Protokoll der Sitzung vom 21.02.2013

Danke schön, Herr Kollege. Nur eine Bemerkung: Auch wenn es sich reimt, sollte man sich in diesem Hause solche Kalauer ersparen.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster hat Kollege Philipp Graf von und zu Lerchenfeld von der CSU das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch für die Bemerkung, die Sie ge

rade gemacht haben. Ich glaube, das, was Kollege Halbleib hier aufgeführt hat, entspricht nicht dem Stil des Hohen Hauses.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, das ist doch wirklich ein Drama, nicht? Das mit der Landesbank ist ein echtes Drama. Über Jahre hatten Sie vermeintlich ein Thema für den Wahlkampf. Sie haben die Landesbank über Jahre immer wieder schlechtgemacht.

(Volkmar Halbleib (SPD): Ihr habt sie doch schlecht gemacht! 10 Milliarden Verlust habt ihr verursacht!)

Was passiert aber jetzt im Wahljahr? − Um Gottes Willen: Die Landesbank fängt an, ihre Schulden beim Freistaat zurückzuzahlen. Das ist doch wunderbar. Für Sie ist das aber ein Drama, weil Sie damit ein wichtiges Wahlkampfthema nicht mehr haben, lieber Kollege Halbleib.

(Beifall bei der CSU)

Ich kann der Bayerischen Landesbank zu dem Erfolg, den sie gehabt hat, nur gratulieren.

Sie haben einmal einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Der ist dann an den Ausschuss verwiesen worden. Jetzt wird er wieder hochgezogen. Das war zu einem Zeitpunkt, als im Bundesrat die Entscheidung noch nicht gefallen war, das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zu ratifizieren. Aus rein ideologischen Gründen − da gibt es keinen sachlichen Hintergrund − haben Sie und Ihre Kollegen aus den anderen Ländern im Bundesrat verhindert, dass ein vernünftiges Abkommen mit der Schweiz ratifiziert wurde, das Bayern erheblich geholfen hätte. 10 Milliarden Euro wären im Vorfeld gezahlt worden und auf diese Art und Weise auch dem bayerischen Steuerzahler zugutegekommen. Liebe Freunde, wo stehen wir denn wieder? Es gilt genau das, was ich vorhin gesagt habe. Die Interessen der bayerischen Steuerzahler liegen Ihnen nicht am Herzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Wenn ich mir Ihren Antrag ansehe, wird sehr deutlich, wie scheinheilig Sie sind. Sie fordern eine verbesserte Personalausstattung. Das haben wir in diesem Doppelhaushalt berücksichtigt. Das haben wir in den letzten Jahren in den Haushalten berücksichtigt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das ist doch nur die Rückführung der 42-Stunden-Woche auf die 40Stunden-Woche!)

Wir haben die Personalsituation in den bayerischen Finanzämtern verbessert. Wir haben die Ausbildung und die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs in den bayerischen Finanzämtern deutlich verbessert.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der ORH sagt etwas ganz anderes!)

Alle Themen, die Sie ansprechen, sind durch unser Handeln erledigt. Deswegen ist Ihr Antrag wirklich ein reiner Schaufensterantrag.

Sie erinnern sich wahrscheinlich nicht mehr oder nur höchst ungern daran, dass Bundesfinanzminister Eichel seinerzeit eine Amnestie für Steuersünder mit Kapital im Ausland verkündet hat. Damals hat man für dieses Kapital eine Abgeltungsteuer von 15 % gefordert, die dann auch erhoben worden ist. Daran wird doch deutlich, dass die Opposition nicht konsequent handelt, sondern das aktuelle Vorgehen im Bundesrat nur auf ideologische Gründe zurückzuführen ist und damit Deutschland und Bayern geschadet wird.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz hat pauschal die Zahlung eines Betrages von 10 Milliarden Euro für die Abgeltung zurückliegender Steuersünden vorgesehen. Dieser Betrag wäre nach der Aussage unseres Finanzministers im Bund und nach schriftlicher Festlegung in vollem Umfang den Ländern zugutegekommen. Bayern wäre nach dem Königsteiner Schlüssel ein erheblicher Betrag zugeflossen, von dem im Zweifel Bayern wieder etwas in den Länderfinanzausgleich hätte abgeben müssen. Trotzdem hätten alle Länder von diesem Abkommen mit der Schweiz massiv profitiert.

Nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz wäre nicht nur auf die Erträge eine Steuer erhoben worden, sondern auch auf das Vermögen wäre eine Steuer von 20 bis 40 % erhoben worden. Liebe Freunde, Herr Eichel hat damals 15 % gefordert − das ist doch ein erheblicher Unterschied -, und zwar nur auf die Kapitalerträge, nicht aber auf das Vermögen an sich. Die abzuführenden Steuern wären deutlich höher gewesen. In Zukunft wären weitere Steuereinnahmen aus der Schweiz nach Deutschland geflossen.

Meine lieben Freunde, eines ist sicher: Mit der Schweiz werden wir so schnell ein Abkommen nicht mehr schließen können. Die Leute, die Angst davor haben, dass sie auf diese Art und Weise in der Schweiz besteuert werden, haben sich wahrscheinlich schon in andere Länder zurückgezogen. Durch Ihr Verhalten haben Sie Deutschland geschadet und Bayern erst recht.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat Herr Kollege Mannfred Pointner von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Pointner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist im Haushaltsausschuss behandelt worden. Wir haben diesen Antrag seinerzeit abgelehnt, weil wir für das Steuerabkommen mit der Schweiz waren. Inzwischen ist es aufgrund der Entscheidung des Bundsrates sozusagen auf Halde gelegt. Wir bedauern dies auch, weil dadurch dem Staat und natürlich auch Bayern einiges an Geld verloren geht. Natürlich hätte dieses Steuerabkommen, wenn es zustande gekommen wäre, seine Probleme gehabt, Probleme mit der Steuergerechtigkeit usw. Unter pragmatischen Gesichtspunkten wäre es aber doch ein gewisser Vorteil gewesen. Wir müssen mit der Schweiz einmal klarkommen, damit der Zustand, der bisher herrscht, nicht einfach so weitergeht.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Deswegen haben wir gesagt: Das Steuerabkommen soll kommen, um diesen Zustand zu beenden, auch wenn diejenigen, die ein besonderes Gerechtigkeitsgefühl haben, sagen: Dann rutschen uns einige durch. Man kann aber mit einem Nachbarstaat, mit dem wir sonst ein vernünftiges Verhältnis haben, nicht weiter auf diese Art und Weise arbeiten. Ich nenne als Beispiel das Problem mit dem Aufkauf von Steuerdateien. Das, was dort in der Schweiz passiert, ist illegal. Wir dürfen die Daten zwar verwenden − eine Dauerlösung ist dies aber nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der FDP)

Inzwischen habe ich mitbekommen, dass der letzte Spiegelstrich im Dringlichkeitsantrag 16/14733 von der SPD gestrichen worden ist. Den übrigen Spiegelstrichen kann man grundsätzlich zustimmen. Was die Personalausstattung betrifft, sind wir von der Opposition einer Meinung. Wir haben in x Anträgen seit 2009 immer wieder betont, dass die Steuerverwaltung unterbesetzt ist. Das kommt nicht nur von uns, weil wir so schlau sind, sondern das benennt auch der Rechnungshof in all seinen Berichten immer wieder. Wir haben diese Themen erst gestern und vorgestern im Ausschuss besprochen und haben dabei auch ständig den Rechnungshofbericht vor uns gehabt, der hinsichtlich der Steuerprüfung, der Veranlagung usw. eine bessere Personalausstattung fordert. Hier ist eben noch nichts Entscheidendes geschehen. Es sind zwar Stellen für Anwärter usw. geschaffen worden; im

Verhältnis ist dies aber noch zu wenig. Auf jeden Fall muss mehr passieren, damit der Steuervollzug gerecht ist und der Staat wieder die Steuereinnahmen erzielt, die ihm zustehen.

Dahinter steckt, was ich vorhin schon beim Thema Länderfinanzausgleich angesprochen habe. Der Finanzminister und die Vertreter der Regierungsfraktionen sagen natürlich: Das ist nicht so interessant, wenn wir einen Teil der Mehreinnahmen wieder abgeben müssen. Aber die Steuergerechtigkeit verlangt, dass die Steuer so eingezogen wird, wie es rechtlich zwingend vorgeschrieben ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Bei einzelnen der von Ihnen angesprochenen sieben Punkte haben wir einen gewissen Gesprächsbedarf. Wir haben damals gesagt, dass wir den Antrag ohne Steuerabkommen sowieso ablehnen werden. Beim Thema Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssten wir noch einige Details klären, etwa die Frage, wie das in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung geschehen sollte. Der Spiegelstrich "Nutzung aller legalen Möglichkeiten des Erwerbs von Steuerdaten..." ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das bräuchte man gar nicht in einen Antrag zu schreiben. Allerdings kommt man an Steuerdaten, die nicht öffentlich gemacht werden, nur illegal.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der Staat handelt immer legal!)

− Wir wollen nur legale Daten. Dann könnten wir aber keine Steuerdaten aus der Schweiz mehr kaufen. Darüber müssten wir also auch noch sprechen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Staatlicher Datenkauf ist grundsätzlich legal!)

Im Spiegelstrich davor fordern Sie Initiativen auf Bundesebene zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Steuervollzugs. Diese Forderung klingt zunächst zwar ganz gut, aber wir sollten das Prinzip "Vollzug bei den Ländern, Gesetzgebung beim Bund" nicht durcheinanderbringen bzw. die Ebenen nicht miteinander verweben. Hier muss eine klare Trennung beibehalten werden: Der Vollzug liegt bei den Ländern, die Gesetzgebung liegt beim Bund. Die Gesetzgebung kann der Bund natürlich ohnehin gestalten. Aber wenn es um Vollzugsbestimmungen geht, dürfen wir die Hoheit der Länder nicht beeinträchtigen. Wir legen auch großen Wert darauf, dass der Bund hier nicht eingreift. − Wir werden uns also bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Wir lehnen ihn nicht mehr ab; das ist schon ein kleiner Fortschritt für Sie.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN - Volkmar Halbleib (SPD): Meine Argumentation war also doch schon überzeugend! - Karsten Klein (FDP): Jetzt kann ich nicht mehr klatschen!)

− Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Kollege Eike Hallitzky vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Landesbank reden wir ein anderes Mal, Philipp, dann vielleicht auch ein wenig "fachmenschlicher", als Sie es gerade hier versucht haben.

Herr Söder hat sich neulich ein neues T-Shirt mit dem Aufdruck "Steuerfahndung SKS" geleistet. Das ergab ein schönes Bild, und er hat auch bei der Begründung dafür, dass er so ein schönes neues T-Shirt hat, natürlich nicht mit großen Worten gespart: Hintergrund sei die Gründung seiner spektakulären neuen Sonderkommission "Schwerer Steuerbetrug", und damit habe Bayern ihm jetzt ein richtiges Steuer-FBI zu verdanken. Ich will jetzt lieber nicht wissen, ob Herr Söder eigentlich eine Ahnung hat, welche Aufgaben das FBI als bundespolizeiliche Ermittlungsbehörde des USJustizministeriums hat; sie reichen von der Terrorismusbekämpfung bis zur Spionageabwehr. Unklar ist auch, was das seiner Auffassung nach mit seinen eigenen Aufgaben als Finanzminister zu tun hat. Wahrscheinlich hat er nur einen spannenden James-BondFilm gesehen und gedacht: Das ist klasse, das will ich auch. Allerdings ist ihm dabei mutmaßlich entgangen, dass das FBI einen Personalbestand von 50.000 Leuten hat. Spätestens da hätte er seine Show um die Steuerfahndung SKS eigentlich selbst als lächerlich empfinden müssen; denn sein persönliches SteuerFBI besteht aus gut 50 Leuten. Was noch viel besser ist: Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und überhaupt nicht neu.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Vielmehr wurde die seit 2002 bestehende Abteilung "Geldwäsche und organisierte Kriminalität" einfach in SKS umbenannt. Zu so viel Mut zum Blendwerk gehört schon ein beachtliches Stück Unverfrorenheit, Herr Söder.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Damit sind wir mitten im Thema, nämlich bei der tatsächlichen Situation der Steuerverwaltung in Bayern. Wie sieht es denn hinter der schönen Scheinfassade der neuen T-Shirts aus? Tatsache ist, dass das Fi

nanzministerium Halter eines einsamen Rekords bei den Beanstandungen durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof ist, durch Bayerns unabhängigen Regierungs-TÜV. Bei den Anmerkungen des ORH geht es eigentlich immer nur um eines: Bayern hat in allen Bereichen der Steuerverwaltung viel zu wenig Personal. Bayern befindet sich bei praktisch allen Kennzahlen zur Personalausstattung im Deutschlandvergleich auf dem letzten Platz − nicht in der Champions League, ist nicht mal dem Abstieg entronnen wie Nürnberg. Nein, Söders Bayern ist Letzter, Letzter, Letzter, egal wohin man schaut. Und das, meine Lieben, ist kein Kavaliersdelikt, sondern belegt ein massives Versagen an der politischen Spitze des Ministeriums.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich nenne nur ein Beispiel: In der Umsatzsteuersonderprüfung müsste es in Bayern laut Bund-Länder-Arbeitsgruppe 446 Vollzeitkräfte geben. Es gibt 237 − also eine Unterbesetzung, die bald 50 % − 50 %! − erreicht. In der gesamten Steuerverwaltung fehlen viele, viele tausend Stellen. Aber diese Realität, Kollege Philipp von und zu Lerchenfeld, geht Sie offensichtlich nichts an, wie ich soeben Ihrem Redebeitrag entnehmen musste. Sie leben weiter in Ihrem Wolkenkuckucksheim, in der Vorstellung, der bayerischen Finanzverwaltung gehe es gut. Eine dramatische Unterbesetzung und Überalterung, das ist die bayerische Realität. Die Folgen dieser völlig unzureichenden Personalpolitik des Finanzministers muss Bayern sehr teuer mit einem Steuerausfall, der sich Jahr für Jahr auf bis zu einer Milliarde Euro summieren dürfte, bezahlen. Das ist kein Kavaliersdelikt. Wir müssen als Gesellschaft auch die gefährlichen Konsequenzen daraus tragen, müssen ertragen, dass damit die Steuergerechtigkeit auf der Strecke bleibt.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Mittelfristig ist das wiederum eine große Gefahr für die Steuerehrlichkeit und die Steuermoral aller bayerischen Bürgerinnen und Bürger. So schafft das CSU-geführte Ministerium den Nährboden für viele, die ihre Gelder am Fiskus vorbei auf ausländische Konten schleusen. Das ist nicht bloße Theorie: Ich weiß nicht, wer von Ihnen heute schon das Glück hatte, in der Zeitung zu lesen, dass Starbucks beispielsweise im Windschatten der unterbesetzten bayerischen Finanzverwaltung jährlich Millionengewinne ins Ausland transferiert.