Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die Themen "Melderecht" und "Auskünfte aus dem Melderegister" schon häufiger diskutiert. Ich kann mich heute kurz fassen und mich dem Kollegen Fischer hinsichtlich seiner Erläuterungen anschließen. Mit diesem Gesetzentwurf soll das bayerische Meldegesetz für den Übergangszeitraum, in dem es noch gilt, dahingehend geändert werden, dass einfache Melderegisterauskünfte zum Zwecke des Adresshandels und der Werbung nur noch dann zulässig sind, wenn der Betroffene vorher einwilligt.
Wie Herr Kollege Dr. Fischer vorhin ausgeführt hat, wird damit in erster Linie eine zeitliche, aber durchaus auch eine inhaltliche Lücke geschlossen; denn solange es keine bundesrechtliche Regelung mit demselben Inhalt gibt, ist es sinnvoll, die bayerische Regelung anzupassen. Bei einfachen Melderegisterauskünften − das sind vor allem diejenigen Auskünfte, für die kein berechtigtes Interesse erforderlich ist − wird eine Erklärungspflicht des Auskunftssuchenden festgeschrieben. Zu erklären ist, ob die Auskunft zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels begehrt wird. Wird die Erklärung nicht oder nicht zutreffend abgegeben, erfordert diese Auskunft die vorherige Zustimmung des Betroffenen. Darin besteht die Einwilligungslösung.
Wir haben uns hier im Bayerischen Landtag am 18. Juli 2012 für diese Einwilligungslösung ausgesprochen, als wir den einschlägigen Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht und verabschiedet haben. Derzeit wird die Diskussion auf Bundesebene im Vermittlungsausschuss geführt. Weil eine zeitliche Lücke entsteht und das Bundesgesetz wohl nicht vor dem nächsten Jahr in Kraft treten wird, ist diese Regelung erforderlich. Das ist der formale Aspekt.
Der Kern der Botschaft aber lautet letztendlich, dass der Staat Daten, die Bürger dem Staat verpflichtend geben müssen, nur dann herausgeben darf, wenn die Bürger ihre Einwilligung erklärt haben und damit einverstanden sind. Natürlich wird es auch in Zukunft Fälle geben, bei denen eine verpflichtende Herausgabe aufgrund eines berechtigten Interesses möglich sein wird. Das ist aber auch unstreitig, weil es sich um die Fälle handelt, in denen man beispielsweise einen säumigen Schuldner auffinden muss oder anderen berechtigten Interessen nachgeht. Wenn es aber nicht
um solche besonderen Interessen geht, sondern ausschließlich um das kommerzielle Interesse an den Adressen selber, wird zu Recht vorher verpflichtend eine Einwilligung verlangt. In solchen Fällen geht es nicht um das Interesse an einer Person, etwa weil diese Schulden hat oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, sondern ausschließlich um Adressen und um kommerzielle Interessen.
Mit der Ergänzung des bayerischen Gesetzes sorgen wir dafür, dass eine Lücke im Schutz persönlicher Daten der bayerischen Bevölkerung bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes geschlossen wird. Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf eine große Mehrheit finden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Volkszählungsurteil 1983 ist die Debatte über den Datenschutz auch in allen Länderparlamenten angekommen. Wir haben in diesem Haus immer wieder sehr harte Debatten darüber geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bayerische Staatsregierung nicht immer der Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland war, wenn es darum ging, einen bürgerfreundlichen Datenschutz in diesem Land umzusetzen. Man muss dazu sagen: Der letzte große Fehlgriff, der zwar nicht auf das Konto der hier sitzenden Regierungskoalition, aber auf Kosten ihrer Ableger in Berlin geht, bestand in dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, das letztendlich auch der Auslöser dieser Debatte war. Dabei wurde unter der Federführung des CSUBundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl und einer Kollegin von der FDP-Bundestagsfraktion eine Regelung verhandelt, die letztendlich einen Rückschritt für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Das ohnehin renovierungsbedürftige Meldewesengesetz wurde für die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich verschlechtert. Das hat zu Recht zu einem öffentlichen Aufschrei geführt. Wir kämpfen seit Langem für eine Zustimmungslösung. Diese wurde uns in diesem Haus, obwohl es landesrechtlich möglich gewesen wäre, immer verwehrt. Daher grenzt dieser Gesetzentwurf, der bezeichnenderweise von den Koalitionsfraktionen und nicht von der Staatsregierung eingebracht worden ist, tatsächlich an ein mittleres kanonisierbares Wunder.
Der Bayerische Landtag hat am 18. Juli 2012 nicht nur einen Antrag der Koalition verabschiedet, wie Kollege Herrmann gesagt hat, sondern alle Fraktionen
haben Anträge eingebracht, die alle bis auf den Antrag der GRÜNEN auch beschlossen wurden. Der Antrag der GRÜNEN wurde aber von der Mehrheitskoalition weniger aus inhaltlichen Gründen, sondern mehr zum Zweck einer Abstrafung abgelehnt. Wir finden, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit Sicherheit in die richtige Richtung geht. Wir haben noch die einen oder anderen Fragen zum Vollzug des Gesetzentwurfs und zur Realisierung der Vorgaben. Darüber werden wir in den zuständigen Ausschüssen diskutieren. Von unserer Seite steht momentan auf den ersten Blick einer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nichts entgegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer den Menschen in den Mittelpunkt stellen will, muss diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag schon vor Monaten auf die Problematik hingewiesen. Wir sind uns in diesem Haus alle relativ einig. Manchmal verwundert es nur, welch eigenartigen Weg solche Gesetze gehen müssen. Im Bundestag wurden Vorlagen eingebracht, die mit einer Zustimmungslösung wenig zu tun hatten. Die Meinung wurde offensichtlich geändert, weil 190.000 Unterschriften bei den Bürgerinnen und Bürgern gesammelt wurden, die sich durch den Entwurf des neuen Meldegesetzes in ihren Rechten verletzt fühlten. Jetzt sind wir sicherlich nicht zuletzt aufgrund unserer Anträge, mit denen wir über den Bundesrat Wirkung erzielt haben, auf Bundesebene so weit, dass der Bundestag reagiert hat. Der Bundesrat hat die Anregungen mit aufgenommen und der Bundestag hat darauf reagiert. Das ist der richtige Weg.
Jetzt haben wir in Bayern die Konstellation, dass unser bayerisches Gesetz noch bis Mitte nächsten Jahres weiter gelten wird. Das ist, mit Verlaub gesagt, eine unglückliche Situation. Insofern geht dieser Gesetzentwurf der CSU und der FDP in die richtige Richtung. Wir sind der Auffassung, dass wir reagieren und eine Ergänzung in das bayerische Meldegesetz aufnehmen müssen, damit auch die bayerischen Bürger ab sofort in den Genuss der Zustimmungslösung anstelle der Widerspruchslösung kommen. Das ist der richtige Weg. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und freuen uns auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grüß Gott, liebe Kollegen von der CSU und der FDP! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich jetzt durchgerungen haben, einem Opt-in-Verfahren für Melderegisterauskünfte zuzustimmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber schon früher möglich gewesen wäre. Wir haben in diesem Haus bereits am 9. Dezember 2010, also vor etwas mehr als zwei Jahren, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau dies enthielt, was Sie jetzt fordern. Dieser Gesetzentwurf forderte bereits die Zustimmungslösung. Damals haben Sie noch gehofft, die Bundesregierung würde schnell handeln. Heute wissen wir, dass auf Bundesebene frühestens 2014 eine Regelung in diesem Sinne möglich sein wird. Das ist schon sehr bedenklich.
Entgegen der früheren Bekundung in Berlin wurden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Adresshändlern und Gewerbetreibenden durch das im Bundestag beschlossene neue Meldegesetz deutlich geschwächt. Eine ursprünglich vorgesehene elektronische Zustimmungslösung wurde von Abgeordneten der CSU und der FDP offenbar aufgrund des Drucks von Adresshändlern in allerletzter Minute aus dem Bundesgesetzentwurf gestrichen. Jetzt wird im Bund nachgebessert. Wir wissen aber, dass diese Nachbesserung noch dauert. Daher muss jetzt der Freistaat handeln. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, wenn auch mit dem Bedauern darüber, dass in den letzten zwei Jahren weiterhin fleißig Adressen von Bürgerinnen und Bürgern gekauft und verkauft wurden und dass die wirtschaftlichen Interessen der Adresshändler den Vorrang gegenüber dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung hatten. Die jetzt erkannte Lücke hätte früher geschlossen werden können. Wir hoffen nun, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell besser geschützt werden.
Einen Wermutstropfen enthält dieser Gesetzentwurf noch. Wir wünschten uns einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die von Stalking betroffen sind. Wir hätten zum Schutz dieser Bürgerinnen und Bürger gerne die Zustimmungslösung auch für Melderegisterauskünfte an Privatpersonen. Deswegen sind wir nicht ganz zufrieden, werden aber diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Es besteht große Übereinstimmung in der Ersten Lesung. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem
Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zuzuweisen. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall. Vielen Dank. Damit ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (Drs. 16/15221) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Dazu steht Frau Staatsministerin Haderthauer schon bereit.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Pflegekräfte leisten Großes und ermöglichen mit Einsatz und Zuwendung die allgemein gute pflegerische Qualität in Bayerns Pflegeheimen. Dennoch ist der Schritt ins Pflegeheim von einschneidender Bedeutung. Wenn er unausweichlich ist, ist es am wichtigsten, dass unsere Pflegebedürftigen gut aufgehoben sind. Deswegen ist uns Transparenz so wichtig. Diese zu schaffen, ist eines der Ziele des Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes.
Die Veröffentlichung der Prüfberichte von Pflegeheimen war bisher in Artikel 6 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes geregelt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regelung für nicht vollziehbar erklärt. Seither können die Prüfberichte der Kreisverwaltungsbehörden nur mit Zustimmung der Träger veröffentlicht werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wir jetzt, dass künftig nicht nur die Berichte der Träger veröffentlicht werden, die das wollen, sondern dass alle Träger verpflichtet sind, die Prüfberichte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen − Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Anmerkung: FQA) auf einer zentralen Internetseite veröffentlichen zu lassen. Damit haben wir die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um die Transparenz von Qualität der Pflege in stationären Altenheimen sicherzustellen.
Durch die Beschränkung der Veröffentlichungspflicht auf den Bereich der pflegerischen Versorgung tragen wir einerseits dem Recht der Träger auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung. Andererseits wollen wir es den Heiminteressenten so leicht wie möglich machen, sich schnell einen Überblick und ein realistisches Bild über die tatsächliche Qualität der Pflege zu machen. Dabei geht es nicht nur um rein subjektiv zu beurteilende Aspekte wie Wohnqualität und Verpflegung, sondern auch um die Einhaltung anerkannter pflegewissenschaftlicher Standards. Gerade die sind
für Laien nicht so einfach zu beurteilen. Durch die Beschreibung der vorgefundenen Sachverhalte sollen sich Pflegebedürftige und Angehörige künftig selbst ein Bild davon machen, ob die Qualität der Pflege ihren subjektiven Bedürfnissen entspricht.
Ich möchte aber auch hervorheben, dass jeder Qualitätsbericht zwar eine gute Hilfe ist, dass er aber niemandem die Verantwortung für die Entscheidung für eine Einrichtung abnehmen kann. Die Verantwortung dafür liegt natürlich bei den Pflegebedürftigen selbst, vor allem aber auch sehr oft bei ihren Familien und ihren Angehörigen. Familienverantwortung hört nicht an der Eingangstür des Pflegeheims auf.
Mit der Beschränkung der Veröffentlichungspflicht auf das Pflegeergebnis bieten wir zugleich einen klaren Gegenentwurf zu dem bundesweiten dokumentationslastigen und starren Pflege-TÜV. Wir spiegeln nicht durch scheinbar objektive Noten Transparenz nur vor, sondern geben für den Kernbereich der Pflege objektive Auskünfte. Der sogenannte Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (Anmerkung: MDK), ist nicht nur intransparent, sondern vermischt auch völlig unzulässige Kriterien miteinander. Das habe ich schon oft angeprangert. So können zum Beispiel echte Pflegemängel mit einer groß gedruckten Speisekarte oder einem guten Ambiente in den Gemeinschaftsräumen ausgeglichen werden. In der Durchschnittsnote werden die Mängel dadurch kompensiert. Die Umsetzung wird durch eine Ausführungsverordnung erfolgen, an der mein Haus derzeit arbeitet, sowie im Austausch mit den Trägern und der Praxis.
Eine weitere Änderung dieses Gesetzes ist der Prüfung selbst gewidmet. Die Einrichtungen kritisieren oft, dass sie durch den MDK und durch die Heimaufsicht geprüft werden. Diese Klage ist nachvollziehbar; denn unsere Pflegekräfte brauchen Zeit und Raum für die Pflege. Der Staat schuldet seinen Bürgern aber in jeder Phase des Lebens, insbesondere, wenn sie pflege- und schutzbedürftig sind, einen entsprechenden Schutz, indem er hinsieht. Einiges wurde dadurch aufgeklärt, dass die Heimaufsicht nachgesehen hat. Dies kann zu Verbesserungen beitragen. Wir wollen neue Wege gehen, obwohl die Kriterien, nach denen der MDK und die Heimaufsicht prüfen, sehr unterschiedlich sind. Wir wollen im Rahmen eines Modellversuchs ermöglichen, dass beide miteinander prüfen, um so unnötige Doppelbelastungen durch Heimprüfungen und bei der Veröffentlichung der Berichte zu vermeiden. Transparenz darf nicht zulasten der Pflege gehen. Transparenz und Qualität können jedoch zusammengehen. Dies ermöglicht dieser Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Transparenz und die Qualität der pflegerischen Versorgung sicherstellen, den Schutz personenbezogener Daten stärken, infektionshygienische Standards festlegen und ein abgestimmtes Vorgehen von MDK und Heimaufsicht, neu FQA, eröffnen. Das sind die wichtigsten Schritte für eine höhere Qualität in der Pflege. Sie sind in diesem Gesetzentwurf niedergelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, Sie haben recht: Unsere Pflegekräfte leisten Großes, tagsüber, nachts und am Wochenende. Ich würde mir wünschen, dass sie besser bezahlt würden.
Ich würde mir wünschen, dass Sie an unserer Seite dafür kämpften, dass eine ausreichende Zahl von Pflegekräften in den Einrichtungen beschäftigt ist. Ich würde mir auch wünschen, dass Sie Ihren Widerstand gegen eine kostenfreie Ausbildung dieser Kräfte aufgeben.
Schließlich würde ich mir wünschen, dass die Absicherung des Pflegefallrisikos nicht auf die Familien delegiert wird, weil dadurch diese Familien in die Armut geführt würden. Damit wollte ich eine kleine Übersicht über das Problem geben, über das wir reden.
Sie tragen mit diesem Gesetzentwurf einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Rechnung. Das ist in Ordnung. Auch Ihre Vorlage ist im Prinzip in Ordnung. Allerdings gibt es einige Punkte, über die wir diskutieren müssen. Darauf werden wir sicherlich in der Ausschussberatung zu sprechen kommen.
Sie haben in Artikel 17 a Absatz 2 den Maßstab festgelegt, nach dem geprüft werden soll. Dieser Maßstab entspricht dem anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr gespannt, was aus Ihrer Sicht der anerkannte Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnis ist und wie Sie ihn definieren. Die ganze diffuse Situation macht eine Verordnung notwendig. Ich bin sehr gespannt, wie im Rahmen einer solchen Verordnung eine genaue und objektive Prüfung, die auch rechtsfest ist, aussehen wird. Wenn dies nicht gelin
Ich bin der Meinung, die Prüfkriterien, die durchaus transparent sein sollten, sollten festgelegt werden. Frau Vorsitzende, wir müssen im Ausschuss dafür einen Weg finden. Wir müssen durch die Beteiligung der Fachverbände bei dieser Festlegung der Prüfkriterien Objektivität sicherstellen. Ich bin davon überzeugt, dass es besser wäre, die Prüfkriterien in einem Landtagsausschuss festzulegen und sie nicht auf dem Verordnungswege von der Verwaltung fixieren zu lassen. Soviel zu meiner Bewertung dieses Gesetzentwurfs. Uns passt es nicht, das sage ich ganz offen, dass diese Verordnung, die objektive Kriterien festlegen soll, nicht öffentlich diskutiert werden darf. Deshalb werden wir im Ausschuss ausführlich darüber sprechen, wie es gelingen kann, objektive Prüfkriterien festzulegen. Ein transparentes Verfahren ist sinnvoll. Auch wir sind dieser Meinung. Die Beteiligung der Fachverbände und des zuständigen Ausschusses bei der Festlegung der Prüfkriterien ist ebenfalls sinnvoll.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen: Prüfkriterien sind völlig in Ordnung. Wir wollen sie auch. Wir wollen, dass die Angehörigen wissen, wie ein Heim oder eine Pflegestelle zu bewerten sind. Häufig sind Prüfkriterien aber auch gefährlich. Manchen Einrichtungen wird unrecht getan, wenn keine objektiven Prüfberichte veröffentlicht werden. Nicht jeder Pflegeexperte legt objektive Kriterien an, wenn er öffentlich über die eine oder andere Einrichtung herzieht. Deswegen brauchen wir größtmögliche Objektivität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn diese sichergestellt ist, sind wir dafür, Prüfberichte zur Orientierung für die Angehörigen zu veröffentlichen.
Die Prüfberichte sind sicher nicht das allergrößte Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen. Wir sollten uns in diesem Hause viel stärker mit der Frage beschäftigen, wie das Lebensrisiko Pflege für die Angehörigen besser abgesichert werden kann. Das ist die entscheidende Frage; alles andere sind Details, die wir lösen werden.
Bevor ich mit den Wortmeldungen fortfahre, darf ich ein ehemaliges Mitglied des Hohen Hauses begrüßen: Herr Staatsminister Dr. Freiherr von Waldenfels, seien Sie uns herzlich willkommen. Die Themen sind immer die gleichen.