Tendenziell sagen wir: Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung und wir signalisieren auch, dass wir ihm zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur die Zahlen von 2009. 2009 gab es in Bayern 1.540 Standorte mit 15.500 Spielautomaten. Mittlerweile sind es wesentlich mehr geworden. Die Gauselmann-Gruppe als größter Spielautomatenhersteller in Deutschland machte 2009 einen Gesamtumsatz von 1,3 Milliarden Euro. Allein in Bayern werden etwa 260 Millionen Euro pro Jahr in Spielautomaten geworfen. Eine Studie beziffert die jährlichen Sozialkosten pathologischer Spielerinnen und Spieler in Deutschland auf bis zu 600 Millionen Euro. Es ist klar: Wo ein Spielsüchtiger ist, leidet die ganze Familie darunter. Besonders suchtgefährdet sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Sportwetten im Internet und insbesondere Glücksspielautomaten. Basierend auf sieben durchgeführten Bevölkerungsumfragen ergibt sich für Bayern eine geschätzte Anzahl von 28.000 pathologischen Glücksspielerinnen und Glücksspielern sowie 34.000 Personen, bei denen ein problematisches Spielverhalten vorliegt.
Vor diesem Hintergrund würde ich erwarten, dass konsequent versucht wird, Präventionsarbeit zu leisten. Eine solche findet man in dem Gesetzentwurf zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen leider nur unzureichend. Es geht heute um die Ausführung eines Gesetzes, das Sie, Herr Kollege Fischer, zumindest in ihrer Heimatzeitung als scheinheilig bezeichnet haben und dabei die Gelegenheit genutzt haben, gegenüber den Mitarbeitern des BigCash-Casinos deutlich zu machen, dass Sie sich für deren Arbeitsplätze einsetzen wollten. In diesem Zusammenhang muss ich kritisieren, dass Ihnen Tausende von Arbeitsplätzen in der bayerischen Solarbranche schnurzpiepegal sind. Das halte ich für unglaublich, Herr Fischer.
Im Gesamtkonzept der von Ihnen angedachten Regulierung zeigt sich, dass der Schutzgedanke gegenüber der Gewinnerzielungsabsicht nicht hinreichend gewichtet wird. Mit Ihrer Minimalregulierung erfüllen Sie gerade einmal die gesetzlichen Mindestvorgaben. Es geht weiterhin eher darum, Einnahmen zu generieren und Leute dazu zu bringen, ihr Geld für das Glücksspiel auszugeben, und weniger um eine Regu
lierung des Glücksspiels. Es können zwar zukünftig nicht mehr wie bisher neue Spielhallen geschaffen werden. Aber die Kommunen können Spielhallen in der Nähe von Schulen, Umsteigepunkten des ÖPNV und Schulzentren nach wie vor nicht verhindern. Es ist wirklich ein Jammer, dass Bahnhofsgaststätten zunehmend in Spielhallen umgewandelt werden. Verkehrsminister Zeil ist leider schon weg.
Sie tragen dem Präventionsgedanken nicht ausreichend Rechnung. Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN haben bereits im Herbst des letzten Jahres, also vor vielen Monaten, ein Gesetz eingebracht, das aufzeigt, wie das Spielhallenwesen besser reguliert werden kann. Sie bleiben mit dem heute vorgelegten Ausführungsgesetz jedoch weit hinter den von uns vorgeschlagenen Regelungen zurück. Daher werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf als unzureichend ablehnen.
Auf diesen Gebieten besteht enormer Handlungsbedarf. Wir wollen den Kommunen endlich geeignete Handlungsmöglichkeiten geben, um die Spielhallenflut zu begrenzen. Aber das heute von Ihnen vorgelegte Gesetz erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Ich bitte Sie, dieses Gesetz vor Ort mit den Kommunalpolitikern zu diskutieren; denn sie werden Ihnen erzählen, dass dieses Gesetz nicht hilfreich ist. Bessern Sie dieses Gesetz bitte nach.
(Von der Rednerin nicht autori- siert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! 4 : 3 für Bayern. Viele haben dafür gewettet, viele aber auch dagegen. Diejenigen, die dagegen gewettet haben, haben den Gewinn derer, die auf das sensationelle Ergebnis gewettet haben, nochmals erhöht. Leider mussten die meisten illegal wetten. Sicher ist viel Geld nach Gibraltar und auf die Cayman Islands geflossen; auch ich würde darauf wetten. Aber wie es aussieht, dürfen sie in Zukunft legal im Internet wetten. Die Anbieter dieser Glücksspiele müssen hohe Anforderungen erfüllen; die Schlagworte sind: Jugendschutz, Suchtprävention und Schutz vor Betrug und Manipulation. Die Anbieter leisten mit ihrer Konzessionsabgabe einen wichtigen Beitrag für den Sport und andere gemeinnützige Zwecke.
In Erster Lesung haben wir über den Glücksspieländerungsstaatsvertrag debattiert, der Sportwetten und Lotterien im Internet zulässt. Er wird hoffentlich zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Deswegen müs
sen wir jetzt den Erlaubnistatbestand von Sportwetten in diesem Ausführungsgesetz erweitern. In diesem wesentlichen Punkt ist das Ausführungsgesetz auf jeden Fall ein Erfolg.
Inhaber einer Sportwetten-Konzession sind nun berechtigt, ihre Angebote auch über Wettvermittlungsstellen zu unterbreiten. Es obliegt den Ländern, hierfür eine Zahl festzusetzen. Wir werden maximal 400 solcher Stellen haben. Das ist zwar ein Kompromiss. Aber dem Vertriebsweg "Internet" wird wohl eine große Bedeutung zukommen.
Beim Angebot der Staatlichen Lotterieverwaltung wird auf die bestehende Vertriebsstruktur von Oddset mit mittelständischen Einzelbetrieben zurückgegriffen. Dem Vorschlag, eine Spielgerätesteuer einzuführen, haben wir eine klare Absage erteilt. Auch das ist ein Erfolg.
Ebenso abgelehnt haben wir den im Vorfeld gemachten Vorschlag des Innenministers, die Zahl der Spielhallen in Bezug auf die Einwohner zu begrenzen. Um aber den Kommunen bei einer sehr hohen Spielhallendichte eine Handhabe zu geben, ist zwischen den Spielhallen ein Mindestabstand vorgesehen, den die Kommunen auf 250 Meter erhöhen können. Für Spielhallenbetreiber, die bereits eine Erlaubnis besitzen, gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist. Wenn dies die SPD ablehnt, enteignet sie diese Unternehmer. Doch eine Enteignung von Leuten, die Investitionen getätigt haben und sich an Regelungen zur Suchtprävention, zum Spieler- und Jugendschutz usw. halten, können wir nicht mittragen, sonst wird illegal gespielt. Diese Unternehmer sollen illegal tätig sein? Wir dürfen auch sie nicht enteignen, sondern brauchen zwischen den Anbietern von Glücksspielen, die in Spielstätten investiert haben, und Kommunen, die im Interesse der Bürger für die Ansiedlung von Spielhallen eine gewisse Handhabe möchten, einen fairen Ausgleich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (Drs. 16/10460) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion beantragt. Ich darf als Erstes Herrn Kollegen Streibl das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei unserem Gesetzentwurf geht es um eine dritte Vollzugsform im Jugendstrafvollzug, und zwar in freier Form. Es geht um Jugendliche, die schwer straffällig geworden sind und nach unserer Meinung ihre Strafe verdient haben. Aber als Gesellschaft müssen wir uns auch daran messen lassen, wie wir mit denjenigen umgehen, die sich an unserer Gesellschaft massiv vergangen haben. Das Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Aber was tun wir mit Jugendlichen, die in ihrer Laufbahn nie sozialisiert worden sind? Jemand, der keine Sozialisation erfahren hat, kann letztlich nicht resozialisiert werden; denn wohin soll das gehen? Was soll man mit Jugendlichen tun, die als Kinder die Wärme und Fürsorge einer Familie nicht erfahren haben, die in keinem Verein Gesellschaft erlebt haben und nicht wissen, wie man sich in die Gesellschaft eingliedert und einbringt?
Wenn diese Jugendlichen straffällig werden, sollte man ihnen eine Grundsozialisierung zukommen lassen. Dies ist in der freien Form möglich, indem man ihnen das erste Mal ein gesellschaftliches Leben und ein Leben in einer Familie ermöglicht, also einen klaren Tagesablauf vorgibt, wo sie wissen, wann was zu tun ist. Mit diesem Weg wollen wir die Grundlage dafür schaffen; denn wir dürfen diese Jugendlichen nicht abschreiben und wegsperren oder als hoffnungslose Fälle behandeln. Diese Jugendlichen sind nicht die prekären Restposten unserer Gesellschaft, sondern wir müssen sehen, wie wir sie in unsere Gesellschaft eingliedern können. Dazu müssen diese Jugendlichen eine Grundeingliederung erfahren. Diese Gesetzesvorlage bietet dazu Möglichkeiten, die von den Zuständigen, von der Anstaltsleitung bis zum Ministerium, bewertet und ergriffen werden müssen. Allerdings sollen diese Möglichkeiten nicht alle Jugendlichen, sondern nur die geeigneten Jugendlichen wahrnehmen können. Jugendliche, die sich als ungeeignet erweisen, werden in den geschlossenen Vollzug zurückgeführt.
Wir bitten Sie daher nochmals, diese Gesetzesgrundlage zu bedenken, damit im Strafvollzug ein dritter, in
anderen Bundesländern sehr treffend und gut gegangener Weg eröffnet werden kann. Hier können wir etwas tun, um junge Menschen in unsere Gesellschaft sinnvoll einzugliedern, damit sie dem Staat nicht auf der Tasche liegen, sondern als Bestandteil der Gesellschaft für die Gesellschaft wirken können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER geht es darum, wie wir mit jugendlichen Intensivtätern umgehen. Die FREIEN WÄHLER wollen, dass diese Intensivtäter, die keine Kavaliersdelikte begangen haben, sondern die meistens zu einem Jahr und mehr Jugendstrafe verurteilt worden sind und schwere Straftaten, meistens Gewalt- und Sexualdelikte begangen haben, sozusagen statt der Jugendstrafe eine Art - ich sage es einmal überspitzt - Urlaub auf dem Bauernhof bekommen
Aber, Herr Kollege Streibl, worum geht es? Es geht darum, wie wir mit jugendlichen Straftätern, die schwerste Vergehen und Verbrechen begangen haben, umgehen. Es stellt sich die rechtspolitische Frage: Wie sanktionieren wir diese Täter, und wie schützen wir unsere Bevölkerung vor solchen Tätern, natürlich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es Jugendliche sind?
Hierbei stellt sich natürlich auch die Frage: Ist das aufgrund unseres jetzigen Systems notwendig? Wir sehen hierzu überhaupt keine Notwendigkeit. Wir haben ein sehr flexibles Jugendstrafrecht. Alle möglichen Sanktionen können verhängt werden, von der erzieherischen Maßnahme als Arbeitsleistung, der Weisung bis zu einer Einweisung in eine soziale Einrichtung, über Jugendarrest, Wochenendarbeit bis zu vier Wochen und bis zur Jugendstrafe als Ultima ratio. Genau um diese Fälle geht es. Es geht um Ersttäter, die erstmals zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.
Für diese Fälle hat der Richter bereits eine negative Sozialprognose abgegeben. Er hat festgestellt, dass diese Jugendlichen zur erzieherischen Einwirkung und zum Schutz unserer Bevölkerung zur Strafhaft verurteilt werden müssen. Diese Strafhaft bedeutet ja nicht, dass die Täter die gesamte Strafe absitzen müssen. Wir haben vielmehr ein sehr, sehr flexibles System. Die Jugendlichen können in der Haft Maß
nahmen im Bereich Unterricht und Ausbildung wahrnehmen, sie können arbeiten, sie können in der Haft sinnvolle Freizeitbetätigungen ausüben. Unsere Jugendstrafanstalten sind auf solche Täter vorbereitet, und so haben im Jahr 2010 etwa 1.485 Jugendliche an beruflichen und außerberuflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen.
Solche Maßnahmen - das sieht unser Strafvollzug auch vor - können durch andere Maßnahmen, beispielsweise durch Vollzugslockerung, Urlaub aus der Haft und Verlegungen in offenen Vollzug, unterstützt werden. Aber ganz entscheidend ist - das muss man, glaube ich, auch erwähnen -, dass wir hier auch die sozialtherapeutische Behandlung ausgebaut haben. In den letzten Jahren wurde in unseren Jugendhaftanstalten eine Vielzahl an sozialtherapeutischen Plätzen zur Verfügung gestellt. Insbesondere junge Intensivtäter, die gerade durch Sexualdelikte und Gewalttaten aufgefallen sind, werden intensiv sozialtherapeutisch betreut.
Ganz entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass wir hier einen eingeschränkten Mindestvollzug haben. Der Richter kann solche Jugendliche nach einem Drittel der Strafverbringung freilassen. Also besteht hier überhaupt keine Notwendigkeit für einen Kuschelvollzug, zumal es sich um Intensivstraftäter handelt.
Natürlich hätten wir auch ein Kostenproblem. Der Strafvollzug, den Sie in freien Formen verwirklichen wollen, würde die dreifache Summe kosten, nämlich einen Tagessatz von ungefähr 250 Euro, im Gegensatz zum jetzigen Strafvollzug mit 82 Euro täglich. Die Kosten muss man also auch bedenken.
Zusammenfassend: Wir lehnen diesen Antrag ab. Er bringt keine Verbesserung. Unser System ist flexibel, hat sich bewährt und gewährt eine adäquate Resozialisierung unserer Jugendlichen. Daher lehnen wir ihn mit voller Überzeugung ab.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Rieger. Als Nächster hat Herr Kollege Horst Arnold das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen! Bei den FREIEN WÄHLERN kommt es mir manchmal so vor, als hätten sie ein Rezept, das sie umsetzen wollen, wobei sie dazu weder Zutaten noch eine Herdplatte haben.
Wenn man eine Bestandsaufnahme der jetzigen Praxis durchführt, stellt man fest, dass das Jugendstraf
recht - das hat mein Vorredner auch erwähnt - sämtliche Instrumentarien parat hat, mit denen operiert werden kann, um tatsächlich eine Resozialisierung durchzuführen. Dazu braucht es keinen freien Vollzug.
Indes, das Problem ist, dass wir viel zu wenige Kräfte haben, das zu steuern. Weder sind die Sozialtherapiestellen in ausreichendem Maß besetzt noch gibt es genügend Bewährungshelfer, die unter Umständen darauf hinwirken. Ich erinnere daran, dass teilweise in Großräumen 100 Fälle auf einen Bewährungshelfer kommen. Das ist doch die eigentliche Katastrophe. Es hilft nichts, hier ein neues Fass aufzumachen, in dem weiterhin nichts geregelt ist außer einer theoretischen Möglichkeit. Ich möchte nicht so weit gehen wie Kollege Rieger, der sagt, es sei Urlaub auf dem Bauernhof. Ich bin auch im Landwirtschaftsausschuss. So sollte man mit der Landwirtschaft nicht umgehen, Herr Kollege Rieger.
Aber es ist tatsächlich so, dass wir dieses Instrument nicht brauchen, und zwar deswegen nicht, weil das Jugendstrafrecht wirklich mit allen Möglichkeiten ausgestattet ist und Instrumente zur Verfügung stellt, mit denen man auf die Bedürfnisse eingehen kann, wenn man das Personal hat.
Ich erinnere auch daran, dass im Rahmen des Jugendstrafvollzugs der Vollstreckungsleiter, der Vorsitzende des entsprechenden Jugendgerichtes tätig wird. Das Jugendgericht überwacht also die Vollstreckung seiner eigenen Urteile, im Gegensatz zur Erwachsenenstrafrecht, bei dem das die Staatsanwaltschaft macht. Es ist zwingend notwendig, auch dort eine Entlastung zu schaffen, also die Anzahl der Stellen zu vermehren, damit diese Überwachung, das praktische Handling auch stattfinden kann.
Ich möchte keine weiteren Ausführungen dazu machen, weil ich in diesem Zusammenhang mehr die Praktiker als Personalbeweis heranziehen muss. Die Vereinigung der Bewährungshelfer in Bayern lehnt eine Änderung dieses Gesetzes grundsätzlich ab, weil auch die Praktiker der Ansicht sind, dass in diesem Bereich alles vorhanden ist, was notwendig ist.
Wenn hier von jugendlichen Intensivtätern die Rede ist, so sind das tatsächlich Intensivtäter. Das bedeutet aber auch: Wer heute ohne Bewährung in den Jugendvollzug muss, der hat Verweis, der hat Arrest, der hat Wochenendarbeit, der hat Jugendstrafe mit Bewährung hinter sich. Sie glauben doch nicht, Kollege Streibl, dass sich die in diesem Bereich erkennenden Richterinnen und Richter keine Mühe gemacht haben, die Delinquenten auf den richtigen Pfad zu führen. Sie glauben doch nicht, dass sich Bewäh