Erster Schritt muss die Einleitung der Planungen sein. Ich zitiere erneut aus dem Bundesverkehrswegeplan: "Für den vordringlichen Bedarf besteht nach den Ausbaugesetzen ein uneingeschränkter Planungsauftrag." Das kann ich nur bekräftigen. Wir müssen bei jeder Gelegenheit daran erinnern.
Bisher plant die Bahn erst dann, wenn der Bund die Finanzierung des Ausbaus sicherstellen kann. Das kann ich angesichts der fürchterlichen Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplans aus unternehmerischer Sicht sogar verstehen. Aber ohne Baurecht helfen auch zusätzliche Mittel nichts, wie sie zum Beispiel aktuell aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Verfügung stehen. Wir haben deshalb den Bund aufgefordert, ein eigenes Planungskostenbudget mindestens für die Projekte des Bedarfsplans vorzusehen.
Wir sollten an einem Strang ziehen und uns gemeinsam beim Bund für eine sachgerechte Investitionsplanung einsetzen. Für eine langfristige Planung, bei der der Bundesverkehrswegeplan mehr ist als eine bloße Wunschliste, müssen die Mittel für die Infrastruktur deutlich erhöht und verstetigt werden.
Was heute noch nicht im vordringlichen Bedarf enthalten ist, muss im Rahmen der nächsten Fortschreibung aufgenommen werden. Da meine ich den Ausbau westlich von Augsburg. Der Bund muss endlich die Gesamtstrecke betrachten und ihrer Bedeutung angemessen Rechnung tragen.
Wir dürfen und werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Wegen jeder unserer wichtigen Ausbaustrecken müssen wir uns wieder und wieder an den Bund wenden und ihre zeitnahe Umsetzung fordern. Eine Unterstützung durch den Bayerischen Landtag halte ich deshalb für ein wichtiges Signal.
Was den Antrag der SPD betrifft, die 120 Millionen Euro Regionalisierungsmittel, so sind sie für die nächsten fünf Jahre verplant. Das heißt, wenn wir sie jetzt nehmen würden, würden wir andere Maßnahmen nicht
(Harald Güller (SPD): Für einen dreigleisigen Ausbau? Also bitte! - Thomas Kreuzer (CSU): Kein Dialog!)
Davon abgesehen möchte ich diese Mittel auch nicht nehmen, um den Bund aus der Verantwortung zu nehmen. Vielleicht fragen Sie bei Parteikollegen nach.
Frau Kollegin Hessel, ich darf Sie bitten, noch kurz hierzubleiben. Herr Kollege Dr. Runge hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Geschätzte Frau Staatssekretärin, man wagt schon gar keine Zwischenfrage zu stellen, weil man befürchten muss, dass Sie dann die Antwort nicht vorlesen können.
Das Erste ist der Schienenpersonenfernverkehr. Für die Finanzierung dessen Infrastruktur sind die Bahn und die Bundesrepublik Deutschland zuständig. Wir wissen alle, dass der Bundesverkehrswegeplan gnadenlos unterfinanziert ist, auch aufgrund der viel zu vielen Meldungen der Länder. Wir fragen uns, wenn die Staatsregierung immer wieder verspricht, sich für dieses Projekt einzusetzen, warum sie es noch nicht zur Finanzierung angemeldet hat.
Dazu muss man ganz klar sagen, dass der Bund auf Fragen der Kollegen Oswald und Hofreiter ganz klar und zu Recht gesagt hat: Dafür sind wir als Bund nicht zuständig. Das ist Sache der Länder.
- Das ist keine Frage, sondern eine Zwischenintervention. Sie sollten sich einmal mit der Geschäftsordnung des Landtags vertraut machen.
Wenn Sie jetzt wieder nur auf diesen kleinen Anteil an Regionalisierungsmitteln rekurrieren, ist zu sagen: Der Freistaat ist völlig frei zu finanzieren. Ich habe Ihnen vorhin einige Töpfe genannt, nämlich Finanzausgleichsgesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, reguläre Haushaltsmittel. Ich stelle fest, dass für andere Schienenpersonennahverkehrsprojekte solche Mittel in die Hand genommen werden, für die im Raum Augsburg erstaunlicherweise nicht. Vielleicht können Sie diesen Widerspruch noch erklären.
Frau Staatssekretärin, bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich noch ganz allgemein zu etwas mehr Ruhe und Konzentration aufrufen.
Ich darf alle Beteiligten noch einmal an die Ruhe im Raum erinnern und gebe jetzt Herrn Kollegen Barfuß für eine Zwischenbemerkung das Wort.
Bei allen inhaltlichen Differenzen bin ich der Meinung, man hätte das etwas galanter vortragen können, als Sie es getan haben. Ich finde das einen unerträglichen Stil.
Wir sagen immer "liebe Kolleginnen und Kollegen", dann sollten wir uns auch daran halten. Ich fand das nicht gut.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/339 das ist der interfraktionelle Antrag der CSU- und der FDP-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltun
gen? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag beschlossen. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/354. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dankeschön. Gegenprobe? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Stimmen der CSU, mit den Stimmen der FDP und der Freien Wähler gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei drei Enthaltungen aus den Reihen der CSU abgelehnt.
Ich komme damit zur namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 16/338. Die gläsernen Abstimmungsurnen sind aufgestellt. Sie haben Ihre namentlichen Stimmkarten. Die Abstimmung wird fünf Minuten betragen. Ich bitte die Offizianten, ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Abstimmung.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Markus Rinderspacher, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) Aufnahme von Guantánamo-Gefangenen in Bayern (Drs. 16/340)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufnahme von Guantánamo-Gefangenen in Bayern (Drs. 16/346)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU) Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer und Fraktion (FDP) Auflösung des Gefangenenlagers Guantánamo (Drs. 16/357)
Bevor wir in die Aussprache eintreten, mache ich darauf aufmerksam, dass zu allen drei Dringlichkeitsanträgen jeweils namentliche Abstimmungen beantragt worden sind.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine gute Nachricht: Der neue US-Präsident Barack Obama will das Gefangenenlager von Guantánamo schließen. Damit kommt er nicht nur einem Wahlkampfversprechen nach, sondern auch einer Forderung, die weltweit viele Menschenrechtsorganisationen, aber auch viele Politikerinnen und Politiker aus Deutschland und aus Bayern gestellt haben. Es ist daher aus rechtsstaatlichen wie auch aus humanitären Gründen aus bayerischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen, das Guantánamo geschlossen werden soll.
Natürlich wirft diese Schließung auch Fragen auf. Von derzeit etwa 250 Gefangenen gelten etwa 50 als definitiv unschuldig, darunter eine Gruppe von 17 Uiguren, die als muslimische Minderheit in ihrem Heimatland China verfolgt wird und deshalb nicht dorthin zurückkehren kann. Dieser Gruppe droht dort Folter oder sogar die Todesstrafe.