Zweitens formulieren Sie in Artikel 19 Absatz 4 eine rein weibliche Form der Gleichstellungsbeauftragten. Dort steht: "… kann sie … einholen". Das heißt, ein Mann könnte auf dieser Grundlage überhaupt nicht die Funktion eines Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Das wäre ebenfalls ein eklatanter Verstoß gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier schlägt das Pendel in die falsche Richtung aus. Hier schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Ich kann nur sagen: Liebe Frau Dr. Strohmayr, liebe Kolleginnen von der SPD, bitte nicht übertreiben. Hier wird es gefährlich. − Vielen herzlichen Dank.
Danke, Herr Kollege Seidenath. Für die FREIEN WÄHLER hat Herr Peter Meyer um das Wort gebeten. Bitte sehr.
sächlich nicht die erste Initiative in dieser Legislaturperiode zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Bekannt ist - und ich denke, das wird von niemandem hier infrage gestellt -, dass Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt, aber Frauen nach wie vor in vielen Bereichen tatsächlich noch benachteiligt sind. Die schulischen und beruflichen Ergebnisse spiegeln sich nicht im beruflichen Erfolg von Frauen wider. Der Frauenanteil in Leitungsfunktionen ist tatsächlich immer noch unterdurchschnittlich.
Dem können Sie aber − insoweit schließe ich mich dem Kollegen Seidenath an und rede jetzt auch wieder insbesondere vom öffentlichen Dienst − nicht mit einer per Gesetz verordneten mindestens fünfzigprozentigen Frauenquote bei der Einstellung begegnen, wobei Sie im Gegensatz zu früheren Initiativen, auch von den GRÜNEN, jetzt in diesen Artikel 8 schon einschränkend aufgenommen haben, dass bei der Einstellung mindestens 50 % zu berücksichtigen seien, wenn nicht Eignung, Leistung und Befähigung dem entgegenstehen. Aber genau das sind die Kriterien im öffentlichen Dienst. Insofern läuft Ihr eigener Artikel 8 wieder leer. Das Bedenken, dass Sie, wenn Sie mehr als 50 % Frauen einstellen wollen, damit das andere Geschlecht benachteiligen, hat Herr Kollege Seidenath bereits geäußert. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in der Justiz, was Frauen angeht, mittlerweile Einstellungsquoten von 70 % bis 80 % zu verzeichnen haben. Das ist so. Ich beklage es nicht. Da wird es auch offensichtlich hingenommen. Da stört es Sie nicht.
- Bei Richterinnen jedenfalls. Im gehobenen Dienst ist es bei den Einstellungen, soweit ich weiß, im Augenblick pari. − Wir denken, dass dieses Gleichstellungsgesetz wie auch in der Vergangenheit nach wie vor nicht zielführend ist. Ich weiß nicht, ob die Vorwürfe immer stimmen, aber wenn gesagt wird, dass Frauen bei Beurteilungen benachteiligt werden, wenn Frauen bei den Beförderungen tatsächlich benachteiligt sind, dann muss man dem begegnen, und dann kann man dem begegnen. Dazu muss aber keine Frauenquote bei der Einstellung berücksichtigt werden.
Bei der Familienfreundlichkeit, bei der Ganztagsbetreuung verzeichnen wir überall Defizite, und natürlich besteht auch in Bayern Nachholbedarf. Wenn es aber mit der Familienfreundlichkeit klappt, dann klappt es auch noch besser mit Frauen in Führungspositionen.
Ich war lange in der öffentlichen Verwaltung tätig und hatte viele weibliche Vorgesetzte, mit denen ich auch
Es ist ja nicht so, dass keine Frauen in Führungspositionen kommen. Die Zahlen, die in Ihrer Begründung stehen, sind wirklich sehr veraltet. Sie haben mich auch gewundert. − Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist nicht zielführend.
Noch ein Wort. Sexuelle Belästigung ist selbstverständlich verboten und muss bekämpft werden. Das ist doch keine Frage. Ob man das unbedingt im Gleichstellungsgesetz kodifizieren muss, weiß ich nicht. Daran habe ich Zweifel. Es ist sowieso verboten. Machen wir uns nichts vor.
Die Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten will ich jetzt gar nicht kritisieren. Sie müssen natürlich für ihre Tätigkeit frei bekommen, das ist keine Frage. Aber es ergibt sich dabei das gleiche Problem wie bei Personalräten und Personalrätinnen. Wenn Sie zu schnell zu 100 % freistellen, tun Sie diesen Personen nicht immer einen Gefallen. Denn wenn sie zu 100 % freigestellt werden, geraten sie außerhalb ihrer Tätigkeit. Das wollen sie zum Teil gar nicht. Dass sie ausreichend Zeit bekommen müssen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen, ist dabei unbestritten.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Wir befinden uns in der Ersten Lesung. Wir halten dieses Gesetz nach wie vor nicht für zielführend.
Danke, Herr Vizepräsident. Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Stamm zu Wort gemeldet. Das Mikrofon ist frei, bitte schön.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Gut gemeint und doch keine Wirkung gezeigt: So kann man kurz und knapp das Bayerische Gleichstellungsgesetz bezeichnen. Das haben die Zahlen gezeigt, die uns Frau Staatsministerin Haderthauer vor zweieinhalb Jahren vorgelegt hat. Dabei hat sie auf Kosten der Wahrheit oder zumindest der Klarheit im Ausschuss einige Dinge und Zahlen falsch dargestellt. Tatsächlich sind in manchen Bereichen sogar Rückschritte bei der Gleichstellung zu verzeichnen. Wir haben deswegen damals, vor zweieinhalb Jahren, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Damals habe ich gedacht, die CSU könnte sich etwas bewegen; denn in der Diskussion über die angebliche parteiinterne Quote in der CSU ging es heiß her. Deshalb habe ich gedacht, es
könnte sein, dass Sie erkennen, dass man mit Quoten tatsächlich etwas zugunsten der Gleichstellung erreichen kann. Aber hinsichtlich der parteiinternen Quote in der CSU ist selbst das Wort "Quötchen" noch übertrieben; denn was ist passiert? Sie haben einfach die Vorstände erweitert, damit Sie den Frauenanteil leisten konnten.
Ich komme zurück zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Wir brauchen hier Veränderungen; es besteht Handlungsbedarf. Tatsächlich meinen wir: Gut, dass in dieser Legislaturperiode der Druck auf die Staatsregierung von anderer Seite erhöht wird; gut, dass es den Änderungsgesetzentwurf der SPD gibt. Wir werden uns überlegen, wie wir abstimmen. Ich habe mir die Unterschiede zwischen unserem Gesetzentwurf und dem Änderungsgesetzentwurf der SPD genau angesehen. In manchen Punkten greift mir der Gesetzentwurf der SPD viel zu kurz. Unser Gesetzentwurf geht weiter. Deswegen weiß ich noch nicht genau, wie wir uns bei der Abstimmung verhalten. Wir wollen einige Instrumentarien einführen, damit Gleichstellung in Bayern tatsächlich umgesetzt wird. Dazu gehört das Stichwort "Landesbeauftragter für Gleichstellung". Wir wollen einen Landesbeauftragten, dem wirklich etwas an Gleichstellung liegt, analog zum Integrationsbeauftragten, dem Integration wirklich am Herzen liegt, der hierbei etwas voranbringen will und etwas bewegt und jetzt dieses Lob gar nicht hört, weil er da hinten sitzt und ratscht.
Morgen ist Equal Pay Day. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Staatsregierung heute in einer Pressemitteilung zwar geäußert hat, dass es so nicht weitergeht, dass überkommene Rollenbilder bestehen usw. Dabei verschweigt sie aber wieder, dass die bayerische Verdienstlücke um einiges größer ist als die deutsche. Die deutsche ist schon unter jedem akzeptablen Maß, aber für die bayerische gilt das noch mehr. Im Jahr 2011 lag die Zahl bei 25 %. Die Forderung des Equal Pay könnte man in Bayern erst am 1. April umsetzen. Bis dahin müssen Frauen in Bayern länger arbeiten als Männer.
Der öffentliche Dienst muss eine Vorbildfunktion einnehmen und einen Vorbildcharakter haben. Das ist auch schon gesagt worden, sogar von Herrn Kollegen Seidenath. Deswegen muss man hier endlich anfangen. Hier kann der Staat durchgreifen. Hier sind wir Dienstherr bzw. Dienstfrau. Wir wollen, dass es in Bayern tatsächlich Chancengerechtigkeit gibt. Dabei muss der öffentliche Dienst voranmarschieren.
Ganz konkret muss ich sagen: Die Privatwirtschaft hat in diesem Gesetz nichts zu suchen; denn das Problem in der Privatwirtschaft kann nicht durch ein Bay
erisches Gleichstellungsgesetz gelöst werden. Ganz im Gegenteil, da muss man andere Wege wählen und Druck auf die Bundesregierung ausüben, und die Bundesregierung muss hierbei endlich Farbe bekennen. Seit nunmehr zwölf Jahren gibt es eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Diese Selbstverpflichtung der Wirtschaft hat zu nichts geführt, ganz im Gegenteil. Manche Topmanager sagen, es gibt in der Wirtschaft eher so etwas wie einen Backlash. Wir brauchen eine Quote, auch in der Wirtschaft; das muss aber an anderer Stelle geregelt werden.
Beim Bayerischen Gleichstellungsgesetz besteht Handlungsbedarf. Ich freue mich auf die Beratungen und bin sehr gespannt.
Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gleichberechtigung und Gleichstellung haben für Liberale einen ganz hohen Stellenwert. Dafür setzen wir uns ein, und dafür kämpfen wir. Ich bin sicher: Alle Kolleginnen hier in diesem Plenum wissen, worüber wir reden, warum wir Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter immer wieder von Neuem einfordern. Auch wenn wir uns im Ziel einig sind: Unterschiede gibt es oft in der Einschätzung der richtigen Wege zu diesem Ziel. Sie haben heute, verehrte Kolleginnen von der SPD, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist hierzu nicht der erste, und wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Wie so oft sehen Sie den richtigen Weg in neuen, engeren Vorschriften, in neuen, strengeren gesetzlichen Regelungen und in Quotenregelungen.
Ich gehe beispielhaft auf die Berufswelt ein. Ich gebe Ihnen recht, Kolleginnen von der SPD, dass wir sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft noch Defizite zu verzeichnen haben. Dies belegen eindrucksvoll die Zahlen zum prozentualen Anteil von Frauen in Führungspositionen. Darüber möchten wir gar nicht diskutieren. Mit dem uns heute vorgelegten Gesetzentwurf fordern Sie eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Sie glauben, die Geschlechterproblematik bekämpfen zu können. Ich gebe zu: Ein paar von Ihren Forderungen finde ich durchaus bedenkens- und nachdenkenswert. So denke ich, dass sowohl auf Landesebene als auch in jeder einzelnen Kommune über die Situation der Gleichstellungsbeauftragten nachgedacht werden sollte. Laut dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz wird die Gleich
stellungsbeauftragte auf drei Jahre bestellt. Dies ist möglicherweise ein zu kurzer Zeitraum, um vor Ort tatsächlich etwas bewegen zu können. Jeder weiß, dass man eine gewisse Zeit braucht, um sich einzuarbeiten und wirklich effektiv tätig werden zu können.
Vor Ort hört man immer wieder, dass viele Gleichstellungsbeauftragte entgegen den Vorschriften des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes nur unzureichend über Personalangelegenheiten und Stellenbesetzungsverfahren informiert und daran beteiligt werden. Das gibt es leider immer wieder. Das erschwert natürlich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unnötig. Möglicherweise muss man in diesem Zusammenhang über Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung nachdenken, und eventuell muss man auch über gesetzliche Bedingungen diskutieren. Externe Aufgabenstellungen sowie eine direkte Anbindung an die Dienststellenleitung würden aus meiner Sicht Erleichterungen für die Arbeit mit sich bringen. Somit kann ich Ihnen in diesem einen Punkt, dass eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durchaus wünschenswert wäre, zustimmen.
Jedoch gehen die von Ihnen vorgebrachten Forderungen hinsichtlich der Gleichstellungsbeauftragten zum Beispiel dann zu weit, wenn Sie eine verpflichtende Freistellung fordern. Dies würde aus meiner Sicht einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Das bedeutet natürlich zusätzliche Kosten. Die öffentlichen Einrichtungen können sehr wohl selbst vor Ort verantwortlich entscheiden, und sie müssen auch entscheiden, ob eine Freistellung sinnvoll und erforderlich ist.
Auch das von Ihnen geforderte erweiterte Mitspracherecht halte ich für problematisch. Sie fordern eine gesetzliche Frauenquote von mindestens 50 % in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen. Eine solche Quote halte ich nicht nur für falsch, sondern auch für ein bisschen utopisch. Herr Kollege Meyer hat schon angeführt, dass es manchmal gar nicht möglich ist, diese Stellen zu besetzen. Bestimmte Berufssparten werden überwiegend vom weiblichen Geschlecht ausgeübt. Wie soll man in diesen Fällen die Fünfzig-fünfzig-Regelung einhalten? Dann müssen wir eben auch akzeptieren, dass Frauen, gerade wenn sie Kinder zu versorgen oder Angehörige zu pflegen haben, nicht immer in die oberste Führungsebene kommen wollen. Auch das ist die Realität. Wir Liberale wollen keine Quotenfrauen, sondern Frauen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualität Führungsaufgaben übernehmen. Sie sollen das freiwillig tun, sie sollen das wirklich wollen.
Selbstverständlich dürfen wir das Problem der geschlechtsspezifischen Berufswahl und den geringen Frauenanteil auf Führungsebenen nicht außer Acht lassen. Wir müssen natürlich sehr viel für eine Verbesserung tun. Dazu gehören auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der höchsten Führungsebene und qualitativ hochwertige Angebote mit flexiblen Öffnungszeiten. Das ist ein ganz wichtiges Kriterium für Frauen, die tätig sein wollen. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits viele Maßnahmen zur Förderung von Familie und Beruf. Auch auf dem privaten Sektor hat sich schon sehr viel bewegt.
Wir werden den Gesetzentwurf, wie Sie gewünscht haben, in der gebotenen Sachlichkeit in den Ausschüssen diskutieren. Ich freue mich auf diese Diskussionen.
Danke, Frau Kollegin Meyer. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlagen wir vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Damit besteht sicher Einverständnis. − Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/15922) - Erste Lesung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes soll den Gemeinden künftig Investitionen in ihre Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erleichtern. Es geht, um es einfach auszudrücken, um eine Abschreibungsmöglichkeit, die es bisher nicht gegeben hat.
Den Kommunen wird durch diese Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet, künftig bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für ihre insbesondere leitungsgebundenen Einrichtungen nicht mehr nur wie bisher von Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern auch − das ist das Wesentliche, verehrte Kolleginnen und Kollegen − von Wiederbeschaffungszeitwerten abschreiben zu dürfen. Die Kommunen können künftig wählen − es ist nicht festgeschrieben −, ob sie bei
der Gebührenbemessung die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigen oder den Neuwert einer vergleichbaren Anlage ansetzen. Damit können die Gemeinden Reserven bilden.
Nach geltender Rechtslage können die Träger bei der Gebührenfinanzierung nur in eingeschränktem Maße Geldmittel für künftige Sanierungen ansparen. Das ist eigentlich in der Praxis fast nicht möglich. Viele Kommunen stehen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen in Bezug auf Sanierungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, indem wir die Handlungsspielräume der Träger erweitern, kann bei der künftigen Investition zugunsten der Abgabepflichtigen ein sprunghaftes − das sind diese Turbulenzen − Ansteigen der Gebührensätze vermieden werden. Das Gebührenaufkommen kann durch diese Möglichkeit ein Stück weit verstetigt werden.
Letztlich soll durch die kontinuierliche und zweckgebundene Ansparung von Geldreserven auch ein verstärkter Anreiz dafür geschaffen werden, dass die Kommunen erforderliche Maßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit hinausschieben, sondern zur richtigen Zeit, dann, wenn es eben nötig ist, investieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt. Das ist uns ganz besonders wichtig. Sie haben das Projekt sogar unterstützt, zumal die Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte in neun Bundesländern bereits gesetzlich zugelassen ist; das haben wir geprüft. Es hat über längere Zeit Diskussionen mit den Spitzenverbänden über verschiedene Lösungsansätze gegeben. Die Spitzenverbände haben also zugestimmt.
Wir werden die kommunalen Spitzenverbände auch zukünftig bei den Vollzugsverordnungen mit einbinden. Durch die Zweckbindung der angesparten Mittel und dadurch, dass die Rückstellungen nicht unbegrenzt gebildet werden können, ist sichergestellt, dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten wird. Das ist ein sehr wichtiger Faktor, sodass die Kommunen letztlich in Schranken gehalten werden und die Befürchtung einiger Kolleginnen und Kollegen ausgeräumt ist.
Wir meinen, wir schaffen damit eine Situation, die sich für die Kommunen ausgezeichnet auswirkt, die, um es auf den Punkt zu bringen, die Gebühren verstetigt und den Anreiz für Investitionen steigert. Ich bitte, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.