Wir freuen uns, wenn es im Gesetzentwurf zu diesen Verbesserungen kommt, und werden alles tun, damit das auch zum Gesetz wird.
Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, möchte ich noch einen Geburtstagsglückwunsch nachtragen. Ein herzlicher Geburtstagsgruß geht heute auch an den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Auch Ihnen, Herr Ministerpräsident, wünsche ich im Namen des gesamten Hauses alles Gute.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster hat Professor Dr. Bauer von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, auch an dieser Stelle nochmals ganz persönlich alles Gute zu Ihrem Geburtstag, Wohlergehen, Gottes Segen und viel Erfolg!
Im Laufe der Debatte sind schon einige Punkte angesprochen worden. Ich möchte aus der Sicht der FREIEN WÄHLER noch auf andere Aspekte eingehen; denn der Gesetzentwurf deckt sich in vielen Punkten mit den Ansichten der FREIEN WÄHLER. Das möchte ich gleich anfangs sagen. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf auch unterstützen, aber es sind auch noch Änderungen vorzunehmen.
Leider wird der Gesetzentwurf viel zu spät vorgelegt, und er geht auch nicht weit genug. Werfen Sie nur einen Blick in das Protokoll der Anhörung zum Thema "Erfahrungen mit der Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes" im Sozialausschuss. Das war am 24. März 2010, also schon vor über zwei Jahren, meine Damen und Herren!
Seinerzeit wurde klar und deutlich auf die Problematik aufmerksam gemacht. Unter anderem wurde die Forderung formuliert, dass die Kostenerstattung für Kommunikationshilfen eben nicht auf die Schulen zu begrenzen, sondern auch auf Kindertageseinrichtungen auszuweiten ist. Demnach hätte diese Änderung bereits vor zwei Jahren vorgenommen werden können. Manchmal fragt man sich schon, warum die Staatsregierung nicht handelt, wenn so eindeutige Fakten in einer Expertenanhörung auf den Tisch gelegt werden.
Besteht hier denn nicht die Gefahr, dass wir in wichtigen Punkten ein soziales Bayern verschlafen? Ich denke, es ist wichtig, dies an dieser Stelle zu sagen.
Auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kommen wir kaum voran. Diesen Zustand kritisieren wir auch schon lange. Das Ministerium veranstaltet zwar einen Runden Tisch nach dem anderen, eine Expertenanhörung nach der anderen, aber nennenswerte Fortschritte können wir bis heute nicht feststellen. Willenserklärungen helfen den Behinderten und uns bei unserer Arbeit nicht weiter.
Besonders bedrückend ist das Thema Inklusion. Das muss ich Ihnen, Frau Staatsministerin, schon sagen. In der letzten Jahrespressekonferenz haben Sie das nicht ein einziges Mal erwähnt. Das sollte uns zu denken geben, das sollten Sie auch schnellstmöglich ändern.
In Ihrer Presseerklärung, Frau Ministerin, vom 27. Juni 2012 heißt es - ich zitiere -: "Mit den nun verabschiedeten Änderungen für hörbehinderte Menschen gehen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft konsequent weiter." Sie haben das Wort "konsequent" heute auch noch einmal betont. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Wenn Sie hier von einem eingeschlagenen Weg sprechen, muss ich sagen, dass es in der Regierungspolitik eben leider keinen geraden Weg gibt, sondern einen Weg mit vielen Kurven, mit vielen Wendungen. Mit Trippelschrittchen kommen wir weiter oder auch mit zwei Schritten vor und einem Schritt wieder zurück. Das sollte uns bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht passieren.
Ein weiterer Aspekt ist wichtig; denn Sie von der Regierungsseite haben endlich erkannt, dass zukünftig die Arbeit der Beauftragten der Staatsregierung für die Menschen mit Behinderungen hauptamtlich erfolgen soll. Ich weise auf das hin, was Frau Steiger gerade ausgeführt hat. Es ist wichtig, das festzuschreiben. Auch von mir und von der Fraktion der FREIEN WÄHLER herzlichen Dank für die überaus gute, intensive und engagierte Arbeit von Frau Badura.
Wir begrüßen diese Vorlage. Uns geht es aber darum, die Hauptamtlichkeit festzuschreiben. Da widerspreche ich Ihnen, lieber Herr Joachim Unterländer. Wir müssen das festschreiben. Wer sich zu diesem Posten nicht bekennen kann, darf sich dann halt auch nicht bewerben.
Wir wundern uns einmal mehr über die Kehrtwendung; denn bisher haben Sie diese parlamentarischen Initiativen - Sie haben es angeführt - immer wieder zurückgewiesen. Ich bin kein Jurist, das gebe ich zu, aber mir geht es nicht ein: Wenn zwei Vertragspartei
en das Gleiche wollen, dann kann man das doch ändern. Es liegt doch nur an der Staatsregierung, dass sie diese Änderung nicht in dieser Legislaturperiode will. Das ist ein Fehler, und deswegen kritisiere ich das auch. Aber in der nächsten Legislaturperiode sollten wir die Hauptamtlichkeit der/des Behindertenbeauftragten umsetzen.
Zusammenfassend: Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, der Gesetzentwurf ist notwendig, aber er geht noch nicht weit genug. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen das Vorhaben zu den Gebärdendolmetschern. Es ist wieder ein Stück Barrierefreiheit mehr. Das müssen wir mittragen, und das tragen wir gerne mit.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass weitere Verbesserungen hinsichtlich der Belange der Menschen mit Behinderungen notwendig sind. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden dazu Änderungsanträge vorlegen und weitere Verbesserungen fordern, die dringend notwendig sind.
Unsere Parlamentspräsidentin Frau Stamm hat am Tag der Menschen mit Behinderung gesagt: Wir stehen zu den Behinderten. Wir werden das Notwendige umsetzen und alles dafür tun, dass die Belange der Menschen mit Behinderung ausreichend berücksichtigt werden.
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu Tagesordnungspunkt 3 - das ist die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion interjection: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes, Drucksache 16/10796, sowie zu Tagesordnungspunkt 7 Nummer 23 der Anlage zur Tagesordnung ist von der CSU-Fraktion jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden.
Außerdem teile ich Ihnen mit, dass es Störungen in unserem Übertragungssystem gibt. Es wird gerade versucht, sie zu beseitigen. Ich bitte Sie da um etwas Geduld. Es wird alles getan, die Störungen so schnell wie möglich zu beheben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf hat zwei Teile. Auf den ersten gehe ich nur ganz kurz ein. Er erfüllt wesentliche Forderungen des Bundes der hörbehinderten Menschen. Ich muss sagen: endlich!
Denn in der Schule sind die Kommunikationshilfen längst verwirklicht. Jetzt folgen die Kindertagesstätten; das war längst überfällig. Zu begrüßen ist auch, dass künftig die Erstattungen in voller Höhe und nicht mehr wie bisher nur zu 75 % vorgenommen werden.
Zum zweiten Teil, zur Änderung der Ehrenamtlichkeit in Verbindung mit einer unbestimmten Zukunft der Behindertenbeauftragten äußere ich mich wie folgt. Ich glaube ebenso wie Kollege Dr. Bauer, dass dieses verantwortungsvolle Amt nur im Hauptamt auszuführen ist. Eine Behindertenbeauftragte für alle behinderten Menschen in Bayern muss hauptamtlich arbeiten; das ist schon seit Langem unser Credo.
Wir haben dazu schon im Februar einen Antrag eingebracht. Er ging sogar noch weiter. Er ging in die Richtung, dass die Behindertenbeauftragte unabhängig und direkt in der Staatskanzlei angesiedelt ist; denn Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und muss nicht zwangsläufig an das Sozialministerium angegliedert werden.
Unser Antrag vom Februar wurde selbstverständlich abgelehnt. Frau Ministerin Haderthauer setzte noch eines drauf und sagte: Wir brauchen keine hauptamtliche Behindertenbeauftragte; denn sie hat einen qualifizierten Mitarbeiterstab. Schon damals wollte ich Ihnen, Frau Ministerin, vorschlagen, Ihr Amt ehrenamtlich auszuüben; denn auch Sie haben einen qualifizierten Mitarbeiterstab. - Das Argument der Ehrenamtlichkeit kann man also nur schwer gelten lassen.
Es war umso peinlicher, als Frau Badura selbst immer wieder darauf hingewiesen hat, dass ihre Stelle hauptamtlich ausgestaltet werden müsste, damit sie ihren Verpflichtungen tatsächlich nachkommen kann. Sie übt im Moment noch einen Nebenjob aus, um überhaupt ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn das sein muss, dann ist das ein Armutszeugnis für Bayern.
Es stellt sich schon die Frage: Wie kam es zu diesem bemerkenswerten Positionswechsel? Ich kann es Ihnen sagen: Es war ein Machtwort des Geburtstagskindes Ministerpräsident Seehofer, der bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten sagte - wörtliches Zitat -: "Bei der Fülle der Aktivitäten von Frau Badura stellt sich automatisch die Frage, ob dies dauerhaft ehrenamtlich leistbar ist".
Herr Ministerpräsident, Sie haben damals öffentlich versprochen, sich für die Hauptamtlichkeit einzuset
zen, und mussten Ihre eigene Ministerin schriftlich anweisen, auf eine Festlegung auf das Ehrenamt zu verzichten. Das ist für eine Sozialministerin ein Armutszeugnis.
Nun muss ich noch die kleinmütige Haltung der Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP im Ausschuss kritisieren. Obwohl die Argumente auf dem Tisch lagen und obwohl Sie selber davon überzeugt waren, dass Hauptamtlichkeit nötig ist, haben Sie damals unseren Antrag und den Gesetzentwurf der SPD abgelehnt. Auch das halte ich für ein Armutszeugnis.
Ich finde es schade, dass zwei Ausschussvorsitzende einen Brief schreiben müssen, wenn die Möglichkeit besteht, auf Ausschussebene zu entscheiden und die Meinung kundzutun. Das wurde im Ausschuss damals nicht geschafft. Jetzt wird versucht, die Situation zu heilen. Das begrüßen wir. Wir hoffen, dass die Hauptamtlichkeit expressis verbis festgeschrieben wird; denn nur so kann das Amt künftig richtig ausgeübt werden.
Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe, teile ich mit, dass nunmehr auch zu Tagesordnungspunkt 2 - Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Pohl und anderer und Fraktion interjection: (FREIE WÄHLER) , Rinderspacher, Aures, Güller und Fraktion (SPD) sowie Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes, Drucksache 16/9226, von der SPD namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Verehrter Herr Präsident, verehrter Herr Ministerpräsident! Manchmal gibt es Dinge, die man in der Sache als notwendig erkannt hat. Man macht sich für ihre Umsetzung aus Überzeugung stark. Wenn dies zu einem erfolgreichen Abschluss führt, freut man sich. Deswegen freue ich mich heute.
Wir haben jetzt die Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Es handelt sich um ein lang gehegtes Anliegen der Liberalen, mit dem wir - das gebe ich zu - an verantwortlicher Stelle nicht von Anfang an auf offene Ohren gestoßen sind.
Es freut mich, dass an höchster Stelle darüber gesprochen werden konnte. Es war wichtig, dass ich als Ausschussvorsitzende und der Stellvertreter dort unsere Argumente noch einmal kräftig vorgetragen haben und auch die Behindertenbeauftragte offensichtlich überzeugen konnte. Die Stelle der Behindertenbeauftragten kann künftig im Hauptamt ausgeführt werden. Durch die Umwandlung der Stelle der Behindertenbeauftragten in ein Hauptamt wird, das gebe ich zu, die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung in Bayern noch einmal unterstrichen.
Es wurde schon von allen Fraktionen gesagt, und es ist mir ein Herzensanliegen, es auch von meiner Seite aus und für meine Fraktion zu sagen: Ich danke der derzeitigen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung, Frau Irmgard Badura, von Herzen. Ich sage ihr ein hohes Lob und tief empfundenen Dank dafür, dass sie uns Mitgliedern des Landtags bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stets mit Rat und Tat zur Seite steht und vor allem nicht davor zurückschreckt, auch einmal unangenehme Dinge auszusprechen und damit nicht lockerzulassen.