Ich zitiere den damaligen Bundesratsminister, Herrn Huber, der beispielsweise im März 2005 vor teuren, ineffi zienten Doppelstrukturen bei der Bundespolizei gewarnt und gesagt hat, teure Umbenennungen seien für die Bürger kein Sicherheitsgewinn. Der neue Name erwecke den irreführenden Eindruck, dass es sich beim Bundesgrenzschutz um eine Polizeibehörde mit umfassendem Aufgabenbereich handele. Er hat es aber leider in seiner Verantwortung nicht geschafft, über die Föderalismusreform diese inhaltlichen Fragen zu lösen. Es gibt nach wie vor eine unklare Aufgabenverteilung. Es sind ineffi ziente Doppelstrukturen zu befürchten, und es ist dringend erforderlich, diese Fragen vor einer Neuorganisation zu lösen.
Es nützt nichts, fl ächendeckend Bundespolizeikriminalämter zu schaffen, wenn offen bleibt, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundespolizei ermitteln soll. Schon heute wird ein Großteil der Erstermittlungen der Bundespolizei, die sich aus deren Kontrolltätigkeit ergibt, an die Länder weitergegeben, weil diese zuständig sind. Dies wurde uns auch im Innenausschuss bestätigt. Es könnte der Verdacht entstehen, dass durch die Neuorganisation der Bundespolizei die Voraussetzung für eine Aufgabenerweiterung geschaffen werden soll.
Gleichzeitig – auch das ist zu vermerken – zieht sich die Bundespolizei bei ihren originären Aufgaben, beispielsweise bei der Sicherheit im Bahnverkehr, aus der Fläche zurück. Das bedeutet, dass es zukünftig auf zahlreichen Bahnhöfen in den Abend- und Nachtstunden keine Polizei mehr gibt. Hier sehen wir einen Verlust an Sicherheit im Bahnverkehr.
Auch bei den Passagierkontrollen auf den Flughäfen gibt es Sicherheitslücken. Einerseits baut Bundesinnenminister Schäuble bei den Zuständigkeiten der Länder Doppelstrukturen auf, andererseits vernachlässigt er seine hoheitlichen Aufgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, diese Probleme kann man nicht umschiffen, indem man, wie in Ihrem Antrag, dunkel auf die wirkungsvolle Bekämpfung der organisierten Schleuserkriminalität von überregionaler Bedeutung durch die Bahnpolizei verweist.
Wir haben gesehen, dass die Schleuserkriminalität im Wesentlichen nicht in Regionalbahnen geschieht, die von Schwandorf nach Cheb oder Domazlice in außerordent
Wenn man diese Kriminalität bekämpfen möchte, sind Verkehrskontrollen erforderlich. In seinem Bericht zur zukünftigen Situation der Polizeiorganisation in Bayern hat Herr Dr. Beckstein darauf verwiesen, dass er sich dafür zuständig fühle, die Kontrolle des Schwerlastverkehrs auch im zweiten Fahndungsgürtel und die Kontrolle ausreisender und durchreisender Täter durchzuführen. Dies ist der Seite 12 seines Berichts zu entnehmen.
Die Frage, wer nun tatsächlich für den Schengen-Ausgleich zuständig ist, ist nach wie vor ungeklärt. Die Bundes- und die Landespolizei arbeiten nebeneinander her. Hier bestehen Widersprüche, die sich zulasten der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auswirken. Daher genügt es nicht, lediglich zu beklagen, dass die Standortfragen verschoben worden und immer noch ungeklärt sind. Zu beklagen ist auch die jahrelange Hängepartie bei der Lösung der Frage, wer für welche Aufgaben zuständig ist und welche Rolle die Bundespolizei zukünftig haben soll. Diese Frage muss vor der Standortfrage geklärt werden. Ihre Anträge helfen hier leider nicht weiter.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs meiner Berichterstattung ausdrücklich den Beitrag des Kollegen Zeitler unterstützen, der zu Recht auf die schwierige Situation im Raum Schwandorf hingewiesen hat. Die Reform der Bundespolizei ist ein komplexes Werk mit einem immensen Umfang. Bislang ist es uns – zumindest mir – nicht gelungen, einen vollständigen Einblick zu erlangen. So möchte ich aus polizeifachlicher und sicherheitsfachlicher Sicht die Schwerpunkte, die für uns aus bayerischer Sicht von besonderem Interesse sind, beleuchten.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung nach einer Installierung einer Bundespolizeidirektion in Schwandorf, weil im Zuge der Grenzöffnung für die Bundespolizei hier die Musik spielt und nicht in der Landeshauptstadt München. Eine Installierung der Polizeidirektion in der Landeshauptstadt München aus Imagegründen wäre nicht sinnvoll oder der Sache dienlich.
Ich möchte mich auch ausdrücklich der Forderung des Herrn Kollegen Stöttner zum Erhalt des Bundespolizeistandortes Rosenheim anschließen. Ich wundere mich, warum gerade dieser Standort zur Disposition steht, nicht zuletzt deswegen, weil dort eine technische Hundertschaft stationiert ist, die auf einem sehr hohen Niveau steht, mit schwerem Gerät ausgestattet ist, bereits mehrfach bei Lawinen, Unfällen, Hochwassern und anderen Katastrophenfällen im Einsatz war und deswegen hohes Ansehen genießt. Des Weiteren befi nden sich in Rosenheim eine sogenannte Schließgruppe, die zehn bis fünf
zehn Spezialisten umfasst, sowie eine Dekontaminierungsgruppe, die im Falle der Gefährdung von Polizeieinsatzkräften tätig wird. Diese Gruppen haben in Rosenheim ihren berechtigten Standort. Mich wundert es deshalb, dass diese technische Spezialisierung, die in Rosenheim genau richtig platziert ist, zur Disposition gestellt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass dieser Standort mit der Maßgabe geprüft werden soll, dort neue Organisationsformen, zum Beispiel neue Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten der Bundespolizei, zu installieren. Ich möchte aber anmerken, dass dies selbstverständlich auf die Polizeihoheit des Landes Bayern und insbesondere auf die Eigenständigkeit und auf die Einsatzplanung der örtlichen Polizei, insbesondere die Polizeiinspektionen „Fahndung“ sowie die Fahndungskontrollgruppen, keinen Einfl uss haben darf. Das ist uns wichtig, weil wir unter keinen Umständen bereit sind, Einsatznachteile für unsere eigenen Polizeikräfte und Fahndungsgruppen hinzunehmen. Es bedarf einer ausgewogenen und gut überlegten neuen Konzeption, um beide Seiten zu befriedigen und keine Situation des Konkurrenzdenkens und des Gegeneinanders zu schaffen. Wir brauchen ein Miteinander.
Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass sich die bayerische Schleierfahndung außerordentlich gut bewährt hat. Sie hat zu einem hohen Maß an Sicherheit im Grenzgebiet geführt, die Aufklärungsquote hat sich dadurch enorm erhöht. Sie muss deshalb fortgeführt werden. Jetzt liegt es an unseren verantwortlichen Spitzenpolitikern, bei den nun beginnenden Verhandlungen Ergebnisse zu erzielen, die diesem Umstand gerecht werden und die bei einem Zustandekommen eines neuen Verwaltungsabkommens diese Problematik in vollem Umfang berücksichtigen.
Dies ist sowohl aus polizeifachlicher Sicht geboten, als auch für ein gutes Miteinander wichtig. Mir geht es um eine vernünftige und gute Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Bund und den Polizeikräften des Landes.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle war es überraschend, als am 16. November 2006 bei der Innenministerkonferenz in Nürnberg Bundesinnenminister Dr. Schäuble angekündigt hat, dass er die Bundespolizei reformieren wolle. Er möchte zu einer Dreistufi gkeit übergehen. Das Ziel ist, dass die Leute näher an die Einsatzorte kommen und die Verwaltungsebene gestrafft wird. Der Bundesinnenminister will eine Arbeitsgruppe einsetzen, die diese Umorganisation vorbereiten soll. Den Hintergrund bilden natürlich auch die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Aufgabenspektrum der Bundespolizei.
Ich möchte auf die Einzelheiten nicht eingehen. Das wäre eine gesonderte Diskussion. Frau Kollegin Kamm, Sie haben über den europäischen Grenzschutz gesprochen. Wir reden nicht mehr über eine europäische Grenzpolizei, sondern über FRONTEX, eine Agentur, die die nationale Grenzpolizei nur kontrolliert und gegebenenfalls verstärkt. Die Osterweiterung ist heute nicht das Thema. Dazu möchte ich nichts sagen. Ich möchte mich auf die Umorganisation der Polizei beschränken, weil uns dieses Thema im Moment beschäftigt.
Der Startschuss für die Umorganisation der Bundespolizei war der November letzten Jahres. Im Anschluss daran hat die Arbeitsebene hinter verschlossenen Türen Planungen durchgeführt. Am 26. April 2007 folgte die Mitteilung der Arbeitsergebnisse. Herr Kollege Schieder, bevor diese Ergebnisse der Landesgruppe der CSU mitgeteilt wurden, war der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz darüber informiert worden, und zwar nicht nur über die Rheinland-Pfalz betreffenden Punkte. Daraufhin wurde die Landesgruppe informiert. Im Stundentakt ist dann die Information der anderen Bundesländer erfolgt.
Ich möchte hier deutlich sagen: Der Bundesinnenminister hat immer erklärt, dass er das Konzept von der Fachebene entwickeln lasse. In dieser Phase lasse er keine politischen Einfl üsse zu. Es gab keine Möglichkeit des Gesprächs, weder auf der Innenministerkonferenz noch auf bilateraler Ebene. Innenminister Dr. Schäuble hat gesagt, dies sei ein Fachkonzept, das von Fachleuten unter fachlichen Aspekten entwickelt werde. Erst nach seiner Erstellung werde es zur Diskussion gestellt.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass alle Beteiligten, von Frau Kamm bis zu Herrn Schindler, die Weisheit des bayerischen Innenministers loben würden, weil wir unsere Grenzpolizeiorganisation anders durchgeführt haben.
Ich habe das in einer ganz transparenten Weise mit den Beteiligten und mit den Kommunalpolitikern und in besonderer Weise mit den Landespolitikern getan. Wir hatten auch in Ostbayern Regionalkonferenzen, auf denen das im Detail diskutiert worden ist. Ich hatte auch wegen der einhelligen Äußerungen vor Ort gewisse Veränderungen an meinem Konzept vorgenommen. Ich nenne als Beispiel die Polizeiinspektion in Selb oder in Zwiesel. Es hat aber noch weitere Änderungen gegeben.
Der Bundesinnenminister hatte das anders gemacht. Er hat uns das Konzept vorgelegt und uns dann Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Ich räume ein, dass es interne Diskussionen darüber gegeben hat, ob dieses Verfahren optimal ist. Der Bundesinnenminister hat aber hervorgehoben, dass uns das Konzept, das er vorlegt, zur Anhörung übersandt wird. Wir sind nun in der Anhörungsphase.
Diese Anhörungsphase bedeutet für uns, dass wir das Konzept fachlich und natürlich insbesondere strukturpolitisch überprüfen, wobei ich deutlich sage, dass der fachlichen Überprüfung durch uns gewisse Grenzen gesetzt sind. Es gab seither heftige und intensive Gespräche. Seit dem 26. April habe ich in dieser Frage, ich nehme an, ein
Dutzend Mal mit dem Bundesinnenminister telefoniert. Er hat mir öfter gesagt, ich solle mir nicht allzu intensiv den Kopf über die Bundespolizei zerbrechen. Die Föderalismusreform hatte versucht, die Aufgaben etwas stärker zu entfl echten. Darauf weist der Bundesinnenminister immer wieder einmal hin. Dies stört uns aber nicht in extremer Weise. Wir bringen unsere Überlegungen ein.
Diese Überlegungen besagen, dass wir es für richtig halten, dass auch der Standort Rosenheim erhalten wird. Ich glaube, ich brauche das im Einzelnen nicht darzulegen. Klaus Stöttner, ich habe mich mit dir ja x-mal mündlich und fernmündlich unterhalten. Wir haben am Rande des Polizeiballs in Rosenheim auch mit den Betroffenen ein intensives Gespräch geführt. Der Bundesinnenminister – das hebe ich hervor; ich zitiere ihn; das ist nicht meine Meinung – sagt, dass er in Rosenheim keine starken geschlossenen Abteilungen belassen wird und beruft sich darauf, dass es dort in den letzten Jahren praktisch keine Einsätze gegeben hat. Die Einsätze waren irgendwo in Deutschland, insbesondere im norddeutschen und im Berliner Raum. Einsätze in München fanden allenfalls in Zugstärke und im Zusammenhang mit Fußballspielen statt; in Hundertschaftstärke gab es aber praktisch keine Einsätze. Deshalb sagte er, dass mit ihm über eine Beibehaltung der bisherigen Form schlichtweg nicht zu reden sei. Wolfgang Schäuble sagte zu mir, dass die Sicherheitslage Gott sei Dank so ist, dass wir diese Kräfte dort nicht für geschlossene Einsätze brauchen; für die Einzeldiensteinsätze bestand bisher keinerlei Zuständigkeit.
Es gibt noch keine abschließende Einigung; wir bewegen uns aber in Richtung einer Einigung. Wir werden wohl, wie in allen anderen Grenzlandteilen Deutschlands, eine parallele Zuständigkeit haben. Wir haben das auch in Ostbayern, wo bisher übrigens eine Arbeitsteilung stattfand. Die Grenzübergänge werden von der Landespolizei, die grüne Grenze wird von der Bundespolizei gesichert. Ich habe hier x-mal dargelegt, dass wir die parallele Zuständigkeit beibehalten. Allerdings müssen wir eine enge Verzahnung vornehmen, damit nicht zwei Polizeieinheiten nebeneinander arbeiten. Deren Arbeit muss eng miteinander verzahnt werden.
Im Innenausschuss des Landtages waren wir uns alle einig, dass wir die Polizei insgesamt, sowohl Bundes- als auch Landespolizei, in diesem Bereich in der gleichen Stärke wie bisher behalten wollen; denn durch einen etwaigen Wegfall der systematischen Grenzkontrollen werden die Sicherheitsprobleme nicht kleiner, sondern tendenziell eher größer. Genau in derselben Weise, so die Grundidee, wollen wir jetzt auch an der Südgrenze, dass die Bundespolizei – selbstverständlich neben uns, nicht unter Verringerung der bayerischen Polizeidichte – eine gewisse ergänzende Zuständigkeit erhält.
Ich halte das aus zwei Gründen für akzeptabel; sonst hätte ich dem nicht zugestimmt. Wenn wir nämlich für den Bereich zwischen Passau und Lindau vielleicht 200 bis 300 Polizeibeamte des Bundes zusätzlich erhalten, dann wird dies die Sicherheitslage nicht völlig dahin gehend verändern, dass wir nichts mehr zu sagen haben. Die Mengen des Verkehrs sind so enorm, dass wir selbst mit 200 oder 300 zusätzlichen Bundespolizisten eine aus
meiner Sicht eher zu großfl ächige Überwachung statt einer hinreichend dichten Überwachung haben werden. Selbstverständlich müssen wir durch eine Verwaltungsvereinbarung, wie wir sie an der Ostgrenze haben, genau regeln, wie die Abstimmung zwischen den verschiedenen Polizeikräften erfolgt. Ich sehe uns diesbezüglich aber auf einem ganz guten Weg.
Ich spreche einen zweiten Punkt an. Ich habe von meinen Kollegen Thomas Kreuzer und Rudi Peterke im Zusammenhang mit der Schleierfahndung manche Sorgen aus Bayern zugetragen bekommen. Ich meine, dass es aus der Sicht des Bundes, aber auch aus der Sicherheitssicht insgesamt verständlich ist, wenn es angesichts der gesamten deutschen Grenze nicht ein Stück bayerischösterreichische Grenze gibt, für die der Bund keinerlei Kompetenzen hat. Wir wissen, dass gerade in Zeiten des internationalen Terrorismus die Bundeskompetenzen insgesamt, auch durch die Grundgesetzänderung, gestärkt worden sind. Von daher macht dies auch Sinn. Ich sichere aber ausdrücklich zu: Das wird nicht zu einer Veränderung und Ausdünnung der bayerischen Polizei führen. Wie wir das im Einzelnen gestalten, ist noch offen. Bislang habe ich aus dem oberbayerischen Raum keine Klagen über zu hohe Polizeistärken gehört, sondern immer nur, dass dort zu wenig Polizei vorhanden ist. Ich glaube, wenn wir etwas Erleichterung bekommen, wird sich die Lage eher verbessern statt verschlechtern. Beispielsweise können die örtlichen Polizeiinspektionen in gewisser Weise verstärkt werden. Angesichts der Verkehrsmengen auf der Inntalautobahn oder der Salzburger Autobahn war unsere bisherige Stärke der Schleierfahndung an der Untergrenze, nicht an der Obergrenze. Dabei spreche ich auch an, dass der Verkehr, auch der Lastwagenverkehr, immer weiter zunimmt.
Wir sind also auf einem ganz ordentlichen Weg. Ich versichere ausdrücklich, dass es keinerlei Grund gibt, Angst haben zu müssen, dass unsere Schleierfahndung nichts mehr zu tun hat, wenn zusätzlich ein paar Leute des Bundes vorhanden sind.
Nun zu Schwandorf. Wir haben in Schwandorf das Bundespolizeiamt. Ich verhehle nicht, dass ich immer die Meinung vertreten habe, dass es zweckmäßig ist, dass die zuständige Bundespolizeidirektion, wenn man schon eine solche einrichtet, in Schwandorf ihren Platz haben soll, nicht in München.
Ich verhehle nicht, dass der Bundesinnenminister in den Gesprächen, die sehr dynamisch und manchmal auch temperamentvoll waren – gestern fand ein derartiges Gespräch statt –, auch darauf hingewiesen hat, dass aus seiner Sicht der Schwerpunkt der Arbeit der Bundespolizei am Münchner Flughafen und am Münchner Hauptbahnhof liegt, nicht in erster Linie an der ostbayerischen Grenze.
Die Gespräche, die sehr dynamisch ablaufen, haben noch zu keinem Ergebnis geführt. Ich kann daher noch nicht über die Möglichkeit der Verlegung der Bundespolizeidirektion von München nach Schwandorf sprechen. Aus
meiner Sicht wäre sie das Beste, da wir in Ostbayern eine massive Aufgabe vor uns haben, die aus meiner Sicht noch schwieriger ist als die Aufgabe am Bahnhof in München. Die ostbayerische Grenze in Richtung Tschechien wird, wenn das Schengener Abkommen angewandt wird und die systematischen Grenzkontrollen entfallen, eine besondere Bedeutung erhalten.
Unabhängig davon verhandle ich auch über Alternativen, um alles dafür zu tun, um den Standort Schwandorf zu halten, und zwar nicht zulasten von Nabburg und Waldmünchen. In den Gesprächen gab es Angebote, die aus meiner Sicht nichts bringen. Eine Idee war, Nabburg zu schließen und die Kräfte von Nabburg nach Schwandorf abzugeben. Ich habe dazu gesagt, dass uns dies gar nichts bringt. Ich selbst habe damals unter größten Schwierigkeiten bayerische Bereitschaftspolizei nach Nabburg gegeben, um den Standort zu halten. Es geht um die Frage der Verstärkung von Bundespolizeiinspektionen und um die Frage der Kriminalitätsbekämpfungsinspektionen. Darüber wird im Moment gesprochen. Ich sage nach wie vor, dass aus meiner Sicht die Direktion in Schwandorf richtig positioniert wäre, selbst dann, wenn der Schwerpunkt der Aufgaben am Flughafen München und am Bahnhof in München gesehen würde.
Es handelt sich nicht um eine unmittelbar operative Einheit, sondern um eine Führungseinheit. Daher ist es möglich, die Aufgaben auch von einer gewissen Entfernung aus zu erledigen, zumal der Flughafen München auch landespolizeilich in der Zukunft nicht mehr einem Polizeipräsidium unterstellt sein wird, das in München sitzt, sondern das seinen Sitz in Ingolstadt haben wird. Es handelt sich um das Präsidium Oberbayern-Nord. Mehrfach ist gesagt worden, man müsse mit der Landespolizei eng zusammenarbeiten. Dazu ist zu sagen: Die Landespolizei für den Flughafen München ist nicht die „Stadtpolizei München“, sondern die Landespolizei Oberbayern und in Zukunft Oberbayern-Nord.
Wir haben durch die Verlegung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei von München nach Bamberg gezeigt, dass die Aufgabenerledigung ohne jegliche Probleme auch mit einer gewissen Entfernung von der Landeshauptstadt erfolgen kann und erfolgen wird. Wir sind bei diesem Thema aber auch im Gespräch – ich will das ausdrücklich sagen, damit nicht später irgendwelche Vorwürfe kommen – über Alternativen, wonach beispielsweise eine Inspektion deutlich vergrößert wird, um Alternativen zu haben. Damit sind wir aber noch nicht am Ende. Es muss alles daran gesetzt werden, überhaupt einen möglichst starken Standort Schwandorf zu halten.
Ich bedanke mich für die gestellten Anträge. Diese stärken die Verhandlungsposition gegenüber dem Bund. Abschließend möchte ich hervorheben: Die Thematik ist im Zusammenhang mit der Veränderung der Sicherheitssituation an der Ostgrenze zu sehen. Ich sage an jedermanns Adresse – übrigens auch an die Adresse unseres Finanzministers und die Adresse unserer Finanzpolitiker –: Sollten zu einem Zeitpunkt x – der 1. Januar 2008 steht wieder stärker infrage als vor drei oder vier Monaten; es ist noch völlig offen, wann das kommt – die Grenzkontrollen wegfallen, dann werden damit die Sicherheitsprobleme nicht kleiner, sondern sie werden größer und das
muss auch jeder einsehen. Deswegen wäre es falsch, dort Polizeidienststellen – von welcher Organisationseinheit auch immer –auszudünnen. Wir müssen die gleiche Stärke der Polizeikräfte dort behalten. Das betrifft sowohl die Landespolizei als auch die Bundespolizei.
Eine Evaluierung nach einer gewissen Zeit – im Ausschuss habe ich für uns drei Jahre genannt – erscheint mir wichtig. Bis dahin brauchen wir in jedem Fall eine starke Präsenz. Die Bundespolizeidirektion wäre aus meiner Sicht das Optimale. Wenn das nicht zu halten ist, müssen wir die Alternativen darlegen. Der Beschluss stärkt uns den Rücken, und ich hoffe, dass die Diskussion auf Bundesebene in die aus unserer Sicht richtige Richtung angestoßen wird. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich insbesondere für den Antrag, den die CSU eingereicht hat. Wir werden in diesem Sinne die Verhandlung weiter führen und die entsprechenden Äußerungen erwarten. Ich sage sehr deutlich: Man muss zweierlei Dinge berücksichtigen: Nach dem vom Bund gewählten Verfahren sind irgendwelche Vorwürfe an die Bayerische Staatsregierung nicht angebracht, sondern die Staatsregierung ist im Gegenteil zu loben. Das Zweite: Über alle Seiten des Hauses hinweg wäre die Klugheit und Weisheit des bayerischen Innenministers zu loben, dass wir die Änderungen unserer eigenen Organisation so viel reibungsloser und besser gemacht haben als andere. Das soll das letzte Wort hier sein. Wenn dazu der glühende Beifall von Herrn Schindler und Frau Kamm kommt, wäre ich erst richtig zufrieden.