Genau dieses Grundproblem, zur Verbesserung der Qualität für ausreichend Personal zu sorgen, lösen Sie aber nicht. Sie überlassen auch mit den neuen gesetzlichen Regelungen aus Berlin die Pflegeversicherung der privaten Hand. Sie sind auf dem besten Weg, die Pflegeversicherung langfristig zu privatisieren. Ich sage Ihnen: Das ist das Ende einer guten Pflege und nicht der Anfang einer guten Pflege.
Deswegen brauchen wir brauchen Transparenz und auch Vergleichbarkeit, aber mit einer klaren Definition. Genau diese Definition geben Sie aber nicht vor. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege geht uns früher oder später alle an; das wissen wir. Wir haben das ganz besonders bei der Veranstaltung mit dem Titel "Absolut an der Kante – Pflege in Bayern" am 26.02.2013 kennengelernt. Im Senatssaal war auch die Frau Staatsministerin anwesend. Wir haben da einige wichtige Informationen erhalten.
Pflege ist im Moment eine der größten sozialpolitischen Baustellen, und das wird auch in naher Zukunft so bleiben. Wir müssen uns dieser Problematik stellen. Besonders deutlich wird das Problem, wenn wir einen Blick auf konkrete Zahlen werfen. Jüngst hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2030 – das ist im Bayerischen Landtag ein bestimmtes Datum, welches uns, kombiniert mit anderen Dingen, vorschwebt; wir wissen das – bayernweit um 48 %
steigen wird. In einigen Regionen, zum Beispiel in München, wird diese Zahl um über 100 % steigen. Bei solchen Zahlen sind die Auswirkungen auf die Pflegeversicherung und vor allem auf die zu pflegenden Personen enorm. Wir befürchten, dass damit dem Bedürfnis nach Pflege nicht nachgekommen werden kann, wenn wir so weitermachen wie bisher. Von meinen Vorrednern ist das bereits angesprochen worden. Auch Herr Unterländer hat es anklingen lassen. Die zu erwartenden Entwicklungen können nicht mit einzelnen, zum Teil befristeten Modellprojekten von der Staatsregierung aufgehalten werden, sondern es ist ein umfassendes und vor allen Dingen mutiges Konzept gefragt. Ein solches wird von der Staatsregierung noch nicht einmal im Ansatz in Aussicht gestellt oder vorgelegt.
Wir FREIEN WÄHLER fordern, die Pflege zukunftssicher zu machen, und zwar erstens durch Prävention und Gesundheitsförderung, zweitens durch ein möglichst langes Leben zu Hause in den eigenen vier Wänden und drittens durch eine attraktive Ausbildung in den Pflegeberufen. Dementsprechend ist es gut und richtig, dass wir heute über dieses Thema im Hohen Hause diskutieren.
Ich darf zurückblicken: Hintergrund der beiden Gesetzentwürfe ist ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 9. Januar 2012, in dem festgestellt wurde, dass für die Veröffentlichung von Prüfberichten für Pflegeheime gegenwärtig eine wirksame Rechtsgrundlage fehlt; eine Veröffentlichung ist bisher nur mit Zustimmung des Trägers zulässig. Um diese verpflichtende Veröffentlichung der Prüfberichte zu ermöglichen, bedarf es also einer neuen Rechtsgrundlage. Beide Gesetzentwürfe wollen eine derartige Rechtsgrundlage schaffen. Während die Staatsregierung den Träger zur Veröffentlichung verpflichten will, sieht der Gesetzentwurf der GRÜNEN die Verpflichtung der Träger und der zuständigen Behörden vor. Angehörige, die schwere Entscheidungen zu treffen haben – sie müssen darüber entscheiden, ob Eltern oder Großeltern in die Obhut einer Einrichtung kommen –, brauchen für diese Entscheidung Anhaltspunkte, auf die sie vertrauen können. Weiterhin benötigen die Angehörigen bei dieser verantwortungsvollen Entscheidung dringend Unterstützung. Das setzt umfangreiche Informationen, Transparenz und Vergleichbarkeit voraus. Ich warne deutlich davor – ich sage das ganz bewusst –, alle Einrichtungen per se unter Generalverdacht zu stellen. Fakt ist: Es gibt in Bayern hervorragende Pflegeeinrichtungen mit ausgezeichneten, qualifizierten, hoch motivierten und einfühlsamen Pflegerinnen und Pflegern. Das möchte ich ganz klar betonen und allen Beteiligten an dieser Stelle ganz herzlich danken und sie dazu ermutigen, auf diesem Weg weiterzugehen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung betont, dass die Veröffentlichungspflicht eine grundrechtssensible Maßnahme ist, durch die die Situation der Heime am Markt sowie deren Ruf berührt werden. Die Heime werden daher in ihren grundrechtlich geschützten Freiheiten tangiert. Die neue Rechtsgrundlage muss insoweit auch den Interessen der Träger gerecht werden. Beide Gesetzentwürfe sehen eine Möglichkeit der Stellungnahme zur Veröffentlichung vor. Wir FREIEN WÄHLER sprechen uns grundsätzlich dafür aus, dass diese Berichte veröffentlicht werden. Es muss aber deutlich daraus hervorgehen, dass es sich lediglich um Momentaufnahmen handelt und die Situation sich täglich ändern kann. Die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde könnte ein objektives Ergebnis erzielen und die Vergleichbarkeit der Einrichtungen – ich hatte schon darauf hingewiesen – entsprechend herausstellen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, weil auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung auf den Zweck des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ausdrücklich hingewiesen hat und die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen betont hat.
Wir FREIEN WÄHLER lehnen den Gesetzentwurf der Staatsregierung ab. Wir haben das im Ausschuss eingehend begründet. Unser Hauptkritikpunkt – ich möchte diesen herausstellen – ist, dass er dem grundrechtssensiblen Eingriff nicht angemessen und gerichtsfest Rechnung trägt. Beim Gesetzentwurf der GRÜNEN werden wir uns der Stimme enthalten; das habe ich bereits begründet.
Dem hochgezogenen Antrag in Bezug auf die Transparenz bei der gesetzlichen Regelung der Pflege werden wir FREIE WÄHLER zustimmen. Dieser Antrag dient der Rechtssicherheit und Transparenz. Unser Ziel ist die bestmögliche Versorgung der Heimbewohner. Dazu tragen unseres Erachtens Transparenz, Vergleichbarkeit und umfassende Informationen entscheidend bei. Unterstützen Sie uns auf diesem Weg.
Für die FREIEN WÄHLER bitte ich Frau Meyer. Ich meine, für die FDP. Sie sehen mir den Versprecher nach. Sie sind mir selbstverständlich alle gleich lieb, egal, wo Sie hingehören. Bitte, Frau Meyer.
(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege von Menschen, die pflegebedürftig sind, ist in der Tat ein ganz hochsensibles Thema, denn die Betroffenen sind voll und ganz auf
behütende und pflegende Hände angewiesen. Sie müssen diesen Händen unbedingt und bedingungslos vertrauen können. Ich kann sehr gut verstehen, dass wir hier eine Grundsatzdiskussion über den Wert der Pflege führen wollen. Im Wesentlichen geht es um Änderungen, die wir vornehmen müssen, weil gerichtlich Handlungsbedarf festgestellt wurde. Deshalb möchte ich mich auf diese Punkte konzentrieren. Die Veröffentlichung der durch die Fachstellen für Pflegeund Behinderteneinrichtungen erstellten Prüfberichte ist ein ganz wichtiger Baustein für mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten.
Es stellt sich die Frage, welche Kriterien für einen möglichst objektiven, aber dennoch die Qualität der Pflege in all ihren Facetten beschreibenden Prüfmodus herangezogen werden sollen. Andererseits stellt sich die Frage, wie die Prüfung durchgeführt werden kann, ohne dass die Heimbewohner ungewollt in ihrem persönlichen Bereich und ihrem Tagesablauf gestört werden und ohne dass die Pflegeheime erneut einen bestimmten Prüfungsmodus aufgedrückt bekommen, welcher an den tatsächlichen Pflegequalitätskriterien vorbei misst und dem Heim nicht einmal die Möglichkeit einer Gegendarstellung gibt.
Mit dem heute in der Zweiten Lesung behandelten Gesetzentwurf der Staatsregierung wird nun dem Landtag ein erneuter Regelungsversuch für die Veröffentlichung der Prüfberichte vorgelegt. Die erste Version ist bekanntermaßen am 1. August 2008 gescheitert, und zwar aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals festgestellt, dass das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz lediglich eine Verpflichtung der Träger der jeweiligen Einrichtung zur Veröffentlichung der erstellten Prüfberichte begründet, nicht aber eine entsprechende Befugnis der für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden. Deshalb sollen künftig die Träger verpflichtet werden, die Prüfberichte der FQAs, sprich der Heimaufsicht, auf einer zentralen Internetseite zu veröffentlichen. Daneben sollen Inhalt, Art und Umfang der Veröffentlichung geregelt werden. Im Vordergrund der Prüfungen durch die Heimaufsicht sollen künftig die Ergebnisqualität und das Wohl der Bewohner stehen. Eine qualitativ hochwertige Pflege hat sich an dem allgemein anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse zu orientieren. Aktivierende und humane Pflege soll und muss durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht werden.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist die ärztliche Versorgung in den Heimen, welche für jeden einzelnen Patienten unbedingt gesichert sein muss. Hierzu sollen die einzelnen Pflegeheime laut Gesetzentwurf der Staatsregierung ein Konzept entwickeln, welches
neben der gesundheitlichen Versorgung auch ein Hygiene-Konzept zum Schutz vor Infektionen enthält. Geprüft wird die Qualität stets an mindestens zehn Heimbewohnern, welche anhand von Risikofaktoren ausgewählt werden. Für uns ist dabei ganz wichtig: Die Mitwirkung der Bewohner ist freiwillig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bewohner hinreichend aufgeklärt werden müssen und dass sie sich der Untersuchung und Befragung durch das FQATeam auch verweigern können. Dies muss aus unserer Sicht ausdrücklich sichergestellt sein. Deshalb haben wir Liberale gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Änderungsantrag eingebracht, wonach die Zustimmung der Bewohner oder ihrer gesetzlichen Vertreter unbedingt in schriftlicher Form eingeholt werden muss. Diese Regelung ist analog dem SGB in Bezug auf die Prüfung durch den MDK.
Nach der Überprüfung erhalten die Träger die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu den Prüfberichten. Die Prüfberichte und die Gegendarstellung werden sowohl in den Einrichtungen an gut sichtbarer Stelle als auch im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung auf einer extra geschaffenen Internetseite veröffentlicht. Neben der Veröffentlichung der Prüfberichte enthält der Gesetzentwurf auch die Ermächtigungsgrundlage für die Sicherstellung eines umfassenden Infektionsschutzes.
Den Änderungsanträgen der GRÜNEN, die zu diesem Gesetzentwurf eingebracht wurden, können wir Liberale nicht zustimmen. Das haben wir schon im Ausschuss deutlich gemacht. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sowie die eingebrachten Änderungen der Staatsregierung sehen bereits eine entsprechende Pflegefachkraftquote vor. Dies ist auch Teil der Qualitätsprüfung. Wir sind der Meinung, dass wir schon einen ausreichenden Bürokratismus haben. In Ihren Gesetzentwürfen sehen wir auch weitere bürokratische Hürden, die in der Sache nicht unbedingt weiterführen.
Dem Änderungsantrag der SPD werden wir auch nicht zustimmen, weil der Prüfungsmaßstab der Heimprüfberichte laut dem Gesetzentwurf die jeweils allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse sind. Darüber hinaus handelt es sich hier – das hat Herr Kollege Unterländer schon gesagt – um einen Verwaltungsakt, bei welchem der Landtag nicht zwingend einzubinden ist.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Ich bitte das Sozialministerium, bei der Erarbeitung der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Betroffenen aktiv einzubinden und
den Sozialausschuss, auch den neuen, vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausführlich zu informieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit der Bemerkung beginnen, dass wir sehr wohl definiert haben, was gute Pflege ist. Das haben wir schon im Jahr 2008 getan, unter der damaligen Sozialministerin Christa Stewens. In Artikel 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, das im Landtag im Jahr 2008 beschlossen wurde und das seit 2008 in Kraft ist, finden sich sehr klar die Definition, das Leitbild und die Vorgaben für gute Pflege. Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz.
In Artikel 3 des PfleWoqG ist nachzulesen, dass die Würde und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu achten sind. Dort finden sich Ausführungen über die Selbstbestimmtheit der sozialpädagogischen und heilpädagogischen Förderung und der Teilhabe. Dort findet man Festsetzungen zur Verpflichtung der Träger bezüglich der Ausstattung mit qualifiziertem und vor allem ausreichendem Fachpersonal aller Qualitäten. Dort findet man auch Ausführungen zur Verpflichtung der Träger bezüglich der Pflegeplanung, des Infektionsschutzes, der Pflegeanforderungen und der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Dort findet man auch Ausführungen zur Sicherstellung der Qualifizierung des Personals und zu den Anforderungen an die Leitungen von Einrichtungen. Das ist natürlich die Grundlage unseres Gesamtkonzepts Pflege, auf dem wir mit diesem Gesetzentwurf weiter aufbauen.
Nach der Definition guter Pflege, die bereits im Jahr 2008 erfolgt ist, haben wir zunächst einmal ein Prüfsystem entwickelt. Wir sind ein Land, das über ein eigenes Prüfsystem verfügt, weil wir den Pflege-TÜV, den der MDK anwendet, nicht als sachgerechtes Prüfsystem ansehen. Hier sind wir uns, glaube ich, parteiübergreifend einig. Wir wollen keine Pflegeprüfung, bei der nur geprüft wird, ob ordentlich dokumentiert worden ist. Wir wollen eine ergebnisorientierte Pflegeprüfung. Uns interessiert, wie es den Pflegebedürftigen geht, die die Leistungen erhalten. Wir wollen wissen: Wie ist die Qualität am Menschen? Wir wollen nicht wissen: Wie ist die Qualität auf dem Papier?
Deswegen haben wir den Prüfleitfaden eingeführt, nach dem unsere Heimaufsicht, neuer Begriff FQA, prüft.
Jetzt geht es um einen weiteren Schritt, nämlich um die Frage, inwieweit diese ausführlichen Prüfberichte, die nicht nur die Pflege, sondern alle Bereiche betreffen, die ich anfangs genannt habe, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nur darum geht es. Wir hatten zunächst vor, diese Prüfberichte sehr umfassend zu veröffentlichen, um dem entgegenzuwirken, was Frau Kollegin Schopper angesprochen hat. Natürlich ist Transparenz gut. Selbstverständlich stehen die Angehörigen vor einer wichtigen Entscheidung. Sie wollen ein umfassendes Bild von der Einrichtung haben, nicht nur zu den Kernthemen der Ausstattung und der Pflegefachlichkeit.
Wir hätten dies gerne getan. Wir wurden jedoch von der Rechtsprechung eingebremst. Sie haben das schon zutreffend festgestellt. Manchmal ist man idealistisch und wird dann eines Besseren belehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gesagt: Nein, nein, nein, hier geht es nicht um ein umfassendes Bild. Ihr dürft nur veröffentlichen, was vergleichbar ist. Wir mussten somit die veröffentlichungsfreien Inhalte so definieren, dass sie für jede Einrichtung vergleichbar sind. Ich halte das nach wie vor für schwierig. Ich hätte gern eine andere Transparenz gehabt. Allerdings muss sich die Staatsregierung an das halten, was die Gerichte vorgeben. Das tun wir mit dieser Lösung.
Das ändert aber nichts an der umfassenden Prüfung. Natürlich bleibt die Ausführlichkeit der Prüfberichte weiterhin erhalten. Auch künftig bleibt für uns das umfassende Bild von Pflege das Leitbild für die Prüfung. Liebe Frau Kollegin Schopper, deswegen haben wir uns in Beratung mit mehreren Fachleuten und der Praxis auf die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Ausrichtung der veröffentlichungspflichtigen Angaben konzentriert. Wir würden ungern noch einmal von der Rechtsprechung hören, dass hier zu viel veröffentlicht wird.
Warum haben wir die Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht aufgenommen? Darüber kann man diskutieren, und wir haben darüber ausführlich diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass wir nur bestimmte vergleichbare Merkmale veröffentlichen können, haben wir mit dem Einverständnis und sogar auf Wunsch des Landesbehindertenrates davon abgesehen, die Behinderteneinrichtungen einzubeziehen; denn gerade in der Behindertenhilfe, bei der Organisation von Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unserem Leben, gibt es eine solche Vielfalt an Angeboten und Leistungen, aber auch an Konzepten in den Einrichtungen, dass die Aufgabenstellungen und Ziele dieser Einrichtungen in diesen wenigen Kriterien, die dann zur Veröffentlichung anstünden, nicht abzubilden wären. Es gibt nicht einmal ein gewisses Mindestmaß an einheit
lichen Prüfkriterien, mit dem wir das Gebot der ausreichenden Anzahl vergleichbarer Standards hätten einhalten können. Das heißt, wenn wir hier die Vielfalt sozusagen in eine Einfalt pressen würden, um veröffentlichen zu können, würde das zulasten der Qualität der Prüfung und auch der Arbeit in den Einrichtungen gehen. Diese Überlegungen haben dazu geführt, diese Einrichtungen außen vor zu lassen.
Ganz zum Schluss noch: Natürlich bietet eine solche Diskussion, in der es im Grunde nur um die Veröffentlichungspflicht geht, auch Anlass, allgemein über die Pflege zu diskutieren. Ich sage Ihnen: Unsere Einrichtungen leisten hervorragende Arbeit, aber viele von ihnen könnten vielleicht noch bessere Personalschlüssel und Pflegesätze verhandeln. Ich habe mir davon in den letzten Wochen eingehend ein Bild gemacht. Da gibt es eine große Spanne. Wir haben, glaube ich, im Landespflegeausschuss eine gute Hilfe beschlossen, einstimmig über alle hinweg, indem wir gesagt haben: Zukünftig muss die Landespflegesatzkommission Tariflöhne unbedingt als Ausgangspunkt nehmen, und sie muss zeitgemäße Personalschlüssel berücksichtigen. Das war etwas, wo wir, glaube ich, der Selbstverwaltung eine große Stütze sein konnten. In dem Sinn sind wir alle in Sachen Pflege weiter unterwegs. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Dem Präsidium liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir können die Aussprache schließen und zur Abstimmung schreiten. Ich möchte daran erinnern, dass die Schlussabstimmung in namentlicher Form erfolgt.
Wir trennen jetzt die Tagesordnungspunkte aber erst einmal wieder und lassen zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/11421 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/16614 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir können jetzt über den Tagesordnungspunkt 6 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/15221, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/15430 mit
16/15433, 16/15701 und 16/16032 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/16629 zugrunde.
Vorweg stimmen wir über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge ab. Besteht Einverständnis damit, dass wir darüber insgesamt abstimmen? – Das sehe ich so. Wir legen auch das Votum des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/16629 zugrunde. – Dem ist auch so. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Zur Probe: Gegenstimmen! – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt, wenn man das Votum des Ausschusses zugrunde legt.
Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa der Satz 5 eine neue Fassung erhält. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juli 2013" einzufügen. Im Übrigen verweise ich auf die Drucksache 16/16629. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung in namentlicher Form. Das Verfahren ist Ihnen nach fünf Jahren bekannt. Sie finden die Kästchen an den bekannten Stellen. Die Stimmen werden nachher außerhalb des Plenarsaals ausgezählt. Sie können mit der Abstimmung beginnen. – Fünf Minuten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung neigt sich dem Ende zu und ist in dieser Sekunde beendet. Die Auszählung kann außerhalb des Plenarsaals beginnen. – Ich bitte Sie herzlich, Ihren Platz wieder einzunehmen, weil ich sonst bei den Abstimmungen keinen Überblick habe.
Ich bitte Sie, sich wieder hinzusetzen. Die Kolleginnen und Kollegen warten bereits auf den nächsten Tagesordnungspunkt.