Protokoll der Sitzung vom 04.07.2012

Erst am Ende.

Dann wird es eine Zwischenbemerkung sein.

Damit die oder der Behindertenbeauftragte - in der Zukunft könnte auch ein männlicher Amtsinhaber diese wichtige Aufgabe wahrnehmen - intensiv beratend tätig sein kann, ist es wichtig, die Hauptamtlichkeit zu ermöglichen. Das ist ein Zeichen von Flexibilität; denn es steht der jeweiligen Person völlig frei, die Tätigkeit im Haupt- oder Ehrenamt auszuüben. Es könnte doch sein, dass jemand die Aufgabe übernehmen will und trotzdem seinen Beruf nicht aufgeben möchte. Diese Möglichkeit bleibt bestehen.

Neben der Hauptamtlichkeit der Behindertenbeauftragten geht es in diesem Gesetzentwurf auch um etwas anderes, was ebenfalls enorm wichtig ist. Ich möchte das nicht unter "Sonstiges" ansprechen; denn ich halte es für einen wichtigen Schritt. Es geht um die Kommunikation von gehörlosen Eltern hörender Kinder im Kindergarten und bei den Tagespflegepersonen. Es ist richtig, hier gab es bisher ein großes Handicap, ein Hindernis, eine große Ungerechtigkeit: Im Gegensatz zu den Schulen gab es hier keine Kostenerstattung. Es ist deshalb zwangsläufig notwendig und richtig, dass wir diese Kosten jetzt erstatten. Ge

spräche mit Erziehern und Tagesmüttern sind ganz wichtig, und dafür brauchen Hörbehinderte solche Dolmetscher. Der Austausch ist wichtig, das wissen wir, deshalb ist diese Änderung eine logische Konsequenz.

(Beifall der Abgeordneten Barbara Stamm (CSU))

Durch die Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie der Kommunikationshilfenverordnung haben die betroffenen Eltern nun diesen Anspruch.

Schließlich wird noch ein dritter Punkt im heute vorliegenden Gesetzentwurf geändert. Es wurde bereits darauf hingewiesen: Die Aufwendungen für Kommunikationshilfen werden künftig voll erstattet. Auch dies ist nur ein Anpassen, und deshalb ein Schritt der Gerechtigkeit. Im Rahmen des zweiten Tages der Menschen mit Behinderung im Bayerischen Landtag habe ich als Ausschussvorsitzende die Ehre gehabt, einen Rückblick über die parlamentarischen Initiativen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft zu geben. Dabei habe ich noch einmal ganz bewusst gesehen, dass wir schon einiges getan haben, Herr Professor Bauer. Ich glaube, man muss die Dinge auch einmal positiv darstellen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Man muss sehen, und man muss es auch sagen, dass wir in dieser Legislaturperiode schon einiges erreicht haben.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Jeder einzelne Schritt, den wir hier in Bayern auf dem Weg zu echter Teilhabe machen, ist wichtig. Mit dem heutigen Gesetzentwurf gehen wir wieder einen solchen Schritt. Sie sagen vielleicht, einen kleinen Schritt, wir aber sagen, einen ganz wichtigen Schritt. Im Ausschuss werden wir über die einzelnen Punkte, die hier angesprochen wurden, noch ausführlich diskutieren.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Nun hat Frau Kollegin Ackermann das Wort, bitte schön.

Frau Kollegin Meyer, Sie sind die Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses, Herr Unterländer ist Ihr Stellvertreter. Glauben Sie nicht, dass Sie andere Möglichkeiten gehabt hätten, die Hauptamtlichkeit der Behindertenbeauftragten durchzusetzen und zu beschließen, anstatt

einen Brief zu schreiben? Haben Sie sich da nicht etwas klein gemacht?

Liebe Frau Kollegin, die Einzelnen gehen unterschiedliche Wege, um ihr Ziel zu erreichen. Sie haben aber genug parlamentarische Erfahrung, um zu wissen, dass man auch als Abgeordneter versuchen muss, bestimmte Dinge in die richtige Richtung zu leiten. Wir haben es eben auf diesem Weg gemacht.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Nun hat sich noch Herr Kollege Professor Bauer zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Meyer, vielleicht haben Sie es falsch verstanden; ich habe keineswegs die Fortschritte bestritten. Ich erinnere aber an den Tag der Menschen mit Behinderung, an dem wir beisammen waren. Ich habe mich insbesondere mit dem Bereich der Arbeit beschäftigt. Wir sind doch nebeneinander gesessen und haben beide gesehen, was noch alles vor uns steht. Da müssen wir doch zusammenarbeiten; da können wir uns doch nicht gegenseitig vorwerfen, der eine habe zu wenig oder nichts gemacht. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir die Probleme auf einer anderen Ebene als der parteipolitischen lösen.

Frau Kollegin Meyer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Professor Bauer, wir sind uns absolut klar darüber und wir sind uns auch einig, dass dies eine Querschnittsaufgabe der Gesellschaft ist, bei der wir noch am Anfang stehen und bei der wir noch sehr viel zu tun haben, bis wir erreichen, dass Teilhabe selbstverständlich ist. Ich bitte aber darum, doch einmal die positiven Dinge zu sehen. Fassen Sie doch einmal die positive Seite ins Auge und reden Sie die Dinge nicht immer klein. Das ist mein Wunsch.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Als Letzte hat nun Frau Staatsministerin Haderthauer das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ackermann, ich höre mir gerne vieles von Ihnen an, aber ich höre ungern, wenn Sie mich falsch zitieren. Deshalb muss ich an dieser Stelle richtig stellen: Ich habe nie gesagt, Frau Badura kann ihr Amt

ehrenamtlich ausführen, weil sie so viele Mitarbeiter hat.

(Renate Ackermann (GRÜNE): Sie sprachen von einem qualifizierten Mitarbeiterstab!)

Im Gegenteil, ich habe immer darauf hingewiesen, dass der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes für mich wichtig ist. Der Bayerische Landtag hat im Jahr 2008 ein Gesetz beschlossen, welches Ehrenamtlichkeit vorausgesetzt hat. Viele von denen, die Interesse an der Position gehabt hätten, haben sich deshalb nicht beworben. Angesichts dessen erachte ich es als unredlich, im Laufe des Bestellungszeitraums die Geschäftsgrundlage zu verändern. Ich habe deshalb immer gesagt, wir können uns dem Gedanken nähern, aber erst im nächsten Bestellungszeitraum. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ihre Aufregung ist deshalb nicht wirklich angebracht. Im Übrigen hat es dafür auch keiner Weisung des Ministerpräsidenten und schon gar keiner schriftlichen Weisung bedurft. Das müssen Sie nachts geträumt haben, wozu ich Sie beglückwünsche, aber das ist nicht der Fall.

Die Gesetzesänderung steht in einer konsequenten Linie der Behindertenpolitik. Bayern hat als eines der ersten Länder ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Damit haben wir begonnen, und seither haben wir immer wieder Verbesserungen durchgeführt, beispielsweise durch die Verordnung über den Landesbehindertenrat 2005, die Bayerische Kommunikationshilfenverordnung im Juli 2006, die Zugänglichmachung von Dokumenten für sehbehinderte Menschen im Juli 2006, die Verordnung Barrierefreie Informationstechnik, die Gebärdensprach-Dozentenprüfungsordnung und schließlich die unbefristete Geltung des Gesetzes im Jahr 2008,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

die ausdrückliche Hineinnahme von Menschen mit seelischer Behinderung und die barrierefrei zugänglichen Wohnungen sowie die Bestimmungen dazu. Jetzt tun wir einen weiteren Schritt, der sehr wichtig ist, weil er einem Anpassungsbedarf Rechnung trägt. Dieser Schritt wurde hier allseits gelobt, es ist ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben. Insofern habe ich schon vernommen, dass Ihnen klar ist, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Zur Behindertenbeauftragten möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn wir jetzt keine Festlegung treffen, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, dann ist das das einzig Angemessene, um den Wünschen derer nachzukommen, die sich für dieses schwierige Amt bewerben. Wir haben viele Interessenten, die selbst mit beiden Beinen im Beruf stehen. Auch Frau Badura hatte

sich ausdrücklich für eine ehrenamtliche Ausübung zu dem Zeitpunkt interessiert, als die Ausschreibung und die Bewerbungen stattgefunden haben. Wenn sich das zwischenzeitlich ändert, dann kann man darauf eingehen. Das haben wir mit dem Gesetzentwurf gemacht. Damit sind wir den Wünschen der amtierenden Beauftragten entgegengekommen. Wir können aber nicht gegen den Vertrauensschutz verstoßen, und das würden wir tun, wenn wir im Rahmen einer Bestellungsperiode die Grundlagen verändern würden. Dann könnten nämlich etliche andere sagen: Unter diesen Voraussetzungen hätten auch wir Interesse an dem Job gehabt. - Das erachte ich als unredlich. Dieser Gesetzentwurf ist deshalb das einzig Wahre, was wir in dieser Sache machen konnten. Ich bitte noch einmal um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Widerspruch sehe und höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagessordnungspunkte 2 und 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Markus Rinderspacher, Inge Aures, Harald Güller und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes (Drs. 16/9226) - Zweite Lesung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes (Drs. 16/10796) - Zweite Lesung

Zu beiden Gesetzentwürfen ist namentliche Abstimmung beantragt worden, soviel zur Erinnerung. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Pohl. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir von den Träumen der Staatsministerin herunter in die harte Realität der Bayerischen Landesbank. Heute liegen zwei Gesetzentwürfe auf dem Tisch, über die abschließend abgestimmt werden soll. Wir haben die BayernLB von der ersten Stunde dieser Legislaturperiode an hier in diesem Hohen Hause begleitet. Unsere Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung und der Untersuchungsausschuss zum Fehlkauf der Hypo Group Alpe Adria hatten eine Menge an Schutt und Unrat wegzuräumen.

Meine Damen und Herren, ich möchte nicht zu lange in der Vergangenheit verharren. Die Geschehnisse sind schrecklich genug und hätten uns fast an den Rand einer elementaren Finanzkrise in Bayern gebracht. Wir haben im Untersuchungsausschuss die Vorgänge aufgearbeitet und auch Konsequenzen aufgezeigt. Wir haben im Untersuchungsausschuss insbesondere die Konsequenz aufgezeigt, dass es nicht sein kann, dass Mitglieder des Verwaltungsrats der BayernLB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Diese etwas willkürliche Haftungsbeschränkung war und ist es nämlich, die den einen oder anderen in der CSU-Fraktion zumindest offiziell daran zweifeln lässt, dass die Verwaltungsräte der Bayerischen Staatsregierung ihre Pflichten nicht nur schuldhaft, sondern grob fahrlässig verletzt haben und damit für den entstandenen Schaden auch einzustehen haben. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses endet mit der Formulierung - und zwar geschah das einstimmig -, dass sämtliche Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben, dass es aber lediglich beim Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, Prof. Dr. Faltlhauser und Dr. Naser, offen ist, ob sie grob fahrlässig gehandelt und sich damit haftbar gemacht haben. Bei den anderen ist die Mehrheit des Untersuchungsausschusses nur von leichter Fahrlässigkeit ausgegangen.

Um derartige Diskussionen in Zukunft zu vermeiden, brauchen wir eine Änderung des Landesbankgesetzes. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, die eine hohe Verantwortung tragen, aus ihrer Verantwortung stehlen können, weil sie ein Haftungsprivileg genießen. Ich sage all denjenigen, die damals dem Verwaltungsrat angehört haben - ich schaue einmal in die Runde: Sie haben sich wohlweislich nach draußen begeben - und Verantwortung getragen haben: Für all diejenigen würde diese Gesetzesänderung nicht greifen, weil sie dem Rückwirkungsverbot unterliegt und

wir ohnehin gesagt haben, dass das Gesetz ab jetzt in Kraft treten soll.

Eine derartige Haftungsverschärfung entspricht auch nur dem, was in der freien Wirtschaft üblich ist. Im Aktienrecht haften der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat selbstverständlich für jede Form von Fahrlässigkeit, und das ist auch richtig so. Diese Angleichung wollen wir haben. Diese Angleichung werden Sie auch als notwendig erkennen, wenn Sie sich ansehen, wie auch bei anderen Banken fahrlässig und leichtfertig mit dem Geld der Kunden, und hier mit Steuergeldern, umgegangen wurde. Wir brauchen das auch als Leitplanke und als deutliche Warnung für die Zukunft, nicht nur an die Vorstände, sondern auch an die Aufsichtsräte bzw. Verwaltungsräte, dass sie sorgsam mit dem Steuergeld, sorgsam mit unserem Geld umgehen und den Freistaat als wesentlichen Eigentümer der Bank nicht in eine außerordentlich prekäre und schwierige Situation bringen. Im Übrigen war es in diesem Fall nicht nur die Systemrelevanz der BayernLB, die uns zu einem Zehn-Milliarden-Kredit bewogen hat, sondern es war die nachgelagerte Gewährträgerhaftung, die dazu geführt hätte, dass wir bei der Insolvenz der BayernLB komplett, und zwar gemeinsam mit den Sparkassen, hätten für die Verbindlichkeiten haften müssen - ein Fass ohne Boden, eine Haftung ungeahnten Ausmaßes!

Meine Damen und Herren, daher ist es erforderlich, dass diejenigen, die eine derart verantwortliche Position haben, auch für jede Form der Fahrlässigkeit einzustehen haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Regierungslager, ich appelliere an Sie: Verstecken Sie sich nicht hinter irgendwelchen Konstruktionen des Beamtenrechts, indem man sagt, man könne die Haftung, die dann vielleicht bestehen würde, dadurch umgehen, dass der Staat für den Beamten einzuspringen habe, wenn er nur leicht fahrlässig handelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst wenn das zutreffen sollte und selbst wenn das verfassungsrechtlich geboten sein sollte, was ich anders sehe, hätten wir im vorliegenden Fall, wenn ein Gericht fahrlässiges Handeln festgestellt hätte, das Problem eines Beihilfeverfahrens in Brüssel umgangen; denn dann hätte der Staat kraft Gesetzes einspringen müssen. Wir hätten uns dieses ganze Gezeter, das wir über Jahre hinweg angestellt haben und aufgrund dessen die Sparkassen mit einem Betrag von 1,65 Milliarden Euro nachträglich zur Kasse gebeten werden, ersparen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir halten es für dringend notwendig und geboten, im Landesbankgesetz festzuschreiben, dass Haftungsprivilegien für Verwaltungsräte nicht mehr durch Satzung oder sonstige Vereinbarung möglich sind.