Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

(Beifall bei der SPD)

Versuchen Sie heute nicht, wieder die Feuerwehr zu spielen. Sie sind nämlich nicht die Feuerwehr, Sie sind die Brandstifter. Man muss schon noch einmal daran erinnern, wer die Studiengebühren hier überhaupt eingeführt und beschlossen hat: Das war allein die CSU. Es war allein die CSU!

(Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!)

Sie haben die Studiengebühren zusammen mit der FDP bis zum letzten Tag, bis zum Geht-nicht-mehr mit allem verteidigt, was möglich war, denn Sie wollten unbedingt daran festhalten. Das war ein Kampf für mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land. Am heutigen Tag kommen wir der Bildungsgerechtigkeit in diesem Land wirklich ein Stück näher.

Nachdem wir die Abschaffung der Studiengebühren nicht verhindern konnten, haben wir ihre Abschaffung mit einer 1:1-Kompensation, mit einer hundertprozentigen Kompensation, gefordert. Ich betone, dass uns das von vornherein wichtig war; dem sollten Sie nicht immer etwas entgegenstellen. Dieses Geld darf den Studierenden, den Universitäten und unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften nicht fehlen. Eine hundertprozentige Kompensation reicht eigentlich gar nicht aus. Wir kennen die Situation. Eigentlich müssten wir einen kräftigen Betrag drauflegen. Wir werden mit unserer hochschulpolitischen Sprecherin Isabell Zacharias und den anderen Kolleginnen und Kollegen dranbleiben, weil wir wissen: Eine hundertprozentige Kompensation reicht nicht aus.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte auch betonen, dass es sich nicht immer ganz so rosig verhält, wie Sie es immer darstellen. Ich frage mich zum Beispiel: Wie sieht es mit den Stellen aus, die durch die Studiengebühren geschaffen worden sind? Bislang hieß es, es gebe eine Förderung im Umfang von 75 %. Jetzt werden 50 % genannt. Nur bei den Stellen, die schon da waren, gebe es keine Veränderung. Was geschieht mit den neuen Stellen? Sie wollen nur 50 % der Mittel beisteuern. Wie verhält es sich? Auch hierzu gibt es noch keine klare Antwort. Wir haben im Ausschuss nachgefragt, aber auch dort keine klare Antwort erhalten. Vielleicht können Sie heute hier dazu eine Auskunft erteilen.

Wir begrüßen die Investitionen in die berufliche Bildung. Aber auch hier werden wir nachlegen müssen. Wir, die SPD, werden mit Christian Ude an der Spitze und hoffentlich mit den anderen Fraktionen in diesem Haus die Bildung in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen und die berufliche Bildung ganz anders herausstellen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich kurz erklären, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, bevor ich auf den Einzelplan 05 eingehe. Auf den Einzelplan 10 werden die Kollegen Reinhold Strobl und Christa Naaß eingehen. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten. Zum einen haben Sie uns hierbei wirklich keinen reinen Wein eingeschenkt. Ich nenne das Stichwort Haushaltssperre. Herr Kollege Herold spricht von 625 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln. Sie wissen, dass es im Doppelhaushalt 2013/2014 eine Haushaltssperre gibt. Das sind schon einmal 600 Millionen Euro, was die Haushaltssperre betrifft. Sie wollen jetzt mit einer weiteren Haushaltssperre noch einmal 200 Millionen Euro nachlegen. Das bedeutet 800 Millionen Euro. Sie reden von plus 625 Millionen Euro. Hier stimmt irgendetwas nicht. Auch hier haben Sie keinen reinen Wein eingeschenkt. Das ist ein Grund dafür, dass wir uns enthalten werden.

Zum anderen werden wir uns auch deshalb enthalten, weil der Landtag ein Stück weit entmachtet wird. Auch bei wenigen positiven Impulsen kann es nicht angehen, dass Grundsätze der Arbeit des Bayerischen Landtags einfach missachtet werden. Der Bayerische Landtag darf nämlich bei der Verteilung der Mittel nicht mitreden und nicht mitbestimmen. Diese Mittelverteilung soll auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift vonstatten gehen. Uns ist dieses Thema immens wichtig. Wir wollen Bescheid wissen, wir wollen mitreden, wir wollen mitbestimmen und wollen hier darüber beschließen, wie die Mittel eingesetzt werden. Neben anderen Gründen, die wir anführen könn

ten, ist das ein weiterer Grund, warum wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Biedefeld. Für die FREIEN WÄHLER bitte ich Herrn Pointner an das Redepult. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst wende ich mich kurz an Sie, Herr König. Sie haben vorhin bei der Debatte über das Abgeordnetengesetz die FREIEN WÄHLER angesprochen und gefragt, warum wir uns in den letzten Tagen nicht gerührt haben. Ich denke, das, was in der Presse stand, hat schon gereicht.

(Alexander König (CSU): So kenne ich Sie gar nicht, dass Sie nichts zu sagen haben!)

- Doch, das haben Sie gesagt. Aber vielleicht ist es Ihnen nur herausgerutscht. Wir haben keine Verwandten erster Ordnung beschäftigt, und deswegen bestand für uns kein Anlass, besonders engagiert aufzutreten, anders als bei Ihnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN - Alexander König (CSU): Das ist schon klar, aber ich habe etwas anderes gemeint!)

- Wenn Sie etwas anderes gemeint haben, dann sagen Sie es bitte; stellen Sie nicht irgendetwas in den Raum, was zu unberechtigten Verdächtigungen führt.

(Alexander König (CSU): Wenn es so ist, ist es gut.)

- In Ordnung, dann sind wir uns einig.

Ich komme zum Bildungsfinanzierungsgesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Geld für die Bildung war von Anfang an ein besonderes Anliegen der FREIEN WÄHLER, seit wir im Landtag vertreten sind. Leider wurden unsere Vorstöße in dieser Richtung in den vergangenen Jahren in der Regel zunächst abgelehnt und dann teilweise nach und nach doch von Ihnen übernommen. Ich erinnere nur beispielhaft an unsere Forderung, keine Klasse solle über 25 Schüler haben. Diese Forderung haben wir schon vor der Wahl im Jahr 2008 im Wahlkampf immer wieder erhoben. Außerdem gibt es unsere Forderung nach mehr Geld für Kindergärten und Kinderkrippen usw. Hierbei haben die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen zwar einiges verbessert – das muss man zugeben -, aber für die Betreuung, die

Bildung und die Ausbildung unserer Kinder ist bei Weitem noch nicht das Bestmögliche getan.

Wir FREIEN WÄHLER haben durch unser erfolgreiches Volksbegehren, das von den Oppositionsparteien auch unterstützt wurde, nachdem wir beim Gericht die Zulassung durchgesetzt haben, neuen Schwung in die Debatte über die Bildungsfinanzierung gebracht. Das ist positiv für unsere Kinder, für die Eltern, aber auch für unser Land Bayern. Denn, meine Damen und Herren, die Bildung unserer Kinder ist der zentrale Rohstoff, über den unsere Gesellschaft verfügt. Zwischen Bildungsinvestitionen und Wirtschaftswachstum besteht ein deutlicher Zusammenhang. Außerdem ist die Bildung der Schlüssel zur Bekämpfung gesellschaftlicher Probleme. Jetzt, kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, finden auch unsere Forderungen bei der Staatsregierung und bei den Regierungsfraktionen zum Teil Gehör. Hierzu darf ich die Fachkräftesicherung durch den Meisterbonus und die schulgeldfreie Ausbildung in sozialen Bereichen und im Pflegebereich nennen, den Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen und natürlich auch die Kompensation der Studienbeiträge. All dies sind Forderungen, die wir schon vor dem Volksbegehren erhoben haben. Hätte die Staatsregierung diese Forderungen schon früher übernommen, wäre Bayern heute in vielen Bereichen schon viel weiter.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Auch nach der Vorlage des Bildungsfinanzierungsgesetzes, das wir heute verabschieden werden, besteht weiterer Handlungsbedarf bei der Bildungsfinanzierung. Wir haben dazu Änderungsanträge eingereicht, die leider zum großen Teil von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden. Wir wollten eine weitere Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und einen stärkeren Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Ausbau der Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten ist für die Chancengerechtigkeit in Bayern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich. Insbesondere den finanzschwachen Kommunen muss die Möglichkeit eröffnet werden, Ganztagsklassen einzurichten, um für die Einwohner der Gemeinde attraktiv zu bleiben. Daher müssen auch die Zuzahlungen der Städte und Gemeinden gesenkt werden.

Bei der frühkindlichen Bildung ist eine weitere Qualitätssteigerung unerlässlich. Dies geht letztlich nur über einen verbesserten Anstellungsschlüssel und mehr qualifiziertes Personal an den Kindertagesstätten. Gerade hier wird die Grundlage für den zukünftigen Bildungserfolg gelegt. Deswegen müssen gerade hierbei die Rahmenbedingungen über die Ansätze im Nachtragshaushalt hinaus weiter verbessert werden.

Sie haben auch diese Anträge abgelehnt, aber wir werden nicht locker lassen, auch in Zukunft den Finger in die Wunde legen und zusätzliche Verbesserungen fordern, etwa die Einführung einer Sockelfinanzierung in den Kindertagesstätten. Wir sind zuversichtlich, dass Sie früher oder später auch diese Ideen umsetzen werden. Erfreulicherweise konnte in einer gemeinsamen Anstrengung mit den anderen Fraktionen, sozusagen in letzter Minute, für die Heilerziehungspflegeausbildung Kostenfreiheit vereinbart werden.

Uns ist klar, dass unsere zusätzlichen Forderungen Geld kosten werden. Uns ist auch bewusst, dass die zusätzlichen Ausgaben, die mit diesem Bildungsfinanzierungsgesetz verbunden sind, nur durch einen tiefen Griff in die Rücklagen des Freistaates Bayern möglich sind. Sie werden nach Aussagen des Finanzministers bis Ende 2014 auf 1,3 Milliarden Euro absinken. Herr Kollege Winter, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, hat in der letzten Plenarsitzung gesagt, dass es 3 Milliarden Euro sein werden, hat aber nicht erläutert, woher diese genau kommen.

(Georg Winter (CSU): 2013!)

- 2013 – das ist etwas anderes. Das haben Sie aber nicht gesagt.

(Georg Winter (CSU): Doch! Ich habe Ende 2013 gesagt!)

2014 gehen sie aber auf 1 Milliarde oder 1,3 Milliarden Euro herunter.

An dieser Stelle möchte ich gleich Aussagen von Regierungsmitgliedern oder von Mitgliedern der Regierungsfraktionen deutlich entgegentreten, in denen es immer heißt, die Forderungen der FREIEN WÄHLER hätten im Doppelhaushalt 2013/2014 Mehrausgaben von über 2 Milliarden Euro verursacht. Das habe ich jetzt schon mehrmals gehört. Sie rechnen hier schlicht und einfach nur die Zahlen aus den Anträgen zusammen, ohne zu berücksichtigen, welche Ausgaben Sie selbst im Doppelhaushalt und jetzt im Nachtragshaushalt vorhaben.

Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen. Sie sagen, die Auffüllung der Versorgungsrücklage aufgrund der in den letzten Jahren nicht getätigten Zahlungen und der ausgefallenen Zahlungen in den Jahren 2013/2014 habe einen Betrag von 600 Millionen Euro erfordert. Wir haben diesen Betrag beantragt. Sie haben aber die Einzahlungen in die Rücklage, in den Pensionsfonds eingestellt und diesen Pensionsfonds mit 100 Millionen Euro geschlossen. Wenn diese 600 Millionen in die Rücklage gekommen, in den Fonds eingezahlt worden wären, wären sie, unter wirtschaftli

chen Gesichtspunkten betrachtet, einer Tilgung gleichzusetzen gewesen. Ich sage nur: Die Doppik lässt grüßen.

Außerdem haben wir im Doppelhaushalt für den Breitbandausbau 500 Millionen Euro vorgeschlagen. Auch diesen Betrag haben Sie im Haushalt 2013/2014 entweder als Haushaltsansatz oder als Verpflichtungsermächtigung enthalten. Sie haben diese Ausgaben also ebenfalls vorgesehen. Außerdem haben wir eine Kompensation der Studienbeiträge in Höhe von zirka 400 Millionen Euro vorgeschlagen, weil es zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts durchaus noch möglich gewesen wäre, die Studiengebühren für das gesamte Jahr 2013 nicht zu erheben. Dazu kommen noch mehrere 100 Millionen Euro für den Straßenbau, die im Doppelhaushalt enthalten sind, für die Abfinanzierung von Privatschulbauten, für die vereinseigenen Sportstätten, die heute auch schon genannt worden sind, sowie für die zusätzlichen Leistungen bei der Kinderbetreuung.

Unter dem Strich verbleiben wenige hundert Millionen Euro, die unsere zusätzlichen, bisher nicht erfüllen Forderungen ausmachen würden. Dies wäre ohne Weiteres finanzierbar, wenn nicht die – ich sage ausdrücklich "die" – bayerischen Finanzminister seit Jahren eine vernünftige personelle Ausstattung der Finanzbehörden verhindern würden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Denn dem Freistaat entgehen dadurch jährlich mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen. Ich darf auf den letzten Rechnungshofbericht verweisen, in dem dies nun schon zum x-ten Mal angeprangert wird. Selbst der ehemalige Finanzminister Huber erkennt mittlerweile die Notwendigkeit, bisherige Versäumnisse aufzuholen und fordert zusätzliche Stellen für die Steuerprüfung. Ich bin zwar nicht immer mit Ihnen und mit Ihren Forderungen einverstanden, Herr Huber

(Christa Naaß (SPD): Aber er hat es doch verursacht!)

- ich bin nicht immer einverstanden, zum Beispiel bei anderen Dingen wie der dritten Startbahn oder dem Donauausbau -, aber hier haben Sie recht. Das muss man betonen. Wenn er recht hat, hat er recht. Wir brauchen diese zusätzlichen Stellen.

(Christa Naaß (SPD): Er war doch dafür verantwortlich!)

- Das sage ich ja gerade. Ich habe von "den Finanzministern", in der Mehrzahl gesprochen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das war das schlechte Gewissen! Das muss man akzeptieren!)

- Das treibt eben um, und irgendwann kommt man zur Erkenntnis.

Meine Damen und Herren, nur ein paar Zahlen. Ich will Sie nicht mit Zahlen überlasten; sie sind ja bekannt. Bei der Betriebsprüfung ist die Zahl der nichtbesetzten Stellen von 184 im Jahr 2007 auf 452 im Jahr 2012 angewachsen. In dieser Zeit ist aber die Zahl der Betriebe erheblich gestiegen, nämlich von 2007 bis 2010 allein um 26.000. Dies führt dazu, dass Betriebe teilweise nur alle 40 Jahre geprüft werden können. Inzwischen ist zwar vom Finanzminister das eine oder andere als Verbesserung eingesetzt worden, sozusagen ein FBI oder wie man das in Bayern nennt. Dies ist aber natürlich bei Weitem nicht ausreichend. Ich habe den Eindruck, der oder die Finanzminister – wir können auch die Vorgänger mit einbeziehen – möchten auf diese Art und Weise Bayern zu einer Steueroase machen, nachdem andere Steueroasen wie zum Beispiel die Schweiz, in denen prominente Leute Geld unterbringen konnten, nach und nach ausfallen. Nachdem das Steuerrecht Bundesrecht ist und der Einfluss des bayerischen Finanzministers darauf doch sehr beschränkt ist, versucht der Finanzminister dieses Ziel durch einen besonders laxen Steuervollzug zu erreichen. Dabei gehen nicht nur dem Staat Millionen verloren, sondern dies ist auch absolut ungerecht gegenüber allen, die Monat für Monat brav ihre Lohnsteuer abführen oder am Jahresende ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Andererseits ist dies unverantwortlich gegenüber dem Personal in der Steuerverwaltung, das – das muss ich jetzt auch betonen – großartige Arbeit leistet. Sie sind meinetwegen die besten, aber eben auch die wenigsten in ganz Deutschland, verglichen mit den anderen Bundesländern. Sie sind gut. Sie haben auch gute Ergebnisse pro Kopf. Bei einer Unterbesetzung von mindestens 20 %, teilweise sogar 25 % sind sie aber daran gehindert, eine umfassende und gerechte Steuerprüfung durchzuführen. Sie bringen damit Ihr Personal in erhebliche Gewissensnöte, weil es seinen Aufgaben nicht so nachkommen kann, wie es dies gern wollte.

Ich finde es ungeheuerlich – Herr Staatsminister Söder ist noch da -, dass Sie die Berichte des Rechnungshofes und die Forderungen und Mahnungen der Opposition seit Jahren ignorieren, uns aber vorwerfen, wir würden die Finanzbehörden schlechtreden.

Ganz im Gegenteil: Wir loben die Leute; denn sie machen eine hervorragende Arbeit.