Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger durch überzogene Straf- und Bußgeldvorschriften eingeschüchtert werden. Der 17. Februar ist für uns ein Meilenstein auf dem Weg zu einer freiheitlichen Bürgergesellschaft.
(Beifall des Abgeordnten Tobias Thalhammer - Franz Maget (SPD): Sprechen Sie von Bayern? Herr Herrmann, wovon spricht er?)
Die bayerische FDP hat durch ihre Beteiligung an der gemeinsamen Klage maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die im Versammlungsgesetz vorgesehenen Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen außer Kraft gesetzt. Es hat auch versammlungsrechtliche Gebote und Verbote beanstandet, auch wenn es diese nicht aufgehoben hat. Aber es hat die darauf fußenden Straf- und Bußgeldvorschriften aufgehoben. Uns hat diese Entscheidung nicht überrascht. Sowohl in der Koalitionsverhandlung als auch in der Detailabstimmung mit dem Koalitionspartner haben wir diese Punkte als verfassungswidrig moniert.
Wäre die bayerische FDP schon vor einem Jahr an der Staatsregierung beteiligt gewesen, dann wären den bayerischen Bürgern ein obrigkeitsstaatliches Gesetz und dem Freistaat diese Blamage erspart geblieben.
Ich teile auch ausdrücklich die Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht nicht bei der Aufhebung derjenigen Regeln stehen bleiben wird, die jetzt außer Kraft gesetzt wurden.
Das sind nur die eklatantesten Mängel in einem missglückten Gesetz, diejenigen sozusagen, die man nicht bis zur Hauptsachenentscheidung stehen lassen konnte.
In all diesen Punkten bin ich mit den Antragstellern des Ausgangsantrages durchaus einig. Es wird Sie aber nicht überraschen, dass die FDP-Fraktion Ihrem Antrag trotzdem nicht zustimmen wird.
Ich habe nämlich schon in der vergangenen Sitzung hier im Landtag angekündigt, dass wir das Versammlungsgesetz ändern werden und das gilt nun erst recht. Wir brauchen dazu keine Handlungsaufforderung von der Opposition.
Die FDP hat in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass das Versammlungsgesetz geändert wird. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis.
Die FDP wird auch dafür sorgen, dass diese Änderung noch vor der Sommerpause umgesetzt wird. Darauf können Sie warten.
Wenn wirklich alles, was Sie zu kritisieren haben, das ist, dass es Ihnen nicht schnell genug geht, dann entgegne ich in aller Deutlichkeit: Lieber ein paar Wochen länger und ein gutes Gesetz als eines, das mit heißer Nadel gestrickt ist und nichts taugt.
Ich möchte nun noch Stellung nehmen zu den für mich etwas merkwürdigen Ausführungen der Freien Wähler. Irgendwie habe ich den Eindruck, Herr Kollege Streibl, dass Sie jeden Realitätsbezug verloren haben und an Wahrnehmungstrübungen leiden.
Wer hat den Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht mit durchgesetzt? War es die FDP oder waren es die Freien Wähler?
Ich frage: Wer wird jetzt dafür sorgen, dass wir ein verfassungskonformes Gesetz bekommen? Das wird die FDP sein.
Zu Ihrem Antrag möchte ich auch etwas bemerken. Sie wollen ein verfassungskonformes Gesetz. Wir wollen ein bürgerfreundliches Gesetz. Bis an den Rand des nach der Verfassung Zulässigen zu gehen, diese Strategie mögen andere wählen; wir nicht. Ich nenne als
konkretes Beispiel die Anzeigefrist. Man kann, meine ich, auch kritisieren, dass es verfassungswidrig ist, wenn eine Versammlung drei Tage statt zwei Tage vorher anzumelden ist. Aber es ist eben nicht bürgerfreundlich. Und wir wollen nicht nur ein verfassungskonformes Gesetz, wir wollen darüber hinaus auch ein bürgerfreundliches Gesetz.
Deswegen ist es unser Ehrgeiz, gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Neuanfang zu machen, ein bürgerfreundliches Gesetz zu entwickeln. Das ist viel mehr als das, was Sie wollen, und daran wollen wir uns messen lassen.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Fischer. Bevor ich dem Herrn Staatsminister Herrmann das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, dass für die Anträge der SPD, der GRÜNEN und zum gemeinsamen Antrag von CSU und FDP jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
(Franz Maget (SPD): Herr Minister, beachten Sie, es ist ein obrigkeitsstaatliches Gesetz, hat der Koalitionspartner gesagt! Das ist ungeheuerlich! Ein ungeheuerlicher Vorwurf!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Februar hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag entschieden, nahezu das gesamte Bayerische Versammlungsgesetz außer Kraft zu setzen. Dieser Antrag, ein Frontalangriff auf dieses Gesetz, ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden.
Das ist der Kern dieser Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Detailregelung zur Übersichtsaufnahme von Versammlungen eingeschränkt und von einer Fülle von Ordnungswidrigkeitenvorschriften genau fünf außer Kraft gesetzt. Das ganze übrige Gesetz ist in Kraft geblieben - entgegen Ihrem Antrag!
Dazu gehört - wie Kollege Heike zu Recht gesagt hat auch die Kostenentscheidung des Gerichts, dass nämlich nach der Entscheidung des Gerichts die Antragsteller höchstens - in einer gewissen Gewichtung, die noch freundlich ausgefallen ist - zu einem Drittel erfolgreich waren und dass zu den übrigen Zweidritteln dieser Frontalangriff abgewehrt wurde. Das sollten Sie der Ehrlichkeit halber auch klar ansprechen, Herr Kollege Schindler. Das ist die Realität.
Der Witz ist doch der, dass Sie mit Ihrer Verfassungsklage selbst Dinge angreifen, die seit Jahrzehnten im Bundesversammlungsgesetz unstrittig waren. Das wundert mich vor allem bei den GRÜNEN und bei der SPD nicht, weil Sie schon seit Langem mit dem bisherigen Versammlungsgesetz auf Kriegsfuß stehen und letztendlich eine Politik verfolgen, die der Randale auf unseren Straßen völlige Freiheit gibt.
(Beifall bei der CSU - Lebhafter Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN - Glocke des Präsi- denten - Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): So werden Sie nie Major! - Weitere anhaltende Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)