Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

(Zuruf von der CSU: Sie ist ja gemeldet, aber eben als letzte Rednerin! - Inge Aures (SPD): Dann hätten Sie sie melden müssen! Es kann ja nicht jeder kommen und gehen, wann er will! Dann machen wir das in Zukunft auch so! - Ulrike Gote (GRÜNE): Das gibt es doch nicht! - Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Frau Kollegin Gote, was wir diskutiert haben, war die Frage, ob jemand aufgerufen ist und sich nicht im Saal befindet.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Richtig!)

Wir haben nicht die Frage diskutiert, ob jemand aufgerufen wird und im Saal ist und sich nur die Reihenfolge etwas ändert. Da in der Reihenfolge eine Änderung auf der Grundlage eines Beschlusses der Fraktion der CSU erfolgt ist, erteile ich jetzt Frau Kollegin Görlitz das Wort.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das ist doch Schmu! Also wirklich!)

Frau Kollegin Gote, ich weise dieses Wort entschieden zurück!

(Ulrike Gote (GRÜNE): Sie war nicht da! Sie können nicht rügen, wie Sie wollen, nur weil Sie sich nicht an die Geschäftsordnung halten! Das ist eine Unverschämtheit! Sie sind nicht in der Lage, das Plenum zu leiten!)

Frau Gote, Sie erhalten eine Rüge!

(Beifall bei Abgeordneten der CSU - Ulrike Gote (GRÜNE): Die nehme ich mit Freude entgegen!)

Jetzt hat Frau Kollegin Görlitz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Frau Goderbauer steckt im Stau. Sie hat mich gebeten, doch als Erste zu sprechen. Ich denke, der Sache ist das auf alle Fälle dienlich.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Themenkomplex Landesbank beschäftigt uns heute in Zweiter Lesung im Plenum. Wir entscheiden über die Änderung des Landesbankgesetzes. Die Gesetzesvorlage der Staatsregierung sowie der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hierzu sind Teil der Umsetzungsmaßnahme der EU-Beihilfeentscheidung vom Sommer 2012. In der Beihilfeentscheidung ist festgelegt, dass die Corporate Governance, also die Organisationsstruktur der BayernLB, neu geregelt werden muss. Die Hälfte der den Anteilseignern zu

stehenden Sitze im Aufsichtsrat muss mit externen Mitgliedern besetzt werden. Der Aufsichtsratsvorsitz muss bis Ende der Umstrukturierungsphase durch einen Externen wahrgenommen werden. Geborene Mitglieder, also Mitglieder, die qua Gesetz Aufsichtsratsmitglieder sind, darf es nicht mehr geben.

Mit der vorliegenden Änderung des Landesbankgesetzes wird dies umgesetzt. Im Einzelnen: Wie bislang wird der Aufsichtsrat elf Mitglieder haben. Davon sind künftig fünf sogenannte externe Mitglieder, und ein Mitglied kommt von der Personalseite. Die restlichen Mitglieder können unmittelbar den Anteilseignern zugerechnet werden. Alle Vertreter der Anteilseigner werden von der Generalversammlung bestellt, der Beschäftigtenvertreter durch die Personalvertretung der Bank entsandt.

Ziel ist es, die Gremien der Bayerischen Landesbank zu entpolitisieren und die Organisation an die einer Aktiengesellschaft anzunähern. Deshalb wird auch mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Wegfall des doppelten Stimmrechts der staatlichen Vertreter umgesetzt. Wir sagen: Der Einfluss des Freistaats Bayern bleibt auf diese Weise über die Generalversammlung, also über die Versammlung der Eigentümer, ausreichend gewahrt. Hier hat der Freistaat Bayern eine Mehrheit von 75 %.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Außerdem wollen wir, dass sich der Landtag in Zukunft bei Beteiligungserwerben und Beteiligungsveräußerungen stärker beteiligt. Beteiligungserwerbe und Beteiligungsveräußerungen ab einem Kaufpreis von mehr als 100 Millionen Euro sollen künftig von der Zustimmung des Landtags abhängen. Dadurch wird der politische Einfluss bei nicht banküblichen Geschäften sichergestellt. Mit Beteiligungsgeschäften wird sich in Zukunft ab einer bestimmten Größenordnung der Haushaltsausschuss befassen müssen. In der Praxis könnte dies zum Beispiel dergestalt erfolgen, dass in die ausgehandelten Verträge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Landtags bzw. des Haushaltsausschusses aufgenommen werden.

Die übrigen Bestimmungen befassen sich im Wesentlichen mit der Konzentration der Rechtsaufsicht auf das Finanzministerium. Bislang waren Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam zuständig. Auch geht es um die Neuschaffung eines Ausschusses für die Angelegenheiten der Landesbodenkreditanstalt und die Anpassung weiterer Bestimmungen.

Meine Damen und Herren, zur Änderung des Landesbankgesetzes gab es schon in der Ersten Lesung eine Debatte. Die Opposition hat ihre Argumente dargelegt. Ich möchte auch hierauf eingehen.

Immer wieder wird der Vorwurf laut, die Staatsregierung oder die CSU stehle sich aus der Verantwortung. Nun solle das unter dem Vorwand der Beihilfeentscheidung festgeschrieben werden. – Das stimmt nicht. Seit der Schieflage der BayernLB Ende 2008 ist die Staatsregierung konsequent den Weg gegangen, die BayernLB zu entpolitisieren und externen Fachverstand in die Arbeit der Landesbank mitaufzunehmen. Damit wurde gerade dem Vorwurf begegnet, in der Landesbank sei nicht professionell gewirtschaftet worden.

Die EU-Beihilfeentscheidung hat die Richtigkeit dieses Weges bestätigt. Auch die EU-Kommission fordert, dass im Verwaltungsrat der BayernLB keine Vertreter qua Amt mehr sind, und die Vorgaben der EUEntscheidung sind für den Freistaat bindend. Diese Vorgaben kann man nicht als Vorwand benutzen. Sie müssen, wie von der EU-Kommission gefordert, fristgerecht bis zum 1. Juli 2013 umgesetzt werden. Wir stehlen uns also gerade nicht aus der Verantwortung und riskieren ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Beihilfeentscheidung, sondern entwickeln die Unternehmensstruktur der BayernLB konsequent fort.

An dieser Stelle kann ich mir einen Hinweis auf die WestLB nicht verkneifen. In deren Beihilfeverfahren fand man keine Einigung mit der EU-Kommission. Man hat die Warnungen der EU nicht verstanden. Was ist passiert? Inzwischen wurde die einst so stolze WestLB abgewickelt. Wie man der Presse immer wieder entnehmen kann, muss das Land NordrheinWestfalen mit weiteren Belastungen durch die Abwicklungsgesellschaft rechnen. Die BayernLB hat dagegen seit dem letzten Jahr über eine Milliarde Euro an den Freistaat gezahlt. Davon sind knapp 900 Millionen Euro auf die Beihilferückzahlung anrechenbar. Das nenne ich verantwortungsvolle Politik.

Gesagt wurde auch, dass der Landtag nicht in ausreichender Weise in Entscheidungen der BayernLB eingebunden sei; letztlich werde damit das Budgetrecht ausgehebelt. Auch das trifft nicht zu.

Erstens ist das Bankgeschäft ein operatives Geschäft. Der Landtag kann kein Ersatzvorstand der BayernLB werden.

(Volkmar Halbleib (SPD): Davon war nie die Rede!)

In der komplexen Finanzwelt muss ein Unternehmen wie die BayernLB klare, marktgängige Unternehmensstrukturen haben und handlungsfähig sein.

Zweitens widerspräche eine stärkere Einbindung des Landtags auch den bindenden Vorgaben der EU

Kommission, die für die Gremien der BayernLB einen stärkeren externen Sachverstand fordert. Ziel ist es, die Gremien der Bayerischen Landesbank zu entpolitisieren und die Organisation einer Aktiengesellschaft anzunähern.

Drittens wird diesen Forderungen, soweit es sich um nicht bankübliche Geschäfte handelt, nachgekommen. Mit der Neufassung des Artikels 18 a soll sich der Landtag in Zukunft bei Beteiligungserwerb und Beteiligungsveräußerung stärker beteiligen. Der Beteiligungserwerb oder die Beteiligungsveräußerung mit einem Wert von mehr als 100 Millionen Euro sollen künftig von der Zustimmung des Landtags abhängen. Damit wird der politische Einfluss bei nicht banküblichen Geschäften sichergestellt. Der Landtag wird bei nicht operativen Geschäften in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sowie zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Kollege Dr. Paul Wengert von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen, von redaktionellen Änderungen und sprachlichen Anpassungen abgesehen, zwei entscheidende Fragen der Organisationsstruktur und des Entscheidungswegs bei der Landesbank geklärt werden. Zum einen geht es um die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrats, zum anderen um die Beteiligung des Bayerischen Landtags an wichtigen Entscheidungen der Bank. Nachdem wir mit unserem eigenen frühzeitig eingebrachten Gesetzentwurf leider am nachhaltigen Widerstand der Regierungsfraktionen gescheitert sind, haben wir darauf verzichtet, erneut einen solchen Entwurf einzubringen. Die Hoffnung, dass unsere Vorstellungen wenigstens ansatzweise in den nun vorliegenden Gesetzentwurf Eingang finden würden, hat sich leider zerschlagen.

Nun aber zu den "Knackpunkten". Das künftige, in Annäherung an das Aktienrecht als Aufsichtsrat bezeichnete Aufsichtsgremium soll zwar weiterhin 11 Mitglieder haben, aber keine geborenen mehr, was soweit in Ordnung ist. Ebenso ist es in Ordnung, dass künftig die Bestellung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Vertreters der Personalvertretung

durch die Generalversammlung erfolgen soll. Damit enden aber schon die Gemeinsamkeiten.

Nicht in Ordnung ist die Absicht, unter dem Schlagwort der Entpolitisierung die Aufsichtsratsmandate des Freistaats und damit die Verantwortung für die Kontrolle der Bayerischen Landesbank nachgeordneten Beamten zu übertragen, statt die Chefs in das Gremium zu entsenden. Frau Kollegin Görlitz, nennen Sie mir eine Stelle in der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli letzten Jahres, an der gefordert wird, dass keine Minister oder Staatssekretäre dem Aufsichtsgremium angehören dürfen.

(Beifall bei der SPD)

Die Kommission verlangt mitnichten den Rückzug der Mitglieder der Staatsregierung aus dem Aufsichtsgremium der Landesbank. Sie stellen der Staatsregierung mit der Gleichsetzung des Rückzugs der Minister und Staatssekretäre mit der in der Tat geforderten und notwendigen Entpolitisierung ein schlechtes Zeugnis aus; denn Sie erklären damit klar und eindeutig, dass Ihre Minister nicht in der Lage sind, abseits vordergründiger politischer Opportunität, die in der Vergangenheit in der Tat für die Bank, die Sie ruiniert haben, verhängnisvoll war, sachgerechte bankpolitische Entscheidungen zu treffen bzw. das Handeln des Vorstands zu kontrollieren. Ich will Ihnen sagen, was Sie damit bezwecken wollen. Sie bezwecken genau das, was Sie in Abrede gestellt haben. Sie flüchten aus der politischen Verantwortung für das Handeln unserer Staatsbank.

Keiner soll uns weismachen, dass künftig nicht mehr durchregiert wird. Formal mögen die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern im künftigen Aufsichtsrat in ihrer Mandatsausübung weisungsungebunden sein. Papier ist bekanntlich geduldig. Bei allem Respekt vor unseren Staatsdienern schaut die Wirklichkeit doch völlig anders aus. Die Sitzungen werden mit der politischen Führung vorbesprochen, die Entscheidungen vorbereitet, und bei unerwartetem Sitzungsverlauf wird selbstverständlich Rücksprache genommen. Alles andere ist doch völlig lebens- und wirklichkeitsfremd, vom vorauseilenden Gehorsam einmal ganz zu schweigen. Es geht Ihnen nicht um die Entpolitisierung, sondern um den Rückzug aus der persönlichen politischen Verantwortung nach dem Motto: Wenn da etwas schiefläuft, waren es die Beamten. Wir haben damit nichts zu tun, sollen doch die Damen und Herren Ministerialrätinnen und Ministerialräte den Kopf hinhalten. Wir sind jedenfalls fein raus.

Wir halten fest, dass die Vertretung des Freistaats im Aufsichtsrat der Landesbank von der höchsten Ebene und in persona von Ministern selbst wahrgenommen

werden muss. Deshalb können wir der geplanten Änderung nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Wir halten zudem nach wie vor unsere Forderung aufrecht, dass auch die Vertretung des bayerischen Volkes, nämlich dieses Parlament, im künftigen Aufsichtsrat vertreten sein muss. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte das Desaster der Landesbank vermieden werden können, wenn es schon in der Vergangenheit so gewesen wäre; denn erfahrene Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten nicht ohne jedwede Nachfrage die verhängnisvollen Entscheidungen abgenickt. Aus dieser Erfahrung heraus hätten wir uns mehr Klugheit gewünscht und erwartet, dass der Bayerische Landtag im Aufsichtsrat der Bank vertreten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Änderungsantrag von FDP und CSU – ich betone diese Reihenfolge, denn die lässt durchaus Schlüsse zu – streben Sie die Streichung des doppelten Stimmrechts für die Staatsvertreter an. Zur Wahrung seiner Interessen und zur Sicherung seines Gewichts im Aufsichtsrat wäre es daher nur konsequent, die entsprechenden Stimmen Abgeordneten des Landtags als Mitglieder im Aufsichtsrat zu übertragen. Zumindest müssten Mitglieder des Hohen Hauses mit beratender Stimme an den künftigen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Aber nicht einmal dazu reicht Ihr Selbstverständnis als Parlamentarier. So, wie es jetzt vorgesehen ist, wird das Parlament völlig übergangen, und seine Kontrollrechte werden ausgehöhlt.

Sollte der Antrag von FDP und CSU die Mehrheit finden, bleibt völlig offen, wie bei drei Stimmen des Freistaates im elfköpfigen Aufsichtsrat das Gewicht des Freistaats aufgrund seiner Mehrheitsbeteiligung an der Landesbank – Sie haben diese zutreffend dargestellt, Frau Kollegin Görlitz – sichergestellt werden soll.

Ich komme zur künftigen Beteiligung des Landtags bei wichtigen Geschäftsvorfällen der Landesbank. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt offen, ob die Beteiligung nach dem künftigen Artikel 18 a Benehmen, Einvernehmen oder Zustimmung bzw. Genehmigung bedeutet. Das wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CSU, mit Ihrem Änderungsantrag nun klarstellen. Das ist auch gut und richtig. Es soll die Zustimmung bzw. Genehmigung erforderlich sein. Das können wir selbstverständlich mittragen. Es ist völlig klar, dass die Beteiligung des Landtags nicht nur, wie bisher vorgesehen, für den Beteiligungserwerb, sondern natürlich auch für die Beteiligungsveräußerung gelten muss.

Dennoch können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Im Gegensatz zur nebulösen Formulierung im Gesetzentwurf soll nun für solche Geschäfte eine Festlegung auf 100 Millionen Euro erfolgen. Diesen Betrag erachten wir als deutlich zu hoch. Ich will es aber nicht auf die Spitze treiben und an den Rückverkauf der HGAA-Anteile an die Republik Österreich für einen Euro erinnern, aber denken Sie an den Verkauf von 25,2 % der Anteile an der saarländischen Landesbank an das Land Saarland für 65 Millionen Euro. Ein solches Geschäft von durchaus strategischer Bedeutung ginge auch in Zukunft am Bayerischen Landtag spurlos vorüber. Wir stellen uns einen Betrag vor, der deutlich unter 100 Millionen Euro liegt, allenfalls bei der Hälfte.

Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen: Warum in aller Welt soll die absolut ungewöhnliche Haftungsprivilegierung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ab dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entfallen? Warum soll der allgemein übliche Haftungsmaßstab erst ab dem 1. Januar 2016 gelten? Der vorgeschobene Sachzusammenhang mit dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung Ende 2015 ist nicht nachvollziehbar und konnte uns auch in der Ausschussberatung nicht plausibel erklärt werden. Auch dies ist für uns ein weiterer Ablehnungsgrund.

Zustimmen wird die SPD-Fraktion hingegen dem Antrag der FREIEN WÄHLER, weil dieser, wenn auch in Teilen deutlich verbesserungsbedürftig, zumindest in die richtige Richtung geht; denn dieser fordert die Verantwortung der Staatsregierung im Aufsichtsrat in Person der Minister, Sitze für die Vertreter des Bayerischen Landtags, eine stärkere Beteiligung der Personalvertretung, die Reduzierung des Betrags für zustimmungspflichtige Beteiligungserwerbe beziehungsweise Veräußerungen auf 50 Millionen Euro statt 100 Millionen Euro und das frühere In-KraftTreten der neuen Haftungsregelungen. Das deckt sich nämlich mit unseren Vorstellungen zu 100 %.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist erneut nicht der große Wurf, den man beim Thema Landesbank hätte erwarten dürfen. Es ist im Wesentlichen der ärgerliche Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie können sicher sein, dass wir nicht Ihre Beamten, sollten Sie diesen gegenüber nach dem 15. September noch das Sagen haben, sondern Sie für künftiges Kontrollversagen bei der Landesbank zur Rechenschaft ziehen werden.