Jürgen Heike

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon spannend, wenn ich jetzt höre, welche Meinungsverschiedenheiten hier herrschen. Herr Kollege Arnold, wie Sie da miteinander eine Koalition bilden wollen, ist nicht nachzuvollziehen. Da brauchen wir uns also keine Sorgen zu machen.
Hier geht es selbstverständlich um wichtige Dinge. Kollege Arnold, wir sind uns einig: Demonstrationsfreiheit ist gegeben; das Versammlungsgesetz ist vorhanden. Warum wir die Dinge jetzt aber so ausbreiten sollen, wie es in Ihrem Antrag steht, verstehe ich nicht; ich verstehe die Welt nicht mehr. Letztendlich würden Sie nämlich Steine statt Brot geben.
Wenn ich höre, dass Sie fordern, dass man auch in privaten Räumen, die öffentlich zugänglich sind, Demonstrationsfreiheit haben soll, dann möchte ich einmal hören, was Sie und Ihre Kollegen sagen würden, wenn – ich übertreibe jetzt – in Ihrem Vorgarten plötzlich demonstriert würde. Das kann und darf auch nicht der Fall sein. Demonstrationsrecht ist gut. Aber das Eigentumsrecht ist genauso zu gewährleisten. – Das ist meine erste Bemerkung.
Die zweite Bemerkung. Für mich ist klar, dass wir der Polizei weiterhin die Möglichkeit geben müssen, Demonstrationen zu beobachten und Bilder zu machen. Das wird schon heute gemacht. Im Ausschuss hatte es sich noch anders angehört. Deswegen nehme ich es Ihnen ab, dass Sie da jetzt eine andere Meinung vertreten. Die vorhandene Regelung reicht aus. Der Demonstrant kann die Polizei sehen. Sie versteckt sich nicht, sondern dreht offen und fotografiert auch offen.
Dann kommt die Geschichte mit den 20 Personen. Irgendwo muss es ja die Möglichkeit geben, denjenigen – das sind genau die, die wir alle nicht wollen, nämlich die Extremisten – die Chance zu nehmen, Demonstrationen nicht anzumelden, weil sie sagen: Zufällig sind es mehr Leute geworden. Für mich gilt es hier, klipp und klar zu sagen: Wehret den Anfängen! Denn so etwas wollen wir gerade nicht haben.
Was den Arbeitskampf betrifft, so sind die Dinge – ungeachtet dessen, dass Sie es vielleicht hundertmal wiederholen – inzwischen eindeutig geregelt. Sie haben selber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert.
Zum Schluss warne ich davor, die Bedeutung einer Bannmeile zu verniedlichen. Abgesehen davon, dass nahezu jedes demokratische Organ in der Form eines Parlaments eine Bannmeile hat, stehe ich dazu, dass so etwas notwendig ist. Ich möchte mich hier nicht unter dem Druck der Straße auseinandersetzen, sondern frei und ohne irgendwelche Drucksituationen, die Dritte erzeugen, die hier keine Verantwortung haben, entscheiden können.
Ihr Vorschlag wird von uns vollinhaltlich abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Momentan ist Wahlkampf; man merkt es an den aufgeregten Reaktionen in einer Sache, die – das möchte ich am Anfang sehr deutlich sagen – einfach noch nicht genügend aufgeklärt ist. Wir alle miteinander im Haus fordern lückenlose Aufklärung – so habe ich es jedenfalls bisher verstanden –, damit wir wissen, was wirklich passiert ist. Was wir im Moment noch erleben, ist ein Stochern im Nebel; ich halte das nicht für sehr glücklich.
Frau Kamm, etwas mehr Gelassenheit täte Ihnen gut. Aber das wird heute wieder die Schwierigkeit im Umgang mit Ihnen sein.
Bevor ich über eine Sache diskutiere, möchte ich wissen, worum es genau geht.
Was Sie uns vorhin gesagt haben, war eigentlich nur ein – Entschuldigung! – Dahergerede. Sie fordern Aufklärung und verlangen Konsequenzen. Aufklärung wollen wir alle. Aber was ist der konkrete Inhalt Ihrer Darlegungen? Was konkret fordern Sie schon heute?
Warten wir doch erst einmal ab, bis wir wissen, was wirklich gewesen ist.
Die Sache hat übrigens zwei Seiten: Auf der einen Seite steht in unserer Verfassung, dass Schaden von Staat und Bürgern abzuwenden ist. Dazu gehört aber
auch die Nutzung der geheimdienstlichen Erkenntnisse. Dass es mit der Nutzung nicht so gehen kann, wie es gegenwärtig vermutet wird, räumen wir ein; insoweit sind wir einer Meinung.
Umgekehrt muss ich aber auch sagen – Kollege Arnold, Sie haben es vorhin ja gesagt –: Das für mich Entscheidende ist etwas völlig anderes, nämlich die Güterabwägung: Was muss ich hinnehmen, und was kann ich nicht mehr hinnehmen? Ich muss hinnehmen, dass Kontrollen möglich sind. Denken wir an die Sauerland-Geschichte. Das waren Nachrichten – das ist inzwischen festgestellt, Kollege Arnold – aus dem FBI und aus der NSA. Ich hätte Sie einmal erleben und hören mögen, was Sie uns erzählt hätten, wenn wir diese Informationen nicht genutzt hätten.
Die Sicherheit des Bürgers ist in körperlicher Hinsicht wichtig – das ist völlig richtig –, auf der anderen Seite natürlich auch die Unversehrtheit seines eigenen Lebensbereichs. Das ist in Ordnung. Wir wollen gegen die Verletzung dieser Unversehrtheit auch durchaus vorgehen. Wenn der Bürger das Recht auf Sicherheit hat, so gilt dies sowohl hinsichtlich körperlicher Unversehrtheit als auch hinsichtlich der Grundrechte und der Integrität seines Hauses, seiner Räumlichkeiten und Ähnlichem. Wir wollen nicht nur sagen: Ja, wir machen jetzt etwas, und wir fordern dieses und jenes. Frau Kollegin Kamm, genau das hat bei Ihnen gefehlt. Das waren Plattheiten; da war nichts an Substanz vorhanden. Mit der Forderung eines Untersuchungsausschusses ändern Sie überhaupt nichts. Wir müssen jetzt handeln. Es war richtig, dass Innenminister Friedrich sofort nach Amerika gefahren ist und dort klargemacht hat, dass das von uns nicht hingenommen wird.
Ich sage Ihnen dazu ganz deutlich: Wir werden dieses Thema in absehbarer Zeit immer wieder auf den Prüfstand stellen. Wenn wir dann die Unterlagen und Informationen haben, bin ich gerne bereit, mit Ihnen zu reden. Indem Sie aber schon vorher reden, machen Sie den Leuten Angst. Im Grunde genommen schützen Sie damit die Bürger nicht, sondern Sie verunsichern sie.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Es ist schon interessant - wir haben das auch im Ausschuss schon einmal besprochen -, mit welcher Vehemenz der Jurist Pohl uns hier etwas erzählt, von dem ich persönlich sage: Wir wissen beide, dass es nicht so einfach geht, wie Sie uns das hier dargestellt haben.
Sie haben sicherlich recht, wenn Sie sagen, dass Herr Professor Epping und, wenn auch mit Einschränkungen, Professor Dr. Morlok schon im Jahr 2008 erklärt haben, durch die Austrocknung der finanziellen Quellen könnte man etwas tun. Nur, was würden wir denn tun? − Wir würden einem Parteiverbot Vorschub leisten bzw. wir würden versuchen, etwas auf den Weg zu bringen, was wir noch nicht auf den Weg bringen können. Tatsache ist nämlich, und das ist auch richtig so, dass unsere Verfassung sehr hohe Anforderungen stellt, bevor jemand die Möglichkeit hat, eine Partei mundtot zu machen.
Ich bin wie Sie der Meinung: Wir dürfen Extremisten und ich betone: in diesem Zusammenhang lobe ich Sie auch ausdrücklich - von rechts wie von links nicht alimentieren. Auf Ihrem Weg geht es aber mit Sicherheit nicht, denn beide Rechtswissenschaftler, die Sie
zitiert haben, haben ausdrücklich erklärt, das Sicherste wäre eine Verfassungsänderung. Meine Damen und Herren Kollegen, die Verfassungsänderung müssen wir aber erst einmal begründen und auch dies könnte natürlich noch überprüft werden. Auf gut Deutsch: Wir würden in diesem Fall Steine statt Brot geben.
Wer setzt denn eigentlich fest, was rechtsextremes oder linksextremes Gedankengut ist? Wer setzt fest, wer Geld bekommt und wer nicht? Was machen Sie, wenn irgendwann jemand kommt und sagt: Herr Pohl und seine Ansichten sind mir zuwider, wir streichen ihm jetzt die Apanage. − Ich möchte einmal sehen, ob Sie das begeistert aufnehmen würden. So kann es nicht gehen. Wir haben deshalb den Weg des Parteienverbotes, und dabei muss es bleiben. Eine andere Möglichkeit, die Möglichkeit der Austrocknung durch finanzielle Untersagung, ist sehr durchsichtig, wenn auch populistisch und populär. Aber gewinnen können wir damit gar nichts, Herr Kollege. Es ist deshalb richtig, dass wir jetzt versuchen, das NPD-Verbot durchzusetzen. Machen wir es auf diesem Wege. Der ist rechtlich korrekt, und ich bin gerne bereit, diesen Weg mitzugehen. Was Sie wollen, kommt aber nicht infrage, das haben wir schon im Ausschuss gesagt. Es ist nach unserer Auffassung eine Umgehung der Verfassung − aber nicht mit der CSU.
Herr Kollege Pohl, ich bin begeistert, dass Sie und Herr Professor Epping einer Meinung sind. Was aber das Verfassungsgericht davon hält, können Sie nicht vorhersagen und wir auch nicht. Ich warne aber davor zu glauben, dass sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Art und Weise instrumentalisieren lässt.
Es ist offensichtlich und durchsichtig, dass Sie damit das Parteienverbot umgehen wollen. Das nimmt Ihnen kein Gericht ab. Wie gesagt, Sie werden es nicht probieren müssen, weil es nicht durchgehen wird. Ein geringerer Eingriff ist der Entzug von Finanzmitteln mit Sicherheit nicht.
Damit wird diese Partei nämlich mundtot gemacht. Wie ich schon sagte, ich möchte Sie hören, wenn man Ihnen, wenn Sie eine andere Meinung haben, so etwas vorsetzt.
Das gehört vor das Verfassungsgericht. Dort wird es geklärt und nicht vom Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male hören wir immer wieder die gleiche Leier. Leider muss ich das so sagen. Eigentlich hat sich überhaupt nichts geändert, mit einer Ausnahme: Man versucht, der Ministerin in irgendeiner Art und Weise an den Karren zu fahren. Meine Damen und Herren, das wird wieder schiefgehen. Dadurch, dass Sie nur schreien, aber keine neuen Fakten bringen, werden Sie uns mit Sicherheit nicht aus der Ruhe bringen können.
- Herr Aiwanger, würden Sie sich mit diesen Sachen besser auskennen und dann reden, wären Sie draußen besser angesehen.
Meine Damen und Herren Kollegen, was hat die Ministerin falsch gemacht? - Sie hat sich nicht in die Rechtsprechung eingemischt. Sie hat keine Weisungen ausgegeben. In einer Zeit, als es wirklich fraglich war, wie es weitergehen soll, hat sie zunächst einmal diejenigen handeln lassen, die dafür zuständig sind. Das steht so im Grundgesetz. Laut unserer Verfassung haben wir drei Säulen. Die Justiz ist eine davon. Diese soll auch weiterhin unabhängig bleiben.
Herr Streibl, Sie müssen sich die Frage, was Sie eigentlich wirklich wollen, gefallen lassen. In den letzten zwei Jahren haben Sie zweimal beantragt, dass die Politik der Staatsanwaltschaft keine Weisungen zu erteilen habe. In den letzten Wochen und heute kam immer wieder der gleiche Vorwurf: Die Ministerin soll eine Weisung erteilen. Meine Damen und Herren, werden Sie sich darüber einig, was Sie eigentlich wirklich wollen.
Der nächste Punkt: Eigentlich tut das nur noch weh. Wir haben − das wird natürlich gerne übersehen − Gott sei Dank von der Justiz selber, nämlich vom Bayerischen Richterverein, eine Pressemitteilung erhalten, die ich nur unterschreiben kann. Herr Aiwanger, hören Sie genau zu. Es geht nach Form und Inhalt zum Teil um indiskutable Äußerungen zum Unterbringungsverfahren M. Der Bayerische Richterverein mahnt zur Rückbesinnung auf die gebotene Sachlichkeit in der öffentlichen Diskussion. Diese täte gut.
Es geht noch weiter. Herr M. − das wird immer gerne übersehen − befindet sich nicht in Verwahrung, weil irgendjemand irgendetwas gesagt hat, sondern weil durchgängige Gerichtsentscheidungen, nicht nur bis zum Oberlandesgericht, sondern bis zum BGH ergangen sind.
Meine Damen und Herren, erkennen Sie das doch endlich einmal an. Ich finde es unerhört − eben fiel das Wort - unseren Kollegen und der Rechtsprechung
gegenüber, dass von Dilettanten, Nichtswissern oder − so hieß es vorhin einmal - in Bezug auf unsere Leute von Deppen gesprochen worden ist. Das ist weder sachlich noch richtig. Es ist eine vollkommene und umfassende Prüfung durchgeführt worden. Das hat sogar der BGH bestätigt. Jedes Jahr wird erneut überprüft, inwieweit tatsächlich eine entsprechende Situation vorliegt.
Herr Aiwanger, es gibt einige Kollegen, von denen ich gerne Zwischenrufe entgegennehme, weil sie geistreich sind. Sie gehören nicht dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute geht es darum, zu fragen, wie es weitergehen soll. Wie soll es weitergehen? Wir wollen, dass die Untersuchungen durchgeführt werden. Frau Ministerin, ich stehe voll dazu, dass es zutreffend war, ein Wiederaufnahmeverfahren aufgrund der jetzt bekannten Tatsachen überprüfen zu lassen. Die anderen Fragen über die Berechtigung der Einweisung und ähnliche sollen nicht von uns geprüft und nicht von uns entschieden werden, sondern von unabhängigen Gerichten.
Dafür bin ich von Herzen dankbar. Diese Art und Weise der Diskussion ersparen wir uns bitte in Zukunft. Das hat weder etwas mit Demokratie noch mit der Beachtung der Verfassung zu tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Es ist schon überraschend, Frau Kollegin Stahl: Sie haben vorher nämlich gesagt, Sie werden sich nicht einmischen, was Gerichte und Gutachter gesagt haben. Das ist rechtlich richtig und notwendig. Aber umgekehrt muss ich Ihren Einlassungen schon entnehmen, dass Sie offensichtlich diese gesamte zusätzliche Geschichte ein bisschen sehr verharmlosen.
Ich wollte es eigentlich nicht tun, aber ich sage Ihnen jetzt auch, was der Kollege Weidenbusch hier gesagt hat: Geiselnahme, schwere Körperverletzung, Bisswunden, von denen heute noch Narben vorhanden sind, etc. und er ist nicht verurteilt worden dafür, weil er eben unzurechnungsfähig war. Daher sitzt er jetzt in der Psychiatrie.
Ob hier die Landesärztekammer mit ihrer Beauftragten für Menschenrechte helfen kann, steht in den Sternen. Ich jedenfalls bin der Meinung, solch ein Mensch − der übrigens im Sommer dieses Jahres wieder überprüft und wieder als gefährlich eingestuft worden ist − ist wirklich zum Schutz der Allgemeinheit auch in entsprechender Verwahrung zu behalten.
Frau Kollegin Stahl, eines sollte klar gesagt werden. Sie und ich wollen ausnahmsweise gemeinsam einen Bericht. Das darf ich nicht nur für uns beide, sondern ebenfalls für die Fraktionen sagen. Selbstverständlich wollen wir uns diesen Bericht anhören. Wir wollen mit einigen sonderbaren Reaktionen und Reflexionen − Kollege Streibl sitzt da − aufräumen. Sie sind wie ich Jurist. Wir haben gelernt, dass man sich zunächst die Fakten geben lassen muss, bevor man aus diesen Folgerungen schließt. Die reflexartigen Rücktrittsforderungen werden vom Bürger nicht hingenommen. Das führt zu Kopfschütteln. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Warten Sie erst einmal ab, bevor Sie sich ein Urteil bilden. Das ist eines Abgeordneten nicht würdig.
Meine Damen und Herren, ich habe dafür Verständnis, dass das eine oder andere für den Wahlkampf, der jetzt begonnen hat, genutzt wird. Eines ist jedoch richtig. Das wird die Ministerin nachher noch deutlich sagen. Im Rahmen des Legalitätsprinzips haben wir nicht die Möglichkeit, uns in alles einzumischen. Frau Kollegin Stahl und die Kollegen der FREIEN WÄHLER haben in den letzten Wochen mehrfach behauptet, dass das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abgeschafft werden solle. Heute, Herr Kollege Streibl und Frau Kollegin Stahl, sind Sie ganz anderer Meinung.
Damit Sie das nicht vergessen, verweise ich auf die Drucksache 16/10402. Herr Streibl, die Abschaffung des externen Weisungsrechts ist bereits Gegenstand eines Antrags der FREIEN WÄHLER gewesen, der keine Mehrheit gefunden hat. Heute wollen Sie genau das Gegenteil. O-Ton Christine Stahl:
Die GRÜNEN stellen sich die Justiz als selbstverwaltetes Modell vor, wie es der Bayerische Richterverein ausgeführt hat. Dann ist die dritte Säule des demokratischen Rechtsstaats von der Exekutive unabhängig. Die demokratische Legitimation ist auch bei diesem Modell gewährleistet. Dabei gibt es dann kein Weisungsrecht gegenüber der
Staatsanwaltschaft. Das wird zu mehr Unabhängigkeit führen.
Zusammenfassend möchte ich ganz deutlich sagen. Wir werden und können nicht mit irgendwelchen Verdächtigungen arbeiten. Wenn Sie das unbedingt wollen, schauen Sie sich diese angebliche Anzeige an. Das ist möglich. Das haben wir auch im Ausschuss gemacht. Liebe Frau Kollegin Stahl, dass Sie die Anzeige kennen, halte ich Ihnen zugute. Jedoch wissen Sie im Bereich der Juristerei, der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, nicht sehr viel.
In einer sieben- bis achtseitigen Erklärung zu Beginn des 100-seitigen Konvoluts steht als Begründung für die Anzeige Folgendes: "Was mich prägt", "BiafraKrieg", "Putsch mit Idi Amin", "Meine große Liebe braust mit einem Porsche-Fahrer davon", "Ich beginne bei MAN", "Der Wahnsinn ist, dass es einen Anschlag des Rechtsstaats gegen mich gibt". Dann die künstlichen Befruchtungsversuche in Erlangen. "Ich war entsetzt, was der Leiter des Industriekulturmuseums verdient", "Aufgehört hat das Schweizer Geschäft nicht − siehe Briefumschlag der Luzerner Bank". Ja Herrschaft, wo ist hier ein Faktum, das einen Anfangsverdacht bestätigt? Nur wenn ein Faktum mit Namen und Adressen gegeben ist, kann ich wirklich von einem Anfangsverdacht ausgehen. Dieser war zu dieser Zeit nicht gegeben. Ein schöner Satz befindet sich auf der letzten Seite: "Inzwischen musste noch versucht werden, einen Krieg zu verhindern."
Meine Damen und Herren, liebe Freunde, ich habe Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft doppelt und dreifach schaut, was diese angebliche Anzeige beinhaltet. In Anbetracht dessen möchte ich abwarten, was die Berichte bringen. Das ist vollkommen richtig. Ich halte es für wichtig, dass wir selber nachschauen können. Damit kann eine schnell dahergeredete − ich sage es ganz vorsichtig − Verdächtigung gegenüber wem auch immer beseitigt werden. Deshalb ein Ja zu Ihrem geforderten Bericht. Ansonsten bitte etwas mehr Stil!
Entschuldigen Sie, ich kann mir das Lächeln nicht verkneifen. Wenn einer ein Fax schreibt, in dem steht, dass er Geld von einem seiner Konten auf ein anderes Konto überweist, ist das nicht gleich Geldwäsche. Da muss mehr vorliegen. Herr Rinderspacher, so einfach machen wir es uns alle nicht. Nicht jeder, der per Fax eine Anweisung gibt, betreibt Geldwäsche. Das kann wohl nicht die Wahrheit sein. Im Klartext: Hätten Sie zunächst einmal auf den Bericht gewartet, hätten Sie sich diese Blamage erspart.
Frau Kollegin, ich habe es Ihnen zugerufen, Sie haben nicht darauf reagiert. Sie sprechen von 100 Seiten Anzeigeschrift. Die Anzeigeschrift hat Gott sei Dank nicht jeder hier lesen müssen. Ich möchte konkret wissen, wo in den 100 Seiten die Anzeige steht. Wir haben bisher nur einen handschriftlichen Vermerk. Von Anzeigen erwarte ich, dass mehr darin steht.
Dann muss ich Ihnen sagen: In dieser hundertseitigen Anzeigeschrift ist zum Beispiel vom 19. März 2003 ein offener Brief an den Altbundespräsidenten Theodor Heuss.
Ein Weiteres ist irgendwie eine Zeichnung "We want to trade peace". Auch das ist Teil der angeblichen Anzeige.
Ein Weiteres: "Kommt zur Friedensdemo". Auch das ist Anzeige.
Es kommt ein Weiteres: "Sehr geehrte Damen und Herren, unterlassen Sie, meine Frau Petra (…) zu beraten". Auch das ist in der Anzeige drin. "Gute Mine", "Miene" mit einfachem i geschrieben, also Waffe, "zum bösen Spiel" ist Anzeige.
Dann kommt:
Ich fordere Sie auf, Ihre Mandantin, meine Frau, zu beraten, dass sie ihre Tätigkeiten sofort einstellt. Ich brauchte sechs Stunden für dieses Schreiben, das sind 21.600 tote Kinder.
Das ist Anzeige.
Frau Kollegin Aures, erklären Sie mir bitte einmal, woraus Sie entnehmen, dass hier eine ernsthafte Anzeige vorliegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Es war schon interessant zu sehen, wie die Opposition die Regierungserklärung heute kommentiert hat. Wenn es dann dazu kommt, dass man sich nicht anders äußern kann Herr Kollege Schindler ist leider gerade nicht da, das macht dann natürlich keinen Spaß -, als zu sagen, die Ministerin sei "verdonnert" worden, dann muss ich fragen: Was ist das für eine Vorstellung davon, wie es in einem Kabinett zugeht? Aber das spricht halt für die Unerfahrenheit dieser Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schade, dass es Ihnen offensichtlich nicht um die Justiz und ihre Entwicklung in Bayern ging. Eigentlich muss ich sagen, es war mehr ein Meckern, als dass man irgendwo etwas Konstruktives gesehen hätte.
Wenn der Kollege Schindler davon ausgeht - und darin sind wir einer Meinung -, dass die Justiz die dritte Säule des Staates ist, dann sollte man das, bitte schön, auch ernst nehmen. Wenn man dann mit so Uraltkamellen wie der Reduzierung der Amtsgerichte anfängt - das ist eine schwierige Problematik -, dann muss man sich fragen lassen, was bei der Zentralisierung herausgekommen ist. Kollege Arnold wird mir natürlich heftig widersprechen.
Das ist seine Aufgabe als Oppositionspolitiker. Aber eines ist klar: Wenn man Praktiker ist - und er ist ja selber einer - und mit denen redet, dann kann man sagen: Das ist nicht schlecht gewesen. Wir brauchen keine Amtsgerichte mit einer halben Richterstelle oder Ähnliches. Wir brauchen zentrale, gut funktionierende Amtsgerichte - und Landgerichte und das Oberlandesgericht sowieso. Da muss man einfach sagen: Gehen wir einmal zu den Praktikern und fragen die. Dann wird man schon hören, was wirklich Sache ist. Dann wird so eine Kritik meines Erachtens sehr schnell vom Tisch sein.
Es ist erfreulich - das will ich dem Kollegen Schindler attestieren -, dass er selber zugibt, dass die Justiz in Bayern besser ist als anderswo. Das wäre in Ordnung gewesen. Es wäre klar und auch richtig gewesen. Aber das Problem ist halt, dass er es nicht dabei belassen kann. Er muss dann gleich wieder sagen: Ja, aber es ist nicht gut genug.
Nur immer kleinreden und meckern, das haben wir, dachte ich, doch überwunden. Man sollte dann auch zielgerichtet und zielführend Unterstützung geben.
- Herr Kollege, Sie sind nicht im Rechtsausschuss. Aber gehen Sie einmal dort mit hinein und unterhalten sich mit uns. Ich glaube, dann bekommen Sie auch ein anderes Bild davon.
Tatsache ist aber eines: Die Justiz - und da bin ich nicht ganz der Meinung meiner Kollegen von der FDP - sollte auf alle Fälle, komme, was wolle, unpolitisch bleiben. Ich möchte in Bayern nicht dieselbe Situation haben, wie wir sie bei Bundesgerichten haben. Ich sage: Die Politik sollte wirklich draußen vor der Tür bleiben. Insoweit ist die Unabhängigkeit bisher gewährleistet gewesen. Ich meine, dabei sollten wir auch bleiben.
Das sehe ich durchaus anders als manche andere in meiner Fraktion. Es wäre schön, Herr Kollege Güller, wenn Sie mir zuhören und sich selber als Nichtfachmann ein bisschen zurückhalten würden.
- Da habe ich aber leider keine guten Erfahrungen gemacht. Da waren Sie leider häufig nicht da. Aber das soll jetzt nicht weiter diskutiert werden. Tatsache ist: Das Schlechtreden kann uns in Zukunft meines Erachtens nur negativ berühren und wird niemandem helfen.
Die Bediensteten in der Justiz - das sage ich jetzt auch noch und die meisten haben es ebenfalls schon gesagt - geben ihr Bestes. Sie tun ihre Arbeit hervor
ragend, sonst wären wir international nicht so anerkannt.
Eines hätte ich vom Kollegen Schindler jetzt gerne gehört. Ich möchte ihn fragen, ob er wirklich der Ansicht ist, dass die Fachgerichte zusammengelegt werden sollen. Diese Diskussion würde ich dann gerne mit den Praktikern führen.
Nun gut. Der Kollege Streibl ist dankenswerterweise im Saal. Auch ihm möchte ich noch etwas zu seinen Ausführungen sagen. Herr Kollege, es ist schön, wenn immer wieder gesagt wird: Wir brauchen mehr Personal, wir brauchen mehr Geld. Aber ganz im Vertrauen: Das alleine ist zu wenig, das wissen wir beide. Zunächst muss die Politik lobend anerkennen, dass in der Justiz gut gearbeitet wird, und dass es richtig und wichtig ist, wenn wir hier an einem Strang und vor allem in die gleiche Richtung ziehen.
Eine flächendeckende Justiz ist wichtig - das habe ich auch schon angedeutet -, aber es muss nicht in jedem Ort ein Gericht sein. Wir haben schon Gerichte mit einer halben Planstelle erlebt. So etwas sollte der Vergangenheit angehören, denn es ist weder für die Wirtschaftlichkeit noch für die Rechtsprechung selbst eine gute Lösung.
Ärgerlich ist noch etwas anderes. Ich weiß nicht, wie ich das jetzt werten soll, vielleicht waren Sie wirklich nicht da, aber ich meine, Sie waren dabei. Sie sprechen über den Staatstrojaner. Frau Kollegin Stahl hat dazu übrigens auch in epischer Breite Stellung genommen. Wir haben uns in der letzten Woche doch massiv über dieses Thema unterhalten.
- Sie waren doch dabei! Warum erzählen Sie jetzt Dinge, die einfach falsch sind?
Die Ministerin hat sich doch dazu geäußert. Die Ausschussmitglieder haben ihre Meinung kundgetan. Notfalls hätten Sie es auch noch einmal im Protokoll nachlesen können. Man kann doch jetzt nicht sagen, dazu sei nichts geäußert worden; die Ministerin habe sich zurückgehalten.
Das stimmt nicht. Diese unsere Justizministerin war sehr wohl dabei und hat entsprechende Äußerungen getan.
Und noch eines hat mich sehr überrascht, Frau Kollegin Stahl. Ich weiß natürlich, dass Sie als Mitglied der Opposition kritisieren müssen, aber ich hätte es schön gefunden, wenn Sie auch einmal in die Zukunft geblickt hätten. Hier hat mir viel gefehlt. Und noch etwas, weil Sie sich so auf den Verbraucherschutz kapriziert haben: In puncto Verbraucherschutz haben wir in Bayern uns wirklich nichts vorzuwerfen. Im Gegenteil. Bei uns ist die Entwicklung sehr weit vorangeschritten und wir werden sehr wohl ernst genommen. Bei uns wird der Verbraucherschutz in bester Art und Weise vorangetrieben. Den Schuh müssen wir uns nicht anziehen, dass hierzu nichts gesagt worden sei. Im Gegenteil. Die Ministerin hat schon mehrfach auch in unser beider Anwesenheit darüber gesprochen.
Nicht mit Ihnen einig kann ich auch bei dem Hinweis gehen, Frau Kollegin, der Staatstrojaner würde eingesetzt. Da waren Sie möglicherweise viel zu schnell in Ihren Ausführungen; denn das ist nicht richtig, Frau Kollegin. Sie wissen es. Staatstrojaner, also das Abhören, das Eindringen in PCs etc., sind nach Aussage des Innenministers seit der Kritik des Chaos-Computer-Clubs - CCC - klar und deutlich eingeschränkt. Ja, die Anwendung wird sogar unterlassen, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Und solche Maßnahmen werden auch nur dann eingesetzt, wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das ist sowohl rechtens als auch notwendig. Denn der Datenschutz ist nicht dafür da, dass jeder die Möglichkeit hätte, sich hier auszutoben, wobei letztendlich der rechtstreue Bürger möglicherweise der Dumme wäre.
Nun kam Ihr Vorwurf, man habe die grüne Bundesumweltministerin kritisiert. Schön und gut, aber ich frage mich: Was hat sie denn in den vier Jahren ihrer Tätigkeit so massiv auf den Weg gebracht, dass wir das hätten kritisieren müssen? Ich kann mich erinnern, dass es in diesem Zeitraum nur sehr wenig gab.
Klar und deutlich sage ich, dass wir uns auch weiterhin dafür einsetzen werden, dass der Täter nicht der zu Schützende ist, sondern das Opfer, und wir werden uns auch dafür einsetzen, dass aus Datenschutz nicht Täterschutz wird.
Noch eines, Frau Kollegin. Der Strafvollzug schließt nicht nur weg, auch in Bayern nicht. Es wird resozialisiert; es wird zumindest versucht. Eines dürfte allerdings auch klar sein: Resozialisierung ist sicherlich gut, aber wenn sie nicht hilft, muss ich den Bürger
schützen und dann ist die Resozialisierung eben gescheitert. Wir müssen anerkennen, dass es da keinen Idealfall gibt.
Ein letzter Satz. Frau Kollegin, Sie haben beispielhaft den Fall Mollath gebracht. Sie meinten, da habe man Zweifel an der Justiz und ihrer Tätigkeit haben können. Das - meine ich - schlägt dem Fass den Boden aus. Eine Unterstützergruppe, die auch Sie sowie den gesamten Ausschuss mit Drohbriefen bombardiert und mit Tötung droht, nehmen Sie nun als Aushängeschild dafür, dass die Justiz nicht richtig gearbeitet habe. Ich kann Ihnen nur sagen, das ist ein Rechtsverständnis, das ich persönlich nicht akzeptiere. Ich hoffe und wünsche, dass mit dieser Art von Unterstützern relativ schnell Schluss gemacht wird. Wir sind keine Zielscheibe für solche - ich sage es einmal deutlich: - kriminelle Handlungen.
Das Fazit lautet für mich: Ich stelle die Frage, wo Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, eigentlich leben.
Damit, nur immer zu sagen, "Nein, das ist falsch, das wollen wir nicht", kann man keine Politik machen und damit wird man auch in Zukunft sicherlich keine Mehrheiten bekommen. Im Gegenteil. Fassen Sie sich endlich ein Herz und bringen Sie vernünftige Lösungen. Loben Sie auch einmal. Machen Sie gemeinsame Arbeit mit uns. Wir sind durchaus bereit, mitzuziehen.
Wir ziehen gerne mit, wenn es im Sinne der Sache ist. Meckern Sie nicht nur, sondern spenden Sie auch einmal Lob und Anerkennung an die gesamte Justiz. Und sagen Sie vielleicht auch einmal einen Dank an die Frau Ministerin, die sich immer wieder hinstellt und auch manchmal im Ausschuss von den Fachleuten nicht immer sehr vorsichtig angefasst wird. Sie hört zu und sie macht es sehr gut. Sie äußert sich nicht nur, sondern sie zeigt auch Zielvorgaben auf. Danach werden wir uns auch weiterhin richten.
Sie reduzieren zwar die Angriffe von vorhin und sagen jetzt, dass es Einzelfälle
sind. Das geben Sie jetzt zu. Sie haben es angeblich auch vorhin gesagt. Ich sage Ihnen dazu: Selbst wenn Sie solche Einzelfälle nennen, geben Sie Steine statt Brot. Ich räume ein, dass Sie recht haben, wenn Sie sagen, solche Einzelfälle sollten nicht vorkommen; aber so etwas kann passieren, es kann überall passieren. Mit der Unabhängigkeit des Gerichts hat das allerdings nichts zu tun.
Nun noch einmal zum Fall Mollath, damit wir uns klar verstehen. Wenn man solche Leute unterstützt und jene, die damit beauftragt worden sind, es zu prüfen, damit behelligt, uns zuzurufen: "Eure Köpfe hauen wir euch auch noch ab", dann ist bei mir der Spaß zu Ende, und das ist auch keine Frage nach Unterstützung mehr wert. Das ist kriminell, und ich möchte nicht, dass das als Einzelfall herangezogen wird. Wie viel zigtausend Fälle haben wir denn jedes Jahr? Da kommen Sie und nennen drei oder vier Einzelfälle, bei denen Fehler unterlaufen sind. Wo Menschen sind, kann so etwas passieren. Es ist passiert. Ich sage Ihnen dazu: Das müssen wir, soweit wie möglich, verhindern; aber wo Menschen sind, da menschelt es eben. Das nehme ich hin, auch wenn ich sage, dass das nicht gut ist. Aber für die Diskussion hier über d i e bayerische Justiz war das der falsche Ansatz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich hoffe, dass wir jetzt etwas zügiger zum Ziele kommen. Der Zweck des Opferhilfegesetzes, das wir schon in verschiedenen Ausschüssen besprochen haben, ist hauptsächlich die finanzielle Unterstützung von Opfern, denen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll. Es handelt sich um eine Unterstützung für diejenigen, die sonst häufig aus wirklich tragischen Gründen leer ausgegangen sind. Ich sage dazu: Es ist eine Unter
stützung, aber auf keinen Fall ein voller Ersatz für Schäden, die eintreten. Es handelt sich um eine erste Hilfe, die wir brauchen, die notwendig ist und auf die es bisher keinen Rechtsanspruch gab.
Für uns ist es wichtig, dass wir ein Signal setzen. Der Aufbau dieser Opferhilfe wird begrüßt. Im Übrigen sehen auch die Verbände weitestgehend positiv, dass wir diese Initiative ergriffen haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Verbände selbst als Empfänger dieser Leistungen infrage kommen werden. Es geht also nicht nur um einzelne Personen.
Natürlich hat es auch Kritik an den Mittelzuweisungen gegeben. Man sagt, dadurch werde die eine oder andere NGO weniger Mittel bekommen. Das ist aber nicht der Fall. Es ist ausdrücklich verankert, dass die Mittel des Staates aus den Bußgeldern sowie aus den Einstellungsverfügungen kommen, die sonst der Staatskasse zuflössen, und somit die NGOs selbst nicht direkt betroffen sind. Der Grundstock soll und kann aufgefüllt werden; das ist selbstverständlich. Im Moment ist das nur ein Zeichen, und ich gehe davon aus, dass dieses Zeichen notwendig und richtig war und dass es deshalb - ich betone, wie es der Kollege Arnold im Ausschuss auch gesagt hat - nur ein erster Schritt sein kann. In diesem Punkt stimme ich dem Kollegen Arnold zu. Es ist aber kein Placebo, sondern es ist der Versuch, zu einer vernünftigen Lösung für die Zukunft zu kommen, um den Opfern, die sonst leer ausgingen, eine Unterstützung zukommen zu lassen.
Es gab noch eine Diskussion über die Größe des Stiftungsrates. Für mich ist selbstverständlich, da oft geklagt wird, es seien nicht alle und nicht genügend beteiligt, dass jede Fraktion in diesem Stiftungsrat vertreten sein soll. Ich sehe das als Zeichen der Achtung vor dem Parlament und halte es daher für richtig und notwendig. Alle Fraktionen sind dabei, und deshalb stimmen wir dem Vorschlag des Rechtsausschusses und der anderen mitberatenden Ausschüsse zu. Die Änderungen sind zu Protokoll gegeben. Diese werden von uns so akzeptiert. Ich halte es für richtig, dass wir die Präsenz - wie wir das schon diskutiert haben, Herr Kollege Arnold - nicht nur in Oberbayern und im Süden Bayerns stärken; es gehört auch der Norden dazu. Dem wird Rechnung getragen, und deswegen bitte ich um Zustimmung.
Frau Kollegin, können Sie mir sagen, zu welchem Zeitpunkt Sie persönlich konkret irgendwann in der Zeit bis 2008 einmal gesagt haben, dass dieses System nicht funktioniert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben den Sachverhalt in mehreren Ausschüssen diskutiert und im wahrsten Sinne des Wortes ausdiskutiert. Bei der gesamten Debatte ist eigentlich klar gewesen, dass die Verfassung das Grundsatzprogramm eines Staates ist
und dass nicht jede Einzelheit, die gerade Tagesthema ist, in die Verfassung gehört.
Wir müssen angesichts der Fehler, die gemacht worden sind, endlich auch einmal sagen: Okay, wir wollen das nicht mehr haben; wir müssen keine weiteren Fehler hinterher schicken.
Damit gleich noch etwas Stimmung aufkommt, möchte ich den Kollegen Wörner zitieren. Kollege Wörner, es gibt eine wunderschöne Aussage von Ihnen in der 62. Plenarsitzung am 14. Dezember 2010. Ich zitiere wörtlich: "In eine Verfassung gehören aber nach meinem juristischen Laienverstand nur Kernaussagen, aber keine kleinteiligen Regelungen." Kollege Wörner, jetzt kommt der schönste Satz: "Man hätte sonst möglicherweise unter der Ägide der CSU die Kernenergie auch aufgenommen." Das bringt es genau auf den Punkt. Wenn wir Tagesthemen einbringen, wenn wir nur noch Detailfragen und das einbringen, was gerade gefällt, haben wir keine Verfassung mehr. Das kann und darf nicht Aufgabe der Verfassung und auch von uns als verfassungsgebende Versammlung sein. Deshalb: Hände weg von unserer Verfassung!
Noch etwas zum Umweltschutz. Kollege Dr. Fahn, Sie haben sich große Mühe gegeben. Sie hätten einfach Artikel 141 BV ganz lesen sollen. Dort ist ausdrücklich verankert, worum es geht. Damit ist auch Ihrem Petitum, das im Grunde genommen nicht falsch ist, Rechnung getragen, aber eben nicht im Detail, sondern in der Gesamtschau. Dort gehört es auch hin.
Alle Ausschüsse, die sich mit dieser Frage befasst haben, haben sich eindeutig erklärt. "Alle Ausschüsse" heißt: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen; Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit; Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Alle haben dasselbe empfohlen: Ablehnung.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren Kollegen, ebenfalls um Ablehnung dieses Vorschlags.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung: Herr Kollege Streibl, eigentlich ist es dem Hohen Hause nicht angemessen, solche Sachverhalte im Plenum zu beraten.
Der hier geschilderte Sachverhalt hätte allerhöchstens im Rechts- und Verfassungsausschuss überprüft und behandelt werden sollen.
Mit Ihrem Antrag, der jetzt modifiziert worden ist, haben Sie von vornherein gesagt: Das geht so nicht.
Im Übrigen sage ich ganz deutlich an alle Redner, die heute noch auftreten werden - das gilt auch für Sie -: Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund der Petition des Herrn Mollath und aufgrund seiner Fernsehauftritte berechtigt sind, über diese Sache zu sprechen. An
sonsten wäre eine Verletzung der Vertraulichkeit gegeben, die wir nicht wollen. Im Grunde genommen sollte dieser Mann geschützt werden.
Herr Kollege Streibl, ich sage gleich am Anfang: Ihr Antrag und die damit verbundene Begründung werden von uns nicht akzeptiert. Wir werden den Antrag ablehnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie § 80 Nummer 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag, wonach eine Eingabe, die gerichtliche Verfahren und darin ergangene Entscheidungen zum Gegenstand hat, nicht behandelt wird, ernsthaft in Zweifel ziehen. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat sehr deutlich auf die Anklagen gegen den Ehemann verwiesen, wegen Körperverletzung in Form von 20 gegen die Ehefrau gerichteten Fausthieben. Es gibt eine Bisswunde, die mit einer Narbenbildung abgeheilt ist. Es gibt mehrere Würgemale, die Frau wurde bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Nicht zuletzt ist die bereits am Boden liegende Ehefrau dreimal getreten worden. Wochen oder Monate später hat sich eine Geiselnahme gegenüber der Ehefrau von eineinhalb bis zwei Stunden ereignet. Zum Schluss - das ist ebenfalls schon geschildert worden - ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfolgt. Die Reifen wurden in der Form beschädigt, dass der Schaden erst während der Fahrt aufgetreten ist. Dies ist bei hohen Geschwindigkeiten besonders gefährlich. Diese Angriffe ergingen gegen unbeteiligte Dritte, die das Pech hatten, mit jemandem befreundet oder bekannt zu sein, der Herrn Mollath nicht gepasst hat.
Deshalb kann ich die Art und Weise, wie Sie die Diskussion führen, nicht akzeptieren und nicht verstehen. Interessant ist, dass der Verurteilte die Taten eingeräumt hat. Das haben Sie schlichtweg nicht gesagt. Er hat seine Tat lediglich mit einer Schutzbehauptung begründet. Jeder von uns, der einmal als Strafverteidiger tätig war, kennt diese Schutzbehauptung. Sie lautet: "Ich habe mich nur gegen meine Ehefrau wehren müssen." Das war eine tolle Gegenwehr, vor allem die Geiselnahme, die er durchgeführt hat. Das aber nur am Rande.
Tatsache ist, das Gericht hat entschieden. Lassen Sie sich nicht von der Erklärung irritieren, dass er von dem Strafvorwurf freigesprochen worden ist. In diesem Zusammenhang muss man wissen, wenn jemand wegen paranoider Wahnsymptomatik - das wurde wortwörtlich so vom Sachverständigen geschrieben - eingewiesen wird, heißt das, dass keine Schuld zugerechnet werden kann. Deshalb erfolgt zwar nicht die strafrechtliche Verurteilung, jedoch die Einweisung in eine entsprechende Heilanstalt.
Das ist für mich entscheidend. In allen Instanzen sind diese Fakten gewürdigt und entschieden worden. Herr
Kollege Streibl, fair wäre es gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass auch der Bundesgerichtshof die Revision verworfen hat. Das gehört ebenfalls dazu. Im Rahmen dieser Diskussion habe ich den Eindruck, dass die FREIEN WÄHLER sagen: Alle Gerichte sind doof, nur wir FREIEN WÄHLER wissen, was Sache ist. So geht es jedenfalls nicht.
Zum Antrag der SPD: Frau Kollegin Aures hat zum Antrag der SPD gesprochen. Im Antrag der SPD geht es nicht mehr um § 80 Nummer 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag, sondern um die Frage, was die Staatsanwaltschaft gemacht hat. Selbstverständlich sind hierzu noch Fragen offen. Ein Schöffe hat jetzt angeblich eine andere Meinung. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat bereits angekündigt, dass eine Stellungnahme angefordert worden sei. Des Weiteren soll ein Freund, der Zeuge gewesen ist, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Ist das überhaupt eine eidesstattliche Versicherung? Wir wissen alle genau, dass nur auf der Grundlage der Formulierung "Ich erkläre an Eides statt" nicht automatisch eine eidesstattliche Versicherung ergeht. Haben Sie eigentlich die eidesstattliche Versicherung gesehen? Der Richter, der gesagt hat, dort sei irgendwas im Spiel, wird selbstverständlich befragt. Das ist für Sie ein gefährlicher Zeuge. Es handelt sich um den Mann, der im Nürnberger Stadtrat als Vertreter der NPD saß. Er hat sich auch dort nicht gerade überzeugend zu den entsprechenden Entscheidungen und Erklärungen geäußert. Das sage ich jetzt bewusst sehr vorsichtig.
Wir als Parlament sollten jedoch im Rahmen des Ausschusses diesen Sachverhalt aufklären. Das ist das Recht des Ausschusses. Wir sind mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion einverstanden, wenn der Dringlichkeitsantrag dahin gehend geändert wird, dass die Worte "im Zusammenhang mit der Unterbringung" gestrichen werden, denn diese Passage betrifft den § 80 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Dann wäre die Aufklärung möglich, und es wird über die Behandlung seiner Strafanzeigen zu berichten sein. Der Antrag würde dann folgendermaßen lauten:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die am 13. Dezember 2011 in dem ARDMagazin "Report aus Mainz" gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe über die Behandlung der Strafanzeige des Herrn Mollath zu berichten.
Darin ist alles enthalten, was wir wissen sollen, müssen und wollen. Deswegen würden wir diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Förster, die 10 Minuten hätten Sie sich wirklich sparen können. Neues haben Sie heute nicht gebracht.
- Kollege Güller, sagen Sie einmal konkret, was Sie meinen. Wir haben dazu eine andere Auffassung.
Vor allem muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie 10 Minuten Redezeit verlangen, sollte darin etwas Format enthalten sein. Das hat heute völlig gefehlt.
Die Argumente, die Sie hier gerade gebracht haben, sind nicht neu. Ich frage Sie: Woher nehmen Sie eigentlich die Weisheit, zu sagen, mit 16 sei es möglich, zu wählen, mit 14 Jahren oder mit 12 Jahren wäre es ebenso möglich?
Sie haben dafür überhaupt keine Nachweise.
Ich freue mich darüber, dass Sie die Junge Union genannt haben. Sie müssen wissen, dass es bei uns eine Freiwilligkeit gibt, in die Junge Union einzutreten, und zwar ab 16 Jahren. Dann kann man dort auch durchaus politisch mitentscheiden.
Das Hauptargument haben Sie allerdings nicht entkräftet: Wenn Ihre Ideen umgesetzt würden, dann hätte das zur Folge, dass in Zukunft ein 16-Jähriger zwar darüber entscheiden kann, ob seine Gemeinde dieses oder jenes Rechtsgeschäft abzuschließen hat. Aber für sich selbst darf er noch keine Verträge abschließen. Sie sollten sich überlegen, wie gut Ihre Argumente insoweit waren.
Wenn Ihr Argument eine Verbesserung der Wahlbeteiligung zur Folge hätte, wenn Sie sich erhoffen, dass dann 3 % mehr ihre Stimme abgeben, dann muss ich Ihnen entgegenhalten, dass die Gesamtsituation, dass die demokratische Situation in unserem Land wirklich zu schade dafür ist, darüber zu diskutieren.
Es stimmt auch nicht, selbst wenn Ihre Fraktion das mehrfach erklärt hat, dass die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Wahlen in Bremen und Berlin zu einer Verbesserung der Wahlbeteiligung geführt hätte. Nein, die jungen Leute unter 18 Jahren sind mit 46 % beziehungsweise in Berlin sogar unter 20 % zur Wahl gegangen. Das zeigt doch, dass Ihre Argumente fehlgehen.
Frau Kollegin Tausendfreund hat im Übrigen im Ausschuss ein sehr gutes Argument gebracht. Sie hat gesagt, man müsse dann auch die Bildung, die schulische Ausbildung in Sachen Politik verändern. Das finde ich richtig. Wir tun das, sollen es die anderen eben auch tun.
Das machen wir aber nicht an den Schulen, sondern in unseren politischen Gremien, und dort ist auch der richtige Ansatz dafür.
Aber bitte.
Ich glaube nicht, dass ich irgendetwas anderes gesagt hätte.
Sie sollten aber auch wissen, dass das nicht nur ein Problem bei den 16-Jährigen, sondern bei allen Wählern ist. Da geht auch nicht jeder zur Wahl. Sie sollten sich einmal fragen, warum so viele nicht zur Wahl gehen. Wir machen das auch.
Zurück zur schulischen Ausbildung. Das Üben der demokratischen Situation in den Jugendorganisationen ist möglich. Wenn das bei Ihnen in der Partei niemand mehr macht, dann ist das nicht unser Problem. Wir haben sehr gute junge Leute, und wenn ich mir anschaue, wer heute im Kabinett sitzt, dann stelle ich fest: Da kommen viele aus der Jungen Union. Das zeigt, dass dort durchaus geübt und gelernt werden kann.
- Herr Güller, Sie waren Gott sei Dank nicht dabei, sonst hätten wir jetzt wahrscheinlich Schwierigkeiten.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Verfassungsänderungen erachten wir als nicht notwendig, weil wir keine Verbesserung sehen. Es ist auch keine
Verbesserung, wenn man zwei oder drei Prozent mehr Wahlbeteiligung bekommt, was ich im Übrigen auch bezweifle. Ich sage Ihnen noch eines: Der Kollege aus Ihrer Fraktion, den ich meine, ist im Moment nicht da, deshalb benenne ich ihn nicht. Er hat im Ausschuss erklärt, man müsse davon ausgehen, dass Abiturienten schon mit 17 Jahren ein hervorragendes Abitur machen könnten, und gefragt, warum diese jungen Leute dann nicht wählen sollten. - Dann kommen wir zu einem Mehrklassenwahlrecht, meine Damen und Herren, und das wollen Sie hoffentlich nicht. Wir jedenfalls wollen das nicht. Wir würden das ablehnen. Dies ist ein untauglicher Versuch gewesen, uns in eine Linie zu bringen, die letzten Endes niemandem hilft. Das wird von Ihnen alle Jahre wiederholt. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich kann mich ausnahmsweise Frau Stamm anschließen: Das Thema "Verantwortungsvolles Handeln für künftige Generationen: Schuldenbremse in die Bayerische Verfassung!" hört sich sehr gut an. Ich frage mich aber: Was soll das eigentlich? Wir haben die Situation bereits geregelt. Das wurde in mehreren Beiträgen mitgeteilt. Der Bund hat Artikel 109 des Grundgesetzes geschaffen, und dieser gilt bekanntlich auch für Bayern. Sie selbst, meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, haben in Ihrer Vorlage stehen, Bund und Länder müssten ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kreditaufnahme ausgleichen. Das ist schon vorhanden. Sie zitieren das sogar: "Die Bayerische Haushaltsordnung beinhaltet ebenfalls die Schuldenbremse", und zwar nicht erst, seit die FDP im Bayerischen Landtag ist, sondern die Bestimmung gab es schon vorher.
Die Haushalte 2011/2012 sind - das ist anerkennenswert - mit beiden Koalitionspartnern abgesprochen. Sie sind der sechste und der siebte Haushalt ohne Neuverschuldung. Also ist Ihr Begehr schon erfüllt. Artikel 12 der Haushaltsordnung existiert auch. Ich muss Ihnen diesen nicht vorlesen. Dort steht das Gleiche.
Ich will auf die sehr schwerwiegenden juristischen Bedenken hinweisen. Das Grundgesetz wie auch die Bayerische Verfassung sind in den Grundforderungen festgeschrieben. Verfassungsrechtler sehen die Verfassung nicht als Manövriermasse, die immer mehr verwässert, weil ausgedehnt oder überdehnt wird. Großenteils und auch in diesem Fall reichen die normalen Gesetze mit ihren konkreten Vorgaben aus. Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung sind mir persönlich - ich gebe damit eine ganz persönliche Erklärung ab - viel zu wertvoll und zu wichtig, als dass sie immer mehr aufgebläht werden sollen. Grundgesetz und Verfassung sind Dinge, die man nicht nach dem jeweiligen Zeitgeist verändern sollte.
Ich bitte auch, Artikel 75 der Bayerischen Verfassung zu beachten. Damit komme ich zum Prozedere für diese Situation. Zunächst brauchen wir im Landtag die Zweidrittelmehrheit. Dann brauchen wir die Absegnung durch einen Volksentscheid, und jeder Bürger hat das Recht, die Prüfung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu wünschen. Das alles soll in einem Zeitablauf - Kollege von Lerchenfeld hat es erwähnt - zum Jahr 2020 folgende stattfinden. Meine Damen und Herren, sind wir damit nicht ein bisschen sehr weit von den Gegebenheiten und Tatsachen, die wir im Moment zu lösen haben, entfernt? Ich bitte um Verständnis, dass ich gewisse Zweifel an der Durchsetzbarkeit äußere. Ich denke dabei an das Bürgerbegehren. Ich zweifle aber auch an der Notwendigkeit eines solchen Vorgehens zur jetzigen Zeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Halbleib, es ist ja schön, wenn ein Jurist versucht, sich hier als Hellseher darzustellen. Warten wir einmal ab, was diese Popularklage ergeben wird. Das Gesetz ist jedenfalls im Jahr 2007 nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs geändert worden. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat es eine weitgehende Übereinstimmung und im Endeffekt auch eine Zusammenarbeit gegeben. Dabei wurde die heutige Regelung gefunden.
Was ist der Hintergrund der ganzen Geschichte? Zehn oberbayerische Landkreise möchten gerne den
Finanzausgleich überprüfen lassen. Sie verlangen das sollte man sich einmal vorstellen-, dass der Finanzbedarf für jede einzelne Kommune berechnet und berücksichtigt wird. Sie verlangen weiterhin, dass nicht die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden, sondern jede einzelne Kommune. Die Entscheidungsgrundlage für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs darf nicht überwiegend - so wird es verlangt - auf staatlichem Datenmaterial beruhen. Letzteres ist zwar schön und gut, aber leider schon wieder falsch. Tatsache ist zunächst, dass es fraglich ist, ob die Popularklage überhaupt zulässig ist, weil nicht die Verbände, sondern zehn einzelne Landkreise die Klage führen.
Es ist die große Frage, ob daher überhaupt die Möglichkeit des Angriffs über die Popularklage gegeben ist. Außerdem würde dann die Verfahrensbeteiligung jeder einzelnen Kommune gelten. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal vor, was das bedeutet: Wir haben sieben Bezirke, 71 Landkreise und 2.056 Gemeinden. Jede Einzelne soll dann den Antrag stellen, jede Einzelne soll geprüft werden, und daraus resultierend werden die einzelnen Finanzausgleichsbeträge zusammengezimmert. - Beinahe hätte ich etwas anderes gesagt. Das ist meines Erachtens gar nicht möglich. Wir würden den Kommunen dann Steine statt Brot geben. Wann würde denn eine solche Berechnung fertig sein?
Vorhin habe ich vom staatlichen Datenmaterial gesprochen. Es trifft nicht zu, dass das ausschließlich staatliches Material ist. Richtig ist vielmehr, dass es bei der Berechnung dieses Materials um die Einnahmeerwartungen aus der Statistik geht. Dazu werden die letzten verfügbaren Steuerschätzungen herangezogen, und zusätzlich werden Neuentwicklungen oder Verlagerungen im staatlichen oder kommunalen Aufgabenbestand, die sich im Zeitpunkt der Abfassung des Entwurfs des kommunalen Finanzausgleichs bereits konkret abzeichnen, dazugefügt. Im Übrigen sind in der Gruppe "Steuerschätzung" auch die Kommunen vertreten.
Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend: Diese Popularklage ist, wie im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mehrheitlich festgestellt worden ist, nicht begründet, wahrscheinlich sogar unzulässig. Deshalb bitten wir bei der Entscheidung zu bleiben, die im Ausschuss getroffen wurde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Eigentlich ist das, worüber wir hier sprechen oder diskutieren, nichts Neues. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir darüber diskutiert. Es liegen - das muss man ganz deutlich sagen - keine neuen Erkenntnisse vor, die dazu führen, dass es jetzt eine andere Entscheidung gibt als in der letzten Debatte.
Kollege Fahn, die Verfassung ist eine Regelung von Grundsätzen. Neben Ihnen oder vor Ihnen sitzt ein Jurist, der sich immer sehr deutlich äußert. Ich kann nur Folgendes sagen: Bei der Verfassungsfeier mit unserem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs haben Sie sicher genau zugehört, und Kollege Pohl auch. Da war nämlich ausdrücklich vom Recht des Gesetzgebers zur Veränderung der Verfassung die Rede. Der von mir und, wie ich glaube, von uns allen hoch geschätzte Präsident Dr. Huber hat ausdrücklich
gesagt und gemahnt, die Verfassung dürfe vom Gesetzgeber nicht überfrachtet werden. Sie sei kein Dokument des jeweiligen Zeitgeistes. Genau das, verehrter Kollege Fahn, ist jetzt leider zu erkennen. Sie haben mit Ihrer Überlegung, dass wir das Klima besonders achten und schützen müssen, recht. Das ändert aber nichts daran, dass diese Absicht nicht unbedingt in die Verfassung aufgenommen werden muss. Man könnte alles Mögliche, was heute wichtig und für uns von Bedeutung ist, in die Verfassung setzen. Dafür ist aber die Verfassung zu wichtig und zu wertvoll. Sie soll auch nicht vom heutigen Zeitpunkt aus, sondern allgemein gesehen werden.
Artikel 141 der Bayerischen Verfassung schützt schon jetzt die natürlichen Lebensgrundlagen und verlangt auch den schonenden Umgang mit Naturgütern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien funktioniert schon heute, und auch immer besser, weil die Bevölkerung akzeptiert, dass er notwendig und richtig ist. Auch insoweit gibt es keinen Handlungsbedarf. Die Freiwilligkeit ist gut und zielführend. Wir sollten sie beibehalten.
Ein Verfassungsgrundsatz ist auch die gemeindliche Selbstverwaltung. Ein Zwang zur dezentralen und regionalen Energieversorgung mit erneuerbaren Grundstoffen wird auch an der Verpflichtung der Gemeinden zu wirtschaftlichem Handeln scheitern. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird jede Gemeinde das Recht haben, zu entscheiden, auf welchem Wege sie ihre Überlegungen voranbringen will.
Wir werden in den einzelnen Ausschüssen sicher sehr intensiv über den Gesetzentwurf diskutieren. Wir halten die von Ihnen vorgeschlagene Ergänzung im Sinne der Achtung vor unserer Verfassung weder für notwendig noch für gerechtfertigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Frau Vorrednerin, Sonntagsreden am Dienstag - das ist wirklich nicht unbedingt das Notwendige und schon gar nicht das Richtige. Sie sollten halt auch mal überlegen, was Sie zum Thema Büchergeld gesagt haben. Das stimmt mit Ihrem Antrag überhaupt nicht überein. Die Büchergeldfrage ist nämlich von der Lernmittelfreiheit nicht abhängig.
Sie können gerne einmal Artikel 129 der Bayerischen Verfassung ansehen. Wissen Sie, nur dahinzureden, aber nicht einmal in die Verfassung zu schauen,
zeichnet Sie nicht unbedingt aus. Tatsache ist, dass hier etwas versucht wird, was in Artikel 129 schon geregelt ist. Dort steht eindeutig die Pflicht zum Besuch von Volks- und Berufsschulen. Dabei ist auch festgelegt, dass das Schulfinanzierungsgesetz eine Regelung hat, in der klar und deutlich steht und auch grundgesetzlich verankert ist: Es darf kein Schulgeld geben, und auch die Lernmittelfreiheit ist somit gewährleistet. Was Sie wollen, ist eine Ausweitung, und eine solche Ausweitung ist, jedenfalls wie Sie sie sich vorstellen, weder notwendig noch möglich. Aufs Juristische komme ich später noch zurück.
Wenn Sie mit der Überlegung, die Sie vorhin geäußert haben, recht hätten, dann wären nicht nur Atlanten oder Formelsammlungen, sondern womöglich auch Turnschuhe und - jetzt kann ich wieder meinen Kollegen Beyer in Rage bringen - Lernmittel für Wahlfächer wie zum Beispiel Segelfliegen, Golfspielen oder Reiten zu bezahlen.
Daran sehen wir, dass das, was Sie uns aufoktroyieren wollen, doch sehr weit hergeholt ist.
Dann kommt der nächste Punkt. Es gibt für jeden, der sich mit Recht und Verfassung auseinandersetzt, eine allgemein gültige Feststellung, dass nämlich die Verfassung grundsätzlich nur die Zielsetzung des staatlichen Verhaltens gegenüber seinen Bürgern und die Aufträge zur Leitung und Lenkung des Staates vorgibt, nicht aber jedem Zeitgeist nachzulaufen hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Was Sie versuchen, ist meines Erachtens wirklich nur eine Sonntagsrede.
Wenn Sie es für unerträglich halten, dass wir dies ablehnen, kann ich Ihnen nur entgegnen: Ich halte es für unerträglich, wenn Sie hier so tun, als würden sich die Kinder untereinander nicht kennen.
Ich kenne das aus meiner Zeit, ich kenne das von meinen Kindern. Da kennt jeder Schüler den anderen. Frau Kollegin, Sie wissen alles, aber halt leider nur besser, und das ist nicht immer das Richtige. Tatsache ist nämlich, dass es zwischen den Kindern viel mehr Sozialverhalten gibt, als Sie uns das vormachen wollen.
Schlussendlich noch ein Satz zur gesamten Debatte. Durch ein Mehr an Geld, das Sie immer fordern, wird kein Einstein, kein Planck und kein Heisenberg, oder wie die vielen anderen bedeutenden Forscher und Wissenschaftler heißen, produziert. Es bedarf dazu
Leistungsbereitschaft, Intelligenz und viel Fleiß. Das, meine Damen und Herren Kollegen, werden wir hier nicht durch einen solchen Antrag erreichen. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen.
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Schindler, ich stelle fest, dass ein bisschen an den Tatsachen vorbeigeredet wurde. Es geht nicht darum, dass ein nationalsozialistisches Gesetz oder eine nationalsozialistische Ideologie vorhanden ist, und auch nicht um das Führerprinzip. Tatsache ist - das wissen Sie aus der Behandlung im Ausschuss sehr genau -, dass es vier Versuche gab, das zu ändern. Nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Ländern wird das so geregelt, wie wir das haben.
Eines ist auf jeden Fall klar. Sie vergessen immer gerne zu unterscheiden zwischen Unternehmensmitbestimmung, also dem Einfluss auf wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen, und betrieblicher Mitbestimmung, die bei uns durch die Personalräte gewährleistet ist. Eine betriebliche Mitbestimmung gibt es für soziale und personelle Entscheidungen. Das ist völlig in Ordnung; diese Mitbestimmung funktioniert. Sie wollen nun, dass Mitarbeiter in den Verwaltungsrat gelangen können. Dabei haben wir aber von Ihnen schon einiges erlebt. Deswegen ist es sehr interessant, von Ihnen heute zu hören, warum Sie den Verwaltungsrat für so wichtig halten. Das ist für mich aber nicht entscheidend.
- Herr Dr. Beyer, vielleicht hören Sie erst einmal zu und fragen dann nach.
Entscheidend ist für mich, was die Träger der Sparkassen sagen, die zuständig sind. Sowohl der Städtetag als auch der Gemeindetag und der Landkreistag sagen übereinstimmend, dass sie eine solche Regelung nicht wünschen, weil sie sie nicht für effektiv halten.
Sie sagten, diese Regelung sei Ausdruck des Führerprinzips und deswegen nicht effektiv. Das ist mir viel zu wenig.
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Unterscheiden Sie bitte zwischen der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Mitbestimmung. Für mich ist es schon fraglich, ob die Popularklage überhaupt zulässig ist. Die Kläger sagen leider nicht in aller Deutlichkeit, welche Rechtsvorschrift verletzt ist. Solange diese Aussage fehlt, ist die Klage unzulässig. Die betriebliche Mitbestimmung bedeutet Mitsprache bei Einstellungen, Entlassungen und der Festlegung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Diese Mitbestimmung ist voll erfüllt. Dazu will ich Ihnen ein Zitat bringen. Ich sage Ihnen dann auch, von wem es ist. Mit Genehmigung des Präsidenten zitiere ich:
Ich möchte darauf hinweisen, dass natürlich ein Unterschied besteht zwischen dem Mitbestimmungsrecht und der Einflussnahme. Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt auf die Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer selbst berühren. Dazu gehört in erster Linie die Gestaltung der Löhne und der Arbeitsbedingungen.
Damit Sie auch wissen, wer das gesagt hat, verrate ich es Ihnen: Es war Ihr großes Aushängeschild, ein Mann, den ich auch sehr schätze. Es war Dr. Wilhelm Hoegner, der das bei der Einführung dieses Gesetzes im Jahr 1946 gesagt hat. Ich glaube, er hat es sehr treffend gesagt.
Zum Schluss bleibt festzuhalten, dass die Popularklage unbegründet ist. Die Sparkassen sind kommunale Anstalten. Träger sind die Gemeinden, die Landkreise und die Zweckverbände. Die Sparkassen sind keine wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des Artikels 175 der Bayerischen Verfassung. Deshalb bleibt es bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wir bitten, dass dieser Beschlussempfehlung auch Rechnung getragen wird.
Ich nehme das, was Sie gesagt haben, zur Kenntnis. Der erste Teil Ihres Beitrags ist natürlich interessant. Sie haben den Hauptteil Ihrer Ausführungen dem Führerprinzip gewidmet. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie es so nicht gemeint haben. Das ist dann in Ordnung.
Ein Zweites sage ich Ihnen aber auch. Ich bestreite, dass 15 von 16 Ländern eine Unternehmensmitbestimmung vorgesehen haben. Aber selbst dann, wenn 15 Länder eine Unternehmensmitbestimmung vorsehen, heißt das noch lange nicht, dass wir es auch machen müssen. Im Übrigen ist für mich nach wie vor die Trägerschaft entscheidend. Es gibt auch eine ganze Reihe juristischer Gründe, die eindeutig dafür sprechen, dass es nicht so geht, wie es in der Popularklage vorgeschlagen wird. Deswegen bleibt es bei unserem Beschlussvorschlag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ein Gesetz zur Errichtung eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für den eingeschränkten, den nichtöffentlichen Bereich ist, wie Frau Kollegin Stahl selbst gesagt hat, nur ein Versuch. Dieser Versuch ist noch dazu misslungen. Hier wurde versucht, mit einem kurzen Sprung etwas zu umgehen, was bisher noch gar nicht laufen kann. Frau Kollegin Stahl hat zum Schluss dankenswerterweise selbst zugegeben, dass es eine Vertragsverletzungsklage beim EuGH gibt. Diese Klage ist derzeit anhängig. Wir werden wohl in absehbarer Zeit aufgrund dessen die entsprechenden Handreichungen bekommen.
Aufgrund der jetzigen Situation sehen wir überhaupt kein Bedürfnis für diese Initiative. Der Ministerrat hat bereits am 10. Februar 2009 beschlossen, die bei der Regierung von Mittelfranken eingerichtete Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich zu einem Bayerischen Landesamt auszubauen und personell auch deutlich zu verstärken. Die Zahlen stimmen. Zunächst erhöht sich die Zahl der Beschäftigten von fünf auf zehn und im Jahr 2011 auf 17 Mitarbeiter. Das ist, Frau Kollegin Stahl, keine Augenwischerei, sondern das zeigt, dass wir diesen Auftrag, der im Übrigen eine Fraktionsvereinbarung der beiden die Regierung tragenden Parteien war, jetzt auch erfüllen.
Ob und inwieweit die Europäische Dienstleistungsrichtlinie, Artikel 28 (1), die Kontrollstelle zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften und die Überwachung berechtigterweise bestätigt und die völlige Unabhängigkeit bejaht, müssen wir der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überlassen. Das Gericht wird also
in nächster Zeit tätig werden. Im Moment sehen wir jedenfalls für die jetzige Diskussion keine Grundlage. Wir werden uns dem Gesetzentwurf nicht anschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Verehrter Kollege Arnold, das war jetzt zum Schluss schon ein bisschen starker
Tobak. Wir sollten nicht so miteinander umgehen, dass wir von einem Verfassungsbruch und von Beihilfe reden. Wir sind beide Juristen und müssen wissen: Das ist unseres Hauses nicht würdig.
- Herr Kollege Beyer, Sie sind auf dem besten Wege, zum Zwischenrufer vom Dienst zu werden. Aber besser wird es dadurch nicht.
Was uns jetzt vorliegt, ist eine Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Dort ist festgestellt worden, dass bestimmte Dinge, Kollege Arnold, zu überprüfen sind. Sie sind vom Verfassungsgericht so nicht gewünscht. Wir haben niemals einen Hehl daraus gemacht, zu sagen: Wir werden, wenn das Gericht entschieden hat, selbstverständlich entsprechend vorgehen. Die Eilentscheidung war notwendig, sie war wichtig und sie liegt vor.
Ich habe im Ausschuss nicht "März", sondern "Frühjahr" gesagt. Dabei sollten wir auch bleiben. Aber es spielt keine Rolle. Wir werden den Entwurf in den nächsten Wochen vorlegen. Das ist kein Geheimnis. Deshalb ist die gesamte jetzige Diskussion sehr fragwürdig. Vor wenigen Wochen haben wir dasselbe schon einmal diskutiert. Ich weiß nicht, warum das wie eine Tibetanische Gebetsmühle wiederholt werden muss. Es ändert sich daran nichts. Ich kann Ihnen versichern, wenn ich "Frühjahr" gesagt habe, bleibt es auch bei Frühjahr. Ich gehe davon aus - da bin ich nicht der Einzige -, dass wir in diesem Frühjahr den neuen Gesetzentwurf einbringen werden.
Es gibt einen Koalitionsvertrag, in dem das geklärt ist. Wir sind mitten in den Besprechungen. Wir alle werden genügend Zeit haben, hierzu die notwendigen Diskussionen zu führen und die notwendigen Abwägungen vorzunehmen. Die Teile, die wir verändern müssen, werden auch kommen, und die Eilentscheidung ist für uns sicherlich sehr hilfreich.
Aufgrund dieser Situation haben wir im Ausschuss mehrheitlich festgelegt, dass wir uns an diesem Verfahren nicht beteiligen und keine Stellungnahme abgeben, weil wir das als überholt ansehen. Wir werden sehr schnell den richtigen und neuen Entwurf haben. Dann müssen die Antragsteller überdenken, die es teilweise schon signalisiert haben, dass sie dies akzeptieren und ob diese verfassungsgerichtliche Fortsetzung des Streites überhaupt noch notwendig ist. Meines Erachtens wird sie sich selbst überholen.
In diesem Sinne sind wir der Meinung, wie wir es bereits im Ausschuss besprochen haben, dass im Verfahren
keine Stellungnahme abgegeben wird. Ich bitte, dies zu unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Zu den Untertanen, die Sie eben erwähnt haben, Herr Kollege Streibl: Mein Gott, was haben Sie für ein Weltbild.
Herr Kollege Schindler, Sie haben die Geschichte mit dem Beteiligen oder Nichtbeteiligen noch einmal kritisiert. Ich wiederhole mich, sage es zum dritten oder vierten Mal hier im Plenum: Warum sollen wir uns an etwas beteiligen, von dem wir wissen - das sage ich, weil die Frage vorhin gestellt wurde -, dass es spätestens bis zum Sommer dieses Jahres obsolet ist? Wir haben das mehrfach wiederholt. Sie wissen das auch, müssen aber hier Ihre Äußerungen immer wieder herunterbeten, das ist klar. Tatsache ist aber, das Gesetz kommt. Wir werden uns natürlich an das, was uns das Verfassungsgericht auf den Weg gibt, sehr wohl halten.
- Kollege Beyer, es ist doch schön, wenn wir lernen. Vielleicht tun Sie es dann auch. Das wäre auch wichtig, so wie ich die Diskussion heute sehe.
- Da haben wir aber schon schlechte Erfahrungen mit Ihnen gemacht. Darüber wollen wir jetzt nicht reden.
Das Gesetz wird laut Kollegin Stahl angeblich sogar für verfassungswidrig erklärt. Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin Stahl, das war wieder einmal eine typische Übertreibung. Tatsache ist, dass drei Punkte, nämlich die Bußgeldtatbestände, die Übersichtsaufnahme bei Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes und bei größerer Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall Änderungen nötig sind, aber eben genau kontrolliert werden müssen, wann und warum.
Das nehmen wir zur Kenntnis. Das werden wir auch mit einbauen. Aber dass das ganze Gesetz für verfassungwidrig erklärt werden sein soll, ist schlichtweg falsch. Ein geübter Jurist schaut, nachdem er sich das Urteil angesehen hat, immer auch in den weiteren Teilen des Urteils nach. Daraus lese ich Ihnen einmal vor:
- Frau Kollegin, statt zu schreien, sollten Sie lesen. In Ziffer 4 heißt es: "Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt." Und jetzt kommt das Wichtigste, denn daran kann man erkennen, inwieweit dem Antrag Rechnung getragen wird oder nicht. In Ziffer 5 heißt es: "Der Freistaat Bayern hat den Beschwerdeführern ein Drittel der notwendigen Auslagen zu ersetzen." Das heißt ganz klar gesagt, dass ein Drittel als Wert genommen worden ist und zwei Drittel offensichtlich unbegründet waren. Das sollten wir auch nicht vergessen bei der ganzen Diskussion.
Ich komme zum Schluss, denn ich meine, die Diskussion werden wir dann führen, wenn unser von der Opposition gespannt erwarteter Vorschlag vorliegt. Ich bin gespannt, was dann für Argumente kommen. Eines gebe ich Ihnen mit auf den Weg:
Vergessen Sie nicht, mit der Diskussion, die wir jetzt geführt haben, leisten wir im Großen und Ganzen all denen, die nicht am verfassungstreuesten sind, nämlich den Extremisten Vorschub, wenn wir nicht bremsend einwirken. Das werden wir weiterhin tun. Uns geht der Bürger vor und nicht der Datenschutz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben jetzt wieder einmal einen Stahl'schen Eiertanz erlebt; denn was wollen Sie jetzt eigentlich? In Ihrer letzten Erklärung sagten Sie selbst: Ja, aber es kommt jetzt ein neues Gesetz, und in diesem neuen Gesetz werden wir uns dann wiederfinden müssen. Warum rufen Sie denn dann überhaupt diese Situation hervor? Wir haben im Ausschuss klar und deutlich gesagt: Erstens gibt es ein Gesetz, dass wohl den uns bisher vorliegenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Zweitens ist bekannt - das haben Sie selbst zugegeben -, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten, durch den Koalitionsvertrag vereinbart, eine Veränderung, ein neues Gesetz einbringen werden. Ich frage mich daher, warum wir hier unseren Kolleginnen und Kollegen die
Zeit mit einem einmaligen Beispiel stehlen müssen, dass drei Leute demonstrieren. Mein Gott, das gibt es öfter, aber das hat mit dem Gesetz und mit dem neuen Entwurf überhaupt nichts mehr zu tun.
Als Schlussfolgerung halte ich fest, dass es richtig war, dass der Ausschuss gesagt hat: Wir beteiligen uns nicht am Verfahren. Was sollen wir jetzt noch einmal unnötige zusätzliche Arbeit aufnehmen? Das Plenum wird sich nach den Ausschussberatungen mit Sicherheit wieder mit dem neuen Gesetz befassen.
Deshalb bitte ich Sie, Frau Kollegin: Versuchen Sie einfach, dort mitzuarbeiten; bringen Sie dort Ihre Ideen ein. Dann werden wir einen gemeinsamen Weg finden, und das, was die Mehrheit des Hauses sagt, wird Gesetz werden. Dann können Sie wieder dagegen vorgehen. Ich glaube aber, dass wir wirklich Wichtigeres zu tun haben, als das gesamte Plenum damit aufzuhalten.