Protokoll der Sitzung vom 04.07.2012

Darum geht es. Das wurde bereits im Ausschuss ausgeführt.

Kein Titel ohne Mittel - das ist für uns ganz wichtig. Wir hoffen, dass nach den Haushaltsverhandlungen für den Nachtragshaushalt 2013/2014 hierfür fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden können. Die Laborausstattung und das Personal sollen verbessert werden. Das soll nicht in einen Wettbewerb münden. Das ist eine Zielaussage. Wir wollen einen Wettbewerb ausgestalten. Ein durchdachtes Konzept muss vorgelegt werden. Alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften können sich daran beteiligen. Das gesamte Geld soll in die Verbesserung der Laborausstattung und in das Personal fließen. Natürlich wollen wir auch ein Zeichen setzen, ein Zeichen dafür, dass eine technische Hochschule wichtig ist, weil wir die MINT-Fächer stärken wollen. Natürlich stehen wir im internationalen Wettbewerb mit China und vielen anderen Ländern, die gerade auf diese Fächer setzen.

Eines ist aber auch klar: Wir vernachlässigen dabei nicht die Geistes- und die Sozialwissenschaften. Es ist auch möglich, ein anderes Profil und adäquate Bezeichnungen zu haben. Ich könnte mir auch gut eine Hochschule für Weiterbildung vorstellen. Es gibt noch andere Möglichkeiten. Das ist ein Beispiel von vielen. Für uns ist das aber ein ganz, ganz wichtiges Beispiel.

Der Wettbewerb soll gestaltet und auf das Fächerspektrum Wert gelegt werden. Wir wollen nicht, dass ein Fach hinten herunterfällt. Das waren auch die Vorwürfe, mit denen wir zu kämpfen hatten. Wir wollen nach Leistungsfähigkeit beurteilen. Wir wollen die Internationalität und die Kooperation fördern. Natürlich liegt uns die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft - das ist auch wichtig - am Herzen.

Das war zum Hochschulgesetz. Das Weiterbildungsstudium ist ein anderer Punkt, den wir nicht hinten herunterfallen lassen sollten. Im Weiterbildungsstudium wollen wir zukünftig keine Immatrikulation mehr haben.

Beim Universitätsklinikagesetz kommt es im Endeffekt zu redaktionellen Anpassungen. Natürlich geht es auch um steuerrechtliche Anpassungen. Das Universitätsklinikum dient den universitären Aufgaben und nicht der Institution Universität. Ein wichtiger Punkt, der mir auch am Herzen liegt, ist die Stärkung der Bauherrentätigkeit und damit der Autonomie der Universitätskliniken. Diese wird jetzt auf fünf Millionen Euro erweitert, sodass im Ministerium nicht immer wieder nachgefragt werden muss, ob ein Erweite

rungsbau der Universitätsklinik möglich ist. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Im Hochschulpersonalgesetz gibt es auch eine Änderung. Eine Vertretungsprofessur ist möglich. Das statusrechtliche Amt geht damit nicht verloren. Beamtetes nichtwissenschaftliches Personal kann jetzt auch im Nebenamt tätig sein.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Hochschulzulassungsgesetz zu sprechen kommen. Wir wollen natürlich, dass den Personen, die ein freiwilliges ökologisches bzw. ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, kein Nachteil entsteht.

Alles in allem waren das die gesetzlichen Anpassungen, die von uns vorgenommen werden. Wir machen hiermit die Universitäts- und die Hochschullandschaft reicher und bunter. Wir haben gut aufgestellte FHs. Bayern bleibt damit Vorreiter für eine exzellente Hochschulausbildung.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Heubisch um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Staatsminister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Zimmermann hat die Änderungsregelungen im Universitätsklinikagesetz umfassend dargestellt. Ich will im Einzelnen nicht darauf eingehen. Herr Rabenstein, ich will nur auf eines hinweisen, weil Sie die Befürchtung hatten, dass unter Umständen ein Konflikt zwischen den Kliniken und den medizinischen Fakultäten entstehen könnte. Ich kann dazu nur sagen: Natürlich halten wir an der Selbstständigkeit der Universitätsklinika fest insoweit ist das richtig. Das ging aber in der Vergangenheit schon so. Natürlich werden wir auch an der staatlichen Mehrheit im Aufsichtsrat festhalten. Wir wollen, dass diese Kliniken weiter eine zentrale Rolle in Forschung und Lehre spielen und dass sie auch Erfolg haben. Natürlich steuern wir diese Kliniken durch Zielvereinbarungen; denn eines will ich nicht - das muss ich jetzt schon anbringen -: das Desaster, das an den Münchner Kliniken abläuft und das Sie alle kennen. Das passiert an den Universitätskliniken eben nicht. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

(Beifall bei der FDP)

Der Staat wird hier seiner Aufgabe gerecht. Wir schreiben zumindest in einer Klinik eine schwarze Null, und in allen anderen bayerischen Kliniken haben wir Überschüsse.

Verehrte Damen und Herren, die Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken und den Fakultäten funktioniert. Ich habe in freiwilliger Vereinbarung nochmals 186 Medizinplätze verhandelt. Wenn es da nicht zu einem gemeinsamen Agieren gekommen wäre, wäre das Ganze Makulatur gewesen; ich hätte nie eine Chance gehabt, diese Zahlen auch umzusetzen. Ich glaube, das ist der richtige Schritt.

(Beifall bei der FDP)

Ich komme zum Hochschulgesetz. Dazu gehen die Meinungen etwas auseinander. Herr Dürr hat natürlich versucht, das wieder auf den Punkt zu bringen. Beim Kollegen Dürr ist das immer toll, da man immer so schön darauf antworten kann. Herr Dürr: Ja, ich will Qualität; das ist richtig; einhundert Prozent.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ich auch!)

- Nein, nach Ihrer Wortmeldung habe ich daran mittlerweile meine Zweifel.

Wenn der Wissenschaftsrat anmahnt, dass wir die Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder die Fachhochschulen stärker differenzieren müssen, damit sie im Wettbewerb bestehen, dann ist das für mich eine ganz wichtige und entscheidende Aussage. Deswegen bin ich tätig geworden. Das ist der Grund.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dürr, wenn es so schlimm wäre, wie Sie uns klarzumachen versuchen, frage ich: Warum gibt es denn eine rein geisteswissenschaftliche Universität wie zum Beispiel in Bamberg? Warum gibt es eine Friedrich-Alexander-Universität - FAU -, die in beiden Bereichen sehr stark vertreten ist? Warum gibt es eine Technische Universität München, die als Eliteuniversität einen hervorragenden Stand und Ruf hat? Das ist Ausdifferenzierung. Genau das ist auch bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften mein Ziel. - Ja, wir werden einen Wettbewerb einführen. Wir werden eine international besetzte Gutachterkommission drüberblicken lassen. Wichtige Kriterien sind die fachliche Breite des Fächerspektrums, die Drittmittelstärke, die nationale und internationale Sichtbarkeit sowie Kooperationen mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und mit der Wirtschaft. Das machen wir doch jetzt in vermehrtem Maße. Wer hat denn die kooperative Promotion? Das bedeutet, dass jemand, der an der Hochschule für angewandte Wissenschaften studiert und gut ist, dort bleiben und in Kooperation mit einer Universität promovieren kann. Das ist die Zukunft. Das ist Wettbewerb. Das wird Deutschland im internationalen Wettbewerb nach vorne bringen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Noch ein Wort, weil Sie so Angst haben. Alle gleich zu lassen, ist der Weg nach unten. Wenn wir sagen: Ach, ihr alle seid so wunderbar gleich, wir wollen euch gar nicht in einen Wettbewerb bringen, dann geht es nach unten, Herr Dürr. - Nein, ich will diesen Wettbewerb. Ich garantiere Ihnen - dafür gibt es in Bayern x Beispiele -, dass man auch in der Nische als ganz normale Hochschule für angewandte Wissenschaften seinen Weg gehen kann, dass man von Studierenden nachgefragt wird. Ich nenne als Beispiel die Universität Passau. Sie ist an der Exzellenzinitiative gar nicht beteiligt gewesen. Sie hat eine exzellente Ausbildung zum Beispiel in Kulturwirtschaft. Ein anderes Beispiel sind die Hochschulen für angewandte Wissenschaften - ich bin gleich zu Ende - in Ansbach und in Aschaffenburg. Herr Diwischek, Präsident der Hochschule Aschaffenburg, braucht das nicht zu machen; das überlasse ich ihm. Er wird auch seine Studierenden finden. Übrigens: Weil es dort im Gegensatz zu Hessen Studienbeiträge gibt, ist sie auch von den Studierenden so deutlich nachgefragt, da sie Qualität wollen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11984 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/12955 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf Drucksache 16/12955. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU und FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. FREIE WÄHLER, SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt worden ist, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierzu wurde von der FDP-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Vier Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 16.40 bis 16.44 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Stimmabgabe. Ich bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen.

Das Ergebnis geben wir dann später bekannt. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

Ich darf zunächst das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der CSUund der FDP-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, Drucksache 16/11534, bekannt geben: Mit Ja haben gestimmt 107, mit Nein haben gestimmt 52, Stimmenthaltungen gab es keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes".

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich fahre erst mit der Tagesordnung fort, wenn alle ihre Plätze wieder eingenommen haben. Wir haben heute eine Open-end-Sitzung. Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, darf ich bekannt geben, dass hinsichtlich der Anträge, über die gemäß Tagesordnungspunkt 7 insgesamt abgestimmt wird, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eine namentliche Abstimmung beantragt hat, und zwar betrifft es die Nummer 23 der Anlage zur Tagesordnung. Über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt. Ich gebe die namentliche Abstimmung nicht mehr bekannt. Die Zeit läuft also ab jetzt.

Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 6 auf, dann kommen die Abstimmungen über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden. Es gibt hierzu einen Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf namentliche Abstimmung zur Nummer 23. Damit habe ich die namentliche Abstimmung bekannt gegeben. Ich sage das, damit keine Missverständnisse entstehen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/11627) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Eisenreich, Karl Freller, Heinz Donhauser u. a. (CSU), Thomas Hacker, Renate Will, Julika Sandt und Fraktion (FDP)

hier: Mittlerer Schulabschluss an Mittelschulen (Drs. 16/12216)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Renate Will, Julika Sandt und Fraktion (FDP), Georg Eisenreich, Karl Freller, Heinz Donhauser u. a. (CSU) (Drs. 16/12217)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Raumordnungsklausel (Art. 28 BayEUG) (Drs. 16/12752)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten pro Fraktion beantragt. Als Erstem darf ich Herrn Taubeneder für die CSU-Fraktion das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reihe von bildungspolitischen Fragen neu geregelt und die dadurch veranlassten Folgeänderungen vorgenommen. Auslösender Grund des Gesetzentwurfs ist die Einführung der neuen bayerischen Mittelschule. Die neue bayerische Mittelschule hat sich als Erfolgsmodell stabilisiert und entwickelt. Im jetzigen Schuljahr sind 923 Mittelschulen vorhanden. Das sind 98 % der ehemaligen Hauptschulen. 46 davon sind eigenständige Mittelschulen und 877 sind Mittelschulen in Verbünden.

Die Schülerzahlen stabilisieren sich und liegen zum zweiten Mal in Folge deutlich über den offiziellen Prognosen. Nach den aktuellen Zahlen besuchen rund 214.500 Schüler die Mittelschule. Das sind 500 mehr als ursprünglich erwartet und prognostiziert. Im kommenden Schuljahr sollen es 9.000 mehr werden. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass alle einen Rückgang vorausgesagt haben.

Erfreulich ist auch die Zahl der steigenden M-Abschlüsse an den Mittelschulen. 800 Schüler mehr haben diesen im bisherigen Schuljahr erreicht. An den Mittelschulen haben somit 26,5 % diesen Abschluss gemacht. Das bedeutet, dass jeder vierte Schüler der Mittelschule nach Höherem strebt. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Wir haben ein dazu passendes Übertrittsverhalten in Bayern. 40 % gehen an das Gymnasium, 30 % an die Realschule und 30 % an die Mittelschule. Ich meine, das ist eine gesunde Verteilung auf die Schularten, weil so am besten begabungsgerecht unterrichtet werden kann.