Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist erneut nicht der große Wurf, den man beim Thema Landesbank hätte erwarten dürfen. Es ist im Wesentlichen der ärgerliche Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie können sicher sein, dass wir nicht Ihre Beamten, sollten Sie diesen gegenüber nach dem 15. September noch das Sagen haben, sondern Sie für künftiges Kontrollversagen bei der Landesbank zur Rechenschaft ziehen werden.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Pointner das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesbankgesetzes ist als Ziel enthalten – das hat Frau Görlitz angesprochen – eine Entpolitisierung der Landesbank. Ich halte das schon deshalb für fragwürdig, weil nach der Einigung mit der Sparkasse immerhin drei Viertel der Landesbank dem Freistaat gehören. Ich halte es auch deshalb für fragwürdig, weil noch immer die Gewährträgerhaftung der Eigentümer – und damit der Steuerzahler – für Milliarden Euro besteht. Dieses Ziel ist deshalb zurückzustellen, bis die Gewährträgerhaftung entfallen ist und die Zahlungen, die vom Staat an die Bank gegangen sind, weitgehend zurückgeführt worden sind.

Frau Görlitz, Sie haben angesprochen, dass die EUKommission im Beihilfeverfahren zu den zehn Milliarden Euro, die geleistet worden sind, eine Änderung des Landesbankgesetzes fordert. Da muss man auch die tatsächlichen Ursachen nennen. Sie wissen, warum es dieses Beihilfeverfahren gegeben hat. Ende 2008 haben wir in einer Sondersitzung des Landtags – da hat man den Landtag gebraucht – zehn Milliarden Euro für die Landesbank bereitstellen müssen. Das hat der Landtag beschlossen und damit die Kreditaufnahme genehmigt. Ich muss betonen, es besteht kein Zweifel, dass diese Stützung zur Rettung der Landesbank notwendig war; denn zu diesem Zeitpunkt hat die Gewährträgerhaftung des Freistaats und der Sparkassen bei weit über 100 Milliarden Euro gelegen. Eine Pleite der Bank hätte unabsehbare Folgen für die Gewährträger gehabt. Man darf aber nicht vergessen, wer dafür verantwortlich war, dass es soweit gekommen ist. Der damalige Verwaltungsrat und der damalige Vorstand haben dem Kauf der ABS-Papiere zugestimmt, die dann zu dieser Krise – ich möchte fast sagen: Katastrophe – geführt haben. Die Verantwortung dafür liegt beim Vorstand. Die politische Verantwortung aber liegt beim damaligen Verwaltungsrat, der zur Hälfte aus Mitgliedern der Staatsregierung bestand.

Seinerzeit ist der Landtag in die Verantwortung genommen worden, weil er die zehn Milliarden Euro absegnen musste. Deshalb haben wir damals gefordert und das tun wir auch heute noch -, dass Vertreter des Landtags nicht nur in Verantwortung genommen werden, wenn es notwendig ist, wenn Geld gebraucht wird, sondern sie sollen auch im Verwaltungsrat und im Aufsichtsrat vertreten sein. Wir sollten nicht nur im politischen Hintergrund stehen und entscheiden dürfen, wenn Geld gebraucht wird, sondern wir sollten den laufenden Betrieb der Landesbank überwachen

dürfen. Auch wenn die Bank schon Rückzahlungen geleistet hat, so liegen noch immer mehr als zehn Milliarden Euro vom Steuerzahler bei der Landesbank, zehn Milliarden Euro einschließlich der Zinsen und der Zinsen für die Fonds. Es besteht auch immer noch die Gewährträgerhaftung von derzeit etwa 40 Milliarden Euro. Das wird sich nach 2015 zwar ändern, weil die Kreditaufnahme, die zwischen 2001 und 2005 getätigt worden ist, von der Gewährträgerhaftung ausgenommen wird. Es bleiben dann aber immer noch mehr als zwei Milliarden Euro übrig. Es sind bei der Landesbank also noch erhebliche Steuermittel gebunden.

Wer zahlt, soll zwar nicht unbedingt anschaffen, er soll aber zumindest überwachen dürfen. Mit der Neufassung des Landesbankgesetzes wollen wir diese Forderung, die wir schon damals erhoben haben, aufgreifen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, wonach im Aufsichtsrat ein Vertreter jeder Landtagsfraktion sitzt. Wenn die EU vorgibt, dass die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze an externe Fachleute vergeben werden muss, dann muss der Aufsichtsrat eben entsprechend vergrößert werden. Es ist zwar diskussionswürdig, ob ein großer Aufsichtsrat mit über 20 Mitgliedern genauso wirkungsvoll arbeiten kann wie ein kleinerer Aufsichtsrat, wir kennen aber viele Betriebe, die 20 oder mehr Aufsichtsräte haben, und da ist das auch kein Problem. Wir wollen, dass mindestens fünf weitere Mitglieder aus dem Landtag hineinkommen.

Herr Dr. Wengert hat es bereits angesprochen: Es sollen Beamte aus dem Ministerium, ohne weisungsgebunden zu sein, im Aufsichtsrat tätig sein. So steht das auf dem Papier, doch wir wissen alle: Kein Beamter aus dem Ministerium wird ohne Rücksprache mit seinem Chef wichtige Entscheidungen in diesem Aufsichtsrat treffen oder mittragen. So blauäugig kann wohl keiner sein. Dann ist es doch richtig, wenn gleich die zuständigen Minister im Aufsichtsrat sind. Wir haben deshalb in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben, dass zumindest der Finanzminister im Aufsichtsrat sein soll, auch zwei andere Mitglieder der Staatsregierung.

Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung der Personalvertretung, schon allein deshalb, weil der Aufsichtsrat größer wird. Wir sagen, es sollen drei drin sein. Uns ist es ganz wichtig, dass auch die Personalvertreter im Aufsichtsrat sind, weil diese den Draht zu den Mitarbeitern haben und weil ihnen als Mitarbeiter auch die Bank am Herzen liegt, sodass sie die Entscheidungen für die Bank auch mittragen werden.

Ein anderes Thema wurde von Herrn Dr. Wengert ebenfalls schon angesprochen, der Wegfall der Haf

tungsbegrenzung. Es ist richtig, Artikel 8 Absatz 8 soll entfallen. Allerdings ist uns der Zeitpunkt 1. Juli 2016 völlig unverständlich. Deswegen haben wir als Zeitpunkt den 1. Juli 2014 gefordert. Der Wegfall der Gewährträgerhaftung – das bedeutet eine Minderung nach 2015 – kann sicher kein Anlass sein. Es ist also nicht erklärbar, weshalb das Jahr 2016 gewählt worden ist. Dafür gibt es keinen Rechtfertigungsgrund.

Als Letztes erwähne ich die Beteiligung des Landtags bei Verkäufen und Käufen. Ursprünglich war da überhaupt nichts drin. Dann hat die FDP erreicht, dass 100 Millionen Euro hineingeschrieben wurden. Wir haben 50 Millionen Euro vorgeschlagen. Über die Beträge kann man diskutieren und streiten. Bei 50 Millionen Euro wären bestimmte Verkäufe unter Umständen nicht hineingefallen.

Wichtig ist, dass nicht der Kaufpreis, sondern der dahintersteckende Wert der Maßstab sein muss. Dies müsste irgendwie noch klargestellt werden. Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert. Eine klare Regelung haben wir bisher aber noch nicht gefunden. Wie gesagt, wir haben als Maßstab für eine vorhergehende Zustimmung des Landtags 50 Millionen Euro vorgeschlagen.

Abschließend stelle ich fest, dass wir dem Änderungsgesetzentwurf der Staatsregierung aus den genannten Gründen nicht zustimmen werden. Wir bedauern, dass unser Änderungsantrag und die darin enthaltenen Vorschläge in den Gesetzentwurf nicht mit aufgenommen worden sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion für die Schlussabstimmung über den jetzt in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt hat.

Das Wort erteile ich jetzt Herrn Kollegen Hallitzky.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Görlitz, wenn Frau Goderbauer im Stau steht, dann sind wir die Letzten, die sagen, dass sie nicht reden dürfe. Aber normalerweise meldet die Fraktion solches an. Nur wurde stattdessen gesagt, es gebe einen Fraktionsbeschluss, wonach Sie für Frau Goderbauer reden sollten. Aber einen solchen Beschluss gab es wahrscheinlich nicht; ich unterstelle es einmal. Irgendwie ist hier etwas schiefgelaufen. Aufgrund dessen haben die anderen Fraktionen jetzt etwas gut.

CSU und FDP zeigen in ihrem Gesetzentwurf zunächst einmal, dass sie bei der Landesbank zu allem

bereit sind, nur zu einem nicht: Verantwortung wahrzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schon mit dem ersten Satz Ihrer Begründung betreiben Sie Geschichtsklitterung. Der Satz heißt: "Die Bayerische Landesbank geriet im Zuge der internationalen Finanzmarktkrise Ende 2008 in eine existentielle Krise." Was dieser Satz aussagt, ist aber nicht wahr. Ursache und Hauptverantwortliche für die größte Kapitalvernichtungsaktion der bayerischen Nachkriegsgeschichte waren die Mitglieder der CSU-geführten Staatsregierung durch ihre politischen Vorgaben und ihr dramatisches Kontrollversagen, das bis zur völligen Verweigerung jeder Kontrolle ging.

Allein die Milliardenschäden durch die HGAA haben mit der Finanzmarktkrise überhaupt nichts zu tun. Sie waren für diese Bank aber existenzbedrohend. Ich nenne weiter: die Finanzierung von Leo Kirchs Formel-1-Geschäft; die völlig kenntnisbefreiten Abenteuer auf den strukturierten Wertpapiermärkten in den USA; Lehman Brothers; den Versuch, in Island die Ratings zu retten, indem man noch mehr Geld hineinsteckte. Überall waren Sie die Treiber! Das hatte weiß Gott mit der Finanzmarktkrise nichts zu tun.

Damit habe ich die Gründe für die Pleite der BayernLB und für das größte finanzielle Desaster der bayerischen Nachkriegsgeschichte genannt. Maßgeblich war nicht die Finanzmarktkrise als exogener Faktor. Es war nicht Pech; es waren Sie.

Heute wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Konsequenzen aus diesem Versagen ziehen. Aber erneut geht es Ihnen nicht darum, die Kontrolle und die Verantwortlichkeiten klarer zu greifen und zusammenzuführen. Ganz im Gegenteil, Sie wollen die Geschäftspolitik der Landesbank weiterhin beeinflussen und kontrollieren, künftig aber sichergehen, dass Sie immer dann, wenn es schiefgeht, nicht zu sehen und nicht zu fassen sind.

Was Sie mit Ihrem Gesetz inszenieren, ist der Traum aller Strippenzieher. Es ist ein schwarzer Tag für Bayern, wenn die Fraktionen der rechten Seite des Hauses den Mitgliedern der Staatsregierung angesichts des von Ihnen angerichteten materiellen Schadens für Bayern diesen Vorab-Persilschein für ihre künftigen Missetaten ausstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie soll das funktionieren? Sie schaffen sich mit der beabsichtigten Umbesetzung des Kontrollgremiums der Landesbank, des Verwaltungsrats, den Sie künftig Aufsichtsrat nennen wollen, eine ideale Situation für

alle Spieler, die gern ihre Marionetten tanzen lassen, aber in dem Moment, wo es schiefgeht, die Seile abschneiden und nicht mehr zu sehen sind.

Statt selber ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, planen Sie, künftig Ihre eigenen Beamten vorzuschicken. Diese sind zwar im Hinblick auf ihr Aufsichtsratsmandat nicht unmittelbar weisungsgebunden, aber niemand in diesem Hause hängt doch ernsthaft der Utopie an, dass ein Beamter des Finanzministeriums in diesem Gremium kontrolliert, ohne sich mit dem Minister abzusprechen, umso mehr, als auch die Spitze des Ministeriums schon gesagt hat, dass man die Geschäftslinie der Landesbank selbstverständlich weiter mitzugestalten und mitzubestimmen gedenkt.

Diese Konstruktion hat also überhaupt nichts mit Entpolitisierung zu tun. Was Sie hier betreiben, ist der Versuch, sich durch eine selbstbegünstigende Gesetzeskonstruktion gegenüber der juristischen Verantwortung für eigene Fehlentscheidungen zu immunisieren, weiter nichts. Deshalb schicken Sie Ihre Beamten vor und aus keinem anderen Grund. Von einer verantwortlich agierenden Opposition können Sie für so etwas – das ist klar – keine Zustimmung erwarten. Allenfalls können Sie von uns das Versprechen erwarten, dass wir die Selbstimmunisierung, wenn sie denn heute beschlossen wird, nach der Wahl rückgängig machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die kernigen CSU-Finanzexperten haben ja durchaus Erfahrung, wie schön es ist, wenn man sich selber vor dem Kadi schützen kann. Deswegen schrieben Sie sich in die Landesbanksatzung ein Haftungsprivileg, wonach die Verwaltungsräte nicht schon bei einfacher, sondern erst bei grober Fahrlässigkeit haften sollen.

Dass Sie dieses sich selbst begünstigende Haftungsprivileg in die Satzung irgendwann hineingeschrieben hatten, war keineswegs zufällig. Nein, damals wurde es von den verantwortlichen Verwaltungsräten aus einem konkreten Schutzbedürfnis in die Landesbanksatzung hineingeschrieben. Seinerzeit ging es darum, dass sich der damalige Bundeskanzlerkandidat Edmund Stoiber die Sympathien der Privatsender von Leo Kirch sichern wollte und ihm deshalb zu zwei Milliarden DM – es war im Jahr 2001, dem letzten DMJahr – zur Refinanzierung von Leo Kirchs Formel-1Rechten verhalf, obwohl alle Experten der Landesbank und anderer Banken angesichts der drohenden Pleite von Leo Kirch davor warnten.

Aus unlauteren Motiven, zwecks Wohlverhaltens der Privatsender im Wahlkampf und gegen den Rat der

Finanzfachleute wurden zwei Milliarden DM Steuergelder aufs Spiel gesetzt.

(Zuruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

- Kollege Weidenbusch, Sie können gern nachher eine Intervention machen.

In dieser Situation handelten die sonst meist sehr schweigsamen Verwaltungsräte der Bank plötzlich ganz schnell; wir haben ja die Sitzungsprotokolle. Schon in der ersten Sitzung nach Kirchs Pleite schrieb man sich die Selbstbegünstigung in die Satzung. Die Konsequenz der Kirch-Pleite war also nicht der Gedanke, wie man künftig ernsthafter agieren und kontrollieren könnte, sondern allein der Gedanke, wie man sich gegen die Folgen des eigenen Nichtstuns und der eigenen Fehlentscheidungen absichern könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit wurde das Haftungsprivileg für Verwaltungsräte der BayernLB für die Bank existenzgefährdend und zu einer Gefahr für die Steuerzahler. Es war mit eine Ursache für die Milliardenpleite.

Die Opposition hat deshalb von Anfang an und mit großem Recht die Streichung des Haftungsprivilegs gefordert. Nur, das Privileg erst jetzt, nach einer gewissen Schonfrist – dazu hat Kollege Wengert etwas gesagt – abzuschaffen, nachdem Sie Ihre Politiker aus der Verantwortung herausgezogen haben, ist nicht nur als besonders schräg zu bezeichnen, sondern als unverschämt, weil es beweist, dass es Ihnen bei dem Haftungsprivileg zu keinem Zeitpunkt um das Wohlergehen der Bank, sondern immer nur um Ihr eigenes Wohlergehen ging. Wir wollen aber nicht, dass die Kontrolleure der BayernLB ruhiger schlafen als bisher, sondern wir wollen, dass sie endlich ihre Arbeit tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN stehen deshalb zur politischen Verantwortung für die BayernLB, weil sie eine politische Bank ist. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie gehört zu über 75 % dem Freistaat. Sie hat einen öffentlichen Auftrag. Die Steuerzahlerinnen und -zahler Bayerns stehen mit einem zweistelligen Milliardenbetrag für sie gerade. Sie wird in dem öffentlich-rechtlichen Sektor auf Dauer bleiben, weil sie nicht privatisierbar ist. Allein in den vergangenen Jahren wurde immer wieder angekündigt: Wir zahlen das Geld und die Schulden zurück, indem wir die BayernLB am Ende verkaufen und privatisieren. Das ist dummes Gefasel. Die Bank ist nicht privatisierbar, und zwar nicht nur wegen des knapp 25-prozentigen Sparkassenanteils, den sie

künftig aufweist. Vielmehr ist sie wegen der existenziellen Bedeutung der Sparkassen für ihre Refinanzierung nicht privatisierbar. Genau diese Refinanzierung, dieses Retailgeschäft, wäre das Spannende für einen Käufer, wenn es denn einen gäbe. Genau diese Refinanzierung fällt aber in der Sekunde weg, in der eine Privatbank die BayernLB kauft, weil in dieser Sekunde die Sparkassen ihre überschüssigen Gelder umschichten und sie weg von der Landesbank auf andere, im öffentlichen Bereich bleibende Banken verlagern.

Deshalb ist und bleibt die Zukunft der BayernLB im öffentlich-rechtlichen Sektor. Und deshalb ist und bleibt die BayernLB auch dauerhaft eine politische Bank im überwiegenden Staatsbesitz; da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer aber Eigentümer einer Bank ist, der hat die verdammte Pflicht, sich dieser Verantwortung zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Nun haben wir erstens in den vergangenen Jahren in dramatischer Weise erkennen müssen, dass die Mitglieder der Staatsregierung weitgehend kontrollunwillig und, wie die Vergangenheit gezeigt hat, auch kontrollunfähig sind. Zweitens ist die BayernLB – darauf wurde hingewiesen - aufgrund ihrer Größe die einzige Beteiligung des Freistaats, die geeignet ist, die Budgethoheit und damit das Königsrecht des Parlaments faktisch auszuhebeln, was wir 2008 erlebt haben. Aus beiden Gründen, wegen Ihrer fehlenden Kontrollbereitschaft und der Budgethoheit des Landtags, ist nur eine Konsequenz zu ziehen – die haben die beiden Vorredner schon genannt -: Dem Verwaltungsrat müssen künftig auch Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments angehören. Aber auch diese Kontrollmöglichkeit, die zwingende Kontrollnotwendigkeit des Parlaments, wollen Sie dem Parlament künftig verweigern. Sie müssen wirklich sehr, sehr viel zu verbergen haben. Auch deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt darf ich Herrn Kollegen Klein das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch im Februar 2008 hat der damalige Finanzminister Erwin Huber hier in diesem Hohen Hause von diesem Pult aus von einer Dividende von 7 % gesprochen, von Zahlungsausfällen in Höhe von 150 Millionen Euro und von Buchwertminderungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro. Er sagte damals: In diesem Zusammen