Modifizierung wie bei den Bild- und Tonaufzeichnungen durch die Polizei. Wir haben es im Polizeirecht leider schon häufig erlebt, dass diese anlassbezogenen Aufnahmen, überhaupt der anlassbezogene Einsatz der Polizei hier in Bayern vorangetrieben wird. Jetzt ist zum wiederholten Mal eine Schranke eingezogen worden.
Es wird kritisiert, dass Versammlungsteilnehmer und teilnehmerinnen, die keinerlei Anhaltspunkte dafür liefern, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein, auch bei der Wahrnehmung dieses elementaren Rechts auf freie Meinungsbildung Nachteile erleiden könnten. Hinsichtlich der Außerkraftsetzung des Artikels 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 ist in der Begründung unseres Dringlichkeitsantrags eine kleine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Da steht "Absätze", es sind "Nummern". Das sind keine Marginalien. Diese Außerkraftsetzung ist keine Marginalie, sondern lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Bekanntgabe-, Anzeige- und Mitteilungspflichten in der jetzigen Form keinen Bestand haben werden, es wird nicht nur um die einzelnen Bußgeldvorschriften gehen.
Es handelt sich um Vorschriften, die die Bürger und Bürgerinnen einschüchtern, aber nicht in ihrem Recht bestärken. Weitere Vorschriften, über die das Verfassungsgericht vornehm urteilte, sie seien "konkretisierungsbedürftig offen" - so die Worte des Bundesverfassungsgerichts -, werden dem folgen.
Nun heißt es, man soll aus der Geschichte lernen. Genau das will der Herr Innenminister nicht tun. Stattdessen zeichnet er sich durch eine überdurchschnittliche Fähigkeit in der selektiven Wahrnehmung und in der Kunst des Verdrängens aus, wie einzelne Zwischenrufe bezeugen, und wie das auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU der Fall ist. Beides sind natürlich Überlebensstrategien. Das kann man schon machen. Aber letzten Endes führen sie nie zum Erfolg, weil es dann, wenn die Realität auf diese selektierten und nicht bearbeiteten Geschichten folgt, Traumatisierungen gibt. Genau diese werden Sie am Ende noch erleben, wenn das Bundesverfassungsgericht seine Endentscheidung trifft.
Wir forden Sie mit unserem Dringlichkeitsantrag deshalb auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der beinhaltet, dass das bestehende bayerische Versammlungsrecht komplett aufgehoben und stattdessen das Versammlungsrecht des Bundes wieder in Kraft gesetzt wird, bis es einen neuen Gesetzentwurf gibt. Ich sage explizit: nicht einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, denn wir hoffen nicht darauf, dass der Hand und Fuß hat, sondern einen neuen Gesetzentwurf. Das bedeu
tet, dass wir unseren Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode noch einmal einbringen werden,
Die SPD hat in ihrem Dringlichkeitsantrag einen weiteren Schritt aufgenommen, der nach der Außerkraftsetzung unbedingt folgen muss. Das heißt, man muss sehen, welche Nachteile Personen jetzt schon erlitten haben. Das Beispiel, das ich in der letzten Plenarsitzung bei der Verfassungsstreitigkeit gebracht habe, hat deutlich gezeigt, dass es bereits Leute gibt, die unter dem neuen Versammlungsgesetz leiden. Hier gilt es zu überlegen, was es heißt, wenn gegen diejenigen, gegen die jetzt ermittelt wird, tatsächlich Bußgelder verhängt werden. Hier muss noch einmal deutlich hingeschaut werden.
Der Antrag der CSU/FDP-Staatsregierung findet unsere Zustimmung nicht. Denn letztendlich steht da wieder nicht konkret drin, was Sie ändern wollen. Sie wollen lediglich Änderungen für Veranstalter vereinfachen. Was heißt das? Sie wollen die Möglichkeit der Datenerhebung bei Versammlungen begrenzen. Was heißt das? Und Sie wollen den Katalog der Straf- und Bußgeldvorschriften verringern. Welche?
Das alles ist uns zu wenig. Wir wollen einen Neuanfang, wir wollen ein neues Gesetz, und wir wollen auch, dass die Demokratie in Bayern den Stellenwert bekommt, der ihr zusteht.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren! Zuerst muss man sagen, ein großer Dank an das Bundesverfassungsgericht, das der Bayerischen Staatsregierung, aber auch der FDPFraktion wieder einmal den Weg gezeigt hat, der vom Untertanen zum mündigen freien Staatsbürger führt.
Meine Damen und Herren, aus dem Bewusststein der menschlichen Würde erwächst das Recht der menschlichen Person, im öffentlichen Leben besser geschützt zu sein durch das Recht auf Versammlungsfreiheit und
freie Meinungsäußerung. Dieser Schutz des Personenrechts ist eine notwendige Bedingung dafür, dass Bürger am Leben und den Leistungen des Staates teilnehmen und am Staatswesen mitarbeiten können und sich als Staatsbürger begreifen können und nicht am Gängelband einer anonymen Verwaltung stehen. Dazu brauchen wir ein Gesetz, welches friedliche Versammlungen fördert.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder betont, dass dieses Gesetz baldmöglichst kommen soll. Wir warten darauf und sind gespannt, wie dieses Gesetz aussehen wird. Denn wir fragen uns mittlerweile, was der FDP wichtiger ist, die Macht oder das Bürgerrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat korrekt entschieden. Es hat entschieden, dass ein Eingriff in die Gesetzgebungsfreiheit eines Staates möglich ist, wenn ganz erhebliche Nachteile zu befürchten sind und dass dies durch eine einstweilige Anordnung geschehen kann. Das Ausmaß und die Schwere der Nachteile überwiegt dermaßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu diesem Schritt genötigt gefühlt hat. Daher muss schnellstmöglichst gehandelt werden, damit ein Gesetz entstehen kann, welches die freie Versammlung in friedlicher Absicht, ohne Repressionen befürchten zu müssen, ermöglicht.
Meine Damen und Herren, es ist ein hohes Gut, dass wir eine Versammlungsfreiheit haben. Diese muss durch den Staat geschützt werden. Der Staat darf dieses Recht nicht bedrohen, sondern muss es fördern und schützen.
Wir müssen schauen, dass Versammlungsfreiheit nicht missbraucht wird. Daher brauchen wir natürlich Reglementierungen, die gewalttätige, extremistische Aufmärsche verhindern oder einschränken können. Aber das darf nicht zum Nachteil der freien Meinungsäußerung gehen.
Meine Damen und Herren, sehen Sie endlich auch in der CSU-Fraktion die Bürger nicht länger als Untertanen, sondern als freie Menschen, die sich am Staatswesen beteiligen wollen. Hierzu ist jetzt die Zeit, hierzu soll sich jetzt auch die FDP bekennen und schnellstmöglich dieses Gesetz mit unterstützen und einreichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Zu den Untertanen, die Sie eben erwähnt haben, Herr Kollege Streibl: Mein Gott, was haben Sie für ein Weltbild.
Herr Kollege Schindler, Sie haben die Geschichte mit dem Beteiligen oder Nichtbeteiligen noch einmal kritisiert. Ich wiederhole mich, sage es zum dritten oder vierten Mal hier im Plenum: Warum sollen wir uns an etwas beteiligen, von dem wir wissen - das sage ich, weil die Frage vorhin gestellt wurde -, dass es spätestens bis zum Sommer dieses Jahres obsolet ist? Wir haben das mehrfach wiederholt. Sie wissen das auch, müssen aber hier Ihre Äußerungen immer wieder herunterbeten, das ist klar. Tatsache ist aber, das Gesetz kommt. Wir werden uns natürlich an das, was uns das Verfassungsgericht auf den Weg gibt, sehr wohl halten.
- Kollege Beyer, es ist doch schön, wenn wir lernen. Vielleicht tun Sie es dann auch. Das wäre auch wichtig, so wie ich die Diskussion heute sehe.
- Da haben wir aber schon schlechte Erfahrungen mit Ihnen gemacht. Darüber wollen wir jetzt nicht reden.
Das Gesetz wird laut Kollegin Stahl angeblich sogar für verfassungswidrig erklärt. Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin Stahl, das war wieder einmal eine typische Übertreibung. Tatsache ist, dass drei Punkte, nämlich die Bußgeldtatbestände, die Übersichtsaufnahme bei Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes und bei größerer Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall Änderungen nötig sind, aber eben genau kontrolliert werden müssen, wann und warum.
Das nehmen wir zur Kenntnis. Das werden wir auch mit einbauen. Aber dass das ganze Gesetz für verfassungwidrig erklärt werden sein soll, ist schlichtweg falsch. Ein geübter Jurist schaut, nachdem er sich das Urteil angesehen hat, immer auch in den weiteren Teilen des Urteils nach. Daraus lese ich Ihnen einmal vor:
- Frau Kollegin, statt zu schreien, sollten Sie lesen. In Ziffer 4 heißt es: "Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt." Und jetzt kommt das Wichtigste, denn daran kann man erkennen, inwieweit dem Antrag Rechnung getragen wird oder nicht. In Ziffer 5 heißt es: "Der Freistaat Bayern hat den Beschwerdeführern ein Drittel der notwendigen Auslagen zu ersetzen." Das heißt ganz klar gesagt, dass ein Drittel als Wert genommen worden ist und zwei Drittel offensichtlich unbegründet waren. Das sollten wir auch nicht vergessen bei der ganzen Diskussion.
Ich komme zum Schluss, denn ich meine, die Diskussion werden wir dann führen, wenn unser von der Opposition gespannt erwarteter Vorschlag vorliegt. Ich bin gespannt, was dann für Argumente kommen. Eines gebe ich Ihnen mit auf den Weg:
Vergessen Sie nicht, mit der Diskussion, die wir jetzt geführt haben, leisten wir im Großen und Ganzen all denen, die nicht am verfassungstreuesten sind, nämlich den Extremisten Vorschub, wenn wir nicht bremsend einwirken. Das werden wir weiterhin tun. Uns geht der Bürger vor und nicht der Datenschutz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2009.
Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger durch anlasslose Datenbevorratung eingeschüchtert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger durch bürokratische Hürden eingeschüchtert werden.