Protokoll der Sitzung vom 12.06.2013

Wir haben uns auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes genau angesehen. Wir haben uns darauf beschränkt, dass 25 % der Fraktionsmitglieder eine Funktionszulage bekommen können. Wir haben uns beschränkt, und wir haben uns – das sieht man ja, wenn man Vergleiche anstellt - sowohl hinsichtlich des Platzes in diesem Hause als auch in der Frage der Bezahlungen in der Mitte aufgestellt. Wir können auch einen Blick in andere Landesparlamente oder in den Deutschen Bundestag werfen. Auch dort haben wir Liberale uns so aufgestellt, und zwar, meine Kolleginnen und Kollegen, ohne individuelle Ansage. Die FDP ist auch bezüglich ihrer eigenen Beschäftigungsverhältnisse sehr sensibel und vorsichtig vorgegangen. Ich kann mich nur bei meiner Fraktion bedanken, dass wir, wohl mehr als die anderen und in mehr Bereichen als die anderen, die notwendige Sensibilität gezeigt haben.

Ich gehe ins Detail. Es erscheint schon erstaunlich, dass gerade die bescheidene Fraktion der GRÜNEN uns vorschlägt, die Funktionsträgerzulage ausschließlich auf Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer zu beschränken. Das führt zu dem Ergebnis, dass sie sich drei Funktionszulagen genehmigt und uns anderen Fraktionen, die wir jeweils einen Fraktionsvorsitzenden und einen parlamentarischen Geschäftsführer haben, lediglich zwei Funktionszulagen gönnt.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen auch hier für mehr Eigenverantwortung und für weniger Bevormundung.

Die Kollegen der FREIEN WÄHLER haben in der Begründung dankenswerterweise dargestellt, welcher Gedankenprozess bei ihnen stattgefunden hat. Sie haben sich ihre Funktionsträgerzulagen angesehen, dann haben sie betrachtet, wie viel sie als Fraktionszuschuss bekommen, dann haben sie den Prozentsatz ausgerechnet und festgestellt: Mit 5 % kommen wir hin.

(Zuruf des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER))

- Ich habe die Diskussion gerade auch mit dem Fraktionsvorsitzenden in den letzten Tagen intensiver geführt. Dann habe ich ihn immer wieder darauf hingewiesen, dass ein ungleiches Maß vorliegt, weil die Oppositionsfraktionen pro Abgeordneten einen Oppositionszuschlag erhalten.

(Widerspruch bei den FREIEN WÄHLERN)

- Aber das haben Sie erst danach gemacht, als ich Sie darauf hingewiesen habe. Dann haben Sie festgestellt, dass Sie die Vorgabe nicht einhalten. Mit den von Ihnen gezahlten Größen liegen Sie nämlich bei über 5 %. Nachdem Sie diese Erkenntnis gewonnen haben, darf ich mir schon die Frage erlauben: Haben Sie schon eine Reduzierung auf 5 % vorgenommen, oder wenden Sie noch die alte Regelung an und schlagen uns anderen 5 % vor? Meine Empfehlung lautet: Gehen Sie voran, realisieren Sie die Vorschläge, die Sie uns allen machen, jetzt schon. Das geht nämlich, die FDP-Fraktion hat es gezeigt.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden die nächsten Tage und die nächsten Plenarsitzungen nutzen, um die Regelungen über die Nebeneinkünfte schnell zu schaffen; denn der parlamentarische Prozess bis zur Sommerpause ist begrenzt. Mit mehr Transparenz, und vielleicht die Einführung von Stufen! Dafür gibt es wohl eine Mehrheit. All das sind richtige Schritte auf dem Weg dorthin, wohin wir alle kommen wollen: Vertrauen für das Parlament zurückzugewinnen, Transparenz zu schaffen. Auch die Auffassung, dass in einem transparenten Verfahren regelmäßig Angaben gemacht werden, teilen wir. Auch dafür werden wir sicherlich eine gemeinsame Lösung finden.

Dieses Parlament ist nach den schweren Tagen auf einem guten Weg. Dafür danke ich auch Christa Stewens, die die sicherlich nicht leichte Aufgabe übernommen hat, hier mit voranzugehen. Dies gilt auch für die Offenheit, die wir im Umgang in den Fraktionen und in den Fraktionsvorständen pflegen. Lassen Sie uns bei diesem Thema den Wahlkampf moderat halten. Wir haben heute gesehen, dass sich der Wahlkampf zwar nicht heraushalten lässt, aber das Thema lässt sich moderat behandeln. Das Parlament sowie die Bürgerinnen und Bürger hätten das verdient.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hacker. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist die Aussprache damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die drei Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und

Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/15695) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/15695 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/17004. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 4 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juli 2013" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen einschließlich Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führe ich gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen einschließlich Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetzes und anderer Gesetze".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (Drs. 16/12507) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Tausendfreund. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die parlamentarische Kontrolle der Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz verbessern. Dieses Anliegen haben wir hier schon öfter thematisiert. Das Thema hat durch das Auffliegen der NSU-Gruppe im November 2011 und die Arbeit der verschiedenen Untersuchungsausschüsse neue Aktualität bekommen.

Dabei ist auch deutlich geworden, wie wichtig die wirksame Kontrolle einer Behörde ist, die geheimdienstliche Mittel zur Informationsgewinnung einsetzt und Informationsgewinnung sozusagen verdeckt gegen Bürgerinnen und Bürger, die sie für verdächtig hält, betreiben darf. Diese wirksame Kontrolle ist eine demokratische Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit besteht unabhängig davon, welche strukturellen Änderungen gegebenenfalls in der Zukunft beim Landesamt für Verfassungsschutz erfolgen sollten. Die Debatte darüber, ob Änderungen herbeizuführen sind, wird bundesweit geführt. Hierzu haben wir auch diverse Vorschläge. In dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, haben wir jedenfalls folgende Vorschläge:

Wir wollen erstens das Kontrollgremium insgesamt stärken, wir wollen zweitens Individualrechte für die sieben Mitglieder des Gremiums einführen und drittens die Arbeit des Gremiums auch nachvollziehbar machen.

Zu den einzelnen Punkten: Dort, wo bisher eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen ist, wollen wir künftig eine einfache Mehrheit vorsehen. Praktisch heißt dies: Statt mit 5 : 2 würden die Beschlüsse dann mit 4 : 3 gefasst werden. Dies betrifft zum Beispiel erstens die Einschaltung eines Sachverständigen, um bestimmte Vorgänge zu prüfen. Hierzu gab es im PKG auch schon einen Antrag, und es wurde darüber debattiert, ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll, um das Gerangel zwischen der BAO "Bosporus" und dem Verfassungsschutz bezüglich der Herausgabe von Informationen zu bayerischen Rechtsextremisten aufzuklären, das sich über acht Monate hingezogen hat.

Der zweite Bereich ist, dass man mit 4 : 3 beschließen kann, dass auch dem Landtag Bericht zu derartigen Untersuchungen erstattet wird.

Der dritte Punkt, bei dem wir die Zweidrittelmehrheit auf eine einfache Mehrheit senken wollen, ist die öffentliche Bewertung bestimmter Vorgänge. Dies wäre eine Möglichkeit – die zwar auch schon besteht, aber mit einer Zweidrittelmehrheit und dann mit einer einfachen Mehrheit –, eine gewisse Abstufung der strikten Geheimhaltung vorzunehmen. – Das gilt nur für die

Bewertung, nicht für die Einzelheiten. Die strikte Geheimhaltung ist für das PKG vorgesehen.

Dies trägt manchmal absurde Züge, weil wir natürlich häufig über Dinge berichtet bekommen, die entweder schon in der Zeitung gestanden haben oder demnächst veröffentlicht werden. Nicht einmal darüber dürfen wir reden; wir dürfen überhaupt nicht sagen, über welche Themen im Gremium gesprochen worden ist. Es ist sozusagen ein großer Fortschritt, dass die Termine, wann das PKG tagt, jetzt in den Terminlisten des Landtages überhaupt veröffentlicht sind. Aber dabei steht nur: "Im Hause". Mir wurde spaßeshalber schon vorgeworfen, Geheimnisverrat zu betreiben, nachdem ich die Journalisten darauf aufmerksam gemacht habe, dass der Saal S 424 der einzige abhörsichere Raum hier im Landtag ist. Da liegt natürlich die Vermutung nahe, wo wir möglicherweise tagen könnten. – Jedenfalls geht es um Erleichterung, geht es darum, eine gewisse Abstufung der strikten Geheimhaltung vorzunehmen, was die Bewertungen anbelangt.

Wir halten es darüber hinaus für erforderlich, dass die einzelnen PKG-Mitglieder eigene Kontrollrechte erhalten. Das heißt, sie können selbst Akteneinsicht nehmen, sie haben dann Zutritt zum Landesamt für Verfassungsschutz, sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bestimmten Vorgängen befragen.

Herr Dr. Weiß wird wahrscheinlich in den Raum stellen, dass doch die bisherige Praxis völlig ausreiche. Ich muss allerdings sagen, ohne hier irgendeinen Geheimnisverrat zu begehen: So wie die Sitzungen des PKG ablaufen, ist dies unzureichend. Wir bekommen die Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums. In den seltensten Fällen sind Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, geschweige denn der Präsident mit anwesend, es sei denn, wenn wir ins Landesamt selber gehen, und häufig passiert es mir dann auch, dass ein anderes Mitglied aus dem Gremium infrage stellt, dass die Frage, die ich stelle, sachdienlich ist, und dann diskutieren wir eben darüber, ob eine Frage von mir sachdienlich ist oder nicht. Ich denke, das Recht der einzelnen Mitglieder muss einfach gestärkt werden.

Die Problematik, dass ich mehr Informationen zu VLeuten haben wollte, ist auch schon in öffentlicher Sitzung im Innenausschuss debattiert worden. Diese Informationen wurden mir deshalb nicht gegeben, weil die Mehrheit des Gremiums dies gar nicht wissen wollte.

Als weiteren Punkt haben wir zur Stärkung des gesamten Gremiums aufgenommen, dass im Bedarfsfall zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden

kann, entweder persönliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages. Es sind Bedenken wegen des Geheimschutzes geäußert worden. Aber wenn ich das mit dem laufenden NSUUntersuchungsausschuss vergleiche, so gibt es dort auch Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die selbstverständlich dann auch verpflichtet und sicherheitsüberprüft sind, und da gibt es auch keinerlei Probleme. Wir brauchen bessere Ressourcen; denn unsere Aufgabe ist schließlich die Kontrolle einer Behörde mit 450 Planstellen, mehr Mitarbeitern – ungefähr 500 – und einem Etat von 27 Millionen Euro im Jahr. Diese Kontrolle mit nur sieben Personen neben dem parlamentarischen Betrieb durchzuführen, ist meines Erachtens nicht wirklich machbar.

Ein weiterer Punkt ist, dass von den Sitzungen praktisch kein Protokoll gefertigt wird. Wenn man einmal etwas nachlesen will – das könnte man ja dann in dem Sicherheitsraum tun –, gibt es gerade einmal Überschriften zu dem, was diskutiert worden ist, aber keine näheren Inhalte. Es ist weder für die Mitglieder des Gremiums möglich, ihre Erinnerung aufzufrischen – mitschreiben dürfen wir ja auch nicht –, noch kann im Nachhinein nachvollzogen werden, wie dieses Gremium seiner Kontrollarbeit überhaupt nachgekommen ist, welche Themen überhaupt eine Rolle gespielt haben.

Ich habe letztens ein Protokoll des Vorgängers, des Sicherheitsausschusses, von 1963 nachgelesen. Darin ging es um die NS-Vergangenheit eines Mitarbeiters des Landesamts für Verfassungsschutz. Hierzu hat es ein ausführliches Protokoll gegeben. Die Protokolle liegen jetzt im Landtagsarchiv, und es kann nachvollzogen werden, wie und mit welchen Inhalten die Diskussionen damals gelaufen sind. - Dies zu unseren Forderungen bezüglich der Kontrolle.

Die Arbeit der Geheimdienste auf Bundesebene wie auf Landesebene steht natürlich seit dem Auffliegen der Terrorgruppe des NSU ganz besonders auf dem Prüfstand. Dies ist aus gutem Grund so. Erstens ist offenbar geworden, dass die Gefahren, die von Neonazis ausgegangen sind, eklatant unterschätzt wurden. Niemand bei den Verfassungsschutzbehörden konnte sich vorstellen, dass eine Gruppe von Rechtsextremisten kaltblütig mordend durch die Lande zieht.

Zweitens hat sich gezeigt, wie problematisch der Einsatz von V-Leuten war und meines Erachtens immer noch ist. Wir wissen heute, dass das NSU-Trio samt Umfeld bundesweit von mehr als einem Dutzend VLeuten regelrecht umzingelt war. Trotzdem hat niemand den Bezug zwischen den Morden, Brandanschlägen, Banküberfällen und dem Nationalsozialistischem Untergrund herstellen kön

nen. Hinzu kommt die höchst fragwürdige Rolle, die die einzelnen V-Leute gespielt haben.

Drittens haben erhebliche Defizite beim Informationsaustausch mit der Polizei bestanden. Als die Polizei im Jahr 2006 nach der zweiten operativen Fallanalyse endlich in Richtung missionsgeleiteter Ausländerhasser ermittelte, hat sich das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz über Monate äußerst zugeknöpft gezeigt, als es darum ging, der BAO "Bosporus" auf der Basis der Inhalte dieser Fallanalyse Informationen zu den bayerischen Rechtsextremen zu geben. Herausgekommen ist diese dürre Liste von 682 Namen aus zwei Postleitzahlbezirken aus Nürnberg, ohne weitere Hintergrundinformationen.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Bund und in den Ländern die Diskussion zu führen, wie die Verfassungsschutzbehörden, die Geheimdienste, in Zukunft aufgestellt sein müssen, um ihren Aufgaben am besten gerecht zu werden. Unseres Erachtens sind eine komplette Umstrukturierung und Neuausrichtung der Arbeitsbereiche, eine Reduzierung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel auf ein absolut erforderliches Minimum, ein Verzicht auf V-Leute, eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung, Abstufungen bei den Geheimhaltungspflichten und eben die verstärkte Kontrolle erforderlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Kollege Dr. Weiß.

Herr Präsident, Hohes Haus! Wir führen diese Debatte innerhalb von drei Jahren zum sechsten Mal. Wir haben sie zum ersten Mal im Jahr 2010 geführt, als wir das PKG-Gesetz eingebracht haben. Wir haben sie zum zweiten Mal geführt, als wir den Gesetzentwurf damals im federführenden Ausschuss beraten haben. Wir haben sie das dritte Mal geführt, als wir das Gesetz verabschiedet haben. Wir haben die Debatte zum vierten Mal geführt, als der Änderungsentwurf der GRÜNEN eingebracht wurde. Zum fünften Mal haben wir sie geführt, als wir den Entwurf im Innenausschuss beraten haben. Jetzt führen wir sie zum sechsten Mal.

Die Sachlage hat sich nicht geändert, und die Argumente haben sich auch nicht geändert. Auch an der Abstimmung wird sich nichts ändern, wenn ich davon absehe, dass die SPD vor drei Jahren dem Gesetzentwurf zugestimmt und dem Änderungsantrag der GRÜNEN widersprochen hat, jetzt aber aus Treue zu einem potenziellen Koalitionspartner den Gesetzentwurf der GRÜNEN anscheinend unterstützen wird.

Worum geht es? Frau Kollegin Tausendfreund beklagt sich darüber, dass wir die Berichte von den Ministerialbeamten bekommen, kaum aber vom Landesamt für Verfassungsschutz. Schauen Sie ins Gesetz. Im Gesetz steht, dass die Überwachung der Staatsregierung im Hinblick auf die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz dem Parlamentarischen Kontrollgremium unterliegt. Deshalb ist der erste Ansprechpartner der, der politisch verantwortlich ist; das sind der Innenminister und das Innenministerium. Wenn wir weitere Erkenntnisse haben wollten, haben wir diese auch vom Präsidenten oder von Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz bekommen.

In Ihrem Antrag steht des Weiteren, dass Sie eine zeitnahe Information fordern. Alle sechs Wochen haben wir eine Sitzung. Seit vier Jahren bin ich Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand über zu wenige Sitzungen beklagt hat. Als Sie im Zusammenhang mit dem NSU einmal eine Sondersitzung haben wollten, haben wir eine Sitzung um acht Tage vorverlegt, und Sie haben die Information innerhalb von einer Woche bekommen. Die Zeitnähe ist schon immer gegeben gewesen, und das wird auch weiterhin so sein.

Sie wollen eine umfassende Information. Umfassender können die Informationen wohl nicht sein. Viele Kolleginnen und Kollegen hier sind in dem Gremium nicht vertreten. Einige sitzen aber hier. Kollege Pointner und Kollege Fischer sitzen vor mir. Mit einer Ausnahme sind alle Ihre Fragen, Frau Kollegin Tausendfreund, umfassend beantwortet worden. Auch jede Ihrer Nachfragen ist umfassend beantwortet worden. Wenn Sie am Ende einer Sitzung festgestellt haben, dass Sie vergessen haben, eine weitere Frage zu stellen, können wir nichts dafür. Jede Ihrer Fragen ist beantwortet worden.

(Susanna Tausendfreund (GRÜNE): So ist es auch nicht!)

Es gab eine einzige Ausnahme. Bei einer detaillierten Nachfrage zu V-Leuten war das Gremium der Meinung, dass eine solche Frage nicht beantwortet werden sollte, weil die Antwort unzulässige Rückschlüsse auf operative Maßnahmen zugelassen hätte. Es stimmt nicht, dass die Frage vom Ministerium nicht beantwortet worden sei. Das Gremium selbst hat gesagt: Nein, die Frage wollen wir nicht beantwortet haben.