Protokoll der Sitzung vom 29.01.2013

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist im Grunde ein unseliger Angriff auf eine wichtige Grundlage unserer Demokratie, nämlich den Schutz der politischen Betätigung von Parteien innerhalb unserer grundgesetzlich verfassten Gesellschaft. Die Erfahrungen aus unserer Geschichte lehren, dass das Parteienprivileg des Artikels 21 des Grundgesetzes zwingend erforderlich ist. Im politischen Meinungsstreit haben wir notwendigerweise ein breites Spektrum abgebildet. Die Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht sehr hoch, denn es darf nicht die Situation eintreten, dass eine Regierung oder eine Mehrheit im Parlament den politischen Gegner mit einer sehr weiten Auslegung des Begriffs der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung finanziell kaltstellen kann. Es ist ärgerlich, dass die NPD von der Parteienfinanzierung profitiert. Dies rechtfertigt aber nicht, unsere verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schwächen. Es gibt keine verfassungswidrigen Parteien erster und zweiter Klasse oder unordentliche und ordentliche. Entweder sind sie verfassungswidrig und dann gehören sie verboten, oder wir müssen in den sauren Apfel beißen und sie profitieren weiterhin von der Parteienfinanzierung.

Es ist auch offensichtlich, lieber Herr Kollege Pohl: Insgeheim wollen Sie die Linken mit einbeziehen, da auch diese Ihrer Meinung nach extremistisch sind und eigentlich auch finanziell kaltgestellt gehörten. Das ist Ihr Steckenpferd. Inzwischen hat sogar Innenminister Friedrich gesagt: Liebes Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundestagsabgeordneten der Linken werden doch nicht mehr beobachtet, nur mehr die kommunistische Plattform und kleinere Grüppchen, aber nicht mehr Die Linke allgemein, wie das bisher der Fall war. Inzwischen hat sich dort auch ein bisschen etwas bewegt. Ihre Argumentation geht also fehl.

Wer soll nach den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER überhaupt entscheiden, ob eine Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt? Soll das das Innenministerium tun, soll das der Verfassungsschutz machen? Das kann

nur das Bundesverfassungsgericht in einem ordentlichen Verbotsverfahren entscheiden, aber nicht in einem Verfahren von zwei oder drei Stufen. Wenn die Verbotsvoraussetzungen gegeben sind, muss der mühsame Weg des Verbotsverfahrens gewählt werden. Sonst haben die Parteien einen Anspruch auf die Parteienfinanzierung. Das muss unsere Demokratie auch aushalten. Da ist dann die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Parteien gefordert. Wir haben hier im Landtag den gemeinsamen Antrag zum NPD-Verbotsverfahren beschlossen. Hinter diesem stehen wir. Wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind und ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat, dann soll dieser Weg beschritten werden. Hinderungsgrund ist immer noch der Einsatz der V-Leute. Das ist aber ein anderes Thema.

Ziel des Antrags der FREIEN WÄHLER − das ist nicht mehr ganz so ernsthaft − wäre möglicherweise eine Grundgesetzänderung mit verfassungswidrigem Inhalt. Man könnte also sagen, dass von den FREIEN WÄHLERN eine Bestrebung verfolgt wird, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellt. Also müsste man eigentlich den FREIEN WÄHLERN den Geldhahn zudrehen, wenn man ihrer Argumentation folgt. Wie gesagt: Das war nicht mehr so ganz ernst gemeint. Es ist jedoch ein ernstes Thema und wir müssen das Parteienprivileg hochhalten und dürfen es nicht so aufweichen lassen, wie es die FREIEN WÄHLER vorgeschlagen haben. Der Antrag ist klar abzulehnen. Ausnahmsweise werde ich dem Kollegen Heike hinsichtlich seiner Äußerung voll umfänglich zustimmen.

Herr Pohl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet und ich erteile ihm das Wort.

Frau Kollegin Tausendfreund, ich halte es für ziemlich anmaßend, wie Sie nicht nur mit unserer Fraktion, sondern auch mit anerkannten Wissenschaftlern umgehen, die diesen Entwurf erarbeitet haben.

Natürlich können Sie der Meinung sein, dass das Bundesverfassungsgericht das möglicherweise kassiert. Ich habe auch gesagt, es gebe ein Risiko. Sich aber hier hinzustellen und zu behaupten, es gebe keine Verfassungsfeinde erster und zweiter Ordnung usw., das halte ich für reichlich anmaßend.

Ich finde, es ist interessant, dass Sie sich zum Fürsprecher und Anwalt der Linken machen. Sie gehören einer anderen Fraktion an. Es ist bedenklich, dass Sie solche Tendenzen erkennen lassen. Vor allen Dingen

halte ich es für bedenklich, wenn Sie sagen, es handle sich um einen Angriff auf das Parteienprivileg. Wir wollen extremistische Parteien bekämpfen und Extremisten den Geldhahn zudrehen. Wir wollen nicht nur Fensterreden halten, sondern tatsächlich etwas für die Bekämpfung des Extremismus tun.

Bitte schön, Frau Kollegin Tausendfreund.

Mein lieber Herr Kollege Pohl, das Kopfschütteln, das bei Ihrer Zwischenbemerkung durch das ganze Haus ging − ich habe auch ein paar aus Ihrer Fraktion gesehen, die nicht so ganz mit dem einverstanden waren, was Sie gesagt haben −, müsste Ihnen eigentlich zu denken geben und Ihnen vor Augen führen, dass Sie sich in eine Richtung verrannt haben, die niemand im Hause mitträgt. Wenn eine Partei erlaubt ist, dann darf sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, wie es die Linke tut. Ich mache mich deshalb nicht zu einer Fürsprecherin der Linken, und ich habe auch noch kein Aufnahmeformular irgendwo herumliegen. Ich bin mit Leib und Seele GRÜNE. Insofern kommt es nicht infrage, wenn so etwas angedeutet wird. Wenn von Ihnen solche unsäglichen Angriffe gefahren werden, dann muss man beispringen und sagen: Das ist eine demokratische Partei in unserer Parteienlandschaft. Solche komischen Angriffe müssen abgewehrt werden. So geht es nicht, Herr Pohl.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP hat Herr Dr. Fischer das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Ganze erinnert mich an die Vorgehensweise: Ich mach mal einen Vorschlag, der sich schön anhört, keine Probleme löst, aber rechtlich nicht geht. So kann man nicht Politik machen. Das ist nicht nur naiv, es ist auch ein Ausdruck von Hilflosigkeit, weil man sich nicht zutraut, Extremisten auf den Gebieten und mit den Mitteln zu schlagen, die uns das Grundgesetz zur Verfügung stellt und die wir haben. Sie haben gesagt, wenn wir glaubwürdig sein wollten, dann müssten wir so handeln. Ich sage im Gegenteil: Wenn wir glaubwürdig sein wollen, dann müssen wir den Extremismus und jede extremistische Bestrebung zunächst einmal politisch bekämpfen.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage das deshalb, weil sich Gesinnungen nicht verbieten und auch mit der Entziehung von Finanzmitteln nicht austrocknen lassen. Vielmehr müssen wir die Auseinandersetzung suchen. Wenn das nicht funktioniert, gibt uns das Grundgesetz eine klare

Marschrichtung vor, was zu tun ist, wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, was zu tun ist, wenn sich eine Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Das Grundgesetz sagt eindeutig: Eine solche Partei ist verfassungsfeindlich und wird verboten. Dabei wird kein Spielraum eröffnet.

Sie wollen eine dritte Kategorie einführen und sagen: Probieren wir es doch einmal. Ich sage sehr deutlich: Für eine solche Politik nach dem Grundsatz "trial and error" vor dem Verfassungsgericht habe ich keinerlei Verständnis. Für eine solche Politik besteht auch kein Bedarf.

Eine niedrigere Eingriffsschwelle, die Sie haben wollen, ist die Einführung einer dritten Kategorie: ein bisschen verfassungsfeindlich. Aber ich sage Ihnen: "Ein bisschen verfassungsfeindlich" und "ein bisschen extremistisch" gibt es genau so wenig wie "ein bisschen schwanger". Es gibt nur "verfassungsfeindlich" oder Betätigung auf dem Boden der Verfassung.

Ich sage Ihnen auch, dass extremistische Parteien viel weniger auf diesen Geldhahn angewiesen sind, als Sie glauben. Schauen Sie sich an, wie beispielsweise die NPD mit Merchandising oder rechtsextremer Musik Geld verdient. Das, was Sie erreichen, ist, dass derartige Parteien mehr auf diese Geldquellen ausweichen werden. Das gilt für andere extremistische Parteien also genauso.

Deswegen bleiben wir bei dem Weg, den uns das Grundgesetz aus gutem Grund vorgibt, dem Weg der politischen Auseinandersetzung mit Extremisten. Wenn dies nicht funktioniert, haben wir die Möglichkeit, ein Verbotsverfahren anzustrengen, wann immer eine Partei verfassungsfeindlich ist. Dies ist der richtige Weg.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Eck zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns ein Anliegen, uns ganz herzlich für die fast einhellige Diskussion zu bedanken. Die politischen Parteien sind sich einig − in diesem Fall außer den FREIEN WÄHLERN -, an einem Strang zu ziehen. Das ist am 10. Februar 2011 fundamentiert worden. Das war ein einstimmiger Beschluss, wonach wir das Verbotsverfahren gemeinschaftlich tragen und weiterentwickeln.

Ich meine, gerade in der jetzigen Phase sind Diskussionen und Turbulenzen in der Öffentlichkeit hinder

lich und sogar störend. Wer zwei Schritte auf einmal tut, steht in der Gefahr zu stolpern. Deshalb lassen Sie uns doch gemeinschaftlich den Verbotsprozess weiterentwickeln. Er ist bundesweit auf die Reihe gebracht. Die Ministerpräsidenten haben sich dafür ausgesprochen, und auch im Bundesrat ist es beschlossen worden. Das ist ein ausgezeichneter Weg.

Ich kann an dieser Stelle wirklich nur an Sie appellieren: Ziehen Sie den Antrag zurück. Denn jetzt eine Verfassungsänderung anzustreben, hat ebenso hohe Hürden wie ein Verbotsverfahren. Sie können doch nicht erwarten, dass man hier leicht eine Lösung mit Parteienfinanzierungen und ähnlichen Hürden herbeiführen könnte. Wenn wir all die Hürden und Schwellen, die auf dem Weg bis zum Erfolg liegen, betrachten, dann müssen wir erkennen, dass der einzige richtige Weg darin besteht, gemeinschaftlich an dem Verbotsverfahren zu arbeiten. Hierum bitte ich ganz herzlich.

Vielleicht überlegen sich die FREIEN WÄHLER das noch einmal. Denn wenn das Verbotsverfahren scheitert, sollten wir − das ist meine große Bitte − gemeinschaftlich überlegen, wie wir die bestehende Situation meistern.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir können zur Abstimmung schreiten.

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/15071 Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. − Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Enthaltungen? − Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Bevor wir fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Güller, Aures und anderer und Fraktion (SPD), "Auf Euro und Cent − Mehr Transparenz auch im Bayerischen Landtag", Drucksache 16/14077, bekannt. Mit Ja haben 65, mit Nein 78 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gut in der Zeit. Das soll aber keine Aufforderung sein. Wir haben noch die zwei Tagesordnungspunkte vor uns.

Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Keine Besteuerung kommunaler Dienst-, Beistands- und Kinderbetreuungsleistungen! (Drs. 16/14271)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Dr. Wengert für die SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs besteht die große Gefahr, dass künftig kommunale Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden, bei denen dies bisher nicht der Fall ist, dass also die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung deutlich ausgeweitet wird.

Das droht auch für sogenannte Beistandsleistungen. Das sind Leistungen, in denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts für eine andere solche Person bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten in deren Hoheitsbereich durchführt und dafür einen Aufwandsersatz erhält. Typische Beispiele dafür sind Straßenreinigung, Winterdienst, Betrieb von Wertstoffhöfen, Wasserversorgung, Kanalisation, Kläranlagen, aber auch Verkehrsüberwachung, Wirtschaftsförderung und Tourismus oder gemeinsame Backoffice-Leistungen wie Personalabrechnung, Beihilfewesen, Rechnungsprüfung oder elektronische Datenverarbeitung. Eine Besteuerung dieser Leistungen im eigenen Hoheitsbereich oder im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit in fremdem Hoheitsbereich brächte für die Leistungsempfänger, also die Bürgerinnen und Bürger, oder entsprechende Institutionen wie Vereine erhebliche Kostensteigerungen, ohne dass diese einen zusätzlichen Nutzen hätten. Zudem würde die höchst erwünschte interkommunale Zusammenarbeit erschwert.

Der Deutsche Landkreistag hat den Bund bereits gebeten, sicherzustellen, dass die gerade im ländlichen Raum immer wichtiger werdende Zusammenarbeit von Kommunen nicht erschwert wird. Vor dem konkreten Hintergrund einer drohenden Umsatzsteuerpflicht derartiger öffentlicher Kooperationen fordert der Präsident, Landrat Hans Jörg Duppré von der CDU, eine zügige gesetzliche Klarstellung und erklärt: "Es geht hier nicht um die ordnungspolitische Debatte

über "privat" oder "Staat", ob zwei Kommunen in den genannten Bereichen zusammenarbeiten dürfen oder die Aufgaben künftig aus steuerlichen Gründen allein wahrnehmen müssen."

Angesichts der drohenden Umsatzsteuerpflicht für kommunale Dienstleistungen und interkommunale Beistandsleistungen brauchen die Kommunen umgehend die politische Zusage, dass kommunale Dienstleistungen und solche in interkommunaler Zusammenarbeit in dem bisherigen Umfang steuerfrei bleiben. Die Kommunen sind hier insbesondere auf die Unterstützung der Finanzminister der Länder angewiesen, damit sie durch kommunale und bürgerfreundliche Lösungen oder, um mit den Worten des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Dr. Maly, zu sprechen, "lebensgerechte" Lösungen ihre Aufgaben wahrnehmen können. In der Finanzministerkonferenz wird auf Referatsleiterebene, aber auch im Kreis der Staatssekretäre nach Lösungen gesucht. Die Staatsregierung ist daher dringend gefordert, sich sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene für eine am besten gesetzliche Klarstellung im Sinne und im Interesse der Kommunen einzusetzen.

Nun zur Körperschaftsteuerpflicht für kommunale Kindertagesstätten. Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 12. Juli 2012, dass der Betrieb kommunaler Kindertagesstätten dem Grunde nach körperschaftsteuerpflichtig ist, und begründet dies unter anderem damit, dass das Unterhalten von Kindergärten keine ausschließlich dem Staat obliegende Auflage sei; Kindergärten könnten nämlich auch durch private Anbieter betrieben werden. Damit liege bei kommunalen Kindergärten ein Betrieb gewerblicher Art vor, der zur Körperschaftsteuerpflicht führe.

Das mag steuersystematisch richtig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, gesellschafts- und sozialpolitisch ist es aber ein Unding.

(Beifall des Abgeordneten Franz Schindler (SPD))

Um die drohende Körperschaftsteuerpflicht für Kommunen abzuwenden, gibt es grundsätzlich zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder eine gesetzgeberische, in der die Befreiung von der Körperschaftsteuer geregelt wird, oder eine auf dem Verwaltungsweg, also untergesetzliche Möglichkeit, bei der systematisch Nichtveranlagungsbescheinigungen erteilt werden. Infrage käme etwa eine Anwendungsregelung, nach der es zur Vereinfachung der Verwaltung bei Kommunen und Finanzämtern nicht beanstandet wird, wenn für Kindergärten von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts keine Steuererklärungen abgegeben werden.

Letztlich geht es darum, den Kommunen im Land unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen. Die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer fallen ja tatsächlich nur an, wenn der kommunale Kindergarten mit Gewinnen abschließt, was eher selten der Fall sein wird, denn solche Kindergärten werden regelmäßig defizitär betrieben und benötigen daher in der Regel Zuschüsse.

Auch hier komme ich zu dem Ergebnis: Die Staatsregierung ist dringend aufgefordert, sich sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kommunale Kindertagesstätten auch dem Grunde nach von der Körperschaftsteuer freigestellt werden müssen. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Dr. Wengert. Für die CSU hat sich Graf von und zu Lerchenfeld zu Wort gemeldet. Bitte schön.