Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Sitzung fort. Wenn es nach mir ginge, bekämen Sie allerdings alle hitzefrei, aber das würde uns am Ende wieder einholen.

Vor Aufruf des ersten Dringlichkeitsantrags gebe ich das Ergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung betreffend Zustimmung gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes zu dem Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern auf Drucksache 16/15555 bekannt. Es betraf den Tagesordnungspunkt 6. Mit Ja haben 84, mit Nein 65 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat der Landtag seine Zustimmung entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 16/17150 erteilt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 15)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) Preisexplosion bei Mieterwechsel verhindern Mietpreisbremse jetzt! (Drs. 16/17327)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern Ursachen der Mietpreisexplosionen erkennen und beheben! (Drs. 16/17347)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Zuerst hat Herr Kollege Wörner das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann verstehen, dass viele Kollegen bei dieser Hitze nicht unbedingt gern hier im Saal sind. Aber das Thema ist wegen seines Bezugs zu den Ballungsräumen sehr interessant.

Wir verlangen mit unserem Antrag nichts anderes als das, was auch Ihre Bundeskanzlerin erkannt hat. Ich glaube deswegen, Sie könnten dem Antrag heute zustimmen. Es geht schlicht um Folgendes. Wir wollen für den Mieterwechsel dieselben Rechte einführen, wie sie heute Mieter haben, die in ihrer Wohnung bleiben. Für Mieter, die in ihrer Wohnung bleiben, gilt, was schon schlimm genug ist, dass in Ballungsräumen maximal 15 % Mieterhöhungen in drei Jahren stattfinden dürfen. Das hätte auch ein bisschen anders aussehen können, aber mehr war nicht durchzusetzen.

Die gleichen Verhältnisse wollen wir auf den Mieterwechsel übertragen; denn in Ballungsräumen, zum Beispiel in Städten, läuft es so ab: Eine Wohnung zu einem Quadratmeterpreis von fünf oder sechs Euro wird frei. Ein neuer Mieter zieht ein und zahlt in München vielleicht das Doppelte, vielleicht sogar das Dreifache. Daraus ergibt sich ein völlig neuer Mietpreisspiegel. Ich sage das jetzt unabhängig von der Lage des Betroffenen, der den Preis fast nicht mehr zahlen kann; meistens werden schon Zuschüsse vom Staat gebraucht.

Deswegen ist es dringend geboten, die Mietpreisbegrenzung von 15 % auch auf die Fälle zu übertragen, in denen beim Mieterwechsel Preiserhöhungen stattfinden. Auch hier kann mit den 15 % sichergestellt werden, dass die galoppierende Inflation, die im Mietsektor vorherrscht, endlich gebremst wird. Letztlich kann es passieren, dass wir als Steuerzahler direkt den Vermieter subventionieren; denn dieser sagt dem Mieter vielleicht: Gehen Sie doch zum Wohnungsamt; da kriegen Sie Mietbeihilfe. Diese belastet die Gemeinden. Ja, so läuft das ab. Damit macht man es sich ganz leicht. Man kassiert das Geld vom Mieter, der es sich woanders holen muss. Wenn der Mieter das Geld nicht zahlen kann, wird ihm vielleicht gesagt, er möge sich woanders eine Wohnung suchen.

Da kann man nicht mehr zusehen. Deswegen ist wohl auch Ihre Kanzlerin darauf eingeschwenkt.

Ich kann gut verstehen, dass die wahren Ideologen mit Zähnen und Klauen und ohne Rücksicht auf unsere Verfassung nur das Eigentum verteidigen, aber nicht die Pflicht des Eigentums in den Fokus nehmen. In der Bayerischen Verfassung steht ja, dass der Freistaat Bayern für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen hat. Dieser Verfassungsauftrag ist gegeben. Aus diesem Grund müssten hier heute alle heute Fraktionen zustimmen.

Aber ich habe die Sorge, dass sich einige Herrschaften wieder durchsetzen, denen die Freiheit des Marktes über alles geht. Damit gehen sie möglicherweise sogar über Menschen hinweg; denn viele in den Ballungsräumen können die Miete nicht mehr aufbringen. Das ist im Hinblick auf die Familienpolitik, die Sie sonst so vor sich hertragen, absolut schädlich, weil Mann und Frau zur Arbeit gehen müssen, damit sie sich das Leben noch leisten können.

Sie vergessen eines: Sie treffen überwiegend Menschen, die Dienste für den Staat leisten, von Polizisten bis zu Pflegekräften, die in weiten Teilen des Landes sowieso schon elend bezahlt werden. Wenn Sie jetzt nicht mitmachen, muten Sie diesen Leuten Mietpreise zu, die kein Mensch mehr zahlen kann. Und da wundern wir uns, wenn wir für diese Berufsgruppen in Ballungsräumen überhaupt keine Leute mehr kriegen.

Deswegen ist es notwendig, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zustimmen. Sie sollten des Weiteren dafür Sorge tragen, dass endlich die Mittel für den Wohnungsbau in Bayern wieder erhöht werden.

(Beifall bei der SPD)

Es müssen wieder mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Denn es sind kräftige Reduzierungen zu verzeichnen. Man muss es sich einmal vorstellen: Dieser Freistaat giert danach, dass Wohnungsbau Landesangelegenheit wird. Das ist ja in Ordnung, und das hat der Freistaat in der Föderalismusdebatte durchgesetzt. Aber anschließend ist man darangegangen, die Mittel für den Bau zu kürzen. Man will die Verantwortung haben, aber die Konsequenzen daraus nicht tragen. Das müssen dann Menschen ausbaden, die sich die Mieten nicht mehr leisten können.

Wenn das staatstragende Politik ist, dann wünsche ich mir für die Zukunft wirklich etwas anderes. Es ist dringend geboten, hier Einhalt zu schaffen und sicherzustellen, dass die Menschen mehr Schutz bekommen. Sie haben an einer Reihe von Stellen sowieso

schon versagt, wo wir Ihre sogenannte Menschenfreundlichkeit auf den Prüfstand gestellt haben. Ich erinnere nur an die Erhaltungssatzung. Da haben Sie unseren Vorschlag, dessen Verwirklichung Mieter und somit Menschen geschützt hätte, abgelehnt. Aber warum eigentlich?

Wenn Sie sich draußen äußern, erzählen Sie meistens das Gegenteil. Aber es stimmt halt nicht. Sie haben das Programm "Soziale Stadt" radikal reduziert, das zum Teil Mieterschutz war. Es bestand die Sorge, dass Menschen, denen es nicht so gut geht, bei den Soft Facts nicht geholfen wird. Da haben Sie versagt. Sie machen halbherzige Korrekturen, die Sie dann nicht durchziehen.

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, Sie werden zu Recht nicht mehr gewählt, wenn Sie so weitermachen; denn die Mieter haben es kapiert: Sie haben die Wohnungen der Landesbank verscherbelt, obwohl es eine andere Lösung gegeben hätte. Sie haben damit Menschen im Stich gelassen. Dafür müssen Sie eine Quittung kriegen. Diese Quittung werden wir Ihnen erteilen.

(Beifall bei der SPD)

Für die FREIEN WÄHLER bitte ich Herrn Glauber ans Mikrofon.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste, die Sie sich im Vergleich zu den hier Anwesenden in der Mehrheit befinden, wir haben ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung. Kollege Ludwig Wörner hat über die Problematik im Wohnungsbau gesprochen. Ich würde sie gern mit Zahlen belegen und auf das allgemeine Problem der Landesentwicklung eingehen, über das wir heute früh gesprochen haben.

Wir hatten in den 70er-, 80er-Jahren eine Stadt-LandBewegung. Momentan haben wir eine Land-Stadt-Bewegung. Als Politiker sind wir natürlich gefragt, auf die Land-Stadt-Bewegung zu reagieren. Ein Landesentwicklungsprogramm, wie es heute früh hier debattiert wurde, würde natürlich Möglichkeiten eröffnen, der Land-Stadt-Bewegung und der Überhitzung der Wohnungssituation in den Städten durch eine Verschärfung von Maßnahmen entgegenzuwirken. Diese Instrumente nutzen wir dann aber leider in diesem Parlament nicht. Wir nutzen sie in der Landespolitik nicht. Eine Aufgabe der Staatsregierung besteht darin, so etwas zu erkennen und geeignete Vorschläge zu machen.

Lassen Sie es mich mit Zahlen belegen, wohin die Reise ging und wo die Problematik eigentlich liegt. Im Jahre 1994 gab es in Bayern 75.000 fertiggestellte Wohnungen. Im Jahr 2010 haben wir einen Tiefpunkt erreicht: Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist von 75.000 auf 30.000 abgesunken.

(Zuruf: Warum wohl?)

- Warum wohl? Das werde ich Ihnen gleich sagen. Das hängt eindeutig mit der Finanzierung zusammen. Passen Sie auf, welche Zahlen dabei im Raum stehen. In den Neunzigerjahren standen in der Wohnbauförderung 600 Millionen Euro zur Verfügung. Davon kamen 250 Millionen Euro vom Bund und 350 Millionen Euro vom Land. Einen Tiefpunkt gab es unter Stoibers ausgeglichenem Haushalt. Damals ist der Betrag von 600 Millionen Euro auf 146 Millionen Euro abgesunken. Die Folgen dieser dramatischen Absenkung spüren wir heute. Es gibt eine gesellschaftspolitische Veränderung. Mehr Leute möchten in die Stadt ziehen. Das liegt auch an der Arbeitssituation und vielleicht auch an der Attraktivität von Städten für junge Menschen. Sprich: In München haben wir einen Zuzug von über 6,4 % zu verzeichnen, während nur 2 % Wohnbau nachgezogen wurde. Bei der Förderung herrscht Mangel, die Einschnitte sind dramatisch – der Bund steigt aus -, die Mittel für das Ziel der sozialen Stadt wurden von 95 auf 23 Millionen Euro dramatisch gekürzt. Diese Themen machen letztendlich das heutige Problem aus, dessen wir nicht Herr werden.

Wir haben versucht, in unserem Antrag über verschiedene Stufen dem Thema gerecht zu werden. Wir wollen, dass die Wohnraumförderung im Bund weitergeführt wird. Wir wollen, dass diejenigen, die investieren, bei vermietbarem Wohnraum die Möglichkeit einer Abschreibung erhalten, und zwar entweder einer degressiven Abschreibung für vermietbaren Wohnraum oder einer doppelt linearen. Natürlich bekommen wir dann mehr Wohnraum. Gerade habe ich erklärt, dass Wohnraum fehlt; daher brauchen wir andere Abschreibungsmöglichkeiten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Entschuldigen Sie, Kollegen von der SPD: Wir wollen nicht, dass jetzt erst wieder lange im Bund diskutiert wird. Lieber Ludwig, gestatte mir die Bemerkung: Wenn wir daraus wieder ein Bundesthema machen, wird es in den Mühlen zerrieben. Darüber würde groß debattiert werden, und die kleinste Lösung würde herauskommen. Wir sind dafür, dass uns der Bund eine Verordnungsermächtigung geben soll, sodass wir dieses Thema wie bei den Kappungsgrenzen der Weitervermietung auch bei der Neuvermietung regeln kön

nen. Wir brauchen eine Länderregelung, dann können wir aktiv als Parlament handeln. Es ist wichtig, dass wir das Heft des Handelns in der Hand behalten und nicht Spielball der Bundespolitik werden und keine Handlungsmöglichkeiten haben.

Die steigenden Wohnbaukosten haben das Problem weiter verschärft. Aufgrund des starken Rückgangs in den Neunzigerjahren hatten wir eine enorme Bereinigung auf der Seite der Wohnungsunternehmen, auf der Seite der Bauunternehmer. Bei den weniger gewordenen Bauunternehmern herrscht bei der heutigen Konjunkturlage Vollbeschäftigung. Wenn Sie heute einen Heizungsbauer oder einen Fassadenbauer brauchen, bittet er Sie, in einem Jahr wiederzukommen. Sprich: Dort gibt es einen enormen Preisanstieg. Wir haben uns aus der Förderung zurückgezogen. All das wirkt sich dahin gehend aus, dass sich die Problematik verschärft, und die Praxis, die momentan auf dem Baumarkt vorherrscht, verschärft die Situation noch.

Ich komme zum letzten Punkt. Das Folgende erwähne ich für Oberfranken. In der Kirchenstraße hier in der Nähe des Landtags wird zurzeit eine Schule saniert. Im Zuge der Baustelleneinrichtung wurde jeder Baum bei dieser Schule mit einem Aufwand geschützt, den ich vorher noch nie beobachtet habe. Die Stadt München muss sich fragen lassen, warum sie die Baustelleneinrichtung so gestaltet. Für den Aufwand, mit dem hier eine Baustelleneinrichtung erstellt wird, bekommen Sie in Oberfranken drei Klassenzimmer. Letztendlich muss man sich fragen: Wo liegt der Sinn? Wenn ich mir alles so schwermache, werde ich natürlich nicht zum Ziel kommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke, Herr Kollege Glauber. Für die CSU hat sich Herr Rotter zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderungen in diesen beiden Anträgen sind nicht unbedingt neu. Sie wissen, Herr Kollege Wörner, dass wir durchaus eine gewisse Sympathie für Ihren Wunsch haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass Frau Dr. Merkel in den Entwurf des gemeinsamen Wahlprogramms geschrieben hat: Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen Mieterhöhungen auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Diese Regel gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten.

Soweit der Entwurf des gemeinsamen Wahlprogramms von CDU und CSU. Das ist also wohlgemerkt kein Koalitionsentwurf. Sie haben den Antrag auf Drucksache 16/16870 erst vor Kurzem gestellt. Heute vor einer Woche ist der Antrag im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz abgelehnt worden. Nur deshalb, weil der Inhalt eine Woche später als Dringlichkeitsantrag erneut eingebracht wird, können Sie natürlich kein anderes Votum der Koalition hier erwarten. Im Übrigen wäre eine entsprechende Änderung des Mietrechts in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar. Es geht uns darum, nicht nur einzelne Regelungen zu ändern, sondern es geht um ein Gesamtkonzept, durch das die Interessen von Mietern und Vermietern angemessen ausgeglichen werden. Man muss stets auch die Interessen der Vermieter berücksichtigen; denn den Interessen der Mieter wird man am besten dadurch gerecht, dass viele Wohnungen zur Vermietung zur Verfügung stehen. Darin besteht der ganz entscheidende Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Und da verschieben Sie es auf die nächste Legislaturperiode! Das kann ja nicht sein!)

Diesen entscheidenden Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, blenden Sie immer wieder aus.

Eine bundeseinheitliche, im Übrigen auch eine für den gesamten Freistaat Bayern geltende Regelung ist nicht notwendig, da der Wohnraum nur in bestimmten Gebieten knapp ist. In den anderen Gebieten dürfte der Eingriff in die Vertragsfreiheit kaum zu rechtfertigen sein. Übrigens hat Haus & Grund bereits eine Klage hiergegen angekündigt.

Die Forderungen, die die FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag erheben, lieber Kollege Glauber, wurden teilweise bereits erfüllt. Vor Ihren Forderungen behaupten Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag: "Die heutige Situation ist Ergebnis einer jahrzehntelangen Fokussierung der Politik auf die Ballungsräume und die lange andauernde Vernachlässigung der ländlichen Räume in Bayern." Das stimmt schlichtweg nicht. Wohnraumförderung war für uns stets auch Eigenheimförderung. Gerade die Eigenheimförderung hat vielen im ländlichen Raum überhaupt erst ermöglicht, zu bauen. Die Staatsregierung wird insbesondere zur Stärkung des ländlichen Raumes bis zum Jahr 2016 insgesamt 1,3 Milliarden Euro im Zuge des Aktionsplans demografischer Wandel investieren, gerade um der Entwicklung in den Ballungszentren entgegenzuwirken. Die Staatsregierung wird ihre Politik für den ländlichen Raum fortsetzen, um damit Arbeit zu den Menschen zu bringen und Abwanderung innerhalb Bayerns möglichst zu vermeiden.

Ich nutze gerne die Gelegenheit, hier auf die Maßnahmen hinzuweisen, die wir in den vergangenen Monaten ergriffen haben, und darzustellen, was wir in den vergangenen Jahren zu diesem Thema bereits geleistet haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei ist allerdings ganz wesentlich: Bauen, bauen, bauen! Nur so kann man der Wohnungsnot wirksam begegnen.

(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Dafür brauchen wir aber Geld, Geld, Geld!)

Der Freistaat bekämpft mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Wohnungsnot. Ich erinnere beispielhaft nur an das kürzlich vom Landtag verlängerte Zweckentfremdungsverbot oder die neu gefasste Wohnungsgebieteverordnung, durch die Mietwohnraum gesichert und die Kündigungssperrfristen zum Beispiel bei Eigenbedarf auf zehn Jahre verlängert werden. Mit der im Mietrechtsänderungsgesetz geschaffenen Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhungen in Gebieten mit Wohnungsnot von 20 auf 15 % abzusenken, steht nunmehr ein weiteres Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs zur Verfügung.

Eine wichtige Unterstützung gerade für einkommensschwache Haushalte stellt auch das staatliche Wohngeld dar. Dieses gilt es natürlich an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung sowie an die gestiegenen Energiepreise anzupassen. Zu diesem Zweck hat Bayern bereits eine Initiative im Bundesrat gestartet. Zudem streben wir einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Erhaltungsgebieten an, ein sogenanntes Umwandlungsverbot.

(Ludwig Wörner (SPD): Da hätten Sie schon die Chance bei unserem letzten Antrag gehabt! Ihr habt ihn abgelehnt!)