Walter Taubeneder

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit der Zustimmung wird nicht so einfach gehen. Ich werde dies auch begründen, aber hauptsächlich später im Ausschuss. Das brauche ich, denke ich, heute nicht zu tun.
Allerdings schafften die Kommunen die Fachschulen in ihrem eigenen Wirkungsbereich freiwillig und können dann natürlich im Benehmen Schulgeld erheben.
Manche tun dies nicht. Ich denke, diese Möglichkeit sollte in den Kommunen weiter beibehalten werden. Zum anderen reagieren wir darauf. Fachschulen sind jetzt mit dem Meisterbonus gleichzusetzen, sodass auch diese Schüler in Zukunft die 1.000 Euro bekommen. Das Übrige sollten wir dann im Ausschuss besprechen.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung Bayerns ist einzigartig, sie ist beispielhaft. Damit meine ich die Entwicklung in ganz Bayern. Sie ist eigentlich grandios. Man muss immer wieder betonen, von wo wir ausgegangen sind. Wo waren wir denn vor 40 oder 50 Jahren? Heute haben wir beste Voraussetzungen und beste Lebensbedingungen im ganzen Land. Das ist das Ergebnis der herausragenden Politik der Bayerischen Staatsregierungen - und das über ein halbes Jahrhundert.
Auf das, was wir in Bayern geschaffen haben, können wir alle stolz sein. Immer wieder gibt es neue Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Es sind wichtige Maßnahmen zu ergreifen. Ich denke nur an den ostbayerischen Raum. Früher hatte dieser - das ist noch gar nicht so lange her - mit der Grenzlage zu kämpfen. Heute bringt der demografische Wandel große Herausforderungen mit sich. Ich bin der Staatsregierung außerordentlich dankbar, dass diese Herausforderungen so aktiv angegangen werden. Ganz besonders danke ich dem Ministerpräsidenten, der das zur Chefsache gemacht hat.
Im Zuge von "Aufbruch Bayern" wurde im Ministerrat im November 2011 der Aktionsplan "Demografischer Wandel" erstellt. Dabei ist der Einstieg bei den Hochschulen im Doppelhaushalt 2011/2012 erreicht worden. Dieser Ansatz wird im nächsten Doppelhaushalt mit 110 Millionen Euro fortgeführt werden.
Einer der wichtigsten Punkte im Aktionsplan "Demografischer Wandel" ist, die Wissens-, Forschungs- und Technologiekompetenz in den Regionen zu fördern und zu stärken. Attraktive Hochschulen und technologieorientierte Arbeitsplätze haben, wie wir wissen, Magnetwirkung auf junge Menschen. Sie sind besonders wirksame Hebel für Vitalität, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Regionen. Deshalb werden in Bayern innovative Wissenschaft und innovative Wirtschaft vernetzt. So entstehen zukunftsträchtige Arbeitsplätze vor Ort. Das erzeugt die Nachhaltigkeit, von der wir immer reden.
Beispielhaft hat hierbei die Hochschule in Deggendorf gewirkt. In Freyung, Teisnach und Cham wurden Technologiezentren eingerichtet, die sich bestens entwickelt und bewährt haben. Jetzt kommt auch noch Spiegelau-Riedlhütte dazu. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Der Bayerische Wald erlebt gerade einen Imagewandel hin zum Hightech-Standort. Ausdrücklich danke ich unserem Staatsminister Wolfgang Heubisch, der sich gewaltig dafür eingesetzt hat, dass diese Technologiezentren entstanden sind.
Man muss wissen: Technologiezentren sind immer das Ergebnis eines harmonischen Dreiklangs: Hochschulen, Unternehmen und Kommunen müssen zusammenarbeiten, damit diese entstehen können. Auch was diesbezüglich in Bayern geschieht, kann sich sehen lassen. Ich nenne einige Beispiele der
Hochschulentwicklung in den Regionen: Im Technologiezentrum Ruhstorf der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut werden 5 Millionen investiert; Technologienetzwerke Allgäu für 7 Millionen; Leitungselektronik erneuerbare Energien in Memmingen, Kaufbeuren und Kempten; das Technologiezentrum Aschaffenburg, WEBIS in Obernburg mit 10 Millionen an Investitionssumme; das Technologiezentrum Bad Neustadt an der Saale, Schwerpunkt Elektromobilität: 4,5 Millionen; Hochschule in Coburg, Entwicklung für mikroakustische Aktoren: 2,3 Millionen, TZ Amberg, Energieeffizienz, und Weiden, Medizintechnik: 2,5 Millionen Investitionssumme, und letztlich das Netzwerk für Technologieallianz Oberfranken. Das alles sind Beispiele, wie Technologiezentren in ländlichen Regionen umgesetzt werden.
Ich nenne noch das Projekt Technik plus an der Universität Passau. Bereits jetzt sind dort 23 neue Planstellen ausgewiesen und 7 davon bereits ausgeschrieben. Als erstes einschlägiges neues technologieorientiertes Studienangebot soll dort im Wintersemester 2012/2013 ein Bachelor-Studiengang für mobile eingebettete Systeme anlaufen. Ich nenne Straubing: Dort wird die TU München zusammen mit der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sechs neue Professuren für nachwachsende Rohstoffe errichten. Nach der Aufbauphase werden dort 500 neue Studienplätze errichtet, und ab 2017 sind weitere 500 angedacht. Das erfordert ein Investitionsvolumen von 36,8 Millionen Euro.
Außerdem haben wir erst vor Kurzem im neuen Hochschulgesetz festgelegt, dass von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auch künftig der Titel "Technische Hochschule" geführt werden kann. Es läuft jetzt ein Auswahlverfahren, und daran werden sich auch die Hochschulen im ländlichen Raum beteiligen. Vor Kurzem - das ist schon wieder einige Zeit her - hat eine Zeitung geschrieben: Deutschland geht es gut, Bayern geht es besser. Es geht ganz Bayern besser, und das ist Faktum.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reihe von bildungspolitischen Fragen neu geregelt und die dadurch veranlassten Folgeänderungen vorgenommen. Auslösender Grund des Gesetzentwurfs ist die Einführung der neuen bayerischen Mittelschule. Die neue bayerische Mittelschule hat sich als Erfolgsmodell stabilisiert und entwickelt. Im jetzigen Schuljahr sind 923 Mittelschulen vorhanden. Das sind 98 % der ehemaligen Hauptschulen. 46 davon sind eigenständige Mittelschulen und 877 sind Mittelschulen in Verbünden.
Die Schülerzahlen stabilisieren sich und liegen zum zweiten Mal in Folge deutlich über den offiziellen Prognosen. Nach den aktuellen Zahlen besuchen rund 214.500 Schüler die Mittelschule. Das sind 500 mehr als ursprünglich erwartet und prognostiziert. Im kommenden Schuljahr sollen es 9.000 mehr werden. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass alle einen Rückgang vorausgesagt haben.
Erfreulich ist auch die Zahl der steigenden M-Abschlüsse an den Mittelschulen. 800 Schüler mehr haben diesen im bisherigen Schuljahr erreicht. An den Mittelschulen haben somit 26,5 % diesen Abschluss gemacht. Das bedeutet, dass jeder vierte Schüler der Mittelschule nach Höherem strebt. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Wir haben ein dazu passendes Übertrittsverhalten in Bayern. 40 % gehen an das Gymnasium, 30 % an die Realschule und 30 % an die Mittelschule. Ich meine, das ist eine gesunde Verteilung auf die Schularten, weil so am besten begabungsgerecht unterrichtet werden kann.
Nun stellt sich die Frage, warum sich die Mittelschule so gut entwickelt. Der Grund ist aus meiner Sicht die stärkere vertiefte Berufsorientierung, die dadurch zielgerichtet auf das Berufsleben vorbereitet, wodurch den Eltern mehr Vertrauen in diese Schulform gegeben wird.
- Ja, in alle anderen Schularten. Es gibt in Bayern das Gymnasium, die Realschule und die Mittelschule. Diese Schulen können sie besuchen.
Die Schlagzeile "Mit 1,66 auf die Mittelschule" zeigt: Diese Schulart hat sich gut stabilisiert. Aber - das möchte ich auch mit Blick auf die Staatsregierung betonen - ich erwarte, dass die Mittelschule im Doppelhaushalt durch zusätzliche Stellenzuweisungen und strukturelle Verbesserungen weiter gestärkt wird.
Im Wesentlichen sieht das Gesetz folgende Neuregelungen vor: Die Grundschule und Mittelschule werden eigenständige Schularten. Für die wenigen verbleibenden Hauptschulen gibt es eine Übergangsregelung. Um die Entstehung der Mittelschule umfassend abzubilden, werden auch die Schulabschlüsse sprachlich angepasst. Die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung werden gestärkt - das bedeutet eine Flexibilisierung der Schülerbeförderung -, und neben den Schulverbänden ist auch die Gründung von Zweckverbänden möglich.
Es gibt auch Änderungen im Bereich der Schülerheime. Ebenso werden Änderungen für Schulen in freier Trägerschaft vollzogen. Zudem erfolgt eine Anpassung des mittleren Schulabschlusses an die KMKRahmenvereinbarung. Für die Berufsschulen bedeutet dies jetzt: Mit 3,0 plus ausreichenden Englischkenntnissen wird der mittlere Bildungsabschluss erreicht. Geregelt wird auch die Ganztagsschule im Förderschulbereich.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu allen Änderungsanträgen. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Ausführungen meiner Vorredner gehört hat, müsste man meinen, in Bayern wäre es um die Bildung sehr schlecht bestellt.
Wir wissen aber alle - und das zeigen auch alle Tests -, dass wir sehr, sehr gut arbeiten.
Wenn man sich die Leistungen so mancher Schüler in den anderen Bundesländern ansieht, könnte man zynisch sagen, andere hätten es vielleicht wirklich nötig, noch mehr Ganztagsschulen einzurichten, Bayern in jedem Fall nicht.
Bayerns Bildung zeichnet sich durch zwei wesentliche Grundprinzipien aus: Zum einen durch Qualität, zum anderen durch Gerechtigkeit. Sie wollen mit Ihrem Antrag vielleicht suggerieren, bei uns gäbe es keine Qualität und Gerechtigkeit. Das weise ich entschieden zurück. Sie führen ein Angebotsdefizit auf. Es geht nur um einen Teil eines breiten Betreuungsangebotes an bayerischen Schulen in Verbindung mit außerschulischen Angeboten. Wir bauen die Ganztagsangebote in Bayern konsequent und vor allem bedarfsgerecht aus. Im kommenden Schuljahr können 90 % aller Schülerinnen und Schüler ein Ganztagsangebot wahrnehmen.
Zum neuen Schuljahr sind bereits 153 Ganztagszüge genehmigt.
- Ich komme schon noch dazu; Johanna, lass’ mich ausreden. Außerdem können 600 Gruppen für offene Ganztagsbetreuung und 600 Gruppen für Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung genehmigt werden.
Was wir tun, möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen zeigen: Gebundene Ganztagsschule: 871 Schulen, 956 Züge, 2.111 Klassen, 50.000 Schüler und dafür 1.185 Planstellen zusätzlich. Darüber hinaus Finanzierungsmittel in Höhe von 15,6 Millionen Euro.
Offene Ganztagsschule: 1.286 Schulen, 3.386 Gruppen, 75.000 Schüler und Finanzmittel in Höhe von 76 Millionen Euro.
Verlängerte Mittagsbetreuung: 5.503 Gruppen, 88.000 Schüler, Finanzmittel in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Zusammengerechnet macht das rund 120 Millionen Euro. Ich denke, Sie haben mitgerechnet.
Alle - ich betone alle - beantragten und genehmigungsfähigen Ganztagsangebote - das ist das Entscheidende - wurden genehmigt. Und sie werden auch in Zukunft genehmigt.
Wir lehnen eine verpflichtende Ganztagsschule, wie sie im Antrag gefordert ist, ab. Wir wollen die Wahlfreiheit der Eltern. Das ist für uns ein wesentliches Element, und es ist unser oberstes Ziel, das aufrechtzuerhalten.
Den Rechtsanspruch auf eine gebundene Ganztagsschule lehnen wir ab, weil er in der Praxis nicht umzusetzen ist.
Wir wollen die kleinen Grundschulen in den Dörfern erhalten.
- Hören Sie doch einmal zu, Frau Noichl. Sie wissen doch gar nicht, von was Sie hier reden. Ein Beispiel: 21 Schüler sind in einer Klasse einer einzügigen Schule. 15 wollen in die gebundene Ganztagsschule. Was machen wir dann mit den anderen sechs? Da
müssten wir sozusagen die kleinen Grundschulen auflösen und eine Zusammenlegung hin zur Zweizügigkeit vollziehen.
So könnte die Umsetzung eventuell aussehen.
Mit den 12 Lehrerwochenstunden in Verbindung mit anderen Angeboten kann aus meiner Sicht ein hochwertiges pädagogisches Angebot vorgehalten werden. Die 19 Lehrerstunden, die es einmal gab, stammen aus der Zeit, als diese Ganztagsmodelle eingeführt wurden. Im Übrigen wird natürlich da reagiert, wo es notwendig ist. Ich denke an den Integrationszuschlag, weil dort ein besonderer Bedarf besteht.
Wir wollen und wir schaffen Gerechtigkeit. Dazu ist die Ganztagsschule aber nur ein Instrument. Als wesentliches Element kommt die individuelle Förderung hinzu, die wir weiter ausbauen werden. Wir sind da schon relativ weit und werden es schaffen, noch viel weiter zu gehen. Ein wesentliches Element der Gerechtigkeit ist auch die Durchlässigkeit unseres differenzierten Bildungssystems.
Wenn Sie schon die Studie der Bertelsmann-Stiftung zitieren, möchte ich Ihnen auch den Lernatlas dieser Stiftung ans Herz legen. Da wird recht deutlich aufgezeigt, dass in Bayern beste Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Bildung herrschen. Das wissen und schätzen alle an der Schule Beteiligten: alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer und vor allen Dingen auch die Eltern.
Auf die Leistungen unseres bayerischen Bildungssystems können wir zu Recht stolz sein.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns einig, dass wir volle Aufklärung der Vorwürfe gegen die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" fordern müssen. Die Anschuldigungen wiegen sehr, sehr schwer. Sollten sie sich bestätigen, müsste das zu umfangreichen Konsequenzen führen.
Vorerst sind es Anschuldigungen einiger ehemaliger Schüler, die dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt und die Vorwürfe prüft. Die private Ergänzungsschule unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Diese wird ausgeübt durch das Schulamt Donau-Ries. Dort hat man diese Überprüfung sehr ernst genommen. Im letzten Halbjahr sind zwölf Unterrichtsbesuche durchgeführt worden. Dabei gab es keine Auffälligkeiten. Außerdem wurde dem Schulamt auch nicht mitgeteilt, dass es zu bestimmten Vorfällen gekommen wäre. Ebenso wenig wurde es dem Landratsamt, vertreten durch das Jugendamt, mitgeteilt.
Abschließend möchte ich feststellen: Wir tolerieren körperliche Misshandlungen genauso wenig wie wir die Vermittlung eines rassistisch verzerrten Weltbildes akzeptieren.
Die Schulbehörden des Freistaates Bayern schützen das Wohl des Kindes. Ist dieses gefährdet, wird und wurde unverzüglich gehandelt. Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag zu, möchten aber darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich für die Schulpflicht sind. Aus der Begründung des Dringlichkeitsantrags könnte man eventuell herauslesen, dass die Antragsteller das nicht so sehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich anscheinend um ein immer wiederkehrendes Thema. Zuallererst möchte ich mich herzlich bei den Altenpflegeschulen bedanken. Sie leisten eine großartige Ausbildung. Ich bedanke mich auch bei den Altenpflegeschülern, dass sie diesen schwierigen Beruf, der höchsten Einsatz erfordert und gesellschaftlich so wichtig ist, ausüben wollen. Ich sage hierfür auch weiterhin unsere Unterstützung zu. Ich meine hiermit die Unterstützung bei den Ausbildungsvoraussetzungen und für die Ausbildungsorganisation.
Eigentlich wäre der Antrag der FREIEN WÄHLER gar nicht notwendig. Er ist überflüssig. Denn eine Arbeitsgemeinschaft - das wurde anscheinend vergessen zwischen Ministerien und Wohlfahrtsverbänden hat ein einvernehmliches Ergebnis erzielt.
- Lassen Sie es mich erklären: Ein wesentliches Element ist die Überführung des bisherigen Finanzierungsmodells mit einem schülerbezogenen Schulgeldausgleich in ein Mischmodell mit klassenbezogener Förderung im Januar 2012. Im Einzelnen heißt das, dass Klassen mit 13 Schülern und mehr 19.000 Euro im Jahr bekommen. Das muss man wiederholen, weil es anscheinend vergessen wurde. Sogenannte Minderklassen mit mindestens sechs Schülern werden besonders gefördert. Damit können auch die kleinen Schulstandorte erhalten bleiben, die hauptsächlich im ländlichen Raum liegen. Dies ist uns sehr wichtig.
Weiter geht es um einen schulbezogenen Förderbetrag, der sich an dem Betriebskostenzuschuss von zurzeit 79 % orientiert und dann 21 Prozentpunkte beträgt. Das bedeutet, dass eine Finanzierung der Betriebskosten zu 100 % erreicht wird. Bei der Finanzierung ist auch der Schulgeldersatz zu erwähnen, der 80 Euro pro Schüler und Monat ausmacht und im nächsten Jahr auf 87,50 Euro erhöht wird; Sie wissen alle, dass der Schulgeldersatz erhöht wird.
Mit dieser Finanzierung, die sich am Haushaltsansatz von 12 bzw. 10,8 Millionen Euro orientiert, haben wir den Trägern die finanziellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, kein Schulgeld von den Schülern zu erheben.
- Dies machen ja viele Träger, Herr Pfaffmann. Wenn Sie nachgefragt hätten, müssten Sie wissen, dass von 142 befragten Schulen 62 - das sind 44 % - erklärt haben, kein Schulgeld zu erheben. Wenn diese mit der Finanzierung auskommen, dann kann man die Frage stellen, warum das nicht auch bei den übrigen 80 Schulen möglich ist.
Ja.
Sie demonstrieren an der falschen Stelle; sie müssten bei ihren Schulen demonstrieren.
Wenn es Schulen gibt, die kein Schulgeld erheben, während andere das tun, dann demonstrieren sie an der falschen Stelle, Herr Professor.
Es gibt immer wieder irreführende Darstellungen, was die Vergütung anbelangt. Da habe ich einmal nachgefragt. Nach dem Tarifvertrag TVA-L Pflege bekommen die Auszubildenden im ersten Jahr 819,92 Euro, im zweiten Jahr 881,90 Euro und im dritten Jahr 981,73 Euro. Das zur Zumutbarkeit von 25 Euro bis 50 Euro Schulgeld.
Übrigens - das ist mir wichtig zu betonen - sind trotz aller Änderungen der Förderung die Schülerzahlen von 7.503 im Schuljahr 2009/2010 auf 7.804 im Schuljahr 2010/2011 angestiegen.
Die bisherigen Entwicklungen bei den Ausbildungszahlen stimmen optimistisch. Das, denke ich, kann man so sagen. Jetzt läuft noch die alte Regelung mit 150 Euro Schulgeldausgleich, aber zum 01.01.2012 startet dann die vereinbarte Regelung. Damit haben
die Altenpflegeschulen die klassenfinanzierte Grundausstattung.
Frau Ackermann, bei den jetzigen Schülerzahlen - sie sind für uns ausschlaggebend - reicht das Budget von 12 Millionen Euro.
Sollten sie weiter steigen, müssen wir darüber reden und muss das im Haushalt geregelt werden. Es werden nicht Tausende mehr sein. Wenn es zu einer Steigerung von 10 % kommt, dann reden wir von etwa 1 Million Euro mehr, und das muss dann im Haushalt geregelt werden. Zurzeit reicht es aus; wir reden da über etwas, das überhaupt noch nicht eingetreten ist.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Anlass der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das haben wir vom Herrn Staatssekretär gehört, sind die in den vergangenen Jahren aufgedeckten Missbrauchsfälle. Die Aufarbeitung dieser Fälle von Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Schulen und in Schülerheimen muss Lösungsvorschläge nach sich ziehen. Diese bedürfen dann der gesetzlichen Umsetzung. In diesem Zusammenhang sollen jetzt auch die Privatschulen unter verschärfte Aufsicht gestellt werden. Diese Schulen werden entsprechend den Meldepflichten der öffentlichen Schulen verpflichtet, gegenüber dem Jugendamt einschlägige Vorgänge zu melden. Ohne Zweifel gab es Vorfälle, die zu verurteilen sind, und zwar auf das Schärfste. Ich möchte aber auch deutlich herausstellen, dass man nicht alle privaten Schulen über einen Kamm scheren kann. Unsere 1.221 Privatschulen mit 211.000 Schülern leisten Hervorragendes und bereichern unser Schulsystem.
Außerdem müssen zusätzlich zu diesem Meldewesen Lehrer und sonstige mit erzieherischen Aufgaben betraute Personen an Ersatz- und Ergänzungsschulen zwingend ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das ist selbstverständlich und besonders wichtig und soll in diesem Gesetz besonders herausgestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass an Privatschulen keine Personen unterrichten oder anderweitig tätige Personen arbeiten, die wegen Missbrauchs oder Misshandlung von Kindern vorbestraft sind. Die persönliche Eignung muss in diesem Fall zwingend verneint werden.
Es sind immer wieder Vorwürfe laut geworden, dass betroffene Schulen Verdachtsfälle vertuschten, anstatt zur Aufklärung beizutragen. Das ist wohl so. Gerade das soll durch die Gesetzesänderung und die damit verbundenen schärferen Vorschriften unterbunden werden. Bisher stehen private Schulen unter weniger strenger Aufsicht als die staatlichen Schulen, an denen es diese Meldepflicht schon lange gibt. Durch
die Gesetzesänderung hat die Schulaufsicht nun mehr Möglichkeiten, Lehrern nach Übergriffen auf die ihnen anvertrauten Kinder den Unterricht zu verbieten. Ich denke, das ist eine wichtige Gesetzesänderung zum Schutz der Schüler und Jugendlichen in unserem Land. Ich denke, das wollen wir doch alle.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich überrascht der Dringlichkeitsantrag. Aus meiner Sicht hätte sich dieser Dringlichkeitsantrag heute erübrigt. Ich war gestern bei der Sondersitzung dabei. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt und haben jetzt ein einvernehmliches und positives Ergebnis. Aber auch das passt augenscheinlich erneut nicht.
Ich muss Ihnen fast unterstellen, dass Sie sich möglicherweise gefreut hätten, wenn die Einsetzung der Arbeitsgruppe gescheitert wäre.
Ich glaube, dass ist die Wahrheit so nach dem Motto, was nicht sein darf, das kann einfach nicht sein. Es geht Ihnen nicht um die Sache. Das war auch jetzt bei den Redebeiträgen deutlich zu erkennen. Sie wollen lediglich negative Stimmung verbreiten.
Die Verhandlungen haben sich hingezogen; das muss man eingestehen. Aber es hat drei Gespräche gege
ben, die zu einem guten Ergebnis geführt haben. Das ist für mich das Wichtigste.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich herzlich bei den Vertretern des Kultusministeriums bedanken, namentlich bei den Herren Denneborg und Pangerl, aber vor allen Dingen auch bei Herrn Mück von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Wie er die Angelegenheit gestern sachlich dargestellt hat, verdient den höchsten Respekt.
Im vergangenen Jahr hat sich durch die Absenkung des Schulgeldausgleichs von 200 auf 100 Euro eine heftige Diskussion ergeben. In diesem Zusammenhang ist aber auch noch einmal deutlich festzustellen, dass es eine genaue Überprüfung dahin gab, dass die Finanzierung Mängel aufweist und grundsätzlich neu zu ordnen ist.
Die Finanzierung geschieht in drei Ebenen. Grundlage ist das Schulfinanzierungsgesetz mit den Betriebskostenzuschüssen, die mit 79 % vergütet werden. Übrigens zeigt allein die Zahl von 15 Millionen Euro, was man alles für die Altenpflegeschulen tut. Dazu kommt der Schulgeldersatz in Höhe von fünf Millionen Euro für die Altenpflege. Allein die rückwirkende Erhöhung von 75 Euro auf 80 Euro zum 01.01.2011 hat eine weitere dreiviertel Million Euro für die Altenpflegeschulen gebracht. Im kommenden Jahr kommt eine weitere Million hinzu.
Und nun kommt noch das Element des Schulgeldausgleichs. Da wird so getan, als wäre das eine Selbstverständlichkeit. Nein, es ist ein Privileg der Altenpflegeschulen. Nur diese Berufsfachschulen haben dieses Privileg. Warum? Man will diesen Beruf noch attraktiver gestalten, um mehr Schüler zu gewinnen. Das ist auch gelungen. Und darum haben im letzten Jahr diese 12 Millionen plötzlich als Ansatz nicht mehr gereicht, und es galt, zu handeln.
Dieser Ausgleich ist schülerbezogen und führt damit letztlich auch zu Ungerechtigkeiten. Auf einen einfachen Nenner gebracht: Mehr Schüler bedeuten mehr Geld, weniger Schüler bedeuten weniger Geld. Das hat die Arbeitsgruppe durchaus erkannt und ein neues System erarbeitet, ein Mischmodell. Dabei gibt es erstens eine klassenbezogene Förderung. Es handelt sich dabei zum einen um Klassen von 13 und mehr Schülern mit einem Festbetrag von 19.000 Euro im Jahr. Und zum anderen gibt es - das ist mir besonders wichtig - auch Minderklassen mit Schülern mit mehr als 6 und weniger als 13 Schülern. Diese Klassen erhalten abgestufte Beiträge. Damit kann der Fortbestand dieser kleinen Schulen vor allen Dingen
in den ländlichen Räumen gesichert werden. Auch das ist ein wichtiges Ergebnis.
Das zweite Element ist die freiwillige Finanzierung. Dabei handelt es sich um die Einführung des schülergeldbezogenen Förderbetrages von 21 %, um die 100 % der Betriebskosten zu erreichen. Von September bis Dezember 2011 bewegt sich dieser Satz bei 150 Euro. Es ist aber schon angekündigt worden, dass dann, wenn Reste entstehen sollten - dies wird wahrscheinlich der Fall sein -, diese an die Schulen weitergegeben werden. Der Haushaltsvoranschlag bleibt bei 12 Millionen Euro.
Ziel ist natürlich - da hat die Kollegin Ackermann recht -, den hundertprozentigen Betriebskostenzuschuss gesetzlich zu sichern. Dazu könnten wir vielleicht gemeinsame Vorschläge machen.
- Nein, Frau Ackermann. Sie müssen sich das System genau ansehen. Sie reden doch immer über das System hinweg. Wir reden hier über den hundertprozentigen Betriebskostenzuschuss; er ist bisher über die freiwilligen Leistungen gesichert.
Fazit: Die Altenpflegeschulen sind finanziell gut ausgestattet. Dies bietet den Trägern die Grundlage, vom Schulgeld Abstand zu nehmen. Viele machen es. Es ist nicht so, Kollege Pfaffmann, dass nicht schon früher Schulgeld verlangt worden wäre. Das wissen Sie ganz genau. Das ist ganz unterschiedlich gehandhabt worden. Und auch jetzt nach der Absenkung haben manche Schulen Schulgeld verlangt, andere aber nicht. Das wird auch in Zukunft so sein. Das können wir den Trägern nicht vorschreiben.
Abschließend möchte ich mich herzlich bei allen Trägern bedanken, die die Schulen so gut ausstatten, und beim Lehrpersonal für deren großes Engagement in der Altenpflege, verbunden mit der Bitte, dieses Engagement weiterhin zu zeigen. Meine Damen und Herren, in der Altenpflege wissen Sie uns auf Ihrer Seite.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie wissen doch, dass jeder Träger auf einer wirtschaftlichen Basis arbeiten muss. Wenn Sie wünschen, dass sozusagen jedes Defizit ausgeglichen wird, dann ist das schon fast naiv. Das hat mit Haushaltsverantwortung nichts mehr zu tun. Es muss definierte Betriebskostenzuschüsse geben, auf die sich jeder berufen kann und mit denen er arbeiten kann. Daran muss er seine Situation bewerten. Wenn er meint, er bräuchte Schulgeld, dann muss er es verlangen.
Im Übrigen schreckt das Schulgeld die Schüler nicht ab, in eine solche Schule zu gehen. Das wissen Sie doch.
Wir haben in der letzten Zeit mehr Schüler, die die Altenpflegeschulen besuchen; es sind nicht weniger geworden.
Frau Ackermann, was in Zukunft ist bzw. zu sein hat, das müssen wir dann bewerten, wenn es soweit ist. Derzeit kommen die Schulen mit der bestehenden Förderung aus.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident! Wenn man Herrn Güll und Frau Gottstein so reden hört, könnte man meinen, man sei in einem anderen Landtag.
Deshalb möchte ich noch einmal betonen, dass Bildungspolitik in Bayern ein Markenzeichen ist. Das weisen alle Qualitätstests deutlich aus.
Was freut nun die Bildungspolitiker am meisten? Was wird dem Kultusminister ein Lächeln ins Gesicht zaubern, wenn es auch möglicherweise dem Finanzminister die Sorgenfalten ins Gesicht treibt? Es ist die Forderung: viele Lehrer für unsere Schulen! Beide Anträge gehen in diese Richtung. Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht dabei etwas differenzierter in Rich
tung Berufsschule, während der Antrag der SPD allgemeiner formuliert ist.
An dieser Stelle ist aber auch noch eine grundsätzliche Anmerkung zu machen, und das muss man immer wieder deutlich sagen. Auch wenn Frau Gottstein es nicht glaubt gab noch nie so viele Lehrer in Bayern wie zurzeit. Wenn der Doppelhaushalt abgeschlossen sein wird, werden es 87.000 Vollzeitstellen sein. Das sind 120.000 Personen. Im Verhältnis kommen dann auf einen Lehrer 16,8 Schüler. Das hat es auch noch nie gegeben. Vor ein paar Jahren waren es im Durchschnitt noch zwei Schüler mehr. Das Ideal 1 : 1 werden wir so schnell wohl nicht schaffen. Wir sind auf dem Weg dahin, aber ich vermute, wir alle hier im Hohen Hause werden das nicht mehr erleben.
Noch nie gab es so wenig Schüler. Heute sind es 1,4 Millionen und in zehn Jahren werden es nur noch 1,1 Millionen über alle Schularten hinweg sein. Das muss man natürlich in die Personalplanung einbeziehen.
Die Bildung war im Haushalt schon immer ein Investitionsschwerpunkt und wird es auch bleiben. Das kann ich Ihnen versprechen. In den Jahren von 2008 bis zum Jahre 2011 gab es im Bildungsbereich mit einem Anstieg von 13,9 Milliarden auf 15,9 Milliarden Euro eine Ausgabensteigerung von 35,8 auf 37,4 %. Die Bildung ist damit der wesentlich größte Teil des Haushalts, und das trotz schwieriger Haushaltslage.
Trotz der rückläufigen Schülerzahlen in dieser Legislaturperiode haben wir bei Ablauf des Jahres 2012 circa 5.880 Lehrer mehr eingestellt. Damit haben wir unser Ziel, 1.000 Lehrer pro Jahr nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Zudem greift die demografische Rendite im System. Auch das wurde x-mal nachgewiesen.
All das ermöglicht uns eine Reihe von Maßnahmen für noch mehr Qualität und Gerechtigkeit. Ziel ist es, jeden Schüler bestmöglich nach seinen Begabungen zu fördern. An diesem Leitziel wird weiterhin konsequent gearbeitet. Folgende im Doppelhaushalt geplante Maßnahmen werden umgesetzt.
Ganztagsangebote werden konsequent ausgebaut. Ich möchte sie im Einzelnen nicht aufzählen. Dafür werden 553 neue Lehrerstellen bereitgestellt.
Die Klassenstärken werden reduziert, bei den Grundschulen liegen sie zum Beispiel bei 21,9, in den Mittelschulen bei 20,2 und an den Gymnasien bei 26,9. Auch hier kommen wir voran.
Die individuelle Förderung wird durch noch mehr Förderlehrer und Förderstunden verstärkt.
Die Bemühungen für eine gelungene Integration werden wir intensivieren und verstärkt fortsetzen. Auch hierfür haben wir viele Lehrer eingesetzt. Und wir haben die Klassenhöchststärken abgesenkt.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention weisen wir zweimal 100 Lehrerstellen aus. Hinzukommen im nächsten Jahr noch 1.320 Stellen für die Arbeitszeitverkürzung.
Zur Lehrerausstattung möchte ich noch erwähnen, dass in diesem und im kommenden Schuljahr an den Gymnasien auch die mobile Reserve eingeführt wird. Auch das wird den Unterrichtsausfall reduzieren.
Wichtig ist auch noch, das schuleigene Budget je nach Schulgröße zwischen 20.000 und 40.000 Euro zu erwähnen. Damit können Vertretungskräfte in den Schulen vor Ort geordert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur eigenverantwortlichen Schule. Ich könnte mir vorstellen, das auch an anderen Schulen auszubauen.
Ein Wort ganz speziell zur Berufsschule. Hier finden wir eine angespannte Situation vor. Das muss man so darstellen, aber auch da konnte der Lehrermangel in diesem Jahr verringert werden und wird auch in Zukunft noch weiter verringert werden. Inzwischen ist auch ein ausreichender Lehrernachwuchs vorhanden. Die Sondermaßnahmen, die notwendig waren, um die technischen Fächer unterrichten zu können, konnten jetzt eingestellt werden, weil sich die Ausbildungssituation verbessert hat.
An der Berufsoberschule kann die Unterrichtssituation durch den Einsatz von Gymnasiallehrern stabilisiert werden. 50 % der Neueinstellungen werden dort durch Lehrer aus den Gymnasien getätigt. Zusätzlich kommen im Schuljahr noch 40 Lehrer an die FOS und BOS hinzu.
Außerdem wurden erstmals Gymnasialreferendare an den Berufsschulen eingesetzt, die dort eigenverantwortlichen Unterricht geben. Darüber hinaus erwarten wir künftig eine Entspannung durch die auch dort zu beobachtenden zurückgehenden Schülerzahlen.
Frau Präsidentin, Sie wissen, dass die bayerische Bildungspolitik so gut ist, dass man mit seiner Redezeit kaum auskommt.
Wir werden auch in Zukunft junge Menschen einstellen, wenn sie die entsprechenden Leistungen erbringen. Das Lehrerstudium muss natürlich genau überdacht werden. Wir müssen uns möglicherweise einmal überlegen, ob das Referendariat für alle zugänglich sein muss oder ob es nicht möglich wäre, diese Zugänge durch Leistung zu ermöglichen.
Mein Fazit lautet: Die Unterrichtsversorgung ist gesichert und wird permanent verbessert. Sie bleibt auf gutem bis sehr gutem Niveau erhalten.
Meine Damen und Herren, die Ferien stehen vor der Tür, deshalb ist es angebracht, den Lehrerinnen und Lehrern für ihre großartige Arbeit zu danken. Gleichzeitig sollten wir aber an die Eltern appellieren, ihre Kinder auf deren Bildungsweg zu begleiten.
An dieser Stelle bedanke ich mich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Kultusminister und dem neuen Herrn Staatssekretär, der sich gut eingearbeitet hat. Herr Ministerpräsident, Sie haben da eine gute Wahl getroffen.
Herr Güll, ich war selbst Lehrer und komme seit vielen Jahren in viele Schulen,
und es ist in dieser ganzen Zeit noch nie geschehen, dass irgendeine Schule nicht gesagt hat, sie brauche mehr Lehrer; und das wird auch in Zukunft so sein, nehme ich an.
Das Ergebnis zählt, Herr Güll, das wissen Sie ganz genau. Es ist wichtig, dass wir ein hervorragendes Bildungssystem mit hervorragender Qualifikation haben. Das ist das Entscheidende.
Natürlich könnten weitere Lehrer eingestellt werden, aber dabei muss ich Sie daran erinnern: Auch Sie und wir alle haben Haushaltsverantwortung.
Herr Hallitzky, das enttäuscht mich jetzt, denn Sie sind sonst inhaltlich stärker. Das war jetzt nicht sehr stark.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema haben wir jetzt zum fünften Mal -
- Dann lösen wir es halt heute. Eigentlich ist schon alles gesagt worden. Frau Ackermann, Sie wiederholen sich ständig. Sie werfen der Sozialministerin vor, sie habe gesagt, alles bleibe so. Sie wollen sie ganz bewusst falsch verstehen. Sie hat gesagt, 100 % der Betriebskosten würden auch in Zukunft finanziert.
Ich verzichte auf eine Darstellung über die Finanzierung der Altenpflegeschulen. Inzwischen dürfte das Drei-Säulen-Modell jeder kennen. Ich beschränke mich auf den Schulgeldausgleich als Privileg der Altenpflegeschulen. Ich wundere mich, warum die anderen Berufsfachschulen für Kinder- und Sozialpflege nicht aufspringen und sagen: Warum bei uns nicht? Heuer sieht es so aus: 200 Euro pro Schüler von Juni bis Juli und 100 Euro pro Schüler von September bis Dezember. Das macht im Schnitt etwa 163,50 Euro Schulgeldausgleich. Diese zusätzliche Förderung ist
eine freiwillige Leistung des Kultusministeriums außerhalb aller gesetzlichen Schulfinanzierungen.
- Dazu komme ich jetzt. Sie müssen Geduld haben. Nun die frohe Botschaft zu Weihnachten: Der Haushaltsansatz bleibt mit 12 Millionen Euro erhalten. Nach Abzug der Haushaltssperre in Höhe von 10 % des Haushaltsansatzes sind das 10,8 Millionen Euro, die uns zur Verfügung stehen. Das sind nicht, wie vielfach kommuniziert, 6,6 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2011 mit etwa 6.000 Schülern wird ein Schulgeldausgleich pro Schüler und Monat von etwa 150 Euro gewährt werden können. Im Jahr sind das 1.650 Euro. Damit sind als Finanzierungsgrundlage auch die 100 % Betriebskostenzuschüsse im Haushaltsjahr 2011 gesichert. Normalerweise kann man nicht mehr als diese 100 % bekommen.
Die Finanzierungsmodelle der Zukunft erarbeitet eine Arbeitsgruppe. Das wissen Sie. Sie tagt am nächsten Montag, am 20. Dezember. Die jetzige Grundlage des Schulgeldausgleichs zielt auf die Schülerzahl ab. Das ist ganz einfach: Weniger Schüler - weniger Geld, mehr Schüler - mehr Geld. Meines Erachtens wäre ein klassenbezogener Verteilungsschlüssel zielführender, weil er wesentlich stabiler wäre. Ideal wäre jedoch eine Finanzierung analog zu den Krankenpflegeschulen. Diese werden durch eine Umlage der Krankenhausträger von den Krankenkassen finanziert. Für die Altenpflege gibt es ein solches Modell in Verbindung mit den Pflegekassen leider noch nicht.
Die Altenpflegeausbildung - das wissen wir auch alle ist bundesgesetzlich geregelt und kann nur dort geändert werden. Derzeit werden Konzepte zu einer generalistischen Ausbildung, in der Kranken- und Altenpflege miteinander verschmolzen werden, geprüft. Fachlich steht dieses Konzept bereits. Entscheidend ist jetzt noch die Frage der Finanzierung. Wir in Bayern sollten den Anstoß für eine schnelle Verwirklichung geben. Wir lehnen beide Dringlichkeitsanträge ab. Ich erwarte schnelle Ergebnisse von der eingesetzten Arbeitsgruppe.
Die Haushaltssperre besteht. Sie wissen ganz genau, dass wir uns in einer schwierigen Haushaltssituation befinden. Warum lösen wir die Haushaltssperre nicht auch für andere Bereiche? Wir können uns nicht wie auf einem Basar verhalten.
Herr Ritter, zum Ersten, ich bin ein glaubwürdiger Mensch. Mir dürfen Sie glauben.
Zweitens. Den Finanzminister können Sie selber fragen.
Zu den Betriebskosten: Herr Ritter, Sie wissen haargenau, dass die Betriebskosten definiert sind. Diese hundert Prozent sind definiert.
Alle anderen Berufsfachschulen haben sich dem unterworfen. Die Altenpflegeschulen haben über den Schulgeldausgleich einen zusätzlichen Aufschlag bekommen. Jetzt müssen sie die Betriebskosten auf den Tisch legen. Darum ist diese Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Wir können dann darüber reden, ob noch eine Verbesserung erfolgen muss. Momentan sind die Betriebskosten definiert. Sie werden in diesem Jahr erreicht, und sie werden im nächsten Jahr genauso erreicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Finanzierung der privaten Altenpflegeschulen haben wir uns hier wiederholt schon befasst. Zum Teil ist es bei diesen Aussprachen recht hoch hergegangen. Ich betone auch heute wieder: Private Altenpflegeschulen leisten eine hervorragende Arbeit und sichern durch ihre ausgezeichnete Ausbildung den notwendigen Pflegekräftebedarf. Die hohe Qualität wird auch durch die steigenden Schülerzahlen dokumentiert. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es auch dringend geboten, eine qualifizierte Ausbildung anbieten zu können. Dies tun die privaten Altenpflegeschulen in vorbildlicher Weise.
Gerade darum finanziert der Freistaat Bayern diese privaten Berufsfachschulen für Altenpflege auf ganz besondere Art und Weise. Ich habe schon oft gesagt, dass die Finanzierung auf drei Säulen steht. Das wiederhole ich jetzt: 79 % Betriebskostenzuschuss, 75 Euro Schulgeldersatz und der Schulgeldausgleich. Der Schulgeldersatz ist von 66 auf 75 Euro angehoben worden. Das sind zusätzliche 2,8 Millionen Euro, die den Altenpflegeschulen zugutekommen. Der Schulgeldausgleich im Umfang von 100 Euro stellt die dritte Säule der Finanzierung dar. Im alten Schuljahr waren es noch 200 Euro. Diesen Schulgeldausgleich erhalten nur die Altenpflegeschulen und nicht die anderen Berufsfachschulen für Kinder- und Sozialpflege. Diese müssen mit 79 % Betriebskostenzuschuss und dem Schulgeldersatz auskommen. Anscheinend können sie das. Gerade dieser Schulgeldausgleich - eine freiwillige Leistung des Kultusministeriums, nicht gesetzlich vorgeschrieben -, führt dazu, dass die Altenpflegeschulen über die gesetzlich festgelegten Betriebskosten hinaus finanziert werden und finanziert sind. Das sind über 100 % der festgelegten Betriebskosten. Die festgelegten Betriebskosten sind die Basis der Förderung. Es gibt keine private Schule, die eine Vollkostenerstattung erhält. Das gibt es für keine
Schule. Das bedeutet, die Kosten, die angerechnet werden, sind definiert. Dabei verweise ich auf Artikel 18 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Die Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Freien Wählern lehnen wir ab. Wir lehnen sie nicht einfach ab, um sie abzulehnen, sondern wir wollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abwarten -, Frau Ackermann, Sie haben hellseherische Fähigkeiten -, die sich Gedanken zur nachhaltigen Finanzierung der Altenpflegeschulen macht. Um für die Zukunft eine zielgenaue Förderung von Altenpflegeschulen zu erreichen, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Wohlfahrtsverbänden eingerichtet, die über die Finanzierung und die Bezugsgrößen berät. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine Finanzierung zu entwickeln, die nicht mehr auf den einzelnen Schüler abzielt, sondern auf die Schule ausgerichtet ist. Das ist der richtige Weg. Lassen Sie diese Gruppe arbeiten und Ergebnisse vorlegen. Diese Ergebnisse können dann in die Haushaltsberatungen einfließen. Morgen - das habe ich gehört - wird die Arbeitsgruppe bei Ihnen im sozialpolitischen Ausschuss bereits einen Bericht vorlegen. Dann wissen wir wieder ein Stück mehr.
Ich bin sowieso schon fertig.
Das neue Haushaltsjahr beginnt am 01.01. Die erarbeiteten Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden dann eingebracht.
Ich habe in meinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass die Kürzung des Schulgeldausgleichs auf 100 Euro dazu führt, dass dadurch die Betriebskostenzuschüsse von 100 % erhalten bleiben, wie bei allen anderen Berufsfachschulen auch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion heißt es: "Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung - Anspruch auf einen gebundenen Ganztagsschulplatz". - Also wird in diesem Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass eine effektive Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nur mit gebundenen Ganztagsschulen möglich sein wird. Diese Ansicht teile ich nicht. Wir alle sind uns einig darin stimme ich mit Martin Güll überein -, dass Ganztagsangebote Schülern allgemein und besonders Schülern aus bildungsfernen Familien im Lernerfolg weiterhelfen. Das ist unzweifelhaft. Allerdings - das möchte ich hinzufügen - kann ein Ganztagsangebot Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe nur unterstützen, ihnen ermöglichen, dass sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Die Schule kann Defizite des Elternhauses mit Ganztagsangeboten aber kaum teilweise oder gar gänzlich ausgleichen. Wenn das jemand glaubt, dann irrt er. Ich möchte außerdem deutlich herausstellen, dass Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nachzukommen haben. Das fordere ich auch ein.
In Bayern bauen wir das Ganztagsangebot auch ohne Rechtsanspruch auf einen gebundenen Ganztagsplatz, wie ihn die SPD fordert, konsequent aus, und das auch im Schuljahr 2010/2011. Herr Güll hat ge
sagt, ich würde jetzt sagen, was wir schon alles gemacht haben. Wir haben sehr viel gemacht. Unser Ziel ist, ein flächendeckendes, aber auch - und das ist wichtiger - ein bedarfsorientiertes Ganztagsangebot aufzubauen, um eine zusätzliche Förderung unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen. Ganztagsschulen sind ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des bayerischen Schulwesens. Die Ganztagsschule wurde durch Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen als schulisches Angebot verankert. Das haben wir im Sommer umgesetzt. Dabei ist die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihr Kind anzumelden, auch sichergestellt. Wir wollen die Wahlfreiheit für die Eltern.
Sie ist für uns unantastbar.
Die Grundlage der Ganztagsschule bezüglich Ausbau und Organisation bzw. Finanzierung wurde durch den Ministerrat, aber auch durch den kommunalen Bildungsgipfel, also durch die kommunalen Spitzenverbände, im Februar letzten Jahres festgelegt. Ich möchte jetzt nicht über den Ausbauplan in dieser Periode sprechen, doch stelle ich fest, dass wir im letzten Schuljahr 60.000 Schüler in offener Ganztagsbetreuung hatten und 40.000 in gebundener Ganztagsbetreuung. Die finanziellen Aufwendungen sind auch nicht ohne. Waren es im Schuljahr 2008/2009 noch 30,3 Millionen Euro, so sind es in diesem Schuljahr schon 75 Millionen Euro. Hinzukommen noch etwa 20 Millionen Euro für gebundene Ganztagsschulen, plus die Lehrerstunden und der Anteil der Kommunen, der im Millionenbereich liegt. Durch die Bereitstellung der Haushaltsmittel war stets eine Berücksichtigung aller genehmigungsfähigen Anträge auf Errichtung offener und gebundener Ganztagsschulen auch möglich. In Teilbereichen - das ist wichtig - bleiben die Antragszahlen für die gebundene Ganztagsschule zum Teil hinter den Ausbauzielen zurück. Die Aussage in der Begründung, die Nachfrage nach Ganztagsplätzen übersteige das Angebot bei Weitem, kann also so nicht stehenbleiben. Richtig ist - das war eine richtige Entscheidung -, dass der Staat seit dem Schuljahr 2009/2010 an staatlichen Schulen die Trägerschaft für gebundene und offene Ganztagsschulen übernommen hat, wodurch die Eltern von den Beiträgen befreit werden.
- Da dürfen Sie auch klatschen; denn das ist eine gewaltige finanzielle Leistung. Das war nicht so selbstverständlich.
Die Entscheidung über die Errichtung eines Ganztagsangebotes soll aber auch in Zukunft bei den Kommu
nen bleiben. Das wollen wir, schon aus Rücksicht auf alternative bzw. konkurrierende Förder- und Betreuungsangebote, die die Kommunen mit viel Geld und Investitionen errichtet haben. Im Übrigen stehen die Kommunen zu ihren Verpflichtungen nach § 24 Absatz 2 SGB VIII für die Betreuung von Kindern und Schülern. Darüber gibt es auch gar keinen Zweifel.
Die Ausstattung der gebundenen Ganztagsschule zeigt, dass mit zwölf Lehrerstunden und 6.000 Euro je Klasse und Gruppe ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot realisiert werden kann und wird. Auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern bezüglich Qualität und Mittelausstattung können wir uns sehen lassen. Auch in Bezug auf die Forderung nach einem Sonderinvestitionsprogramm, wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, hat der Freistaat Bayern bereits gehandelt, nämlich durch das Finanzausgleichsgesetz "FAG plus 15". Das heißt, bei Schulbaumaßnahmen sind in der Regel 40 % Förderung gegeben und bei Maßnahmen, die zum Ganztagsbetrieb führen, kommen 15 % hinzu.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass unseren Schülern vielfältige Betreuungsangebote zur Verfügung stehen: in der Grundschule die gebundene Ganztagsschule, die Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung; die Horte, auch Kindergärten, nehmen Schüler auf. Hinzu kommt die offene Ganztagsschule für Schüler, wenn daneben eine Hauptschule ist. Auch dort können die Grundschüler hingehen. In den weiterführenden Schulen ist es die gebundene und offene Ganztagsschule.
Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Wir brauchen keinen Rechtsanspruch auf eine gebundene Ganztagsschule. Wir setzen auf offene und gebundene Ganztagsschulen und die Wahlfreiheit der Eltern.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die privaten Altenpflegeschulen leisten eine hervorragende Arbeit. Darin sind wir uns alle einig. Sie sichern durch ihre ausgezeichnete Ausbildung den notwendigen Pflegekräftebedarf. Steigende Schülerzahlen dokumentieren das recht deutlich. Der Freistaat Bayern finanziert diese Schulen - das betone ich - in besonderer Weise. Während die allgemeinen Berufsfachschulen mit 79 % Betriebskostenzuschuss und 75 Euro Schulgeldersatz finanziert werden, kommen - das ist das Entscheidende bei den Altenpflegeschulen 200 Euro Schulgeldausgleich dazu. Im Übrigen ist der Schulgeldersatz im letzten Jahr um 9 Euro angehoben worden. Dies belastet den Haushalt mit 2,8 Millionen. Der Schulgeldausgleich führt dazu, dass die Betriebskos
ten der Altenpflegeschulen über die - das betone ich gesetzlich festgelegten 100 % hinaus finanziert werden. Dabei verweise ich auf Artikel 18 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Frau Staatsministerin Haderthauer hat auch Wort gehalten. Sie sagte, dass trotz Kürzung des Schulgeldausgleichs der Betriebskostenzuschuss mit 100 % aufrechterhalten werde. Das haben unzählige Berechnungen immer wieder deutlich herausgestellt. Die Finanzierung des Schulgeldausgleichs geschah und geschieht als freiwillige Leistung ohne Rechtsgrundlage durch das Kultusministerium.
Wir lehnen die Anträge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und den Antrag der Freien Wähler ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Bisher ist über die Höhe der Schulgeldkürzung noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar wird das Schulgeld gekürzt, jedoch ist der Umfang der Kürzung noch nicht festgelegt. Das Gesamtbudget von zwölf Millionen bleibt unberührt und somit erhalten. Wir lehnen die Anträge ab, weil wir die exakten Schülerzahlen erst zum Stichtag, nämlich zum 20. Oktober, bekommen und erst dann die Finanzierung des Schulgeldausgleichs festlegen können.
Ich weiß nicht, was die Bezirksregierungen geschrieben haben.
Die Schreiben der Bezirksregierungen sind im Juni hinausgegangen. Die Höhe der Kürzungen müssen nun genau berechnet
werden. Dies geht jedoch erst auf der Grundlage der Schülerzahlen.
Ich möchte nur deutlich machen, dass ich das Prozentrechnen beherrsche. Ich möchte Ihnen die Finanzierung am Beispiel einiger Schulen deutlich machen. Der Anteil von 79 % macht an der Altenpflegeschule Baldham 231.440 Euro aus. Bei einer hundertprozentigen Finanzierung würde sich der Betrag auf 292.500 Euro belaufen. Mit dem Schulgeldausgleich beläuft sich der Betrag auf 365.640 Euro. Das ergibt ein Plus von 25 %. Bei einer Kürzung um 100 Euro würde sich immer noch ein Plus von 2,06 % ergeben.
Das zweite Beispiel ist die Berufsfachschule für Altenpflege der AWO München. 79 % entsprechen hier 223.000 Euro, 100 % entsprechen 282.300 Euro. 79 % plus Schulgeldausgleich entsprechen 412.200 Euro. Das sind 46 %. Bei einer Kürzung des Schulgeldausgleichs um 100 Euro würden sich bei dieser Schule immer noch 112,5 % ergeben.
Das möchte ich sagen: Wenn wir von einer Finanzierung sprechen, meine ich, dass die Betriebskosten zu 100 % gesichert sind. Wir dürfen nicht von den Kosten sprechen, sondern müssen von den gesetzlich definierten Betriebskosten ausgehen. Um die geht es hier, um nichts anderes.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Güll, wir haben uns schon häufig wegen der Mittelschule auseinandergesetzt. Ich spreche nicht alle Punkte an, aber auf eine wesentliche Aussage möchte ich schon eingehen. Das bayerische Schulsystem sei konservativ und rückwärtsgewandt, behaupten Sie. Auch Sie wissen, dass es vor drei Wochen einen interessanten Ländervergleich gegeben hat, in dem das konservative und rückständige Bildungswesen Bayerns Klassenprimus geworden ist. Diejenigen, die angeblich so modern sind, standen an letzter Stelle.
Da ist mir doch ein konservatives und rückwärtsgewandtes System viel lieber.
Noch eine Klarstellung zu Günther Felbinger: Er hat gesagt, in Schwarzach werde es keine Mittelschule geben. Ich sage: In Schwarzach wird es im nächsten Jahr eine Mittelschule geben.
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die bayerische Mittelschule. Sie ist bereits jetzt ein Erfolgsprojekt. Zwei Drittel der knapp 1.000 Hauptschulen werden im nächsten Jahr Mittelschulen. Das wird also angenommen. 230 Schulverbünde sind mit zwei, drei oder mehreren Schulen, die zusammenarbeiten, gegründet worden. Damit ist die Hauptforderung des Erhalts der kleineren Schulen, die im ländlichen Raum gefährdet sind, bestmöglich erfüllt worden. Dies geschah im Rahmen einer völlig neuen Entscheidungskultur, in Absprache und im Dialog.
Sie haben behauptet, die Schulen würden gezwungen und es werde zu wenig diskutiert. Das mag sein, weil viel vorbereitet wurde. Man muss aber nicht alles zerreden.
Heute habe ich einen Zeitungsbericht über zwei Schulen, die sich zu einem Verbund zusammengeschlossen haben, gelesen. Es waren der Bürgermeister und die Schulleiter zu sehen, die in die Kamera gelacht haben. Wenn geschundene Leute so aussehen, dann bin ich zufrieden.
Die Standortfrage ist wichtig. Wir wollen die Schulen so lange wie möglich im ländlichen Raum halten. Wir können allerdings keine Schule erhalten, wenn es
keine Schüler mehr gibt. Mit dem Schulverbund haben wir aber die Möglichkeit, die Schulen so lange wie möglich zu erhalten. Das ist nur der eine Teil. Viel wichtiger ist es, den Schüler in den Mittelpunkt zu stellen. Dessen spezifische individuelle Begabungen müssen gefördert werden, und ihm muss ein differenziertes und qualitativ hochwertiges Angebot gemacht werden. Das schafft nach meiner Meinung die Chancengerechtigkeit, von der wir immer wieder reden. Die Mittelschulen brauchen ein Fundament. Dieses Fundament muss man allen anbieten können, und das geht nur in der Verbundlösung.
Die Mittelschüler haben in Zukunft beste Berufschancen, insbesondere weil bereits der Fachkräftemängel eingesetzt hat, der sich noch verstärken wird. Ich habe von meinem Kollegen Wägemann einen Zeitungsbericht bekommen. Dort heißt es, dass Hauptschüler gute Berufschancen hätten. Diese Berufschancen haben sich in den letzten Jahren gewaltig verbessert, weil die Schulen einen starken Praxisbezug haben und die Schüler Praktika in den jeweiligen Betrieben ableisten müssen. Weil die Schüler so zielgenau ausgebildet werden, eröffnen sich beste Berufschancen. Durch die Offenheit und Durchlässigkeit - das macht die Qualität des bayerischen Bildungssystems aus - hat jetzt jeder die Möglichkeit, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen. 40 Prozent aller Hochschüler kommen über den Weg der beruflichen Bildung an die Hochschulen. Das ist ein Erfolgsmodell. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Dank an unsere Lehrerinnen und Lehrer richten, die viel an unseren Schulen leisten und großen Einsatz zeigen. Sie dürfen bald in die verdienten Ferien gehen.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zu den Montessorischulen sagen. Wir haben einen Gesetzentwurf aufgezeigt bekommen, den wir durchgearbeitet haben. Wir haben ihn verbessert und ein positives Endergebnis zustande gebracht. Das ist eine klassische, hervorragende parlamentarische Arbeit. So stelle ich mir das vor. Wir können heute wirklich von einem Erfolg sprechen. Frau Bause schaut schon; sie sieht das vielleicht ein bisschen anders. Die Pauschalierung wird gut angenommen, weil sie eine Verwaltungsvereinfachung darstellt. Ich habe mit vielen Schulen gesprochen. Vor allem die im Aufbau befindlichen Schulen sind wieder gesichert worden. Wenn sie zum 1. August diese staatliche Genehmigung erteilt bekommen haben, können sie die Altregelung anwenden. Zudem erlaubt es die Karenzzeitregelung den Schulen, Anträge zu stellen, um die Schule auf- und ausbauen zu können. Da ist wirklich gute Arbeit geleistet worden.
Die Leistungen unserer Schüler im differenzierten bayerischen Schulwesen können uns durchaus begeistern. Wir können stolz darauf sein, dürfen uns aber nicht zurücklehnen, sondern müssen unser erfolgreiches Bildungssystem weiterentwickeln. Die Mittelschulen sind dazu ein guter und wichtiger Schritt.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein schwieriges Thema am Ende eines langen Tages. Aber ich möchte schon feststellen, dass private Altenpflegeschulen eine wichtige Aufgabe leisten. Sie sichern durch ihre hervorragende Ausbildung den dringend notwendigen Pflegekräftebedarf. Dies - das möchte ich besonders betonen - erkennen der Freistaat und die Staatsregierung, und sie finanzieren diese Schulen in ganz besonderer Weise, gegenüber anderen Berufsfachschulen auch privilegiert. Das wissen Sie alle ganz genau.
Auf drei Säulen steht die Finanzierung dieser Berufsfachschule. Nur die Altenpflege wird in drei Säulen finanziert: 79 % Betriebskostenzuschuss, 75 Euro Schulgeldersatz und 200 Euro Schulgeldausgleich. Diese Sonderfinanzierung von 200 Euro Schulgeldausgleich führt dazu, dass Altenpflegeschulen über 100 % der Betriebskosten hinaus finanziert sind. Das muss man einmal feststellen. Bei anderen Schulen ist das nicht der Fall. Das möchte ich deutlich sagen. Die Altenpflegeschulen werden dadurch zum Teil bis zu 150 % finanziert.
- Wissen Sie, seit einem Dreivierteljahr befasse ich mich intensiv damit. Deshalb brauchen Sie mir in Bezug auf die Zahlen kein Jota zu sagen.
Der zusätzliche Schulgeldausgleich für die privaten Altenpflegeschulen hat eine Geschichte. Im Schuljahr 2003/2004 wurde er eingeführt. Durch bundesgesetz
liche Änderungen wurden die Altenpflegeschulen zu Berufsfachschulen. Damit müssen sie nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz finanziert werden, das heißt, die Finanzierung musste von 100 % auf 79 % der Betriebskosten abgesenkt werden. Das war die Geburtsstunde des Schulgeldausgleichs, der vorübergehend festgesetzt wurde.
Die Finanzierung geschah und geschieht auch heute noch als freiwillige Leistung des Kultusministeriums das möchte ich auch noch einmal ganz deutlich herausstellen - mit einem Kostenvolumen von 12 Millionen Euro. Im laufenden Schuljahr - das war ja das Problem - ist die Schülerzahl um 900 auf 6.000 angestiegen, und für das kommende Schuljahr wird prognostiziert, dass noch einmal 900 Schüler hinzukommen. Das ist eigentlich erfreulich, weil wir immer von einem Pflegekräftemangel sprechen. Dadurch kommen nun ganz andere Zahlen zum Vorschein.
Darum hat es auch das Schreiben des Kultusministeriums gegeben. Das Kultusministerium musste sich dazu äußern.
Ich möchte auch noch einmal für den sozialpolitischen Arbeitskreis der CSU erklären, dass die Grundlage des mit initiierten Beschlusses im sozialpolitischen Ausschuss so nicht mehr aufrechterhalten werden kann, weil die Vollfinanzierung der Altenpflegeschulen, von der immer gesprochen wird, bereits jetzt nicht mehr gegeben ist, da manche Altenpflegeschulen jetzt schon Schulgeld verlangen.
Wir lehnen daher die beiden Dringlichkeitsanträge ab, erstens weil bis dato keine Entscheidung darüber getroffen ist, das Schulgeld in irgendeiner Höhe zu senken - ich weise auch darauf hin, dass das Budget von 12 Millionen Euro unberührt bleibt - und zweitens, weil wir die exakten Schülerzahlen abwarten müssen, um die endgültige Finanzierung des Schulgeldausgleichs festzulegen.
Da müssen Sie die Frau Sozialministerin selber fragen.
Ich kann nur eines sagen: Sie hat gesagt - das habe ich gehört - eine 100-prozentige Finanzierung der Betriebskosten sei gewährleistet, und dies ist auch dann gewährleistet, wenn 100 Euro vom Schulgeldausgleich abgezogen würden. Auch dann würden noch über 100 % der Betriebskosten finanziert werden.
Das hat sie damit aus meiner Sicht ausgedrückt.
Ich möchte nur ganz kurz noch einmal darauf hinweisen, dass mit dieser Schulgeldkürzung immer noch sichergestellt ist, dass auch in Zukunft 100 % der Betriebskosten finanziert werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Güll, wir haben große Angst vor der nächsten Wahlkampfauseinandersetzung, ganz große Angst.
Herr Güll, Sie wissen, dass wir gerade über die Mittelschule einen intensiven Dialog geführt haben. Da von "Arroganz der Macht" zu reden, ist weit überzogen. Das möchte ich deutlich zurückweisen.
Kernpunkt dieser Gesetzesänderung sind die bayerische Mittelschule und vor allen Dingen die daraus resultierenden Schulverbünde. Das Bildungsangebot der Hauptschule muss weiterentwickelt werden - daran gibt es, denke ich, keinen Zweifel -, um den gesamtgesellschaftlichen Anforderungen und den spezifischen Herausforderungen auch gerecht zu werden. Ich nenne nur zwei Punkte: Wissensgesellschaft und Fachkräftemangel.
Die jetzt geltende Regelung sieht die Auflösung von Hauptschulen vor, wenn dauerhaft nicht mehr genügend Schüler in einer Klasse sind, nämlich wenn die Klassenstärke auf eine Zahl unter 15 zurückgeht. Aufgrund der aktuellen Zahlen muss man davon ausgehen, dass ein großer Teil der Schulen von dieser Prognose betroffen ist und somit geschlossen bzw. benachbarten Schulen angeschlossen werden müsste. Gerade der ländliche Raum hätte dann viele Hauptschulstandorte weniger, und die Schulwege würden länger werden.
Neben dem Erhalt der Schulstandorte geht es vor allem um die fachlich-inhaltlichen Herausforderungen, nämlich Schülerinnen und Schülern durch ein begabungsgerechtes und differenziertes Angebot mit praxisbezogener und berufsorientierter Schwerpunktsetzung die bestmöglichen Chancen auf eine berufliche Ausbildung oder eine weitere schulische Laufbahn zu geben. Wahlmöglichkeiten im Bereich vertiefte Berufsorientierung, Ganztagsangebote und ein mittlerer Bildungsabschluss - das sind die Schwerpunkte - können kleine Hauptschulstandorte nicht mehr anbieten. Das geht
einfach nicht mehr. Darum ist es notwendig, eine qualitative Verbesserung durch Optimierung der Schulstrukturen zu erreichen. Darum können sich Hauptschulen zu bayerischen Mittelschulen weiterentwickeln, es können Schulverbünde als institutionalisierte Form der Zusammenarbeit benachbarter Hauptschulen gegründet werden. Ein einheitlicher Sprengel erreicht dann, dass allen Schülerinnen und Schülern dieses breite Angebot ermöglicht wird, und das ist schließlich die Hauptaufgabe. Zuständigkeiten und Verfahren zur Entscheidungsfindung werden dabei so geregelt, dass ein Höchstmaß an Verantwortung vor Ort verbleiben kann.
Übrigens kommt das Dialogforum - Herr Güll, das wissen Sie auch - sehr gut draußen, gerade bei den Sachaufwandsträgern, an.
- Sicher. Bestens kommt sie an. Ich war doch dabei. Wir haben uns abgesprochen. Alle Bürgermeister sagen: Das ist eine neue Form der Entscheidungskultur, die wir haben wollen. Und Kosten - damit wir uns auch darüber unterhalten - haben die Hauptschulen auch jetzt im Sachaufwand, und die sind nachher nicht viel mehr.
- Vielleicht gibt es den einen oder anderen Punkt, wo man durch Verbünde irgendetwas neu schaffen muss. Das ist ganz normal. Das müsste aber eine Hauptschule auch tun, wenn sie sich weiterentwickelt. Die würde auch nicht auf dem jetzigen Stand stehen bleiben.
Die Verteilung der Lehrerstunden wird künftig nach Schülerzahlen geregelt. Daher besteht kein staatliches Interesse mehr, Schulen unterhalb bestimmter Schwellen in andere Schulen einzugliedern. Durch eine geschickte Schulortplanung kann man erreichen, dass Hauptschulstandorte so lange wie möglich erhalten werden können. Das ist eine Möglichkeit, die durch den Schulverbund gegeben ist. Das regelt dieses neue Gesetz.
Weitere Änderungen betreffen die Einführung des Ganztagsangebotes. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wird die Ganztagsschule als schulisches Angebot aufgenommen, das in gebundener oder offener Form auf Antrag des Schulsachaufwandsträgers eingerichtet werden kann. Es ist wichtig, dass man die Freiwilligkeit dadurch herausstellt, dass dies die Sachaufwandsträger zusammen mit den Schulen organisieren.
Festgelegt wird auch, dass für offene Ganztagsangebote ein Beförderungsanspruch besteht. Das ist eigentlich klar, das ist eine Folge aus der Mittelschulkonstellation der Schulverbünde.
Eine wichtige und richtige Änderung ist die neue Festlegung des Einschulungsstichtages. Vorgesehen war, den Einschulungstermin sukzessive bis zum 31. Dezember vorzuverlegen. Das ist korrigiert worden. Jetzt ist der Stichtag der 30. September. Auf Antrag kann aber trotzdem eine vorzeitige Einschulung erfolgen.
Es gibt noch weitere Änderungen, die ich jetzt nicht ansprechen möchte. Ich denke, das machen wir dann ganz intensiv im Bildungsausschuss.
Sie sprechen ein rein formales Problem an. Die Schule bleibt als Schule bestehen. Es sind nur zwei Schulformen, die getrennt sind. Es kommt also nicht so in Frage, wie Sie gesagt haben. Das ist falsch interpretiert.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns über dieses Thema schon sehr oft unterhalten. Sie bringen immer wieder dieselben Argumente.
Herr Pfaffmann, wir folgen nicht blind der Bayerischen Staatsregierung,
sondern wir alle, die wir im Bildungsausschuss tätig sind, haben uns intensiv mit der Entwicklung der Mittelschule auseinandergesetzt. Wir stehen zu dieser Mittelschule. Ich möchte Ihnen deutlich sagen: Es gibt kein Mittelschulchaos.
- Ich war einer. Bisher hat es noch keine Strukturänderung im Bildungssystem gegeben, die so intensiv begleitet und so basisorientiert umgesetzt wurde wie jetzt die Mittelschule, die auch permanent weiterentwickelt wird.
Der Begriff "Mittelschulchaos" ist eine böse Unterstellung, die wieder dazu beiträgt, dass die Hauptschule negativ dargestellt wird. Darin sind Sie Meister.
Die Schullandschaft steht in Bayern vor vielfältigen Herausforderungen. Das gilt insbesondere für unsere Hauptschulen. Wie ist denn die Ausgangslage? - Zurzeit besuchen circa 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Hauptschule. Leider stehen wir vor dem Problem der rückläufigen Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung. In diesem Schuljahr gibt es an bayerischen Hauptschulen noch 230.000 Schüler, in zehn Jahren, im Schuljahr 2019/2020 werden es nur noch 180.000 sein.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt, nämlich die Schulwahl der Eltern, die die Hauptschulen oftmals ausblenden. Ein Problem sind außerdem die veränderten Anforderungen der Gesellschaft und der Wirtschaft.
Wenn wir vonseiten der Politik auf diese Problemlagen reagieren - und das müssen wir -, dann müssen wir die richtige Antwort geben, und für uns ist die richtige Antwort die bayerische Mittelschule. Diese wird nicht etwa von oben aufgesetzt, sondern in einem Dialogverfahren im Rahmen einer völlig neuen Entscheidungskultur entwickelt.