Protokoll der Sitzung vom 19.06.2012

(Beifall bei der CSU)

Für die FREIEN WÄHLER hat sich Herr Kollege Pohl zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Dafür wurde es aber auch Zeit. Ich muss zum zweiten Mal am heutigen Tag von meinem Studium in den 1980er Jahren erzählen.

(Inge Aures (SPD): Jetzt schon wieder?)

Kollege Kreuzer wird es bestätigen, denn er ist auch in 1980er Jahren durch diese Mühen gegangen. Damals haben wir im öffentlichen Recht über das Thema Spielhallen und Verhinderungsplanung diskutiert und mussten uns sagen lassen, dass man mit dem Bauplanungsrecht Spielhallen nicht verhindern könne, weil das eine unzulässige Verhinderungsplanung wäre. So alt ist das Problem schon. So lange warten Bayerns und Deutschlands Kommunen auf eine praktikable Regelung, um das Problem der immer weiter ausufernden Spielhallenflut wirksam in den Griff zu bekommen.

(Eberhard Sinner (CSU): Waren Sie nicht selbst der größte "Allgäu-Zocker"? - Heiterkeit)

- Mein lieber Herr Ex-Staatskanzleichef, ich würde einmal vor der eigenen Haustüre kehren.

(Alexander König (CSU): Das war eine schwache Antwort! Ja oder Nein?)

Bei Ihnen oben in Main-Spessart ist die Dichte von Spielhallen weitaus höher. Ich weiß zumindest von Armin Grein, dem Landrat, dem Sie einmal mit 20 zu 80 Prozent unterlegen sind, dass dieses Problem auch im Landkreis Main-Spessart sehr groß ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kommunen mussten Notwehrmaßnahmen ergreifen, weil ihnen der Gesetzgeber nicht geholfen hat. Hier muss ich den ansonsten von mir nicht so geschätzten Regensburger Oberbürgermeister Schaidinger loben. Er hat für die Stadt Regensburg ein Konstrukt ersonnen, welches zwar rechtlich grenzwertig ist, aber immerhin einen gewissen Schutz dagegen geboten hat, dass sich die Zahl der Spielhallen exponentiell nach oben bewegt hat.

Jetzt haben wir eine rechtliche Handhabe. Ich hoffe nur, dass sie auch rechtlich hält. Wir hätten uns etwas anderes gewünscht. Wir hätten gesagt, die Kommunen sollen selbst entscheiden können, sie sollen das Problem über das Baurecht mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen regeln können. Damit komme ich in der Tat der Idee, die die Kollegin Kamm vorhin geäußert hat, nahe. Es geht darum, die Zahl der Spielbetriebe zu begrenzen. Dabei halte ich die Rege

lung, mit der ein Mindestabstand von 250 Metern zwischen zwei Spielhallen gefordert wird, schlichtweg für ungeeignet. Wenn sich im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs fünf, zehn oder meinetwegen 15 Spielhallen auf engstem Raum befinden, wird die Sucht weniger gefördert, als wenn in einer kleinen Gemeinde ohne Bebauungsplan in jedem Ortsteil im Abstand von 250 Metern zwei Spielhallen stehen, sodass man in dieser Gemeinde mit fünfzehnhundert Einwohnern die Auswahl zwischen zehn Spielhallen hat. Es hätte mit Sicherheit bessere Regelungen gegeben, die Spielhallenflut einzudämmen. Ich bin darauf gespannt, was die Gerichte zu diesen Regelungen sagen werden. Denn eines ist auch klar: Diese Regelungen landen wieder vor dem Kadi.

Auch die Frage des Bestandschutzes ist nicht befriedigend geregelt worden. Ich bin mir nicht sicher, Herr Kollege Arnold, ob die Güterabwägung, die die Gerichte treffen, im Sinne unseres Gesetzes läuft. Ich hoffe es natürlich, aber es steckt noch eine große Unsicherheit dahinter.

Ein zentrales Ziel dieses Gesetzes muss die Suchtbekämpfung sein. Wir haben aber auch noch andere Ziele. Wir haben auch das Ziel funktionierender Innenstädte. Denn die Wohnqualität und die Quartiersqualität sinkt, wenn man eine Spielhalle neben der anderen hat. Die Quartiersqualität sinkt, wenn man nicht regulieren kann, wo solche Vergnügungsstätten sein dürfen.

Wenn man sich die Suchtbekämpfung auf die Fahne schreibt - das sage ich durchaus kritisch in Richtung Bayerische Staatsregierung oder zumindest eines Teils der Staatsregierung -, darf man nicht auf der einen Seite nur private Spielhallen bekämpfen, auf der anderen Seite aber für die staatlichen Casinos neue und bessere Automaten fordern, mit denen man mehr Geld einnehmen kann, und das Mindestspielalter von 21 auf 18 Jahren absenken. Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Finanzminister in diesem Punkt seinen Staatssekretär zurückgepfiffen hat.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nun zu den Gesetzentwürfen der SPD und der GRÜNEN. Sie enthalten einige Regelungen, die wir begrüßen. Andere können wir so nicht mittragen. Wir wollen die Sucht bekämpfen, aber wir wollen nicht die Unternehmer bekämpfen. Das muss man einmal deutlich sagen. Ich höre von Gewinnabschöpfung und sehe, mit welchen bürokratischen Mitteln hier gearbeitet wird. Wir wollen einen Unternehmer, der ein Gewerbe seit 30 Jahren betreibt und damit verantwortungsvoll umgeht, nicht genauso behandeln wie einen, der ein neues Geschäftsmodell entdeckt hat, eine neue Spiel

halle aufmacht, diese reißerisch bewirbt und damit das große Geld machen möchte. Hier muss man schon differenzieren. Man darf nicht alles über einen Kamm scheren. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über Ihre Gesetzentwürfe enthalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Pohl. Für die FDP bitte ich Frau Sandt an das Mikrofon.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Ausführungsgesetz stützt sich auf den Glücksspielstaatsvertrag mit den Zielen Jugendschutz, Suchtprävention und Spielerschutz. Für Spielhallen verlangt das Ausführungsgesetz ganz explizit ein Sozialkonzept, mehr Information und klare Regelungen für Werbung. Die Veranstalter von Glücksspielen werden verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Das Personal muss entsprechend geschult werden, und die Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht sind zu erfüllen. Die Veranstalter müssen die Spieler über die Suchtrisiken und über das Verbot der Teilnahme Minderjähriger informieren und über die Möglichkeit der Beratung und Therapie aufklären. Auch die Werbung darf sich demnach nicht an Minderjährige oder gefährdete Zielgruppen richten. Suchtgefährdete Spieler können sich selbst sperren. Es gibt auch Fremdsperren.

In diesen wesentlichen Punkten überschneiden sich die drei Gesetzentwürfe, die wir heute diskutieren. Allerdings sieht der Gesetzentwurf der Staatsregierung bei Spielhallen einen Mindestabstand von 250 m vor. Damit wird eine Konzentration von Spielhallen an bestimmten Brennpunkten ganz klar verhindert. SPD und GRÜNE allerdings wollen den Abstand auf 500 m erhöhen. Das würde bewirken, dass sich Spielhallen künftig auch in Ortsteilen ansiedeln, die bisher vollkommen untypisch für Spielhallen waren. Da gebe ich dem Kollegen Pohl in gewisser Weise recht. Dem Anliegen, die Ortsbilder schöner zu gestalten und mehr Wohnqualität zu schaffen, ist damit nicht gedient, ganz im Gegenteil.

Der Entwurf der Staatsregierung sieht vor, nicht nur nach Plan vorzugehen, sondern lässt auch zu, dass die Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Einzelfälle berücksichtigen und Ausnahmen vorsehen können.

Dass es künftig keine Mehrfachkonzessionen für Spielhallen mehr geben wird, regelt bereits der Staatsvertrag. Allerdings sieht der Kompromiss der Koalition eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Un

terdessen wollen SPD und GRÜNE die Betreiber von heute auf morgen enteignen.

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Wir wollen einen fairen Ausgleich zwischen Kommunen und Betreibern, die vielleicht gerade investiert haben.

Weiter sieht das Ausführungsgesetz eine Sperrzeit von drei bis sechs Uhr früh vor. Diese Zeit wird der Gesetzgeber aber nicht in Stein meißeln; auch hier ist vorgesehen, dass die Kommunen diese Sperrzeit unter besonderen Voraussetzungen verlängern können. Damit wird letztlich die Subsidiarität gestärkt.

Den Entwürfen der SPD und der GRÜNEN können wir aus den genannten Gründen keinesfalls zustimmen. Hinzu kommen noch einige Merkwürdigkeiten. Frau Kamm, Sie haben soeben kritisiert, dass diese bösen Hallen alle außen verklebt seien und niemand hineinsehen könne, weil die Spieler das nicht wollten. In Ihrem Gesetzentwurf steht aber genau das drin, was auch im Entwurf der SPD steht, dass man eben keinen Einblick in die Spielhallen haben soll. Dann können Sie das doch nicht an anderer Stelle kritisieren. Damit kritisieren Sie doch Ihren eigenen Gesetzentwurf. Zwar steht auch drin, dass Tageslicht in die Spielhallen hineinkommen soll, aber ich weiß nicht, wie Sie sich das genau vorstellen.

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

- Kuppeln über alle Spielhallen - das ist eine interessante Vorstellung.

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Die SPD will darüber hinaus ein Verbot für Personen erteilen, deren Teilnahme am Spiel aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht als angemessen erscheint. Mir ist nicht klar, wie die Spielhallen die wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilen sollen. Sollen sie das zum Beispiel danach beurteilen, ob die Spieler Brioni-Anzüge tragen oder nicht? Wer soll das prüfen und wie?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie ein Gesetz mit Augenmaß. Das ist zwar ein Kompromiss, aber er ist durchdacht.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Danke, Frau Kollegin Sandt. Für die Staatsregierung hat sich Innenminister Herrmann zu Wort gemeldet. Sie haben das letzte Wort, jedenfalls bisher.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bayerische Ausführungsgesetz kommt dem Regelungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag nach, den wir in der letzten Woche hier in diesem Hohen Haus beschlossen haben und dessen Vorgaben auf Landesebene durch konkrete Vorschriften umgesetzt werden müssen. Dieses Ausführungsgesetz führt die Zielsetzung des Staatsvertrags, nämlich Suchtprävention sowie Jugend- und Spielerschutz, ganz konsequent fort. Außerdem schöpft es die Spielräume aus, die der Staatsvertrag den Ländern lässt.

Im Bereich Lotto bleibt das bewährte System erhalten. Bei den Sportwetten, die im Rahmen des vom Staatsvertrag vorgesehenen Konzessionsmodells auch von Privaten angeboten werden dürfen, wurde die Zahl der Sportwetten-Vermittlungsstellen bayernweit auf 400 begrenzt. Außerdem ist die Ballung von Sportwettbüros verboten. Diese Wetten dürfen auch nicht in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine Spielhalle befindet, vermittelt werden. Dies beugt einer übermäßigen Konzentration von Glücksspielangeboten in bestimmten Gebieten vor.

Kern des Ausführungsgesetzes sind die strengen Regelungen für Spielhallen. Ich habe schon in der vergangenen Woche bei der Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag darauf hingewiesen, dass ich sehr froh bin, nachdem leider gerade das Thema Spielhallen über lange Jahre hinweg vernachlässigt worden ist,

(Zuruf von den GRÜNEN: Durch Sie!)

dass uns der Europäische Gerichtshof letztendlich gezwungen hat, dort etwas stärker regulierend einzugreifen. Ohne Zweifel - ich glaube, da gibt es hier im Hohen Haus eine breite Übereinstimmung - ist die Spielsuchtgefahr, jedenfalls nach allen vorliegenden Analysen, gerade bei Spielhallen weit größer als beim Fußball-Toto. Wir haben in den letzten Jahren vor allem die Spielsucht, beispielsweise bei Sportwetten, in Bayern intensiv bekämpft. Der Bund, der in der Vergangenheit für die Spielhallen zuständig war und weiterhin für die Spielverordnung zuständig ist, hat zum Teil das Recht für die Spielhallen in den letzten Jahren liberalisiert, anstatt die Zügel ein wenig anzuziehen. Das war unter dem Gesichtspunkt der Spielsuchtbekämpfung nicht unbedingt nachvollziehbar. Ich hoffe, dass die in den letzten Jahren zu verzeichnende erhebliche Expansion auf diesem Sektor mit den neuen Regelungen ein wenig gebremst werden kann. Von Spielhallen geht nun einmal die größte Suchtgefahr aus, und deshalb sind Vorschriften erforderlich, die dem weiteren Anwachsen dieses Marktes entschieden entgegentreten.

Das Verbot der Mehrfachkonzessionen - das heißt, dass nur noch eine Spielhalle in einem Gebäude oder in einem Gebäudekomplex erlaubt werden darf - und auch der Mindestabstand von 250 m von einer Spielhalle zur anderen dienen der Bekämpfung der Spielsucht. Mit diesen Regelungen wird nicht nur eine unter Spielerschutzgesichtspunkten kritisch zu betrachtende Anhäufung von Glücksspielangeboten verhindert, sondern sie tragen auch zur Steigerung der städtebaulichen Attraktivität dieser Gebiete bei; denn was wir in manchen Bahnhofsvierteln in vielen Städten in ganz Deutschland erleben, wo sich zum Teil eine Spielhalle an die andere reiht, hat nicht unbedingt zur Steigerung der Attraktivität solcher Gegenden beigetragen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Die nun einzuhaltende Sperrzeit von drei Stunden sorgt für eine Unterbrechung des Spiels und dient neben der Suchtprävention auch der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem wird den Gemeinden ein Gestaltungsspielraum zur Verlängerung der Sperrzeit eingeräumt, wodurch die kommunale Ebene gestärkt und ihre Eigenverantwortlichkeit betont wird. Ich halte das für sinnvoll, weil die Festsetzung einer allgemeinen landesweiten Sperrzeit allein die örtlichen Gegebenheiten nicht in diesem Umfang berücksichtigen kann. Ich möchte außerdem betonen, dass es selbstverständlich Voraussetzung für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist, dass der Betreiber sämtliche Jugendschutzanforderungen, das Internetverbot und die Anforderungen des Sozialkonzepts sowie die Aufklärung über Suchtrisiken einhält. Mit all diesen Regelungen wird ein Ziel verfolgt: Die Staatsregierung will der starken Expansion von Spielhallen entgegentreten. Wir streben für die Zukunft konsequent die sogenannte Einerkonzession mit maximal 12 Geldspielgeräten pro Spielhalle an. Wir müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen für bestehende Spielhallen Übergangsfristen und eine Härtefallregelung schaffen Eine Befreiung kommt jedoch nur noch unter engen Voraussetzungen infrage. Die Zahl der Geldspielgeräte muss nach Ablauf der Übergangsfrist auf 48 reduziert sein, und der Betreiber muss ein Anpassungskonzept mit einer klaren zeitlichen Perspektive für den weiteren Abbau der Geldspielgeräte vorlegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Werbebeschränkungen, mit dem Verbot von Mehrfachkonzessionen, mit dem Mindestabstand und mit den Sperrzeiten für Spielhallen wird nicht nur eine positive Wirkung auf das Ortsbild unserer Städte und Gemeinden erzeugt, sondern es wird, und das will ich noch einmal unterstreichen, denn das ist das oberste Gebot, der Spielerschutz gestärkt und Suchtbekämp

fung betrieben. Ich will aber nicht verschweigen, dass es mir sehr, sehr wichtig ist, dass der Bund die Spielverordnung noch verschärfen muss. Dafür ist auch weiterhin der Bund zuständig. Er hat klare Zusagen gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz bei der Beratung über den Glücksspieländerungsstaatsvertrag gemacht. Wir werden sorgsam darauf achten, dass der Bund die dort gemachten Zusagen auch einhält. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag und unserem bayerischen Ausführungsgesetz haben wir ein Gesamtpaket geschaffen, das die richtigen Ziele für alle Bereiche des Glücksspiels umfassend und in sich stimmig sicherstellt. Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatsminister, es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kamm. Bleiben Sie bitte am Redepult.

Herr Innenminister, Sie haben gesagt, Sie werden darauf achten, dass der Bund endlich die Spielverordnung reformiert. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht, in dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, das zu tun. Wie können Sie sich erklären, dass dieser Antrag hier im Bayerischen Landtag abgelehnt wurde, und zwar mit der Begründung, dass der Bund das ohnedies schon tun würde?

Die Fraktion, der auch ich angehöre, weiß - soviel traue ich mir zu sagen -, dass sie mich dazu nicht erst auffordern muss. Deshalb ist für mich nachvollziehbar, dass der Antrag aus Sicht meiner Fraktion nicht notwendig ist.

(Beifall bei der CSU und der FDP)