine Abstimmung mit den betroffenen Ländern erfolgen soll und erfolgen muss. In § 57 Absatz 5 des Bundespolizeigesetzes ist auch festgelegt, dass eine Anhörung der betroffenen Länder über den Sitz der Behörden stattfi nden muss, also eine offi zielle förmliche Anhörung, keine Freiwilligkeit.
Der Dringlichkeitsantrag der CSU setzt an bei zwei Punkten an. Zum einen geht es um den Standort Rosenheim. Hierzu wird der Kollege Peterke sicherlich noch sprechen. Aber lassen Sie mich in aller Kürze vortragen: Rosenheim ist ein Traditionsstandort der Bundespolizei und soll natürlich erhalten werden. Wir hören, dass die Bayerische Staatsregierung im Vorfeld schon Verhandlungen mit dem Bund geführt hat und dass sich eine Kompromissregelung anbahnt. Hier geht es übrigens darum, dass bei eventuellen Aufgabenübertragungen keine Kompetenzprobleme mit der bayerischen Polizei provoziert werden und dass dieser Kompromiss nicht zulasten anderer bayerischer Standorte geht.
Zum zweiten Punkt, Standort der Bundespolizeidirektion in Bayern, darf ich ausführen: Es gab bisher bei der Bundespolizei in Bayern zwei Ämter: ein Amt in Schwandorf, das etwa zwei Drittel der Fläche Bayerns betreut hat, und ein Amt am Standort München, das den Rest bedient hat. Die polizeifachliche Bewertung, die im Vorfeld der Umorganisation stattgefunden hat, kam zu dem Ergebnis, dass beide Orte gleich geeignet sind, Schwandorf sogar etwas besser geeignet ist für den Sitz der Bundespolizeidirektion, die diese zwei Ämter ersetzen soll.
Es ist nun die Sicht der Raumordnung einzubringen. Aus der Sicht der Raumordnung ist im Landesentwicklungsprogramm Nordostbayern, um das es sich hier handelt, als besonders zu entwickelnder Landstrich ausgewiesen. Die Staatsregierung ist aufgefordert, diesen Raum besonders zu stärken. Dies zeigt sich auch in den Förderprogrammen, die vom Bund, dem Land und der Europäischen Union aufgelegt werden. Unternehmer werden ermuntert, in diese Gebiete zu gehen und dort Arbeitsplätze zu schaffen, weil es dringend notwendig ist, dort zu siedeln. Das wird mit 25 % und teilweise noch mehr gefördert, um dort Arbeitsplätze zu schaffen.
Auch die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag haben sich diesen sinnvollen Bemühungen angeschlossen. Bayern verlegt Behörden in den ländlichen Raum. Ich erinnere im Polizeibereich daran: Verlegung des Polizeipräsidiums München nach Bamberg, am Anfang etwas ungläubig bestaunt, aber von den Betroffenen jetzt als richtig begrüßt. Sie sind der Ballungsraumzulage entgangen und was sich alles hier anhäuft. Die Arbeit im ländlichen Raum ist – nach einer gewissen Gewöhnungsphase – sicher angenehmer als im Ballungsgebiet.
Auch das Landesamt für Umwelt ist kürzlich aus strukturpolitischen Überlegungen zum Teil von Augsburg nach Hof verlagert worden. Es wäre fachlich nicht nachzuvollziehen, wenn bei einer Bundesbehörde genau der umgekehrte Weg gegangen würde, bei der Zusammenlegung von zwei Ämtern den verkehrten Weg in den Ballungsraum zu beschreiten bei gleicher fachlicher Eignung. Hier muss das Landesentwicklungsprogramm ziehen.
Wir, die CSU, bitten darum mit unserem Dringlichkeitsantrag, und ich sehe, die SPD hat einen gleichlautenden Antrag eingereicht, dem auch zuzustimmen ist. Wir bitten darum und unterstützen die Bayerische Staatsregierung bei ihren Bemühungen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich auch so geäußert, wie ich es vorgetragen habe, mit ihren Bemühungen beim Bund darauf hinzuwirken, unser Recht der Einwirkung anzunehmen und strukturpolitisch vernünftig zu entscheiden. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem monatelang hinter verschlossenen Türen und unter strikter Geheimhaltung angeblich ohne Beteiligung der Mitarbeiter, auch ohne Beteiligung der zuständigen Bundestagsabgeordneten und angeblich sogar ohne Beteiligung der Bayerischen Staatsregierung Pläne für die Neuorganisation der Bundespolizei geschmiedet worden sind, hat der Bundesinnenminister Ende April
einen handverlesenen Kreis von Bundestagsabgeordneten über das Ergebnis dieser Aktivitäten informiert.
Dieses Verfahren ist einer parlamentarischen Demokratie unwürdig. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete, ganz gleich welcher Farbe, auf ständiges Nachfragen immer wieder die Antwort bekommen: Wir wissen es noch nicht; wir werden es irgendwann einmal bekannt geben. So funktioniert, wie ich meine, eine parlamentarische Demokratie im Prinzip nicht.
Was die Notwendigkeit einer Reform der Bundespolizei betrifft, maße ich mir kein endgültiges Urteil an. Es mag Argumente geben, die dafür sprechen, erneut eine Umorganisation vorzunehmen. Dies ist ja nicht die erste. Ich bin lange genug dabei, um mich zu erinnern, dass bereits in den Neunzigerjahren eine ganz erhebliche Änderung der Organisation vorgenommen worden ist, dass damals zum Beispiel der Standort Nabburg des Bundesgrenzschutzes – so hat die Bundespolizei damals noch geheißen – aufgelöst worden ist und wie schwer es damals war zu erreichen, dass wenigstens ein Rest Bundesgrenzschutz in Nabburg – verbleibt.
Nach der jetzigen Vorgabe des Bundesinnenministers sollen die bisher 19 Bundespolizeiämter, darunter eines in Schwandorf, zu neun Bundespolizeidirektionen zusammengefasst werden, denen als operative Einheiten jeweils Bundespolizeiinspektionen und je eine Inspektion Kriminalitätsbekämpfung sowie jeweils auch eine sogenannte Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit, eine MKÜ, nachgeordnet werden sollen. Es scheint ebenfalls eine Vorgabe zu sein, dass nicht in jedem Bundesland eine und dass insbesondere in keinem Bundesland mehr als eine Direktion neu geschaffen wird.
Für Bayern bedeuten diese Pläne, wie der Kollege Zeitler bereits ausgeführt hat, dass die bisherige Bundespolizeiabteilung in Rosenheim und das Bundespolizeiamt in Schwandorf aufgelöst werden sollen, und zwar nach jetzigem Kenntnisstand ersatzlos.
Für Rosenheim scheint sich eine Lösung abzuzeichnen, wenngleich es auch Leute gibt, die sagen: Bitte keine Lösung für Rosenheim; das könnte vielleicht zulasten von Deggendorf oder anderen Standorten gehen. Dennoch scheint es so zu sein, als ob die Bemühungen, Einfl uss zu nehmen, von Erfolg gekrönt sind. Nicht so aber bislang beim Standort Schwandorf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine fachliche und sachliche Notwendigkeit für die ersatzlose Aufl ösung des Bundespolizeiamtes in Schwandorf ist – mir jedenfalls – bis heute nicht dargelegt worden. Ich glaube auch, es gibt sie nicht. In Schwandorf sind neben dem Bundespolizeiamt auch eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit organisatorisch angesiedelt. Zuständig ist das Bundespolizeiamt in Schwandorf für grenzpolizeiliche Aufgaben an 356 Kilometern grüner Grenze zur Tschechischen Republik von Passau bis nach Hof und für bahnpolizeiliche Aufgaben im gesamten nordostbayeri
schen Raum für mehr als die Hälfte Bayerns. – Sie haben von zwei Dritteln gesprochen; auf jeden Fall ist es ein ganz gehöriger Teil des Landes. – Beschäftigt sind beim Bundespolizeiamt Schwandorf zurzeit 134,5 Mitarbeiter, davon 57,5 Angestellte und Arbeiter. Bei der Inspektion sind es noch einmal 62. Hinzu kommen 77 Mitarbeiter der MKÜ in Nabburg. Geführt werden aber aus Schwandorf insgesamt 1 651 Mitarbeiter, die im gesamten nordostbayerischen Raum tätig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage das, um vielleicht jenen, die meinen, es ginge hierbei um ein Problem irgendwo in der Provinz und so wichtig sei das doch nicht, zu verdeutlichen, welche hervorgehobene Aufgabe das Bundespolizeiamt Schwandorf jetzt schon hat. Man muss nur die Landkarte anschauen, um zu erkennen, dass die Bundespolizei im überwiegenden Teil Bayerns jetzt schon von Schwandorf aus geführt wird.
Wenn jetzt der Bundesinnenminister meint, dass die bisherigen Präsidien abgeschafft und Direktionen an deren Stelle gesetzt werden sollen, dann stellt sich die Frage, warum dies in München der Fall sein soll und warum es nicht in Schwandorf genau so gut sein kann. Der Kollege Zeitler hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass fachliche Argumente, soweit sie uns bekannt sind, eher dafür sprechen, die neue Direktion, wenn es denn nur eine für ganz Bayern geben soll, in Schwandorf anzusiedeln, und dies aus mehreren Gründen, nicht nur aus den zutreffenden strukturpolitischen Argumenten, die für Schwandorf, für die Oberpfalz, für Nordostbayern sprechen, sondern auch aus sicherheitspolitischen Erwägungen, weil Schwandorf deutlich näher als München an der neuralgischen Grenze zur Tschechischen Republik liegt und weil es nach Aussagen aller Fachleute vernünftiger ist, die bisherige gute Arbeit des Bundespolizeiamts Schwandorf und der nachgelagerten operativen Einheiten auch weiterhin von Schwandorf aus zu dirigieren. Ich verweise darauf, dass Tschechien am 1. Januar nächsten Jahres dem Schengener Abkommen beitreten wird, sodass die Grenzkontrollen wegfallen, dass demnächst ein neues Autobahnkreuz – A 93/A 6 – fertiggestellt werden wird, dass in Nordostbayern durchaus auch Bahnmagistralen zu betreuen sind und dass man das von Schwandorf aus gut tun könnte.
Als letztes Argument – ich meine, dies ist in der Aufzählung mein letztes Argument – möchte ich darauf verweisen, dass es auch um Menschen geht. Natürlich weiß ich, dass ein Vollzugsbeamter bei der Bundespolizei gewärtig sein muss, versetzt zu werden, genauso wie dies auch bei Mitarbeitern der bayerischen Polizei theoretisch der Fall sein kann und gelegentlich auch praktisch geschieht. Aber man muss auch die anderen Beschäftigten sehen, die Zivilbeschäftigen, die Arbeiter und Angestellten, die zum Teil nur halbtags tätig sind und denen man es nicht zumuten kann, zum Beispiel von Schwandorf nach München oder wohin auch immer versetzt zu werden. Diese würden ihre Beschäftigung aufgeben müssen.
Ich habe in der Zeitung gelesen und mich darüber gefreut, dass es überhaupt keinen parteipolitischen Streit darüber gibt, dass die Bundespolizei aus sicherheitspolitischen Gründen in Bayern bleiben muss, dass es auch
keinen parteipolitischen Streit darüber gibt, dass dann, wenn es nur eine Direktion für Bayern geben soll, sie in Schwandorf ihren Sitz haben sollte. Es ist auch völlig unstrittig – alle sind dafür; jedenfalls die beiden großen Fraktionen; ich nehme an, auch die GRÜNEN –, dass die Bundespolizei auch in Rosenheim verbleiben soll. Das freut mich. Ich hoffe, dass die große Einigkeit dazu führt, dass sich der Bundesinnenminister beeindrucken lässt.
Der Zeitung habe ich ebenfalls entnommen, dass sich der Herr Ministerpräsident deutlich für Schwandorf ausgesprochen hat. Vor wenigen Tagen war Herr Wirtschaftsminister Huber in Schwandorf und hat das Nämliche getan, so wie die Frau Europaministerin und viele andere auch. Wenn das so ist, so hoffe ich doch, Herr Staatsminister Dr. Beckstein, dass die Kraft der Staatsregierung ausreicht, um die guten und, wie ich meine, besseren Argumente für Schwandorf und auch für Rosenheim gegenüber Plänen durchzusetzen, die offensichtlich am grünen Tisch, ohne Rücksprache mit den Betroffenen und ohne Rücksicht auf strukturpolitische Notwendigkeiten geschmiedet worden sind. Ich hoffe dies und wünsche der Staatsregierung viel Erfolg bei ihren Bemühungen. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn das Hohe Haus diese Bemühungen einstimmig unterstützten würde.
selbstverständlich, die Staatsregierung ist sowieso in der Verantwortung, schließlich hat auch sie eine gewisse Verantwortung für die Strukturpolitik –, die sagen, unter Schily wäre so etwas, jedenfalls in der Art und Weise und auch im Ergebnis, nicht passiert.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren von der CSU und der SPD, Sie überraschen uns heute mit einem Antrag zur Bundespolizei. Die Bundespolizeireform stand eigentlich gestern auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der dafür zuständig ist. Das Thema hätte dort behandelt werden sollen, ist aber von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Sie beschäftigen sich heute mit einem Thema, das eigentlich Sache der Bundesregierung ist, der Ihre Parteien mit – wie man hört – mehr oder weniger großem Einfl uss angehören. Sie beschäftigen sich mit der zukünftigen
Struktur der Bundespolizei, allerdings nur an den Beispielen der Standorte Rosenheim und Schwandorf orientiert, obwohl sich die Strukturüberlegungen aus dem Hause des Bundesinnenministers an wesentlich mehr Orten in Bayern auswirken würden. Angedacht ist beispielsweise auch die Zusammenlegung von Inspektionen zwischen Bärnau und Waidhaus. Auch die Zusammenlegung der Inspektionen in Waldmünchen, Furth im Wald und Regensburg wird überlegt. Seltsamerweise ist auch daran gedacht, die Bundespolizeiinspektion in Schwaben zu teilen. Warum man das macht, weiß ich nicht genau. Aber die angedachte Reform wirkt sich nicht nur in Rosenheim und Schwandorf, sondern insgesamt aus.
Sie verweisen in Ihren Anträgen hauptsächlich auf strukturpolitische Überlegungen. Die CSU setzt in ihrem Antrag noch einmal einen drauf und sagt, Bayern verlagere Behörden und Behördenteile aus strukturpolitischen Gründen erfolgreich in ländliche Regionen. Bevor Ihrerseits weitere Mythen geschaffen werden, möchte ich an dieser Stelle gerne auf die Umorganisationen im Bereich der Amtsgerichte, der Wasserwirtschaftsämter, der Straßenbauämter und der Kultureinrichtungen verweisen und Ihnen deutlich sagen: Wenn Sie den ländlichen Raum stärken wollen, müssen Sie mehr tun, als lediglich auf Standorte der Bundespolizei zu verweisen.
Im letzten Plenum ist sehr viel über die Wirtschaftsförderung und über deren Bedeutung, beispielsweise für Selb, diskutiert worden. Eine Politik für Standorte der Bundespolizei allein genügt da nicht. Wir brauchen für die Stärkung des ländlichen Raums eine deutlich bessere grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur. Wir brauchen die Donau-Moldau-Bahn. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit und angepasste Wirtschaftsnetze. Wir brauchen eine Bildungspolitik, die den Anforderungen gerecht wird. Das sind die wichtigen Punkte.
Was mir in Ihren beiden Anträgen auch fehlt, ist ein Hinweis auf die Situation der Beschäftigten; Herr Kollege Schindler hat ihn wenigstens in seinem Redebeitrag noch gebracht. Ich möchte zum Beispiel auf einen Mitarbeiter der Bundespolizei verweisen, der früher an der holländischen Grenze Dienst tat, der dann nach dem Wegfall der dortigen Grenzkontrollen in den Bayerischen Wald versetzt wurde und natürlich jetzt nicht wieder weit weg versetzt werden möchte.
So positiv die Zusagen für die Beamten der Landespolizei sind, dass ihr neuer Arbeitsplatz vom alten Arbeitsplatz allenfalls 30 Kilometer entfernt sei, so sehr fehlt eine entsprechende personalpolitische Berücksichtigung der Situation der Beamten aufseiten der Bundespolizei. Da steht noch vieles aus. Hier bedarf es dringend Maßnahmen, die eigentlich schon viel früher angegangen hätten werden müssen.
Bevor wir noch weitere Überlegungen zur Strukturpolitik und zum Mitarbeiterschutz anstellen, müssen inhaltliche Fragen über die Rollen der Bundespolizei und der Landespolizei beantwortet werden. Es reicht nicht, lediglich die Schilder mit dem Namen „Bundesgrenzschutz“ abzu
schrauben und durch Schilder mit der Bezeichnung „Bundespolizei“ zu ersetzen. Der Wegfall der deutschen Außengrenzen durch die EU-Osterweiterung, der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Grenzschutzes und zunehmende ausländische Missionen der Bundespolizei erfordern eine umfassende inhaltliche Reform. Hier fehlen die Antworten auf Bundesebene.