(Beifall bei der FDP - Markus Rinderspacher (SPD): Welche Gemeinsamkeiten haben Sie noch mit der CSU? Warum regieren Sie überhaupt noch?)
Liebe Kollegin Gote, zum Schluss möchte ich noch auf eines hinweisen: Bei Ihrem Gesetzentwurf gibt es haufenweise Verlierer in der Hochschullandschaft. Dazu gehören die Universität Augsburg, die Universität Bamberg, die Universität Bayreuth, die Universität
Erlangen-Nürnberg, die LMU München, die TU München, die Universität Passau, die Universität Regensburg und die Universität Würzburg. Nach Ihrem Gesetzentwurf sind sie alle Verlierer. Sagen Sie das den Bürgerinnen und Bürgern.
Für die Staatsregierung hat Staatsminister Dr. Heubisch um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Piazolo, ich darf mit Ihnen beginnen. Ich muss es zum wiederholten Male sagen: Ja, Sie haben das Urteil erstritten. Okay, das ist vollkommen in Ordnung. Das Urteil besagt: Befragt das Volk. Sie waren derjenige, der als Erster gesagt hat: Ich will das Volk gar nicht mehr befragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt fahren wir einmal emotional runter und warten voller Gelassenheit einfach das Ergebnis des Volksbegehrens ab. Sie wissen, dass der nächste logische Schritt über den Ministerrat und über den Landtag zu einem Volksentscheid führt.
- Herr Rinderspacher, warum sind Sie so aufgeregt? Seien Sie ruhig und fahren Sie runter. Wir haben in der Koalition vor Weihnachten vereinbart, dass wir
Das werden wir so machen. Eines möchte ich wiederholen: Mir tut es in der Seele weh, dass unser westlicher Nachbar, Baden-Württemberg, vorgibt, die Studienbeiträge auszugleichen. Das Volk wird belogen, indem eine Neuverschuldung zwischen 1,7 und 3 Milliarden Euro − je nachdem, wie man es sehen mag −aufgenommen wird. Das muss man sehen.
(Markus Rinderspacher (SPD): Im Bund hat die FDP eine Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro verursacht!)
Das zahlen die jungen Leute zurück, die heute studieren, und diejenigen, die keine akademische Bildung haben. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Das treibt mich um. Bayern bietet die besten Ausbildungsmöglichkeiten für die Studentinnen und Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Das ist allgemein bekannt. Das ist so. Das ist Fakt. Wir sind ehrlich. Welchen Weg geht beispielsweise Berlin? Das wäre doch auch eine Möglichkeit, Verwaltungsgebühren in Höhe von 250 Euro zu erheben. Das ist ein toller Weg. Wir sind ehrlich und sagen Ja zur Verbesserung der Lehre.
Wir haben einen Dissens mit unserem Koalitionspartner festgestellt. Darüber werden wir sprechen. Herr Rinderspacher, so einfach ist das. Im Gegensatz zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg haben wir bereits eine Milliarde Euro Schulden abgebaut. In den Jahren 2013 und 2014 werden wir jeweils 500 Millionen Euro an Schulden abbauen. Das ist eine Entlastung der zukünftigen Generationen. Was Sie in den Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aufbauen, ist Blendwerk.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen allen nur raten: Fahren wir endlich die Neuverschuldung herunter. Die Schuldenbremse, die im Jahre 2019 und 2020 kommen wird, ist ein Gottessegen.
Die Argumente − Herr Klein, Herr Freller − sind alle ausgetauscht. Ich brauche mich nicht weiter zu äußern. Ich weiß nur, dass die Bedingungen in den Bundesländern, in denen Rot-Grün und Grün-Rot regieren, für die Studentinnen und Studenten erheblich schlechter sind.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe aufgeführt. Als federführender Ausschuss wurde vom Ältestenrat jeweils der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz angesehen. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? − Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an den jeweils zur Federführung vorgeschlagenen Verfassungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. − Danke schön. Gegenstimmen? − Keine. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit werden die Gesetzentwürfe diesem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP), Dr. Florian Herrmann, Angelika Schorer, Alexander König u. a. (CSU) zur Änderung des Meldegesetzes (Drs. 16/15219) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf hierzu das Wort Herrn Kollegen Dr. Fischer erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer kennt nicht das Problem des überquellenden Briefkastens? Wer ist nicht schon Adressat von Werbebriefen geworden, bei denen er sich verwundert gefragt hat: Woher haben die bloß meine Anschrift? Die Antwort ist ein
fach. Nach geltender Rechtslage ist eine Auskunft durch die staatlichen Meldebehörden in Bayern auch zum Zweck der Werbung und des Adresshandels nahezu unbeschränkt zulässig. Adresshändlern wird dadurch eine blühende Spielwiese geschaffen. Bürger werden belästigt, ohne sich wehren zu können, und der Datenschutz kommt bei dieser Rechnung gleich gar nicht vor. Bürgerinnen und Bürger müssen nämlich einer solchen Auskunft nicht nur nicht zustimmen; sie haben sogar nur ein eingeschränktes Widerspruchsrecht, nämlich nur gegen einen automatisierten Datenabgleich und nicht gegen eine individuelle Auskunft.
Das ist ein Zustand, der nicht nur für Datenschützer vollkommen unbefriedigend ist. Für uns Liberale sind Werbung und Adresshandel kein Anlass, den Datenschutz infrage zu stellen.
Der Bayerische Landtag hat seit der Föderalismusreform I für das Meldewesen keine Gesetzgebungszuständigkeit mehr. Eigentlich müsste und muss der Bund tätig werden und dieses Problem lösen. Deshalb haben wir zunächst keinen Handlungsbedarf gesehen und als Landtagsfraktion darauf vertraut, dass eine Lösung durch den Bund erfolgt.
Doch dann kam der 28. Juni 2012, an dem der Bundestag gerade diese unbefriedigende Regelung zunächst beibehalten wollte, wonach auch künftig Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung nur bei einem Widerspruch der Betroffenen verboten sein sollten. Das hat zu Recht eine öffentliche Debatte ausgelöst und zu einer Änderung der Betrachtung geführt. Am 21. September 2012 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, die Einwilligungslösung vorzusehen. Diese Einsicht ist richtig, und diesen Beschluss begrüßen wir.
Wozu also noch ein Gesetz auf Landesebene? Das Problem liegt in der Übergangsfrist. Das Gesetz auf Bundesebene, das in diesen Tagen im Vermittlungsausschuss behandelt wird, tritt frühestens Mitte 2015 in Kraft. Erst dann wird das neue Bundesmeldegesetz wirksam werden. Wir wollen aber dem Datenschutz schon heute Rechnung tragen. Auch wollen wir bis 2015 ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis. Die Regel darf nicht die Weitergabe von Daten zu Werbungszwecken sein, die Regel muss der Datenschutz sein, Kolleginnen und Kollegen. Deswegen ist für uns die Priorität klar: Datenschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfes. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die Themen "Melderecht" und "Auskünfte aus dem Melderegister" schon häufiger diskutiert. Ich kann mich heute kurz fassen und mich dem Kollegen Fischer hinsichtlich seiner Erläuterungen anschließen. Mit diesem Gesetzentwurf soll das bayerische Meldegesetz für den Übergangszeitraum, in dem es noch gilt, dahingehend geändert werden, dass einfache Melderegisterauskünfte zum Zwecke des Adresshandels und der Werbung nur noch dann zulässig sind, wenn der Betroffene vorher einwilligt.