Herr Kollege Barfuß, wenn das, was Sie uns hier als Erfolgsmodell verkaufen, so eine großartige Sache ist − warum ermöglichen Sie es dann nicht den Gemeinden, ähnlich zu verfahren? Sie zwingen die Kommunen nach wie vor dazu, in diesen Rücklagenfonds einzuzahlen.
Es wäre klüger, wenn der Staat das, was er den Kommunen vorschreibt, bereits selbst getan hätte. Das habe ich vorhin schon gesagt. Aber darum geht es heute nicht. Ich bin damit einverstanden, wenn Sie sagen, dass wir heute nicht zum letzten Mal über das Thema gesprochen haben. Nachsteuern kann man immer. − Ich bitte also um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Kollege. − Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Pschierer um das Wort gebeten. Bitte, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will in aller Kürze auf einige Argumente der Opposition eingehen.
Herr Kollege Pointner, Sie haben das Wort vom "Sonderopfer der Beamten" in die Diskussion eingeführt. Das darf ich zurückweisen. Sonderopfer für Beamte gibt es − aber nicht im Freistaat Bayern. Schauen Sie bitte in andere Bundesländer!
Der Freistaat Bayern liegt vom Besoldungs- und vom Versorgungsniveau her an der Spitze − wie in vielen anderen Bereichen auch. Unterhalten Sie sich einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. So legt eine Regierung in BadenWürttemberg schlicht und einfach fest: Die Besoldungserhöhung der nächsten fünf Jahre wird bei einem Prozent liegen. Mehr gibt es nicht. − Was würden Sie uns alles vorhalten, wenn das hier in Bayern passieren würde! Deshalb gilt: Sonderopfer für Beamte im Freistaat Bayern − nein. In anderen Bundesländern − ja.
Der Freistaat Bayern wendet derzeit für Pensionszahlungen knapp 3,8 Milliarden Euro pro Jahr auf. Frau Kollegin Naaß, egal, wie Sie einen Fonds konstruieren − allein daraus werden die Pensionslasten nie zu finanzieren sein. So einen Fonds können sie gar nicht auflegen. Das bedeutet: Ein Großteil der Pensionen wird immer aus dem regulären, laufenden Haushalt bezahlt werden müssen. Das war so, und das wird auch künftig so sein.
Letzter Punkt! Wir haben uns bewusst für zwei Säulen entschieden, den konsequenten Schuldenabbau und die Schuldenrückführung. Wenn wir dieses Ziel erreichen − ich bin überzeugt davon, dass der Freistaat Bayern das erste Land der Bundesrepublik sein wird, das seine Schulden zurückgezahlt hat -, dann sparen wir eine Milliarde Euro an Zinsen jährlich. Das ist generationengerecht, meine Damen und Herren.
sehr deutlich: Da wird nichts geplündert. Die 1,6 Milliarden Euro, die sich darin befinden, werden in den bayerischen Pensionsfonds überführt. Dieser wird bis zum Jahr 2030 mit 100 Millionen Euro pro Jahr weitergeführt. Das ist Beschlusslage dieser Koalitionsregierung.
Damit Sie das Funktionsprinzip tatsächlich verstehen: Es geht nicht darum, aus diesem Fonds dauerhaft Pensionslasten zu finanzieren, sondern darum, den Berg, den wir in den nächsten Jahren aufgrund der hohen Einstellungszahlen in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren vor uns haben, zu untertunneln. Deshalb kann ab dem Jahre 2023 zum ersten Mal Geld entnommen werden, meine Damen und Herren.
Ich halte diesen Gesetzentwurf für zielführend. Er hat zwei Säulen: erstens konsequenter Schuldenabbau des Freistaates Bayern mit dem Ziel, eine Milliarde Euro an Zinsen pro Jahr zu sparen; zweitens systematischer Aufbau eines bayerischen Pensionsfonds. Meine Damen und Herren, wenn Sie das mit anderen Bundesländern vergleichen, werden Sie dankbar sein, dass die Staatsregierung diesen Weg gegangen ist. Ein bayerischer Beamter kann sich während der aktiven Zeit und auch während der Versorgungszeit auf jeden Fall besser und sicherer fühlen als jeder Beamte in einem sozialdemokratisch geführten Bundesland.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13864, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/14111 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 16/14936 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/14111 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/14111 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! − CSU und FDP. Stimmenthaltungen? − Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Kolleginnen und Kollegen, während der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs 16/13864 empfiehlt, schlägt der
mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe vor, dass dem Artikel 7 ein neuer Absatz 4 angefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/14936. Die CSU hat beantragt, der Abstimmung das Votum des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Maßgabe zugrunde zu legen, dass im neu angefügten Absatz 4 des Artikels 7 die Worte "auf Antrag" durch die Worte "auf Verlangen" ersetzt werden. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall.
Dann lasse ich abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Maßgabe, dass im neu angefügten Absatz 4 des Artikels 7 die Worte "auf Antrag" durch die Worte "auf Verlangen" ersetzt werden, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − CSU und FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − FREIE WÄHLER, SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? − Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Die CSU-Fraktion hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Maßgabe, dass im neu angefügten Absatz 4 des Artikels 7 die Worte "auf Antrag" durch die Worte "auf Verlangen" ersetzt werden, seine Zustimmung geben will, den bitte ich, dies mit der jeweiligen Stimmkarte anzuzeigen. − Ich muss leider fünf Minuten ansetzen, Herr Fraktionsvorsitzender. Die Abstimmung ist eröffnet. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen.
Die Zeit ist um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, die Stimmkarten außerhalb des Plenarsaals auszuzählen. Das Ergebnis wird dann wie immer zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ich bitte schlicht und einfach, die Plätze einzunehmen und, wenn es geht, Unterhaltungen etwas leiser zu führen. − Wenn jemand von den Kolleginnen und Kollegen meint, dass ich hier zu oft die Glocke bediene, dann würde ich empfehlen, einmal hier heraufzukommen und nur zwei oder drei Minuten hierzubleiben, um sich den Lärmpegel von hier oben aus anzuhören. Dem wünsche ich dann dafür gute Nerven.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/13865) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Zuerst hat Herr Kollege Dr. Florian Herrmann das Wort. Er steht schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege. − Es wäre schön, wenn wir dem Kollegen zuhören würden, da er sich mit seiner Rede jetzt nämlich anstrengt. Dies gilt für alle, die hier sind.
Ich kann jetzt einmal sagen: Ich bedaure hier immer die Rednerinnen und Redner, die sich vorbereiten, denen aber oft niemand zuhört. Das ist wirklich jammerschade, wenn ich das sagen darf. Das gilt für alle im Haus. - Bitte, Herr Kollege.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vor allem für die Fürsorge bei diesem wirklich extrem weltbewegenden Thema. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ablauf des 31. Dezember dieses Jahres wird die gesetzliche Ermächtigung des Staatsministeriums der Finanzen zum Erlass von bußgeldbewehrten Parkanlagenverordnungen sowie zur Übertragung dieser Ermächtigung auf die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen außer Kraft treten. Sinn der zeitlichen Befristung der Ermächtigung ist es, dass auf der Grundlage der gemachten Vollzugserfahrungen mit Parkanlagenverordnungen über den langfristigen Fortbestand der Regelung entschieden werden kann.
Diese Vollzugserfahrungen liegen aber bislang noch nicht vor. Das ist so, weil die Delegationsverordnung des Finanzministeriums erst am 1. Oktober 2011 und die Verordnung der Schlösserverwaltung über die staatliche Parkanlage Hofgarten Bayreuth erst am 15. April 2012 in Kraft getreten sind. Das ist also relativ knapp, um schon Erfahrungswerte zu haben. Deshalb sollten wir uns noch Zeit geben und die Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2014 gelten lassen. Ich vermute, dass dann belastbare Informationen darüber vorliegen und wir endgültig entscheiden können.
Die Regelung könnte aus meiner Sicht bereits heute endgültig im Gesetz verankert werden; denn es ist sinnvoll, auch der Schlösser- und Seenverwaltung, ähnlich wie das bei den Kommunen der Fall ist, eine rechtliche Handhabe dafür zu geben, sozusagen für Ordnung zu sorgen. Hausmüllentsorgung, Vandalismus und Ähnliches kommen in öffentlichen Parks bekanntlich immer wieder vor. Aber es ist durchaus auch legitim, eine solche Verordnungsermächtigung erst dann dauerhaft ins Gesetz zu übernehmen, wenn sie
erprobt wurde und sich bewährt hat. Wenn das nicht so wäre, bräuchten wir die Regelung nicht. Da aber die Zeit noch nicht lang genug war und die Verordnungen noch nicht alt genug sind, sollten wir uns ruhig diese zwei Jahre Praxis noch einmal geben, dann evaluieren und dauerhaft entscheiden.
Nach den bisherigen Aussprachen im Innenausschuss gehe ich davon aus, dass wir das nahezu fraktionsübergreifend so entscheiden werden. Nur die GRÜNEN wollen die Verlängerung ablehnen, entweder weil sie schon ohne die praktischen Erfahrungswerte wissen, ob sich diese Regelung bewährt oder nicht, oder weil sie keine Gelegenheit auslassen wollen, Nein zu sagen. Ich jedenfalls sage Ja zu den Artikeln 20 und 62 des LStVG und bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es sinnvoll ist, diese Verordnungen zu verlängern. Wir brauchen einen Rahmen, damit unsere 27 Schlösser, Gärten und Parkanlagen und auch die Seenlandschaften, die im staatlichen Besitz sind, abgesichert werden, und wir brauchen diesen Handlungsrahmen dazu.
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die vielerorts in diesen staatlichen Einrichtungen anzutreffenden Belästigungen, Vorschriftenverletzungen, Hausmüllentsorgung in Parks, Feuer, Partylärm und Vandalismus vermieden werden können. Es geht nicht darum, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass wir die Rechte der Bürger hier einschränken wollen. Das wollen wir natürlich nicht. Uns allen wäre es sicherlich lieber, wenn wir diese Vorschriften nicht bräuchten, aber die Realität sieht anders aus. Ohne diese gesetzliche Regelung, Kolleginnen und Kollegen, würde es in den genannten Anlagen vermutlich schrecklich aussehen.
Der Gesetzestext ist klar formuliert. Ich fasse zusammen: Mit der Änderung des LStVG wird den staatlichen Verwaltungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die auch allen Kommunen gegeben ist. Ich will die Diskussion nicht verlängern. Wir stimmen der Veränderung zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass bei dieser Frage unterschiedliche Auffassungen in diesem Hause herrschen. Ich denke, es ist nur konsequent, wenn wir auch der Verwaltung der Schlösser und Seen die Möglichkeit geben, die die Kommunen im öffentlichen Raum auch haben, im Rahmen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes gegen gewisse Auswüchse vorzugehen.
Herr Kollege Schneider, natürlich ist das eine Einschränkung von Bürgerrechten. Das ist überhaupt keine Frage. Aber was ist denn daran so originell? Wir machen tagtäglich nichts anderes, als dass wir Rechte der Bürger − im Rahmen der Verfassung natürlich − einschränken, weil man beim Zusammenleben von Menschen dem einen gewisse Grenzen aufzeigen muss, um den Rechtskreis des anderen, aber auch um die öffentliche Hand zu schützen. Im Grunde genommen geht es darum, dass wir den öffentlichen Raum funktionsfähig erhalten und ihn vor Vandalismus und Übergriffen schützen. Deswegen ist es sehr sinnvoll und richtig, diese Verordnung zu verlängern.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bräuchte eigentlich gar keine Erprobungsphase mehr. Ich denke, das hat sich bewährt. Aber jetzt gibt es eine erneute Erprobungsphase. Wir werden dieser selbstverständlich zustimmen und können die Bedenken dagegen wirklich nicht nachvollziehen; denn im Grunde genommen wird nur das geregelt, was in den allgemeinen Vorschriften des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ohnehin enthalten ist, nämlich dass man eine Handhabe gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema gibt es hier unterschiedliche Auffassungen, da das Pilotprojekt in Bayreuth durchaus für Unmut in der Bevölkerung gesorgt hat. Dort hat es ein Radfahrverbot gegeben usw. Die Leute haben das als Schikane empfunden. Eigentlich hat niemand so richtig erklären können, warum diese Verordnung unbedingt erlassen werden musste.
Bei diesem Gesetz ist einfach zu fragen: Wem gehört der öffentliche Raum? Die staatlichen Parkanlagen sind unseres Erachtens eher Eigentum der Allgemeinheit und nicht Privateigentum der Schlösser- und Seenverwaltung bzw. des Finanzministeriums. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, der Schlösser- und Seenverwaltung einen Freibrief auszustellen − und diese Art und Weise der Regelung ist unterm Strich ein Freibrief -, mit bußgeldbewehrten Nutzungsverordnungen die Rechte der Bevölkerung einzuschränken, ohne dass es eine Kontrollinstanz über die Verordnungsinhalte gibt und ohne dass es transparente Entscheidungswege gibt. Man muss hier schon die Frage der Notwendigkeit solcher Nutzungsverordnungen stellen. Das Pilotprojekt im Hofgarten am Neuen Schloss in Bayreuth habe ich angesprochen. Hier ist ein Einzelfall herangezogen worden, um eine landesweite Regelung zu treffen, die in anderen Bereichen überhaupt nicht nötig ist.