Protokoll der Sitzung vom 18.07.2012

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Gesetzentwurf über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen. Dieser regelt die besoldungs-, status- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen für die kommunalen Wahlbeamten. Er ändert nichts Wesentliches. Der Gesetzentwurf musste vom Freistaat Bayern vorgelegt werden, weil Bundesrecht nicht mehr anzuwenden ist. Insgesamt gesehen wurde den Bedürfnissen der kommunalen Wahlbeamten in Bayern Rechnung getragen.

Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht. Wenn man die Besoldungsgruppe der berufsmäßigen Bürgermeister automatisch festlegt, hat das Vor- und Nachteile. Nach unserer Meinung wird damit zwar dem Gemeinderat bzw. dem Stadtrat eine Entscheidungsmöglichkeit genommen, weil durch das Gesetz festgelegt wird, was der einzelne Bürgermeister zu bekommen hat. Dies ist aber hinnehmbar. Das, womit wir nicht einverstanden sind, ist die Regelung für den berufsmäßigen Stadtrat. Wenn der berufsmäßige Stadtrat, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, in

eine feste Besoldungsstufe eingewiesen wird, hat die Kommune wenig Spielraum, bei der Ausschreibung für die erste Periode eine hochqualifizierte Kraft zu bekommen, weil eine größere Gemeinde dieser Kraft mehr zahlen kann. Diese Kraft muss mit dem Argument geködert werden, dass sie dann, wenn sie sechs Jahre im Amt war, in die nächsthöhere Stufe eingruppiert werden kann. Zu Beginn der Periode geht das jedoch nicht. Wir wollten durch unseren Änderungsantrag erreichen, dass diese Möglichkeit im Gesetz eingeräumt wird. Die Mehrheit sieht das offenbar anders. Das ist keine weltbewegende Angelegenheit, und das ist kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Wir werden dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag der CSU zustimmen. Beim Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir uns der Stimme enthalten.

Es sind einzelne Bereiche betroffen, die bisher nicht geregelt waren. So ist es durchaus vernünftig, den Bürgermeistern, die bis zur Besoldungsgruppe A 16 eingestuft sind, bei Dienstantritt bereits die höchste Dienstaltersstufe zu gewähren. Das ist neu und durchaus sinnvoll. Das ist eine Verbesserung für die kommunalen Wahlbeamten, vor allem für junge kommunale Wahlbeamte. Wir halten diese Regelung für sehr vernünftig. Sehr gut geregelt ist die Rückkehrmöglichkeit von Bürgermeistern, die vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Sie können wieder zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren. Dazu gibt es eine kleine Änderung. Bisher war vorgesehen, dass sie dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben sollten, jetzt heißt es nur noch, dass sie dieselbe Tätigkeit ausüben sollen. Auch das ist eine sinnvolle Regelung. Insgesamt werden wir dem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke, Herr Hanisch. Als nächste Rednerin hat sich Frau Tausendfreund für die GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vollständige Neufassung des KWBG sehen wir ebenfalls als erforderlich an. Wir werden uns jedoch der Stimme enthalten; denn einige der Regelungen, die mit diesem Gesetzentwurf getroffen werden, halten wir für nicht ausreichend transparent, für nicht ausreichend flexibel, zum Teil für nicht zielführend und zum Teil für nicht zeitgemäß.

Bei der besoldungsrechtlichen Einstufung der kommunalen Wahlbeamten wird generell die höhere der bisher möglichen Besoldungsgruppen festgelegt. Dies ist

ein Entzug der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Gemeinderats bzw. Stadtrats. Es gibt sicher gute Gründe, zum Beispiel je nach Einwohnerzahl der Kommune zu differenzieren. Das Argument, dass ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, der bzw. die keine Mehrheit im Rat habe, niedriger eingestuft werde, ist, glaube ich, vorgeschoben.

Die Rahmenbeträge für Dienstaufwandsentschädigungen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte und auch ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden nicht unerheblich erhöht. Zusätzlich werden die Zuverdienstmöglichkeiten für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte deutlich verbessert und die Beträge erhöht. Dafür gibt es auch weiterhin keine Veröffentlichungspflicht bezüglich Höhe und Art der Nebeneinkünfte.

Es werden also finanzielle Wünsche erfüllt. In der Summe ist zu hinterfragen, ob das noch angemessen ist. Die Möglichkeiten, außerhalb der Tätigkeit als Bürgermeister oder Landrat Nebentätigkeiten auszuüben mit der Maßgabe, dass weder die Art der Tätigkeit noch die Höhe der Einkünfte aus dieser Tätigkeit veröffentlicht werden muss, werden von uns kritisiert. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, wonach diese Nebeneinkünfte veröffentlicht werden müssen, sofern sie über 4.800 Euro im Jahr hinausgehen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

Hier wurden Gegenargumente angeführt, z. B. die Regelung über die Abführungspflicht. Diese besteht beispielsweise bei der Ausübung von Verwaltungsratstätigkeiten. Aber man kann doch alle diese Nebeneinkünfte und die Abführungsbeträge in die Veröffentlichung einbeziehen. Unseres Erachtens ist es notwendig, für mehr Transparenz zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu wissen, für wen die Bürgermeister und Landräte neben ihrem Hauptamt in der Kommune sonst noch tätig sind.

Die Regelungen zur Einstufung der berufsmäßigen Gemeinderäte, also der Referenten in den größeren Städten, sind unflexibel und berauben die Stadträte ihrer bisherigen Entscheidungskompetenz bei der Einstufung der berufsmäßigen Stadträte. Hier sollte durchaus die Möglichkeit gegeben werden, je nach Zuschnitt der Referate zu unterscheiden. Die starre Regelung, die jetzt vorgeschlagen wird, lehnen wir ab. Wir stimmen deshalb dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu.

In zwei Punkten ist der Gesetzentwurf nicht zielführend. Das Problem von unterschiedlichen Pensionsansprüchen der kommunalen Wahlbeamten, je nach

dem, aus welcher Berufssparte sie gekommen sind, wurde nicht gelöst. Beispielsweise werden Laufbahnbeamte bei den Pensionszahlungen deutlich anders behandelt als ursprünglich selbstständig Tätige oder als Personen, die vorher Angestellte waren.

Die Zehn-Jahre-Wartefrist, bis Pensionsansprüche überhaupt entstehen, wirkt auf Quereinsteiger nicht gerade attraktiv. Warum muss denn dieser Abschreckungsmechanismus weiterhin bestehen? Auch in einer Amtsperiode kann viel Positives erreicht werden. Die Zehn-Jahre-Wartefrist fördert nicht gerade die Unabhängigkeit der Amtsführung der Bürgermeister und Landräte, da immer gleich an eine zweite Amtsperiode gedacht werden muss. Wenn die Leute nach sechs Jahren ausscheiden, stehen sie ohne jeglichen Versorgungsanspruch da. Man hätte also eine andere Regelung treffen sollen, zum Beispiel eine solche, bei der jedes Dienstjahr angerechnet wird.

Schließlich sollte für den Wechsel zwischen der Position eines Bürgermeisters bzw. eines Landrats und anderen Berufen mehr Flexibilität eingeführt werden.

Im Gesetzentwurf 16/11983 finden sich auch einige Regelungen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Das betrifft zum Beispiel die Jubiläumszuwendungen gemäß Artikel 37. Es ist doch längst nicht mehr so, dass die kommunalen Wahlbeamten, wenn sie einmal gewählt sind, lebenslänglich im Amt bleiben und deshalb anlässlich der Dienstjubiläen nach 10, 20, 30 Jahren Zuschläge bekommen müssen, schon gar nicht Zuwendungen, die als Maßnahmen der staatlich verordneten Anerkennung der Arbeit gegeben werden. Solches ist überflüssig. Aber das ist nur ein Randproblem. Es wird in der Regel vor Ort ein angemessener Ehrungsrahmen gefunden.

Die genannten Gründe führen uns dazu, uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zu enthalten. Den Änderungsanträgen stimmen wir aber zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächsten bitte ich Herrn Rohde für die FDP nach vorn.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben zu dem Gesetzentwurf schon viel gesagt. Ich verweise zum einen auf Dr. Florian Herrmann, der auf die einzelnen Punkte ausführlich eingegangen ist, sodass ich mich dem als Koalitionär anschließen kann. Mit diesem Gesetzentwurf sind wir den Kommunen ein gutes Stück entgegengekommen, auch den Bürgermeistern, die jetzt eine verbesserte Besoldung erfahren dürfen.

Herr Perlak von der SPD hat bereits darauf hingewiesen, dass wir jetzt eine landesweit einheitliche Regelung bekommen, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird und die kommunalen Spitzenverbände mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden sind.

Wir werden den Gesetzentwurf gemeinsam tragen können. Es ist schade, dass sich die GRÜNEN ihm nicht anschließen können; darauf gehe ich gleich noch ein. Wir haben bereits ein Stück Arbeit getan. Es bleibt noch Arbeit übrig. Aber ich kann sagen, dass wir gemeinsam zustimmen. Den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, der besonders darauf abzielt, mehr Spielraum an der Basis in der Kommune für berufsmäßige Stadträte und Bürgermeister zu haben, lehnen wir als FDP ab.

Ich lebe selber in einer Gemeinde, wo es einen Parteiwechsel gab. Der Bürgermeister hat trotz Wiederwahl und Bürgerentscheid - die Bürger standen hinter ihm - in der zweiten Amtsperiode weniger Gehalt bekommen als in der ersten. Da lagen eindeutig sachfremde Gründe vor. Das habe ich nicht aus der Phantasie hergeholt, sondern es hat sich in der Realität abgespielt. So etwas ist zwar selten, aber es kommt vor.

Deswegen begrüßen wir, dass das Land jetzt die einheitliche Regelung trifft, sodass in zwei Nachbargemeinden mit gleich vielen Einwohnern nicht der Gemeinderat der Gemeinde A eine höhere Besoldung des Bürgermeisters beschließen kann als der Gemeinderat der Gemeinde B. Eine unterschiedliche Besoldung wäre hier nicht nachvollziehbar. Insofern glaube ich, dass wir mit der vorliegenden Entwurfsfassung in der Zukunft sehr gut leben können.

Dann komme ich zu den Argumenten der GRÜNEN. Man kann natürlich mit der Transparenz argumentieren. Es gibt Veröffentlichungen der Leistungen, die von den Kommunen oder den Sparkassen bezahlt werden. Wir wissen, dass es eine Abführungspflicht gibt. Bürgermeister haben aber meistens keine Nebentätigkeit. Übrig bleibt immer noch die Gefahr, dass es bei der Berichterstattung, in der dargelegt wird, was alles an die Gemeinde abgeführt wird, nicht um Einzelheiten, sondern darum geht, ein bestimmtes Licht zu erzeugen. Wegen dieser Gefahr werden wir den Änderungsantrag der GRÜNEN zum Gesetzentwurf ablehnen.

Ich stimme mit Ihnen aber überein, Frau Tausendfreund, dass noch einiges für die Zukunft übrig bleibt. Wir haben die Altersversorgung nach zehn Jahren in meiner Fraktion noch nicht ausdiskutiert, aber ich denke, man könnte hier eine Umstellung auf jährliche

Anrechnung erreichen. Auch für den Wechsel zwischen verschiedenen Laufbahnen oder zwischen privater Betätigung und Politik oder zwischen verschiedenen Ebenen innerhalb der Politik könnte man Verbesserungen erreichen. Hier bleibt für die Zukunft sicher noch einiges zu tun. Herr Hanisch hatte angedeutet, wenn die Gemeinden eine unterschiedliche Größe hätten, bestünde die Gefahr, dass das gute Personal kleiner Gemeinden zu den größeren Gemeinden überwechsle.

In der Zukunft werden wir sicher vor dem Hintergrund der Demografie noch darüber diskutieren, dass sich die eine oder andere Kommune vielleicht mit der einen oder anderen Nachbargemeinde zusammenschließen wird. Auf der Landkreisebene ist diese Diskussion ja im Oberallgäu gerade angestoßen worden. Wenn man sich die Demografie anschaut und weiß, dass wir in 20 oder 30 Jahren in Bayern deutlich weniger Bürger haben werden, wird man erkennen, dass sich die kommunalen Strukturen dem anpassen müssen. Daher werden wir in der Zukunft noch sehr oft darüber diskutieren, wie wir mit unseren Kommunen umzugehen haben, um ihnen die richtigen Rahmenbedingungen zu bieten. Aber das liegt noch so weit in der Zukunft, dass wir uns heute darüber noch keine Gedanken machen müssen.

Ich lasse es damit bewenden. Ich freue mich, dass wir dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zustimmen werden. Ich bedaure, dass sich die GRÜNEN zur Zustimmung noch nicht durchringen konnten.

Ich danke allen, die an der Vorbereitung des Gesetzentwurfs mitgewirkt haben.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Pohl zu Wort gemeldet.

Herr Kollege Rohde, mir scheint, Sie haben unseren Änderungsantrag nicht sorgfältig gelesen. Es geht mitnichten darum, bei den Bürgermeistern und dem Gemeinderat Spielräume zu differenzieren. Insoweit stimmen wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu.

Unser Änderungsantrag betrifft lediglich die berufsmäßigen Stadträte. Da frage ich Sie als Liberalen, ob Sie es mit Ihrer Ideologie vereinbaren können, dass man einem berufsmäßigen Stadtrat, also einem Verwaltungsbeamten, in der zweiten Periode zwingend eine höhere Besoldung geben muss, egal, wie gut oder schlecht er in der ersten Periode gearbeitet hat. In der ersten Periode muss man ihn niedriger einstufen, auch wenn man ihn aufgrund seiner Vorqualifikation

und seines Lebenslaufs vielleicht besser bezahlen wollte. Hier nehmen Sie den Kommunen Entscheidungsspielräume, und zwar nicht bei vom Volk gewählten Bürgermeistern, sondern bei Verwaltungsbeamten auf Zeit.

Bitte, Herr Kollege Rohde.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege, es ist richtig, dass das Beispiel nicht ganz auf den Änderungsantrag passt; aber da ich dieses Beispiel kenne, es jedoch für den berufsmäßigen Stadtrat gerade nicht zur Hand hatte, habe ich dieses gewählt. Ich bitte insofern um etwas Nachsicht.

Aber ich muss auch sagen: Auf der anderen Seite haben wir die Bürger zu vertreten, und diese zahlen über Gemeindeabgaben etc. auch die Gehälter. Wenn ich keine klare Struktur vorgebe, auch bei berufsmäßigen Stadt- und Gemeinderäten, dann kann es eben doch eventuell zu einer zu hohen Einstufung kommen, dass dabei also etwas mehr getan wird als notwendig.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Warum muss man sie höher bezahlen?)

Ich denke auch, wenn man eine klare Perspektive aufzeigt: Du beginnst mit einem niedrigen Gehalt und wirst mit der zweiten Berufung - dazwischen steht auch eine Wahl, denke ich - mehr bekommen; dann ist das ein ganz natürlicher Vorgang und eine transparente Darstellung.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Unabhängig von der Leistung?)

Wir brauchen die Flexibilität nicht. Ich denke, wir haben einen guten Gesetzentwurf, und dabei sollten wir bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege. - Abschließend hat sich für die Staatsregierung Herr Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein starkes Bayern braucht starke Kommunen, starke Kommunen brauchen starke Führungskräfte, und starke Führungskräfte müssen auch ordentlich besoldet werden. Darüber gibt es offensichtlich ein breites Einvernehmen. Ich denke, dass wir mit diesem neuen Gesetz über kommunale Wahlbeamte eine angemessene Modernisierung und gleichzeitig eine be

hutsame Besserstellung einer Reihe von Positionen vornehmen. Sie ist angesichts der Verantwortung, die an der Spitze kommunaler Körperschaften notwendig ist, geboten.

Ich freue mich darüber, dass es im Hohen Hause ein breites Einvernehmen zu dieser Konzeption gibt, die in enger Zusammenarbeit - das möchte ich nochmals unterstreichen - mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden ist. Ich bitte Sie herzlich, dem zuzustimmen und damit ein klares Signal der guten Zusammenarbeit zwischen diesem Hohen Haus und unseren kommunalen Ebenen in Bayern zu geben.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann. - Wortmeldungen liegen uns keine weiteren vor, deshalb können wir die Aussprache schließen und zur Abstimmung kommen.