Protokoll der Sitzung vom 14.06.2012

Die Dienststellen der Kommission begrüßen diese Änderungen. Sie stimmen mit den deutschen Behörden darin überein, dass die Bekämpfung des illegalen Marktes, die Suchtvermeidung und der Kampf gegen kriminelle und betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Glücksspiel einige der maßgeblichen Gründe des öffentlichen Interesses sind, mit denen Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs gerechtfertigt sind.

Wo soll in diesem Zusammenhang ein Torpedo gegen den Vertrag sein?

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Es sind noch einige Evaluierungen vorzulegen. Ich weise auch darauf hin, dass nur ein Land diesen Vertrag nicht unterschreiben will, beziehungsweise da hat sich inzwischen einiges geändert. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP ermahne ich und weise auf Ihr Abstimmungsverhalten hin. Die FDP hat sich im Innenausschuss enthalten, im Verfassungsausschuss waren Sie, Herr Kollege Bertermann, dafür. Ich weiß nicht, vielleicht ist das Ihrem nordischen Flaschengeist Kubicki geschuldet. Er ist stark in der Lobby dort oben verwurzelt. In der Zeit, als er noch an der Macht war beziehungsweise noch mitregiert hat, haben sich in Schleswig-Holstein bereits 40 Onlineanbieter mit Anträgen eingefunden, die im Norden das Geschäft machen wollen. In dem Vertrag werden nun insgesamt 20 bundesweit erlaubt. Wenn Sie dies als freien Wettbewerb sehen, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist im Sinne der Kanalisierung richtig und ausreichend.

(Tobias Thalhammer (FDP): Kollege Bertermann ist im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und nicht im Verfassungsausschuss!)

Es ist ein Problem, dass Sie deregulieren möchten und möglicherweise auch Gewinnmaximierung betreiben wollen. Ich gehe davon aus, dass die FDP hier in Bayern vernünftiger ist als ihre Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein. Wir jedenfalls werden dem Staatsvertrag zustimmen und nicht aufhören, uns weiterhin heftig einzubringen, wenn es um die Ausführungsregelungen geht. Das ist nämlich das eigentliche, ich möchte sagen, das wirklich wichtige Schlachtfeld zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines Gesundheitsschutzes und einer Eigentumssozialpflicht.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER darf ich nun Herrn Kollegen Pohl das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages findet ein jahrzehntelang diskutiertes Thema ein hoffentlich gutes Ende, ein Thema, bei dem man davon sprechen muss, dass der Gesetzgeber eine Verweigerungshaltung eingenommen hat, die dem einen oder anderen den Gedanken an einen Normgewährungsanpruch in der Verfassung nahelegen könnte. Diese Verweigerungshaltung war und ist unverständlich, weil hier wesentliche Rechtsgüter betroffen sind und die bisherige Reglung unbefriedigend ist. Es ist schade, dass der Europäische Gerichtshof hier den Anstoß geben musste und die Parlamente

selbst nicht die Kraft hatten, hier einzugreifen und Regelungen zu treffen.

Worum geht es? - Es geht um Suchtprävention, Kollege Arnold, völlig richtig, aber im Falle von Spielhallen geht es natürlich auch um die Interessen der Eigentümer von Immobilien, um die Interessen des Städtebaus, um die Qualität von Quartieren und nicht zuletzt auch um die Interessen von Unternehmern; auch die müssen wir in die Abwägung einbeziehen und diesen Interessen das ihnen zukommende Gewicht verleihen.

Ich komme zum Thema Sucht, zu dem einige Ausführungen zu machen sind. Wir sind uns wohl alle darin einig, dass Spielsucht ein wichtiges Thema ist, dessen wir uns annehmen müssen. Dieses Thema ist aber nicht bei der Privatwirtschaft monopolisiert. Es ist schon ein wenig scheinheilig, wenn wir einerseits die Spielhallen reglementieren, was ich begrüße, und andererseits Rufe danach laut werden, in staatlichen Spielkasinos das Mindestalter der Spieler abzusenken und dort attraktivere Spielgeräte einzurichten. Eines darf nicht passieren: Wir dürfen nicht mit dem vorgeschobenen Argument der Suchtprävention staatliche Interessen bevorzugen und die Interessen der Privatwirtschaft benachteiligen. Das wäre der falsche Weg. Wir müssen hier auf beiden Seiten gleichermaßen konsequent handeln.

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Das Thema Mindestabstand wird problematisch sein; das möchte ich schon ansprechen. Wir haben dazu einen anderen Regelungsentwurf. Ich meine nach wie vor, dass es besser wäre, den Wildwuchs und den ungebremsten Zuwachs an Spielhallen baurechtlich zu lösen, indem man den Kommunen einfach die Möglichkeit gibt, Spielhallen durch Bauleitplanung zu verhindern. Ihr Entwurf führt nicht dazu, dass die Zunahme der Spielhallen reglementiert wird, sondern dazu, dass die Branche insgesamt reglementiert wird, und Ihr Entwurf trifft diejenigen, die ihr Gewerbe jahrzehntelang betreiben, genauso wie diejenigen, die neu dazukommen. Das muss man hierbei bedenken. Ich bin mir nicht sicher, ob die Regelung zum Mindestabstand einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält; denn es ist schon die Frage, was die Spielsucht mehr fördert: wenn man die Spielhallen auf das Gemeindegebiet, wo es baurechtlich zulässig ist, im Abstand von 250 m verteilt, oder wenn man sie zum Beispiel in München in der Gegend des Hauptbahnhofs konzentriert, sodass die Spielhallen kompakt an einem Ort stehen und man die Stadt ansonsten von derartigen Vergnügungsstätten freihalten kann.

Insgesamt ist dieser Glücksspieländerungsstaatsvertrag ganz sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz gewisser Bedenken und Mängel, die ich aufgezeigt habe, begrüßen wir ihn und werden wir ihm deswegen auch zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Jetzt darf ich für die GRÜNEN Frau Kollegin Christine Kamm das Wort erteilen. Bitte, Frau Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine zur Zeit durchaus typische Meldung einer kleinen Regionalzeitung lautet etwa wie folgt: Eine Beratungsstelle atmet auf, sie kann bis 2015 weiterarbeiten, es gibt jetzt einen neuen Kooperationsvertrag mit der Landesstelle für Glücksspielsucht, die weitere Finanzierung der Beratungsstelle ist gesichert; die Beratungsstelle freut sich. Sie ist für die Beratung von Glücksspielsüchtigen und deren Angehörigen zuständig, in der Regel ist sie die einzige in einer Region weit und breit. Sie hat im letzten Jahr 130 pathologische Glücksspieler beraten, 99 davon waren Geldglücksspielsüchtige. Die durchschnittliche Verschuldung der Glücksspielsüchtigen betrug 30.000 Euro.

Bayern ist ein Land der Daddelautomaten geworden. Seit 2006 die Glücksspielaufsicht in die Hände der Länder gelegt wurde, entstanden in Bayern 500 neue Spielhallen. Die Zahl der Spielautomaten hat sich zudem verdoppelt. Dabei ist diese Entwicklung in der Region höchst unterschiedlich. Beispielsweise ist in München der Zuwachs an Spielhallen nicht so extrem wie oft in kleineren Gemeinden. An der Spitze steht die Stadt Lauingen, wo es im Jahr 2000 27 Glückspielautomaten pro 10.000 Einwohner gab; im Jahr 2010 waren es bereits 103 pro 10.000 Einwohner. Ähnliche Steigerungsraten sind auch in anderen kleineren Orten zu verzeichnen. Viele, viele Kommunalpolitiker beklagen seit Jahren, ungehört von der Staatsregierung, das krebsartige Wuchern der Spielhöllen, gegen das sie vor Ort nichts machen könnten.

(Unruhe)

Sie können allenfalls in reinen Wohngebieten baurechtlich die zusätzliche Ansiedlung von Spielhallen verhindern, aber nicht in Mischgebieten, nicht in der Nähe von Schulen, nicht in der Nähe von Schülerumsteigepunkten. Auch in Tourismusorten können die Kommunen nicht verhindern, dass ein Immobilienbesitzer nicht mehr den Pachtvertrag mit dem Gastwirt verlängert, sondern stattdessen eine Spielhalle einzieht, was für den Fremdenverkehr fatal ist. In der Regel werden sofort die Fenster zugeklebt, weil die

Spieler nicht durch Außeneinflüsse bei ihrem Spiel gebremst werden sollen.

In Bayern gibt es mittlerweile 28.000 Spielsüchtige, zusätzlich 34.000 Menschen mit problematischer Spielsucht. Man muss wissen, dass es neuere Untersuchungen gibt, die besagen, dass über die Hälfte der Einnahmen der Spielhallen aus dieser Personengruppe generiert wird.

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag gäbe den Ländern die Möglichkeit, durch eigene Ausführungsgesetze dafür zu sorgen, dass erstens die Kommunen mehr handeln können und zweitens der Spielerschutz stärker berücksichtigt wird. Wir könnten mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunalpolitiker schaffen. Sie haben aber jüngst wieder im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Infrastruktur nicht erkennen lassen, dass Sie bereit und willens wären, im bayerischen Ausführungsgesetz etwas Nennenswertes zur Bekämpfung der Glücksspielsucht in Bayern zu unternehmen. Wir beklagen, dass Sie die Möglichkeiten nicht ausschöpfen, die Sie mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag hätten. Daher wollen wir uns bei der Abstimmung über den Staatsvertrag der Stimme enthalten. Dieser gäbe Ihnen die Möglichkeit zum Handeln. Es wäre natürlich auch möglich, direkt im Staatsvertrag mehr für die Jugend und den Spielerschutz und mehr für Prävention zu tun, als bislang darin angelegt ist. Wir hoffen wenigstens, dass Sie sich bis nächste Woche besinnen und die Ausführungsverordnungen entsprechend nachbessern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Sandt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sollten bei diesem Vertrag die Eigenheiten des Länderföderalismus bewundern. Ich denke, einen solchen Vertrag unter Einbeziehung aller Koalitionsregierungen auszuhandeln, ist nicht leicht. Der ursprüngliche Entwurf enthielt aus liberaler Sicht einige absolute No-Gos. Die willkürliche Begrenzung auf sieben Sportwettenanbieter war für uns vollkommen inakzeptabel. Das Gleiche gilt für die Netzsperren, denen wir niemals zugestimmt hätten; denn Netzsperren sind ein Eingriff in die Grundrechte. In diesem Punkt wurde der Vertrag auf liberale Initiative hin geändert, und so möchte ich den Verhandlungsführern danken.

Auch wenn wir von der FDP uns weniger weitreichende Regelungen und eine stärkere Liberalisierung des Marktes gewünscht hätten, sehen wir ein, dass dies nicht in allen Punkten durchsetzbar war. Ich bin sehr gespannt auf die Entwicklung in Schleswig-Holstein,

denn ich gehe nicht davon aus, dass die dortige Regelung noch einmal infrage gestellt wird. Der liberale Markt hat Vorzüge, und viele Sportwettenanbieter haben angekündigt, ihren Sitz nach Schleswig-Holstein zu verlegen. Die Liberalität in der Wirtschaft das gilt nicht nur für die Startbahn - ist ein Standortargument.

Ich bin gespannt, wie Rot-Grün und die Dänen in diesem Bundesland damit umgehen werden. Casinospiele und Onlinepoker sind in den anderen 15 Bundesländern nicht zugelassen. Das hat die EUKommission als Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit moniert. Man muss nun sehen, wie es sich entwickelt. Wenn die Spiele stärker suchtgefährdend sind, muss das offen und ehrlich nachgewiesen werden. Wenn aber die Begründung, die Spiele seien stärker suchtgefährdend als andere, nicht haltbar ist, dann muss der Glücksspieländerungsstaatsvertrag nachgebessert werden. Man muss also sehen, wie sich die Situation in Schleswig-Holstein entwickelt.

(Beifall bei der FDP)

Der Staatsvertrag macht mit der Zulassung privater Sportwettenanbieter einen ersten richtigen Schritt hin zu mehr Liberalität. Beim Lotto bleibt das staatliche Monopol erhalten. Das hat gute Gründe, da hier sehr hohe Summen fließen und die Manipulationsgefahr besonders hoch ist.

Auch wenn fiskalische Gründe nicht offiziell angeführt werden, sage ich ganz offen: Ich bin zuversichtlich, dass sich der Staatsvertrag positiv auf den Staatshaushalt auswirken wird, weil weniger Geld auf die Cayman Islands, nach Gibraltar oder sonst wohin, also ins illegale Glücksspiel fließt. Es wird ja gespielt.

Darüber hinaus gibt es eine Konzessionsabgabe, die in großem Maße in die Sportförderung fließen soll. Ich habe es nicht für fair gehalten, dass im Landessportbeirat behauptet worden ist, die FDP sei gegen eine Konzessionsabgabe. Wir waren schon immer für diese Konzessionsabgabe, und wir waren auch dafür, dass der Breitensport und der Spitzensport in Bayern davon profitieren sollten.

Es ist schwierig, einen Kompromiss zwischen den divergierenden Interessen herzustellen. Auf der einen Seite wollen wir Jugend- und Spielerschutz, während wir auf der anderen Seite die Spieler aber nicht in die Illegalität treiben wollen, wie das bisher der Fall war. Dass in der Illegalität gespielt wird, belegen nicht nur verschiedene Studien. Es gibt zum Beispiel die Goldmedia-Studie.

Ich habe schon in der Ersten Lesung erwähnt, dass man nach entsprechenden Funden festgestellt hat,

dass es im alten Rom organisiertes Glücksspiel gab, sozusagen regelrechte Spielhallen. Diese waren zwar verboten, dennoch hat es sie gegeben. Von daher muss man schauen, wie man Spiele legal zulassen, sie aber so gestalten kann, dass der Jugendschutz, der Spielerschutz und die Suchtprävention gewahrt bleiben. Man kann Spielsucht nicht ernst genug nehmen, aber was nützt ein Komplettverbot privater Anbieter, wie es die SPD ursprünglich am liebsten gehabt hätte, wenn die Spieler unkontrolliert in Hinterhöfen spielen oder das Internet nutzen?

Zudem wird auch die Integrität des Sports besser gewahrt, wenn wir Sportwetten im Inland kontrolliert zulassen. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Ich denke, viele von uns wetten bei der EM in irgendeiner Weise mit. Ein bisschen zu spielen macht Spaß, aber es muss in Maßen sein. Deshalb wird es ein Sozialkonzept mit geschulten Mitarbeitern geben. Es wird Aufklärung und eine Sperrdatei geben. All das sind Mittel, um der Spielsucht vorzubeugen und entgegenzuwirken.

Die neuen Regelungen für Spielhallen sind mehr als ausreichend, um den Schutz der Spieler zu gewährleisten. Eine Härtefallregelung muss es geben, um einen fairen Ausgleich zwischen den Kommunen und den Unternehmern herzustellen, die aufgrund der bisherigen Gesetzeslage bereits investiert haben. Wir werden in Kürze über ein bayerisches Ausführungsgesetz beraten. Ich denke, dass auch dies die Zustimmung des Hohen Hauses finden wird, so, wie das beim Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Fall war. Ich meine, dass die beiden Staatsminister Zeil und Herrmann einen vernünftigen Kompromiss ausgehandelt haben.

(Beifall bei der FDP)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Herrmann ums Wort gebeten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag liegt uns ein in sich stimmiges, verfassungs- und unionsrechtskonformes Gesamtkonzept vor, dessen vorrangige Ziele Suchtprävention, Jugend- und Spielerschutz sind. Beim Lotto - ich denke, das ist in der bisherigen Aussprache deutlich geworden - sind sich alle Länder mit Ausnahme von Schleswig-Holstein sowie weitgehend das Hohe Haus einig, dass sich das staatliche Monopol bewährt hat und daran unverändert festgehalten werden soll.

Bei den Sportwetten wird das staatliche Monopol von einem Konzessionsmodell abgelöst, das heißt der

Sportwettenmarkt wird im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierphase für eine begrenzte Anzahl von Anbietern maßvoll geöffnet. Leider konnte die bislang bestehende Monopolregelung das Entstehen eines großen Schwarzmarktes nicht verhindern. Dem soll nun durch ein legales, kontrolliertes Angebot entgegengetreten werden. Außerdem werden unter Beachtung strenger Vorgaben Internetangebote für Lotterien und Pferdewetten wieder zugelassen. Auf der anderen Seite bleiben Online-Casinos auch in Zukunft verboten. Das erhöhte Suchtpotenzial von Poker und Roulette im Internet und die hohe Manipulationsanfälligkeit dieser Spielarten lassen auch aus meiner Sicht keine Öffnung zu.

Mit den neuen glücksspielrechtlichen Regelungen für Spielhallen machen die Länder erstmals von ihrer durch die Föderalismusreform 2006 eröffneten Regelungskompetenz Gebrauch. Ich bin letztendlich sehr froh, dass uns der EuGH nun, nachdem jahrelang in Deutschland nichts vorangegangen ist, gewissermaßen gezwungen hat, die Angelegenheit endlich zu regeln. Es wird eine eigenständige glücksspielrechtliche Erlaubnispflicht für Spielhallen eingeführt. Künftig muss zwischen zwei Spielhallen ein bestimmter Mindestabstand liegen. Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit anderen Spielhallen stehen - also in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sind -, dürfen künftig nicht mehr erlaubt werden. Damit sind Mehrfachkonzessionen verboten, und die Entstehung weiterer Spielhallenkomplexe wird verhindert. Dies ist ein großer Schritt in der Suchtbekämpfung.

Schließlich verpflichten sich die Länder, eine Mindestsperrzeit von drei Stunden einzuführen und das Spielangebot zeitlich zu begrenzen. Außerdem wird mit den verschärften Anforderungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages an die Werbung der Spielhallen eine positive Wirkung für das Ortsbild der Städte und Gemeinden einhergehen. Die künftig weniger auffällige Gestaltung von Spielhallen dient auch dem Spielerschutz, weil dadurch deren Attraktivität gesenkt wird. Mit all diesen Maßnahmen, die ich ausdrücklich begrüße, werden nicht nur Fehlentwicklungen beim gewerblichen Automatenspiel beseitigt, sondern zugleich der Kritik des EuGH Rechnung getragen, der für die Kohärenz des deutschen Glücksspielrechts eine angemessene Regelung des gewerblichen Spiels gefordert hat.

Die Länder können aber nur für die Spielhalle selbst, also für die gebäudliche Hülle Regelungen treffen. Für eine Verschärfung der Vorschriften für die Geldspielgeräte ist weiterhin der Bund zuständig. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer neuen Spielverordnung auf Bundesebene in die Ressortan

hörung gegeben. Die Länder werden sich mit der Spielverordnung dann im Zuge des Bundesratsverfahrens zu befassen haben. Wir werden uns damit sicherlich sehr intensiv befassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag bringt wichtige neue Regelungen für die Sportwetten, das Internetangebot und vor allen Dingen für die Spielhallen. Das oberste Ziel ist und bleibt es, die Spielsucht zu bekämpfen und den Schutz der Spieler und der Allgemeinheit sicherzustellen. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung für diesen Staatsvertrag.

(Beifall bei der CSU)