Das weise ich zurück. Es geht darum, ein Signal zu setzen, damit sich die Menschen dazu bekennen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geht bis zum 1. August 2001 zurück. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere in Bayern haben für Menschen, die sich verpartnert haben, nicht die Möglichkeit zugelassen, offen nach draußen zu gehen. Diese Ausgangssituation unterschied sich grundlegend von derjenigen, in der Ehepartner, Mann und Frau, mit Kindern zusammenlebten. Die Bildung von Patchwork-Familien ist immer eine schwierige Sache gewesen. Sie ist immer noch akzeptiert. Diejenigen, die sich im Jahre 2001 verpartnert haben, haben das nicht sofort und schon gar nicht im bayerischen Beamtenwesen angemeldet. Außerdem glaube ich, dass viele gedacht haben: Das passiert mit der CSU in Bayern sowieso nicht. Deswegen ist es rechtens und rechtlich möglich, dass diejenigen rückwirkend den Familienzuschlag bekommen, die nachweisen können, dass sie verpartnert sind. Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben das auch geschafft. Das ist rechtlich legitimiert.
Aus diesem Grund kann ich nur sagen: Diese Bedenken sind ausgeräumt. Sie wollen es nicht. Die SPD will es. Wir stellen diesen Antrag, um zu dokumentieren, dass wir ein anderes Gesellschaftsbild haben. Ich bitte all diejenigen, insbesondere die FDP, die dieses Partnerbild unterstützen, diesem Antrag zuzustimmen. Jeder sollte mit seinem Partner so leben können, wie er das möchte. Ansonsten werden wir sehr wohl zur Kenntnis nehmen, was Sie ankündigen und was umgesetzt wird. Die SPD steht zu diesem Gesellschaftsbild. Deswegen stellen wir diesen Antrag.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dem Gesetz im Ausschuss ebenfalls insgesamt zugestimmt. Allerdings haben wir darauf hingewiesen, dass wir die von der
SPD vorgeschlagenen Änderungen begrüßt hätten. Im Zusammenhang mit diesem Änderungsantrag stellen sich zwei Fragen. Erstens: Wie gehen wir mit der Umsetzung der Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um? Das ist eine grundsätzliche Frage. Zweitens: Wie halten wir es mit der Rückwirkung von Alimentierungsvorschriften im Dienstrecht? Die gleiche Frage stellt sich auch immer wieder im allgemeinen Steuerrecht.
Zur Gleichstellungsfrage: Die Staatsregierung und wohl auch die Bundesregierung haben sich für den Weg der Salami-Taktik entschieden. Kollegin Stachowitz hat das schon erwähnt. In ganz kleinen Schritten will man nur das tun, was gerade erforderlich ist, weil man durch die Rechtsprechung bzw. die Verfassungsrechtsprechung dazu gezwungen wird. Selbstverständlich ist für uns der Schutz von Ehe und Familie, wie im Grundgesetz vorgegeben, vorrangig und maßgebend. Ich habe den Eindruck, dass bei Ihnen die Auffassung vorherrscht, dass jegliche Anerkennung und die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine übertriebene Förderung dieser Lebensgemeinschaft sei. Frau Kollegin Stachowitz hat eben von der Aufhebung der Diskriminierung gesprochen. Sie sind der Auffassung, die Ehe werde damit geschädigt. Dabei vergessen Sie die unter Umständen – das gebe ich gerne zu – sehr feinsinnig zu differenzierende Frage, inwieweit in der förmlichen Partnerschaft der Ehebegriff vielleicht schon erfüllt ist, Stichwort: gegenseitige Einstandspflicht, gegenseitige Hilfe und Pflege im Alter. Aus diesen Gründen hat die Verfassungsgerichtsbarkeit in diesen Einzelfällen immer wieder gesagt: Ihr müsst das gleichstellen, weil die Elemente der Ehe als solche erfüllt sind. Die Frage nach der Beeinträchtigung einer Ehe stellt sich dann nicht mehr. Das ist eine Ehe.
Die andere Frage ist die der Rückwirkung. Ich erinnere an die von der Rechtsprechung erzwungene höhere Alimentation ab dem dritten Kind. Das lief vor einigen Jahren hier in Bayern. Es gab viele Enttäuschungen. Viele Betroffene haben – das ist verfahrenstypisch – damals sicher nicht aus eigener Überzeugung auf Rechtsmittel verzichtet. Immer wieder wurde gesagt: Lass es sein, die Rechtslage ist eindeutig, du hast keine Aussicht auf Erfolg, schlimmstenfalls hast du nur Kosten für den Prozess. Mindestens genauso verhält es sich mit diesen Fällen, wenn nicht sogar eindeutiger. Als die Änderung hinsichtlich der Alimentation der Kinder kam, wurde die Unruhe immer größer. Die Rechtsprechung hat mit Feststellung einer noch nicht eingetretenen Verjährung den Weg dafür freigemacht, dass eine Vielzahl von Beamten noch Rechtsmittel einlegen konnten. Damit konnte der Kreis der Begünstigten erheblich erweitert werden.
Meine Damen und Herren, genau diese Aufregung halte ich für überflüssig und vermeidbar. Das gilt auch für das Steuerrecht. Von der Steuerverwaltung wird übrigens in vielen Fällen eine vorläufige Pauschale festgesetzt; dann erübrigt sich die Frage der Rückwirkung. Deswegen plädiere ich auch in diesem Fall für eine generelle Rückwirkung, zumal der Kreis der Betroffenen ungleich geringer sein dürfte als damals bei der Kinder-Alimentation.
Meine Damen und Herren, das ist alles nicht so dramatisch, wie Sie es darstellen. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu, und wir stimmen natürlich auch dem Gesetz zu.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über das Auswahlverfahren in der Zollverwaltung entstanden. Mit diesem Gesetz wird nun Rechtssicherheit hergestellt. Dabei werden einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen, die wir unterstützen, zum Beispiel – das ist schon angesprochen worden – bei den Flussmeistern, bei den Regierungsschulräten oder auch bei der Zulage für die Fachberater an den Förderschulen.
Auch im zweiten Komplex geht es um das Nachvollziehen eines höchstrichterlichen Spruches, nämlich beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenrente für Menschen, die in gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Diesbezüglich wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen, aber leider nur unvollständig; denn es bleibt allein beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenrente, schließt aber andere Leistungen wie zum Beispiel das Trennungsgeld aus.
Der Gesetzentwurf hat den Makel – die Vorredner haben schon darauf hingewiesen-, dass er nur jene berücksichtigt, die vorher schon Ansprüche geltend gemacht haben. Auch auf die rechtliche Situation haben meine beiden Vorredner schon hingewiesen. Ich möchte dazu noch darauf hinweisen: Den Lebenspartnerschaften ist es in Bayern nicht leicht gemacht worden, zunächst überhaupt einen Ort zu finden, wo sie diese schließen können. Es ist auch schwierig gewesen, sich öffentlich dazu zu bekennen. Deswegen wäre es konsequent, eine Regel zu finden, die alle betrifft und alle einschließt.
Ihre Politik beim Thema Lebenspartnerschaft ist eben keine Politik. Sie machen nur das, was Ihnen Gerichte vorschreiben. Sie warten darauf, was jetzt das Bundesverfassungsgericht zum Adoptionsrecht sagen wird, und dann wird wieder nachvollzogen. Dies zeigt, dass Sie eigentlich keinen zeitgemäßen Familienbegriff haben. Sie sind nicht mehr näher an dem dran, was in Bayern los ist, wie die Lebenswirklichkeit ist. Die ist einfach weiter ist als die Politik der CSU.
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil er Notwendiges regelt, und wir werden selbstverständlich auch dem Änderungsantrag der SPD zustimmen.
Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf es als fünfter Redner zu diesem Thema relativ kurz machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. Juni 2011 entschieden, dass das bisherige Auswahl- und Beförderungssystem der Zollverwaltung, also einer Bundesverwaltung, erhebliche Mängel aufweist. Die bayerische Staatsverwaltung hat darauf reagiert, weil auch bei uns im Freistaat nicht alles sachgerecht war, und deshalb durch den vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen am Leistungslaufbahngesetz und am Bayerischen Besoldungsgesetz auf den Weg gebracht.
Ziel des Ganzen war und ist es, eine größere Rechtssicherheit zu erreichen, wenn es um Entscheidungen über die Besetzung höherwertiger Dienstposten und über Beförderungen geht. Ein Unterpunkt des Ziels war die Vermeidung von überbordender Bürokratisierung. Da nach Ansicht der Liberalen die beiden Ziele, mehr Gerechtigkeit und Minimierung des bürokratischen Aufwandes, erreicht wurden, werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Lassen Sie mich noch etwas Persönliches vortragen. Was wir uns nach meiner Meinung für die kommende Legislaturperiode vornehmen sollten, ist eine verbesserte Einstufung der Ingenieure, da wir sonst die Kommunen in große Schwierigkeiten kommen, fachlich geeigneten Nachwuchs zu requirieren. Einen Personalmangel sollten wir durch rechtzeitiges Handeln erst gar nicht entstehen lassen. Auch die Einstufung der Gerichtsvollzieher sollte einer intensiven Beratung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unterzogen werden. Weil wir nur mit einer motivierten Beamtenschaft die entsprechenden Leistungen für Gesellschaft und Staat abrufen können, müssen wir dies unseren Beamten durch entsprechende gesetzli
che Regelungen zeigen. Dazu gehören nicht zuletzt auch Aufstiegschancen für besonders Leistungswillige innerhalb der jeweiligen Verwaltung. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/15832, der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/16020 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 16/16626 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf der Drucksache 16/16020 abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/16020 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ich sehe die Hände der SPD-Fraktion und der GRÜNEN. Gegenprobe? –
- Entschuldigung. Ich habe genau geschaut. Dann wiederholen wir die Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FREIE WÄHLER, SPD und GRÜNE. Ich bitte um Entschuldigung, ich war mir mit meinem Blick aber fast sicher. Jetzt bitte die Gegenprobe. – CSU und FDP. – Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ich sehe Hände aus allen Fraktion. Dem Gesetzentwurf ist zugestimmt worden mit Stimmen aus allen Fraktionen. Sicherheitshalber die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war nicht der Fall. In beiden Fällen war das einstimmig.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Vielen Dank. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen.
Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Niemand. Enthaltungen bitte ich anzuzeigen. – Ebenfalls niemand. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Jetzt sehe ich nach: Wir haben die Mittagspause vor uns. Machen wir sie bis 14.00 Uhr oder 14.15 Uhr?
- Bis 14.15 Uhr, wie ausgedruckt. Damit haben Sie jetzt ein paar Minuten extra Mittagspause. Ich wünsche guten Appetit und freue mich, Sie nachher zur Beratung wieder hier im Saal zu sehen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Prof. Dr. Georg Barfuß, Dr. Annette Bulfon u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/16549) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Stewens, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Inge Aures, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP) (Drs. 16/16747)
Ich gebe bekannt: Der Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/16746 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
Erledigt hat sich auch der Tagesordnungspunkt 4, nachdem der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetenrechts auf Drucksache 16/16550 zurückgezogen worden ist.
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt nach der Geschäftsordnung 15 Minuten pro Fraktion. Als
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Überzeugung: Heute ist ein ganz wichtiger, bedeutender Tag für das bayerische Parlament. Ich sitze nun seit 19 Jahren im Bayerischen Landtag. Bisher habe ich es noch nie erlebt, dass der Bayerische Landtag bundesweit als Freibierparlament, als Abzockerbude, als Selbstbedienerladen bezeichnet wurde. Unzählige Kolleginnen und Kollegen aus – das sage ich deutlich – fast allen Fraktionen wurden an den Pranger gestellt, darunter zahlreiche ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die durchaus beachtliche Leistungen erbracht haben, respektable Parlamentarier, die für Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger viel geleistet haben. Das gilt – auch das sage ich ausdrücklich – über alle Fraktionsgrenzen hinweg.
Bei der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter haben sie so gehandelt, wie es der Rechtslage entsprochen hat und im Bayerischen Landtag fraktionsübergreifend akzeptiert wurde. Sie haben sich im Rahmen der von allen Fraktionen festgelegten Verhaltensregeln bewegt. Also bitte keine Pauschalkritik, sondern eine differenzierte Betrachtungsweise!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen heute aber – ich nehme an, darin sind wir uns alle einig –, dass es einfach nicht mehr in die heutige Zeit passt, nahe Verwandte im Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Aus heutiger Sicht war es falsch, quer durch alle Fraktionen immer wieder die Bestandsschutzregelung zu bestätigen. Das beziehe ich auch auf das Jahr 2009. Ich lasse auch nicht als Entschuldigung gelten, dass man da etwas verschlafen habe.