Ich gehe davon aus, dass angesichts dieser guten Argumente dieser spannende Gesetzentwurf allseits Zustimmung fi nden wird. Jedenfalls werden wir ihn zügig beraten und dann auch beschließen.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten
Mit Schreiben vom 24. April 2007 haben die kommunalen Spitzenverbände in Bayern mitgeteilt, dass ihr bisheriges Mitglied in der Datenschutzkommission, Herr Wolfgang Kellner, zum 1. Juni 2007 aus dem Dienst der AKDB – Anstalt für kommunale Datenverarbeitung – ausscheidet und erklärt habe, gleichzeitig sein Amt als Mitglied der Datenschutzkommission niederlegen zu wollen.
Als seinen Nachfolger schlagen die kommunalen Spitzenverbände Herrn Rudolf Schleyer, Mitglied des Vorstands der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, vor.
Die Bestellung durch den Landtag erfolgt gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes für fünf Jahre.
Gibt es dazu irgendwelche Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Bestellung des Herrn Schleyer zum Mitglied der Datenschutzkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist einstimmig so beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt 6, Eingabe betreffend Auswirkungen nach Veränderung der Betriebstechnik von Mobilfunksendeanlagen, wird im Einvernehmen aller Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Antrag der Abg. Franz Maget, Herbert Müller, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD), Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erweiterung des Untersuchungsauftrags Drs. 15/5574 und Drs. 15/7436 des Untersuchungsausschusses (Drs. 15/7934)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn des Untersuchungsausschusses „Wildfl eisch und Verbraucherschutz“ habe ich einem prominenten CSU-Mitglied des Untersuchungsausschusses die Frage gestellt, was wir denn eigentlich machen, wenn ein erneuter Skandal auf uns zukommt. Das prominente CSU-Mitglied dieses Ausschusses hat mir darauf geantwortet: „So blöd wird doch nach all den Skandalen keiner sein und nicht endlich seine Sache in Ordnung bringen.“ Wissen Sie, was meine Erfahrung ist? – Die Fleischhändler, die hier mit krimineller Energie eine Sache vorangetrieben haben, waren nicht blöd, sondern waren sich offensichtlich sicher, dass sie nicht erwischt werden. Das ist das Problem, um das es im Grunde genommen ging.
Ich möchte kurz auf die Arbeit im bestehenden Untersuchungsausschuss zu sprechen kommen. Wir haben in diesem Untersuchungsausschuss bei der Behandlung der Firma Deggendorfer Frost dreimal Fragen zu diesem Unternehmen gestellt – deren Mutter ist nämlich die Firma Kollmer in Illertissen –, weil wir wissen wollten, wie das Verhältnis des Mutter- und Tochterbetriebs untereinander war, da das Tochterunternehmen, die Deggendorfer Frost, so liederlich ist. Damals hat der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses diese Fragen – ich glaube, zu Recht – mit dem Hinweis darauf unterbunden, die Firma Kollmer sei nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrages. Wir haben uns eine Prüfung vorbehalten, weil wir gesagt haben, eigentlich wäre es schon wichtig, auch zu erfahren, wie denn die Mutter insgesamt beieinander
Wir sind vor drei Monaten mit dem Umstand konfrontiert worden, dass die Firma Kollmer im Zusammenhang mit dem Ekelfl eischskandal deutlich in kriminelle Machenschaften verwickelt ist. Damit wir uns recht verstehen: Hier geht es nicht darum, in Bayern eine Schnitzeljagd nach vermeintlich kriminellen Betrieben zu machen, sondern darum, ob der in Bayern vorgesehene Verbraucherschutz auch durchgeführt werden kann. Um diese Frage geht es – um nichts anderes.
Wir haben der CSU vorgeschlagen, aufgrund der neuen Vorkommnisse bei der Mutterfi rma Kollmer, die durch Skandale bekannt geworden ist, den Untersuchungsausschuss – passen Sie bitte auf, der erste hatte über 180, der zweite etwa 30 Fragen – um ganze sieben Fragen zu erweitern, um zu erfahren, wie Behörden zum Beispiel in Schwaben und Bayern gearbeitet haben. Diese sieben Fragen – ganze sieben Fragen! – wollten wir als Ergänzung zum Untersuchungsausschuss beantwortet wissen. Im Übrigen haben wir auch deutlich signalisiert, dass damit nichts verlängert werden soll, sondern Notwendiges diskutiert werden muss, und dass wir uns in jedem Fall – auch in Bezug auf die Zeugen – auf das Wesentliche konzentrieren werden. Das war der Punkt.
Offensichtlich wird die CSU unseren Vorschlag ablehnen. Deshalb wird es einen neuen Untersuchungsausschuss geben, den Sie zu vertreten haben, weil wir uns Nachfragen zur Firma Kollmer von Ihnen nicht verbieten lassen werden.
Ich darf Ihnen nun zur Firma Kollmer sagen: Zu der Zeit, als der Skandal bei der Firma Kollmer aufkam, stand in der Zeitung folgender Artikel, in dem der Vertreter der Regierung von Schwaben zur Frage, ob ein neuer Träger weitermache, betont: „Ausgeschlossen ist dabei, dass die Firma Kollmer damit zu tun hat.“ Der Regierungssprecher sagte weiter, eine Strohfi rma als Nachfolgerin der geschlossenen Firma Kollmer – der Betrieb muss ja weitergeführt werden – werde es nicht geben. Ich erzähle Ihnen nun, was tatsächlich passiert ist: Wenige Tage später war in der „Illertissener Zeitung“ folgende Anmerkung zu lesen:
Derzeit prüft die Regierung noch, ob der Interessent noch eine weiße Weste hat und nicht in irgendeiner Form von dem bisherigen Betreiber abhängig ist. Sollte das der Fall sein, kann das Großkühlhaus unter neuer Leitung weitergeführt werden. Eine Entscheidung werde wohl noch im Laufe des Monats April fallen.
Welche Entscheidung ist dann gefallen? Mit der Entscheidung der Regierung, nämlich für die Firma Kollmer einen neuen Träger einzusetzen, und mit der Ankündigung, dass es weder eine Strohfi rma noch eine Firma gebe, die mit dieser schlampigen Firma Kollmer etwas zu
tun habe, wurde bekannt, dass die Firma, die nun in das Illertissener Kühlhaus einziehen will, in gewisser Weise zur Vorgängerfi rma in Beziehung steht. Sie hat, wie angenommen, ihren Firmensitz in Frankfurt. Gesellschafter der Rottal Frost GmbH ist Gerhard Kollmer, nämlich der Besitzer des Betriebes, den wir geschlossen haben.
Ich muss sagen: Wer hier eine Ausweitung des Untersuchungsausschusses verhindern will, der will weder Zeit sparen noch nötige Aufwendungen eindämmen und Bürokratie verhindern, sondern der möchte etwas vertuschen, und das werden wir nicht akzeptieren.
Wenn ich die Zeit schon überschritten habe, kann ich natürlich nicht weiterreden. Ansonsten hätte ich gesagt: Einer der wenigen in Bayern funktionierenden Kontrollmechanismen waren zum Beispiel ein verschmähter Liebhaber, ein Metzgerbub, der eine Watschen bekommen hat, anonyme Anzeigen, und untere Dienstgrade vom Zoll. Das kann es doch nicht sein, für das wir in diesem Hause in Bayern stehen. Deshalb brauchen wir die geforderte Erweiterung.
Herr Kollege, vielen Dank. Jetzt ist wieder frisches Schwäbisch zu hören. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sprinkart.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Um hier Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht in Schwäbisch, sondern wenn, dann in Allgäuerisch weiter. Das ist ein feiner Unterschied, den ich herausarbeiten muss.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Gründe für die Erweiterung des Untersuchungsauftrages über die Vorgänge bei der Firma Kollmer nennen: Seit Oktober 2005 werden alle Maßnahmen mit dem Amtsveterinär, mit der Regierung von Schwaben und mit dem Verbraucherschutzministerium abgesprochen. Das ist der erste Fall, der zumindest mir bekannt ist, der seit geraumer Zeit nicht ohne Nachfrage beim Verbraucherschutzministerium entschieden wird.
Laut zuständigem Veterinär hat den Betrieb Kollmer nach dem 12.10.2005 nur Fleisch verlassen, das unter Aufsicht des Amtstierarztes lastwagenweise kontrolliert wurde. Duplizität der Ereignisse: Nach dem Entzug der
Zulassung erklärte Regierungsvizepräsident Gediga, es verlasse zurzeit kein Kilo Fleisch das Kühlhaus, das zuvor nicht kontrolliert wurde. Und siehe da, von 24 gezogenen Proben war keine Probe für den Verzehr geeignet. Wir sehen also, wenn wirklich untersucht wird, wird man fündig.
Warum, frage ich Sie, konnte Kollmer seine Lumpereien eineinhalb Jahre lang unter besonderer Überwachung der Lebensmittelbehörde und unter Oberaufsicht des Ministeriums weiterbetreiben? Oder glaubt jemand von Ihnen, dass er damit erst im Februar 2007 angefangen hat?
Ein Sprecher der Regierung von Schwaben erklärt, Kollmer sei in den letzten zwei Jahren immer wieder kontrolliert worden, und dabei habe man immer wieder Verstöße festgestellt und beanstandet. Mehrmals habe die Spezialeinheit für Lebensmittelsicherheit ausrücken müssen. Ich frage Sie: Wie kann es dann sein, dass der Veterinär bei der Regierung von Schwaben und der zuständige Veterinär beim Landratsamt Neu-Ulm drei bzw. sieben Tage nach Entzug der Zulassung dem Untersuchungsausschuss ein Bild der Firma Kollmer zeichnen, bei dem es angesichts der Größe der Firma zu keinen nennenswerten Verstößen gekommen ist?
Dem Ganzen setzt die Krone auf – Herr Kollege Müller hat es schon gesagt –: Kaum ist das Lager geräumt, bekommt Kollmer unter anderem Namen und mit einem Strohmann, der bereits früher für Kollmer gearbeitet hat, eine neue Zulassung. So viel zum Inhaltlichen.
Kommen wir zum Formalen: Ein Teil der Akten zum Fall Kollmer liegt dem Untersuchungsausschuss bereits vor. Leider hat der Vorsitzende bei der Befragung der beiden Zeugen zum Thema Kollmer Fragen immer wieder unterbunden mit der Begründung, dies sei vom Untersuchungsauftrag nicht abgedeckt. Das war vor der Schließung des Betriebs Kollmer. Inzwischen werden nicht einmal mehr die Fragen zugelassen, die bei den beiden Veterinären noch möglich waren.
Zu unserem Fragenkatalog: Er enthält sieben Fragen, die den Zeitraum ab dem Jahr 2003 umfassen. Das ist, denke ich, mehr als zurückhaltend. Sie haben mit uns nicht einmal über diese Fragen verhandelt, sondern sie mit einem barschen „Njet“ vom Tisch gewischt. So einfach wird das aber nicht.